Einzelbild herunterladen

AmtsverlüMguiigzblatt

m die Proeinyalbitettion Gberheffen und für dar Kreisamt sieben.

***** «Mck *«*«* «toüriflg, DübUm. T)owner«t<g nnb Freitag. 3ha durch btt Post ju tejieten gegtn Wk 2.60 oierteljlstrUch

Wr. 19<> 28. Dezember 19*40

InhaltrUebersicht: Schweizerische Goldhypotheken 7 Hundesteuer - Forlbildungsschulsparkaflen. - Sonntagsarbeit in gewerblichen Betrieben Schulzahnpflege. - Drenstnachrichten. - Feldberein.gungen Bergheim, Hausen und Meder-B.-ssingen

Bekanntmachung.

Im Regierungsblatt Seite 2023 ist das Gesetz über ein Ab­kommen zwischen dem Teutschen Reiche und ter Schweizerischen Eidgenossenschaft, tetr, schweizerische Goldhypothcken und gewisse Arien von Irmrkenforderungen an deutsche Schuldner, vom 9. Dezember 1920, abgedruckt Wir verfehlen nicht, die Inter­essenten hierauf aufmerksam zu machen.

T a r m st a d t, den 20. Dezember 1920.

Betr.: Tie Hundesteuer.

An Den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger- mcistereien der Landgemeinden dcS Kreises.

Die Umgestaltung, die durch die Neuordnung des gesamten Lraatösteuerwesens auch in der Steuererhebung eingetreten ist, iröligt dazu, den Fälligkeitstermin für die Hundesteuer fernerhin vom 25. Februar auf den 15. Februar zu verlegen, damit diese 4lbgabe gleichzeitig mit dem letzten Ziel der Reschseinkomnien- steuer erhoben werden kann. Die Einhaltung dieses Termins er- fd-eint nur dann möglich, wenn die Aufstellung der Hundesteuer- heblisten und die Austeilung ter Anforderungszettel durch die 'germeisterci.'n rechtzeitig erfolgt. Nach cinem von dem Mini­sterium ter Finanzen, Abteilung für Steuernesen, am 2 5. No­vember l. Zs. erlassenen Amtsblatt sollen die .7 undesteuerheblisteii von den Bürgermeister Zen alsbald nach ihrer Ausstellung, spätestens bis zum 10. Januar, an das zuständige Hauptsteueramt abgegeben und die den Bezirkskassen zur Erhebung überwiesenen Hunde« sleuerposten den Steuerschuldnern durch Vermittelung der Bürger« mcistereien bis zum 25. Januar zur Zahlung angefordert werden.

Wir empfehlen Ihnen, den Termin für die Abgabe der Hunde stcuerheblisten pünktlich einzuhalten und die Ihnen zugegan gencii Anforderungszettel über Hundesteuer ohne Verzug zu­stellen zrr lassen.

Will ei.ie Gemeinte vom 1. Januar 1921 an eine gemeindliche Hundesteuer neu einführen oder di? bereits eingeführte Steuer erhöhen, so müssen die entsprechenden Verhandlungen umgehend ourchgeführt werderr. Es empfiehlt sich, daß bei Abgabe der Hunde- fteueriif:en an die Hauptsleuerämter diese von solchen Beschlüssen vorläufig beriach-ichtigt werden Abschrift solcher Beschlüsse lind uns zur Gcnehmignng vorzulegen.

Gießen, den 23. Dezember 1920 ___________Kreier ml Gießen I. V.: H e in in e r b c____________ Betr.: Einrichtung von Fortbildungsschulsparkassen.

An die Schulvorstände des Kreises.

Soweit unserer Verfügung von« 5. November 1920 (Amtsver- tündigungsblatt Nr. 164 vom 11. November 1920, noch nicht entsprochen ist, wi.d hiermit an ihre Erledigung erinnert.

Gießen, den 20. Dezember 1920.

_____Kreisschulkommission Gießen. I. V.: Hemmerde.______

Bekanntmachung.

Betr.: Sonntagsarbeit in gewerblichen Betrieben.

Entsprechend deni Antrag der Friseur- und Perückenmacher- zwangcinnung genehmigen wir die Ausübung des Barbier- und Friseurgcwerbes anr Sonntag, 2. Januar von 912 Uhr vorm.

G i e ß e n, den 23. Dezember 1920.

_______________Kreisamt (ließen. I. V : Welcke r_____________

Bekanntmachung

Betr. : Schulzahnpflege.

Es schließen die Herren

Zahnarzt M c tz bis zum 3. Januar 1921,

Zahnarzt Dr. Pelsch bis zum 5. Januar 1921, Zahnarzt K 0 ch bis zum 6 Januar 1921, Zahnarzt Haubach bis zum 7. Januar 1921, Zahnarzt Fischer bis zum 6. Januar 1921, Zahnarzt & oh ter bis zum 5. Januar 1921, Zahnarzt Jaeger bis zum 4. Januar 1921, Zahnarzt Dr. K 0 ckerbeck bis zum 7. Januar 1921

Vertreter für die Ferien in dringenden Fällen:

Herr Zahnarzt Buchinger, - Herr Zahnarzt Wertheim, Herr Zahnarzt Dr. Baum.

Gießen, den 24. Dezember 1920.

.Kreisamt Gießen I V.: W e l ck e r.___.

Dicnftnachrichtcn vcS Hrcisamtcs

Ludwig Bück von Queckborn wurde heute zum Feld- geschworenen für die Gemeinte Queckborn verpflrcktet.

Georg Möbus von Queckborn wurde heut* zum Voltzei- diener der Gemeinte ZQueckborn verpflichtet.

Bekanntmachung.

Berr.: Feldbereinigung Bergheim: hier: die «rbeüen teü 111. Abschnitts.

Mit Entschließung vom 2. November 1920 hat das Hess Landesernäbrungsamt, Abteilung für Landwirtschaft, Den Zutei- lnngsplan der Gemarkung Bergheim auf Grund von Ar trkel 36 des Feldtereinigungsgefetzes in der Fassung ter Bekannt macichng vom 7. Juli 1906 für vollziehbar erklärt

^ch bestimme nunmehr als Zeitpunkt ter Ausführung ^Eigen- tumsübergang) den 1. Januar 1921 und über weise hiermit mit Wirkung von diesem Tage an den B.teiligten die neuen Grundstücke, soweit nicht besondeve Anordnungen getroffen sind

Tie Ileberweisung erfolgt unter folgenden Bedingungen.

1. Meliorationen können auf den neuen Grundstücken auch {enterten vorgeiiommen werden

2. Tie beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Veränte rung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge ter Aus­führung von Meliorationsarbeiten, der Anlage von Wegen, Gräben ober aus sonstigen Grünten innerhalb ter Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werten.

Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem Bonitätswert vergütet bziv. zu­geschrieben.

Friedberg, den 15. Dezember 1920.

Ter Hessische Feldbereinigungskommissär.

__________________Dr. Ian n, Regierungsrat.__________________

Bekanntmachung.

Betr.. Feldbereinigung Hausen: hier: die Arbeiten des 111 Abschnitts.

Mit Entschließung vom 2. November 1920 hat das Hess Laudesemährungsamt, Abteilung für Landwirtschaft, den Zuter lur.gsplan der Gemarkung Haufen auf Grund von Artikel 36 des Feldbereinigungsgefetzes in der Fasiung der Bekanntmachung vom 7. Juli 1906 für vollziehbar erklärt.

Ich bestimme nunmehr als Zeitpunkt der Ausführung (Eigen­tumsübergang- den 1. Januar 1921 und überweise hiermit mit Wirkung von diesem Tage an den Beteiligten die neuen Grundstücke, soweit nicht besondere Anordnungen getroffen sind.

Die lleberwcifung erfolgt unter folgenden Bedingung^:

1. Meliorationen können auf den neuen Grundstücken auch fernerhin vorgenommen werden.

2. Tie beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Verände­rung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge ter Aus­führung von Meliorationsarbeiten, der Anlage von Wegen, Gräben oder aus sonstigen Grünten innerhalb der Zeil der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werten.

Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem Bonitätswert vergütet bzw zu- geschrieben.

Friedberg, den 15. Dezember 1920.

Ter Hessische Feldbereinigungskommissär _________________Tr. I a n n, Regierungsrat._________________

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Nieder-Bessingen: hier: die Ar­beiten des III. Abschnitts.

Mit Entschließung vom 7. Oktober 1920 hat das Hess Landesemäbrungsamt, Abteilung für Landwirtschaft, den Zulei- lungsplan der Gemarkung Nieder-Befsingcn auf Grund von Artikel 36 des Jeldbercinigunasgesetzes in ter Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 1906 für vollziehbar erklärt.

Ich bestimme nunmehr als Zeitpunkt ter Ausführung < Eigew tumsübergang den 1. Januar 1921 und überweise hiermit mit Wirkung von diesem Tage an den Beteiligten die neuen Grundstückle, soweit nicht besondere Anordnungen getroffen find.

Die Ueberw.ifung erfolgt unter folgenden Bedingungen.

1 Meliorationen können auf den neuen Grundstücken auch fernerhin vorgenommen werden.

2 . Tie beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Veränte rung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge ter Aus­führung von Meliorationsarbeiten, ter Anlage von Wegen, Gräben ober aus sonstigen Grünten innerhalb der Zeit ter Ausführung biefer Arbeiten notwendig werden

Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem Bonitätswert her gütet bzw zu- geschrieben.

Friedberg, den 15. Dezember 1920.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär:

Dr. Jan n, Regierungsrat.

-pru* btr «rflblHjeu UniottfOLt-r-R-.-ch. und

Betr.: Den Verkehr mit Süßstoff. ..

Auf Grund der Verordnung über den Verkehr mit -sützston vom 25 November 1920 (Neichs-Gefetzbl. S. 1993) hat die Retcks- nr,$C vorm. Fohlberg, List

2. die ^hemchch^Fabrik^von Heyden, Aktiengesellschaft, Rate- e rm ächt io'/ durch ihr gemeinsames Verkaufsbureau, nämlich die T'piindK- ^üßüoffgesellschaft m. b. H. in Berlin W. 9, Potsdamer Platz 3 1117 eine Höch st menge Süßstoff für den Verbrauchuit Haltungen und Gastwirtschaften tm ireteuoante un.er -untch der Reichszuckerstelle abzufctzen. Die ^eut,che Sutz,toffgelell,chait m. b. H. wird den Vertrieb lofort ausnehmen.

Die Reichszuckerstelle wird deshalb Zuweisungen an bie Kom munalverbände nicht mehr vornehmeti. ....... . e--c.

Die im Besitz der Kleinhändler befindlichen Beitante an1 Süß­stoff m G- und H-Packnngen können lretertend abgeie^ wertem

Dem Oberbürgermeister zu Gretzen und.den Bürgermeistereien der L a n d g e m e t n d < n d e s ü r c t ses wird empfohlen. Vorstehendes ortsüblich zu veroftenlltcten

Gießen, den 28. Dezember 192ll

Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. 1 e g c r t.

Betr: Tie Reinigung der Zchulräume.

An die Schulvorstände Der LandgemeinDen des Kreises Gießen.

Wir empfehlen Ihnen, bis zum 15. Januar 1921 hierher zu berichten: . .

1. Name, Alter und Stand der Personen, denen die 'Reinigung

2. bta"enbetol'ikrttySWrüälhTk, .utreficnbeniallä

melden Inhalts und mit wel^n Kmidlgungssriiten

3. Welche Vergütung wurde gewahrt (^um, Leuerun^ulage Naturalvergütung)? Wurde die Auszahlung dieier Ver­gütung von besonderen Bedingungen abhängig «macht.

4. Wurde die Reinigung von den betrestenten Personen s^bst vorgenommen oder ließen sich diese von ander.n lerune

5. Haben sich bei dem seither geübten Verfahret der Reinigung Mißstände (Beanstandungen seitens des Schulärzte--' ooer dergl.) ergeben? Wird von Jhtien eine Aenterung vorgr.- schlagen und zutreffendenfalls welche'^

Gießen, den 28. Dezember 1920.

Kreisschulkommission Gießen I. V.: Hemm er de.

verfahren.

Dr. Ful da

Bett: Einsendung der Kreisabteckereiverzeichnisse für den Monat Dezember 1920.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises

Wir erinnern Sie an die Er-isendung ter Abteckereinerzeich- nissc für den Monat Dezember '1920 soweit noch nicht geschehen.

Zugleich machen wir daraus aufmerksam, daß hierzu benötigte Formulare durch uns zu beziehen sind.

Gießen, den 28. Dezember 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. H e ß

Bekanntmachung.

Betr.: Mmil- und Klauenseuche.

3n Lauter ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Lauter wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieden und dem Beobachtungsgebiet für das Sperrgebiet Queckborn angegliedert.

Kießen, den 29. Dezember 1920.

Kreisamt Gießen. I. V: Welcher. _____

Bekanntmachung.

Betr.: Ansteckender Scheidenkatarrh unter den Rindviehbeständen der Gemeinte Langsdorf.

Ter in der Gemeinte Langsdorf ausgebrochene ansteckende Scheibenkatarrh ist erloschen Die angeordneten Sperrmcmreqeln werben hiermit aufgehoben.

Gießen, den 24. Dezember 1920.

Kreisamt Gießen I. V.: Welcher.

Bekanntmachung.

Retr Pferteräude. ~

Unter bem Pferdebestand des Ott 0 Rück zu s t 0 ck h a u 1 e n ist bic Raute erloschen. Die Sverrmaßnahmen finb aufgeboten.

Gießen, ben 27. Dezember 1920.

Kreisamt Gießen. I V.: W e l der

Bekanntmachung.

e t r.: Felbbereinigung Münster: hier: Massegrundstücke Tie zweite Versteigerung ter Massegrunbirücke findet am Dienstag den 4. Januar 1921, vormittags 10'/r Uhr,

im Saale des Gastwins Johannes -firner zu Muntter statt Friedberg, den 21. Dezember 1920.

Ter Hessische Feldtereinigungskommmar.

Dr Iann, Regierungsrat.

Nittwoch, 29. Dezember 1920

ier

ei. §chnlstratze 7.

Tlimahme von Lnzeigea für die lagesnummtr Die zum Nachmittag vorbei ohne jrdeDerbiudlichkeit. Drtis für 1 nun höhe ur Anzeigen v. 34mm Breit» örtlich 35 Pf., auswärt» 45 Pf.: für Reklame. Anzeigen von 70 mm Drene 150 Pf Bei Platz. Vorschrift 20 f Auffchlag. Sauptschriftleiter. '?luq. Goetz 'Verantwortlich für Politik: Auq. Goetz; für den übrigen Teil: Dr. Neinhold Zenz; für de« Anzeigenteil: Sy Beck, sämtlich in Gietzen.

ie dcutsch-amcrika,tischen Dezichungcn.

Berlin, 28. Dez. (WolffZ Der ameri- nische Senator M c C 0 r m i ck hat yestcrir enb Berlin verlassen und sich znnächfl nach >blenz begeben. Bor seiner Abreise bat er m hresigen Amerika-Institut einen Bcsltch gestattet Während seines Besuches sprach sich, nric bieB. Z. am Dkittaa" bcrick)tet, er die Aussichten der deutsch-ameri- ni s ch e n g e i st i g e n Beziehungen nstig aus. Er faßte sein Urteil über die 'gemeine Lage in dem Worte zltsammen: n Ende des Tunnels tarnt man Licht seifen, ir Erreichung einer Anncilferung zlvischen iden Staaten hält Mc Cortnick besonders ch den gegenseitioen Besuch der Hoch- >ulen durch Studenten für sehr wichtig, meinte, daß mit Rücksicht auf die Valuta- rhältnisse in Amerika den deutschen Stu» nten entgegenaekommen lvcrden müsse, va durch die Errichtung von Dollar-Äi- ndien.

1- Bcsinden der ehemaligen Kaiserin.

Amsterdam, 29. Dez. (WTBZ Wie i Doorn über daS Befinden der frühereit tschen Kaiserin mitgeteilt wird, traten den letzten Tage:: erneute, durch Herz- ..npse hervorgerufene Anfälle von Atem-- in lvachsender Siärte hervor. Wenn auch Kaiserin infolge ihrer zähen Konstitution Anfälle bisher übetroinben konnte, wird ) die Widerstandskraft, zumal bei unzu- (jenber ')lahrnngsaufnahme, von Tag zu ; sichtlich geringer.

Tie Not der Sstcrreichischen Staatsangestellten.

Wien, 28. Dez. (WTB.) Wie du- respondenz Herzog meldet, beschloß der ntralverband der österreichi- :n Staatsangestelllen - Berei­fung e n in einer Sitzung am 17. Dezent-- einstimmig, mit Rücksicht auf die bis aufs, erste gestiegene Notlage der Staatsangv- ten, an die österreichische Sektion bet Rv- ttionSkommission mit der dringenden For- tng heranzutreten, hier rasch^stens helfend ugreifen. In ben Gründen wird u. a. ge» t, daß bie Gefahr bestehe, daß bie Berwal- 3 des Staates ohne Verschulden der Ange- ten demnächst zusammenbreckte, was gleich- utenb mit dem Ende des Staates sein jte. Die Staatsangestellten wollen durch en Schritt die alliierten Mächte darauf merksam machen, welche Gefahr nicht nur erreich, sondern auch bei dessen Zusami- bruch den übrigen Staaten droht.

2I11» öem rkeiche.

Die Beamtenbesoldung.

Berlin, 29 Dez. In Verhandlungen l'chm dem Reichsfinanzministerium bem Deutschen Beamtenbun^ wurde' : Blättermeldung zufolge beschlossen, die Fov- ngen ter Eisenbahner dem Reichsgutachteraus- zu überweisen, in bem Vertreter des All- ineit Deut chen Gewerkschaftsbuntes, besDmt-

Beamten bnnbes und tes Deutschen Ok-rocrf- tsbimbes sitzen. Ter Reichsgntach:erau.-schuß am 3. und 4. Januar in Berlin alle die tbabnbeamten angehenden Fragen erörtern.1 Forderungen bet Ei enbahnatbeibn werten in lanblungen im Reichsarbettsmincsteruun erle- roerben.

Berlin, 28. Dtt. (WTB.) Die ReichSfman^- altung hat die Anorbnung getroffen, daß bte hsteGehaltszahlung der Beamten nickt Anfang Februar, sondern bereits vom 20. 1. rsolgt, damit nickst über etwa einen Monac ter vor Weihnachten erfolgten Zahlung des aargehalts verstrichen ist. Wegen ter von Organisationen ter Reichsbeamten und Reichs­ter gestellten neuen Forderungen soll unter» ch nach Neujahr im Reicks inanzrninisterium Eintritt in die Verhandlungen eine Alls­te über bie Gesamt'ituation mit Vertretern Kteiligten Kre se ftattfinten. Sonst verbreitete rich'en über angebliche Beschlüsse der Reichs- fterien entbehren ter Begründung.

Neue Eisenbahntanfe.

Berlin, 28. Dez. (Wolff.) Nachdem der wausschuß des Sachverständigenbeirats Reichseisenbahnen kürzlich der Reichs- nmng erhebliche Tariferhöhungen äuter-undPersonenverkehrzur una des Defizits im Eisenbahnhaushalt eschlagen hatte, wurden jetzt die Vor- iten für die Aufstellung neuer Tarife nnen. Sie sehen, derVoss. Ztg." zufolge, erhebliche Steigerung der Gütertarife eine mäßige Steigerung der Personen- e vor. Bor dem Frühjahr ist mit dem afttreten neuer Tarife nicht zu rechnen. ArdeitSlosenkundgebung in BreSlau. Bres lau, 29. Dez. (WTB.) Gegen den munisten Klein aus Hamburg, der in Arbeitslosenversammlung am Montag­nittag in Breslau auf dem Schloßplatz Hassen zu den gemeldeten Kundgebungen etzte, wurde ein Haftbefehl wegen wenLandfriedensbruchs erlasien.