Nr. 122
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Erster Blatt
170. Jahrgang
Donnerstag, 27. Mal 1^20
GietzenerAnzeiger
General-Anzeiger für Oberhessen
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Der Zorderungr-Ausgleich von Staat zu Staat.
DieFrist jur Anmeldung oon Nichten und Beteiligungen be t'd;er Rrich?- angehöriger sonne nun Amvartsdasten teutsd-er Reichsgdbörig?r an öffentlidjen Unternehm migm ober Konzessionen in Rußland, China, Oenerreich- Ungarn, Bulgarien, der Türkei, den Besitzungen und zugehörigen ©c bieten dieser Staaten ober in Gebieten, die früher Deutschland oder seinen Ber- bttnbeten gehört haben und auf Grund des Fric- densvertrages abgetreten werden müssen ober unter Berwaliung eines Mandatars treten, wird bis zum 31. Mai 19 2 0 verlängert.
Zu dem im Reichsgesetzblatt vom 24. April 1920, Seite 597 ff., verkündeten Reichsaus- aleichsgesetz, auf Grund dessen nach Art. 296 des Friedensoerttages das Reichsausgleichs- am t in Berlin, Wilhelmstraße 94/96, nunmehr errichtet ist, ist im Reicl^gesetzblatt die Aufforderung Mr Anmeldung derjenigen privaten Geldsorderungen ergangen, die am amtlichen Ausgleich von Staat zu Staat teil« nehmen und daher angemeldet werden müssen. Bon unterrichteter Seite sind uns bei der nicht eindeutigen Fassung des Friedensvertrages folgende Erläuterungen zugegangen:
An ehemaligen Feindstaatcn sind dem Ausgleichsverfahren bisher nur beigetreten: Groß-Bri- tannien mit seinen Kolonien und fßroteftoraten, jedoch mit Ausnahme der Südafrikanischen Union und Aegyptens, Frankreich mit allen Kolonien und Protektoraten, Italien, Belgien einschl. Kongostaat, Siam und soeben auch Griechenland.
Zur Anmeldung ihrer Forderungen verpflichtet sind deutsche Rcichsangehörige, die in Deutschland wohnen, frier ergibt sich als erste Schwierigkeit, daß der 5ricbensoertrag nutzt genau bestimmt, wann der Wohnsitz in Deutschland begründet sein muß: zur 3cit des Krieasausbrud^s oder z. Zt. des Inkrafttretens des Friedensvertrages, d. h. am 10. Januar 1920? Auch bei den Feindstaaten scheinen hierüber 7wch Unklarheiten zu herrschen. Wie immer dem sei, diese Frage kann erst im Lause des Ausgleichsverfahrens durch die im Friedens vertrage festge- ietzten Schiedsgerichte entschieden werden. Zur Anmeldmig sind daher vorläufig alle Deutschen verpflichtet, die in Deutschland nwhnen, sofern ihnen die Forderung am 10. Januar 1920 zu- gestmiden hat. So werden z. B. auch diejenigen Deutschen anzumclden haben, die während des .'Krieges interniert loaren, jetzt aber ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegt haben. Andererseits muß der Schuldner seinen Wohnsitz in seinem freimatsstaate haben, also der Brite in Großbritannien ober in einer der englischen Kolonien, der Italiener in Italien
Nicht angemeldet werden kann aber z. B. eine Forderung gegen einen Franzosen, der m England wohnt.
Eine Ausnahme hiervon gilt mir für folgende Fälle: Ein Deutscher hat Forderungen auf Zinsen aus einer feindlichen Staats anleihe ober aus Rückzahlung eines ausgelosten Stückes einer solchen. Diese Forderungen, sich auf Ziffer 3 und 4 des Art 296 gründend, sind beim Reichsausgleichsamt in Berlin auch von einem Deutschen anzumelden, der im Ausland wohnt, etwa in der Schweiz, in Polen oder in Danzig.
Die Forderung muß dem Deutsdien z. Zt. des Inkrafttrktens des Friedensvertrags zustehen. Der Friedensvertrag läßt die Frage offen, ob fic auch zu Gunsten des Deutschen entstand e n fern muß. So zweifelhaft ihre Beantwortung ist, so wird doch der Deutsche, der vor ober während des Krieges eine Forderung gegenüber einem Engländer z. B. von einem Schweizer durch Abtretung enrorbeu bat, diese Forderung an melden können.
Besonders hingewiesen sei daraus, daß die Gefahr der Zahlung einer Buße, die sonst bei unbe- reckstigten Forderungen in frohe von 5 Proz. des zu viel geforderten Betrages erhoben wird, türbeutubc Gläubiger nach unserer Auffassung nicht vorliegt, die zwar zu Recht bestehende, aber später nicht als ausgleichssähig anerkannte Forderungen angemeldet haben. . .
Die anzumeldende Forderung mutz fällig geworden fern vor ober während des Krieges, also spätestens bis zum 10. Januar 1920. Eine Forderung, die erst während des Krieges fällig geworden ist, muß aus einem Geschäft stammen, das vor dem Kriege abgeschlossen wurde, besten Erfüllung aber durch den Kriegsausbruch ausgesetzt wär. Sonnt können nicht angemeldet wer - den Forderungen aus Geschäften, die während der Besetzung Belgiens und Nordsrankreichs mit dortigen Einwohnern abgeschlossen worden sind: andererseits müssen Deutsche, die aus dieser Zeit dorthin Schulden haben, unmittelbar zahlen und können sich nicht der Vermittlung des Reichs- ausgleichsarntes bedienen.
Wie erwähnt, sind nur Forderungen, die auf Zahlung einer Geld summe lauten, anzumelden. Unzuständig ist das Reichsausgleichsamt daher für die Zahlung von Entschädigungen wegen der Li- guidativnen deutschen Eigentums durch die ehemaligen Feindstaaten, z. B.: Em Deutscher hat Aktien, Obligationrn, Mure, Anleihen oder dergleichen Wertpapiere feindlicher, neutraler oder ttlbst deutscher Gesellschaften oder Staaten, die bet einer Bank in London liegen. Nach Art. 297 des Friedensvertrages hat der Feindstaat das Recht, diese Wertpapiere zu verkaufen und den Erlös ein» zubehalten. Die Entschädigung obliegt dem deutschen Reiche. Von diesem Recht haben die Feindstaaten umfangreichen Gebrauch gemacht. Der Kurswert dieser Wertpapiere oder der Erlös daraus ist nun nicht etwa eine ausgleichssähige Forderung, die durch das AuAgleichsamt mit dem
deutschen Eigentümer zu verrechnen wäre, sondern der Deutsche bat nur auf Grund des Gesees vom 31. August 1919 Reichsgesetzblatt S. 1527 einen Anspruch auf Entschädigung gegen das Reich. Ge- fdfäbigte setzen sich zweckmäßig mit dem „Verband der im Ausland geschädigten Jnlandsdeutschen", Berlin, Potsdamer Str. 28, oder dem „Bund der Ausländsdeutschen", Berlin, Rauchstr. 23, in Verbindung.
fringegen werden die während des Krieges fällig gewordenen Zinsen und Divideiiden dieser Wertpapiere anzumelden sein, unter dem Vorbehalt allerdings, daß auch die Ausgleichsfähigkeit dieser Forderungen vorerst noch zweifelhaft ist und der Klärung durch Verhandlungen mit den gegnerischen Ausgleichsämtern bedarf.
Der Friebensvcrtrag spricht in Ziffer 2 des Art. 296 nur von Forderungen, die aus Geschäften ober Verträgen (ttcmsacrions, con- ttacts) herrühr en. Daher sind Zweifel entstanden, ob auch Forderungen aus Erbschaften ober letzt- willigen Verfügungen, die während des Krieges fällig geworden färb, durch das Ausgleichsamt zu verrechnen siiid. Bis dies geklärt ist, sind solche Forderungen aus alle Fälle anzumelden. Ebenso unllar ist die Lage bezüglich der Lebens- versid^rungsverträge. Es wird versucht werden, auch diese Frage zu klären.
Für Elsaß-Lotbringen gelten besondere Vorschriften :
Voraussetzung für die Anmeldepflicht ist, daß das Rechtsgeschäft, aus dem die 3vrberu,*ig herrührt, vor dem 11. November 1918 abgeschlossen sein muß. An Stelle des Kriegsbeginns tritt der 11. divvember 1918.
Bei der Anmeldung selbst ist folgendes zu beachten: Sie hat zu erfolgen beim Hauptamt in Berlin, Wilhelmsttaßc 94/96 ober bei einer der nachfolgenden Zn^igstellen: Königsberg, Kneiph Langgasse 11/12; Breslau, Schweidnitzer Stadtgraben 12; framburg, 1. Postamt, Sdxarfteimoeg- brücke 2; Bremen, Langenstraße 139/140; Lübeck, Gerichtsgebäude, Große Burgsttatzc 4; Leipzig, Roßplatz, Meßhalle; Düsseldorf, Fürftenwall 1, I; Köln, Regierung; Braunschweig, SchEoßstr. 8, II; Weimar, Schwanensoestraße 13; München, Steins- dorfstraße 13, II; Nürnberg, SchwurgerickKsge- bäube, Bärenschanzstraße 72; Karlsruhe Bad. Ber- waltimgshof, Kreuzstraße 12; Stuttgart, Neckarstraße 47; Frankfurt a. M., Neckarstraße 9, II.
Die Zuständigkeit der Zweigstellen ist aus der eingangs erwähnten Verordnung ersichtlich, im Zweifelsfalle wende man sich an die nächste Zweigstelle ober Handelskammer. Die vorgeschriebenen Anmeldeformulare sind ebenfalls bei den Handelskammern zu haben. Für jede Forderung sind vier Formulare nötig, denen ausführliche Anmerkungen beiliegen. Diese sowie die Bekaimtmachung vom 30.4. 1920, RGBl. Nr. 94, wolle man genau beachten, insbesondere § 11 der Bekanntmachung, wonach von Wechseln und Schecks außer der Urschrift drei Abschriften beizufügen sind. Die Anmeldung hat bis zum 1. Juni 1920 zu erfolgen. Wer dies unterläßt, setzt sich hoher Strafe aus, außerdem kann die Forderung dem Fiskus verfallen. Aiidererseits bietet die Anmeldung dem deiitschen Gläubiger den großen Vorteil, daß ihm nach § 41 des Reichsausgleichsgesetzes nach erfolgter Anmeldung mit Zufrininrung des Finanz- amtes auf Antrag ein Vorschuß zu gemäßen ist, soweit feine Forderung nach Grund und Betrag glaubhaft gemacht ist.
Berlin, 26. Mai. (WTB.) Mit dem heute nach London gehenden Kurier sandte heute das Reichsausgleichsamt die ersten beutidjen Forderungen an das britische Ausgleichsamt ab.
Die Einladung nach 5paa.
London, 26. Mai. (WTB.) Reuter. Die an die deutsche Regierung gerichtete Note der Alliierten, worin mit Rücksicht auf die deutschen Wahlen der Aufschub der Konferenz in S p a a bis zum 21. Juni vorgeschlagen wird, hebt hervor, der Zweck der Konferenz sei, die Nichterfüllung feierlicher Verpflichtungen des Ber- fallier Vertrages durch Deutschland zu erörtern und ^lbmachungen wegen der Sicherung und Durchtührung des Berttages m Zukunft zu treffen. Es fei deshalb von größter Wichtigkeit, daß die Konferenz nicht durch außerhalb ihres Wirkungskreises liegende Borurteile ''©rtemal prooccupa-» tion) abgelenkt oder verzögerc werde.
Paris, 26. Mai. ^WTB.) Die heurige Bot- schafrerkonserenz billigte den Tert einer 9cott an Deutschland, in der sich die Alliierten über die NichtauSsührnng des Artikels 209 des Versailler Friedensvertrages bett, die Ueber» rridnma der auf die ScMahrtsklauseln bezüglichen Dokumente bellagen.
Millerand über die Endschädigvugs- summe.
Paris, 26. Mai. (WTB.) Ministerpräsident Millerand hat beute vormittag die Mitglieder der Senats Som nri ss chicen für auswärtige Angelegenheiten und Finanzen empfangen und ihnen über die englisch sranzö'ilchen Vcrbandlloi- gen und über die Festsetzung der tun Deutschland zu zahlenden Entschädigungssumme dieselben Erklärungen abgegeben, die er Ende voriger Woche den gleichen Msschü'ien der Kammer gegeben bat. Millerand erklärte, daß der Wunsch der Alliierten, schon jetzt die deutsche Schuld fesd- zusetzen, feststehe, und daß dafür nickt nur Eng- laiid, pnbern auch Belgien encrete. Diese Absicht sei übrigens schon im März amtlich und öffentlich durch die wrnschaftlicke Denkschrift des Obersten Rates zum Ausdruck gebracht worden.
Paris, 26. Mai. -WTD.> Wie der ,^In- tranfigeant" mttidlt, wird bä Zusammeutlmfr
zwischen Lloyd George und Millerand erst gegen den 10. Juni stattfrnden.
Die Auslieferung unserer Flotte.
B e r l i n, 27. Mai. Nach dem „Berliner Lokal-Anzeiger" ist der Kreuzer „G r a u - d e n z" an die verbündeten Mächte abgegeben worden.
Die schwarze Schmach.
Stockholm 26. Mai. (Wolff.) Zu den französischen Ableugnungen der Ausschrei- tungen schwarzer Truppen bemerkt das „Stockholmer DaSblad": Gegenüber den ohne Vorbehalt gegebenen Versicherungen über das korrekte Auftreten der schwarzen Trnp pen kann daran erinnert werden, daß Staatsmini ster Branting kürzlich auf einer öffentlichen Versammlung erklärte, die Unter- fuchung habe bewiesen, daß an den Nack>- richten über die Untaten der schwarzen Truppen nur allzuviel Wahres sei.
Schleswig.
Kopenhagen, 26. Mai. (Wolff.) Tas Organ des früheren Ministers für Holstein, fransen, die Zritmrg „freimdal" schreibt: „Morgen wirb die Bot scho ft er konferenz fn Paris Urieber eine Sitzung abhalten. Zur Beratung steht der Vertrag über fre Abtretung Noro- schlcswigs. Wie verlautet, hanbclt es sich um einen dreiseitigen Vertrag, der von Dänemark, Deutschland und der Entente wrterzeichnet wird. Tie Botschrfterkonserenz fdrint sich m feine Verl)and(uilgen über bje Jnlernanona'i'ierung der zweiten Zone eiitlaffen zu wollen."
Paris, 26. Mai. (WTB.) fravas. Die Botschafterkonferenz beendete heute ov Prüfung des Schleswigvertrages jnnfdicn Deutsch-- land un-d Dänc.nark. Die Verttagsoorlagc wird den bkidln interessierten Mächten o'sziell mitg-» teilt werden. Die Konferenz hat sich gleickrsalls mit der Verwendung und Verteilung des Erträgnisses aus bem nüfjt zerstörten Kriegsmate - rial beschäftigt. Diese Fvagc wird nach Besprechungen mit der Wiedergutn>a.-chungskom Mission endgüllig geregelt werden. Die nädtfte Sitzimg ftndet am Sarnswg statt.
Der Zustand DeSchanclS.
Paris, 26. Mai. (WTB.) Der Gesundheitszustand des Präsidenten Des chatte! ist anbauentb zufriedenstellend. Die Aerzte sind der Ansicht, daß ein tätlicher Krankheits- bericht nicht nohwitbig fei, empfahlen jedoch einige Tage Landaufenthalt zur Erholung.
Verurteilungen in Frankreich.
Paris, 26. Mai. fSBolff.) Wie der „Ex- celsior" mitteilt, find gestern in Paris wogen Vergeltens gegen die Freiheit der Arbeit zwei sttei- kende Eisenbahner zu 10 bzw. 13 Monaten Gefängnis verurteilt worden Nach der „fru- manitZ" ertz'.el en in Bvrdcaur wegen des gleichen Vergehens sechs Eisenbahner (Gefängnisstrafen von 13 bis 15 Monaten. In Lyon erhielt cm streikender Eisenbahner sogar 2 Jahre, ein anderer Eisenbahner 3 Zähre Gefängnis mit 2 Jahren Aufenthaltsverbot.
Unruhen in Palermo.
Mailand, 26. Mai. (WTB.) „Comere della Sera" meldet, daß es anläßlich der Feier des 24. Mal m Palermo zu Zwischenfällen kam. Ein Studentenumzug kam mit Arbeitern in Konflikt, wobei ein Polizist getötet wurde. Ein Zusammenstoß der Menge mit Karabinerie ereignete sich in Oriana, wo zwei Tote und drei VernTimdete zu bellagen sind. Der Secolo meldet bei7 Tod des statistischen Gemeinderats von Mailand. Emilio Gaviratt. Dieser durchschritt am Dienstag eine der frauptstraßcn, als er Mtzlich durch einen Schuß getütet wurde. Man vermutet, daß es sich um emen pol irischen Anschlag handelt.
Aus der Dschecho-Slowakei.
Prag, 26. Mai. (Wolff.) freute wurde die erste Sitzung der neugebildeten Nationalversammlung eröffnet. Mit 269 von 281 Stimmen wurde der bisherige Präsident der Nationalversammlung, Fran.; Tomasek (Soz.) wiedergewäblt.
Wien, 26. Mai. (Wolfs ) Den Blättern zufolge dauern im oftfchlesischen Abstimmungsgebiet trotz des Standrechts die Unruhen an. In Dombrowka kam es zu entern Feuergefecht zarischen Polen und Tschechen, bei dem mehrere Personen schwer verletzt wurden. Der Streik dec polnischen Bergarbeiter dauert an. Aus Furcht vor Sabotageakten seitens der Polen haben die tschechisclien Arbeiter in mehreren Schächten die Arbeit nie- dergelegt.
Hdlz.
Berlin, 26. Mai. (Wolff.) Wie der „Berl. Lokalanzeiger"' aus Dresden meldet, trifft die Zeitungsmeldung über die Nichtauslieferung von fr ö l z seitens der Tschecho-Slo- wakei nicht zu. Die sächsische Regierung erhielt die Mitteilung, daß Hölz ;war nicht wegen seiner politischen Vergehen, wohl aber wegen seiner gemeinen Verbrechen ausgeliefert werden solle.
Rußland» Kampf gegen Polen.
A m st e r d a m, 26. Mai. (WTB.) Einer Washingtoner Meldung Erfolge berichtet die
Larranza» Tod.
Neu York, 26. Mai. (Wolff.) frerrrco Her öffentlich! einen Bericht über CarranzasTod, nonach Carranzas Lager nachts umstellt mw an gegriffen worden sei. Carrcmza wurde eröffnet, daß eine Flucht unmöglich fei. frierauf habe er sich durch einen Revvlverschuß in Mc Brust das Leben genommen. Aus Veracruz wird gemeldet, daß die tzlerzte bei der Sektion der Leiche Carranzas feststellten, daß ein Selbstmoch nach Lage der Wunde ausgescklossen sei.
Ausweisung von Deutschen in Australien.
Melbourne, 26. Mai. (WTB.) Reuter. Der Verwalter von Apia hat die dem- nächstige Ausweisung vieler Deutschen angeordnet.
A«» dem Reiche.
Putschbefürchrungen.
Berlin, 27. Mai. In Halle sind, wie verschiedene Blätter berichten, die Bürger, die in der Nähe einer Kaserne wohnen, von der Sicherheitspolizei aufmerksam gemacht worden, daß das Gelände um die Kaserne herum am 4. und 5. Juni Operationsgebiet werden würde, weil an diesen Tagen ein neuerlicher Putsch von links inszeniert würde. Während sich die rechtsstehende Presse in Halle mit den Absichten der Linksparteien, einen Putsch zu veranstalten, beschäftigt, schreibt die linksstehende dieselbe Absicht den Rechtsparteien zu.
Die „Germania" mentt, es lasse sich nicht leugnen, daß in gewissen kommunistischen Kreisen Vorbereitungen zu einem neuen Putsch getroffen würden. Verschiedene Beobachtungen aber bestätigten die Vermutung, daß Rechts- und Linksbolschewiften einander in die Hände arbeiteten.
Arbeitölofigkeit und Erwerbslosen- sürsorge.
Berlin, 26. Mai. (Wolff.) Wie das Reichs- arbeitsmmisteriurn in einem Telegramm an die (Regierungen der Länder zum Ausdruck bringt, ist die Arbeitslosigkeit, die durch den gmen- wärrigcn Umschwung in der wirtschaftlichen Konjunktur verursacht ist, als Kriegsfolge im Sinne des 8 6 der Verordnung über die Erwerbslosen fürs orge anzusehen. In derartigen Fällen ist daher eine Erwecksloienfürforge M gewähren.
Stickstoff-Düngemittel.
Berlin, 26. Mai. (WTB.) Das Generalverkehrsamt zur rechtzeitigen Bevorratung mit Stickstoff-Düngemitteln für den Herbst. Das Generalverkehrsamt richtet an die Erzeuger von Düngemitteln folgendes Schreiben.
Tie Wagenanforderungsziftem laffen erkennen, daß die Tüngemittel Verladung merllich zurückaeht. Wir führen dies darauf zurück, daß die Versorgung des Inlandes mit Düngemitteln beende t ist und die Verbraucher anscheinend nicht geneigt smd, sich für die nächste Düngeperiode Vorrat hinzulegen. Wir verfehlen nicht, darauf aufmerksam zu machen, daß die nunmehr voraussichtlich ein- setzrnde verkehrsstille Zeit unbedingt dazu benutzt werden muß, Oer Landwirtschaft bereits für Oie nächste Tüngepexiode Düngemittel pn
„Associated Preß" aus Warfchan: Die fRuffcn haben an der Nordgvenze angegriffen, nm die polnischen Linien zu ducclchrechrn und die Verbindung mit Ostpreußen herzu stellen.
Bolschewistenbeute in Persieu.
Amsterdam, 26. Mai. (Wolff.) Englischen Blättern zufolge geben die Bolschewisten bekannt, daß ihnen in Enseli außer der ganzen kaspischen Flotte der weißen Garde u. a. 50 Geschütze, 20 000 Granaten, 23 draht lofe Stationen und 10 Flugzeuge in die frände fielen. T f cki tsckerin teilte dem persischen Außenminister mit, daß die Sowjetregierung bereit fei, die diplomatische Mission der p e r - fischen Re gierunginMoskau zu empfangen.
Paris, 26. Mai. (Wolff.) Nach einer fravasmeldung aus London trafen dort Nachrichten ein, wonach die Bolschewisten R e s ch t nahmen.
Russische Handelsabkommen
Kopenhagen, 25. Mai. (WTB.) Wie „Nationallidende" aus Göteborg meldet, dementieren schwedische Jndusttiekreise die von Krasstn verössemlichten Behauptungen, daß Sowie;- r u ß l a n d in Schweden 1000 Lokomotiven in Auftrag gegeben habe. Bisher seien mir Bei Handlungen über Lieferung von 300 Lokomotiven zu 400 000 Kronen das Stück eingeleitet. Diese Verhandlungen hätten jedoch noch zu feinem Er gebuis geführt.
Kristiania, 26. Mai. (Wolff.) Das norwegische Telegraphenbureau meldet: Der russisch! Handels- und Berkehrskommissar Krassin tarn von Stockholm am Montag hierher. Kraßin ver brachte den Tag bei deni Werstbesitzer NielS Juul, wo er Gelegenheit sand, mit einer Reihe hervorragender 'Geschäfts- und Bankleute zusammenzu- kommen. Krassin schloß bei der Firma Juul be deutende Geschäfte ab. freute setzt er seine Reise nach Bergen fort, von wo er sich nach England begibt.


