ittwoch, 28. Ianuar 1920
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lerlin, 27. Jan. (Wolfs.) Die heutige ig der preußischen Landesver- mlung eröffnete der Präsident Lei- mit einer Ansprache, die die Mitglieder d entgegennahmen. Er drückte darin Abscheu des Hauses vor dem Mord- ag -auf Erzberger aus und entbot diesem »erblichsten Wünsche für seine baldige l'ung.
3 e r l i n, 27. Jan. (Wolff.) Nach der Buchung wurde Erzberger wieder seiner Wohnung gebracht. Die Mente
i unbedingte Ruhe geboten. Der Mi- : erledigt nur die dringendsten Staats- iftr.
Prozeh Lezberger-helfferlch vertagt.
3cr I in , 27. Jan. (Wolff.) In her heutigen rtg des Prozeß Erzberger-Helsfericb e besckLos.en, die Verhandlungen auf Frei- vorrnittag zu vertagen. Es soll dann der Fall .Ostropa" verhandelt und dazu Leugen g.la- verden. Der Doisitond.' machte bcftnmt, daß ich dem gestrigen Vorfall streng: Maßnahmen die Zulasfung zum ZuschlQ'.erranm treffen
Alle Besuä)er sollen auf Waffen imtn> weiden.
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Att» dem Reiche.
?Noske über das deutsche Heer
Am ste rdam, 27. Jan. (Wolfs.) In einer rrebung mit dem Berliner Ve tretet des „Te- taf" erklärte NosK, die Neutralen und die nte hätten das größte Jntere,se daran, daß tschland bald zur Ruhe komme. Vielleicht ne die Entente noch im letzten Augenblick zu Einsicht, daß das Deutschland erlaubte Heer i 100000 Mann nicht in der La^e , die Ruhe im Mittelpunkt Europas zu ge* deiftee.
Rciär4kau-rer Bauer an den an»« ewicfenen verwaltung-präsideuteu v. Halfern.
Berlin, 27. Jan. (Walff.) ReichSkanÄat uer richtete an den van den fran-öiischen Re- ungsi-rnppen ohne Angch« von Cfrünbett gny^i-neu Berrvalttaigspiäid-ntrn v. Hal« n nach'ehendes Schveiom: „'Jiadt’em Sie von. französischen Be atzungStruppen ohne Angabe Gründen Ihres Amtes enthoben und inn r> » von zwei Stunden aus Ihrem Amtssitz arbrücken und Ihrer rheinischen Heimat ausg» sen sind, wurde gegen dieses rechtswidrige Boren au| diplomatischem Wege Protest eingelegt. Verbindung mit dieser Mitteilung ist es mir ein mrfnis. Ihnen für Ihr treues Austorren auf rem Posten in schwerster Leit fjir Jchr mann- tes Verhalten den Dank und bte Anerkennung
ReichS^nerung au^usprechen."
Tie Eisellbabnerbewegung«
Frankfurt a. M., 27. Jan. (WTB.) Die enbahnarbeiter der geschlossenen Werkstätten in .'ankfurt und Nied beschlossen heute ir> er Versammlung, den Berliner Hauptvorstand i Eiseichahnerverbanoes zur Entscheidung über Bedingungen zur Einstellung anzurusen.
ler zweiten Versammlung soll dann ein enbgut er Beschluß gefaßt werden.
Ein Bcrglkich zwischen Preußen und dem preußischen ÄöniMnus.
Berlin, 27. Jan. (WTB.) Zwischen dem reußischen Staat und dem vormaligen ceußischen Königshaus ist ein Verreich abgeschlossen worden. Tie Entscheidung, -lchc Teile der Bermogensmasten dem prenßifckfen mlgslvns und wddje dem Staat gehiren, wird uuf der Grundlage des bestehenden Rech szusban- des getroffen. Organisch zusammenhw'gende Ver- mögensteile sollen nicht nutzlos zerstört und Werte von überwiegiti> künstlerischer und historischer Bedeutung hoffen urto-Tiehrt erhalten bleiben. Für den Staat ergibt sich die Verpflichtung, übernommene Werte künftig selbst zu unterhalten und zu pflegen. Tie Aushebung der Monarchie führt ferner zur Aufhebung staatlicher Mittel an das Königshaus Mit dem Fortsa'l derselben muß jedoch der L-taat die Rechtsnachfolge der Kram antreten und die Lasten übernehmen. Ferner wurde ve embart, daß bte Kvonsideibommisrente nicht mehr an das Königshaus weiter bezahlt wird. Ihre Einstellung erfolgt entgegen den Vermutungen mehrerer Blätter ohne Gegenleistung. Im ganzen kann nicht die Rede davon fein, daß der Vergleich für das Königshaus besonders günstig ist.
Ter Auban von Sommerolsaaten.
Berlin, 27. Jan. (WTB.) In der kommissarischen Besprechung im Reichswirtschaftsministe- rium wurde, wie wir erfahren, beschlossen, für den Anbau von Sommerölsaaten und Sommerrübsen, Mohn, Leindotter und Senf eine Flächenzulage zu gewähren. Diese soll 206. Mk. je Hektar betragen und wirb ausgezahlt, wenn bei Sommerrübsen und Mohn eine Mindesternte von je 390 Kilo und bet Leindotter und Senf eine solche von 400 Kilo für den Hektar erzielt wirb. Bei Mehrerträgen sollen bei Sommerrübsen und Mohn außer dem grietz- lichen Beschlagnahmepreis 66 Mk. für 100 Kilo, bei Leindotter und Senf 50 Mk. für 100 Kilo ausgezahlt werben, ohne daß die Flächenzulage, aus den Durchschnitt der Anbaufläche berechnet, mehr als 400 Mk. je Hektar betragen darf.
Die Einko menstei'ttk in Sachsen.
Berlin, 28. Jan. Laut ,LoKlanzeiger" schlägt die sächsische Regierung der Volkskammer die Verdoppelung der Einkommensteuer für das erste Vierteljahr 1920 vor.
Winaschim- «WatMN
~ al!» ehilcmt «* "brauchte roiebetfiai 'nnandsktzen, Lbericilr H?rmU trarL^ln"l’n M Heren, Gestelle ftreitbeu wiv. Oberteile auökoüen WWsl!>.-Sve!.-SksW H. Reurath,
Kiedeu, Walltorstr. tt
reich, Italien, Belgien der Tschechv-Slowa'ei und der Schweiz, und Arbeiterde egierte von Frankreich, Holland, Großbritannien Schweden, Ca- nada und Deutschland.
Da; internationale Arbeitsamt.
Paris, 28. Jan. (WTB.) In der heutigen zweiten Sitzung des Verwaltungsrates des internationalen Arbeitsamtes würben zunächst die Protokolle über die Verhandlungen in Washington genehmigt. Der Rat behandelte alsdann die Frage, welche Maßnahmen ergriffen werben sollen, um den in Washington vor der Ratifizierung des Vertrages von Beesail-- les angenommenen Resolutionen Folge zu geben. Meh-ere Delegierte, banrnber die Vertreter der Arbeitgcb-r Frankreichs und Belgiens, formulierten gewisse Reserven und betonten, daß die Kompetenz der Parlamente erhalten bleiben müsse. Der französische Arbeitervertreter Jouhaur antwortete, daß nach der Ansicht der Arbeiter das internationale Arbeitsamt als eine Art wirtschaftlichen Parlaments höheren Grades angesehen werben müsse, dessen Beschlüsse kurzer Hand wn den Strafen va- tifiziert werden müßten. Es wurde schlief; ich beschlossen, dem Völkerbund die Aufgabe zu überlasen, die Entschließungen der Konferenz nach bem Friedensvertrag von Versailles zur Einwendung bringen zu lassen. Albert Thomas wurde einstimmig zum Tireltor des Arbtitsamtes ernannt. Tbomas setzte alsdann einen P an über die Organisation des Bureaus aufeinander. Ter Verwaftungs at entschied, den Organifativnsplan und das vrovro- rische Budget einer Kommis ton zu überweisen, die zusammengesetzt ist aus einem Regierungsvertreter, einem Vertreter d-er Arbeitgeber und der Arbeitnebmer. Te.wr die Spe ial'ornmi sion und die Budget.ommi.sion sich vereinigen, wirft Jou- haur die Frage <ruf, wer die Kosten für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber De e ationrn beim Verwaltungsrat tragen solle, die Regierung ober
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ruhen in Tanbak nordwestlich von Kairo wur- ben vier englisch« Soldaten vwwuntxtt, 23 Aegnp- ter Wurden gttötet und 65 verwundet. Es wurde der Belagtt-rungSzusdand verhängt.
Englands Vorsichtsmaßregeln in Indien.
Delhi, 28. Jan. (WTB.) Havas. Die indische Regierung verbietet feindlichen Ausländern den Äukmthalt in Jni-im auf die Tauer von fünf Iah.en vom Tage der Einstellung der Feinds-tti «keilen an.
Haag, 27. Jan. (WTB.) Btt der Erzwingung des Alrandvilangipasses an bet indischen Grenze lieferten britische Truppen dem v»;n drei Sri en Borgefcnuen Feind eine erbitterte Schlacht. Tie britischen Truppen hatten schwere Verluste, ivch fügten sie dem Feinde eine empfindliche Schlappe bei.
Tel hi, 27. Jan. (WTB.' Bei Moishera wurde ein Persvnenzug angegriffen. Es wurden Bomben g.gen den Zug geworfen.
Der Zustand (Eibergers verschlimmert.
Berlin, 27. Jan. (WTB.) Der Zustand Erzbergers hat sich verschlimmert. Temperatur über 37, Puls 120.
Berlin, 27. Jan. (Wolff.) DieRöntaen- untersuchung der Schichverletzung Erzber- ger s, die unter Hinzuziehung des Professors Hildebrandt durch den Hausarzt Professor Dr. Plesch vorgenommen wurde, ergab folgenden Befund: Die Kugel, die Teile des Schulterblattes zersplitterte, sitzt dort fest. Da größere Blutungen eingetreten sind und die Wunde äußerst schmerzhaft ist, ist es zur Seit nicht möglich, das Geschoß zu entfernen. Erzberger ist zur Zeit fieberfrei, doch leidet er an großer Schwäche. Pulszahl 140.
MSS
B “Jr tft: «sgh, n«),.
Bekanntmachung
(über die Regelung des Fleischverbrauchs und den Handl mit Schweinen. *
Born 15. Januar 1920.
Auf Gründ der Ve rordnung über die Regelung des Fleischverbrauchs und den Hanoel nut Schweinen vom 1!) Qftober 1917 > Reichs Gesetzt'!. S. 949), in der Fassung vom 31 Te' nl— iqvi cXeulH Oefebbl 1920 S. 5 und.unter Aushebung unserer Bekannt Inaämng über die Regelnng des Fleischverbrauchs und den Hand l mit ^chivemen vom 5. November 1917, ferner der BekamitmaftiunV ^M^19?8 Äegenfltzch^^^L
* -'tarz 1 Jio (meg.-Bl o. 62>, ferner dl Betountinnr.. Emd den Verkehr mit Wild vorn 22. Inti 1918 (Reg ES 178 u"d der Bekanntmachung vom 19. Oktober 1918 über die Regelung des Fleischverbrauchs und ben Handel mit Schweinen, hier Fest -vel^Rea 944Hausschlachiungen ab.'.uliefe.ndei, u|x.a -Ueg.-Bl. <2. 2441 btliimnieu wir folgendes.
§1. Kommunalverbände sind die Kreise ^»fUkJn6Jl3 b,cr Verordnung vorgesehene Regelung hat an Stelle der Konimunalverbande und Gemeinden durch beten Vorstand zu erfolgen.
£ 2 (3u § 9 der Verordnung. > «x-Ä Anerkennung der Selbstversorgung durch Schlachtung von 9uiin td), mit Ausnahme von Kälb.ni bis zu sechs Wochen im » « V W Satz 2 ber V-wrbnung WM
"Niere Genehmigung cmzuholen.
voil Scl^ruen mit einem Lebendgewicht
St Kilogramm dars, auch wenn es sich nicht um
Schlochtschwemc Unibelt, nur an SBtouftraqle brr Biebhandels- Mb-nd- «Wtom. Der Erwerb biefer Schmcinr durch anb-?r etelkn k>u.-r Personen ift nur mit unserer Genehmigung znlössia.
§3- (Zu § 10 der Verordnung.)
Hausschlachtungen von Rindvieh und Schweinen dürfen M S"8C" T- Albern und Schußn jeden Alters nur Wir 'nigung des Kreisamtes vor genommen werden Bei Hausschlachtung davon abhängig, Word'n sind" bcd Selbstversorgers geboren und gc hal ren
ber Genehmigung zur Hausschlachtung sind bei
i^i- ft ■ CI1 Bmg rnieister.'l 1 Dbcrbürgermei’ er, Bürgcrnieister fchriftluh euizureichen. Tie Gesuche müssen enthalten:
1. den Namen des Gesuchstellers:
^er öu seinem Haushalt gehörigen Personen ein- Ichluststich des ständigen Tienstpersonals,
1,1 ettvachsene Personen und Kinder, die im laufenden Ka lenberjaöre das 6 Lebensjahr- vollendet haben oder vollenden;
b) jüngere Kinder:
3. das geschätzte Lebendgewicht des zu schlachtenden Tieres: ' bS Zeitpunktes an dem das Tier in ben Besitz
des Gesuchstellers gelangt ist:
ö' ^nbe des Zeitpnnltcs, an dem der Gesuchsteller die U Ute Dausschlachtung vorgenonimcn lnt-
b- bei Kalbeni die genaue Angabe des Alters.
n.PrP nLr herfolgter Prüfung mit einem Ver- HU?Crr^lC der Angabm dem zuständigen Kreis-
1 C°Cn; .^"ENs des Kommun.ilverbandes über die Genehmigung ober Nichtgenehmigimg die Entscheidung trifft. Die Genehmigung oder Ablehnung Hal durch schriftlichen Bescheid der: dem Gesuchsteller durch Vermittlung der Bürger mpnteann^1'611?9? ^uzustellen ist. Die
Genehmigung muß die Angabe beseitigen Gewichts des Schlacht tcn, kas nach §13 Abs. 7 der Verordnung dein Lausschlachter überlassen werden darf.
^.?'^.l)2t allgemein für gebe Gemeinde zu bestimmen.
mfc."berschussiges Fletsch aus Hausschlachtungen-und gegen Eg •?ntöclt % übernehmen ist, sofern nicht im Einzelfall bei Erteilung der Genehmigung anders bestimmt wird
S,4- /Zu § 11 der Verordnung.) ri.s.^^verwachungspersonen für Hausschlachtmtgen sind die 1 M ^oen Flctschbeschaner zu bestellen. Tas Kreisamt l-at von ■
ledrr Hau5-fehlachtnngsgenehni 1 gung unter Beifügung der Gewichts- :
a V letzter Satz dem zuständigen F'eisch i
beschmier durch Peiwtittlung der Bürgermeisterei iDberbü'-ger- < meuter, iirgernieuteri Kenntnis zu geben. Tie Fleischbeschau er <
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5rbortbanoeiö lorocit wie mogiin» muaiiun neumm.
Sa an der Tätigkeit der Au'enhandelsstellen i jrÄ1 interessiert sind, sollen die
Ausschus!e bereiben, die die grundlegenden Fragen M xraten und zu erledigen l>aben, paritätisch nu^ Lrjeugern, öanblern und Verb auchern — und fwar gleichmäßig von Arbeitgebern und Arlxitne'i- -Nein iMiammengeletzt sein, ohne daß eine Gruppe die Mehrheit bat. ^-iewerdea vor a lern nach den Srunbfat-<n des Reichswtrticha t -Ministeriums bic Einhaltung angemtfien hoher Ausfuhrpreise M überwachen und die in ber Verordnung vom 20. Dezember v. I. frorge ebenen Bedingungen mb Abzüge festzu'etzen haben. Diese Mzüge von ben Aussuhrpf isen besteton nach der Verordnung mher ben Gebühren für die Ausfulnant age in einer Abgabe, die zugunsten ber Reichs lasse ein- gejogen und zur Förderung sozialer Ausgab-.m xrwenbet werden soll. Tie Höto dieser Abgabe 4eht noch nicht fest. Auch die Frage, ob aus -der Ausfuhrabgabe etwa Beitrage für die Kohlen- lördermig oder anb’rc Zwecke bereitgestellt werden sollen, ist noch unentschieden.
Nach Gründung der Außenhandelsstelle wirb •einem vom Ausschuß mit Zustimmung dec Regie- niing ernannten Reichsbevollmächtigten oder Ber rtranensmann die Stempelgewa t für die Ein- und 'Tusfuhrerlaubnis innertolb le ner Jndustt iegruppe «teilt. Alle aus dem betreffenden Erwerbszwrig «lsdann zu stellenden Anträge sind ihm zuzulriten.
Bei der vorgesehenen Regelung ist auf den «sten Blick die Ge'ahr erkennbar, daß ein' 3er» fclitterttig 0 er ll<ber r anisatton eint eten kön t. Dieier Gefahr wiro aoer Dabu.d) begegnet, cafj einmal die Errichtung neuer Außentondelsstellen »ur im Einvernehmen mU ben Facha'ft ilungen des Reichswirtschaftsministeriums er'oleen kann, die einem Zuviel nach dieser Richtung Einhalt gbieten werden. Außerdem werton aber auch e bereits bestehenden Au henhan:elsstellen b i Schaffung weiterer Organi ationen gehört me-beu, ßotold diese der von ihnen vertcetanen Jndusttie-
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haUi$Nt Straße 50.
2i u ho pme von Anzeigen f. die iage»nummet vis zum Rachmillaq vorher ohne jed, Verbindlichkeit. Dreis flr l mm höhe für ameigen 0.34mm Breite Öriü t) 25 l>(, auSiofiitS 80 Pk.; für Reklame Anzeigen von 70 mm Breite 90 M. Bei Platz' Dorlrtirifi20e/.öuffct)lag. Hauotschriitleiter: Aug. Goeg. Verantwortlich für Politik: Ang. Goetz, für ben übrigen Zetü Dr- Reinhold Zenz: für ben Sliyeigented: H. Beck, sämtlich in Gießen.
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0r Verloren. 'M ^UbttutWlaidttr glattem Mel, m. nieu Leber gefüttert. W «elbialctie mit Selb ur edjlohoonfioraüfiittii Weg. h°bc Belohn, adm W {WoltfcftrflfctJ-
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-lobald nach erfolgter Aurwewnng de ° SWtt-r-s «mbcr9l“«?s"v? der «Ermöglichen Verordnung 00m 3 Xe
08, die amtliche Verwiegung von Schlachtvieh l e' .e 't i-i Meg.-Bl. «.,.3ol> wrzunchmeit. Wo eine Gemci.wewaae ober tto rinp9nrivr1 0'^'lOichen Anstalt Nicht zur Verfügung steht, fartj auch bKi^ fJU5r S«nchte Wage benutzt werben. Ter Fleisch- lnichaucr lat die Venviegung durch amtlichen Wieafch-iu -u bt- urkunden und Buch darüber zu führen. Er tot sich tob!i -7ve -
' ü“ 'rr!11?1 .oev letzlgeuanuteu Verordnung entgegen Teile bemSchlachttter entfernt worden sine. In solchem Falle lat er die Verwiegung zwar vorzuncl/men, aber alsbald Au'eiae l i zu erstatten, die über den Befund ci>- tot^tor SS fT” Unö bf,n ^eisamt vorzuleg.m hat. Fcruer SLv = 1 11 d):d,uer' wenn das hausgeschlachtete Ti r ein
tor ertoif97Vl^1 -^In Hausschlachler auf Grund
vL Gruehmigiing überlasten werden soll, die über'cb i i .
bem ^chlachttier unter Mitwinuna' de-.
Mrt hnLsrCV"r r'a681 tfrenncn' 311 beichlagtiatonen lind di - liebt, nah,ne d-er beschlag na hmton Fleischmenge durch die von dein Such amt gema& § 5, Absatz 3 bestimmte Stelle a^ald zu vera'.'lass!...
Fleischbeschauer toben für die Vornahme der /amtlichen Verwiegung von hausgeschlachleten Tieren, sowie für bic übria auferiegten Verpflichtungen dieselben Gebühren zu b au spruckn wie für die Vornahme der Fleischbeschau.
... ^.,^'ueinden mit öffentlichen Schlachttousern, für die über . .Verwiegung von Schlachttteren und über die hierfür
a ^biito-en bes.ontore Bestimmungen er la's u Vm< gelten Liefe auch für die 'Verwi gung tousgeschlachteter Tier- i N^M'chbeschaner sind l-insichtlich der Beobachtung der jtz en ivach Vorstehendem zutommenden Berpflichtungen auf ihren Tiens- eio zu verwesten.
lieber alle nach § 10 der Verordnung und 8 5 Absatz 1 ar iä"n,? ldl!?n Sausschlachtungm hat ber sSticr 01^0^ nach der Hausschlachtung durch Vermittelung d'r B'ii-'iei '«'M" 'Ctorbyrgermeiftcr,. Bürgermeister, unted Beifügung bez amtlichen Bertvlegeschelns, soweit em solcher vorgeschri-len ift sS -u Ist gemäß Absatz 2 lch'tL
^itz, ent 4.eil tov Schlachttieres von dem Fleischbeirtouer le schlaguahmt und abgegebm Worden, so ist darüber eiue Befenei -i gung oes Fleischbeschauers beizt.füLen. Diese LsLigung mus- sütm^^enthaltona6dß0,^tttn Menge und den Namen des^Emp < Kreisamt stellt fest, auf wie lauge ber Haussthlachter ini i>cn zu feinem Haus toll gehörigen Personen als v-ersorgt zu U. i tot und laßt ihm dies durch Vermittelung der Bürgerinuster-i nn T5i?Ei n' Burgermeistor) schriftlich mitt-iicn. Gesuche um A.cil)ilb)töeriorgung sind zu berücksichligen, sowit dadurch rieh eine längere Versorgimgszeit eintritt, als nach § 13 Absatz 7 d r Verordmikg zuläfsig ist. 3 1 &
imh Erteilung dcr, Genehmigung zur Hausschtachtiing
und für,die. Feststellung ees ^hlachigewich's ist eine nach Stückzoll
-Tötung festMsetzende Gebühr an den Kommunalverband zil entrichten. Jedes Kreisamt setzt für seinen Kreis diese (^bühr mit imiercr Genehmigung einheitlich fest. Tie Gebühr ist so zu
1 blc Erteilung b.T Genehmigung
unb die Feststellung des Schlachtgewichts entstehenden Kosten gedeckt werden. 4.ie Gebühr ist bei der Zustellung ber über die Ge- .auszustellenben Bescheinigung zu entrichten. Ten mit Feststellung des Schlachtgewichts betrauten Personen ist in allen Fallen unterlagt von dem Besitzer Gebüllven oder sonstige x. i rgutungen in Geld oder in Naturalien anzunehmen.
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Dntolts-Ucbcrndft: Bekanntmachung über die Regelung des Flestckverbrn,.^« ---7— -------
-------------—* TrhtzhuHg 192°- - Schutz


