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Nr. 14

26. Januar

1920

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Tie Brotversorgllllg.

TieFriedenspolitik brr baliischenStaaten.

London, 26. 3an. (WB.) Die Konferenz der Vertreter bet baltischen Staaten bc- schloß, ihre Beziehungen im Einvernehmen mit der Entente zu regeln. Der Bo rs r iede n sve r-

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3n^aIts>Ueberfi<f|t: Sehanntmadjung b«r Raffung der Serorbnung üb-r die R-g°,ung dc, Fl°!,ch°°rb.°uch. u»d d°. Hand.I mi, Schweinen. Bom .>1. Dezember 1919. - Feldbereinigung Eberstadt.

Standbilder Friedrichs des Großen und Wilhelm 1, die auf dem südlichen Teile der Eisenbahnbrücke aufgestellt sind, durch Gewehr­schüsse unkenntlich gemacht. Verschiedene Blätter berichten darüber unter der Ueberschrift: Polnische Bubenstreiche".

Hinrichtung der Zarenmörder.

Amsterdam, 27. Jan. (WTB.) Das in Chicago erscheinende BlattDer Kommunist' bringt einen Bericht der MoskauerPrawda", daß die russischen Zarenmörder, im ganzen 14 Perso nen, wegen des Mordes an der Zarenfamilie und der Beraubung der Leichen, hingerichtet worden sind.

g zwischen Estland und den Bolschewik! wird Montag unterzeichnet.

Polnische Bubenstreiche.

Berlin, 27. Jan. In Thorn wurden die

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inkele Muster.

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Interröcke.

das Muskel fleisch mit eingewachscnen .Kiwchen von Rindvieh, Schafen und Schweinen (Schlrrchtviehsleisch), roher, gesalzener oder geräuck-erter Speck und Rohfett, die Eingeweide des Schlachtviehs, zubereitetes Schlachtviehsleisch sowie Wurst, Fleischkonserwen und^sonstrge Dauerwaren aller Art.

Born Fleische losgelöste Knochen, Euter, Füße, mit Ausnahme der Schioemepsoten, Flecke, Lungen, Därme (Gekröse-, SKl-irn und Flotzmaul gelten nicht als Fleisch und Fleischwaren.

Bekanntmachung

der Fassung der Verordnung über die Regelung des Fleisch- Verbrauchs und den .Handel mit Schweinen. Bom 31. Dez. 1919

Auf Grund des § 4 der Verordnung über den Verkehr mit Wilo und mit Hühnern vom 20. Dezember 1919 iReichs Gesell. S. 2130 wird der Wortlaut der Verordnung über die Regelung des Fleischverbrauchs und den £anbd mit Schweinen vom 19. Ok­tober 1917 iReichs-Gesetzbl. S. 949-, wie er sich aus den Aendc- rungen durch die Verordnungen vom 20. September 1918 (Reickw- Gcsetzbl. S. 1117), 24. Januar 1919 ,Reick)s-Gefetzbl. 3. 96), 15. September 1919 iReichs-Geschbl. S. 1699>, 28. Oktober 1919 -Reichs Gesetzbl. S. 1829) und 20. Dezember 1919 «Rcichs-Gesctzbl S. 2130' ergibt, nächsteherü) bekannt gemacht:

Verordnung über die Regelung des Fleisch­verbrauchs und den Handel mit Schweiueu.

§ 1. Als Fleisch und Fleischwaren im Sinne dieser Verord- ~ gelten:

durch Deutschland beteiligten Nachbar m d r be- ei iträchtiar werden können. Jnsow.it Trier lebens­wichtige Interessen Vorlagen, hat sich die Preu­ßische Staakseisenbahnversraltung bereit erklärt, diese Transporte im Wege der Ausnahmebenxl- ligung zuzulassen und die Betriebsleistung bei der Abfuhr zu übernahmen, wogegen die ho "auch- scheu Eisenbahnen sich bereit erklärt haben, in diesen Fällen zu der früher bestehrnden Hebung zurückzukehren, die zum Versand erforderlichen Wo- gen selbst zu stellen.

Weiter wird darauf hm gewiesen, daß für iw

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ergeben mu& die Röntgen-Untersuchun g

Berlin, 26. Jan. (WTB.) Nach einer Mit­teilung des den Reichsfinanzminister behandelnden Arztes kann an eine Entfernung der Ku- nicht gedacht werden. Viel- mehr erhetscht der Zustand des Patienten für die nächsten Tage btc größte Schonung.

. Berlin, 26. Jan. (Wolfs.) Zu dem Attentat aur Erzberger erfahren wir nod): Ter Mi­nister verlieh in Begleitung des Rechtsanwalts Tr. Friedländer das Krirninolgerickst in Moabit und begab sich mit diesem zu seinem Kraft­wagen. Bevor Erzberger einstieg, unterhielt er sich noch mit dem Rech.sannult, als plötzlich ein junger, gut gekleideter Mann an die beiden hcrantvat und einen Schuß abfeuerte. Frick- länder drehte sich um und sprang auf den Atten­täter zu. In demselben Augenblick feuerte dieser einen zwei en Schuß auf Erzberger ab. Erzberger fiel darauf, wie einige Zeugen gesehen haben, in seinen Kraftwagen hinein und der Chauffeur fuhr davon. Ter Attentäter wurde von Sicherheits­beamten festgenvmmen und auf der Wache als der am 24. November 1899 zu Berlin geborene frühere Fälvrrich und selige SMler Olstmg v. Hirsch. seid, der in Steglitz im Hause Free-7-tt'ttaße 48 bei seinen Eltern wohnt, ststgestellt. Ter Vater ist Bankbeamter.

Laut1*0 Dolan feiger" hat Rei chssinanzm iniirt r Erzberger noch gestern abend den Unter- llnterstaatssekrctär Mösle mit seiner Vertre­tung beauftragt.

Ei« Erlast der Reichdregierung.

Berlin, 26. Jan. (WTB.) In einem Erlaß fct Reichsregierung an das deutsche Volk heißt es: Die Reichsregierung steht er­schüttert und empört vor dieser verbrecherischen Ausschreitung des polittschcn Kampfes. Sie stellt fest, daß die blutige Tat unmöglich gewesen wäre.

für eine gleichmäßige Beschränkung im Bezüge von Fleisch und Fleischwaren oder einzelner Arten davon zu sorgen.

8 7. Jede Person erhält für je vier Wochen eine Fleischkarte. - .^iuder erhalten bis zum Beginne des Kalenderjahres, in dem r? ,cc*,'tc Lebensjahr vollenden, nur die Hälfte d r festgesetzten iWochenmenge. Dies gilt auch für die für Selbstversorger nach S 13 festgesetzten Verbrauchsmengen.

Auf Antrag des^Bezugsberechtigten kann der Kommunalver- band an stelle der Fleischkarte Bezugssckxinc ans andere ihm zur Verfügung stehende Lebensmittel ausgebcn.

§8- Die Kommunaloerbände haben die Zuteilung von Fleisch und <)-leischwaren an Schlächtereien (Fleischereien, Metzgereien, Gastwirtschaften imb sonstige Betriebe, in denen Fleisch und Fl.isch- waren gewerbsmäßig an Verbraucher abgegeben werden, zu regeln. Sie haben durch Einführung von Bezugsscheinen oder auf andere Wei,e für eine ausreichende Ueberwachung dieser Betriebe zu sorgen.

. § 9- Die Verbrauchsregelung erstreckt sich auch auf die Selbst- ver,orgcr. Als Selbstversorger gilt, wer- durch .Haueschlachlnng Fleisch und Fleiichwaren zum Verbrauch im eigenen Haushalt gewinnt.

_ Mehrere Personen, die für den eigenen Verbrauch gemeinsam Schweine mästen, werden ebenfalls als Selbstversorger angesehen. Als Selbstversorger können vom Kommunalverbande ferner an­erkannt werden Krankenhäuser und ähnliche Anstalten für die Ver- Ivrgung der von ihnen zu verköstig mden Personen, sowie gewerb­liche Betriebe für die Versorgung ihrer Angestellten und Arbeiter; für die Selbstversorgung durch Schlachtung von Rindvieh mit Aus­nahme von Kälbern bis zu sechs Wochen ist die Anerkennung von der Genehmiguiig der Landeszentralbehörde oder ber von dieser bestimmten Stelle abhängig.

Die Veräußerung von Schweinen mit einem Lebendgewichte von mehr als fünfundzwanzig Kilogramm darf, auch wenn es sich Nicht um Schlachtschweine handelt (§6 der Verordnung über die Schlachtvieh- und Fleischpreise für Schweine und Mndcr vom 5. April 1917, Reichs-Gesetzbl. S. 319), nur an die staatlich be­stimmten Biehabnahmestellen oder deren B'austragte erfolgen. Der Erwerb dieser Schweine durch andere Stellen oder Personen ist nur mit Genehmigung der Landeszentralbehörden oder der von diesen bestimmten Stellen zulässig.

8 10. Selbstversorger bedürfen zur Hausschlachtung von ^chwcmen und von Rindvieh, mit Ausnahme von Kälbern bis zu sechs Wochen, der Genehmigung des Kommunalverbandes.

Tie Genehmigung hat zur Voraussetzung, daß der Selbstver­sorger das Tier in seiner Wirtschaft mindestens drei Monate ge­halten hat. Die Landeszentralbehörden haben Vorkehrung zu treffen, daß, wenn infolge der Hausschlachtung der Fleischvorrat des Selbstversorgers bu ihm zustehende Fleischmenge l8 13) über steigen würde ober ein Verderben der Vorräte zu befürchten ist, die Genehmigung versagt wird oder die überschüssigen Mengen an besondere Stellen gegen Entgelt abgeliefert werden.

Hausschlachtungen von Kälbern bis zu sechs Wochen und von Schafen sind dem Kominunalverband anzuzeigen. Tie Landes­zentralbehörden können auch diese Hausschlachtungen von der Genehmigung des Kommunalverbandes abhängig machen.

8 11 Die Kommunalverbände haben die Hausschlachtungen zu überwachen. Sie haben Ueberwachungspersonen zu bestellen, die insbesondere das Schlachtgewicht genau zu ermitteln nnd darüber eine amtliche Bescheinigung auszustellen haben. Die Lan deszentralbehörden erlassen die näheren Bestimmungen; sie haben scstzusetzen, welche^ Teile der Tiere beim Ausschlachten vor der Ermittlung des Schlachtgewichtes zu trennen sind, und über die Art der Gewichtsermilttung Grundsätze aufzustellen.

8 12. Den Selbstversorgern ist das aus der Hausschlachtung gewonnene Fieisch nach Maßgabe der Vorschriften im 8 13 zum Verbrauch im eigenen Haushalt zu belassen.

Hierbei gelten als zum Haushalt gehörig auch die Wirtschafts- angehörigen einschließlich des Gesindes, sowie ferner Natural- ,berechtigte, insbesondere Altenteiler und Arbeiter soweit sie kraft ihrer Berechtigung oder als Lohn Fleisch zu beanspruchen haben.

8 1.3. Ter Selbstversorger hat anzugeben, innerhalb welcher Zeit er die Fleischvorräte verwenden will. Für diese Zeit erlwlt er für sich und die von ihm verköstigten Personen nur so viele Fleischkarten, als ihm nach Abzug der Vorräte noch znstehen.

Amlsvettündigungsblatt

für die Prooiiyialöirctlion Gbechessen und für da; Krtisaml «en

ewnt nad) Sebarf: Montag. D,.n-,°g. Donner,tag u. Nu, bie<Doft ju beginn gegen OTb. Z50 nrerielidbrl VoftgeiiungsUh. .

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8 2. Xie LandeszentvalbeHörden oder die v-on ihnen lwstimm- ten Belwrden können den Verbrauch von Fleisch und Fleischivaren, dre dicier Verordnung nicht unterliegen, il-rerscits regeln. Hierbei!, darf ledoch die nach § 6 Absatz 1 vom Reichswirtschaftsminister ststgesetzte Höchstmenge an Fleisch und Fleischwaren, die dieser Vewrdnung unterliegen, nicht erhöht werden.

§ ? Tw Berbrauchsregelung erfolgt durch die Kommunal- verbände. xiefe können den Gemeinden die Regelung für die Gememdebezine mit AusnalMe der Erteilung oder Versagung der Htausschlachtungsgenehmigungen übertragen. Gemeinden, die nach der letzten Volkszählung mehr als 10 000 Einwohner hatten fönnen die liebertragung verlangen.

Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Behörden 'toimcn die Kommuitalverbäitde und Gemeinden für die Zwecke bei* Regelung vereinigen, sie können auch die Rcgeliing für ihren Bezirk ober Teile ihres Bezirkes selbst vornehmen. So- imt die Regelung hiernach für einen größeren Bezirk erfolgt, rulfen die Befugnisse der zu diesem Bezirke gehörenden Stellen.

, M- Fleisch und Fleischwaren dürfen entgeltlich ober nnent- lwlilich an Verbraucher nur gegen Fleischkarte abgegeben und von V< rbrauckieril nur gegen Fleischkarte bezogen löerben. Dies gilt auch für die Abgabe in Gast-, Schank- und Speisewirtschaften, sonne m Vereins- und Erfrischungsräumen und Fremdenheimen. Es gilt nicht h'ir die Abgabe durch den Selbstversorger an die im 8 12 Absatz 2 genannten Personen.

Den Verbrauch in Krankenhäusern und anderen geschlossenen Anstalten können die Kommunalverbände in anderer Weise regeln.

§ 5. Tie Fleischkarte gilt im ganzen Reiche. Sie besteht aus einer Stammkarte und mehreren Abschnitten (Fleischmarken). Tie Abschnitte sind gültig nur im Zusammenhang mit der Stammkarte.

Der Bezugsberechtigte oder der Haushaltungsvorstand hat auf der Stammkarte seinen Namen emzuttagen. Tie Uebertragung der ©lamm(arte wie der Abschnitte auf andere Personen ist verboten, loweil es sich nicht um solche Personen handelt, die demselben Haus­halt angehören oder in ihm dauernd oder vorübergehend verpflegt werden.

Der Reichswirtschaftsminister erläßt nähere Bestimmungen über die Ausgestaltung der Fleischkarte.

§ 6..Der Reichswirtschaftsminister setzt fest, welche Höchstmenge an Fleisch und Fleischwaren auf die Fleischkarte bezogen werden bars und mit welchem Gewichte die einzelnen Arten von 'Fleisch Nnd Fleischwaren auf die Höchstmengen anzurechnen sind. Hierbei ist auf eine entsprechend geringere Bewertung der'Eingeweide Be­dacht zu nehmen.

Wenn int Bezirk eines Kommunalverbandes die Nachfrage ans den verfügbaren Fleischbeständen voraussichtlich nicht gedeckt wer- ""n bat der Kommunalverband die jeweilig festgesetzte Höchst-

' dv-6- ernb-re Maßnahmen

ngsgebieten. Ein Ttrin^ Ansteigen bei An-- ng ist bereits zu verzeichnen. Eine Herab- . der Brotration findet nicht statt unb ist orläufig nicht beabsichtigt.

der deutsche Städtetag und das Ernährung-Problem.

Berlin, 26. Januar. (WTB.) Der tsche Städtetag beruft »um 23.Ja- eine Sitzung des Hauptausschusfes ein rc über das Ernährungsproblem 6c- werden soll.

Höhung der Gäter- und Ptrsonentarife.

3er(t n, 26. Jan. (WTB.) Die angekün- beträchtliche Erhöhung der Güter- Perfonentarife soll am 1. März cast treten. Der Aufschlag auf die bis en Fahrpreise dürfte mehr als 50 Proz gen.

Stresemann in Frankfurt.

Frankfurta. M., 26. Jan. (WTB.) Abg. e s e m a n n nahm in einer Versammlung brr dien Vclk^partii Stellung zu den Aussüh- :n des R<ichsministers Koch in Bremen und flolg.-nde Forderungen für. den Fall des ittes seiner Partei in die Regierung auf: Ent- iierung des Beamtentums, Schastnng einet ner der Arbrit und unbcbingiec ^kusschluß ngers aus bet Regierung Unser Wirtschaft- Organismus sei nicht u ttcanf Wir hätten mdifchc Auf:rüge in Hülle und Fülle, aber hle uns an KoAe, an einem geiortmeten Ver­wesen und einer zi ckbewuß en Rohstoffbeschaf- Schließlich wurde eine Re'olu'.ion airgetDin- die sich scharf gegen die Auslieferung deutscher »bütger an die Entente wendet.

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Bon zuständiger Stelle wird uns geschrieben: Infolge ber ungüns.igen Betrielslage aui den chen Ei en bahnen ist es nach den writgehew- Ei.rschränkungeir des Personen- unb Güter- ihrs im Jnlanide notwendig geworden, auch Verkehr mit dem Ausland.' etnre Beschränk zu unterwerse.'.. Zur Zeit ist Üb?rwi.geud and das Einia.lbon für die Güterrintirhr wn Tfee nach Deutschland, Oeslervich, Tscheche nafei, Polen unb die Schwaz, zum Teil auch die-skandinavischen Länder. Da die hollän- en CHenbcrlmen für die Bewältigimg di.'seS ^ehrs nicht genügend eigene Wagen haben, sind lach und nad) immer mehr dazu Ojergrgratg.nt, die Transporte nach und durch D.utschland Beistellung leerer deutscher Wagen zu pvrixrn die dort Ivladmen eing-rnnry-mni dcntscheie yen gerade im Verkehr durch Deutschland nach iden Ländern zu terroenben. Tie deutschen 'nen hatten also für einen B7rkehr, ter zum nicht für Deut chland bestimmt war, jontern nur durch Deut chland beivegte u b zum Teil Zchieiecwaren für TentschlaTch le:and, so-.rv'l krvs'rem Umfange die Wagen zu stellen als auch Betriel-slristungen zu übernehmen. Die b<> inkte Leistungsfähigkeit der deut chen Ei en» nen und der Mangel an Wagen ließen es da­dringend gelten erscheinen, voic fern Aus- -sverkehr zunächst den Verkehr aus Holland dieienigen Güter zu befchranken, die imbe» gt im deutschen Interesse befördert nxrten ifen. Demgemäß ist seit dem 24. November 9 bis auf iveiteres die Beförderung von- l in Wagenladungen aus Holland nach unb ch Deutschland geitxrrt worden, ausgenom» t von der Sperre sind nur Kartoffeln an die .chskartofselstelle ui Düsseldorf; nach kn dent ch. holländischen ®ren?ü'»ergängen: Frische Jisckv, Fl.isch, Fett, Fettstoffe, Milch, M-rrgarine und f i ches Gemüse nach teilt djen Stationen. Die deutschen Grenzstationen übernehmen bis aut wer» teres aus Holland nur solche Wagenladungen, die unter ten vorbezeichneten Ausnahmen auiie ü tl oder von einer Ausnahmeiewilligung beglti^t sind, die die Handeisabteiluirg der Deutschen Ge­sandtschaft im Haag im Benehmen mir dem bet rhr bestellten Beauftragten der Preußisckrm Staats- eisenbahnen gusgestellt hat. Bei der Ent;ch:idung über die Frage der Zulassung von Transport.n wird den berechtigten Jnteveßen Beteiligter nach Möglichkeit Rechnung getragen werden. Ausschlag- geteni) muß j^wch bei der Notlage die Rück­sicht aur die Wagengestellungsverhälini se uno b;e Bctriebslage aut den deutschen Eisenbahnen und die Versorgung Deutschlands mit den lebenswichtigsten Gütern sein. Es wird nicht verkünrst, daß di'rch die getroffenen Maßnahmen auch die Inten s.en der an ter Durchfuhr von Gütern aus Holland

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berger damals dazu eingenommen habe. Es werde ihm vorgeworfeu, daß er den Regierungs- Plan zu Fall gebracht $abc, während er to i ter, als er nicht mehr im Aufsichtsrat war, für Zölle ein­trat. Nach Südekums Eindruck verschloß sich Erz­berger seinen Argumenten nicht, daß eine gesetzliche Regelung mit Rücksicht auf die Neutralen abrulech- nen sei, aber Maßnahmen auf dem Verwoltnngs- rooge getroffen werden können. Er glaube sagen zu können, daß dieser Standpunkt von Erz- berger geteilt wurde. Aus die Frage des Vorsitzen­den, ob er den Eindruck hatte, daß Erzberger ein materielles Interesse an bieder Frage hatte unb sich burch seine Stellung als Aufsichts­ratsmitglied in seiner Haltuirg bestimmen ließ, erklärt Sübcfum, baß er diesen Eindruck feinen Augenblick hatte. Ter Zeuge bleibt dabei, baß die damalcgen scharfen Älngrifse Erzbergers mit seinem Ausscheiden aus der Schwerindustrie in keiner Weise zu^ammentzängm tonnten. Er^- berger habe 1916 im wesentlichen bereits den­selben Slaiürpuntt eingenommen wi- später. Tem Zeugen Unterslvatssekretar Müller, der damals mit dem von Helffcrich bearbeiteten Gectzcntwiirf über die Abgabe von Ausfuhrwaren mit verschie­denen Artistführem Füllung zu nehmen hatte, erklärte Erzberger, daß der «Äeietzenttvurf nicht ohne Debatte von allen Parteien angrnonnneii werden würde. Er hatte aber den Eindruck, daß Erzberger sich von keinen anderen als sach­lichen Gründen in dieser Frage teilen liefe. Auf eine Frage Tr. Helfierichs erklärte der nächste Zeuge, Untersücwts'ekreiar Müller: Ten Vvrsloß Erzbergers im Jahve 1918 gegen die Regierung verstände er nicht, weil es ihm unerklärlich sei, wie ein Mitglied des Reichstags, w-.lckies erst den Gesetzeirtwurf für nicht annelMbar bezeichnet hatte, plötzlich die Regierung in der­selben Sache angreifen tonnte. Er Vers land nicht, wie Erz'.'ergn:, ber frültr die Industrie nicht be­lasten wellte, jetzt plötzlich mit alter Schöne für Oflc jbSlastuug evttrar. Welche Grüpdc für dieses

von Uebers« in deutschen Häfen, wie Bremen, Hamburg, Lübeck, Stettin, Tanzig u'w. emwef- frnden Gäter für Teutschland, Tschechen, D lcn usw. ein beschleunigter Wei erttansro.: o ne ;y'*- ____anspruchnahme der Eiieiti>ahn aus dem Waiier- grofee roege möglich ist. Es liegt durchaus im 5mereüe die der Verkehrs treibenden, ihen ganzen Ernsluß fitt >. eine solche Leitung der Gütereinsuhr von lieber*

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iettstag, 27. Januar 1920 hauagme von hnjeigtB f. die tageemtmmet vrs zum Nocdmittao vorder ohne fed. Vervinvlichkeit. Dreis für \ mm höhe für 5ln>eiaeiiD-34mm freue örtlt t» 25 bi, auswärts 30 P>.; für Reklame- 21 n jet gen von 70 mm ©reue 90 Pf. Bei Platz- »orfrt)rni20e A"ifckstag. Hauvtschri'tletter: Aug. Goen. üerantioortlid) für Polit'k: Aug. Goetz; für den übrigen Teil: Dr. Reuihois Zenz; für den u- SDuinr. 7. Lt.n.

Berlin, 26. Jan. (Wolfs.) Wie zustän­digerseits genreldet wird, wird die Ausmah- lungsquote für Brotgetreide vom 1. Fe­bruar von 84 Prozent auf 90 Prozent herauf» gefe&t (Di' fiü eve AusmOhlungsaurte betrug 86 Prozent) Gleichzeitig ist, um dre Anldeferung von Liotcetreide zu verbes ent, eine Dreschaktion in Angrift g.nommen, für tu beieilivgntix- Kohlen zur Verfügung geile It sind.-- .

Die Kohlen sinducaaM ün. Rolle» »ach den Aer- sce nach deutschen Hapert gdtisb -u madjak

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