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nlinsl'är.
und Ostpreußen ge**a‘tcn ti die dort bcttebenoen ö n , q jOnffonttn berufen, der ihm den besonderen Verhältnisse, w>e sie in der .iort rwm ^-oßkordon des Erlöserordens überreichte.
9. Tezembcr nnq'bend dargestel t smd, mn Instruktionen seiner Neuerung
na6«‘nS b® Admirai *=U; i>u -riecht iRe8urun8
missar. rot.
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I. boü die Gin* gtcidNcitiff zur
stützte. Artikel 251 gibt Deutschland das Recht, den Vorrang der für seine Verforquna mit Lebensmitteln notwendigen Kosten vor den übrigen Leistungen aus dem FriedenSvectrag in Anspruch zu nehmen.
Kelly, der an keiner Feierlichkeit anläßlich der Rückkehr König Konstantins teilgenom- nren hatte, wurde gestern unvermutet zu
Eine sranzösische Besckwer>enote.
Berlin, 23. Ski. (DTB.) Mestern wurde dem Auswärtigen Amt von dem französischen Botschafter eine Rote der französischen Regierung überreicht, in der Beschwerde über die Einstellung der
Meine Hoffnungen sind aber nicht soweit gegangen, daß ich geglaubt bitte, mit einer Bedrohung > dieser Seite nicht mehr rechnen zu brauchen. W
Eine deutsche Note an den Genera! Nollet.
Herr General!
In Ihrer Note vom 11. Dezember wird die 'Auffassung vertreten, daß die deutsche Regiecunz
Tie in der Note geäußerte Befürchtung, es könnten andere deutsche Länder oder Lan des teile für sich btefe Ausnahmestellung ebenfalls beansvruchen, di? Danern und Ostpreußen hinsichtlich der Entwaffnung der Webren cm- nehmen sollen, ist nicht begründet Für Ire übrigen Teile des Reiches wird de vertragSmänm zngesag:e Entwaffnung der Selbstchuhorgani'atioi'en in nächster Zeit durchgefühn sein. Rur m Bayern und Ostpreußen geraten es die dort beitehenden
vtriechenland und die Entente.
Athen, 23 Dez. (Wolff.) Der Chef der britischen Marinemission,
standslos geworden. Seit der Neuordnung der Polizei untersteht die aufgebvtene Etuwohnerwehc- nrupve Ttirr der Leitung der in Tätigkeit getretenen LandespolizeiabteUung Anstelle des in den Satzungen vorgesehenen Verkehrs mit den militärischen Kommando stellen ist nunmehr die Fühlungnahme mit den örtiteben LandeMwlireibehö bm getreten. Tie in fRcbe stehenden Bestimmungen werden Io* bald wie möglich aut dem fatzun^trn astigen Wege auch formell aufgehoben werden. Bei den ost- preußischen Ortswehren sielt btc Verfügung des Oberpräsidenten vom 7. August, durch die diese Orgcrriation geschaften wu de, kerne Lkr- bintnmg mit den militärischen Stilen vor. Indes waren m der Tat beim Stabe der ersten Tr- vision nach der am 10. November in Geltung getretenen Tiensteinteilung Offiziere b<:immt, die für den Fall, daß bte Ortswehr aurgtboten und ;u einer Aktion ernge setzt werden müsie, durch d.e Zivilbehördeu yerbtnbung mit irrten halten sollten. Tiefe Bestimmung ist letzt auf^hoben worden, so daß nur noch die Zioillxchörden aut die Art der Verwendung der OrtS* und Grei-tzwchr Emflutz ausüben fönten. Die aus der Verbindting der baherischen und ostpreustischen Weh en mit der Reichswehr bergelnteten Bedanken dürsten hiermit
Bismards „Gedanken und Erinnerungen".
B e r l i n, 23. Dez. Laut Urteil der vier- ZivUkammer des Landgerichts Berlin I
; hier: die Arbeit«
$ hat das hessG rlschojl, den Zuv j Grund von L- lssung der Stkiuti- ärt lusfiihrung (Sistiv überweise hieran teiliflten die neu« igen ffttrofien iuü i Bedingungen:
Grundstücken u.
i sich eine W t insolge betJw Anlage von AM innerhalb der y6 big werden । von Gelände» iverl vergüte!
21m* Hessen.
Vorlagen in der Kammer.
Darmstadt, 22. Dez. Ter Abg. Nuß (Ztr.) hat an die Regierung eine dringliche An-- frage gerichtet, in der er um Auskunft ersucht, wann die Auszahlung derBesatzungSzulage an die hessiichen Beamten des besetzten Gebietes seitens der heslischen Regierung zu erwarten ist und 2. ob die Besatzungszulage m Hefen ebenfalls wie in anderen Ländern rüdmirtenö vom 1. Januar 1920 bezahlt wird.
Der hessiichen Volkskammer iet weiter zuge- gangcn die von dem Ausschuß fertigjefttHle Regierungsvorlage, bett, den Entwuri eines Ge- letzes über das Verfahren bei der Volks- a b Tt i m m u n a.
Das hessische Finanzministerium läßt der Kammer eine Regierungsvorlage zugehen, noch der es infolge der in Ulrichstein berr'drüben Wohnungsnot nicht möglich ist, für ti' beiden dort stationierten Gendarmen geeignete Wohnungen in Privathäusern zu finden. Es ist daher erforderlich, das bisherige Bezirkska'ssenaebäude, welches durch Au Hebung dieser Kas e frei geworden ist, für zwei Gendarmenwokrungen einzurichten Mit Rücksicht aus die Dringlichtok sollen die ersoroerlichm Her'fl'unrs- und E-gänzungS- arLtitcn, die 30 700 Mk. Kosten veru'fachen, alsbald üornenommen und zunächst vor'ng wje bis tur Genehmigung des Staat'vonan ch ags 1921, in welchem sie angefordert werden sollen, bezahlt werden.
Ter Abg. Wi11mann und 26 toeit'te so rial- demokratische Abgeordnete st-llen einei b’-ing'idynt Antran an den Landtag, brtr de Nm>arbeit ing und NruberauSgabe der gesamten Schul- und Lesebücher.
Eme dringliche Anfrage deS Abo Dorsch betrifft Weh mng-schwierigwit-n und Zwa'g'ein- mietinq auf der Grube Ludwig^hofniunq.
Em Antrag der Abg. Fra» Balser u Gen. erhirbt die Regierung, ti ve^anlas'-n. hot_ den Frauen d-e rer'arfimi'5mäfig gwikir'eister-n Rechne au' Gleichstellung 'füglich her Besoldung, Anstellung ufro. g-wahrt werden.
De ©rbö'ung der Gebühren her OrtS- geeichte wird von dem Aba. Köhler bean- t-ant- hertobe Abg-ordnet- forb-rt auch Kurse für W'rkunt-'-r cht in den Volksschulen im neuen Staatsvoranschlag.
in der Klagesache des Cotta-Verlags wegen Freigabe der im dritten Bande der „G e b a n- kenund Erinnerungen deS Fürsten BiSmarck" enthaltenen Briese des Kaisers wird die Klägerin mit ihrer Klage abgewiesen. In der heute mittag erfolgten Verkündigung des Urteils wurde betont, daß der Ojcrid)lvi)of zwar das Persönlichkeitsrecht des Kaisers auf seine Briefe an Bismarck verneine, ihm aber das Urheberrecht an diesen Schriftstücken ^u- gebilligt habe.
Berlin, 23. Dez. sWTD) Dem Dorsitzen- deS interalliierten Ueberwachun^a is>chnstes ___ das Land Herr, General Nollet, wurde fol- «4ende Note des Auswärti^i Amtes übergeben:
Berlin, 22. Dezember 1920.
m. 393
Der Siebener Hnjeiget erscheint täglich, außer Sonn» und Feiertags.
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hier: die Abeita
Z hat das Hess ^ichast, bei jut.i- Ufldvon Artikel 3h t öekaiuitmackMj 'usiührung (Gi3en. W hiermit mH die neuen GcM ranen sind.
Bedingungen^ Grundstücken aai
sich eine Periu^ insolge t<r Au- lnlage von Aeg:r. nnerhalb der An, Dig werben.
von Gelände tmrb oert vergütet bjt
richten, die sie über gewisse Selbstschutzorgonisatio- nfn besitzt, folgern zu müssen, daß diese Organisationen entgegen der Erklärung der deutschen Re- gicumg Militärischen Charakter tragen und in einer durch den Friedensvertrag untersagten Verbindung mit den militärischen Behörden stehen. Stc beruft sich dabei aus gewisse Bestimmungen der „Satzungen des Landesverbandes der Einwohnerwehren Bayerns" und auf eine beim Stabe der ersten Division in KöuiALberg bestehende Anordnung hinsichtlich der wcstpreußischrn Ort-wehren. In Bcaiern galt für den
wohuerwehr und die Reichs ive, _ . ...
Bekämv^ung von Unruhen beran^mtflien waren, früher btt Seftitmirmncß, daß sich die Einwohnerwehr Den Weisungen deS Führers der militärischen Abteilungen zu umerstellen habe. Die Paragraphen 9 a und 10 a der Satzungen des Landesverbanb«s der Einwohnerwehren Bayerns sollwn lediglich für diesen Fall die rwlroenbioe Fühlimgnahme mit den militärischen Stellen sichern. Eine andere Auslegung konnte dar Bestinrmungen schon deshalb nicht zukommen, weil die Ei.-wohnerwehr nur als Liilfsovgan der LandeSvolizer zu bienen hat. Ein organischer ^usanrmenhang zwischen Einwohnerwehr und Reichswehr war dadurch nicht hergtstellt.
Die Beistimmungen sind aber inzwischen gegen»
davon in Kenntnis, daß er zu seinem Bedauern die Auszeichnung nicht an« nehmen könne, und sandte sic zurück. Die f r a n z ö s i s ch e M i s s i o n , die von der Absicht des Herrschers iuiterrid>tct worden war, dem Kommandanten der französischen Militärmission, General Grammac, den Kordon des Erlöserordens zu üherrtidjen, bat der griechischen Regierung mitteilen lassen, sie möge von diesem Sck-mUe Abstand nehmen.
'deutschen Ausgleichszahlungen er- i hoben und die Einstellung als eine Verletzung de? Friedensvertrages bezeichnet wird. Demgegenüber sei darauf hinqewiefen, daß sich die Reichsreg'erung bei ifrer Entschließung auf eine Bestimmung deS Friedensvertrages
^"«1^ jungen anging
auf die ich in meiner Rote vom, 9. Dezember bei der Schilderung der bayerischen Verhältnisse unter anderem bingeivirfen Halle, für Deutschland überwunden sei, kann leider nicht als zutrefjend betrachtet werden. Ich habe allerdings der Ansicht Ausdruck gegeben, datz durch da) Auftreten der russischen Sendlinge auf dem Üvngrcß der unabhängigen sozialistischen Partei Deutschlands in Halle manchem die Äugen geöffnet worden seien.
meine Acußerungen in der Unterredung vorn 9. November anders ausgesaßt worden sind, so liegt ein Mißverständnis vor. AnS der Zahl der in Bayern abgegebenen kommunistischen Wahlstimmen kann keineswegs gefolgert werden, daß bei etwaigen Unruhen die Zahl der Kämpfer nicht über die der kommunistischen Wähler hinauSgehen werde. Gelänge es einigen radikalen Elementen, die Straße aufzurufen, so müßte mit well größeren Massen gerechnet werden.
Die Gefahr wachst mit der wirtschaftlichen Not, die gegen das Ende b*8 Wirtsck>aflsjabves in besonders bedenklichem Grade yunimmt. Daß die dagegen wir Versügmig stehenden regulären Kräfte die in der Note vom 11. Dezember genannte '3abl nicht erreichen würden, ist aus meiner Note vom 9. Dezember ersichtlich. Auch btt Schlüsse, die aus den Mitteilungen deS Oberpräsideuten der Pwvtnz Ostpreußen vom 8. und 14. (September gezogen werden, srnd nicht haltbar. Zur damaligen Zeit waren die Russen geitblagen und die akute Gefahr eines Einsalles in Ostpreußen geschwunden. Es frmbeite sich nur noch darum, die Aükoer nach Derfferltcn russischen Soldaten abzusuchen und die Unterbringungsvrte der Internierten bis zu i(yrcm Abtranspo-.t zu bewachem. Der Oberpräsident fegte, daß er zur UnterstützurN der regulären SVräfte bei diesen Aufgaben 3000 Mann der Orts- und Grenzwehr für ausreichend beite. 2000 Mann der Grenzwehr würden yur Absuchung der Wälder, 1000 OrtSwehrmärmer zur Bewachung der Internierten verwendet werden. Daraus kann aber natürlich nicht gefolgert werden, daß eine Verstärkung der regulären Kräfte um 3000 Mann genügen würde, um den die Provinz bedrohenden Gefahren Trotz bieten ju können.
Die deutsche ^Regierung tarn dccher nur die in ihrer Note vom 9. Dezember ausgesprochene BitteandiealliiertenMächtewieder- holen: indem sie bittet, diese und die gegenwärtige Note zur Kemitnis der von ihnen vertretenen Regierungen bringen, gesta Iet sie sich. Da* Dairf hinzuweis«i, dah bis jetzt an Wa'fen, die nicht den Sklbsp'chiitzorganisationen gehörten, im Mnzen 791 Geschütze, Minenwerfer und sonstige Wurfmaschinen, 9133 Maschinengewchre und 1373 730 Gewehre, Karabiner imb Pistolen ab* gehefert und in der Sxnmtiadic auch söwn zur Berschrottimg grt> trht sind. Außerdem sind aus Grund des Entwv'fnuiigsaestzes vom 7. August 8404 MaschinengeirHve uno 801 6'3 Geweine an- gemeldet worden. In desen Zahlen ist die Be» nxiftmrng der Selb^ schutzorgtrni Nationen eiichalten. Von den so angemeldeten Maschnegweh:eu ist d.n weitaus größte Teil ebenfalls bereits abgeliefert und uDtbrandiOar gemacht worden und zwir schon vor dem 1. Te-ember. Dies gilt wich für Hannover. In Württemberg bcsaß-n die S'lbü- frtaiborgaiifa tonen T im Mafchrn." g wh"e mehr. Auch von den angemeDeten Gewehren sind schon beträcblttiche Mengen ebigezogen.
Die deutsche Regierung glaubt erwarten zu können, daß dieses Ergebnis ihres ernsten Bemühens Anerkennung findet. Eine weitere Eingehung der leichten Waffen der Selbstschntzorgani- sationen ist im Gange.
Die deutsche Regierung wird auch weiterhin alles hm, um die in ihrer Note vom 9. Dezember angegebenen Termine irrnetuMten. Sie hat tonen Grund, daran zu zweifeln, daß c5 ihr gelingen wird. Der Weg, den sie bei der ganzen Entwass- nungsaktion eingeschlagen hat, war der einiige, der nach Lage der Verhältnisse zum Ziele führen konnte. Sie hofft, daß sich die alliierten Regierungen dieser Eikenntnis nicht verschließen werden.
Genehmigen Sie, Herr General, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.
gez.: Dr. Simons.
nach dem Vertrag von Versailles zur Auflösung aller Selbstschutzorganisationen verpflichtet sei, weil solche Drganifaiionen geeignet seien, eine Mobilmachung zu erleichtern and daher unter Artikel 178 des Vertrages fielen. Artikel 178 untersagt aber nicht alle Maßnahmen, die eine Mobilmachung erleichtern könnten, sondern nur solche, die auf diesen Zweck abz ielen (tenbant ä unc Mobilasaticm). Enie Elleichlcrung der Mobilmachung könnte auch in der Führung von Einwohner- und (StcucrLften oder sonstigen 3dogistcrn und in jedem Ausbau des Eisenbahnnetzes erblickt werden. Es kommt jedoch darauf an. ob eine solche Erleichterung als der eigentliche Zweck der Maßnahme zu k:trachten ist. Ties ist bei Dem Zusammenschluß der Bürger zum Selbstschutz ebensowenig der Fall, wie bei den erwähnten Beispielen. Ti' deutsche Regierung kann also nicht zugeben, daß das Bcstel-en von Sclbstsch'.itzorganisatwnen an und ür sich gegen den Friedensvertrag verstößt, sie muß vielmehr an der in ihrer Note vom 9. Tezembcr ausgesprochenen Auffassung sesthalten, daß die Tnl- dung oder Auflösung von Selbstschkltzorganisatw- nen, die keinen militärischen Eharak:er haben, eine innere Angelegenheit Deutschlands ist. Sie nnrberboIL baß solche Drgaraiationen nur als einstweiliger Notbctels zu betrachten sind und aus Gründen der Staatsauwrität ausgelöst werben müssen, sobalb e8 die Verhältnis,e gestatten. Daß etwa die Organifationen selbst ihren Fortbestand für längere Zell wünschen und sich darauf einrichlen, würde demgegenüber nicht ins Gewicht fallen. Uebrigen5 hat sui) bisher nicht feftfbelicn lassen, woraus sich die Angabe bezieht, daß die bayerischen Einwohnerwehren eine Betätigung für daS Jahr 1922 und noch weiterhin ins Auge fassen. Der Landcsieitung der bayerischen Wehren Ist von einer derartigen Erklärung nichts bekannt. Die KäntwllkoNrrnisf vn glaubt auS Nach-
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Weihnachten.
„Und Frieden auf Erden Den Menschen" . . Das leuchtende Wort, das ein Engel unter dem sterndurchwirkten Nachthimmel von Bethlehem sprach, soll als frohe Botsck)aft abermals in die Herzen der Menschen eingehen. Tie Flammenbrande des Krieges sind an den Grenzen unseres Vaterlandes erloschen, aber der Frieden ist auch an dem siebenten Weihnachtsfest, daS seit Kriegsaus- druck) die Wcltenbotfchaft verkündet, immer noch nicht bei uns eingekehrt. Was unsere Feinde unS anfgezfvunFen haben, wird in einem hundertfältig para gradierten Vertragswert wohl als Frieden bezeichnet. Aber gerade an diesem Weihnachtsfeste, das Die Geschenktische verarmen ließ, wie nie zuvor, fühlen wir, daß mit dem Worte Frieden nur die rücksichtslose Ausbeutung unserer wirt- fchaftlicbcn Not beschönigt wurde.
. Sollen wir einen besseren Frieden von der Anzahl von Konferenzen erhoffen, die bald in Brüssel, bald in Genf zusammen- derufen und nach vielen leeren Worten wieder vertagt werden? Hochtönende Worte werden in die Welt hineinposaunt, die Den Engelsruf von Bethlehem abermals in Artikeln und Paragraphen ersticken möchten. Und wenn sie mit Engelszungen reden, sic haben der Liebe nicht. Deutschland und mit ihin die Welt wird von den Wortführe-rn Lieser Zusammenkünfte nicht erlöst werden, denn sic fühlen sick) als Sieger über einem, der den Sieg aufgab, als Richter über einem, dem sie ein SchuldgestandniS erpreßten und gehören nicht zu denen, . . . „die guten Wilkens sind."
Und wie steht es in unserem eigenen Lande? Der Materialismus der Gegner findet bei uns aus der wirtschaftlichen Not berauSgcboren, sein zwangs läuftiges Gegenspiel. Das Beamtenbefoldungsgesetz, kaum unter Dach gebracht, wird wieder hervorgezerrt, um die Maschen anders zu knüpfen, Damit einzelne Bcamtenklassen einen besseren Iischzug tun können Die Eisenbahner drohen mit Streik erhöhte Gehaltsforderungen durch- zusetzen. Willkür nnrd nur in den seltensten Falken am Werke sein. Offene und schamhaft versteckte Not, die an einem Feste der Gaben schmerzlicher als sonst verspürt wird, bannen den Blick an materielle Güter. Die Not ist nicht mehr in den Hütten allein zuhaus. Unb doch kann auch ihr aanz anders entgegentreten, wer guten Willens ist.
Wir müssen uns damit abfinden, daß wir arm geworden sind, wir müssen reich werden an unserer Armut. Aus dem Schoße der Armut erwuchs der Christ, der sein Reich «icht auf den Gütern dieser Welt aufbaute, ßondern auf den Sckfätzen der Seele, dem Vlauben, der Hoffnung und der Liebe. Die Bchätze «der Seele müssen wir wieder ans Licht Geben, Einkehr halten in uns selbst, um mit innerer Kraft die äußere Armut zu über- trinben.
Damit soll keiner Abkehr vom praktischen Leben bad Wort gerebet sein, bas bie äußerste Unspannnng von uns verlangen wirb. Wir vollen uns auch fernhalten von mystischen Schwärmern unb eilfertigen.Konjunkturschie- »ern, bie bas Sichwiedcrbesinnen aus bie fee- lifdjen Kräfte spiritistischen unb okkultistischen Experimenten bienstbar machen. Wir wollen uns besinnen auf ben Glauben an unsere vrobuktive Kraft, bie wir voll unb ganz Einsetzen müssen, um unserem wirtschaftlickfen Llenb ein Enbe zu bereiten. Wir wollen und «gegenseitig in ber Hoffnung bestärken, baß 'vir Kraft unserer Ärbeit uns aus ben Ab- •srünben unserer Not trneber emporheben. Mr wollen bie Liebe toieber zwischen Mensch unb Menschen treten lassen unb erweisen, Laß wir selbst guten Willens finb, bannt auch 3er Gegner im politischen ober wirtschaftlichen Kampfe guten WillenZ sein möge.
Wenn wir mit solchen Gefühlen bie erste „Friebens"-Weihnacht in uns Icbenbig wer- 3en lassen, bann mag ber Christ auch in und ■neugeboren werben. Dann tnerben wir an ’ind iirrte werben, wie ed in einem alten Grippen spiele heißt:
„Das ewig Licht geht ba herein, Gibt ber Welt einen neuen Schein. Es leucht wohl mitten in ber Nacht Unb uns bes Lichtes Kinber macht.
Kyrieleis."
Aus dem Neiche.
Eine Zusammenkunft der Flnanzminffter.
Berlin, 23. Dez. (Priv.-Tel.) Wie verschiedene Blätter wissen tvollen, wird kurz nach Neujahr eine Zusammenkunft aller d^utseben Finanzminister in einer süddeutschen Hauptstadt, voraussichtlich in Stuttgart, stattfinden.
Der Schutz gegen die Zwangsvollstreckungen.
Berlin, 23. Dez. (Wolff.) Der Schutz gegen die Zwangsvollstreckungen» würde nach der Verordnung vrnn 16. 6. 1920 am 1.1.1921 ab laufen, durch bad in der Sitzung des Reichstag? am 17.12. beschlossene dessen Veröffentlichung im Reick-S^ gefetzblatt bevorsteht, ist indessen dafür Sorge getragen worden, daß den Kriegsteilnehmern auch noch für ein iwhtered halbes Jahr, also oid zum 1. 7.1921, der Schutz gegen die Zwangsvollstreckungen zuteil wird. Die sachlichen Voraussetzungen für die Anwendung dieses Schutzes sind dieselben geblieben. Es tritt aber eine Abänderung deS Verfahrens insofern ein, al5 ab 1. 1. 1921 die Vollstreckung nicht mehr der vorherigen Bewilligung durch das Vollstreckungsgericht bedarf, es vielmehr Sache des ZbriegStcilneh« mers sein wird, nach Beginn der Vollstreckung seinen Anspruch auf die Genxihrung des Schutzes durch Einspruch geltcnb zu machen.
in Wegfall gekommen fern.
In der Note Dom 11. Dezember heißt ei: Die AufreÄlerbalhma der Selbst chuMrga?ii:otio- nnt nacb ihrer Entwaffnung la''fe ich burcb mn innere Zwecke nicht rechtfertigen, ba sie. ihrer Waffen beraubt, nicht mehr tvirfiam nur Aufrechterhaltung der Ordnung beitragen könnten. Die Entwaffnung der Selbst-'chutzorgmiistitionen, wozu; Deutschland nach dem Protokoll von Soaa verpflichtet ist, hat jedoch ebnvo ro* im allgemeinen bie Entwaffnung der Bevölkerung, mir in ber Abgabe der Kriegswaffen zu beiWn. Auch trägt schon allein ber Zusammen ch uß zum Selbstschutz und bie Gennßhe-.t. im Falle ber Not auf den Nachbar zählen zu können, viel dazu bei, baS Gefühl ber Unsicherheit, unter bem die Bc- völkcruna leidet, zum Schwinden zu brvnoen.
Erstes Blatt 17V. Jahrgang Freitag, 2^. Dezember 1920
GietzenerAnzeiger
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General-Anzeiger für Gberhessen MM
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