AmtLverlündigungzblatt
für die proDinjiaföirellion Tderheiien und für das Kreisamt GkSen **** -ch Bedarf: gtonUe, Doan.c.tag und Freilag Rur durch d.. Poft ,u Ziehen gegen Md 2.50 o.rrtel.äbrU*
Nr. 187
23. T f^ember
19*40
ÄÄZ: 3-™»™ .
Betr: Russische Kriegsgefangene.
An Den Lverbürgermcistcr zu Gietzen und die Bürgcr- meistercjcn der Landgemeinden des Kreises.
Tie nachstehend abg.druclle Bekanntmachung der Tircklion des Gefangenenlagers Kassel-Niederzwehren bringen wir zur genauesten Beachtung zu Ihrer Kenntnis und empfehlen, die Interessenten entiprechcnd zu bedeuten.
Gießen, den 18. Dez.mber 1920.
Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Hetz.
Bekanntmachung.
Ta die russischen Kriegsgefangenen in ihre Heimat zurnck- befördert werden sollen, sind sie doh ihren Arbeitgebern mit sämi- licl>em Gepäcl nach erfolgter Entlohnung bis zum 4. I a n u a r 19 2 1 d.m Knegsgefang n.nlag.r K^s.el-N ed.rzw hren zuzuführen.
Es sind auch oiejenlgen^G.sangenen m das Lager zu brmgen, welche einen Revers oder Schein unterschrieben haben, daß sic erst mit einem späteren Transport in die Heimal befördert werden »vollen.
Bon dieser Zurückziehung in das Lager sind nur diejenigen befreit, weich' eine zweifelsfreie, vom Kommandanten ihres Stemm lagers unterschriebene Bescheinigung in den Händen haben, daß sie als freie Arbeiter aus der Kriegsgefangenschaft entlassen sind. Eutlassungsbescheinigungen von Arbeiter- und Soldaten Räten ausgestellt, l)aben keine Gültigkeit.
In Zweifelsfällen sind die Entlassuugspapiere der Lager- direklion Kassel Niederzwehren zur Prüfung einzusenden.
_________A. B.: Pon l>N altern, Abteilungsvorpand/L._________ Betr.: Tic Verordnung, die Verfügung über Brennholz betr., Dom 10. Oktober 1919.
An den Oberbürgermeister zu Gietzen und die Bürger-- mcistercien der Landgemeinden des Krei es.
Tic voraussichtlich geringe Zufuhr van Hausbrandkohl. n macht es nvllvendig, auch im lausenden Jahre die amtliche Verfügung über das Brennholz trotz den entgcgeustehenden Bedenken aufrecht zu erhalten Tie Aussuhrungsbestimmungeu sind zum Teil geändert, die wesentlichen Aeuderungen teilen mir Ihnen nach- ftcljenb mit. Im übrigen empfehlen wir unter Hinweis auf unsere Bekanntmachung vom 18. Oktober 1919 — Amtsverkündigungsalalt Nr. 109 vom 23. Oktober 1919, sich mit den zuständigen Ober- förstercien w.gcn der Einzelheiten der Zuweisung in Verbindung zu setzen.
G i e ß e n, den 20. Dezember 1920.
Kreisamt Gießen. I. 93.: Dr. Heß
1. Zuteilungsmaßstab für die Gemeinden:
0,3 Festmeter auf jeden Kopf der ortsanwesenden Bevölkerung und jedes Stück Großvieh.
2. Verteilung unter die G^meindeangehärigen:
Aus jeden Kopf der Bevölkerung und jedes über 3 Monate altes Stück Großvieh 0,5 Raummeter Schüler oder Knüppel, oder 0,6 Raummeter Stöcke oder 0,7 RaummeterReisknüppcl. Der Bedarf au Hausbrand ist nach Mö^l.chkeit mit Te.bhvlz, der Bedarf der »andw.rtschastlicl.m 93.triebe ist nach Möglichkeit mit Nichtderbholz zu beßi digen.
3. Reisholz wird, abgesehen von besonderen Fällen, nur noch als Knüppelreisig ausgearbeitet.
4. Ten Gemeinden kann auf Antrag eine Holzrücklage für Zuzüge im Laufe des Jahres sowie zum Ausgleich von Hünen bei der Versorgung von Kleingewerbetreibenden durch ______die Landcsholzstelle bewilligt werden._______________________ Betr.: lie Wohnungen der Staatsbeamten.
An die Bürgcmneiitrrrirn der Landgemeinden des Kreises.
Wir fehen uns veranlaßt, die Gemeindebehörden an unser Ausschreiben vom 22. April 1920 — Amtsverkündigungsblatt Nr. 54 vorn 26. April 1920 — zu erinnern, wonach die von einem 93eamten inn gehabte Wohnung nicht anderw.i ig vergeben werden darf, so lange der Di nstnachfolger nicht daraus verzichtet.
Gießen, den 21. Dez mber 1920.
______________Kreisamt Gießen. I. V : Dr, Heß.______________ 93 e t r.: Zuckerverbrauchsregüung.
An die Bürgtrn.eistereien der Landgemeinden des Kreises.
Aus Grund des 8 2 der 93ekanntmachung vom 15. Januar 1918 (Kreisblatt Nr. 5) wird bekanntgegeben, daß für den Monat
Dezember eme Sonderausgabe von Zucker in Höhe von 500 Gramm auf beit Kopf der Bevölkerung zur Ausgabe gelangt, die aus Oie Zuckcrmarken 1,1 und 1,2 zu je 250 Gramm = 500 Gramm bezogen werden können.
^.er Zucker ist möglichft vor den Weihnachtsfeicrtagen ans- zugcben.
Mit Ablauf des 30. Tezember ds. Js. verlieren die Marken 171 und 1,2 ihre Gültigkeit.
Wir beauftragen Sie, diese Berfügmtg sofort ortsüblich be kanntzumachen.
Gießen, den 18. Dezember 1920.
_________Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Siegert._________ 93 e t r.: Vergnügungssteuer.
An die Bürgermciitercien der Landgemeinde« deS Kreises
-soweit unsere Verfügung vom 15. November 1920 Amts- verlundgungsblatt Nr. 168 vom 19. November 1920 noch nicht erledigt ist, sehen wir dir Erledigung alsbald entgegen.
Gießen, den 16. Tezember 1920.
__________Kreisamt Gießen. I. B.: Hem werde.__________
Bekanntmachung.
Betr.: Karnevalistische Veranstaltungen.
In letzter Zeit sind dem Ministerium des Innern wiederholt Gesuche um Zulassuiig von karnevalistisch n Veranstaltungen zur Entscheidung vorgelegt worben. Alle Eingaben wurden abschlägig beschieden. Das Ministerium des Innern läßt dies mit der Empfehlung zur Kenntnis bringen, Gesuckieii um Zulassung tarne* vallstisckier Veranstaltungen digemein mit Rücksicht auf den Ernst und die Not der Zeit die Gknelymiguiig zu verlogen Wir «und das Polizeiamt Gießen werben hiernach verfahren
Gießen, ben 18. Tez.mtber 1920.
______________Äreisamt Gicßcn. I. V.: Weicker.
Bekanntmachung.
Betr.: Errichtung einer Müllerzwangsinnung für die Stabt und ben Kreis Gießen.
Die Liste der Handw.rk.r, rvclchc an der Abstimmung über die Errichtung einer Zwangsinnung für das Müllergewcrbe im Lai.dkreis Gießen teilg.nommen haben, liegt während zweier Wochen, vom Tage des Ersch.inens dieser Bekanntmachung, auf der Registratur des Knisarnts Gießen in den üblichen Ge>chäfts- siuuden zur Einsicht und zur Erhebung etwaiger Einsprüche der beteiligten offen.
Nach Ablauf dieser Frist angebrachte Einsprüche bleiben un berücksichtigt.
Gießen, den 16. Dezember 1920.
________________Ter Kommissar. Weicker.________________
Betr.: Tic Ausnahme brr taubstummen Kinder in die Taub stuminen-Anstalten des Landes.
An dtc noch r ckstniibiqrn Schnlvorstöndc des Kreises.
Unter Hinweis auf unser Ausschreiben vom 5. v. Mts., Amtsverkündignngsblatt Nr. 163, sehen wir Ihrem umgehen den Bericht in obigem Betreff entgegen.
Gießen, den 16. Dezember 1920.
____________Kreisamt Gießen. I. B.: Weicker._____________
Bckanntmachu ng.
Betr.: Maul- und Klauenseuche.
In Stockhausen ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestelll worben.
Es wird gebildet ein Sperrgebiet, bestehend aus der Gemarkung Stockhausen.
Das Beobachtungsgebiet bleibt unverändert.
Unsere Bekanntmachung vom 25. August ds. Js. in Nr. 122 des Anitsverlündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.
Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis.
Gießen, den 16. Dezember 1920.
______________Krcisamt Gießen. I. 93 : Weicker._____________
Bekanntmachung.
Betr.: Erlöschen der Maul- und Klauenseuche.
1 In K esselbach ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Kesselbach wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieden und dem Be obachtungsgebiet angegli bert. Tie Gemarkung Obenhausen scheibet aus dem 93eobachtungsgebiet aus.
lüeben Daß rworr gereoei jem, oas ote außerire Dispannung von unS verlangen wirb. Wir »ollen uns auch fernhalten von mystischen Schwärmern und eilfertigen.Konjunkturschie- b-ern, die das Sichwiedervesinnen auf die see- y loschen Kräfte spiritistischen und okkultistischen
Experimenten dienstbar machen. Wir wollen h utns besinnen auf ben Glauben an unsere \ Moduktive Kraft, die wir voll und ganz ! eemfehen müssen, um unserem wirtschaftlichen
Elend ein Ende zu bereiten. Wir wollen unS gegenseitig in ber Hoffnung bestärken, baß wir Kraft unserer Arbeit uns aus ben Ab- grünben unserer Not wieder emporheben. Dir wollen die Liebe wieder zwischen Mensch unb Menschen treten lassen unb erweisen, daß wir selbst guten Willens sind, bamit auch der Gegner im politischen ober wirtschaft- I chen Kampfe guten Willens sein möge.
Wenn wir mit solchen Gefühlen die erste H, Friebens"-Wcihnacht in uns Icbenbig wer» y den lassen, bann mag ber Christ auch in uns , neugeboren werden. Dann werden wir an . ums inne werden, wie es in einem alten ' kdippenspiele heißt:
„Das ewig Licht geht da herein, Gibt der Welt einen neuen Schein. Es leucht wohl mitten in der Nacht Und uns des Lichtes Kinder macht.
KyrieleiS."
Cme deutsche IMc an den General Holtet
Berlin, 23. Tez. (WTD.) Dem Vorsitzen, tem deS interalliierten UeberwachungSa iS - chusses * hr daS Landler, General N o 11 e t, würbe fol* «mdc Note des Auswärtigen Amtes übergeben:
Berlin. 22. Dezember 1920. Herr General!
In Ihrer Notc vom 11. Tezember wirb die Lufsassung vertreten, daß die deutsche Regierung
p i c u t) i | u,' t n V i i » iv c v 1 l iciii uic oc t* fügung dcs Obervräsidentan vom 7. August, durch die diese Orga?-iÄrion gestitaften wu be, tarne 93er* binbung mit ben militärischen Stallen vor. Indes waren m ber Dat beim Stabe ber ersten Tivision nach ber am 10. November in Geltung getretenen Tienstei Teilung Offiziere be'rimmt, die für ben Fall, daß die Ortswehr autgt boten und zu einer Aktion emgesetzt werden müsse, durch b-.e Zivilbehörden Skrbtntnmg mit ihnen halten sollten. Tiefe Bestimmung ist letzt aurgr^oben worben, so daß nur noch die Zioilbehörden aut die Art ber Verwendung ber Orts- und Gre?-»vhr Emflutz auSübcn tonten. Die aus ber Verbindung ber bayerischen und ostvreuhischen Wed en mit ber Reichswehr her geleiteten Bedenken dürften htermU in Wegfall gekommen fern.
In ber Nota vom 11. Dezember heißt eS: Die Aufrechterbaltung ber Se!bi¥(fawrganiiatio- nen nach ihrer @ntnxrfhnrnn la'se ckch bu-cb rein innere Zwecke nicht rechtfertigen, da sie. ihrer Waffen beraubt, nicht mehr wirksam zur Aufrechterhaltung ber Ordnung beitragen könnten. Die G’-twaffning ber Selbst chutzorganisotionen, wozu Deutschland nach bfm Protokoll von Soaa verpflichtet ist, hat jedoch cbmw w« im allgemeinen die Entwasn'ung der Bevölkerung, nur in ber Abgabe ber Knegswafsen ?u bestehen. Auch trägt schon allein ber Zu'ammen ch uß zumSelbst- sckmy und die Gewißhe.t. im Falle ber Not auf den Nachbar zählen zu können, viel dazu bei, das Gefühl der Uniidierbfit. unter dem die 9k- DÖlTeruna leidet, zum Schwinden zu brrnnen.
Die ix der Note geäußerte Befürchtung, es könnten andere deutsche Länder oder Land es teile für sich diese Ausnahmestellung ebenfalls beansvruchen, bi? Bauern und Ostpreunen hinsichtlich der Entwaffnung der Wehren cm- nehmcn sollen, ist nicht begründet Für die übrigen Teile des Reiches wird be ücrtrag5mämi iugetagte Entwaffnung der Selbst chutzorganiiatioi'en m nächster Zeit durchgefühn sein. Nur tn Bayern und Ostpreußen gestatten es die dort beitebenben besonderen 93erb-ilhtifie, we sic m b^r Note Dem 9 Tezember eing'benh dargesteltt sind, mmt, mit der gleichen Schnelligkeit oerzugeheu Lte An- nähme, daß die Io m m u niftn cbe «esahr,
wmmg ort inayen Walsen ber ^elbstl cyutzovgani- fationen ist im Gange.
Die deutsche Regierung wird auch weiterhin alles tun, um die in ihrer Note wnt 9. Detern bet angegebenen Termine innejubaften. Sie hat keinen Grund, bar an zu zweifeln, baß es ihr gelingen wirb. Der Weg, ben sie bei ber ganzen Entwafs- mmgSaktion eingeschlagen hat. War ber einjige, ber nach Sage ber Verhältnisse zum Ziele führen konnte. Sie hofft, daß sich die alliierten Regierungen dieser Ei kenntnis nicht verschließen Werden.
Genehmigen Sie, Herr General, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.
gez.: Dr. Simons.
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Eine sr«n;ösifche Besck»ver>enote.
Berlin, 23. Dez. (DTB.) Gestern wurde dem Auswärtigen Amt von ^em französischen Botschafter eine Note der französischen Regierung überreicht, in der Beschwerde über die Einstellung der deutschen Ausgleichszahlungen er- ! hoben und die Einstellung als eine Verletzung des Friedensvertrages bezeichnet wirb. Demgegenüber fei darauf hingewiefen, daß sich die Reichsregierung bei ihrer Entschließung aus eine Bestimmung des Friedensvertrages stützte. Artikel 251 gibt Deutschland das Recht, den Vorrang der für feine Versorgung mit Lebensmitteln notwendigen Kosten vor den übrigen Leistungen aus dem FriedenSvertrag in Anspruch zu nehmen.
Vtriechenland unb die Entente.
Athen, 23. Dez. (Wolff.) Der Chef der britischen Marinemission, Kelly, der an keiner Feierlichkeit anläßlich der Rückkehr König Konstantins teilgeuom- men hatte, wurde gestern unvermutet zu König Konstantin berufen, der ihm den Großkordon deS ErlöserordenS überreichte. Gemäß den Instruktionen seiner Regierung setzte Admiral Kell^ die griechische RegiLrung
Srcitag, 21. vezembcr 1920 von Xwje.gc'i für b.t logesnumrrft bi» jum Diccbrndtag ferner ebn# j<bc*^cxbmbhd): <it Qv preis für \ < m Höhe für ÜinjeiGm v 34mm Breit« önlich 3d 'Pf., au roarts 45 *Pf.; ]ür Reblam«.
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K Hanplschrtl Neuer Äug.
Goetz 'Verantwort ftr ‘Politik: .lag Goetz; für ben übrigen 4eil Dr. fletnhalb ßenj; fftr den ÄwjeiAenteil: fi Neta, kl: 5chn!ftraße 7. sämtlich in Gießen.
von in Kenntnis, daß er zu seinem Beuern die Auszeichnung nicht a n - hmen könne, und sandte sie zurück. Die a n z ö s i s ch e Mission, die von der Ab- )t deS Herrschers iuitcrrid>tct worben uxir, n Kommandanten der franzojischen Mili- rnission, General Grammae, den Korbow Z ErlöserordenS zu übermdfeu, hat ber eck;ischen Regierung mitteilen lassen, sie ige von diesem Schritte Abstand nehmen
Bismards „Sedanten und Erinnerungen".
B e r l i n , 23. Dez. Laut Urteil der vier» ZivUkammer des Landgerichts Berlin I der Klagefache des Cotta-Berlags wegen eigabe der im dritten Bande der „G e d a n* nund ErinnerungendeS Fürsten ismarck" enthaltenen Briefe des Kaisers cd die Klägerin mit ihrer Klage abgewiesen.
der heute mittag erfolgten Verkündigung i Urteils wurde betont, daß der Gerichtshof ar das Persönlichkeitsrecht des Kaisers auf ic Briefe an Bismarck verneine, ihm aber 3 Urheberrecht an diesen Schriftstücken zu- >illigt habe.
Vern Uekche.
Ine Zusammenkunft der Finanzminiftrr.
B e r l i n , 23. Der. (Priv.-Tel.) Wie ver- iebene Blätter wissen »vollen, wird kurz ch Neujahr eine Zusammenkunft aller ttscben Finanzminister in einer süd- rtschen Hauptstadt, voraussichtlich in :uttgart, ftattfinben.
r Schutz (K6eu die Zwangsvollstreckungen.
Berlin, 23. Dez. (Wolff.) Der Schnhi ;en die Zwangsvollstreckungen rbe nach der Berordnuna vom 16.6.1920 i 1.1.1921 ab laufen, durch das in der tzung des Reichstags am 17. 12. beschlossene setz, dessen Veröffentlichung im Reick)S- etzblatt oevorstehl, ist indessen dafür Sorae -ragen nxorben, daß ben Kriegstcil- hmern auch noch für ein weitere» hab- 3 Jahr, also oiS zum 1. 7. 1921, der Schutz jen die Zwangsvollstreckungen zuteil wirb, e sachlichen Voraussetzungen für die An- ndung dieses Schutzes sind dieselben ge- eben. Es tritt aber eine Abänderung deS rfahrenS insofern ein, als ab 1.1.1921 die Ustreckung nickt mehr der vorherigen Be- Uigung durch das Vollstreckungsgericht beet es vielmehr Sache des KriegStmlneh. rs sein wirb, nach Beginn ber Voll streng seinen Anspruch auf bie Gewährung, i Schutzes durch Einspruch geltLud zu chen.
2lu» Hessen.
Vorlagen in der Kammer.
Darmstadt, 22. Dez. Ter Abg. Nuß r.) har an die Regierung eine dringliche Amre gerichtet, in ber er um Auskunft ersucht, ..~iin bie Auszahlung derBesatzungSzulage an bie hessischen Beamten des besetzten GebietrS seitens ber hes.ischen Regierung zu erwarten ist unb 2. ob Die Besatzungszulage m Hef en ebenfalls wie in anderen Ländern rüdwirflenb vom 1. Januar 1920 bezahlt wirb.
Der hessischen Volkskammer üft taeitar zuge- gangcn bie von dem Ausschuß fertigjcftellte Regierungsvorlage, betr. oen Enkwuri eines Gc- leyes über ba5 Verfahren bei ber Volksabstimmung.
Das hessische Finanzministerium läßt der Kammer eine Regierungsvorlage zugchen, nach der es infolge der in Ulrichstein berr'rirnbeni Wohnungsnot nicht möglich ist, für bi' beiden dort flatronierten Gendarmen geeignete Wohnungen in Prioathäusern zu finden. ES ist ba'ier erforderlich, bas bisherige Bezirkska'senaebaude, welches durch Au'hebunq dieser Kose frei ^e» morden ist, für zwei Genbarmenwoh-'ungen ein* zurichten Mit Rücksicht au; die Dringlief)fHt follm die erforderlich n Her'r-l ungs- unb E-gänzungs- arUiten, die 30 700 Mk. Kosten veru-lachm. alsbald vorgenommen und zu iächst vor'ng wecke bis tur G-'nehmigunq des Staat "voran ch'ags 1921, in welchem sie angefordert werben sollen, bezahlt werden.
Ter Abg. Wittmann unb 26 weitere fonal- demot.atjsche Mncnrdneta stallen eine i d'ing'ichen Antaag an den Landtag, betr b:e Nnr -aUtnng unb NeuberauSgabe der gesamten Schul- und Lesebücher.
Em? dringliche Anfrage deS Abn Dorsch betrifft Woh -ung-schwier-gritm und ^mang‘ein* mietung au' ber Grude ßubwig^boiming.
Ein Antaag ber Abg. Frau Balser u_ Gen. erfurbt bie Regierung. 4i ve^anlas'-m. ho6 den Fronen Ne ver'a'siM"S'nSs'ig g'tai!:Tfei"*e*-nt Reckre au' Gleichstellung fetfiglitb ber Besoldung, An''taflung nfw. g-wahrt htarbm.
Die E^bö'ung ber Gebühren her OrtS- a erlebte wird von bem Abg Köhler bean- tannt- hcrfrfbe Abg-orbneta 'ordert auch .Ku"se ffir D--rkunta'r cht in den Volksschulen im neuen StaatsvoranscÄag.


