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Zweites Blatt

llr. 30t

»reiSverle

Fortsetzung 66

^Nachdruck verboten)

in welchem

'dien

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mc durch innere Ursachen venmadjtcn Sdjäbcn rom 12. 5. 1920 und den durch § 14 des genau n teil Gesetzt aufrecht erhaltenen landes gesetzlichen gorschriften, soweit die genannten Bezüge zu-

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Nein, Herr Brandt! Es ist mir in memer Tätigkeit überhaupt noch nicht vorgekommen. und 3te bttben mir alles, was ich aus dem Giftschrant »rauchte, doch auch selbst gegeben."

Tas ist richtig. Der Schlüssen kommt seit dem Vorkommnis vom 15. Jmn nicht mehr aus m rat en

Stadttor lomittdtag, 23.:, ; Kinder-BoMiij j

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Ans. 3^/» Ende M, I

^handelt." _

Tas dürfte ein Mißverständnis Ihrerseits gc- vesen sein. Jedenfalls sind Sie dort an der zu- Äinbigcn Stelle. Tenn der Derr Amtsrickrter t|t pif Beschluß des Landgerichts mit der Führung der 8^-Mtcrsuch^ng beauftragt/'

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die ßalkner aufLinöenhöhe

Roman von Reinhold Ortmaun.

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Fänden."

, Wußte Derr Dr. Gerrnerrng. Schrankfach sich das Coniin befand.'

darüber kaim ich nichts lagern Aber ich glaube bestimmt zu wissen, txiß &

Selen bin, der es unter bteBarta gestellt hat.

Namens der Staatsanwaltschaft nehme ich Kies Fläschchen in Beschlag. Ich ui Ihrem Beisein und im Bet,em de» Derrn verpacken und versiegeln und werde Jm»en eme crmpsangsbes<l?emigung ausstellen. Außerdem möchte ich Sie ersuchen, stch noch heute abOtd zu kern'Herrn Amtsrichter Eberty zu begeben, der <.ie ca\ meine Meldung hin gewiß gerne in fernem Amtszimmer erwarten wird."

Zu dem Amtsrichter Eberth?" fragte Brandt mit einem Stirn runzeln.Ter Derr hat mich vet beinern ersten Besuche nicht sehr freundlich be-

Die Novelle zum Einrommensteuergesetz.

Dem Reichstage ist die Novelle zum Ein- kom men steuer gesetz ^gegangen.

Nach 8 12 Nr. 6 gelten als steuerbares 6 in !o m m c n u. a. nicht die auf Grund der Militärpenjrons^ und Versorgung.ge ehe bezogenen Verstümmelungs-, Kriegs-, Luitoienstt, Alters- und Tropenzulagen, Pensvons- und Renten erhöhung. Hier soll nach dem neuen Gesetz rü­ge fügt werden:Pslegesulagen und Schwcrbeschä .ugtenzulagen mit den entsprechenden Ausgleich- , Orte- und Teuerungszulagen."

am men mit den in Nr. 6 erwähnten Gebührnissen 'en Betrag von 5000 Mark nicht übersteigen.

Nach 8 13 Nr. 7 sind abzugsfähig die Beiträge in kullurfördernde, mildtätige, gemeinnützige und .olitische Bereinigungen, soweit ihr Gesamtbetrag 10 Prozent des Einkommens nicht überschreitet. Diese Bestimmung soll gestrichen werden.

8 16 Absatz 1 soll folgende Fassung erhalten: Zei der Veranlagung wird das Einkommen »er Ehegatten zusammengerechnet, sofern sie lach ß 2 Nr.l steuerpflichtig sind und nicht dauernd ?onemcmbcr getrennt leben. Die Zusammenrech uinfl findet vom Beginn des Kalenderjahres, in >nn die Eheschließung erfolgte, bis zum,Schlüsse XL Kalender iahres statt, das der Auslösung der The vorangeht; der Auflösung der Ehe steht die dauernde Trennung der Ehegatten gemäß 8 2 Nr. 1 gleich.

8 17 Absatz 1 erhalt folgende Fassung: Bei der Veranlagung wird das Einkommen eines nach K 2 Nr. 1 steuerpflichtigen .Daushaltungsvvrstandes und seiner zu seiner Haushaltung zählenden min derjährigen Kinder zusammengerechnet, soweit eS sich nicht um Arbeitseinkommen des Kindes im Sinne des § 9 handelt. Die Zusammenrechnung findet vom Beginn des Kalenderjahres, in dem die Voraussetzungen der Zusammenrechnung ein treten, bis zum Schlüsse des Kalenderjahres statt, das dem Wegfall dieser Voraussetzungen voran­geht.

§ 29 erhält folgende Fassung: Die Ver­anlagung erfolgt für ein Rechnungsjahr nach dem steuerbaren Einkommen, das der Steuerpflich­tige roäljrenb der Dauer seiner Steuerpflicht in dem Kalenderjahre bezogen bat, dessen Ende in das Rechnungsjahr fällt. Die Veranlagung findet nach Ablauf des Kalenderjahres, oder wenn die (Steuer» pflicht in der Zeit vom 1. April bis 31. Dezember ircgfällt, nach Wegfall der Steuerpflicht statt. i3ür die Feststellung des Einkommens aus dem betriebe der Zand- oder Forstwirtt'chaft oder aus \ xm Betriebe eines Gewerbes oder des Bergbaues [ tritt bei Steuerpflichtigen, die ein vom Kalender- i ahr abweichendes Wirtschafts- (Geschäfts-) iahe angenommen haben, an Stelle des Kalen ber­ühre s das Wirtschaftsjahr, das in dem nach Abs. 1 maßgebenden Kalenderjahr endigt. Endigen mehrere Airtschaftsjahre in einem Kalenderjahre, so wird )es Ergebnis dieser Wirtschaftsjahre zusammen­gerechnet. Liegt zwischen zwei Wirtschaftsjahren ; ein Zeitraum, für den ein Geschäftsabschluß nicht ,emacht worden ist, so ist das in diesem Zeitraum erzielte Einkommen gleMalls, und zwar insoweit »in zu zurechnen, als es auf das nach Absatz 1 maß- nbcnbe Kalenderjahr entfällt. Fällt die Steuer- pilicht in die Zeit zwischen dem Ende des letzten Wirtschaftsjahres, das der Veranlagung zugrunde iu legen ist, und dem Schlüsse des Kalenderjahres, (e wird dem Ergebnis des letzten Wirtschaftsjahres ba5 Einkommen binmgerechnet, das bis zum> Weg- irll der Steuerpflicht erzielt worden ist. Ist nach dem Absatz 2 bei der Veranlagung für em Rech­nungsjahr das Ergebnis eines Zeitvaurnes anzu­setzen, der mehr oder weniger als 12 Monate um- i aßt, so ist oft Einkommensteuer von dem ge- lernten steuerpflichtigen Einkommen nach dem I Tundertsatze zu berechnen, der zu erheben wäre, trenn das Ergebnis dieses Zeitraumes auf etn Jahresergebnis verhältnismäßig umgerechnet und , irit dem übrigen steuerpflichtigen Einkommen des $ Steuerpflichtigen veranlagt würde.

Hinter dem § 29 wird folgende neue Vorschrift I eingestellt:

8 29a.

Wird die Steuerpflicht für ein RechnungS-

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Die Nr. 7 des tz 12, die die Grenze für die Besteuerung von gewissen Bersorgungsgebühanissen ufl (2000 Mk. bemißt, soll folgende neue Fassung er batten:

AlS steuerbares Einkommen gelten nicht? onflifiC nach der Bermindermrg der Erwerbsfähig feit bemessene Versorgungsgebührnisse, die auf bruni) einer infolge eines Kriegs erlittenen Dienst deschädigung bezogen werden, sowie die .Kriege eersorgung für Militärhinterbliebene, ferner die i Lersorgungsgebübniisse mach bem äteichsvcrsor j lungcgefcB vom 12. 5. 1920, dem Reichsgesetz über

(Siebener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberhesfen)_______Mitttvoch, 22. Dezember (920

fahr nach dem 31. Dezember begrüntet, so findet eine Veranlagung für dieses Rechnungsjahr mir Hott, wenn die Steuerpflickst vor Ablauf des gleichen Rechnungsjahres wieder wegiällt. In tiefem Falle erfolgt die Veranlagung >ur dieses Rechnungsjahr nach dem steuerbaren Einkommen, das der steuerpflichtige in dem Rechnungsjahre wahrend der Dauer seiner Steuerpflicht be­logen hat.

Macht ein Steuerpflichtiger glaubhaft, daß sich sein iteuerbares Einkommen gegenüber dem bei der Veranlagung für das vorhergehende Rechrmngs- iahr festgestellten steuerbaren Einkommen voraus sichtlich um mehr als den fünften Teil, mindestens aber ^iim 5000 Mark, nichtiger berechnet, so hat das Finaii-amt den aus den wahrscheinlickren Be ttag der Verminderung des fteirerbarm Einkorn- inens entfallenden Teil der vorläufigen Steuer- schuld außer Hebung zu setzen: in gleicher Weise ist ',n verfahren, wenn eine entsprechend' Mm bentng des steuerbaren E nkommens gegenüber dem nach Absatz 2, 3 festgestellten Emkomme i g mibhaft gemacht wird.

Im § 44 erhalt der Msatz 1 folgende Fassung: Tie von dem Steueroflichrigen in einem M alcnbcr- iahr entrichtete auf volle Mark nach unten abge rundete Kapitalertrags st euer wird, sofern sie mindestens 5 Mark beträgt, auf Antrag auf die von ihm für das entsprech-ad' Rechnungsjahr endgültig geschuldete Einkcmrmcnsteuer angcrccb» n e t, wenn der Steuerpflichtig? über 60 Jahre alt oder erwerbsunfähig oder nicht bloß vorübergekiend behindert ist, seinen Lebensunterhalt durch eigenen Erwerb zu bestreiten nnb wenn das steuerbare Einkommen hauptsächlich aus Kapitaleinkommen und Bezügen der im Paragraphen 9 Nr. 3 de-, zeichneten Art MsaNttnensetzt, oder hauptsächlich aus einer von beiden Einrommenarten besteht

Die Anrechnung soll bei inan Steuerei'.ikom- nren bis 7500 Mark zu 100 (statt 25) Prozent erfolgen. Ferner wird bestimmt, daß Steiierpflich- tigen der in Absatz 1 bezeichneten Art Klein­rentner, Personen über 60 Jahre usw.) die Mpital- ertragssteuer in voller Hob: erstattet wird, sofern sie nach den Vorschriften dieses Gesetzes EinkoM- mensteuer nickst zu entrichten haben.

Die erstmalige Veranlagung auf Grund dieses Gesetzes erfolgt für btL< Rechnungs­jahr 1920 nach dem steuerbaren Einkommen, das der Steuerpflichtige im .Kalenderjahr 1920 während der Dauer seiner Steuerpflicht erzielt hat. Soweit die Voraussetzungen, von denen dir Derfönlidjc Steuerpflicht nach diesem Gesetz abhängt, bereits vor dem 1. 2lipril 1620 gegeben waren, ist das Einkommen aus der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1920 oder aus bem ganzen nach § 29 Msatz 2 an Stelle des Kvlenderzahres 1920 tretenden Zeitraumes zu Grunde z-u legen. Die danach gemäß £ 21 bevockpiete J-ahressteuer jedoch mir mit 75 v. .H. ihres Betrages zu erheben; § 20, Absatz 7 findet keine Anwendung.

In Artikel II heißt es über die Erhöhung der steuerfreien Einkommensteile: Für die Rechnung^ jähre 1920 unb 1921 erl)öht sich der ini § 20, Absatz 2, 3 6 des EbikomMensteuergesetzes vom 29. März 1920 vorgesehene Betrag von 500 Mark auf 1000 Mxnck. Für das RechnmrgHahr 1921 erhöht sich der nach § 45 a, Absatz 1 des Ern- konvmensteuevgefetzes (Ärtitel 1 des Gesetzes zur ergänzenden Regelung des Stemerabzuaes voM Ar­beitslohn vom 21. Juli 1920 Reichs Gesetzblatt Seite 1463) abzugs freie Betrag für jede Mir Lxmshalttm-a des Arbeitnehmers Elende Per- fon im Sinne des 8 20 Absatz 2 des genannten Gesetzes int Falle her Beroclxrwm des Arbeits­lohnes nach Tagen um 3,50 Mk täglich, nach Wochen um 20 Mk. wöchentlich, nach Monaten um 85 Mk. monatlich

Artikel III. Das Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. April 1920 in Kraft.

Vie Kinöetfptifungtn der Quäler.

Gießen, den 22. Ter. 1920.

Die Krndkrhilfsmission der Religiösen Gesell­schaft der Freunde (Quäker) von Amerika teilt folgendes über ihr Werk mit:

Die Mission für Deutschland bildete sich m- solge des im November 1919 von Herbert Hoover der amerikanischen Kinderliilfsmission der Freunde gemachten Anerbietens, ihr das Werk der Speisung der unterernährten Kinder und Mütter in Deutschland in derselben Weise zu übertragen, in welcher er bereits die Kinder und Mütter anderer europäischer Länder durch den European Ehildrens Fund (Europäischer K^inder- fonds) speisen ließ. Das Werk ward von der amerikanischen Kinderhilfsmission der Freunde mit Freude übernommen unter der Voraussetzung, daß es außer einer bloßen Speisung zugleich eine wftkliche Botschaft des Wohlwollens und der Er­mutigung von Amerikanern an das deutsche Volk in der Zett seiner schmerzlichen Prüfung sein sollte, ebenso wie es die Missionen der Freunde

in Frankreich und anderen Ländern für bte Völker jener Länder in der Stunde ihrer Not gewesen waren.

Die Basis des Werkes ist durchaus religiös. Es ist cm Versuch, den Glauben der Reltgiöien Slesellschait der Freunde, daß dauernd Gutes n e mals durch Krieg und Gewalt, fonbeni rarr durch

beteiligten Aerzte zu leisten war und noch ist. -t« verrat Medizinalrat Dr. Walger, Medizinal- rat Dr. Bötticher und Amtsarzt Dr. S ch ü p- per t gebührt l»eionderer Dmtk dafür, daß sie neben ihrer ohnehin umfänglichen imd iinftren* gaiben Berufstätigkeit als beamtete ^'terzte sich der Aufgabe ehrenamtlich unterzogen haben.

Weichensteller, 2.

Ans unö Land.

Gießen, den 22. Tez. 1920

den in den Vorinittagsstimden verabreicht. Be­sonders sei darauf hmgewiesen, daß sie nicht

Liebe und Dienen venotrklicht werden kann, prak­tisch zu betätigen und die wefenttichen Grund fäpe des Christentums auf die gegenwärtige Welt Lage zur Anwendung zu bringen.

Die ursprünglich aus 15 Amerikanern und Amerikanerinsten lauter Freiwilligen zu sammengcsetzte Mission tarn im Januar 1920 in Deutschland an. Die tatsächliche Speimng begann am 26. Februar. Während der mtt dem 5. Juli endenden Woche wurden 632 000 Kinder und Mütter in 3392 Speifestelten in 88 Städten und Bezirken (districts) in Deutschland gespeist.

Die notwendigen Geldmittel sind durch die American Relief 2ldminisnotion, European Chtt- dren's Fund unter Vorsitz von Herbert .^wovec

die häuslichen Mahlzeiten ersetzen sollen. Diese müssen daneben unverkürzt gegeben werden. Tie Mahlzeiten dec Kinder und Mütter bestehen in Dalblitervortionen von Kakao, Rei S, Erbsen oder Bohnensuppe usw., gewöhnlich dreimal die Woche mit einer Zugabe von Weißbrot, Semmeln oder Zwieback. Sie enthalten durchschnittlich 667 Kalorien. Kinder unter 6 Jahren bekommen drei Fünftel der vollen Portion. Die Speisezettel werden unter Leitung erfahrener Diätiker aus­gestellt.

Es darf erwartet werden, daß denjenigen Kindern unserer Stadt, die am meisten unter bet Rot der Zeit gelitten haben, durch dieses menschenfreundliche Werk ein bleibenber Vorteil für ihre Gesundheit und ihrer körperlichen Ent^ Wicklung zuteil wird. Diese Hoffnung besteht um so mehr, als die Speisuna für die einmal Zu- gezogenen jetzt in der Regel auf drei Monate aus­gedehnt wird und ment im iGegensatz su frül-cr nicht mehr bestrebt ift ...^glichst viel Kinder zu speisen, sondern möglichst Bedürftige möglichst lange.

Es wurde schon daraus hingewiesen, daß größere Geldmittel erforderlich sein werden, um die Speisungen durchzuführen. Es ent stehen trotz der Wohltätigkeit der Amerikaner noch immer nicht unerhebliche Kosten für Beförderung der Lebensmittel und der Speisen innerhalb der Stadt, Ausladung und Einlagerung, Koch, Back- und sonstige Löhne, Feuerungskosten und mancherlei Anschaffungen. Mit gutem Erfolge ist zur Deckung dieser Kosten in an deren Städten die öffentliche Wohltätigkeit auf­gentfett worden. Der Ausschuß für die Speisungen hofft bestimmt, daß auch unsere Mitbürger, soweit sie in der Lage sind, einen Beitrag svenden. Sie werden nichtda zurückstehen wollen, wo Ausländer so Gewaltiges für unsere Kinder tun. Die Inanspruchnahme össimtl.cher Mittel der Städte soll nach Möglichkeit vermieden werden. Denn sie smd zur Linderung der Not auf anderen Gebieten so bringenb erforderlich und infolge der neuen Steuergesetzgebung febr be­schränkt. Auch müßten sie au4 Mitteln der Steuerzahler ausgebracht werden und würden da­durch bedürftige Kreise stark mitbdaften. Wer in diesen WeihnachtStagen, da der Kin­der zu gedenken schönste Pflicht ist, auch an diesem großen Werk allge­meiner Menschenliebe tätig teilneh > men will, der öffne seine Land. Gaben werden gern entgegen genommen bei den hiesigen Stellen der Mitteldeutschen Ereditbank, der Bank für Handel und Industrie, des Hessischen Bank' Vereins, der Gewerbebank, der Diskonto^Gesell- schäft, beibem Bankhaus Herz und bet der Bezirks« spar lasse. _______ _____

T ie Speisungen sollen an 10. Ja­nuar 19 2 1 beginnen. Ein Begum noch vor den ticibnaditMciiai hätte sich deshalb nicht emp- iohl.m, wett die Speisungen während dieser Seit gleich wieder batten unterbieten nxrben müssen. Auch ist der Vorteil für die Beteiligten um so größer, je mehr die Speisungen in die kritische Zen oes Wirtschaftsjahres hinein fallen. Diese pflegt aber in der nvnten Hälfte des Winters erst in voller Schärfe einzusetzcu. Die Speisen iverden sämtlich in den Räumen des Gasthofs Aum 12 ü ro c n Neue n w e g) hergestellt, bte der Allg. Verein für 'Jlrmeip und Krankenpflege zu

* Schöf sen w ahl für das Jahtz 19 21. In der Sitzung des Ausschusses vom 4. l. M. für die Bildung der S ch ö f s e n - intb Schwurgerichte wurden von den von dem Kreisausschuß in Gießen gewählten Ver- trauensmännern folgende Versonen »o Schöffen gewählt: 1. Heinrich Bechtold U. Weichensteller, 2. vans Meyer, Architekt, 3. Hein­rich Tilges, Kaufmann, 4. Oskar Gutmann, Fo brifant, 5. Ludwig Geismar, Hallenmeister 6. Franz Bette, Kaufmann, 7. August TickorL Büchsenmacher, 8. Waldern. Tenninghoft, Brauerei

diesem Zweck zur Verfügung stellt. Von dort aus werden die Speisen für die Schulkinder nach den und durch Beiträge von Amerikanern aller Kreise lSchulcn gebracht und dort <nis>gegeben. Die beschatt morden. Bis zum 1. Juli 1920 sind an I Mütter und .stlemkinder werden an Ort und nähernd zwei Millionen Dollar durch! Stelle im Löwen gespeist. Die Mahlzeiten wer­

den European Children's Fund und annähernd c tn e Million Dollar durch die Allgemein­heit beigesteuert worden.

Die Unkosten der Mission, einschließlich des deunchen Personals der Geschäftsstellen, wer den sämtlich ans den Geldmitteln der amerifa Nischen KinderhilsSmission der Freunde beftritten. Alle Gelder, welche von der Allgemeinheit bei gesteuert werden, finden allein zum dlnkanf von Lebensmitteln Verwendmig.

Außer dem von der Mission angestellten Pei^ sonal für das Bureau sind über 20 000 Deutsche bei der Zubereitung und Verabreichung der Speisen und bei der Beaufsichtigung der Kücken und Speisestellen beschäftigt. D?e mdft>m stellen sich freiwillig zur Verfügung und arbeiten in engem Zusammenhang mit den Geschäftsstellen unserer Bezirke.

Mit Hüfe der amerikanischen Spenden wer­den die Kosten der Lebensmittel mit Ausnahme von Mehl und Zucker be-- sttttten. Das Deutsche Reich liefert die zuletzt genannten Lebensmittel unentgelttich und trägt die Kosten der Ausladung, Lagerung und Ver­sicherung der Lebensmtttel in Hamburg und die der Weiterlnisürderung. Die weiteren Kosten der Lage^ nnij, Zubereitung und Verabreichung werden von den Städten oder Ottsausschüssen beftritten. Zur Deckung der Kosten dient cm Beitrag vo n 2 0 P '., der für jede Mahlzett erhoben wftd, und der Erlös aus den Kisten, Säcken und sonstigen Packungen. Darüber hinaus sind die örtlichen Ausschüsse jedoch auf freiwillige Gaben angemicien.

Zu diesen Mitteilungen der Amerikaner ist für Gießen folgendes hrnzuzufügen:

Wie anderloärts, so liegt auch hier die Lei-- tung in Händen eines örtli chen Aus­schusses, in welchem nach den Vorschriften der Quäker alle beruflich Beteiligten und alle Be- völkerungskreise vertreten sind: Die Leiter der hiesigen Schulen, der Schularzt, die Fürsorge schwestem, Vertreter der evangelischen^ katholi­schen und israelttischeu Religionsgemeinden, des Bürgcrvercins, des GewerkschaftskarteNL, sowie der Fraftioncn der Stadtveivednetenversammluna. Ter Äirf itz ist bem Blftgeorrmetai Dr. Frey als Vertreter des städtischen WohlsahrtSamtes über­tragen 'worden. Die Geschäfte führt Stadtober­sekretär Keitzer. Die ehrenamtliche Leitung der Speisungen hat Fran Jolmnna Haas Witwe, deren Verdienste auf ähnlichen Gebieten bekannt sind, in dankenswerter Weise übernommen.

Die für die erste Zeit erfordettichen Le­bensmittel sind bereits in Gießen ein­getroffen. Es werden 500 Schulkinder, etwa 70 Kleinkinder sowie 30 werdende und stillende Mütter gespeist. Die Aus­wahl der Schulkinder ist auf Grund ärztlicher Untersuchung erfolgt. Hiernach wurden von den 226-1 Kindern zwischen 6 und 14 Jahren an ben höheren Schulen 174, von den 2960 Kindern der Volksschulen 326 als am stärksten unterernährt cmsgewählt. _ . .

Bei weitern konnten nicht alle Kinder berücksichtigt werden, deren Zuziehung er­wünscht gewesen wäre. Eine weitere Ausdehnung der Speisungen wäre daher sehr zu begrüßen. Die Quäker hoffen, dies später tun zu können. Einstweilen sind sie jedoch an die angegebenen Zahlen gebunden, da ihnen durch das Maß der in Amerika gespendeten Mittel eine Grenze ge­setzt ist. Die zu speisenden Mütter und Kleinkinder werden auf Grund von Vorschlägen der wohl­tätigen Vereine, der Aerzte, der Fürsorge­schwestern und den Hebammen auf Grund ärztlicher Untersuchung ausgewählt. Aus bem Angaben en erhellt, daß hierbei eine gewaltige Arbeit für die

folgt. E

(Fortsetzung folgt.)

In die hefliegenben Augen des Apothekers kam etn Glitzern.

Ter Voruntersuchung? Gegen wen?

Ta rüber lassen Sie sich am besten van dem Herrn Amtsrichter selbst Aufschluß geben. Ich bitte um Papier und Lack. Wir werden das Päck­chen mit Ihrem eigenen Petschaft versiegeln "

Mit Eifer leistete stvnvad Brandt dem Beam­ten die nötigen Handreichungen. AlO er sich m der liabentür von ihm verabschüchete, sagte er:

Ich hätte mich lieber von cinem_ anderen Richter vernehmen lassen. Aber wenn Sie tagen, daß der Amtsrichter Eberty die zustandigc^stelle ist, muß ich mich wohl fügen. In einer stunde werde ich mich bet ihm melden."

und eme crntabenöc Handbewegung des Amts­richters :

'Bitte, Herr Doktor nehmm Sie Platz! Sie wissen, weshalb Sie geladen fmb?"

,Jch vermute es wenigstens. ES Ixmbdt sich um den Tod der Frau Falkner nicht wahr?"

Eberty nickte.

Nachdem durch die Leichenöfftiung und ixe mit ihr verbundenen ärztlichen und ck-emischen Untcriudxungen unzweifelhaft erwiesen ist, daß das Ableben der Frau Signe Falkner durch Vergif­tung erfolgte, ist aut Antrag der Staatsanwalt­schaft vom Landgericht zu Neustadt die Vonmter- suchung beschlossen worden, und man hat mich mit ihrer Führung beauftragt. Sie befinden sich also vor dem gesetzlich bestellten Untersuckrungs richt er und haben mir am meine Fragen wahrheits­gemäße Äntwott zu geben. Sie stech geitera be- reitd vom Kriminal-Kommissar Weiland vernom­men worden, dessen Bericht mir hier vorliegt. ^<b trogt Sie zunächst, ob sie alles aufrecht er­halten wollen, was Sie diesem Beamten gesagt "^Was in seinem Bericht steht, weiß ich nicht. Aber was ich ihm gejagt habe, halte ich aufrecht."

Sie bekunden also, daß Sie im Verlauf der ärztluben Dekandllmg der Frau Falkner außer einem Schlafmittel in Pulverform keine andere Arrnei verabreicht haben, als einen harmlosen Baldrian-Ertrakt, bem St- eine unschLliche Dosis Morphium beigemengt haben wollen'?"

Ja."

Ste geben Wetter an, ihr dies ungiftige Mittel das Sie Ihren eigenen Arrneivorräten ent­nahmen, um die Mitte des Ddmate Ium m chre Wohnung gebracht $u haben?"

Schon in aller Morgenfrühe des folgenden Tages hatte der Gerichtsdiencr die Borlctt>ung tn der Wohnung deS Dr. Gterrnering abgegeben, und auf du Minute pünktlich f-.-.ite fick der junge Arzt um neun Uhr in dem klernen Tierenbrurawr Ge- ilchtsgebäude ein. Er brauchte niijt zu warten, sondern wurde ohne weiteres in das Zimmer des Amtsrichters Eberty geführt. Der war nickst ollem. An einem abseits stehenden Tischchen satz em ma- qcrer, ältlicher Monn mit ausdruckslosem, ver­knittertem Schreibergesickt. So nichts^ageno auch die Mysiognomie dieses völlig, ichlveigjamim Mannes war, sie prägte sich doch leltfamer Srac dem Gedächtnis des Dr. Germermg so ttes em wie kaum je ein anderes Menschenge'icht- Und kaum je war ihm ein Mensch so widerwärtig ge* ivesen, wie dieser, den er nicht einmal bem Namen nach ka-'mte, und der ihm nie ein Leu» gugejugt ^^Stete leichte stumme gegenseitige Verneigung

Ja."

(genauer können Sie mir den Dag mcht be« zeichnen?"

Nein. ES mag am fünfzehnten, aber eS kam auch am vierzehnten oder am sechzehnten Jun geschehen sein."

Sie wollen in Ihrer Privaftvohnung bei Besuch der Frau Falkner nur ein einziges Ma' uiid »war in den ersten Junitagen empfange» haben. Später ist sie '.mch Ihrer Behauptung nicht mehr zu Ihnen gekommen?"

Neiri."

Sie bestreiten amh, zu der Frau Falkner in anderen Beziehungen gestanden zu haben, als nr denen des Arttes zu ferner Patieittin?"

,^Jck' bestrette es entschieden."

Und Sie sagen aus, daß Sie ihr.um letzten Mal drei oder mrc Tage vor ihrem Tode begegnet sind. Zu einem späteren Zeitpunkte wollen Sie fte weder gesehen noch gesprochen haben?"

Nem."

Ich frage Sie nun meinersetts, ob Sie jemals einen Streit oder eine heftige, leidenschaftliche Auseinandersetzung mit der Verstorbenen hatten."

Germermg hob den Kopf. Es gab eine Pause, ehe ferne Antwort erfolgte eine verschwindend kurze, aber immerhin fühlbare Pause.

Emen Strett?" wickerholte er dann.Nem niemals." m

Klammern Sie sich, bitte, nicht an das Wort. Ich sprach ja auch von einer leidenschaftlichen Aus- emanderietzung, die möglicherweiie nicht den Echz- ratter eines Sttettes hatte."

z,Auch eine solche ist nicht zwischeu uns er-