i % Beitetet MWWe 801 1920
Die unterzeichneten Firmen haben
LöVSMsLWUmMUMe mit April/Oktober ginstermin
übernommen und bringen dieselben zum Kurse von
94,75%
zuzüglich Schlutznotensternpel freihändig und freibleibend zum Verkauf.
Die Tilgung der Anleihe erfolgt ab 1. April 1930 mit jährlich 17»% zuzüglich ersparter Zinsen. Die Einführung an der Frankfurter Börse wird beantragt. Weitere Obligationsanleihen besitzt die Stadt Wetzlar nicht.
Wetzlar und Gießen, den 20. April 1920.
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Di« 47.% Berliner WMeckchlsnÄM Serien V VI, Ausgabe vom Jahre 1863, Serien XIX XX, Ausgabe vom Jahre 1918, werden hiermit zur Bfickzahlung am 20. Jnll 1928 gekündigt, soweit nicht die Besitzer dieser Pfandbriefe fristzeitig von unserem Angebot Gebrauch machen, die Pfandbriefe auf 4°/0 zu konvertieren, wogegen die Bank auf die Kündigung bis zum 1. April 1926 verzichtet. Mit dem 20. Juli 1920 endigt die Verzinsung der gekündigten Pfandbriefe.
Die Einlösung erfolgt zum Nennwert zuzüglich 4Vs % Zinsen vom 1. April bzw. 1. Juli d. J. bis zum 20. Juli er.
an unserer Kasse in Berlin W 8. Taubenstraße 22.
Autrlgo auf Konvertierung werden bis auf weiteres, längstens jedoch bis zum 1. Juni 1820, von uns sowie von hllen Banken pnd Bankiers angenommen.
Berlin, den 15. April 1920. ... (43700
BerlinerHypothekenbank Aktiengesellschaft.
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Bekanntmachung.
Wir 'tveisen erneut aus die gesetzlichen Bcstim- nuntgen über die Notwendigkeit der Erwerbsund Veräußerungserlaubnis- und Be- förderungs scheine hin und geben die wichtigsten geltenden Bestimmungen hierüber noch einmal bekannt.
I. Die Erwerbs- und Veräußerungs- erlaub n is scheine sind für jeden Erwerb und für jede Veränderung von Rindvieh einschließlich Kälbern, sowie Schweinen über 25 kg und Schafen erforderlich.
dluch jeder Händler bedarf einer Erwerbsund Bcräutzerungscrlaubnis ssiehe imten III. 2).
II. Für jede Beförderung von Schlacht-, Nutz- und Zuchtvieh (Rindvieh einscUießlich Kälbern, sowie Schweinen und Schafen jeden Alters) bedarf es eines Besörderungsscheines. Nur für Schweine unter 25 kg ist ein Beförderungsschein dann nicht erforderlich, wenn die Veräußerung durch einen zum Ferkelhandel zugelassenen Händler erfolgt.
III. Für das Verfahren güt folgendes:
1. Die Erlaubnis- und Beförderungsscheine sind zu beantragen:
a) für Nutz- und Zuchtvieh beim Ober- Hess. Viehhandelsverband,
b) für Schlachtvieh, das an unfere Sam- ' melstelle abgeliefert w.rden soll, bei der Bürgermeisterei des .'Heimatortes des Tieres.
Zur Verladung mit der Bahn beborf es außerdem eines mit dem StempÄ des Ober- Hess. Viehhandelsverbandes versehenen Frachtbriefes, der für "Nutz- und Zuchtvieh mit dem Be- forderungsschein bei dem Oberhess. Vi.chhande-ls- verband zu beantragen ist, und für Schlachtvieh Kon unserem^ Vertrauensmann angesvrdrrt werden ftnnt.
, Wir uiachen ausdrücklich darauf aufmerksam, daß die Beförderungsscheme der Bürgermeistereien nur für an imfere Sammelstellen abzulieferndes Schlachtvieh ausgestellt werden dürfen, daß sich also strafbar nrächt, wer Nutz-^und Zuchtvieh mit einem solchen Schein erwirbt oder veräußert.
2. Will ein Händler ein von ihm erworbenes Tier weiterveräußern, oder muß er ein ,Tter, das der, Käufer sich abzunehinen weigert, zurücknehmen, so bedarf er eines neuen Erlaubnis- icheines. Dieser ist beim Oberhessisch«: Dieh- Handelsverband unter Rückgabe des alten Er- laubnissciiernes zu beantragen. Umschreibungen alter Scheine werden nicht mehr vorgenommen.
8. Auf dem Schein muß die An- und Ab- mÄdung beim Kataster durch Unterschrift des Kat aste r führ ers bescheinigt und bte erfolgte Wlreferuna durch eigenhändige Unterschrift des Empfängers bestätigt sein, andernfalls w:rd der schein als unerledigt zurückgegeben. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, daß neue Scheine vor Eingang der alten nicht ausgestellt werden.
4. Wenn ein Tier die rhm bei der Besichtigung arrgelegte Ohrmarke verloren haben teilte, so ist dies unverzüglich dem Vertrauensmann des Oberhess. Viehhandelsverbandes zu melden, Der eine neue Ohrmarke anlegen und deren Nummer auf dem Schein eintcagen läßt.
IV. An Gebühren werden erhoben
1. bei erstmaliger Ausstellung eines Scheftces, wenn er über e i n Tier lautet, 6 Mk., wenn er
über zwei und mehr Tiere aus einem Stalle lautet, 11 Mk.,
2. bei Ausstellung eines neuen Erlaubnisscheines, roant eine neue Besichtigung nicht erforderlich ist, 1 Mk., andernfalls roic unter 1. 6 Mk. bzw. 11 Mk. 43716
Gderhessischer viehhandekoerband.
Der Vorsitzende: Prof. Rosenberg.
Nutzholz-Versteigerungen.
Donnerstag und Freitag den 29. uitb 30. April 1920 werden auö den Freiherrlich Riedeselschen Revieren E i s e n b a ch, Sassen und Ziegen berg versteigert:
Stämme: Eiche: 1. Kl. -= 21,16 Fm., 2. Kl. = 46,84 Fm., 3. Kl. -- 56,28 Fm., 4. Kl. --- 211,57 Fm.. 5. Kl. --- 72,61 Fm. Buche: 1. Kl. - 1,06 Fm., 2. Kl. ---- 7,47 Fm., 3. Kl. = 28,27 Fm., 4. Kl. -- 31,75 Fm., 5. Kl. -- 1,06 Fm. Hainbuche: 4. Kl. --- 2,33 Fm., 5. Kl. = 2,92 Mm., 6. Kl. -- 0,19 Fm. Esche: 3. Kl. = 2,47 Fm., 4. Kl. -- 1,06 Fm., 5. Kl. = 1,14 Fm., 6. Kl. = 0,88 Fm. Bergahvrn: 2. Kl. =-- 4,29 Fm., 3. Kl. = 2,72 Fm., 4. Kl. = 3,98 Fm., 5. Kl. - 3,34 Fm., 6. Kl. --- 1,22 Fm. Spitzahorn: 5. Kl. --- 0,63 Fm., 6. N. = 0,61 Fm. Linde: 3. Kl. = 3,89 Fm., 4. Kl. - 7,22 Fm., 5. Kl. - 6,34 Fm., 6. Kl. --- 2,21 Fm. Rüster: 5. Kl. - 0,35 Fm. Elsbeere: 4. Kl. - 0,25 Fm. Birke: 4. Kl. --- 2,31 Fm., 5. Kl. 0,27 Fm., 6. Kl. = 4,86 Fm. Fichte: 1. Kl. -- 30,95 Fm., 2. Kl. - 35,54 Fm., 3. Kl. -- 65,14 Fm., 4. Kl. -- 30,69 Fm., öa. Kl. - 20,58 Fm., 5b. .A. = 10,74 Fm. Kiefer: a) Schnittholz: 2. .Kl. - 15,44 Fm., 3. Kl. - 240,47 Fm., 4. Kl. = 50,43 Fm. b) Baubolz: 2. Kl. --- 3,48 Fm., 3. Kl. = 65 Fm. Lärche: 5. Kl. - 22.67 Fm.
Vcrbstangen: Fichte: 1. Kl. 1 Stück -- 0,11 Fm., 2. Kl. 86 Stuck - 5,22 Fm., 3. Kl. 72 Stück --- 2,17 Fm., 4. Kl. 35 Stück 1,40 Fm.
Nutzrollen: E i che: 23 Rm., Hainbuche: 10 Rm.
Nutzprügel: Lärche: 46 Rm., Fichte: 12 Rm.
Nuhrels: Fichte: 228 Nm. in Schichthaufen.
Das Stammholz ist mit der Rinde vermessen. Das Nadelsdammholz ist entrindet. Aufmaßllsdeu sind durch die Unterzeichnete erhältlich, an Auswärtige zum Preise von 10 Mk.
Wegen vorheriger Besichtigung des Holzes wolle man sich an die Freiherrlich Riedeselschen Revierverwaltungen in Eisenbach, Maar und Sickendorf, sämtlich Post Lauterbach. Kesten, wenden. Holzhändler und Auswärtige Barzahlung bei AuShändigimg des Abfuhrscheines.
Beginn der Berslesgerung vormittags 8.30 Uhr rm Gasthaus zum Johannesberg in Lauterbach, Hessen. Rerl^nfolge der Versteigerung Revier Eisen- bach, Ziegenberg, Sassen. 4366D
Frech. Riedeselscbe Rmtkammer Lauterbach, Hessen
Bekanntmachung.
In intfer Genossenschaftsregister wurde heute bet dem Spar- und Vorschubverein Daubringen, eingetragenen Genossenschaft mit unbeschränkter tzartpflicht eingetragen: Tie Genoffenschaft hat sich in eine solche mit beschränkter Haftpflicht umgewandelt. Tie Firma lautet jetzt: Spar- und Vorschußverein Daubringen, eingetragene Genossen- sckott mit beschränkter.^aftpsticht. Haftsumme 1000 Äesck-äf-danteil 200 iOdarf.
Gießen, den 15 April 1920. 43848
Hessisches AmtS-ericht.
Bcliescrlliig 6tr8tntrfllf|tiji!nge!t mit Stenn« jinfftn im Wiitstllftsjahr 1920/21.
Laut Beschluß der städt. Deputation für die KioUenversvrgung erfolgt die BreTrnstoffversorglMg der ZentraLl-ei-zungen im neuen Wirtschaftsjahr (am 1. Mai beginnend) wie gewöhnliche Hinlshaltimgen. In Fällen, tn denen Ofenheizung nicht möglich »oder unwirtschaftlich ist, sind schriftliche Anträge bis zum 10. Mai ds. Js. an das unterzeichnete .Amt einzureichen.
G i c ß e n, den 19. April 1920.
44308___________________Städt. Brennstofftrmt.
Holzsubmission.
Auö dem Markwald der Mark Ttais-Münzeu- berg soll im Wege schriftlichen Angebots folgendes Holz verkauft werden:
1 Buchen-Stamm 1. Kl. 2,31 Fm.
1 Kiefern-Stamm 5. Kl. 0,37 Fm.
3 Eichen-Stämme 4. Kl. 1,99 Fm.
21 Eichen-Stämme 5. Kl. 7,56 Fm.
148 Eichen-Stämme 6. Kl. 32,76 Fm.
1 Ficksten-Stamm 5a. Kl. 0,65 Fm.
20 Fichten-StäMine 5b. Kl. 4,62 Fm.
17 Fichten-Derbstangen 1 Fm. 30 Mir.
Angebote sind nach Klassen getrennt mit ent* sprechender Aufschrift bis zum 23. April 1920, nachmittags 2 Uhr, bei Markmcister Häuser einzu- reichen, wo alsdann die Eröffnung stattftndet.
• Trais-Münzenberg, .den 18. April 1920. 4416V_______________Markmeister Häuser.
Bekanntmachung.
In unser Handelsregister Mt. B wurde heute bezüglich der Spar- und Leihieasse, Aknengestllschaft in Watzenbvrn«Steinberg eingetragen: Ter bisherige Direktor IDhann Ebetlgrrd Leicht ist verstorben und an fenier Stelle der Landwirt Karl Kloos von Watzenborn gewähll worden.
G i e ß e n, den 15. April 1920. 48838
Hessisches Amtsgericht.
Bekanntmachung.
In unter Handelsregister Mt. A wurde heute bezüglich der Firma Geschwister Aron in Guchen eingetragen: Das Geschäft ist auf Siegftied Stern Ehefrau, Erna geb. Wohlmuth in Gießen übet» gegangen, die es unter der bisherigen Firma weiterfuhrt. 4382B
Gießen, den 10. Aprll 1920.
_________ Hessisches Amtsgericht.______________
Bekanntmachung.
.34t unter Handelsregister Abt. A wurde heute eingetragen die Firma Hermann Salzmaam, ßen. Angegebener Geschäftszweig: Häute- und Fellhandlung. Inhaber ist der Kausmamt lvermann Salzmann in Gießen. Der Mathilde Fochem in Gießerr ist Prokura erteilt, 4381B
Gießen, der'. 10. April 1920.
____Hessisches Amtsgericht.__
Bekanntmachung.
Betr.: Zahlmarkenumtausch.
Wir nehmen Bezug auf unsereBekanntmachung Dom 31. März d. I. und geben hierdurch bekannt, daß die Frist zum Umtausch der Zahl- marten bis zum 1. Mai d. I. verlängert worden ift: bis zu diesem Zeitpuntt können die Marken mit einem Aufgeld von 5 Pf. benutzt werden.
Gießen, den 19. April 1920; 44476
Die Direktion der Elektrizitätswerke und Straßenbahn der Stadt Gießen.
Holzsubmission.
Montag den 26. April 19 20, nachmittags 2 Uhr, loerden nachverzeichnete Holr- fortimente der Gemeinde Langsdorf auf bem Amtszimmer der Bürgermeisterei Langsdorf vergeben:
7 Eichenstämme 3. Klasse, 40—49 Ztm. Durchmesser = 5,40 Festmeter,
58 Eicheirstäinme 4. Klasse, 30—39 Ztm. Durchmesser = 41,87 Festmeter,
77 Eichenstämme 5. Klasse, 25—29 Ztm. Durch- messer — 35,77 Festmeter,
312 EiHenstämme 6. Klasse, unter 25 Ztm. Durchmesser — 59,22 Festmeter,
1 Fichtenstamm 2. Klasse, 42 Ztm. Durchmesser = 0,97 Festmeter, _
32 Fichtenstämme 3. Klasse, 30—39 Ztm. Durchmesser --- 38,76 Festmeter!,>
121 Fichvenstämme 4. Klasse, 25—29 Ztm. Durchmesser — 103,33 Fest meter,
377 Fickrtenstämme 5a. Klasse, 20—24 Ztm.Durchmesser *= 210,99 Festmeter,
993 Fichtenstämme 6b. Klasse, unt. 20 Ztm. Durchmesser = 251,24 Festmeter,
2 Lärchenstämme 4. Klasse, 25—29 Ztm. Durchmesser = 1,65 Festmeter,
4 Lärchenstämme 5. Klasse'» unter 20 Ztm. Dünn' messer — 0,66 Festuteter, _ ,
6 Kiefernstämme 4. Klasse, 25—29 Ztm. Durchmesser --- 3,84 Festmeter, _
83 Kiefernstämme 5. Klasse, unter 24 Ztm. Durchmesser --- 9,14 Festmeter,
1 Buck>enstamm 2. Klasse, 50—59 Ztm. Durchmesser --- 0,59 Festmeter, ,
18 DuckMstämme 3. Klasse, 40—49 Ztm. Wy
Messer 14,57 Festmeter,
46 Duchenstämme 1. Klaffe, 30—39 Ztm. Durch Messer 22,19 Festmeter.
10 Buchenstämme 5. Klasse, 25—29 Ztm. Durchmesser 3,16 Fesvneter,
1 Birtenstamm 5. Klasse, 25—29 Ztm. Dtrrck< messer — 0,63 Festmeter, _
6 Hainbnchenstämme 5. Klaffe, 25—29 Ztm.
Durch nveffer -= 1,21 Festmeter,
8 Lainbuchenstämme 6. Masse, unter 25 Ztm Durchmesser — 1,10 Festmeter,
636 Fichten - T erbstangen 47,71 Festmeter, 87 Eic^n-Derbstangeu --- 1,44 Festmeter,
1 Lärchen-Derbstange — 0,07 Festmeter
19 Rm. Eichen-Rutzknüppel ä 2 Meter Lange - 12,36 Festmeter.
Die Bieter erverrnen durcl, Einreichung von Geboten die Berkaufsbedmaungen als rechtsve^ kindlich an und sind 14 Tage an ihre G>dx)tc gebunden. , t a .
Die Echote gelten für nicht entrntbeted inw mit der Rinde gemeffenes Holz.
Angebote smd nach Sortimenten und Klaffen getrennt pro Festmeter bis zum Montag den 26. April 19 2 0, nachmittags 2 Uhr, auf bet Bürgermeisterei Langsdorf einzuueichen, woseibfi dann die Eröffpung dersÄben «dl gleicher Zen
§(uf Verlangen tarnt das tzvlz durch Forst- Wart Pauli dahier vvrgezeigt werden.
Langsdorf, den 19. April 1920. Bürgermeisterei Langsdorf.
_________Bende r,__ 442h
" Bekanntmachung.
In unser 5)cMdelSvegister, Abteilung A, »irrt* heute hinsichtlich bet Firma Abraham Oppenheun-r in Hungen eingetragen: Die Firma ist erloschen.
H u n g e n, den 9. April 1920. 4369b
Hessisches AmtSgerick/t.


