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i % Beitetet MWWe 801 1920

Die unterzeichneten Firmen haben

LöVSMsLWUmMUMe mit April/Oktober ginstermin

übernommen und bringen dieselben zum Kurse von

94,75%

zuzüglich Schlutznotensternpel freihändig und freibleibend zum Verkauf.

Die Tilgung der Anleihe erfolgt ab 1. April 1930 mit jährlich 17»% zuzüglich ersparter Zinsen. Die Einführung an der Frankfurter Börse wird beantragt. Weitere Obligationsanleihen besitzt die Stadt Wetzlar nicht.

Wetzlar und Gießen, den 20. April 1920.

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In dem Anwesen wurde seit über 40 Jähren eine gutgehende Schlosseret mit Fahrrad- ufro. Handlung betrieben und eignet sich auch für jeden anderen Geschäftsbetrieb. Schriftliche Angebote unter 4232 an den Gieneuer Anzeiger erbeten.

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Di« 47.% Berliner WMeckchlsnÄM Serien V VI, Ausgabe vom Jahre 1863, Serien XIX XX, Ausgabe vom Jahre 1918, werden hiermit zur Bfickzahlung am 20. Jnll 1928 gekündigt, soweit nicht die Besitzer dieser Pfand­briefe fristzeitig von unserem Angebot Gebrauch machen, die Pfandbriefe auf 4°/0 zu konvertieren, wogegen die Bank auf die Kündigung bis zum 1. April 1926 verzichtet. Mit dem 20. Juli 1920 endigt die Verzinsung der gekündigten Pfandbriefe.

Die Einlösung erfolgt zum Nennwert zuzüg­lich 4Vs % Zinsen vom 1. April bzw. 1. Juli d. J. bis zum 20. Juli er.

an unserer Kasse in Berlin W 8. Taubenstraße 22.

Autrlgo auf Konvertierung werden bis auf weiteres, längstens jedoch bis zum 1. Juni 1820, von uns sowie von hllen Banken pnd Bankiers angenommen.

Berlin, den 15. April 1920. ... (43700

BerlinerHypothekenbank Aktiengesellschaft.

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Sehördliche Anzeigen.

Bekanntmachung.

Wir 'tveisen erneut aus die gesetzlichen Bcstim- nuntgen über die Notwendigkeit der Erwerbs­und Veräußerungserlaubnis- und Be- förderungs scheine hin und geben die wich­tigsten geltenden Bestimmungen hierüber noch ein­mal bekannt.

I. Die Erwerbs- und Veräußerungs- erlaub n is scheine sind für jeden Erwerb und für jede Veränderung von Rindvieh einschließlich Kälbern, sowie Schweinen über 25 kg und Schafen erforderlich.

dluch jeder Händler bedarf einer Erwerbs­und Bcräutzerungscrlaubnis ssiehe imten III. 2).

II. Für jede Beförderung von Schlacht-, Nutz- und Zuchtvieh (Rindvieh einscUießlich Kälbern, sowie Schweinen und Schafen jeden Alters) bedarf es eines Besörderungsscheines. Nur für Schweine unter 25 kg ist ein Beförderungsschein dann nicht erforderlich, wenn die Veräußerung durch einen zum Ferkelhandel zugelassenen Händler erfolgt.

III. Für das Verfahren güt folgendes:

1. Die Erlaubnis- und Beförderungsscheine sind zu beantragen:

a) für Nutz- und Zuchtvieh beim Ober- Hess. Viehhandelsverband,

b) für Schlachtvieh, das an unfere Sam- ' melstelle abgeliefert w.rden soll, bei der Bürgermeisterei des .'Heimatortes des Tieres.

Zur Verladung mit der Bahn beborf es außerdem eines mit dem StempÄ des Ober- Hess. Viehhandelsverbandes versehenen Fracht­briefes, der für "Nutz- und Zuchtvieh mit dem Be- forderungsschein bei dem Oberhess. Vi.chhande-ls- verband zu beantragen ist, und für Schlachtvieh Kon unserem^ Vertrauensmann angesvrdrrt werden ftnnt.

, Wir uiachen ausdrücklich darauf aufmerksam, daß die Beförderungsscheme der Bürgermeistereien nur für an imfere Sammelstellen abzulieferndes Schlachtvieh ausgestellt werden dürfen, daß sich also strafbar nrächt, wer Nutz-^und Zuchtvieh mit einem solchen Schein erwirbt oder veräußert.

2. Will ein Händler ein von ihm erworbenes Tier weiterveräußern, oder muß er ein ,Tter, das der, Käufer sich abzunehinen weigert, zurücknehmen, so bedarf er eines neuen Erlaubnis- icheines. Dieser ist beim Oberhessisch«: Dieh- Handelsverband unter Rückgabe des alten Er- laubnissciiernes zu beantragen. Umschreibun­gen alter Scheine werden nicht mehr vorgenommen.

8. Auf dem Schein muß die An- und Ab- mÄdung beim Kataster durch Unterschrift des Kat aste r führ ers bescheinigt und bte erfolgte Wlreferuna durch eigenhändige Unterschrift des Empfängers bestätigt sein, andernfalls w:rd der schein als unerledigt zurückgegeben. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, daß neue Scheine vor Eingang der alten nicht ausgestellt werden.

4. Wenn ein Tier die rhm bei der Besichtigung arrgelegte Ohrmarke verloren haben teilte, so ist dies unverzüglich dem Vertrauensmann des Oberhess. Viehhandelsverbandes zu melden, Der eine neue Ohrmarke anlegen und deren Nummer auf dem Schein eintcagen läßt.

IV. An Gebühren werden erhoben

1. bei erstmaliger Ausstellung eines Scheftces, wenn er über e i n Tier lautet, 6 Mk., wenn er

über zwei und mehr Tiere aus einem Stalle lautet, 11 Mk.,

2. bei Ausstellung eines neuen Erlaubnis­scheines, roant eine neue Besichtigung nicht er­forderlich ist, 1 Mk., andernfalls roic unter 1. 6 Mk. bzw. 11 Mk. 43716

Gderhessischer viehhandekoerband.

Der Vorsitzende: Prof. Rosenberg.

Nutzholz-Versteigerungen.

Donnerstag und Freitag den 29. uitb 30. April 1920 werden auö den Frei­herrlich Riedeselschen Revieren E i s e n b a ch, Sassen und Ziegen berg versteigert:

Stämme: Eiche: 1. Kl. -= 21,16 Fm., 2. Kl. = 46,84 Fm., 3. Kl. -- 56,28 Fm., 4. Kl. --- 211,57 Fm.. 5. Kl. --- 72,61 Fm. Buche: 1. Kl. - 1,06 Fm., 2. Kl. ---- 7,47 Fm., 3. Kl. = 28,27 Fm., 4. Kl. -- 31,75 Fm., 5. Kl. -- 1,06 Fm. Hainbuche: 4. Kl. --- 2,33 Fm., 5. Kl. = 2,92 Mm., 6. Kl. -- 0,19 Fm. Esche: 3. Kl. = 2,47 Fm., 4. Kl. -- 1,06 Fm., 5. Kl. = 1,14 Fm., 6. Kl. = 0,88 Fm. Bergahvrn: 2. Kl. =-- 4,29 Fm., 3. Kl. = 2,72 Fm., 4. Kl. = 3,98 Fm., 5. Kl. - 3,34 Fm., 6. Kl. --- 1,22 Fm. Spitzahorn: 5. Kl. --- 0,63 Fm., 6. N. = 0,61 Fm. Linde: 3. Kl. = 3,89 Fm., 4. Kl. - 7,22 Fm., 5. Kl. - 6,34 Fm., 6. Kl. --- 2,21 Fm. Rüster: 5. Kl. - 0,35 Fm. Elsbeere: 4. Kl. - 0,25 Fm. Birke: 4. Kl. --- 2,31 Fm., 5. Kl. 0,27 Fm., 6. Kl. = 4,86 Fm. Fichte: 1. Kl. -- 30,95 Fm., 2. Kl. - 35,54 Fm., 3. Kl. -- 65,14 Fm., 4. Kl. -- 30,69 Fm., öa. Kl. - 20,58 Fm., 5b. .A. = 10,74 Fm. Kiefer: a) Schnittholz: 2. .Kl. - 15,44 Fm., 3. Kl. - 240,47 Fm., 4. Kl. = 50,43 Fm. b) Bau­bolz: 2. Kl. --- 3,48 Fm., 3. Kl. = 65 Fm. Lärche: 5. Kl. - 22.67 Fm.

Vcrbstangen: Fichte: 1. Kl. 1 Stück -- 0,11 Fm., 2. Kl. 86 Stuck - 5,22 Fm., 3. Kl. 72 Stück --- 2,17 Fm., 4. Kl. 35 Stück 1,40 Fm.

Nutzrollen: E i che: 23 Rm., Hainbuche: 10 Rm.

Nutzprügel: Lärche: 46 Rm., Fichte: 12 Rm.

Nuhrels: Fichte: 228 Nm. in Schichthaufen.

Das Stammholz ist mit der Rinde vermessen. Das Nadelsdammholz ist entrindet. Aufmaßllsdeu sind durch die Unterzeichnete erhältlich, an Aus­wärtige zum Preise von 10 Mk.

Wegen vorheriger Besichtigung des Holzes wolle man sich an die Freiherrlich Riedeselschen Revierverwaltungen in Eisenbach, Maar und Sickendorf, sämtlich Post Lauterbach. Kesten, wen­den. Holzhändler und Auswärtige Barzahlung bei AuShändigimg des Abfuhrscheines.

Beginn der Berslesgerung vormittags 8.30 Uhr rm Gasthaus zum Johannesberg in Lauterbach, Hessen. Rerl^nfolge der Versteigerung Revier Eisen- bach, Ziegenberg, Sassen. 4366D

Frech. Riedeselscbe Rmtkammer Lauterbach, Hessen

Bekanntmachung.

In intfer Genossenschaftsregister wurde heute bet dem Spar- und Vorschubverein Daubringen, eingetragenen Genossenschaft mit unbeschränkter tzartpflicht eingetragen: Tie Genoffenschaft hat sich in eine solche mit beschränkter Haftpflicht umge­wandelt. Tie Firma lautet jetzt: Spar- und Vor­schußverein Daubringen, eingetragene Genossen- sckott mit beschränkter.^aftpsticht. Haftsumme 1000 Äesck-äf-danteil 200 iOdarf.

Gießen, den 15 April 1920. 43848

Hessisches AmtS-ericht.

Bcliescrlliig 6tr8tntrfllf|tiji!nge!t mit Stenn« jinfftn im Wiitstllftsjahr 1920/21.

Laut Beschluß der städt. Deputation für die KioUenversvrgung erfolgt die BreTrnstoffversorglMg der ZentraLl-ei-zungen im neuen Wirtschaftsjahr (am 1. Mai beginnend) wie gewöhnliche Hinlshaltimgen. In Fällen, tn denen Ofenheizung nicht möglich »oder unwirtschaftlich ist, sind schriftliche Anträge bis zum 10. Mai ds. Js. an das unterzeichnete .Amt einzureichen.

G i c ß e n, den 19. April 1920.

44308___________________Städt. Brennstofftrmt.

Holzsubmission.

Auö dem Markwald der Mark Ttais-Münzeu- berg soll im Wege schriftlichen Angebots folgendes Holz verkauft werden:

1 Buchen-Stamm 1. Kl. 2,31 Fm.

1 Kiefern-Stamm 5. Kl. 0,37 Fm.

3 Eichen-Stämme 4. Kl. 1,99 Fm.

21 Eichen-Stämme 5. Kl. 7,56 Fm.

148 Eichen-Stämme 6. Kl. 32,76 Fm.

1 Ficksten-Stamm 5a. Kl. 0,65 Fm.

20 Fichten-StäMine 5b. Kl. 4,62 Fm.

17 Fichten-Derbstangen 1 Fm. 30 Mir.

Angebote sind nach Klassen getrennt mit ent* sprechender Aufschrift bis zum 23. April 1920, nachmittags 2 Uhr, bei Markmcister Häuser einzu- reichen, wo alsdann die Eröffnung stattftndet.

Trais-Münzenberg, .den 18. April 1920. 4416V_______________Markmeister Häuser.

Bekanntmachung.

In unser Handelsregister Mt. B wurde heute bezüglich der Spar- und Leihieasse, Aknengestllschaft in Watzenbvrn«Steinberg eingetragen: Ter bis­herige Direktor IDhann Ebetlgrrd Leicht ist ver­storben und an fenier Stelle der Landwirt Karl Kloos von Watzenborn gewähll worden.

G i e ß e n, den 15. April 1920. 48838

Hessisches Amtsgericht.

Bekanntmachung.

In unter Handelsregister Mt. A wurde heute bezüglich der Firma Geschwister Aron in Guchen eingetragen: Das Geschäft ist auf Siegftied Stern Ehefrau, Erna geb. Wohlmuth in Gießen übet» gegangen, die es unter der bisherigen Firma weiterfuhrt. 4382B

Gießen, den 10. Aprll 1920.

_________ Hessisches Amtsgericht.______________

Bekanntmachung.

.34t unter Handelsregister Abt. A wurde heute eingetragen die Firma Hermann Salzmaam, ßen. Angegebener Geschäftszweig: Häute- und Fellhandlung. Inhaber ist der Kausmamt lvermann Salzmann in Gießen. Der Mathilde Fochem in Gießerr ist Prokura erteilt, 4381B

Gießen, der'. 10. April 1920.

____Hessisches Amtsgericht.__

Bekanntmachung.

Betr.: Zahlmarkenumtausch.

Wir nehmen Bezug auf unsereBekanntmachung Dom 31. März d. I. und geben hierdurch be­kannt, daß die Frist zum Umtausch der Zahl- marten bis zum 1. Mai d. I. verlängert worden ift: bis zu diesem Zeitpuntt können die Marken mit einem Aufgeld von 5 Pf. benutzt werden.

Gießen, den 19. April 1920; 44476

Die Direktion der Elektrizitätswerke und Straßenbahn der Stadt Gießen.

Holzsubmission.

Montag den 26. April 19 20, nach­mittags 2 Uhr, loerden nachverzeichnete Holr- fortimente der Gemeinde Langsdorf auf bem Amtszimmer der Bürgermeisterei Langsdorf ver­geben:

7 Eichenstämme 3. Klasse, 4049 Ztm. Durch­messer = 5,40 Festmeter,

58 Eicheirstäinme 4. Klasse, 3039 Ztm. Durch­messer = 41,87 Festmeter,

77 Eichenstämme 5. Klasse, 2529 Ztm. Durch- messer 35,77 Festmeter,

312 EiHenstämme 6. Klasse, unter 25 Ztm. Durch­messer 59,22 Festmeter,

1 Fichtenstamm 2. Klasse, 42 Ztm. Durchmesser = 0,97 Festmeter, _

32 Fichtenstämme 3. Klasse, 3039 Ztm. Durch­messer --- 38,76 Festmeter!,>

121 Fichvenstämme 4. Klasse, 2529 Ztm. Durch­messer 103,33 Fest meter,

377 Fickrtenstämme 5a. Klasse, 2024 Ztm.Durch­messer *= 210,99 Festmeter,

993 Fichtenstämme 6b. Klasse, unt. 20 Ztm. Durch­messer = 251,24 Festmeter,

2 Lärchenstämme 4. Klasse, 2529 Ztm. Durch­messer = 1,65 Festmeter,

4 Lärchenstämme 5. Klasse'» unter 20 Ztm. Dünn' messer 0,66 Festuteter, _ ,

6 Kiefernstämme 4. Klasse, 2529 Ztm. Durch­messer --- 3,84 Festmeter, _

83 Kiefernstämme 5. Klasse, unter 24 Ztm. Durch­messer --- 9,14 Festmeter,

1 Buck>enstamm 2. Klasse, 5059 Ztm. Durch­messer --- 0,59 Festmeter, ,

18 DuckMstämme 3. Klasse, 4049 Ztm. Wy

Messer 14,57 Festmeter,

46 Duchenstämme 1. Klaffe, 3039 Ztm. Durch Messer 22,19 Festmeter.

10 Buchenstämme 5. Klasse, 2529 Ztm. Durch­messer 3,16 Fesvneter,

1 Birtenstamm 5. Klasse, 2529 Ztm. Dtrrck< messer 0,63 Festmeter, _

6 Hainbnchenstämme 5. Klaffe, 2529 Ztm.

Durch nveffer -= 1,21 Festmeter,

8 Lainbuchenstämme 6. Masse, unter 25 Ztm Durchmesser 1,10 Festmeter,

636 Fichten - T erbstangen 47,71 Festmeter, 87 Eic^n-Derbstangeu --- 1,44 Festmeter,

1 Lärchen-Derbstange 0,07 Festmeter

19 Rm. Eichen-Rutzknüppel ä 2 Meter Lange - 12,36 Festmeter.

Die Bieter erverrnen durcl, Einreichung von Geboten die Berkaufsbedmaungen als rechtsve^ kindlich an und sind 14 Tage an ihre G>dx)tc gebunden. , t a .

Die Echote gelten für nicht entrntbeted inw mit der Rinde gemeffenes Holz.

Angebote smd nach Sortimenten und Klaffen getrennt pro Festmeter bis zum Montag den 26. April 19 2 0, nachmittags 2 Uhr, auf bet Bürgermeisterei Langsdorf einzuueichen, woseibfi dann die Eröffpung dersÄben «dl gleicher Zen

§(uf Verlangen tarnt das tzvlz durch Forst- Wart Pauli dahier vvrgezeigt werden.

Langsdorf, den 19. April 1920. Bürgermeisterei Langsdorf.

_________Bende r,__ 442h

" Bekanntmachung.

In unser 5)cMdelSvegister, Abteilung A, »irrt* heute hinsichtlich bet Firma Abraham Oppenheun-r in Hungen eingetragen: Die Firma ist erloschen.

H u n g e n, den 9. April 1920. 4369b

Hessisches AmtSgerick/t.