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Nr. 40

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p^cheEemte:

franffwrt «. M. U6*>

KO. Jahrgang Dienstag, V. Zebruar 1920

GietzenerAnzelger Bs

oorlchrriiL)" .Putschlag.

General-Anzeiger für Gberhefsen UWZ

4 II Ren,Held 3«i|; für den

S^mngenaMnid m. Vtrie«: BriHflW Uni»., fr* i. Sttiiindtrti B. Ceege. $*rtftkthnn, 6<f*äfMffelk *. Bn<erei: Ichnlftr. 1.

Deutschlands Ausverkauf und l Leipziger Messe.

Wir erhalten folgenbe Zuschrift:

Am Schalttage dieses Jahres wird die Leipziger Frühjahrs-Mustermesse ihren An­fang nehmen, die in Wirklichkeit die erste deutsche Friedensmesse sein nnrb. Zweifellos wird die Zahl der Ausländer, die nach Leip­zig kommen werden, sehr beträchtlich sein; und die ausländischen Einkäufer werden sicherlich das Bestreben haben, einen großen Teil der auf der Messe angebotenen Waren unter Ausnutzung der deutschen Valuta not zu kaufen. Da erhebt sich dann die> wichtige Frage, wie man es verhindern kann, daß diese Mustermesse zu einer neuen Gele­genheit für Deutschlands Ausverkauf wird ein Ausverkauf, der dann beinahe schon dem Verramschen einer Konkursmasse gleichkommt oder wie diese Messe ein Mittel zur VesserungunsererValuta und damit zur Beseitigung wesentlicher wirtschaftlicher Schwierigkeiten werden kann. Auf der Leip­ziger Mustermesse werden Bevollmächtigte des Reichskommissars für Ein- und Ausfuhr­bewilligungen bzw. der Außenhandelsstellen anwesend sein, um die vom Ausland erteilten Aufträge auf ihre Verkaufsbedingungen hin zu prüfen. Sehr wichtig wird es aber" sein, daß die Aussteller selbst darüber aufgeklärt werden, welche Verkaufsbedingungen dem deutschen volkswirtschaftlichen und weltwirt­schaftlichen Interesse entsprechen; denn es wird auf die kaufenden Ausländer keinen guten Eindruck machen, »venn der Verkäufer erklären muß, daß seine Bedingungen von den, sür die Ausfuhrbewilligung zuständigen Stel­len, umgestoßen worden sind. Nicht minder wichtig wird es sein, daß diejenigen Waren, für die eine Ausfuhrbewilligung nicht notwen­dig ist, nicht zu Preisen verkauft werden, die, in die Währung des betreffenden Einkaufslan­des umgerechnet, tief unter den dort geltenden Preisen stehen. Wie wichtig es ist, daß für alle auf der Messe erteilten Auftrage Preise aus- dedungen werden, die sich den Weltmarktprei­sen möglichst nähern, geht daraus hervor, wenn man bedenkt, daß viele Ausländer das Bestreben haben werden, solche deutschen Er­zeugnisse sofort über die Grenze mitzunehi- men, die sich leicht im Koffer befördern lassen.

Die Messeaussteller müssen daher dar­über aufgeklärt wenden, daß sie möglichst für die Auslandsaufträge Bezahlung in fremder Währung zur Bedingung machen müssen, und daß sie bei einer solchen Bezahlung entweder einen Valutarabatt gewähren oder einen Unö- rechnungskurs festsetzen können, der zwar un­ter dem früheren Friedenskurs der deutschen Mark steht, dieser aber einen einigermaßen weltwirtschaftlichen Wert verleiht, wie sie chn jetzt nicht besitzt. Ist es izicht möglich, das Verlangen nach Bezahlung in fremder Währung durchzudrücken, dann muß auf die in deutscher Mark gestellten Preise un­bedingt ein Valutazuschlag genommen wer­ben; natürlich wird es nicht immer möglich sein, den deutschen Preis mit Hilfe dieses Zu­schlages dem Weltmarktpreis gleich zu machen, da ein großer Teil der Aufträge in solchen Fällen nicht erteilt werden dürfte. Auf jeden »all aber muß der deutsche Preis zu einem Derartigen werden, daß er nicht, wie es jetzt häufig der Fall ist, ein geradezu groteskes Mißverhältnis zu dem enftprechenden Preis im Lande des Käufers bildet. Werden also die Aussteller der Leipziger Mustermesse über ihre Pflichten der Allgemeinheit gegenüber unter­richtet Pflichten, die letzten Endes auch im Zntevesse des einzelnen Unternehmens liegen dann wird es möglich sein, daß die Leip­ziger Messe dem Ausverkauf Deutschlands einen Riegel vorschiebt und daß sie zu einem Mittel wird, unsere Valuta zu verbessern.

Die neue Note der (Entente.

Paris, 16. Febr. (WTv.) Die st-r deutschen Efeyecrmtg yrr Farge der Auslieferung der Schuldigen übergebene Note hat folgenden Wott- Gazt:

Die Msterten haben mit Avfmerksainöeit die Nitteikung gepritt die von der deutschen 3b- gterung <n* 25. Januar 1930 an sie gerichtet wurde, in* tx welcher die schweren Fvlgen so- toV wittschastttcher als politischer Äatur dar- arteflt merteu. die ans der Durchführung der in den ÄrtiOeln 898 und 230 über die Au-liefern7k- der Deutschen enthaltenen Bestsinnrun-

Am auch für die TurchtLtzrnna des Frichenstder- ttases do« 28. Ium 1919 selbst erwachsen würden. 2« Wächäe fernen zunächst fest: Deutschland er» tert, außer Stande zu sem, die für es aus den tfxn erwähnten Artikeln des von <bm unterzeich- raetat 9teetB«tc5 sitzh ergebenden Vervftichnmgen «GUhrlten. See behalten sich vor, das ihn« aus Vertrag zu stehende Recht m dein wW tntb M der ffvr» zur Anwe.idung zu briir- »m, als es ihren Zwecken dienlich er- I äNiÄat, Umser dieser V-ransfeyur^ nehmcn die

Alliierten Akt von der durch die deutsche Regie­rung abgegebenen ©rfümncg, daß sie bereit ist, vor dem Obersten Reichsgerteht in Leipzig ein mit den voll stündigen Garantien versehenes ötref- ver fahren gegen alle Deutschen evrzuteiten, teven Auslieferung die alliierten und assoziierten Mächte zu verlangen beabsichtigen.

Die von der deutschen Regierung selbst vor­geschlagene, von chr unverzüglich in die $xmb SU nehmende straftechtliche Berwlauxg ist verein bar mit der Durchführung des Artikels 24 des Friedensvertrages und ausdrücklich am Ende des ersten Absatzes dieses Artikels vorgesehen. Ge­treu dem Buchstaben und dem Geiste des Ver­trages werden die s2fi(eierten sich hüten, sich irgend­wie in das Verfahren, die gerichtliche Verfolgung und das Urteil einzumischon, um so der deutschen Regieurng ihre volle und ganze Verantwort! ich- feit zu überlassen. Sie behalten sich vor, an Land der Tatsachen den guten Willen Deutsch­lands an der Verurteilung der begangenen Ver­brechen durch Deutsche 'und den aufrichtigen Wunsch, an deren Bestrafung mitzuwirken, zu bemessen. Sie werden sehen, ob die deutsche Regierung, die sich außerstande erklärt hat, die Schuldigen zur Aburteilung zu verhaften und den Alliierten zu übergeben, wirklich entschlossen ist, sie selbst vor dein Reichsgericht in Leipzig zu verurteilen. Gleich­zeitig haben die Alliierten, um der Wahrheit und der Gerechtigkeit zum Durchbruch zu verhelfen, beschlossen, eine interalliierte gemischte Kommission zu beaufttagen, eingehend und im einzelnen die Straftaten eine« jeden, dessen Schuld durch die Untersuchung der Alliierten festgestellt nmrde, zu sammeln, zu veröffentlichen und der deutschen Regierung rnrtzuteilen.

Endlich halten die Alliiert«, da»auf in förm­licher Weste zu erklären, daß das Verfahren vor einer Gerichtsbarkeit, wie sie vor geschlafen wurde, in keinem Falle die Beftzmwnngen der Artikel 296 bis 230 deS Friedensvertrages auf heben kann.

Die Mächte behalten sich das Recht vor, zu twäfen, ab das von Deutschland voryeschlagene Ver­fahren, beet nach Deutschlands Versicherrmgen den Angeklagte« alle Rechtsgnrcrnsieen sichern soll, nicht schließlich darauf hinan»läuft, die Schuldigen der gerichtlichen Bestrafung für ihre Bergch« zu ent­ziehen. Die Miierten werden in einem solchen Falle voll und ganz ihre Rechte ausüben und die Schul­digen vor ihoo eigenen Gerichte spellen.

(gez.) Ltoyd George.

Die Uestergabe des Memelgebietes.

Berlin, 16. Febr. (WTB.) Wie die Dentsche Allgem. Ztg. berichtet, fand gestern im Rathaussaal Die feierliche Ueber- gabe oes Memelgebiets an den Obec- kommissar der Entente statt. Der geschäftA- führende Ausschuß für das Memelsebiet wird bis auf weiteres die Regierungsgeschäfte wei­terführen, während die oberste Gewalt in den Händen des Oberkommissars der Entente, Ge­nerals Odrys, liegt.

Ein polnischer Vertragsbruch.

Berlin, 16. Febr. (Wolff.) Bekanntlich bs- tfiligte sich an der Aufstellung ber Au Still lifte auch Polen, das darin nicht wemger als 51 Personen des ffirieg*r*vetb»6 bsichtcktegt. Daß Polen einen derartigen Schritt tun rotbebe, wurde in der polnischen Poesie in letzt n Zsit schon verschiedentlich «»gekündigt Diese Rachnch-- ten erschienen aber zunächst kaum glaubhaft, da Polen in aller Form auf seine sich aus ren Artikeln 228 bis 230 des Friejdensvertrage- rge­benden Reästv verzichtete. Der deutsch-pol- nisehe Amnestiävrtvag vom 1. Oktober 1919 be­stimmt nämlich im Ärtilel 6, das. jeder vertrrg- schllesende Teil volle Stvafchechsit für all: vor Inkrafttreten dieses Vertrages gerichtlich ober dis- Aplinarisch ftwflbaren .Hntedlungen gewährt, btt «ns nrilttfritae, polittsche ober nationale Betät»- gnng zugunsten deS rmborn Deilas zrirmtzofübren sind. An sich werden zwar Fälle von gemeinen Verbrechen benfixtr, bte durch den iTweethenertrag nicht gedeckt sein würden. ObwcM die völkische Aaistieserungsliske dir von ber rolnischen Negie­rung er^btrnrn BeschnldiguMven nur ganz obre» stachttck, nw summarischen Schlagmvr>en be^eirfmet, acht dara«! doch mit öfter TontlichHeit hervor, daß sich zum ndnbdtr* die Mestteaht der Bo° schellttgungen »chr auf gemeine ©erahnten, son­dern auf politische ober nnlitäryche MmtzMttzmen bezicht. Es braucht nur darauf hingewiesen -u werden, daß auf der Aste z. B. deneral v. Be­scher und der ekwchtzcte hdi>ere VerwattnngAchef v Kries erscheMen denen Vlümborung, Srpoqion» und Zerstsrimo von Fabasten wer­

den. Die tzsvchcke Ragaerang sicht 6* hier ast» einem krassen Ber tragsbrn ck gegenüber. Hier gilt also nicht das Angchnt tx brr «tarorten deutsche» Äote vom 26. Fannar teer texn es nur eure mbehmgtr Abiechnm-g ca& Nechtbqchnden geben

Die VereirngMUg <eVwe»* mit v«tzevn.

München, 16. Febr. -Wolfs.) Der Staatsveetras »wischen Bayern urch Co­burg über dir Bereinigtlng Coburgs mit Bachern wird heute »erorsentlicht. Darrach wird daö Gebiet des Freistaates Loburg nm dem Gebiet des Freistaates Daperrr z» einem ei»heitlichen Gebiet vereinigt. Die StaalShvheitsrechte über das Gebiet Coburg gehen mit der Bereinigung auf Bayern über. Die Landgerichts- und Oberlande-serichtS- ge«etuschaft nut Preußen urib dc»

schen Staaten ist aufzuhcben. Die Reich^regie rung soll ersucht werden, in das Neichsgesetz über die Vereinigung Coburgs mit Bal>ern eine Bestimmung des Inhalts aufzunehmen, daß der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Reichsgesetzes durch eine Verordnung der baye­rischen Regierung festgesetzt wird. Im übri­gen regelt der Staatsvertrag die inneren An­gelegenheiten im Jusftzwesen, Wohlfahrts­wesen, Schulwesen usw.

Te«tschland» Ernte in den letzten beiden Wirtschaftsjahren.

Bom Statistischen Reichsimt werden soeben die Ergebnisse der Ernleermitklung für 1919 in vei> gleichsneiser Gegenüberstellung mit denen für 1918 veröffentlicht. D« Ziffern für 1918 beschränken sich auf diefenigen Gebiete, in denen im Jahre 1919 die Ernte ermittelt worden ist. Die Öaupt- fruchte (Wmter- und Sommerftucht zusammen) lieferten nach diesen Erhebungen folgende Erträge (in Tonnen):

1919 1918 Differenz do. in °/o

Weizen 2 169 139 2 336 896 167 757 7,2

Roggen 6 100 444 6 676 304 575 860 8,6

Gerste 1910 363 2 035 830 125 467 6,2

Hafer 4 493 688 4 381 222 4- 112 466 2,6

Kartof­

feln 21 449 186 24 744 163 3294 977 13,3 Zucker­

rüben 5 817 817 8 6110062 793189 32,4 Heu 20 610 735 19 650 897-j- 959 836 4,9

Mu» Hessen.

Eine Erklärung des Abg. Dr. Osann.

Abg. Tr. Osann veröffentlicht auf die auch ton uns mitgeteäte öffentliche Erklärung deS hessi­schen Gesamrministeriums folgende Erklärung:

Meine AuEhrungen auf dem Parteitzage ber Deutschen Bikkspartei sind in der Presst ungenau und deshalb nicht richtig wiedorgegeben. Davon i«gt der Ww dem Mmistzerünn angeführte Satz, der gar keinen »chten Sinn Hit. Was ich gesagt state tmb aufrecht erhalte, ging dastrn: ich evachte es als palitstch schädlich und werde es be- Lmpfen, daß Herr Mmisttr Henrich fftr sich intt» feine fstrnrüie egoistische Rücksichten matten lief'. Ich hatte dabet den Fall im Auge, daß Herr Finanizminister Henrich es zum mindesten zageiasstn hat, tafo sein Sohn, Herr RegierunzS- asstsiar Henrich, in dem Ministerium sei­nes Vaters mit Versetzung ber Stelle einss &mbamhwmni betraut wurde, noch dazu als emer der jüngsten Assessoren. Und wenn das Gesamt-- nnniftmum tiefe Hanbilungsweise des Ministers Henrich billigt, fo fann dies an meutern iMumsvoß- lichen Urteil, ta» ich dies Mr egoistisch und politisch schLttch hatte, nZcht das Wcnde^ ändern. Ich hielt wtt hatte mich hur berechtigt und verpflichtet, dieses mein Urteil mit allem Rock^ruck ausznsprechen. Tie Aterrifst, die das ^kfamhnewiftcruim nun glaubt, gegen mich erheben zu dürstn, berühveu mich daher in feiner Weise.

lut b«n btftfrftit Miet.

nie. Gries heim a. M., 17. Febr. Welche Lebansmittelmengan »och immer aus dem besetzten Gebiet geschmuggelt werden, ist daraus zu ersehen, daß gestern am hiesigen Bahnhof beschlagnahmt wunden107 Sifco Schmalz, 31 Kilo Sefte, 51 Aibo Schotzvlatze, 10 000 Zigaretten, 26 KibvStärke, 35 Kilo Maraarme. In Höchst sichen den Häschern 2V? Zentner Speck in die Hände.

mc. Wiesbaden, 15. Febr. Der Kriminalpolizei ist es gelungen, zwei berüch­tigte S i l b e r s ch i e b e r, die für über 20 000 Mark Silberaeld bei sich trugen, vor ihrer Ab­reise nach Cöln zu verhaften.

Der Preetz Lrzlxrger>heIS«rich.

Berlin 16. ftebr. lWolff.) Zmrächst be­antragt Rechtsanwalt 814 ber a, bex .Hanpt- inann ö. Ste ptzani za verneh«en darüber, daß Er»berger als Rerch»st»a«rmhrcher an Ber­ger vielfach Insormatianen ool«tsicher In von A»her gaschäUlicher Dichtigkeit gab. Sotzami der Fall Angerle

zur LerhaM>tto»a, «obec Helffer'ich ao> führte: Ter Mal-fahrktznv Eugen Anaerie aus Warthausen bei Biberach war als llwterfcr»nmßar be-. Mt AentzSsetrsigesteü« anaestekll und 8eß sich in dieser Siell»WH emen graben Berteaaensbruch >c Schulden bvrma, der seine (httiermmfl aui der ttommifsarstellnUq und später das Emschoeiten der Staatsamvalffchaft in NanenSbnrg veranlaßt. Später gelang es ibm, tzauptsächiüb vmrch daS Eingreifen dos Hgerrtnerter. Erzberg er, wia- der U ntrrfc mm tffcm är bei her Finna (Sahnet Steiner in Ulm zu werden. Der Ahgevrtz?tete Erzberger uützde <dk6 b«er seine» oarlanEntarischen Einflnn an4T u* feinen Freunden geschäftliche Barte ist zu verschaffen und jwar unter besonders erschwerenden MwiftteAen. Angette zeigte sich für diese BemLningen durch re^ckmätege, rmck^iche Sendungen von Schteuhchanvessartittln erkenntlich.

Hierzu erklärt der Vertreter des Nebenklägers, Friedländer, die Sache verhalte sich wett barm toter, als Helffench vauOrlle Aagerle sei Selbstversorger und gab mrr Teüe seines Hebet- fluffes, wie cm andere Leute, so auch an Erz­berger Tas habe aber mit seiner DiedetQfftel- lung nicht das geringste zu tun. Dmerle lam zu Erzberaer im» letzte ch« eine Atqatzt amtlicher SchriftM« vor. n. a. ritt ösb Ihwwnjtaid

Kammer unterzeichnetes, worin erklärt würbe, daß die Einsetzung Angerles im Interesse des Hberamtsbezirtes Biberach liege Erzberger tat also lediglich das, ivaS seine Pflicht als Abge­ordneter war, nämlich die Dünsche der amtlidrr "Isthörden seines Wahlkreises zu erfüllen.

Zu ter ?Ingdegenbeit Angerle bemerkt Erz- berger: Im Sommer 1916 fei Angerle zu ihm gekommen und habe ihm ein Schreiben des Schul- theißenamtes in Beckham en übergeben, in dem im Ernverständnis mit dem Berrrksamt bestätigt Hurten sei, daß die Wiederan stelluiur Vern Angerlc im Interesse des Oberarntsbezirkes Bieberach liege. Nach Kenntnisnähme des Jntzolls und da es sich um eine angesehene Familie handele und fchlcetzlich, da ihm mitgeteilt worben sei, daß gegen Anger le nichts vorlioge, habe et Erzberger) cs für fein? Pflicht gehalten, daß Airgerle dem Wunsche seines Wahlkreises entsprechend, wieder angestellt werde.

Ter Bvrichend? verliest einige hierauf bezlm- lichc Schriftstücke des Nebenklägers und die Ant­worten der Reichsgerstengesellschaft, in bcnen ausgesührt wird, daß es der rReichsgersten- stelle unverständlich sei, warum der Abg. Erzberger ihre ablehnende Stel­lung gegenüber Angerle nicht wür­digen w>vl le. In einem Schreiben des Ober» tdmmisstonärs Steifer an bre »ietcbsgerstensttlle heißit es, Angerle habe mit der Wahrnehmung seiner Angelegenheit den sehr streitbaren Abg. Erzberger betraut, der die Sache vor den Reichstag bringen wolle. Aus den anbertn zur Berkesung gebrachten Schreiben geht hervor, daß die Reichsgerstenstelle dic Anstellmm schon des halb ablehnte, weil itach den bestehenden Vorschris. ten der Malzfabrikanten,Brauer ufw. nicht alsKvm- Missionäre angestellt werden durften. Im weiteren Bertauf dm? Berhandtunsen wird festgestellt, daß Frau Erzberger umfangreiche Sen-- düngen von Lebensmitteln von An­gerle erhalten hat und zwar zu außerorderrt- lich billigen Preisen, so zum Beisptel hüt sie für eine (^ans an Angerle nur 20 Mark bezahlt. Helfferich fragt Erzberger, warum er bei seinen UTttertzanttlungen mit der ReichSgerstenstelle nicht darauf aufmerksam machte, daß gegen Angerle et- ?vas twrliegt. Erzberger cmxbcrt, daß ihm im Iähve 1916 hiervon nichts bettmnt war. Ter Vor- sitzentze und Helfterich weisen beide Erzberger dar­auf hin, daß sein Eirrflub zweiftllos doch sehr groß war und ob es ihm mit Rücksicht darauf nicht bebenflidb erschienen fei, mit einem eventuellen» Druck im Reichstage zu drohen. Erzberger ver­neint dies und sagt, er habe sich als Abgeordneter hierzu für berechtigt gehalten.

Es folgt die Bernehmung des GeheimvatS Hagedorn, des Vorsitzenden der staatlichen Bn> teilungsstelle Grosin Berlins und früheren Vor­sitzenden der Reichsgerstens»elle. Ter Zeuge be­kundet, daß im Sommer 1916 der Grundsatz ftst- gelegt worden tei, daß die Brauer, Mälz^ usw. als Kommissionäre nicht mehr zu gelassen werden sollten. Ausnahmen seien für besoichevk Fälle vor­gesehen. Abgesehen vom Fall ; Angerle wurden aber Ausnahmen nicht gemacht. Im August 1916 erhielt er einen Brief Erzb-: rgerS, der sich starkfürdieAnstellungAngerleSern- setzte und die Drohung enthiell, Erzber-n: werde die Angetegetchsit hn Reichstage zur Sprache bringen. Trotzdem sei die ReichSgerstmstelle fest gebliebm. Der damalige Staatskommissar für Volksernahrung, v. Oppen, habe jedoch erklärt, der Vorsitzende desReichsernährungs- amtes wünsche, da ß man Erzberger entgegenkomme, de m bereits größere Opfer als Angerle gebracht worden seien.

Tooanfhm gab die Gerstenstelle nach Der Zeuge erklärt, Angerle sei auch b-:vo.rzugi worden bezüglich ber Zuweisung von Gerste zur Herstekkuny von Malzttstve und oon Hafer zur Herstellung von NckhrTrrittebn. Im September 1917 Bern es zur Einleitung eines Verfahrens g?gm alle 55rteiligten und auch gegen den Zeugen selbst, dem vorgeworfen ttetbe, er habe sich von Angell.' bs- stechen lassen. Das Verfahren gegen Erz­berger wurde mit Rücksicht auf ferne I mmuni- tat als Abgeordneter nicht weiter geführt.

Der Zeuge Hagedorn bekundet dann noch, er feinen Widerstand m der Angell»-Angllegenheit «sigab, afe er fach, daß Batockr sich für Ertzberger «osietztze. @6 fet bee stärkste Zumutuna gewesen, bin öhm ix ferner ganzen amtlichen TSttgteit vorgekvm men sei. Die Frage Helfferichs, ob ihm trgmb -?in anderer Abgsochrrtter befaroit ssi, der sich so inten stv für veivate 3»eteffen erntet:, iyrmetnte der Zeoge Nach der VernehmrnHg des Poli-sikommift stas Boxtor Wer den Leumuttd des Anger l.' asiro tt» gelle selbst de Zeuge bemrmmt-n. Tie Lebens- mfttelf>ndnMgen an Erzdevger seim vorher nicht verabredet und nicht von ferner etwaigen WiDer antedbmg dUfärvfie gemacht worden. Erzberg, r habe fernes Wissens vcnr bex Sexdangm nichts g>- wotzt Ällfferuh fvagt, ob bem Zeugen nicht ein Brief beflarau fet, worin Erzberger schrieb, er baute ihm für die eine S;n- bin«, umsomehr, als es ihm möglich sei, in seinem lAn gerleS) Interesse tätig zu sein? Der Zeuge kann sich auf einen solchen Brief nicht besinnen.

Es soll latn

der Fall Walff

2&ötTf*Ä0ln -ar Erörterung kommen. Go- tzeimrat von Gockon beantrogt, da hier gewisse wirstchaftüche Verhandlungen mit einem östlichen Staat erörtert werden müßten, die O e f fe n t L l'ch- leit wegen Gesährtxlng ber Stootsinter'sim aus* ruschließen. Das Gerickft beschließt bem gern äfj den Ausschluß ber Oeffentlichverr auf ein' Stund:, j Di^ererSffnuug wird die Verhaubtung auf iXetoteoe vertagt.