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Nr. 183

16. Dezember

1920

: 5ch«!stratze 7.

) Für Hauptau»fchlag und Nachträge

dem Anfügen veröffentlicht,

und

SB, Schäfer

Dr. Strecker,

j und

Ter Reichskanzler Fehrenbach

te Beheizung den

ver- und

Der Reickispräsideut Ebert

B e t r.: Wie oben.

An das Polizeiamt Gießen, die Bürgermeistereien der Land' gemeinden und die Gendarmceicstationen des Kreises.

Unter .Hinweis auf vorstehende Verordnung emufehlen roh Ihnen, die Interessenten in giKigneter Weise zu bedeuten und etwaige Zuwiderhandlungen unnachsichtlich zur Anzeige ju bringen

Gießen, den 14. Dezember 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. £) e ß.

versorgen. V o m 10, N o v em b er 1 920^

Auf Grund des Artikel 48 Absatz 2 der Reichsverfassung ordne ich zur Wiederl-erstelliing der öffentlichen Sicherheit Ordnung für das Reiäisgcbiet folgendes:

en Stabten

feaufslager in

der Dankteveftte: , Von ganzem Herzen tenke ich Ihnen, Herr Präsioent, für die mir anläßlich meiner Wahl xum Bunteste äsidm'en der Rc-te'5'ik Oesterreich übermittelten Glückwünsche. Was in meinen schwachen Kräften steht, um meiner schwer geprüften Heimat zu h'lsen, wird stets r-sch-'hen. Tie Anteilnahme unserer Stammesbruder im großen Deutschen Reiche, mit denen roh Tür cdie Zeiten in innigster .Kulturgememschau verbunvcn

eei^net.

id Ersparnis!

führung des Betriebes geeignet sind. Hierzu gehört auch die -Herbeifühning der Befriedigung berechtigter Ansprüche der Arbeit­nehmer. Die durch derartige Einordnungen entstehenden Moften fallen dem Betriebsunlernehmer zur Last.

. § 3-

ArbcUer, Angestellte und Beanfte, welck>e in Beachtung der Bestimmung des $ 1 die Arbeit in den genannten Betrieben weiter- führen oder gemäß 8 2 angeordncle Rolstandsarbeften vder Ar- bciten zur Sicherung der 4iolstandsversorgung leisten, Dürfen dieser- halb in keiner Weise tvirtschaftlich bcuachiciligt inerten.

§ 4.

Diese Verordnung tritt mit dem 10. ^November 1920 in Kraft.

Berlin, den 10. November 1920 '

Die Brüsseler Konferntj.

Brüssel, 16. Dez. (Wolfs.) HaoaS- ler. Die erste Sitzung der i n t e r n a t i o - en Sachverständigen - Konfe- z sand heute mittag im Akademievalaft . Die deutschen Delegierten Bergmann Havenstein sowie mehrere Sachverständige m anwesend. Die deutsche Delega- n gab dem Wunsche Ausdruck, zuerst einen rbiick über diesinanzielleLagedeS t sch en Reiches zu geben. Staatssekre- Schröder erläuterte die Denkschriften, die Konferenz überreicht worden sind, ndgetären Anforderungen, die steuerlichen istnngen, den Stand der Einnahmen und gaben und die Vermehrung der schweben- Schuld seit Ende des Krieges berühren, rerc Mitglieder der Konferenz stellten diesen Gegenstand verschiedene Fragen erbaten ergänzende Dokumente. Die ste Sitzung oer Konferenz findet heute mittag 4 Uhr statt.

Beratung öes rMchsnolopserqesetzes.

Der Steuerausschußdes Reichstags heute die Beratung des Reichsnot- e r g e s e tze s fort. Reichsfinanzminister cth rührte aus, daß es ihm nicht sachdiew- erscheine, einen Entwurf über eine ngsanleihe vorzulegen, zumal er einer Ge­neigtheit, einem solchen Entwurf evtl, ihre Zustimmung zu geben, bei oen Parteien nicht habe ersehen können. Der Beratung deS Reichsnotovfergesetzes Hemmungen in den Weg zu legen, habe er um so weniger Anlaß, als das Reichskabinett nach wie vor auf dem Standpunkt stehe, daß der Gesetzentwurf über eine schnellere Erhebung des Reichsnotopfers alsbald verabschiedet werden solle. Das Fi­nanzministerium habe aber auch einen Ent­wurf betreffend dieZwanqsanleihe aus- gearbei'et, der den Abgeordneten zur persön- lichen Einsicht offen liege. Rach längerer Aus­sprache wird neuerdings in die Be"atung des § 1 eingetreten, wozu von verschiedenen Par­teien eine Reihe von Anträgen gestellt wurde. Um seine glatte Erledigung zu ermöglichen, wurde ein Unterausschuß eingesetzt, der heute noch zur Zusammenarbeit mit der Regierung eine Formulierung suchen wird. Die Vorlage soll dann noch vor Auseinandergehen des Reichstages von diesem verabschiedet werden.

Verordnung betreffend die Stillegung von Betrieben, welche die Bevölkerung mit Gas, Wasser, Elektrizität

Vorstel)<mde Uebcrsicht wird mit

daß die Erhebung der Umlagen im Monat Oktober geschehen soll. Gießen, den 9. Oktober 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: H e m m e r d e.

Raab. Uebel. Neumann.

§ 2.

Werden durch eine Aussperrung oder Ar beitsniederlegung Be­triebe der genannten Art ganz oder teilweise stillgelegt, so ist der Reichsminister des Innern berechtigt, Notstaiidsarbeiten und Not­standsversorgung zu sickiem, sowie alle Verwaltungsmaßnahmen zu treffen, die zur Versorgung der Bevölkerung oder zur Weiter

v°n Oetker*, w.

d backi d. **

§ 1.

In Betrieben, welche die Bevölkerung mit Gas, Wasser Elektrizität versorgen, sind Aussperrungen und Arbeitsnied. rlegun- gen ) Streiks' erst zulässig, wenn der zuständige Schlichtungsaus« schuß einen Schiedsspruch gefällt hat und seit der Verkündigung des Schiedsspruches mindestens 3 Tage vergangen sind.

SBer zu einer nach Absatz 1 unzulässigen Aussperrung oder Arbeitsniederlegung auffordert oder zur Durchführung eines solchen Streiks an Maschinen, Anlagen oder Einrichtungen Handlungen vornimmt, durch die die ordnungsntäßige Fortführung des Werkes unmöglich oder erschwert wird, wird mit Gefängnis oder Geld strafe bis zu fünfzehntausend Mark bestraft. Ebenso wird bestraft, wer eine nach Absatz 1 unzulässige Aussperrung vornimmt

11 (rieft. Dr. Fuld a.

2ImtsDerIünMgung$Matt

für die provinzialdirektion Gberhessen und für bas Kreisamt Gießen.

TOl>"aa N-, durch di. Poft ,u d.z.-h.u g.g.n Md 2.M »i.N-l,.I>rUch

otc Moitenirage entgegen, oa ote Äuiwenvung größerer Mitlcl an sich schon für jebet der betei­ligten Staaten, Hessen, Württemberg und Baden, ein Opfer bedeutet, das zu der Größe ihres Wckldbesitzes, wie auch der Zahl der Studierenden . . . ., in keinem richtigen Verhältnis mehr stand."

Quod erat demonstrandum.

) Müller, Freie Wirtschaft oder Zwang? Darmstadt 1920.

fuftcreu politilchen unb finanziellen Berhältnisse b z Teilnahme an einem billigeren Projekte ab, um ein Jahr spater unter wesentlich verschlech­teten Bedingungen den Entschluß zu verkünden, b man sich nun allein stark genug fühle, ein Derk zur Ausführung zu bringen, das Baden und Württemberg nur mit vereinten Kräften ausführen p können glauben.

preis für ( n m l?öh< |in finjeigfi. JA n i 11 e;t< 6rtl<h 35Pf., aiwwärt* 45Pf.; für Reklame- Anzeigen von 70 m » Dre 1'0 Pf Be, Pietz oorfd}ri)t LV . Auf.chlag. Hauptfchrifckeiter. Aug Evey.llerontwortlid) ffir Politik: C)oetj;

für ben übrigen Teil: Dr. yeinbolb Zcnz; für bei» Anzeigenteil b- *Bedi. sämtlich in Dietzen.

3nhaIt5-Ucberficht. Verlegung von Dienstraumen der Provmz.alverwol ung. - Erhebung und den Auolchlog von Nachlrng-unrlag.n. - Still, (egung von B.tneb «"fubrung oon ß'^rhü^'r" - Abgabe und Verwendung von Senerwerdslrorpern. - D.rlelhung von H«r.sp,erd°n.-

Kleingarten- und Kleinpachtlandordnung - Wahlen zur Handwerbrkammer. - Erhebung von Hundesteuer. - Biehleuchen. - Behandlung der ___Zugtiere im Winter. - Feldbereinigung

gierrmg mit dem Antrag herrmzutreten, daß üie künftig entfleftm-xn deutschen DeteN'alden bis auf weiteres fortlaufend auf das nächste MrmatAönto vorgetragen nr-rten möchten S3e5« Regierungen, .........».....-

lefmten den Antrag ab. Die deutsche Akegierung bleiben, ist meinen Landsleuten und mir in un- hat darauf Mitte November den Antrag rrnefrer« lerer schweren Notlage ein erhebender und trösten- folL wobei Ec biß bia in Betracht kommenden' der Gedanke."

Hat man denn jeden Maßstab für die Sei* E lLmgsiähigkett des kleinen Landes verloren? Auch nrit Hilfe des Waldbesitzes, der Holzindustrie, von Stabt und Land wird sich die Finanzierung des Llanes kaum ermöglichen lassen, wie noch zu be* «reifen wäre. Landtag und Regierung werden aber r cht umhin können, nochmals in eine eingehende Vachprüfung der gefaßten Beschlüsse einzutreten.

Auch sachlich erscheint der Ausbau des aka- do:mischen J-orsttnstftuts zu Gießen nicht hinreichend tc:grünbet. Zwei Ausgaben soll das Instftut dienen, i hxr Lehre und der Forschung.

70 bis 80 Prvz. der in Gießen Forstwmeu- ! shaft Studierenden sind Hessen, sie b.. .'.das 6-ros der Hörerschaft. Kann aber das Forstinstftut nit einem dauernden Bestand von 40 bis 3) hessischen Studierenden rechnen? Diese Frage i.t mit Entschiedenheft zu verneinen, weil die lleberfüllung der Fvrftverwaltungslaufbahn mit Anwärtern die Einführung des mimerus clausus, Sro. die völlige Sperre für eine Reihe von Jahren gebieterisch verlangt, wenn wir in Hessen nicht eins u nhaltbaren Zuständen entgegentreiben wol- B En. Ter Berbandstag hessischer Obenörster hat bertn auch am 9. 10. 1920 beschloßen, dem Vor- ?' stftlage des Referenten Oberförsters Hefte folgend, ' Gei der Negierung die Einführung des numcru4 daufud zu beantragen, wie es in Preußen, Bayern, Surttemberg u. a zum Teil schon längst geschehen ät. Wird dieser Antrag zum Beschluß erhoben, so wird über kurz ober lang die Lehrtätigkeit des neuen Instituts erlöschen, bzw. sich nur auf die Ausbildung von einigen Nichthessen beschränken. 5£b dies für tessisck>e 'Steuerzahler ein ersttebens- lwertes Ziel ist, darüber möge die Oeffentlichkeit entscheiden. _

Wenn somit für eine, und nicht die geringste Tätigkeit des auszubauenden Forstinstituts ein bringendes hesfisch-s Bedürfnis nicht vorliegt, so

Bekanntmachung.

Betrifft: Verlegung von Diensträumen.

Die Dienstrüume der Provinzialverwaltung und des Provinzialausschusses befinden sich vom Montag, dem 20. De zember lfd. Fs. an in dem staatlichen Anwesen Ost-Anlage 33 p. zu Gießen. Wegen des Umzugs müssen die seitherigen Burcaurüumc im Regierungsgebäudc vom 16. bis IS. lfd. Mts. für den öffentlichen Verkehr geschlossen gehalten werden.

Die öffentlichen Sitzungen des Provinzialausschusses finden nach wie vor im Rcgierungsgebäude, Landgraf- Philipp-Platz Nr. 3, zu Gießen statt.

Gießen, den 14. Dezember 1920. Provinzialdirektion Obcrhessen. Dr. Ufinger.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Erhebung und den Ausschlag von Nachttagsumlagen in Gemeinden des Kreises Gießen für RI. 1919.

Uebcrsicht über die in Gemeinden des Kreises Gießen weiter zu erftebenben Nachtragsumlagen für das M.J. 1919.

chaftl. itrb finw^icllen Verh'lt"isft 'Tvutirtr > eingehrnd darlegte und daoaui V " nes, Nib nit ben bi.-le vten Zablungm d - He ze des Mögliche gfrfhngvn s i, und d..'» ne Jb nicht die Devantwottung bo-ür über- en könne, auch im Dezember dos d?litsäv stmgeschäft wirrer mit so nlx-blio c' ^im* für das ^fttsgleichSverfaIre!i zu belasten Eine irift der an die französische Regierung \ve- h*n Note, mit der die ait die bdl"- Nene- geridn te Note niftaltlid) überrinftinimt, wirb fügt. Da sich inyt*ifd^i Iroraie gelt eil; 1 al, diß

Iben Laßea D^utsdilands cnl eh n w rben, e die gleiche Mitteilung der bdgi .icn Re.p> gemacht Dementsored>end Ixtt da: een tiefte ileichsamt die bc:eiligtcn fremixm Ausgleichs-- r bL-nad)rid)ti<rt, daß bts aut nvitereo von einer bezablung der Dozemberver- cht unaen abgesehen werden mii.-.e ^.as ch-.m der dentschni Regierung in die er Ange- beit stützt sich auf den Gedanken, der allen innturaivit des FriedenSverttag^ über die b ut- ZahliingsDerttflichtnngen zugrunde liegt, den ntoi nämlich daß diese Zahlungen m.ftt d-e urf'ung derjenigen Mengeit Ledersmitiel nnb toste verhindern dürfen die erforderlich sind, Deutschland die Erfüllung der Repa- ionspflicht zu ermüglidiat. Der fticrnad) rmbe (^ttfammenftang mit der Repar i ions- d macht es nach Aussasfung der beirfden Re- ng erforderlich, daß fid) nebm ben nnmitielivr [inten alliierten Regömmgen and» de R va- nskomMission mit der Äbiaeloswu.e.i bei-iitt, diese an Hand des in der Anlage ent In Urnen »,-ials prüft Die dcutsck^ Regierung bi'tct hie irationskommistion deshalb, alslxtlb in > irse ung ciniutreten und auf die beteiligten alli* t Regiem.ngen dahin einjnnnrfvn, tnß sie den chm Standpunkt anerkennen.

greitag, \I. Dezeinbtr 1920 2iRRut)m< von JlHjeigeu für b.e lagesmin-.intr bv jurr .nftn

ngechit«^

H recht, um jftl :r soll es sich ne" handeln. W isen" liegen, uns sestM, i B te Sd)unbroa:e l eitoeije bis ouj I Bare herunter^.» anscheinend feil gekauft - SOenziiIch'; ilter. Wir m:; I unlautere NB in wir fe|t, angesehensten tschlands angel? I beteiligt ist. m-Mli isUagtill

Lin« devtsche Abweftrnote an öle Botschastertsnferenz.

Berlrn, 16. Tez. (Wvlst.) Zu der For­derung der a(liierten Regierungen das Verbot der Herstellung und Einfthr von Lufttahrtmate- r lal über ben im Fb-iLenSoertnag borget ebenen Zeitraum auszude^.eu, lxtt bK Regierung durch Ermittelung des Ge'.ierrrls Mvsterrnan folgende Note an die Bo t scha fre r kon fe r e n z gt» richtet: __

Tie intcmlTnerte Lust'ochrtkoottrollkowmiiircm ftat im Auswärtigen Amt durch Note vom 16. Nov einen Beschluß derBotschafterkonserenz vom 10. No­vember mitgeteilt. wonach das Proto^ll reni Dpa vom 12. Juli 1920 betreffend Bau und Einruhr von Luftsahrtm^terial für nichtig und die Ent­scheidung von Boulogne vom 22. Juni als maß­gebend erklärt wird. Hieran hat die SPommiricn btc Aufforderung geknüpft, die nötigen Maß­nahmen zur Durchführung bieier E.ftscheidung zu treffen.

Die deutsche Regierung beehrt sich, hierzu fol­gendes zu bemerken: In der Note vom 22. Juni, bte auf einem Beschluß der SVonferenj von Bou- logne beruht, haben sich die alliierten fRegtenutgen auf ben SiorQpunkr geteilt, baB sie drs in Ar­tikel 201 des Verttages von Ver ailles ausge­sprochene, am 10 Juli 1920 abgelaufme Verbot des T^tues und der Eins hr von Luflfftbrzeugen unb Luftsahrtmaterial b.s nun Ab.'auf von brn Monaten rard; Mn Zeit^mnlt reriändern mußten, <m dem das gesamte, nach Artikel 202 «chliefermigs- pflichtige Luftabrttwtte üft <bgftr.'fert eit würde. Tre Festsetzung diefes Zeftpunktes wollten sie ihrer

i,Gießen

Tclpph»1* |[

Deutschland und Oesterreich.

Wten, 16. Tez lWolsf.l Der Präft'bent desTeutfchen Reiches rvfjirte ai den Bu n- bespräf tben ten Tr. Hainifch 'O'.ne b § Telegromm:Dem ersten Bu d §träf!bntten des tM*utfd)en Brudervolkes fe d' i1' bte roürm- sten Glückwünsche. Möge es Flmen beid- e'^en setn, Oesterreich M>s der fteutiacn schweren Notlam' einer bcficren Zukunft cntg-g*$ufüb'en!" Hainilch erwiderte dem Reick'snräs.d.mttn Eb-rt mit fotte-:-

KontrollkomMission abrefübrt worden. Wenn solche Reste noch zurückgeblieben sind, so liegt das an der außerordentlichen Schwierigk.nt, die an tat versch ebensten Orten TrnftschlattbS versteckt m unb zum Teil auch frei sorgfältiger Nach'uche mir frfnrer aufsinbfraren Gegenstände zu erfassen. Xie deutsche Regierung bereitet zur Zeit wnter? grsek- licte Maßnahmen zur fdmellen unb völligen Er- mitthmg dieses Materials vor. Näheres hierüber wirb demnächst mitgeteilt werden können Tie bnii» sche Regierung bittet, die Frage unter Würdigung ter obigen Darlegungen erneut zu prüfen und schlägt vor, falls ihr Standounft nicht geteilt wer­ten sollte, die Angelegenl-eft einem unoart-ii» ischen Schiedsgericht zu unterbreiten.

Eine deutsche Note an die wiederhersirllunaslommission.

Berlin, 16. Tez. (WDD.) Tie deutsche Friedensdelegation in Paris überreichte ter Reparationskommission folgende Note: Nach §11 ter Anlage zu Art. 298 des Friedensverttages finbet im Schuldenausgleichs- oeraftren mit den alliierten Staaten eine mo» natlicte Abrechnung zwischen den Ausgleickzsämtem statt, wobei die sich zu Lasten Deutschlands er­geb enben Passivsaldtzn letesmal binnen einer Woche durch Barzahlung zu begleichen sind. Aus Grund dieser Bestimmung mußte Teutschland in den letzten Monaten bereits sehr erhebliche Zah­lungen leistem. ?luch für fre Zukunft fi tb w?gcn- über England, E saß Lothringen und Belgien mit Sicherheit wefterr erfjeblute deutsche Tebetsaldcn zu entarten. Ta die Beschaffung ter für Ab- teckung ter Debetsalden erforderlichen Devisen im-, rnergrößerc Schwierig keiten verursachte und namenftich die Turchsüfrrung des Emahrungs- Programms ter deutschen Regierung ernstlich in ?-rage stellte, frit ten'e stch genö ift gcleben, Mitte Oktober an die britische und fvan^sische Re-

B c t r.: Wie oben.

An den Lberbürgcrmeifter zu Gießen und die Bürger^ mcistcrcikn der Landgenieinden des Kreises.

Wir empfehlen. Vorstehendes in geeigneter Weife zur Kenntnis der Interessenten zu bringen.

Gießen, den 13. Tezember 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.

Zu Nr. L. B. 8. 24 314. Darmstadt, 8. Tezember 1920. Betr.: Einführung von Lehrbüchern.

An die Direktionen der höheren Lehranstalten und die Kreisschnlkominissioncn.

Die Tcuenlng aller Gegenstände und die überall zu beobach tente Sparsamkeit geben uns Veranlassung, Gesuä)e um Ein­führung neuer Schulbücher zu Ostern 1921 ablehnend zu beschei­den Wir meinen, daiß ter Lehrer, ter doch nicht Knecht des Schulbuchs sein sott, deswegett nickst beftintert ist, seinen Stofs nach besseren unb fruchtbareren Gesichtspunkten zu gestalten ober eine neue Methode zur Erreichung des Lehrziels ju erproben Er wird auch, wo es die veränderten Zeitverhältnrsse gebieten, die (telegenheil taktvoll benutzen können, um die Schüler in eine sachliche Kritik des gebrudten Wortes einzuführen.

Emern an uns gerichteten Anttag aus Anschaffung eines anderen Lehrbuchs können wir nur dann Folge geben, wenn das feitfterige Lehrbuch nicht mehr gedruckt wird. Nur in diesem Falle können Klagen der Eltern über unbillige Anforderungen ter Schicke nicht vorgebracht werden.

Bei dieser Gelegenheit machen wir noch einmal auf den spar­samen Verbrauch von Papier. Stahlfedent, Bleistiften usw. auf­merksam. Auf jeden Fall sind angefangene Hefte nach Ostern in der höheren Klasse weiter zu Fermenten.__________________________

Verordnung

die Abgabe und Verwendung von Feuerwerkskörpern tetreffenb.

Auf Grund des Art. 9 ter Hessischen Verfassung vom l 2. Te­zember 1919 wird mit sofortiger Rechtswirksamkeit verordnet:

£ 1. Die entgeltliche und unentgeltliche Mgabe von Feuer- werkskörperu aller Art iKanonenschläge, Frösckie, Sckstoärnvn:, Zünd­blättchen usw.> und ihre Verwendung ist bis zum 15. Januar 1921 verboten.

8 2. Zuwiderhandelnde werten mit Geldstrafe bis zu 150 Mark ober mit Haft bis zu G Wochen bestraft.

8 3. Artikel 44 des Polizeisttafgesetzbuckies Dom 30. Oktober 1855 findet mit ter Maßgabe Anwendung, daß die bort bezeich neten aufsichtspflichtigen Personett mit ter Strafe des 8 2 als bald ohne vorherige Verwarnung und in notier Höhe belegt inerten können.

Darmstadt, den 10. Dezember 1920.

Hessisches (teiamtminiftcrium.

i Orbnunge-Hr. |

Gemeinden

Nachtrags Umlage- bedarf

viu»fd)lagslioeffi- Pent tn Pfennig') auf

(Erhebung»- ziele

«e- mer- kungen

'00 Mk. Steuer- wert öes Vermög.

1 Mk staatliche Einkom­mensteuer

1

Beltershain . .

2353

37,991

236,197

1

2

Dors-Güll. . * . . .

6869

42,535

316,251

2

3

Grünberg ...

19644,14

30,0

135,0

1

4

Holzheim......

12750

27,6

187,8

2

5

Inheiden . .

3000

16,837

102,136

2

6

Münster......

3777,16

38,977

191,730

2

7

Rieder-Bessingen .

2799,09

34,025

149,967

2

8

Ronnenroth.....

1022

9,27

49,744

2

9

Ober-Hörgern

3751

27,057

184,62

1

10

Oppenrod......

1745,05

26,091

109,815

2

11

Rabertshausen ...

1900

27,273

148,660

2

12

Watzenborn.....

13876

41,756

254,962

1