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Verlobte.

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Kathrmchen Schlapp Heinrich Pflüger

Die Stadtverwaltung beantragt: Tie Stobt# ttetimetcn Versammlung wolle bescküießen:

L den Grundgehalt des Ober bürgermei- iierS Keller mit Wirkung vom 1. April 1920 c.f 25 000 Mk. festtzusctzen n eb st Orts-Teue# -Ms- und ÄinderzuschlLgen wie bet den Beamten, 6. insgesamt 42 000 Mk.).

2 die ÄruTrdgehälter der besoldeten Detgeord- ten fest-ufetzeit aus 16 000 Mk, steigend alle

Arrnst ttnfc Wissenschaft.

Ter dramatisierte Beethoven. Wie zu befürchten war. ist Beethoven dem Schicksal, dramatisiert »u werden, anläßlich setneo 150. Geburtstages nicht entgangen. Erich Fri» | en und W. Stein schrieben ein StückDer wilde Mnfiku S", da.) sreEine KvmLdte aus der Sturm# und Drang zeit eines Titanen nt mct Mten" nennen. Die Unrufführung soll im Alto­naer Stadttbeater sdattiinden.

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Bekanntmachung.

ttr.: Einschränkung des Verbrauchs elektrischer Arbeit.

Es wird daram Istngewiesen, daß nach h 4 dar Bestimmungen über Nnschränkuna des Ber- in cuchs elektrischer Arbeit vorn 16. Oktober 1919 n einer Laus Haltung nicht mehr als 2 Flammen luitteeitig brennen dürfen.

Laut Bundesratsverordnunq vom 11. l^. io die Mßenbeleuchtirng in Geschäfts- und ösfent- tchen Lokalen verboten und die ^chauienster- -Züchtung auf das Mindestmaß zu beschränken.

Nach Ladenschluß darf in Schaufenstern und fr Reklamezwecke elektrisches Licht nicht gebrannt scrbcn.

Bei Zuwiderhandlung wird dre tftntfefctotg W Messers anaeordnet. 13239B

Gießen, den 13. Dezember 1920.

der Vertrauensmann des Reichskommrssars für Elektrizität.

S t o l t e.

Hochlchuliiachrlchten.

Lk. Aus Basel schreibt man im5: AIS Pri- vawozent für klassische Philologie, besonders Grie­chisch, habilitiert sich an oer Universität Basel Tr. plnl Franz T o r n s e i f s mit seiner Schrift über Pinoars Stil. Dr. Dornseifs, der aus Gießen gebürtig ist, ftuüierte in Heidelberg, München und Berlin bei den Professoren Albrecht Diete­rich, v. Wilamowitz und Boll. Seit April 1911 nmr er am badischen Gymnaituin tätig. Im Jahre 1916 erwarb er in veidelberg den Doktorgrad auf Grund der DissertationBuchstabenmystik". Tornskisfs Arbeiten betreffen vornehmlich Sprach- nno Literaturpsychologie, antike Religionsgeschichle, Pädagogik.

tion hotte ihren Vermittlungsvorschlag gemacht, in der Voraussesung, daß die von allen Frak­tionell geivünschlc Einstimmigkeit des Beschlusses zustande kommen werde. Da die Einstimmigkeit nicht yu erzielen war, hatte jede Fraktion nricber freie vand Tie demokratische Fraktion stimmt ba!>er jc^t für die Magistvatsvvrlage aus den­selben Gründen wie die Fraktion der Deutschen Volkspartei.

Stadtv. Mann stimmt im Namen der sozial­demokratischen Fraktion zu. da die Gehälter in Güßen nicht anders behandelt werden könnten wie in anderen Städten.

Stadtv. Noll erklärt feine persönliche Zu­stimmung.

Stadtv. Beckmann spricht im Namen der U. S. P. im allgemeinen gegen die hohen Bv- amtengehälter und für prinzipielle gleichmäßige Teuerungszulage. Seine Fraktion stimmt der Vor­lage nicht zu und lehnt sie ab.

lieber die Magistratsvorlage wird abge- st i m m l

Tas Gehalt des Oberbürgermeisters wird an­genommen.

Die Gel)älter der Beigeordneten werden eben­falls angenommen.

Dagegen stimmen die Unabhängigen und die Freie Verewigung.

Schluß der Sitzung 7 Uhr.

Mainzlar Lollar

den 14. Dezember 1920.

,igen Oberbürgermeisters selbst dann nicht ji den Befürchtungen des Herrn Schmahl dibrl werden dürfte, wenn diese begrün- >d seien.

Verwaltung wertvolle Erfahrungen gesannnell haben, oie ihrer jetzigen Amtsführung sehr zu latten kommett Es wioo baber *ür angemessen erachtet, ihr Gcl>alt auf 18 000 Mk. fe i^ufcBen.

Die Gehälter der Oberbürger­meister sind zur Zeit wie folgt geregelt: Mainz 35 000 Mk., Offenbach 28 000 Mk, Darmstadt und Worms je 25030 Mk. In Friedenszeiten betrugen die Gehälter in Mainz 14 000 Mk., in Darmstadt 13 2.50 Mk., in Gießen 13 000 Mk., in Worms 12 780 Mk., in Offenbach 12000 Mk. Ta somit früher dos Geholt des Oberbürger­meisters der Provinzialhouptstadt Gießen nicht wesentlich verschieden war von den den Ober­bürgermeistern der beiden anderen Provinzial- bauptstädte gewährten Gehältern und früher auch höher bemessen war die Gehälter der Ober­bürgermeister von Offenbach inti> Worms, so hält es die Stadtverwaltung für ndjtig, bei der Neu­regelung den Gehalt des Oberbürgermeisters von Gießen auf 25 000 Mk. festzusetzen. Tabei er­achtet die Stadtverwaltung unter Hinweis auf die seit Menschen gedenken bestellende Praxis cd ür selbstverständlich, daß die Gehaltsbezüge des Oberbürgermeisters der Provinzialhauptstadl Gie­ßen mit Rücksicht auf Bedeutung und Verantworl- lcchkeit oer Stelle unter allen Umständen höher bemessen werden müssen, als die Gehaltsbezüge eines besoldeten Beigeordneten anderer Städte.

Stelleninhaber Oorymeftmen sei, geht die Stadt­verwaltung Cjn dem Gesichtsprmkt aus, daß der dienstälteste Beigeordnete Krenzim mindestes den­jenigen Gehalt beziehen muß, der fÜL die an Dienst- alter iünffcren Beigeordneten der Stadt Worms sestaesetzt tst, rtömlich 20 000 Mk., wobei angefügt wird, daß die Stadt Worms diesen Gehalt sogar einem erst vor wenigen Wochen -um besoldeten Beigeordneteit Gewählten gewährt. Tie besoldeten Beigeordneten Dr. Seid und Tr. Frey sind nach Ansicht der Sladlverwaltuttg innerhalb obiger ©rennen in die Stufe von 18 000 Mk ernzureihen. Die Genannten sind erst m diesem Jahre *u be­soldeten Be geordneten gewählt worden und es er> scheint nickst angebvacht, ihnen den Höchstgehalt von 20 000 Mk. schon jetzt »u gewähren. Anderer­seits muß berücksichtigt w-rden, daß die Genannten in etna lOjähriger Tätigkeit als S tast amt» männer auf verschiedenen Gebieten der Kommu-

Stabto. Schmahl bittet um Aufschluß, welchen Einfluß die Gehasts'cstsetzuna des Ober­bürgermeisters auf die Pensionsverhälta.isse des früheren Oberbürgermeisters Merum habe. Er bittet um Auskunft unter Ausschluß der Oesfent- lichkeit.

Stadw. Detters ist der Ansicht, daß die beiden Fragen sich nicht berühren.

Stadtv. Urstodt ist gegen Ausschluß der Oeffentlichkeit und steht im übrigen aus dem Standpmtkr des Stadtv. Vetters.

Stadtv. Schmahl hält an seiner Ansicht fest. Im Namen der freien Vereinigung gibt er folgende Erklärung ab:

Tie FraktionFreie Vereiniarmg" vertrat bei den Verhandlungen über die Besoldung des Oberbürgermeisters den Standpunkt, das Grund­gehalt dem des obersten Regi^rungsbeamten der Provinz Oberhesfen, das 20 000 Mk. beträgt, an- zupassen. Um aber einen einheitlichen Beschluß aller Staotverordneten-Fraktionen zu ermöglichen, stimmte oieFreie Bereinigimg" dem Vermitt- lungsvorscklag des Vorsitzenden der demokra­tischen Fraktion zu, wonach das Grundgehalt des Oberbürgermeisters auf 22 000 Mk., das der besoldeten Beigeordneten auf 1418 000 Mk. fest­gesetzt werden sollte. Außerdem sollte der Ober­bürgermeister eine nicht pensionsfähige Zulage von 3000 Mk. ohne Teuerungszuschlag erhalten, so daß sein Gesamteinkommen einschl. t>e5 Ortszuschlags und der Teuermrgszulage sich auf 40 800 Mk. be­laufen würde. Tiefer Vorschlag des Vorsitzenden der demokratischen Fraktion wurde in einer ge­meinsamen Besprechung der Vertreter aller Frak­tionen am 6. Tezember einstimmig gutge- beifeen. TieFreie Vereinigung" hält an der getroffenen Vereinbarung einstimmig fest. Sie glaubt, bei oer wenig günstigen finanziellen Lage der Stadt und auch im Interesse der Gießener Steuerzahler für Gehaltssätze nicht vertreten zu können.

Sk-dev frtewlwtflnet edrart hn Namen bet Deutschen Volk-Partei: Wir treten einmütig ür die Magistrats Vorlage ein, da wir gan* besonder- durch die Finanzoorträge des £>erm Oberbürgermeister- in den letzt« Tagen ersehen haben, daß unsere Bev» waltung in Ordnung ist und da wir daS Ver­trauen zur Verwaltung haben, oaß sie auch werter im Interesse unterer Bevölkerung wirken wirv. Ter Entschluß wird uns durch ine Tatsache er­leichtert, daß die vorgeschlaaenen. Sätze die niedrigsten sind, die andere hessische Städte zahlen.

Stadw. Ebel erklärt: Tie demokratische Frak-

Veginn der Sitzung 61/, Uhr.

Anwesend sind: Oberbürgermeister Keller, die '--laeordnet-n Klingsvor, Krenzien, Rosenberg, «re 36 Stadtverordnete.

fiu Urkuudspersonen werden erwählt lit Stadw. Frau Martin und Simon.

Oberbürgermeister Keller eröffnet die Ver- cemhing. Punkt 1 der Tagesordnung:

lultritt aus dem Hessen-Nassauischen Städte- Verband.

Sämtliche Fraktionen haben den Austritt für pcfmft6ig erachtet Der Recht sau sschuß hat sest- iriftlll, daß die Kündigung bis zum 31. Dezember llsgesprochen werden muß; der Austritt geschieht nt 30 Juli nächsten Jahres.

Die Stadtv. Krausmüller, Ebel und Henn verlangen, daß einem anderen Städte- yrtanb beigetreten wird. Oberbürgermeister teil er stellt dies in Aussicht. Der Antrag des ku.ischusses wird einstimmig angenommen.

Vi.«Gchülter des Oberbürgermeisters und der Brig^orDnetrn.

Den Vorsitz in diesem Punkte hat Deig. Refenbera, da die beteiligten Beamten ^pmgSgemätz an den Verhandlungen nicht teck-

die Marburger 3- lli-en.

Tej. Unter öormitiag die w rbürget Zell'! üwgeiitbt. Im; igen btt angekla^

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Atzung der Stadtverordneten.

Gießen, 13. Dezember.

Die heutige Stadtverordnetenversamm- 3ig war die kürzeste, die.das neue Parlament 7ftbr hat. In knapp einer halben Stunde iröen die beiden Punkte der Tagesordnung tjic Erledigung. Trotz langwieriger Borbera- aBgcn zwischen den einzelnen Parteien war n der Gehallssestsetzung für den Oberbürger- rdRer und die Beigeordneten immer noch t-je Einigung erzielt. Die Forderungen der igistratsvorlage, die wir im Wortlaut wie- ,-igeben, muß man als voll berechtigt aner- >men. Die Stadt Gießen kann ihre leiten­der Persönlichkeiten nicht schlechter besolden, ' Z die übrigen hessischen Städte. Gegen die -corlage stimmten die Freie Vereinigung und te Unabhängigen. Interessant war es, daß ja Stadw. Schmahl die Befürchtung ge­feit wurde, ein« Erhöhung des Grund- Laltes des Oberbürgermeisters könne ec­hte Pensionsansprüche des früheren Ober- ,Lrg«rnrcisters Mecum nach sich ziehen. Diese Mrchtung wurde jedoch von den übrigen ;>tverordn«ten nicht geteilt. Man war auch i Ansicht, daß die Gehaltsfestsetzung des

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Gießen, den 13. Dezember 1920.

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3. den Grundgehalt des besoldeten Beige- ordneten Krenzien nut Wirkung vom 1. April 1920 auf 20 003 Mk ses^usetzen,

4. den Grundgehalt bc3 besotdetett Beige­ordnet e n Dr. Setb mit Wirkung vom 1. Aprtl 1920 auf 18000 Mk. fest^usetzen,

5. den Grundgehalt bes besoldeten Beige­ordneten Dr. F r e n mit Wirkung vorn 1. Seo» tember 1920 auf 18 000 Mk. festzufctzen

Beg ründung: Nachdem die Besoldungen der Reiche und Staatsbeamten, sowie der Beam ten, Bürgcrmeisler und Beigeordneten der anderen hessischen Städte bereits vor längerer Zeit neu geregelt worden finb, hält bi? Stadtverwaltung auch eine Neurogelung der Gehälter der besoldrten Mitglieder der Stadtverwaltung O izfjen für an- flebraebt. Dabei erschei it es zweckmriß g, wi' bei der Neuordnung der Gehalter der städtischen Beamten, so attch bei der Rogelung der Besoldung der Mit­glieder der Stadtverwlltung ci tgerlnaßni Anschluß zu suchen an die Städte Darmstadt, Mainz, Offen bach unb Worms, da einerseits die'Staatsbeamten in Gießen, abgesehen vom Ortszuschlag, gleich hoch besoldet werden nne diejenigen in een voracnanntcn Städten und da andererseits an die Mcrgillratsmit glieder in Gießen hinsickstlich Beranlwortlicksteit und AckeitSkrast keine 'CTuigeren 'Ltsorderi gestellt werden können, wie an di- MagisrratSmit- glieder der anderen genannten Städte. So sind denn auch die Gehälter der besoldeten Beigeordneten in den Städten Darmstadt, Marwt, Offenbach und Worms nicht wesentlich versck>reden. Tie L»öch'!gchälter betragen in Mainz und Offenbach 22000 Mk., in Darmstadt und Worms 20 000 Mk., rooyi den sog ersten Bei­geordneten in Mainz und Darmstadt noch Dienste zulagen von 3000 Mk. bzw. 2000 Mk. gewährt werden. Die Anfcrng'gehälter betragen in Mainz und Offenbach je 16 000 Mk., Darmstadt und Worms haben gleichmäßige feste Gehälter von je 20000 Mk. festgesetzt. Fnr Lrnblick auf diese Rege­ln yg hält es die Stadtverwaltung für richtig, daß in Gießen den besoldeten Beigeordneten ein An­fangsgehalt von 16 000 Mk und ein Höchstgehalt von 20000 Mk. gewährt wird, mit der Maßgabe, daß von 2 zu 2 Jahren Steigerungen um je 1000 Mark bis »um Endgehalt von 20 000 Mk. statt- finden.

Bei der Frage, wie innerhalb dieser Grenzen dte Einstufung der in Betracht kommenden

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