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Aktiva.
59 719,86
Summa 389 937.92
. 87
16658
3. Kl.
Buche
Clsveeve 6. Kl.
rmertmtaaltimg).
Fichtew?
Ficht«-»
Fichte»,
in vollen das Haus
68 M.
64 M.
68 Pf.
3 —
10 —
13 —
ISt. ISt
in. IV. Va. Vb.
Jfc
31 426.02
Genossen Reservefonds . Bettiebsrücklage Reingewinn .
1,65 Fstmj.
0,68 Fstm;.
0,27 Mm.
Am 8. Juli 1919:
Mehrere Wohnungen dürfen nicht zu einer vereinigt werden.
116 230.50
5 000-
4 196.13
969.11
80969.91
210950-
327.25
6 544.88
389 937.92
JK>
4 270.-
259 272.18
Mitgliederstand Ende 1917 . .
Zugang in 1918 . .
Abgang in 1918 . .
Vruar 1920, ' Uhr vormittags, int
schriftlich« Bescheinigung erteilt. Mietverträge über Wohnräume, die ohne Zustimmung des Wohnungsamts geschlossen werden, sind rechtsrmgülttg.
18,60 Mk.
13,50 Mk.
14,50 Mk.
mcht über*
13,70 Mk.
13,45 Mk.
12,55 Mt
14,65 Mk.
16,55 Mk.
16,30 Mk.
9,40 Mk.
16,80 Mk.
Gießen, bot 11. Februar 1920.
Ter Schulvorstand: Keller, Oberbürgermeister.
steigen:
bei Fettstückkohlen
bei Fettnußkohlen
bei Fettkohlen melierte e „
bei Eßnußkohlen (Salbmagerkohlen)
bei Anthrazit .
bei Eifvrm- und Stemkohlenbrrtetts bei Braunkohlenbriketts (Marke Umon)
das cbm
Gas zu Beleuchtung^-, Koch-« u. Hssitz- zwecüeir . .
Gas für Mpüove Und JndustrteKvecke
Gas gegot VorausbezaU'ung (Automatengas)
Fichte 5a Kl. 4 St = Fichte 5b Kl. 3 St. = Terbstang. Fichte 7 St ----- Nutzscheiter Eiche 3 Rm.
steigert:
Stämme: Eiche lK.chc
stamme 5. Kl. b 232,55 Fstm.
5: 1 Stück 25—29 cm Durchm. Kiefern» stamm 4. Kl. 0,86 Fstm.
6: 206 Stück Fichtarderbstangen 2337 Fstm.
Englische Wachs-Kerzen
Eine größere Partie echt englischer Wachskerzen erster Qualität (Marke Bulls Wax Eye), vorzugt helles Licht, nicht tropfend, ca. vier Std. Brenndauer, Größe 16 cm. Verpackt vier Stück in em sw hübschen Karton. Kiste mit 288 Stück gegen Nacn nähme von M. 300.— franko Porto u. Verpackung-
Th. Coellen & Cie., Krefeld
________________gegründet 1877. 16130
Gaspreise.
Infolge der enormen Erhöhung der Kochlen- prei.se am 1. ds. Mts. ist wieder eine Erhöhung der Gaspreise nötig geworden. Es 'kostet nunmehr
Am 2 4. Januar 1920:
Zur Unterbringung von allttnstcheirden Personen, insbesondere von Studierenden der Unioer- sität, kann das Wohnungsamt auch bemrtzte, rm Verhältnis zur Zahl der Bewohner übergro^^wh- nungen hinsichtlich einzelner für dreie entbehrlichen und für eine Abgabe passend gelegenen Raume rn Anspruch nehmen. Auf diese Räume f™$V; 88 4 und 5 der Bekanntmachung über Maßnahmen gegen Wohnungsmangel vom 23. September 1918 sinngemäße Anwendung. • .
Wer den vorstehenden Anordnungen zuwiderha ndelt, wtrd mit Geldstrafe bis zu eintausend Mark be straft. 166815
Gießen den 12. Februar 1920.
Ter Oberbürgermeister. I. V.: Krenzren.
Staufenberg, den 9. Februar 1920. Hess. Bürgermttsteva Stcruftttbeog.
Meyer.
Holzsubmission.
Unterzeichnete verkauft im Woge des schriftlichen Angebots:
a) Kiefern-St ä arme.
III. Kl. etwa 9,— Festmeter
IV. „ „ 40,— • „
v: „ „ 165,-
b) Fichten-Stämme.
II. Kl. etwa 2,50 Festmeter
Montagden 1 6. F in der Zeit von 9 bis 12 Stadthaus, Zimmer Nr. 7.
Holzversteigerung.
Donners tag den 19. Februar d. Js., von 10 Uhr vormittags ab, werden aus dem Ge- MLindewald Langd, Distrikt Hasloh 1 und 2, ver-
Das Holz ist gefällt und mit der Rinde gv- messen, es kann vorher eingesehcn werden, spätere Einwendungen werden nicht berücksichtigt. Es lagert im Distrikt Walbersberg und Buchwald <m gut salchbaren Wegen, ungefähr 20 Minuten von der Bahnstation Reiskirchen entfernt. Das Gebot geht auf den Festmeter und ist für jedes Los besonders abzuaeben.
Angebote sind verschlossen und mit der Anfi schrift „Lvlzsubmission" versehen bis spätestens Montag bat 16. Februar 1920 mittags 2 Uhr
Mrtgliederstand Ende 1918 ..... 87
Grünrngen, den 12. Februar 1920. 1672
Spar- und Tarlehnskasse e.G.m.il.S.
Petri. Bingel.
vuchenbrennhoh
frei Waggon Gießen und Umgebung
Mk. 2400 je 10 Tonnen liefert
HslzhM. Anittt, Aottk« L.H.
Televüon 216. lllk
Nu tz Holz.
3. Kl. 4 St = 3,02 Fstm.
4. Kl. 23 St. -14,75 Fstms
rßcn, den 9. Februar 1920.
Der Oberbürgermeister: Keller.
gestellt werden. . ,
Zuschläge dürfen für den Zentner erhoben
^I^Für das Entwerfen des Brennstoffs von der Sttaße in den Keller 15 Pf.
2. Für das Einträgen des Brennstoffs von der Sttaße in dein Keller 20 Pf.
3 Bei Lieferung in Säcken oder Körben bis zu Löchstmengen von 15 Ztr. ab Eisenbahnwagen! in den SMter 40 Pf.
4. Bei Abholung von dem Lagerplatz des, Kohlenhändlers bis zu Löchstmengen von 15 Ztr. 15 Pf.
5. Bei Lieferung rn Mengen von mehr als! 15 Ztr. ab Lagerplatz des Kohlenhändlers bis vor! das Laus 70 Pf. für Kvhlcn und 90 Pf. für Koks. ।
6. Bei Lieferung in Säcken oder Körben bis zu Höchst mengen von 15 Ztr. ab Lagerplatz des KvhlenhÄwlers bis in den Keller 80 Pf.
Mit schweren Geldstrafen wird bestraft, wer die festgesetzten Höchstpreise überschreitet und wer der Aufforderung der zuständigen Behörde MM Verkauf von Bvomv- und Leizstoffen, für die HSchst- pveise festgesetzt sind, nicht nachkommt.
LLenstehende HSchstpreise erhalten rückwirkende Kraft für svlche Lieferungen, die nach dem 3. ds. Mts. erfolgt sind und bei denen wegen der noch nicht feststehenden Preise ein Preisvorbehalt erfolgt ist. 1666B
Gießen, den 11. Februar 1920.
Ter Oberbürgermeister. I. B.: Krenzien. ,
»DOM eggen MUk
SSmMiuen Düiigefflrenet
Hingel-.GomDtiDge-.olflttootien
(orale fömllldje mafditnen unö
Gerüle fQr Die CaaDroirniQart
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Hegfitnfiiren • (Wteillaget $
Aus der Iulius und Minna Kohler- mann-Stiftung sind M ^ergeben: Zwei Gaben wn fe 97,16 Mark an erneu unbescholtenen, hilfsbedürftigen, geborenen Gießener Bürger (ÄUp, wer und an die Witwe eines solchen (geborene Giebeirerin bevorzugt Meldungen nimmt da-;
Am 5. Dezember 1919 bzw. 9 Januar 1920:
In der Zeit vom 5. Dezember 1919 bis zum 1. April 1920 darf die zwangsweise Rämnung einer Wolmung nicht erfolgen, wenn die Gemeindebehörde (Wohnungsamt) bescheinigt, daß der Ingber der Wohnung bei Durchführung der Räumung wol-, nungslos werden würde.
ftämme 5. Kl. a 162,81 Fstm.
Los 4: 850 Stück unter 20 cm Durchm. Fichterp«
Die Miete für die Gasmesser bleibt wie bisher bestehen. 1667B
Gießen, den 11. Februar 1920.
Stäht. Gas-- und Wafferlverk Gießm: Stedtng.
Bekanntmachung.
Ern Nachttagsviovarychlag für die Gemeinde Staufenberg für das Jckhr 1919 liegt vvm 10. Februar 1920 ab eine Woche Lang auf dem Geschäftszimmer der unteHeichnetnr Bürgermeisterei zur Einsicht und Erhebung von Einwendungen offen. Es wurde die Erljebung etner
Dm 2. Januar 1920:
Die Vermietung. Ueberlassung und 3n»
Bekanntmachung.
Die Auszahlung der Famllienunterstützungen an die Ansehörigen Gefangener, Vermißter, im Ausland durch feindliche Maßnahmen Zurückgehaltener, sowie von Gefallenen, falls deren Hinter- bliebenengMlhcnisse noch nichit angewiesen sind, findet für die Zeit vvm 16. bis 29. Februar 1920 statt:
Bekanntmachung.
B c t r.: Maßnahmen gegen den Wohnungsmangel.
Auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats über Maßnahmen gegen Wohnungsmangel vvm 23. September 1918 in der Fassung oom 21. Juni 1919 (Reichsgesetzblatt 1918 S. 1143, 1919 S. 591) und der Bekaimtmachung des Hess. Landes-Arbeits- und Wirtschaftsamts vom 12. Mat 1919 (Regierungsblatt 1919 S. 262) sind mit Ermächtigung der Landes -Zentral behör de für den Bezirk der Stadt Gießen folgende Anordnungen erlassen worden:
Am 6. Juni 1919:
Ohne Zustimmung des städtischen Wohnungsamts dürfen ,
a) Gebäude oder Teile von Gebäuden nicht abgebrochen,
b) Räume, die bis zum 1. Oktober 1918 zu Wohnzwecken bestimmt oder benubt waren, zu anderen Zwecken, insbesondere als Fabrik-, Lager-, Werkstätten-, Dienst- oder Geschäftsräume nicht verwendet werden.
Der Verfügungsberechtigte hat:
a) unverzüglich bei dem städtischen Wohmings- amt Anzeige zu erstatten, sobald eine Wohnung oder Fabrrk-, Lager-, Werkstätten-, Dienst-, Geschäftsräume oder sonstige Räume unbenutzt
b) dem' Beauftragten des städtischen Wohmmgs- amtes ü'*r die unbenutzten Wohnungen und Räume, sowie über deren Vermietung Aus- lunft zu erteilen und ihm die Besichttgung zu gestatten. L ,.
Als unbenutzt gellen Wohnungen und Räume der bezeichneten 9m, wenn sie vollständig teer stehen oder nur zur Aufbewahrung von Sachen dienen, sofern dem Verfügungsberechtigten eine andere Aufbewahrung ohne Härte Mgemutet werden kann, oder wenn der Verfügungsberechtigte seinen Wohnsitz dauernd oder zeitwerlig rn das feindlick)e Ausland verlegt hat.
Auf Anfordern des Städtischen Wohimngs- amts hat der Verfügungsberechtigte der Stobt Gießen unbenutzte Fabrik-, Lager-, Werkstätten-, Dienst-, Geschäftsräume oder sonsttge Räume zur .Herricktung als Wvhnräume gegen Vergütung zu überlassen. Tas Einigungsamt bestimmt die Höhe der Vergütung und die Zahlitn^- ledingungen, wenn eine Einigung hierüber nrcht zustande kommt. Das Städtische Wvhnungsantt ist berechtigt, den Gebrauch der hergerichteten Räume einem Tritten zu überlassen, insbesondere sie zu vermieten.
Ter Verfüglingsberechtigte hat dem Beauftragten des städtischen Wohnungsamts über benutzte Wohnungen und Räume svwre über deren Vermietung Auskunft 8it erteilen Und ihm die Besichtigung zu gestatten. Jit Betracht kommen vornehmlich solche benutzte WohnmtgLN, die im Verhältnis zur Zähl der Bewohner übergroß sind und bei denen entbehrliche Teile ohne erhebliche Aende- rungen als räumlich und wirtschaftlich selbständige Wohnungen verwendet und aügetrennt werden können. Auf diese Wohnungen frühen die in den §§ 4 unD 5 der Bekanntmachung über Maßnahmen gegen Wbhnunasmangel oorgesehonen Bestimmungen sinngemäße Anwendung.
Tas städtische Wohnungsamt ist berechtigt, unbenutzte Wvhmrngen und Räume/ die zü Wo^ zwecken geeignet sim>. zu beschlagnahmen und solchen W-ohnungsnchenoen. die nach ihren sozialen wie nirtschafllichen Verhältnissen als Mieter für diese Wohnungen geeignet erscheinen, mietweise zu überlassen. Ter Mietpreis ist auf Antrag des städttschen Wohnungsamts vom Mieteinigungsamt festzusetzen. Die so getroffenen Entscheidungen sind unanfechtbar.
Vergebung von Bauarbeitern
Tie für die neue Friedhofsanlage mit Leiche- Halle und die Gossenüberbrückung int Fnedhofs- wea zu Mainzlar erforderlichen. Erd- und Maurer-, Betonierungs-, rungs-, Pflaster-, Zimmer-, Dachdecker-, Glaser-, Schreiner-, Schlosser-, Weißbinder-, Anpflan- zungs- und Wasserleitungsarbeiten
sollen im öffenllichen Wettbewerb veraeben werd^.
Angebvtsunterlagen, die gegen Erstatttmg der Selbstkosten abgegeben werden, sowie PlÄte mtd Bedingungen liegen von Donnerstag den 12. Fevr. an bei dem Unterzeichneten, Regierungsgebaude, Landgraf-Philipp-Platz, Zimmer w bote mit enttprechender Aufschrift verschlossen und portofrei bis spätestens 24. Februar 1920 vormittags 10 Uhr bei dem Unterzeichneten em- zureichen. Tie Eröffnung der Angebote erfolgt zum gleichen Termin in Gegenwatt etwa erschienener Bewerber.
Zuschlagsfrift: 3 Wochw.
Freie Wahl unter den Bewerbern bleibt Vorbehalten. „
Gießen, den 9. Februar 1920.
Ter Kreisbauinspektor des Kreises Gießen.
Cellarius, Banvat. 15618
Kassenbesland
Guthaben in laufender Rechnung bei
Genossen
Tarlehn auf Schuldschein und Htz- potheken .........
Wettpapiere ........
Rückständige Zinsen
Rückstände aus vorigen Jahren .
Summa
Passiva.
Guthaben der Genossen . . .
Anleihen einschließl. Spareinlagen .
Schuld in laufender Rechnung bei
Erösftrung der Angebote stattsindct.
Tie Verkaussbedingungen werden vvr der Ev» Öffnung bekanntgegeben.
Reiskirchen, den 8. Februar 1920. Steif. Bürgermeisterei Reiskirchen.
Launspach. 1645
Jagd - Verpachtung.
Montag den 16. Februar l. Js. nachmittags 2 Uhr soll auf dem Rathaus dahier die der Gv« frneinbe Annerod zustehende Jagd, bestehend in 151 Hektar Wald und 385 Hektar FÄd, auf weitere sechs Jahre verpachtet werden.
Bemettt wird, daß die Jagdgvenze 2 Kilr» meter von der Station Rödgen und 2 Kilometer von der Station Grvßen-Buseck liegt. Tie Bedingungen werden bei der Verpachtung bekannt- gegeben. 1522
Annerod, den 7. Februar 1920. Bürgermeisterei Annerod. Äorn.
Söchhreise ffir Bnün- nnö Seichsse.
Auf Grund des Gesetzes betreffend Lwchstprrise vom 4. August 1914 und der Bekanntmachung über die Aenderung des Gesetzes über DEtPrerte vom 23. März. 1916 besttmme rch unter Aufhebung der seithettgen Höchstprerse für Herz- und und Brennstoffe: „ t .
Der Preis für den Zentner darf
Am 22. Juli 1919:
Zeder Abschluß eines Mietvertrags über Wvhnräume, Läden und Werkstätten ist vom Vermieter binnen einer Wvck)e nach Abschluß des Vettragls dem städtischen Wohnungsamt anzuzeigen.
Die Anzeigen sind nach dem vovAeschriebenen Formular, das auf Zimmer 8 der Stadtverwaltung, dem Pvttzeiamt und dem Wohnungsamt erhältlich ist^ zu erstatten.
Uebersteigt der vereinbarte Mietzins den Betrag, der fltt Wvhnräume, Läden ober Werkstätten der gemieteten Art und Ausstattung unter Berücksichtigung der Nebenleistungen des Vermieters üblich und angemessen ist, sv kann sowohl das Städttsche Wohnungsamt innerhalb einer Woche -nach Ecirgang der Anzeige als auch der Mitter bis zum Ablauf zweier Wochen nach Abschluß des Vertrags bei dem Mitteinigungsamte beantragen, daß der Mietzins auf die angemessene Höhe herabgesetzt wird; etwaige Nevenleisttmgen des Mitters gellen als Teile des Mittzinses, ebenso eine für den Nachweis der Mitträume gezahlte Belohnung, soweit sie dem Vermieter unmittelbar oder mittelbar zufließt.
Aus einem Mietverträge, der beut Städtischen Wohnungsamt nicht angezeigt ist. Knney. von dem Vermitter keine Ansprüche geltend gemacht werden. Der Vertrag wird auch in Ansehimg der Ansprüche des Vermieters wirffmn, wenn weder das Städtische Wohnungsamt, noch der Mieter innerhalb der Frist von zwei Wochen eine Herabsetzung des vereinbarten Mietzinses Beantragt, wenn die Anträge auf Herabsetzung zurückgezogen werden, oder wenn das Mieteinigungsamt über die Anttäge entscheidtt.
Angk-bote sind nach Klaffen getrennt, verschlossen, mit der Aufschrift „Holzsubmission" bis spätestens Donnerstag den 19. Februar 1920, 2 Uhr nachmittags, an uirter^eichnete Bürgermeisterei ein-» zuvttchen, woselbst auch die Bedingungen eingefchvn weichen können.
Eröffnuna der Angebote in Gegenwatt etwa erschienener Bieter erfolgt an genanntem Termin, 2i/2 Uhr nachmittags, im Rathaus zu Hattenrod.
Es wird noch bemerkt, daß das Holz mit Rinde gttneffen ist, und spätere Reklamationen nicht mehr berücksichtigt werden. 1576
Hattenrod, den 11. Februar 1920.
Hess- Bürgermeisterei Hattenrod.
Neeb.
Volksschule zu Gießen.
Tie Anmeloung aller in Gießen wogenden Kinder, die bis zu Beginn des neuen Schuljahres (12. April ds. 6; 2e'
bcns j ahr zurückgelegt l-aben, fmdet statt.
1. In der Stadt-M ädchenfchnle, Schillerstraße,
Dienstag den 17. Februar vorm. von 10—12 Uhr.
2. In der Stadt-Knabenschule, West- Anlagc48 ,
Mittwoch den 18. Februar vvrm. von 10—12 Uhr.
Auch können an genannten Tagen vorm i t- tags von 10—12 Uhr tneieniaen gersttg und leiblich genügend entwickelten Kinder EEttdet lverden, die bis zum 3 0. September ds. Js. das 6. Lebensjahr vollenden.
Bei der Anmeldung ist der Impfschein tntb hei den auswärts geborenen Kindern auch der
bei Zeck>ei,ft>ks grob bet Zechenkoks, Nuß bei Gasstückkoks (ab Gaswerk» bei Gasnußkoks (ab Gaswerk
Vorstehende Preise verstehen sich Fuhren ab Eisenbahnwagen bis vor des Käufers oder frei Lager des Kohlenhändlers einschließlich der Warenumsatzsteuer. Tie Pvttse der Brenn- und Hei^stofft, bte sttecken- weise mit dem Schiff und mit der Bahn nach Gießen geleitet werden, erhöhen sich um dte Mehrfrachten, die jeweils von der OttÄkohlenstelle fest-
Bekanntmachung.
Tie Zinsen der Stiftung der Konrad 58<rU thaser Lang Erben für 1920 mit 428t43 M^tt sind an zwer bedürftige, evangelische, nnroi bestens 60 Jahre alte Bewohner Gtehens zu vergeb en. t
Meldungen werden Vvm StÄdttlchen Armew« amt, Asterwog 9 (Zimmer 4), bis 1. März 1920 entgegengenommen. 1669L
Nutzhvlz-Verstciqerunq
Tienstag ben 17. Februar vorm. 8V2 Uhr loird im Lang-Gönser Gemeindewald, Tistrift Haide, nachstehendes Holz verfteigett:
7 Kiefern-Stämme 3. Ä. = 3,00 Fstm b „ 4. „ -- 2^0 „
67 5. „ -- l<80 „
2 Fichten-Stämme 3. „ = 2,30 „
423 „ 5. „ -- 102,00 „
240 Terbstangen 1. u. 2. „ = 17,30 „
85 Rm. Kiefern-Nutzknüppel 2,5 u. 3,0 m la
10 Rm. Eiche-Nu tzknüppel 2,5 m la.
Zusammenkunft: An der Lmidhege, KrttS- straße Lang-Göns—Holzheim.
Tas Holz kommt nur an Handwerker und Cclbl?e?,Tau^cr öum Verkauf. Händler sind von der. Versteigerung ausgeschlossen. 1620
Lang-Göns, ben 10. Februar 1920.
Bürgermeisterei Lang-GSns. Velten.
ÜFBcksscheo aller Irl
wert die Brtihl'sche UnlT.-Drnckerel, B. Lange, Gieße®
gebrauchnahme von benutzten und unbenutzten Städtische Armenamt,' Asterweg 9 (Zimmer 4) Lüohnräumeu, Läden und Werlltatten ist nur mit is 1 März 1920 enigegeit 1664B
vorheriger Zustimmung des städtischen Wohnung, 1 («J . .■ v, w, 11. Februar 1920.
amtes zulässig. Die Zuchmmimg wird burd, -
Holzsrrbmisfio«.
Aus den Waldungen der Gemeinde Reiskirchen soll das nachstehend verzeichnete Hplz ud Submissionswege verkauft werden Los 1: 20 Stück 30—39 cm Durchm.
stamme 3. Kl. 25,13 Fstm.
Los 2: 60 Stück 25—29 cm Durchm.
stamme 4. Kl. 52,80 Fstm. Los 3 : 288 Stück 20—24 cm Durchm.
Nutzreisig Fichte 111 Nm. Zusarnnunckmift bei Holz Nr. 1. 1674
Langd, den 11. Februar 1920.
Hess. Bürgermeisterei Langd.
Meyer.
Auslandsfleisch-Karten.
Tie am 13. amt* 14. ds. Mts. zur Ausyabes gelangenden Auslandsflerschkatten sind awch Ein»! tragung des Namens und der Wvhttirng des Be- »ugsberechtegten bis zum 16. ds. Mts. ein-! schließlich einem Rtetzgergefchäft zur Abstem-. pelung und Abtrennung des .Koattrvllabschnrttes vvrzulegen. Tie HontvollaVschirftte sind von den Geschäften am 17. ds. Mts. dem Städttschm Lebensmittelamt (Zimmer 13) ratter Bttftigung einer Mrttellung über die ZaU der abgÄiefetten Abschnitte ttnzureichrrn.
Die Ausgabe der Flerschwarcn erftlgt gegen Abgabe der Bezugsabschritte nach besonderer nock, Mt ettaffender SMtnnttnachung. Es ist nicht statthaft, die Karten ben Geschäften zur Aufbewahrung tzu übergeben
Gießen, den 12. Februar 1920. 16588
Ter Oberbürgermeister (Lebensmittelamt),
Bekanntnmchnng.
Gebuttsschein vorzulegen.
Es wird noch darauf hingewtesen, daß vom neuen SckMljahrc ab die beiden untersten Vorschulklassen (1. und 2 Schuliahr) an den höheren Schulen aufgehoben sind.
15823


