m. 188 Zweites Blatt Siebener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberheffen)Donnerstag, (2. August 1920
zweifelten Hartnäckigkeit einer leidenschaftlichen Natur den Urheber aller ihrer Leiden sieht. Nur er selbst kann da, rote ich meine, das rechte Wort fmten!"
„Hoffen wir also alles — das Beste — von seiner Ankunft!"
Die Herren schüttelten sich mit warmem Druck die Hände. Nach einem herzlichen „Aus "Wr^er- sehn!" bestieg der junge Mann den Wogen, der ihn nach Jena zurückbrachte.
HI.
Am Morgen nach diesem Tag erhob sich Frau Borvroskh, die Blinde, etwas spater als sonst von ihrem Lager, kleidete sich ohne jede Hilfe an und schritt aus dem ersten Stockwerk, wo ihr Zimmer log, hinunter in die gemeinschaftliche Wohnstube.
Ihre wei tosten en, großen Augen blickten starr und glanzlos ins Leere, n>ährend sie nrii vollkommener Sicherheit die Treppe hmabschritt. (Swe herbe, düstere Feierlichkeit lagerte über den weißen, marmorjlarren Zügen. Ein Didner hätte einer unglückd-räuenden Prophetin Kies Haupt gegeben, wohl auch die hochgereckte königliche Gestaltern dem nmmenartig schlichten dunklen Gewand, bei.en Schnitt von ferner Mode Vorschrift wußte.
Im Wohnzimmer trat ihre Nicht? Rena — so hatte man im Familienkreis Ken Namen Renato abgekürzt — ter Blinden mit einem Kell und herzlich gespcockeneu „Guten Morcen" entgegen.
„Tu bist allein im Stmnier?" fragte Fran Magdalene, während sie sich an den Fückhstücks- ttsch setzte.
„3a, Laute. D36ax ist schon mit seiner Hänge
Blinder Hah.
Roman von Alfred Sassen.
(Nachdruck verboten.) Fortsetzung 4
Der Lehrer hob sein Glas. „Trinken wir darauf, daß das Erscheinen Ihres Balers diesen Stillstand mit sich bringen möge! Darauf, baß es ihm gelingen wird, den Zauber der versunkenen und verschütteten Jugend in der armen Blinden Wieder lebendig zu machen? Damit ersteht ihr dann w dem über das Meer Zurückgekehrten ein später meund, an dessen Hand sie für den Rest ihres Ams geborgen und lieber geleitet durch ihr Tun- dahinschreitet."
-.In dieser Hoffnung," rief der junge Deutsch- ^frifancr mit aufleuchtenden Augen, „trinke tch mnn Glas bis zum letzten Tropfen aus . . . Und "J? danke ich Ihnen vielmals für Ihre Er- rahlung."
. Der Lehrer wehrte den Tank mit einer Hand- r°°^ung ab und ragte: „Wollen Sie schon vor oer Anftmft Ihres Vaters versuchen, Frau Magdalene zu sprechen und dem Kommenden vielleicht iuf btefe Weise die Wege zu ebnen?"
glaube nicht, daß ich das tun werde," Hermann Hütttch nach einem kurzen Nach- denkm ausstehend. „Jedenfals werde ich nichts unternehmen, ehe ich dem Baler berichtet habe, wie die Verhältnisse hier liegen —: daß er eine ^geprüfte Blinde vorfinden Ivtrb, die in den wngen Jahren in ihrem Herzen Haß und GroU nicht nur festgebalten, sondern wahr- chtemttch logar noch gesteigert hat. Gegen ihn, oem yte, wie Sie mir andeuteten, mit der ver
Die Mahnahmen gegen die Wohnungsnot.
Das Reichsarbeitsmini st erium veröffentlicht im Anschluß an das Gesetz über die Maßnahmen gegen den Wohnungsmangel vom 11. Mai 1920 den Entwurf einer Musterverordnung. In dem im Reichsanzeiger hierzu veröffentlichten Erlaß des Reichsarbeitsministers heißt es:
Bei der Abfassung ist ter zuständigen obersten Landesbehörte die Möglichkeit ostengelassen wor- oen, die Verordnung für das Gebiet einer em» zelncn ober mehrerer Gemeinden zu erlassen Tie Aufnahme eingehender Bestimmungen für die Beschlagnahme von Teilen übergroßer Wohnungen, etwa in ter Art, daß dem Inhaber der Wohnung jeweils ein Raum mehr belassen werden mutz, als die Zahl ter Personen des Haushalts beträgt, erscheint nicht zweckmäßig. Es wird genügen, wenn den Gemeindebehörden eine allgemeine Anweisung gegeben wird, und es ihnen im übrigen überlassen bleibt, ihre Entschei- <mng nach den besonderen Berhältnissen des Einzel- ialles zu tresten. Als Beschwerteinstanz ist in der Verordnung regelmäßig das Einigungsamt genannt
In ter Verordnung selbst heißt es u. a.:
Zur Erhaltung des verfügbaren Wohnraumes ist es untersagt, ohne vorbergehente Zustimmung der Gemeindete hörte Gebäude oder Teile von Gebäuden abzubrechen, Räume, die bis zum 1. Ok toter 1914 zu Wohnzwecken bestimmt ober benutzt waoen, zu andern Zwecken zu verwenden, mehrere Wohnungen zu einer zu vereinigen ober Wohn räume in Geschäftsräume zu verwandeln. Der Verfügungsberechtigte hat Anzeige zu erstatten, sobald eine Wohnung ober Fabrik, Lager, Werk- ftätte, Dienst-, Bureau-, Geschäftsräume, Läden ober sonstige Räume unbenutzt sind, gekündigt sind ober sonst frei werten. Als unbenutzt gelten Wohnungen und Räume, wenn sie vollkommen leer stehen oder nur zur Aufbewahrung von Sachen dienen, sofern dem Berfügungsterechtigten eine andere Aufbewahrung ohne erhebliche Härte zu- genrutet werten kann Jeter, ter außer der in dem Gemeintebezirk gelegenen Wohnung noch eine oder mehrere andere Wohnungen besitzt, hat ter Gemeindebehörde Anzeige zu erstatten und dabei anzugeben, welche Wohnung als seine Hauptwoh- mmg angesehen werten soll. Die gleiche Verpflichtung kann für Mitglieder eines gemeinsamen Haushalts angeotbnet werten, die außer der mit den übrigen Haushaltsangehürigen gemeinsamen Wohnung noch eine eigne Wohnung haben. Im Falle, daß die Wohnungen im Bereiche verschiedener Länder Hebelt, ist die Beschwerte an den Reichs-- aileitsmi mster zu richten. Zur Unterbringung wohnungsuchenter Personen kann die Gemeindebehörde beschlagnahmen: unbenutzte Wohtmngen oder andere unbenutzte Räume, die zu Wohn* zweckeii geeignet sind. Oeffenttiche Gebäude, die in dem Eigentum oder ter Verwaltung des Reichs oder eines Landes oder in dem Eigentum oder der Verwaltung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts stehen oder religiösen, gemeinnützigen ober anerkannt milbtätigen Zwecken dienen, dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der zuständigen obersten Reichs- ober Lantestebörte in Anspruch genommen werten. Mit der Beschlagnahme verliert der Verfügungsberechtigte die Befugnis über die Räume, insbesondere das Recht, sie einem andern als den ihm von ter Gemeindebehörde zu gewiesenen Wohnungsuchenden zu vermieten ober zu überlassen ober bauliche Aenterungen an ihnen vvrzunehmen. Tie Beschlagnahme bleibt auch bei einem Wechsel der Person des Verfügungsberechtigten wirksam. Tie Inhaber beschlagnahmter Räume sind innerhalb einer angemessenen, von ter Gemeindebehörde zu bestimmenden Frist zur Räumung verpflichtet. Tie Gemeindebehörde ist berechtigt, in den beschlagnahmten Räumen auf eigne Kosten bauliche Äente- rungen durchzuführen, soweit diese erforderlich sind, um die Räume für den mit ter Beschlagnahme verfolgten Zweck instandzusetzen. Dem Verfügungsberechtigten ist von ter beabsichtigten Aenterung Mitteilung tu machen. Verzichtet die Gemeinte- behörte auf Die beschlagnahmten Räume ote^ wird die Anordnung, auf Grund deren dieBeschlagnahme erfolgt ist, aufgehoben, so hak die Gemeintebehörte die Räume dem Verfügungsberechtigten in angemessener Frist zurückzugewähven. Tie Frist bestimmt, toenn eine Einigung nicht zustande kommt, das Einiguna^amt. Hat die Gemeindebehörde bauliche Aendcrungen oorgenommen, so ist ter ter früheren Zweckbestimmung unb Ausstattung entsprechende Zustand ter Räume wieterherzustellen. Verweigert die Gemeinte die Wiederherstellung, so kann ter Verfügungsberechtigte Beschwerde ein- &. Die Gemeindebehörde kann beschlagnahmte ne entweder selbst weiter vermieten ober dem Verfügungsberechtigten für die Räume einen Woh- vmgsuchenten zuweisen. Kommt zwischen dem Ver
fügungsberechtigten nnb dem Wohnungsuchenten ein Mietvertrag nicht zustande, so setzt auf Anrufen ter Gemeindebehörde das Einigung samt einen Mietvertrag fest, falls für den Verfügungsberechtigten kein unrerhältnismäßiger Nachteil zu besorgen ist. Der Vertrag gilt als geschlossen, lvenn der Wohnungsuchente nicht innerhalb einer vom Einigungsamt zu beitim menten Frist bei diesem Widerspruch erbebt. Gemcinn ützigen Baugenossenschaften sollen möglichst nur Mitglieder als Wohnungsuchmte zugewiesen tverten; die Inanspruchnahme von Wohnungen, die zur Unterbringung von Angestellten und Arbeitern eines bestimmten Betriebes errichtet sind (Werk- wohnungen), ist grundsätzlich nur zur Unterbringung von Angestellten und Arbeitern des gleichen Betriebs zulässig. Für die beschlagnahmten Räume hat die Gemeindebehörde dem Verfügungsberechtigten vvii dem Beginn ter Beschlagnahme an eine angemessene Vergütung zu gewähren, soweit ihm die Benutzung ter Räume entzogen wird. Kommt eine Einigung hierüber nicht zustande, so werten Höhe ter Vergütung und die Zahlungsbedingungen von dem Einigungsamt festgesetzt. Vermietet die Gemeintebehörte die Raume nicht selbst weiter, so endet die Verpflichtung mit dem Inkrafttreten des Mietvertrages zwischen dem zugewiesenen Woh nungsuchenden und dem Verfügungsberechtigten. Bei Festsetzung ter Vergüttmb find auch die durch eine Räumung entstehenden Kosten zu berücksichti gen. Die Vermittlung von Wohnräumen durch private Wohnungsnachweise oder die Veröffentlichung von Wohnungsangeboten und Wohnungsgesuchen in Zeitungen und Zeitschristen sind nur mit Zustimmung und nach näherer Anwrfsung der Gemeintebehörte zulässig. Wohnräume,insb'ontecc auch möblierte Räume, dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Gemeindebehörde vermiedet, überlassen oder in Gebrauch genommen werten. Der Zuzug m eine Gemeindebehörde darf nicht versagt tverten, soweit nicht Sonterbestimmungen ein- ßreifen. Jeder Wohnungsucfente ist bei ter Verteilung des vorhandenen Wohnraums nach Maßgabe des Zeitpunttes seiner Anmeldung zu berücksichtigen. Bei der Unterbringung ter Wohnungsuchen- ten sind vorzugsweise zu berücksichtigen: Deutsche, die unter den Einwirkungen des Krieges aus tem Ausland oder aus einem besetzten ober infolge des Friedensschlusses aus tem Reichsgebiet aus- scheitendcn oder einer an Dem Verwaltung unterstehenden Landes teile geflüchtet ober vertrieben roovten sind, sowie Deutsche, die zur Erfüllung einer Wehrpflicht aus tem Auslande nach Deutschland zurückgekehrt sind und denen jetzt von der ausländischen Regierung die Rückkehr nach ihrem Wohnort verboten oder erschwert wird. Ferner im Einvernehmen mit den Kriegsgefangenenheimkehrsteilen die zurückkehrenten Kriegs- und Zivil- gefangenen, die in ten Gemeintebezirk versetzten Beamten und Müitarpersvnen, sowis zuziehente Personen, die in ter Gemeinte unterstützungs- wohnsitzberechtigt sind oder, falls sie keinen Unterstützungswohnsitz haben, zuletzt unterstützungsroohn- sitzferechtigt gewesen sind, zuziehente Personen, die aus Grund ter Vorschriften über die Erwerbslosenfürsorge ober Arteitsnacfeveise in den Gemeintebezirk überwiesen sind, zuziehende Personen, bie auf Grund ter Vorschriften über die Erwerbslosenfürsorge oder Arbeitsnachweise in den Gemeintebezirk überwiesen sind, zuziehente Per- toieen, die auf Grund ter Verordnung über die Freimachung von Arbeitsstellen während ter Zeit ter wirtschaftlichen Demobilmachung vom 25. April 1920 (Reichsgesetzblatt 708) aus ihrer Arbeitsstelle entlassen sind, in ter Gemeinte, in berat Bezirk sie am 1. August 1914 ihren Wohnsitz hatten, Personen, bie nachweislich zur Pflege schwer erkrankter naher Angehöriger ober aus ähnlichen Gründen längere Zeit in tem Gemeinb^ezirke verbleiben »vollen. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmung dieser Verordnung werden mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark oder mit Haft bestraft.
Aus Hessen.
Utbtr Regierungskrisen in Hessen berichtet der Darmstädter „Tägl. Anzeiger". Die erftc ist ja beigelegt und betraf, wie wir m unseren Berichten andeuteten, den Finanzmtnister, der die Vertrauensfrage bei der Be latung d?s L a n d - steue rge se tzes zu s.el.en feabichtigte. Turch die Verständigung in tem 9lusschutz ist der Fall nicht afirt gerooroerr. lieber den zweiten Fall war bisher Bestimmtes nicht zu erfahren. Bekannt ist, datz ter Präsident des Landesbildungs- amtes, den Wünschen ter sozialdemokia ischen Lehrer nachgebend, den Lehrer Diehi'auS Cffen* bach als Vortragenden Rat in das Landes-amt berufen hat. Vom Zentrum ist hiergegen energisch Einspruch erhoben und evtl, der Austritt aus ter Kvalltionstegiermrg angedrv',1 morden. Am letzten Tag; der fttommertera urgen fanden dann über die Angelegenheit ein gähnte Besprechungen
mit den maßgebenden Persönlichkeit m statt Durch zusriedenstcliende Erklärungen sollte die K.i is behoben werden.
Ausfuhr von tfartuffdn uni» Obst.
dz. Darmstadt, 12. Aug. In einem Aufruf des Gewerkschaftsbundes Deutscher Eisenbahnbeamten, der sich gegen die Ausfuhr von Kartoffeln und Obst nach nichthessischen Gebieten Deutschlands wendet, heißt es u. a.:
Tie Erfnhrung.n ter letzten Jahre haben gelehrt, daß die Versorgung ter Bevölkerung in Hessen mit Kartoffeln und Obst mit zum großen Teil an dem Umstande scheiterte, daß große Men gen von frthrtoffetn und Obst aus Hessen nach anderen Ländern ausgcführt — um nicht zu sagen: verschoben — wurden, bevor die hessische Be- kvölkerung auch nur einigermaßen eingeteckt roar. Tiefe Gefahren drohen auch im laufenden '-8er- forgungsjahi in bedenklicher Werse aufzutreten, denn es ist zu unserer Kenntnis gelangt.daß setzt schon Grvßkaufleute aus Köln usw. im Odenwald »große Einkaufsabschlüsse über Kartvsseln und Obst betätigt haben. Auch wurde vor einigen Tagen in Berliner Zeitungen die dortige Bevölkerung auf die in ktzürze aus Hessen eintreffenden größeren Kartosselmengen vertröstet.
Tie Eisenbahnerschaft ist nun nicht tzewillt, diesem Verfahren untätig mit zuzusehen: sie wird vielmehr mit allen Mitteln dafür sorgen, daß Kartoffeln und Obst erst dann aus Hessen ausgeführt werden, wenn seftsteht, daß die hessische Bevölkerung ihren Bedarf an Kartoffeln und Obst einigermaßen gedeckt hat.
Selbstverständlich wird die EifenbahnbeLmten- schaft der Ausfuhr von Kartoffeln und Obst nach dem Ruhrbezirk keinen Widerstand entgegen setzen aber auch nur dann, wenn den Frachtbriefen amtliche Ausweise bar über bei gefügt sind, baß die auszufühventen Kartoffeln unb Obst bet Bevölkerung tes Ruhrbezirks tatsächlich zugeführt roerten sollen.
Die Beförberun g von Kartoffeln unbObst, dienichtmitordnungs mäßigen Ausweisen aufgeliefert werben, wirb bie (Äsenbahnteamtenschaft vorläufigablehnen. Unsere Beamtenvertretmig hat ter Eisenbahnbirektion Mainz von dieser Absicht ter Eisenbahnbeamtenschaft bereits Mitteilung gemacht.
Aus sein besetzten Gebiet.
Das Waffentragen.
Koblenz, 10. Aug. (Wolff.) Die Interalliierte Rheinlandkommis- f io n hat ihren örtlichen Delegierten Richtlinien für bie Erteilung und Ablehnung von Erlaubnisscheinen zum Tragen von Waffen zugehen lassen. Die Kommission unterscheibet zunächst zwischen erlaubten und nicht erlaubten Jagdwaffen. Erlaubt sind: Flinten mit einem, zwei oder drei Läufen, Büchsen und Büchsenflinten, ferner Repetierbüchsen, sofern ihre gesamte Anzahl kontrotz- liert wird und 10 Prozent aller Iagdlvaffen nicht übersteigt. Nicht erlaubt sind: Jagdge- wchre mit einer wirksamen, b. h. treffsicheren Tragweite von mehr als 300 Meter, ferner Jagdgewehre, bie gleiches Kaliber wie Militärgewehre haben. Grunbsätzlich sollen einer Person nicht mehr als 2 Gewehre zugestanden werden. Alle Jagdwaffen und Vorräte an Munition, deren Besitz nicht genehmigt ist, sollen von den deutschen Behörden in Verwahrung genommen werden. Die Kceisdelegierten können den Eigentümern von Waffen Sondererlaubnis zur Entnahme weiterer Gewehre und Munition für eine bestimmte Dauer und zu bestimmten Jagden erteilen.
rm. Griesheim, 11. Aug. In Griesham bei Darmstadt istbiefranzösrscheBesatzung durch etwa 3000 Marokkaner wieder verstcirkt worden. Die Offiziere und ent Teil der Chargierten soll in Bürgerquartier untergebracht werden. Auch sind wieder einige Tanks aufgestellt worden.
hoehschulnachvichten.
Lujo Brentanos Lehrstuhl. Der früher von Prof. Lujo Brentano und 1920 kurze Zeit von dem »erstorbenen Prof. Dr. Max Weber verwaltete Lehrstuhl für Nationalökonomie und Finanzwissenschaft an der Universität München wurde Prof. Dr. jur. et Phil. Adolf Weber in Frankfurt a. M. an geboten.
[] Marburg, 10 Aug. Der ordentliche Honorarprofessor Oferbibliothekar Dr. Ferd. W r e d e wurde zum ordentlichen Professor der philosophi
schen Fakultät und zu.steich »um Direktor der Zentralstelle für den Sprachatlas des T-eutsch?« Reicl's und ter deutschen Mundartenforschung ernannt.
Turnen.
--L Lauterbach, 11. Aug. Ter 4 Bezirk deS Turngaues Hessen hielt am Sonntag und Montag sein Be z i r ks t u r n e n, verbunden mit volkstümlichen Wettkämpfen, hier ab. Nack einem ftattlidicn Festzuge am Sonntag Indien ter Vorsitzende der Turn gemeinte, Oftaulich unb Druckereibeiitzcr Post ^Alsseld als Vertreter tes Gaues Anspractum. An ten allgemeinen Freiübungen beteiligten sich 319, an tem volkstürnliäien Wettnnien 241 Turner. 127 Turner gingen aus tem Wettkampf als Sieger der vor. ES seien im folgenten nur einige Preisträger genannt: Aktive Turner: Ehrenpreis: Monrab Eiffert, Tv. Frischborn, 81 Pimkte: 1. Preis: Albert Schmidt, Tv. Lauterbach, 78 P.. 2. Preis: H. Gote, Tv. Lauterbach, 73>,? P.: 3. Preis. H. Köhler, Tv. Frischborn, 72>/s P.: 4. Preis: H.Fink, Tv. Lauterbach, 69’ ? P.; 5. Preis: Fritz 'leimt, Tv. Alsfeld, 68 P.: 6. Preis: H. Hederich, Tum* gemeinte Lauterbach, 67 >. P. Z ö g l i n g s o b e r * stufe: 1. Preis: GJuft. Hofmann, Tv. 'Rieder- Ohmen, 78 P.: 2. Preis: Otto Strömmclbcin, Tv. Lauterbach, 54 P.: 3. Preis: Karl Schwarz, Tv. Ilbeshausen, 72 P ; 4. Preis: Hans Hamel, Tv. 'Fri'chbom, 70*.2 P.; 5. Preis: Otto Lind, Tv. Ilbeshausen, 68' 2 P. Z ö a l i n g s u n t e r stu fe: 1. Preis: Hch. Leinberger, Tv. Fnschbom, 81 Vj P.; 2. Preis: H. Rühl, Tv. Groß-F-ttda, 801. P.: 3. Preis: Jakob Opel, Tv. Grebenau, 791/2 P.: 4. Preis: K. Carle, Tv. Nieter-Ohmen, 78'/- P.: 5. Preis: Heinrich Schlemmer, Tv. Alsfeld, 78 P.; 6. Preis: Otto Glitsch, Tv. Helpershain, 75'-P. Schüler: 1. Preis: Ga. Kaiser, Tv. Frischborn, 85 P.: 2. Preis: Chr Gniß, Tv. Schlitz, 75 P.; 3. Preis: B. Böck, Tv. NieterOdmen, 70 P.; 4. Preis: Oskar Huth, Tv. Schlitz, 68 P.; 5. Preis: W. Schmidt, Tv. Schlitz, 62 P. Ganz überraschend waren beim Wetturnen die Leistungen mehrerer erst neugegri'mteter Vogelsbergveveine, denen es noch cm Geräten mangelt, und die daher besonders bas volkstümliche Turnen pflegen. Auf dem Fcsftüatz fanden am Montag Schüler turnen und Spiele ftatl.
Büchertisch.
— Die Philosophie der Gegen^ wart. Von Professor Dr. August Messer. Trittr, verbesserte Auflage. 166 Seiten. Gebunden 5 Mk. Verlag von Qnefle u. Meyer in Leipzig. 1920.
Lingesandt.
(Für Form und Inhalt aller unter dieser Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion tem Publikum gegenüber keinerlei VeranUvortnng.)
Gießen, den 9. August 1920. Bureaukratisnms.
Vor einigen Tagen tarn morgens ter Briefträger in meine Wöhnnng, zeigte einen an meint Familie adressierten, eingeschriebenen Brief vor unb sagte: er bürfe ihn nicht aushändigen, denn nach einer Besttnmmng müßten eingeschriebene Briese, die nicht an eine bestimmte Person, filtern an die Familie gerichtet seien, wieder als unzulässig Mrückzichen. Daraufhin ging ich aus das Hauptpostamt, nm dort die Aushändigung tes Briefes zu erwirken. Auf meine Vorstellung, daß ich mich als Empfänger ausweisen und als Fa-° milientrorftanb doch eine rechtlich gültige Unterschrift leisten könne, 'rourte mir gesagt: die Post l)abe ihre eigenen Bestimmungen, da der Bries an die Familie gerichtet sei, müsse die ganze Familie Quittieren. Ich machte dem Beamten dey Vorschlag, wenn die Sache auf diese Art zu lösen sei, wolle ich mit meiner Frau zur Empfangsbescheinigung auf die Post fiontmen. Ter Beamte roar damit einverstanden. Etwa eine Stunde später erschien ich mit meiner Frau auf ter Post. Ter Brief 'rourte mm vergeblich gesucht, da er, rote schließlich auf Grund eines Verzeichnisses festgestellt wurde, bereits als „unzulässig" zurückgegangen roar. Meine Beschwerde bei ter Postdirektion rourte mir dahin beantwortet, daß der Brief schon auf ter Aufgabeposionstall hätte zurückgewieseu roeroen müssen. Ter Umstand, daß der Brief versehentlich tort angenommen worden fei, fei für die hiesige Post (ein Grund, ten Bestimmungen entgegen^- handeln und ten Bries auszugeben. M. E. kann lie Post nicht gut vom Publidrm verlangen, der artige Bestimmungen zu wissen, toenn — toie in diesem Falle — nicht einmal alle Postbeamten dieselben kennen. Ob und imoietoeit diese Bestimmung überhaupt berechtigt ist, will ich nicht untersuchen: vielleicht bescl-äftiat sich einnial die Post damit. Ich bin aber ter Meinung, daß, wenn schon ein solcher Brief am Bestimmungsort jb* gelangt ist, die Post doch dem Empfänger die Möglichkeit geben sollte, ten Brief zu bekommen, statt auf testen Kosten einen von den Post gemachten £tJbkr zu-lorrigieren. H. S.
matte in den Garten hmausgegangen. Das Wetter ist prächtig."
Nach kurzem schweigen sagte bie Mrnte in bedrücktem Ton: „Oskar ist diese Nacht roietxrr heftig von seinem Hmten gequält Worten Ich habe es bis in mein Zimmer gehört, in meiner Sorge bin ich erst gegen Morgen eingeschlasen. Wenn wir ihn doch bewegen konnten, sobald als möglich nack Tavos dbaureifen, wie es ter Arzt angeordnet hat. Ich sehe gar nicht klar, warum er durchaus den Sommer noch hier bleiben und erst im Herbst den .Kurort auffuchen will. Er be» hauplec, wenn er sich jeder anstrengenden Arbeit sernhaltc, fühle er sicb in unserer Sommerluft ganz ausgezeichnet. Aber ich meine immer, es müsse ein besonderer Grund sein, der ihn hver festhält."
Ram hatte ber Tonte den Kaffee eingegossen und bas Bxötcken mit ter goldgelben Butter bestricken. Nun saß sie still aur ihrem Platz unb blickte über die Blinde fort durch das offene Fenster hinaus m den goldenen Morgen.
Innerlich war sie jedoch durchaus nicht ruhig. In tem srischen Ge'icht des aufsalleno se.'ngc- formiat, zierlichen Köpfchens spiegelte sich eine lebhafte Bewegung wider, die sichtlich durch ine letzten Worte ber Tante hervorgerufipi Worten war. Es wollte sich wie ein EntscUnß in dem jungen Mädcken emporringen, wie ein Entschluß, ter vielleicht nicht ganz aus lächelnder Freiheit erblühte, aber jedenfalls klug und tapfcr war.
Sonst hätte ihn Rena Bodenbach wohl' mit herbem Ernst gleich im Eirtstehen fortgennefen. Sie war wirklich, rtne 'Lechrer ReüiSdon gestern von ihr gesagt hatte, eine 'prächtige Mädchen er- schemWg voll Liebreiz jab DaK WSellh, Snö
die Kraft, die aus jeder Beivegung des schlanken, festgefügten Körpers sprach, die name.itlid) durch tie stolze und fveie Haltung ihres Köpflens zum Ausdruck kam, war ganz gewiß ein.- durch und durch gesunde — im Sinne eines echt weiblickcn Herzens, das die Aufopferungssähigkeit zu seinen voinchmsten Eigenschaften zählt.
Jetzt mochte das junge Mädchen mit sich im klaren sein. Sie trank ihre Taise le.r, nahm ein.n letzten Bissen zu sich und erhob sich dann. Rasch trat sie auf die Blinde zu unb griff nach ihrer Hand.
„Du 'hast recht, liefe Tante," sagte sie, an die letzten Worte ter alten Dame an knüp end, ist ein besonderer Grund, ter zögern läßt, die gepriesene Hock-gebirgsiuit ouszu uch n. bte il:ni hoffentlich recht bald die volle Gesutidheil -urü/ gibt. Ich weiß um diesen Grund, uno testalv werbe ich soforr einmal mit tem Vetter sprechen. Vielleicht vermag ich ihn zu baünger Abrei e zu bewegen. Ich suche dich nachher wieder auf."
Sie hatte bie letzten Worte mit einer geroinen Hast gesprochen mtb war dabei schon ter Tür - u - gegangen, als wollte sie vermeiden, daß die Tw; eine bestimmte Frage an sie richte, auf tie i? vorläufig feine Antwort geben konnte
Trau Ben im Flur band sie üch tue Wirtsck ü 'ts- schürze ab, die sie über dem gelbgrauen Leinid- kleid trug. Ganz plötzlich roar ihr einqe alle,!, bi-:, was sie vorhabe, febürfe auch äußerlich einer, g - wissen Vorbereitung. Hinterher mußte fu 'rr.i- lich ein klein wenig über die fortgelegte schürze lächeln.
(rzortfetzung folgt.)


