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Behördliche Anzeigen.

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Versteigerung bestimmt.

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Bahnhofstraße 3C.

(Biegen, ben 10. Juni 1920.

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Bekantttmachung.

Laut Beschluß bet Städtischen Lebensmittel, Depu- tation werden mit Wirkung vom l. Juli 1920 an der Kasse des Städtischen ßebensmittelamts Vargctd- Zahlungen nicht mehr angenommen.

Don diesem Tage an können Iahlongen an das Städtische Lebensmiitelamt nut auf bargeldlosem Wege durch Abgabe von Bat- odrt Uebetweijungs- schecks erfolgen.

ben Kvhleneingängen.

Gie ßen, den 10. Juni 1920.

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Bekanntmachung.

Die im Abdruck nachstehende F-ld polizeiliche Anordnung wird hiermit zur Beachtung in Er- imtenmq gebracht. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

Gießen, den 8. Juni 1920.

Ter Oberbürgermeister. I.V.: vr. Rosenberg.

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Montag den 14. Juni und Dienstag den 15. Juni soll bas jßeugras von den städtischen Wiesen aufgrund der vom Hessischen Ministerium erlassenen Verordnung von 15. Mai 1920 meistbietend verstei« gert werden, und zwar:

Montag den 14. Juni:

a) vormittags SUhr, Zusammenkunft am Schlacht­hof, von den Wiesen im NeuftSdter Feld;

b) vormittags 107, Uhr in der Restauration von Melchior Schäfer Wwe., Kaiser-Allee 4, von den Wiesen im Heegstrauch;

c) nachmittags 2 Uhr im Philosophenwald von den Wiesen am Fürstenbrunnen, im Wieseck- tal, von den Hospitalwiesen in der Gemar­kung Wieseck.

Dienstag den 15. Juni:

a) vormittags 9 Uhr an Ort und Stelle an der Rödger Straße von den Ochsenwiefen, von den Wiesen im Stolzenmorgen, am Utersbrunnen und Altentisch;

b) nachmittags 1 Uhr an Ort und Stelle von den Wiesen in der Gemarkung Großen-Buseck.

Steigliebhaber, welche die Wiesen zu besichtigen beabsichtigen, wollen sich an den städtischen Wiesen, wärter Dellof, Wolfsttaße 15, wenden.

Die Bürgermeistereien der umliegenden Gemein- den werden ersucht, vorstehendes in ihrer Gemeinde bekannt machen zu lassen. 63186

Giehen, den 6. Juni 1920.

Ter Oberbürgermeister. I. V.:vr. Rosenberg.

r. Dienstag ben 22. Jimi

RZ Mitttvoch den 23. Jun Answeisrarlen zum Bezüge von

Gtto Seeger o. Hess. Handelskammer Gieren öffentlich angt- stelltet und beeidigter Bücherrevisor

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Dienstag den 15. Juni nachmittags 2 Uhr pünktlich kommen im Saale des Hotel Felsenkeller, Bahnhofstraße, meistbietend gegen Barzahlung zur Verweigerung:

1 Hochs. Bettschrank, 1 Sofa u. 1 Sessel (blae), 2 g. Sofas, 1 Salongamltiir (Sofa und 6 Sessel), div. antike Liege- ünb andere Sessel, 1 eleganter Trumeau (Mahagonis, 1 SchreibschrSndchen, 1 eleg. Kommode, 1 Schreibtisch u. 1 Bücherschrank (dunkel Eiche), 1 Pa. Nußbaum Büfett,

sowie: 2 la. kompl. Betten m. Mattatze und 3teil, dito, schw. und br. Säulen, 1 vorzügl. Tee- ttsch mit Äannen, Kessel, Gläser usw. (Kupfer), 1 antike Porzellanuhr und 2 Figuren, 1 Gold­spiegel, 1 kl. Tisch u. 1 ov. Tisch (Nußbaum), 1 gr. 3teil. Bücherregal u. 1 dito einfach für Lexikon, 2 moderne elehtr. Lüster, 1 elntfir. Kleiderschrank, ferner: 2 fast neue la. Teppiche (wunderbare Stücke, 1 Gas-Badewanne und Ofen, div. Stühle, Herrenhemden, Kragen und Stiefel, 1 Kopierpreise,

außerdem: einige gute goldene Uhren, vieles Haus- und Küchengerät, Bilder, Spiegel, Nipp­sachen u. v. a.

Bekanntmachung.

Betr.; An-- und Abmeldungen im Viehkataster.

Der Z 2 der Bekanntmachung, bett. Einsührunr von Viehkalastern vom 18. März 1919 verpflichtet die Viehbesitzer, die Zu- und Abgänge ihres Vieh­bestandes anzvmelden. Diese Verpflichtung trifft auch die Mitglieder des Oberhesstschen Viehhandelsverbandes, selbst dann, wen» sie ein Stück Vieh mrr vorübergehend in ihren Stall nehmen. Das Vieh von Viehhändlern wird nicht anders behandett, als das Vieh der Land­wirte. Wir machen unsere Mitglieder ausdrücklich wiederholt darauf aufmerksam, da chnen sonst Strafe und Einziehung der Ltsweiskckrte droht.

Die An- und Abmeldungen im Kataster haben sofort und auch bei nur vorübergehendem Besitz des Tieres zu erfolgen; der betreffende Erlmckmis- schein ist sofort nach dem Zu- und Abgang des Tieres dem Katasterführer zur Bestätigung der An- oder Abmeldung vorzulegen. 64878

Gießen, den 10. Juni 1920.

Oberhessischer Viehhandelsverband.

Der Vorsitzende: Prof. Rosenberg.

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den besten und schönsten Steingattungen, wie Granit, Syenit, Muschal­kalkstein, Sandstein usw. usw. zer Ausführung gebracht. 3437D

Bekanntmachung.

®ie diesjährige üf fentl iche Impf ung in der Stadt Gießen wird am

Mittwoch den 16. Juni b. I., nachm. 3 Uhr, Mittwoch den 23. Juni d. I., nachm. 3 Uhr, Mittwoch den 30. Juni d. I., nachm. 3 Uhr, im Jmpflokale Turnhalle der Stadttnädchen- schulc, Schilierstraße8 abgehaltcn. Jmpspslichttg tm laufenden Kalenderjahre sind die im vorigen Jahre geborenen .Kinder sowie die rückständigen auS früheren Jahven.

Die hiesigen Einwohner, welche impfpslichttge Kinder haben, werden zur Bmutzung dieser öffent­lichen Termine mit dem BemerVm eingeladen, daß alle in denselben vorgenommenen Impfungen unentgeltlich sind. Wer die Termine nicht benutzen will, muß die Impfung setnes psltchtigen Kindes bis zum Jabresschluß auf seine Kosten be- ^.ec,elLl0cn ^^en, widrigenfalls ihm tm Januar nächsten Jahres eine vterwöchentliche Frt st zur Nachholung der Impfung unter Strafandrohung gesetzt wird.

Außer den Vflichtigen werden auch Kinder, tnL 1 ,Q,u fben Iah re geboren sind, auf Wunich ,hrer Vrrtteter geimpft.

Alle in einem Termine geimpften Kinder müssen in dem acht Tage später ab§. Halmen ^Ermiw! zur N a ch s ch a u nochmals erscheinen.

Stn^r' Zurückstellung von der Jmvftmg KränVichb>tt beansprucht wird, können gleichfalls dem Jmpsa^tc in den öffentlichen Tcx> muten vorgeiteltt werbm.

. Die Impflinge müssen mit remer Wäsche und rem gewaschenem Körper zur Impfung gebracht werden. Es wird n u r an einem Arme mit Lymphe aus dem Landesimpfinstitut geimpft

Kinder aus Familien, m denen ansteckende Krankheiten herrichen, dürfen nid), in vi. Ter­mine gebracht werden

Glcsteu. den 9. Juni 1930 6464V

Ter Oberbürgermecsier. I. B.: Grenzten

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StaM. £eben$mtitelamt

Waren-Ausgabe für dis Woche vom 14.20. Juni. Nicht rechtzeitig abgeholte Ware verfällt.

1. Brot: 1850 Gr. Brot oder 1370 Gr. Mehl. Brot Kg. 2.15 Mk. Brötchen 15 Pf. Weizen- brotmehl Kg. 2.60 Mk. Weißbrot Kg. 2.45 Mk. Weißbrothäcker: Emil .'öanke, Riegclpsad, Ludwig Rühl, Marktplatz. Mehl für Kranke: Kgr. 3 Mk. (Verkaufsstelle siehe unter Nr. 8).

2. Fleisch: Wochenabschatitt 24. Mrtzaer für Fremde: Philipp Senkler, Frankfurter Sttaße. Die Fleischpveise siitd lt. Beschluß der Stadt. Lel^nsmitteldepiitation wie folgt festgesetzt: Rmk^ 9 Mk' E^bfleisch und Hammelfleisch das Pfund

3. Karto ff ein:' Markenfreier Berkaus bis auf weiteres.

4. Butter: Marke 24. 50 Gramm Butter >u 1.95 Mk. 125 Gramm Margarine zu 3.25 Mk.

5. Speiseöl: V< Viter ju 5L0 Mk. Aus­gabezeit: 15. bis 28. ^um 1920. Belieferung burch die Kleinhandelsgelckäste gegen Abgtwe des BezugsabschnitteZ 7 der Lebensmittelkarte. Die Klelnhandelsgelchäste haben die Abschnitte bis 1. Juli 1920 abKuliefecu.

. 6. Nährmittel für Juni: Noch nicht erngetrosfen.

7. Zucker für Juni: Noch nicht em- gettolsen.

8. Mehl, Nöhrmittel,Lebensmittel und Zucker für Kranke, Zugezogene Sl1t?Arem?e: Jstrw, Rittergasse 11; Hch.

Kalbfleisch, Liebigstr. 71: Ernst Noll, Roonstr. 2; (Sfor. £>aubad) Nachs., Schützenstr. 2.

_ 9. Seife: Marke für Juni. Anteil 125 Gr. K.--A.-Seisenpulver das Psd. zu 1.20 Mk.

10. P e troleu m und Spiritus: Aus­gabe erfolgt in den bekannten Geschäften. Petro­leum das Liter 3.30 Mk. Spiritus das Liter 4.75 Mk. (ohne Glas).

, i sche: Verkaufsstelle in den Markt­

lauben. Mrtte der Woche yj. Tagespreisen.

12. Gemüse: Verkaufsstelle in ben Markt- tauben Täglich frische Spargel zu Tagespreisen. Sonstiges Gemüse je nach Zufuhr.

13. Bohnen «weiße): Verkaufsstelle in den Marttlauben das Psund zu 2 Mk.

. 14. Futtermittel: Törrgemüse 60 Pf.

das Pfund; Zuckerrüben schnitzel 85 Ps. das Pfund. Ferner wird Kleie an die Viehhalter verteilt. BezuMcheine Zimmer 6 deö Lebenömittelamts gegen Vorlage der L bensmittelanöweiskarte. Auf­gabe bei C. C. Pseisser, Skinftr. 11. 65O7B

Marken-Ansgabe.

<o Donnerstag und Fre'itag den 17. und 18. Ium 1920 gelangen in den Bezirken Brot-, Zucker- und Nährmittelmarken, sonne an Kinder unter 6 Jahren, werdende und stillende MMer und an sämtliche Kranken, denen über den 1- Juli 1920 hinaus Vollmilch bewilligt worden ist, Voll m ilchkarten wie nachstehend zur Ausgabe: t

AE Donnerstag, vorm. von 812 Uhr, F-\ * Donnerstag, nachm. von 26 Uhr, LD Freitag, vorm ton 812 Uhr, RZ Freitag, nachm. von 26 Uhr.

Kinder, werdende und stillmde Mütter, denen mrr bis zum 1. Juli 1920 Vollmilch bewilligt Horden ist, und an vorübergehend anwesende Per» sonen erfolgt die Llusgabe der Vollmilchkar- r en auf Zimmer Nr. 6 des Habt. Lebensmittel- Mttes, und ztvar an solche mit den Anfarigsbuch-

A£> Montag den 21 Juni,

Ausgabe von Aohlenbezugstatten für das Jahr 1920/21.

2luf dem Brernlstvffamt werden an Haus­haltungen ohne Zentralheizungen Kohlenberugskarten ausgegeben, und Mar

Bezirk 12:

Anfangsbuchstaben AG Montag, 14. Juni 1920, HO Dienstag, 15. Juni 1920,

PZ Mittwoch 16. Juni 1920, Bezirk 2:

dllrsai igshtrrh stabe ii AG Donnerstag, 17. Juni 1920,

HO Freitag, 18. Juni 1920/

h P8 Saru-tag, 19. ^mi 1920.

Die Ausgabe der Karten erfolgt nur in der Jett von 8-12 Uhr vormittags.

Die Lebensmittelausweiskartc ift mitzubringen..

Zur Belieferung wird freigegeben:

Nr. 1 der H (Haushaltkarte > mit 5 Ztr. Kohlen oder Koks oder lOZtt. Braunlohlen.

Nr. 1 und 2 der Z (Zusatzkarte) mit je 1 Ztr. Kvhlen ober Koks oder je 2 Ztt. Braunkohlen. Die Kvhlenbezugskarten sind bis zum 1. Mai 1921 gültig. Da Ersatzkarten nicht gegeben werden, empfiehlt es sich, diese gut aufzubewahren oder den Kohlenhändlern zur verantwortlichen Auf­bewahrung zu übergeben. Die ausgedruckten Num­mern von 16 bzw. 15 werden nacheinander &Belieferuna freigegeben. Die auf die einzelnen imern enlsalleTiden Mengen richten sich nach

Unsere Geschäftsräume befinden fnrftfbEivrtfrO 1 Q sich vom 14. Juni 1920 ab l V CH 4 U 0 10

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Feldpolizeiliche Anordnung.

Auf Grund der Artikel 36 und 43 des Feld- strafgefetzes vom 13. Juni 1904 wird nach An­hörung der Stadtoerordneten-Bersammlung und mit Genehmigung des Hess. Kreisamts Wehen vom 6. Juni 1917 für die Feldgemarkung der Stadt Gießen angeordnet, daß sämtliche offenen und eingefriediglen be­pflanzten Grundstücke in der Zeit vom 15. Juni bis 15. Oktober 19 20 von abends lOUHrbis morgensb Uhrund vom 16. Oktober 19 20 ab von abends 9 Uhr bis morgens 6 Uhr geschlossen sind und deren Betreten allen Per­sonen, auch den Eigentümern, ver­boten ift. Ausgenommen sind Flächen, die als Hausgärten dienen und mit dem Wohnhausbcsitz unmittelbar verbunden sind.

Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis »u 60 Mark oder mit Haft bis $u 14 Tagen bestraft.

Diese Anordnung tritt mit dem 15. Juni 1917 in Kraft. 64588

Gießen, den 11. Juni 1917.

Der Oberbürgermeister. I. B.: Grünewald.

Auswerskatten zum Bezüge von Bollm.lch| Die mindern Städtischen Lebensmittelamt in Ver- jhto oor,uitgen. : binbuna stehenden Geschaittleute werden gebeten,

^i^rionen, bie die rrrffaeitige Abbolung der stch schon jetzt de bargeldlosen Zahlungsverkehrs zu

1 ??; B-'z^rkm zw:ima! ver'äumt lxiben, bedienen, damit späterhin keine Störungen in der müllert ber p-tor hnt-meu verspättten Mholimi! glatten Abwicklung der Geschäfte eintreten.

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