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Der Siehrncr Anzeiger scheint täglich, außer som" und Feiertags.

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Monatlich Mack 3.60 r»dMK.-.65Trägerlohn, «erteljährlichMnrk 10 80 iadMK.1.95Trägerll>hn: »urch die 'Post viertel- Lhrlich Mark 12.- »usschließlich Bestellgeld. Zern sprech'Anschlüsse: ir die Schriftleitung 112; Ser lag,Geschäftsstelle 51. Anschrift für Drahtnach. 'ichten: Lozriger Liehen.

patzs^ecklouto: jreatfurt a. w. U6S6

Erster Blatt 170. Jahrgang Freitag, sO. Dezember 1920

JKSFIäF /K WM Annahme von Anzeigen

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SietzenerAMger

General-Anzeiger für Gberheffen MW

Druck und Verlag: vrühl'sche Unis^Vuch- und Steindruckerei 8. Lunge. Sdfriftteitiuig, SeschüftsMe und vruserei: 5chv!stratze 7. ^rnd) in Gießen.

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Der österreichischer VundeSpräfident.

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Sine deutsche Note an die Entente über die Entwaffnung.

Wien, 9. Dez. (WTB.) Die Bundes­versammlung wühlte mit 129 von 214 Stim­men Dr. Michael Harnisch zum Bundes- ~ ~ " 55 sozial-

DaS dänische KSnigdpaar in Paris.

Paris, 9. Dez. (Havas.) Das oäni- scheKönigspaar stattete nachmittags dem Präsidenten der Republik im Elysöe einen Besuch ab, wobei der König eine persönliche Unterredung mit dem Präsidenten l>atte. Kurz darauf stattete Präsident Millerand mit Gemahlin dem Königspaar einen Gegen­besuch ab.

iniguitg io ojt i : infolge anbouta fonitijeit lltnie drß die Mich eite von minMa inberem geeijnz

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Mark vorgesehen ytr Bekämpffn'g von Zuwider.

Handlungen gegen die Abgabengesetze und das Gc-< --- . - . . Hk1

setz gegen die Ärpftalflucht, sowie für Belohnungen j der großen L>tädte in Hessen die Statten an Bannte des LKKichSdwustes bei dieser Bc- für die höhere Bildung werden.

Den Behörden wird empfohlen, falls Roh- oder Brennstoffmangel vorliegt, sich an die be- f treffenden Stellen su wenden, wenn es sich um |. bffmtlich bewirtschaftete Stoffe Händen. Liegen M fiNmzielle Schwierigkeiten vor, so soll sich M di« Vebörc»? durch die Handelskammer oh die Hilfskasse für gewerbliche Unternehmungen ;ur Erlangung eines Darlehens wenden. Aus­nahmsweise sollen Darlehen aus Mitteln der pro- | dustiven Erwerbslosenfürsorge in Frage kommen, - falls das Darlehen durch Aufträge gesichert ist. M Mangel an Aufträgen soll sich die Behörde ncit den .ikommunalverwaltungen, den zuständigen t 9kÄchsmiiiisterien und den aufträgevergebenden Be- bötbeu in Verbindung setzen. Für den Handel i|i besonders beachtlich, daß auch hier empfohlen mrb, mit den privaten Abnehmerverbänden (Ge­nossenschaften, .Konsumvereinen) in Verbindung zu

in den einzelnen Reichs teilen verschieden. Im ganzen Reich sei die Mlieferung der schweren Waffen der Selbstschutzorgauisationcn im ivesent- lichen beendet. Ihre leichten Waffen würden im allgemeinen Ende Januar eingezogen werden. Im Laufe des F-ebruars werde die Entwaffnung der Selbstschuborganisationen mit Ausnahme der bayerischen und ostpreußischen Bevölkerung durch- geführt fein. In Bayern und Ostpreußen hatten die besonderen Verhältnisse nicht gestattet, mit gleicher Schnelligkeit vorzugel-en. In Bayern stehe die Bevölkerung noch völlig unter dem Eindruck der Erlebnisse des Frühiahres 1919, zu welcher Zeit eine Rätcherrschast nach bolsche-

Der polnisch-russische Waffenstillstand.

Kopenhagen, 9. Dez^ (Wolff.) Aus Riga wird berichtet: Der Waffen still­st and zwischen Polen und Sowjetruß­land soll verlängert irTben, so daß er erst in IV2 Monaten gekündigt werden kann. Der Vorschlag wurde von den Bolschewisten gemacht, ©tc sind bereit, für die Annahme des Vorschlages den polnischen Wünsthen in der Frage der Freigabe der Kriegsgefangenen entgegenzrckommen.

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Sozialistische Auseinandersetzungen in Prag.

Prag, 10. Dez. (WTB.) Die Polizei und die Gendarmerie besetzten in den Abend­stunden die Umgebung des Volkshauses und räumten dieses. Amtlich wird dazu gemeldet: Durch Beschluß der Behörden der Republik wurde heute der Rechtszustand wieder Herges stellt, indem die Druckerei des Votkshauses, das seinerzeit von dem linken Flügel der tschecho-slowafischen sozialdemokr. Partei ge­waltsam in Besitz genommen worden war, sei-' rechtmäßigen Besitzer, der tschecho-slowaki- schen sozialdemokr. Partei (rechts) zurückge­geben wuwc. Die Druckerei bleibt bis zum Eintritt ruhiger Verhältnisse von der Polizei besetzt. Bei der Räumung wurde die Gendac merie vom Hofraum mit Ziegeln, Gläsern uno anderen Gegenständen beworfen. Am Aus­gang des Volkshguses waren Barrikaden aus Fässern und Handwagen errichtet. Ein Gen­darm wurde am Kopfe schwer verletzt. Neun weitere Gendarmen und ein Zivilist wurden leicht verletzt.

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Vom Beschlagnahmerecht soll in der Sperr- stpi Turr ziu Ncherunas zwecken Gebrauch gemacht < ®rben. von her EMeignungsbefugnis nur dann, ranru Abbruch ober Stillegung unvermeidlich er- fdetnat.

wistischem Muster ausgerichtet worden war. Um der Wiederkehr ähnlicher Zustände vorzu­beugen, bildete sich nunmehr im ganzen Lande die Einwohnerwehr. Sie besteht au§ An­gehörigen aller sdaatsechaltenden Parteien mch aller Bevölkerungsschichten und trägt keinerlei mi­litärischen Charakter. Die im Entwaffnungsgesch vorgesehene freiwillige Wassenabgabe hat in Bayern und Ostpreußen ein ungünstigeres Ergeb­nis gehabt als im übrigen Deutschland. Tie ab- geliesertcn Waffen stammten überdies zum Teil von den Einwohnerwehren. Im April 1919 hatten sich aber die Aufrührer bei Erstürmung der Mün­chener Kasernen großer Wassenvorräte bemäch­tigt, von denen die planmäßige militärische Ab- snchimg der Stadt später aber nur einen kleinen Teil dieser Vorräte wieder gartage gefördert hat. Es steht also fest, daß sich noch eine beträcht­liche Menge von Waffen in den Händen der ord­nungsfeindlichen Elemente befindet. Die deutsche Regierung steht vor der zwingenden Notwendigkeit, diesen Verhältnissen Rechnung zu tragen. Sie denkt jedoch nicht daran, sich der in Spaa übenutonnt» nn Verpflichtungen zu entziehen, wird vielmehr mit möglichster Beschleunigung neue Maßregeln

Aus Hessen.

Porto behänd lung bei Anfragen deS Publikums an Behörden.

Vom 1. Januar 1921 ab werden bei den hessischen Behörden zur Freimachung ihrer Postsendungen Dienstmarken eingeführt, wo­gegen das bisherige Stundungsverfahren wegfällt. Seither konnten Antworten auf An­fragen oder Eingaben an Behörden als porto­pflichtige Dienstbriefe den Einsendern über­mittelt' werden, die beim Empfang lediglich das gewöhnliche Porto zu zahlen hatten. Auch in Zukunft könnten, weil die Verwendung von Dienstmarken nicht angängig ist, der­artige Antwortschreiben als portopflichtige Dienstsendungen abgesandt werden. Von der Post würde aber in diesem Falle nach den, neuen Bestimmungen außer dem Porto (für gewöhnliche Briefe bis 20 Gr. 40 Pf., über 20250 Gr. 60 Pf.) noch eine Nachscbuß- gebühr erhoben werden. Falls auf Erteilung einer Antwort Wert gelegt wird, empfiehlt es sich sonach zur Ersparung unnötiger Portokosten, den an die Behörden, gerichteten Anfragen, Gesuchen usw. einen mit Anschrift versehenen fteigemachten Briefumschlag bei­zufügen.

Die hessischen Kreisstädte

haben zur Deckung ihrer Ausgaben für die erhöhten Beamtengehälter in einer Versammlung in Frankfurt a. M. den Antrag gestellt, einen Lastenausgleich dadurch zu schaffen, daß die Regierung auf dieStaats- kasfe die durch Schulgeld und sonstige Ein­nahmen nicht gedeckten persönlichen Aus- gaoen aller höheren Lehranstalten überneh­men soll. Tie Begründung geht dahin, daß durch die Beamtenbesoldungsrefvrm die <Sxv stenz der höheren Schulen in Kreisstädten be» droht ist. Es dürfte nicht dahin kommen, daß schließlich nur die höheren Lehranstalten

kämpfung. Es ist zu hoffen, baß tneU dem steuer­lichen Nocbrlckt'mdcenst zur Verfügung gestellten Milte! es eniröglicken roerben, auch den Hamsterern von Banknoten auf die Spur zu kommen. Gerade dielen Perionen gegenüber, welche nicht Hofc ihre Steuern Hinterziehen, lorcbem dnrck das Ham­stern der Banknoten dem Wirtschaftsleben fdeuvren Schaben zu fügen, muß die volle Strenge des Ge­setzes Anwendung finden. Sie haben neben den Steuerstrafen die Einziehung der gehamsterten Be­träge zu gavärtigen. Bet der gegenwärtigen Not­lage des Reichs ist es die PfficlÄ ctnc-3 jebat TcMschen, die Steuerbehörden at dem Bestreben zu unterstützen, die versteckten Bankrioteil zu er- iasien unb die Perfonen der verdienten Strafe zu­zuführen, welche auf Kosten der Allgemeinheit ihre persönliä-en geldlichen Vorteste verfolgen.

Be lohnungen für die Aufdeckung von Steuerhinterziehungen können von den Landes- fluanzämtern an alle btefenigtn Perfonen gezahlt nxrben, die an der Bekämpfung von Zimtzderchand- lungen gegen die zahlreichen Reichssteuerqefetze tt'l- nehmen. Äahrnehmmrgen über Steuerhrnterzlc- Inmgen unb über offensichtliche Verletzungen von Steuergefetzen würden zur Kenntnis des zuständi­gen Landesfinanzamts Tarmstabt zu brmen lern.

Bestrafung von Kettenhanöel.

Berlin, 10. Dez. Wie oieVoss. Ztg." aus Äipzig meldet, sind gestern in Leip­zig, Dresden und Chemnitz auf An­ordnung der Staatsanwaltschaft zahlreiche Inhaber der angesehensten Getreidefir­men verhaftet worden. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft steht im Zusammenhang mit einer Kettenhandelangelegenheit, in die eine große sächsische Firma verwickelt ist.

Die neue Regierung in Sachstn.

Dresden, 9. Dez. (Wolffs Nach Wie­deraufnahme der Landtagssitzung er­klärte Buck (Soz.), für den sächsrschen Mi­nisterpräsidenten könne allein bie von der Volkskammer angenommene Verfassung die maßgebende Richtschnur seines Handelns sein. Sodann wurde zur Lbstimmung geschrit­ten. Es entfielen auf Buck (S.) 48, Hoffmann (D.Natl.) 20, Blüher (D. Vp.) 18, Seyfert <Dem.) 8 und Hille (Z.) 1 Stimme. Buck ist also gewählt. Unmittelbar darauf leistete der neugewählte Ministerpräsident vor dem Hause in die Hand des Landtagspräsidenten den Eid auf die Verfassung, worauf die Sitzung ge­schlossen wurde.

Ein geheimes Wafftnlager.

B e r l i n, 9. Dez. (Wolff.) Der preußische Pressedienst teilt mit: In der Nacht zum 7. Dezember wurde auf dem Gute Treibttsch bei Naumburg ein geheimes Waff en-

treffm, um die geraubten Waffen <nc3$*g zu machen und so die Voraussetzung auch für die GntiDafiromg der Einwohnerwehr M föaffai. Erne Erstreckung der Geltungsdauer des Entwaffnungsgesetzes vorn 7. Nov. 1920 wird dabei allerdrnss uckht $u urnigeheir ft-m.

Die Lage in Ostpreußen, die in einer früheren Note an btc Botschasterkvnferenz ern- gehend borge legt worden ist, hat sich seitdem nicht verändert. Angesichts der sich in unmittelbarer Nähe abspiclenäm kriegerischen Ereignisse und der lieberfhitung der Grenzgebiete durch übertretende russische und polnische Heeresteile war die Be­völkerung der Provinz von tiefer Beurrruhigung unb Sorge um ihr Leben und Eigentum ergriffen. Es Mußte ihr die Möglichkeft gewährt.werden, die nach ihrer Ansicht un^rrcickeuden staatlichen Macht­mittel im äußersten Notfall aus eigener ttraft zu ergänzen. Die deutsche Regierung hatte zugesagt, die Orgamsationen aufzulösen, sobald der Friede zwischen Rußland unb Polen geschlossen sei. Die Hoffnung aus eine balbtge Beendigung des Kriegs­zustandes sei durch die Ereignisse der jüngsten Zeit wesentlich verringert tvordem Durch die in den lebten Tagen durch bie Blätter gehendm Nach­richten über den neuen Aufmarsch der Sowietarmeeander litauisch Grenze wurde die Sorge der Bevölkerung von neuem le­bendig. Sie müsse befürchten, daß es notwendig werden kann, -alle in der Provinz vorhandenen Truppen und Poli- zeimamffchaften zur Wahrung der Neutralstät an die Grenze zu werfen und das Innere des Landes von jebem Schutz zu entblößen. A/te Schwierigkeiten, die dem Heranziehen von Ver- stäckunqen aus anderen Testen des Reiches ent­gegenstehen, sind der Bevölkerung bekannt. Ter weitaus größte Test der Bevölkerung siebt in der von dem Obcrvräsidenten der Provinz geschaffenm Organisation die einzige Möglichkeft, sich im Falle des Aufflammens der Gefahr vor dem Aeußersten zu schützen. Solange diese Emvftndungen die Be- vötterung noch beherrschen, scheint es nicht an­gängig, die Waffen einzuziehen und zu vernichten, die zur Bewaffnung von etwa aufgerufenen Wehr­männern bereit gehalten werden. Es bestehe zwar die Absicht, die Entwaffnung der osdpreußischen Ortswehren womöglich im Rahmen der allge­meinen Entwaffnungsaktion durchzuführen, es müsse aber mit der Möglichkeit einer Ver­zögerung gerechnet werden. Tie deutsche Re­gierung sei sich des Ermtes des Ent­schlusses voll bewußt, weise aber daraus hm, daß die Envoaffmmg der Bevölkerung, wie ffe das Protokoll von Spaa verlange, im wesent­lichen in nächster Zeit beendet sein werde, und daß die für Bayern unb Ostpreußen gemachten Vorbehalte im Vergleich damft bebeutungsbS seien unb militärisch nicht als bedrohlich cracktet werden können. Sie vertraue darauf, daß auch die alli­ierten Regierungen sich bei der Prüfung helfen, was zur Erfüllung der in Spaa übernommenen Verpflichtungen geschehen ist und was nod) zu geschehen hat, dem Gewicht der vorgebrachten Gründe nicht versckließen werde, die das roeitere Borgehen der deutschen Regierung zwingend be­stimmen müssen.

schriftstellerisch und praktisch auf natio- "' t und sozialpolitischem Ge­biet betätigt. Er ist der Sohn der befaniiten Wiener Frauenrechtlerin Marianne Hainisch. Der Präsident ist 40 Jahre alt.

Berlin, 9. Dez. (WTB.) Dem Vorsitzenden ktr interalliierten Militärkontrvllkommission, Ge- Lrrchl Rollet, ist heute eine Note übet die Ent- II torffnung .und Auflösung bet Selbstschutz- »rganisationen übergeben worden. In der sote wird zunächst ausgeführt, daß nach Anircht H deutschen Regierung eine Auflösung der SelbU- !vutzorganisativnen, die keinen mstitärilchen Eha- ctfter tragen, nicht verlangt roerböt fann. Die ^kffäie Regietung habe eine völkerrechtlick^ Be^ nithhmg dazu niemals anerkannt. Sie stehe, auch noch auf dem Standpunkt, baß eine lolaje Entpflichtung aus dem Friedensoertrag nicht her- Hertet roerben kann. Die Frage des Bestehens *r der Auflösung bet Selbstschutzorganii attonen ^Üsse als eine innere Angelegenheit betrachtet tertben. Dabei wird bemerkt, daß die in Bremen "gehende Stcü>tweht, bie in her Note der Kontroll- hRmifiton vom 12. Oktober besonders erwähnt birbc, keine Ausnahmes^llung einnimmt. Die Eckbftschutzotganisattonen seien selbstverständlich eine vorübergehende Einrichtung für Zeiten, t? bie Staatsgewalt infolge von außergewöhn- lrhen Umständen ihren Aufgaben nicht überall 8«achseii ist. Nur solange biete anormale Zu- fcmb dauert, können die Selbsffck>utzorganisationen bÄehen. Tas eigenste JMeresse des S< bau, seine Aushilfsmittel sobald wie »chrlich jfM. macherr

Vie Verordnung gegenüber Betriebs« Abbrüchen und -Stillegungen.

Dre an gekündigte Verordnung wurde am b. No- oonber erlassen und im ReichSgefetzblätt Nr. 223. yaS am 23. November ctschneu, veröfferftlüht. An bftem Tage tret allo bie Verordnung in Kraft.

1. bevor sie BettiebsMilageir ganz ober tell- triebe und Betriebe des Verkchrsgeroerbes mft iv^estens 26 Arbeitnebmerrr. Unternehmer sol­cher Betriebe sind verpflichtet, Anzeige an die von btt Landes»eMvalbehörde bestimmten Demobll- «achmrgsbehörde zu erstatten

1. bevor alle Betrrevsmrlagen ganz ober teil­weise abbredm oder bisher zum Betrieb gehörige Sachen m anderer Weise dem Be­trieb entziehen, wenn dadurch die Leistungs­fähigkeit verringert nxrb;

2. bevor sie Betriebsanlägen ganz oder teil­weise nicht benutzen, wenn dadurch in Be­trieben oder selbständigen Betriebsteilen mit unter 200 Tlfbcitndymrm 10 Arbeitnehmer, und tn solchen von 200 Arbeitnehmern an b Prozent mindestens aber mehr als 50 Ar­beitnehmer entlassen werden.

Ist die Maßnahme durch bie Eigenart des Betriebs bedingt, so besteht keine Anzeigepflicht. Mbrüche dürfen nicht vor Ablauf von 6 Wochen, Stillegungen von 4 Wochen nach der Anzeige frettfinben.

Die zuständige Behörde hat zunächst inner­halb der Frist 6 bzw. 4 Wochen aufzullären, l«lche Umstände die beabsichtigte Maßnahme ver­anlassen und welche Hilfsmaßnahmen an gezeigt krschcmen. Die Behörde ist ermächtigt, die Fristen irm einen, evtl, zwei Monate zu verlängern., Sc darf die Vorräte und betroffenen Gegenstände beschlagnahmen und zugunsten des Landesfiskus enteignen ober aus eine andere Person übertragen, -vodurch bie betroffenen Gegenstände bem Ver- 'tMNgsreckt des Unternehmers entzogen sind. Mit da Beschluß zu stellung geht das Eigentum im GM«mngsfalle über.

Erfolgt die Anzeige nicht, so kann die Be­hörde ohne Ernbaltung der Fristerr vorgehen. Zu- hMberbtmöhmg ist Mit Geldstrafe bis 100 000 Mk. mb Gefängnis bis zu einem Jahr bedroht. Außer­dem! können die Gegenstände erngezogen werden, mch fnerm sie dem Täter nicht 'gehören.

Stillegungen srnd barm ansgeschlossai, wenn Rc als Mittel in .Kämpfen zwischen Arbeftgebem tntb Arbeitnehmern verwenbet werden.

Zu der Verordnung sind eine Slefthzeftige Mus- jüLvmgSanweffuna, veröffentlicht hn Reichs-An- V^rr vom 24. November, unb Aussührungsbe- ßtwnnmgerr vom 25. November erschienen.

Den Behörden wird auf gegeben, sich mit den nttrafen Fachorganisationen, den betreffenden Ge- toerff(baffen, Außenhanbeksstellen und Selbstver- Inoltungskörpem in Verbftrbung zu setzen. Unter bnt aiifgezählfen Selbstverwaltungskörpern befin­den sich ber Reichskohlenrat und bie Reichsstelle titi Textilwirtschaft.

leichte Minenwerfer uyb 40 wehrmunitton gefunden. Die Waffen wurden sofort unbrauchbar gemacht. Nach Aussage des Besitzers des Felsenkellers, in dem die Waffen gefunden wurden, gehört derSchlüssel zu dem Keller dem Oberst a.D. Schönberg.

Griechenland.

Paris, 10. Dez. (WTB.) Der Unter» suchunosrichter hat oie beiden ehemaligen griechischen Offiziere Therapis und Kyriekis, die am 12. August d. I. den Anschlag auf Veniselos am Lyoner Bahnhof beruhten, wegen vorsätzlichen Mordes der 'Ankla<»ekam- mer überwiesen. Die beiden Offiziere sind in­zwischen wieder in die griechische Armee ein­gereiht worden.

dem Reiche.

Die Novelle zum Einkommensteuer-

Berlin, 9. Dcs^^TB.) Im Steuer­ausschuß des Reichstages teilte Neichs- frnanzrniuister Dr. Wirth auf eine Anfrage hin mit, baß die Novelle zum Etnlommcnsteuecgcfetz heute bem Reichsrat tzrorgelegt worden fei. Ob die Frist für die SelbUttechuer von Kriegsanleihe zur Anmeldung für das Reichsnotopfer über den 31. Dezencker 1920 hinaus verlängert werden könne, fei fraglich. Er sei aber bereit, dieser halb mit allen Fraktionen in Verhandlungen einzu- treten. Tie Grundsätze für die SBertcrmittclung in der Landwfttfchaft wolle er der Entselted-ung des Ausschusses unterbreiten. Der Vertreter des Rcik^finanzininffters begründet sodami die Vor­lage emgehenb unb erklärte, sie beseitige die tech- mschen Sckwiertgeiifeu der SOjäbryen Stundung unb erfülle den ursprünglichen Zw.rk des Reichs- notopfers, ber Papiergeldwut Einhalt zu hm unb die schwebende Schuld abzubauen. Währungspoli­tisch käme men mit einer schnellen Erhebung des Reicksnotopfers weiter als mit einer Zwangs- anleihe, bei deren etwaigem Mißerfolg ber Kredit weiter sinken würde. Tas ttrirtfamite undischnellste Mfttel sei die Annahme der Vorlage.

Gegen die Banknoterchsmsterei.

Aus eine Anfrage der Abgeordneten Bauer und Schwarzer ist vom Reichgmrniüer der Fi­nanzen folgende Antwort eingegangen:

Nach 8 3 des Gesetzes über Steuernachsicht vom 3. Januar 1920 verfällt Vermögen, bas bei der VeranlaMng zur Kriegsabgabe vorn Vermö­genszuwachs ober zum ReftiL.ro tspfer vorsätzlich verschwiegen wird, zagunsten scs Reichs. Diese Veriallerllärung erstreckt sich msbewndere auch aur Banknoten, bie gehamstert worden sind und deren Wert in den Steuererklärungen verschwiegen wor­den ist. Im Haushalt des Reick^füumr.ministe- nums ftir 1920 ist ein Betrag von 10 Millionen

tzorgamiationen i D r e n t e n. Auf Seitz entfielen 85 sozial-

demokratische Stimmen. Der gewählte Bun­ne woal'ck en -1 ^hört feiner Part« an. Er hat

Was dagegen die Entwaffnung der Ein-I sich schristsfelleri! wohn er we hren, d. h. bie Ablieferung der nalökonomischem in ihren Händen befindlichen Kriegswassen betreffe, I hte betätigt Er so hruü>le es sich hier um eine von Deutschland in Spaa übemommene Berpslicktung, deren Erfüllung die deutsche Reaierimg sich mit allen Mitteln angelegen sein lasse. Die Verhältnisse wären jedoch