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1940

Amtzverlündigungsblatt

für die provmzialdlrelllon »bcrljcfien und für dos Kreisamt Sichen

ffrehog. 1h,r durch bi, TnU b.,b,n TOk. 2.S0 ni,n,(,äbrN» '

«äSt»ssÄSÄ!«ttäu. '."L'S»jüavrt* «I "t,.

Bekanntmachung.

Betr.: Vorauszahlungen auf das Rcichsnotopfer.

In Hessen werden Kriegsanleihen zur Entrichlung des ReichSnotopfers angenommen von den BeIctskäsfeu, ven mit Vec- sehung von Bezi.kskassengeschäjten betrauten Passstellen, der hessi­schen Landeshypothekenbank in Tarmstadt, den Bczirlssparkasien Heppenheim und (vielen und der Bezirksspa.taffe Tür die Land gemeinden des Kreises Worms. Barzahlungen auf das Rcichs- notopser können geleistet werden bei beit R ichsva.ikanstalten, den Bcz.r.slassen, den mit Versehung von Be,i k^kassengeschästen be­trauten Kassenstellen, der städt.schon Sparkasse in Ta.mstadt, den Bezirlssparkassen Groß-Umstadt, Heppenlxnm, Lorich, Alsfeld, Gießen und Laubach, der Kreissparkasse Bingen uns der Bezirks­sparlasse für die Landgemeinden des Krei.es Worms.

Hierbei wftd nochmals besonders darauf hingewiesen, daß für die noch bis 31. Dezember ds. I s. bar gezahlten Betrage 4 vom Hundert als Vergütung gewährt und nachveislich selbst gezeichnete Schuldverschreibungen, Schuldbuchfo.derungen und Schatzanweisungen der Kriegsan le hon des Deut,ä)on Reichs bis zum 31. Dezember ds Js. und zwar die 41 zprozentigen Sclatzanweisungen der 4. und 5. Kriegsanleihe zum Werte von 96,50 Mk. für je 100 Mk. Nennwert, alle übrigen Stücke dagegen zum Nennwert, angenommen werden. Jedoch vermindert sich der angegebene Annahmewert um den für die Zeit vom 1. Januar 1920 bis zu dem Beginn des Zinsenlaufs der milübergebeneit noch nicht fälligen Zinsscheine sich berecknienden Zinsbetrag.

Eine Verlängerung der Frist, binnen welcher selbstgezeichnete Kriegsanleihe zu dem vorbezeichneten Vorzugskurse in Zahlung gegeben werden kann, ivird nicht stattf nden.

T a r m st a d t, den 2 Dezember 1920.

Landcsfinanzamt, Abteilung für Besitz- und Verkehrssteuern Hellwig.

Be t r. - Die Aufstellung der Gemeinde-, Mark- und Stiftungs- Voranschläge für 1921.

An dte iöürflcriiiciftercicii her Vnnncnieiiibcn und die Mark- und Sfiftnnncvorftniitic des Kreises.

Soweit noch nicht geschehen, empfehlen wir mit der Aur­steilung der Voranschläge alsbald zu beginnen.

Hierbei ist Folgendes besonders zu beachten:

1. Die z. Zt. tiurcf) die Regierung geführten Verhandlungen wegen Regelung der Gehalte und Vergütungen der Gemeinoe- beamten mit Wirkung vom 1. April 1920 ab sind noch nicht abgeschlossen. Es sind deshalb mindestens die von uns durch Verfügung vom 11. Juni d. I. in Vorschlag gebrachten und vom Gemeinderat angenommenen bzw. soweit Verwaltungs- streitveriahren schweben demnächst vom Kreisausschuß zu be­stimmenden Sätze wiederum einzustellen, wobei es sich dringend empfiehlt, im Voranschlag noch einen weiteren besonderen Be­trag vorzusehen, weil anzunehmen ist, daß die demnächst auf gesetzlicher Grundlage zu zahlenden Sätze höher sein werden, wie diejenigen unserer oben erwähnten Verfügung.

2. Wenn auch in Art. 14 Ziffer 3 oes Ausführungs'gesetzes zum Landessteuergesetz Ersatz der persönlichen Schul- und Polizei­kosten bereits für das Jahr 1920 zugesrgt ist, so werden diese Kosten doch noch für 1921 (unter Wahrung der Erhöhungen gemäß Ziffer 1) vorzus.'hen sein, weil die hierüber gefüllten Verhandlungen ebenfalls noch nicht abgeschlossen sind.

3. Als Anteil an der Reichseinkommensteuer ist vorerst der Ihnen durch unser Ausschreiben vom 20. v. Mts. iAmtsverk.- Blatt Nr. 17b bekanntgebene Betrag unter Rubrik 49 in Ein­nahme zu stellen. Der zur Deckung der Ausgaben noch weiter erforderliche Betrag ist unter Rubrik 61 vorzusehen. Bezüglich des Ausschlags dieses Betrags hat der Gemeinderat einen be­sonderen Beschluß zu fassen, der dem Voranschlag in Abschrift beizulegen ist. (S. hierzu unser Ausschreiben vom 21. Oktober d. Js., Amtsverk.-Blatt Nr. 154.) Anfügen wollen wir, daß nach Art. 14 Ziffer 2 e des Aussührungsgesetzes zum Landessteuer­gesetz die Gemeinden, die Grund und die Gewerbesteuer mindestens in gleicher Höhe wie in 1919 erheben müssen, wenn sie An­sprüche auf Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock erheben wol'en. Dies wird wohl sinngemäß auch für die Erhebung der Gemeinde­umlagen für 1921 Änwendung zu finden haben.

4. Soweit auf Grund unseres Ausschreibens vom 15. v. Mts

V Nr. dte Einführung der Vergnügungssteuer beschlosten worden ist, so ist unter Rubrik 48 ein entsprechender

Einnahme vorzusehen. Sollte eine Vorsehung nicht für erforderlich erachtet werden, dann ist dies anzumerken.

,,? Zs wird darauf hingewiesen, paß für Sahen der Fort­bildung-: schule un Ri. 1921 mindestens 6Mk. für die Stunde nno jur Halten des Hanoarbeitsunterrichts in kleineren Ge- hlr» 1 nntnaT)ll.Cnfi 80l U u"d in größeren Gemeinden min bestens 100 Mk. für die Wochenttunde vorzusehen sind.

. 0- Unter Rubrik 46 ist ei.t entsprechender Betrag für Kapital- ertrags,teuer und Warenumsatzsteuer vorzusehen.

schließlich machen wir noch daraus aujmerlsam, daß wir aus L-petjung von Wasserleitungs- uno MobiliarerneuerungssondS be stehen musien, weil dies durch die weiteren Preissteigerungen bedingt i|t.

Tie hiernach fertig gestellten Voranschläge lind uns bis zum 15. Januar 1921 vorzuleaen

Gießen, den 4. Dezember 1920.

Kreisamt Gießen.

____________________________Dr. Usinger.

Betr.: Erwerbslosenfürsorge; hier: Beschaffung der Inventar- gegenstände.

An die Bürstermcistereien der Landgemeinden des Kreises.

Das abschr.ftlich nachstehende Ausschre ben des Herrn Reichs- arbeitsminilters vom 21. Oktober zu Nr le 8222/20 teilen wir Ihnen zur Kenntnisnahme mit und bemerken dab.i, daß auch der hcsliiche Staat ein Eigentumsrecht von */l2 an oen etwa aus Mitteln der Erwerbslosensürsorge beschafften Gegenständen hat, das in gleicknr Weise, wie beim R.ich abgelöst werden kann Wir veranlassen Sie daher hierdurch, bei der Nachweisung für den Monat Dezember 19 2 0 ein Inventarverzeichnis der aus Mitteln der Erwerbslosenfürsorge be schassten Gegenstände mit folgenden Angaben vorzul.gen:

Spalte 1 Benennung des Gegenstandes,

Spalte 2 Anschafsungsjahr,

Spalte 3 Ansckiaffungskosten,

Spalte 4 Reickfsanteil von 6/13 aus Spalte 3

Spalte 5 Staatsanteil vokl */12 aus Spalte 3.

Am Schlüsse ist folgende Besck>einigung zu erteilen:Die Rrchngkeit obengenannter Angaben wird hiermit amtlich bescheinigt

...... den .... 1920.

Hessische Bürgermeisterei.

Falls der Reichs- und Staatsanteil in der vorgeschlagenen Weise abgelöst tverden soll, so kann der entsprechende Betrag bei der Tezeinber-Nachweismlg in Abzug gebracht werden, vas be sonders ersick)tlich zu machen ist.

Vom 1. Oktober ds. Js. ab dürfen Anschaffungen von In­nen targegenstän den nicht mehr auf die Reicks- und Staatsmittel der E werbslosenfürsorge übernommen werden.

Gießen, den 4. Dezember 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. He ß

A b s ch r i f t!

Nach den Feststellungen der Reichskontrolleure für bi" Er­werbslosenfürsorge ist i.i fast allen Gemeinden für die Geschäfts­stellen der Erwerbslosenfürsorge Inventar beschafft worden, das ans Mitteln der Erwerbslosenfürsorge bezahlt worden ist. Nach § 4 Absatz 1 der Verordnung über Erwerbslosenfürsorge bringt das Iieich seckis Zwölftel der Kosten für die Eriverbslosenfürsorge ans; die Jnventarstücke sind also zur'Hälfte Eigentum des Reiches. Ich bitte daher ergebend, veranlassen zu wollen, daß die Gemeindiw über das von ihnen beschaffte Inventar eine laufende Aufstellung führen.

Im übrigen wäre es mir erwünscht, wenn die (Gemeinben den Rcichsanteil an ben Ansckwffmigen ablösen würden. Dabei will ich, im Einvernehmen mit dem Herrn Rcichsrn nister der Finanzen zulassen, daß bei Gegenständen, die in 'ben Jahren 1918 und 1919 beschafft worden sind, 30 Prozent, bei Gegenständen, die im Jahre 1920 beschafft worden sind, 15 Prozent des Reichsanteils für die Abnutzung abgesetzt werden. Ich bitte, die Ausstellung über das Inventar bei der nächsten Abrechnung der Gemeinden anzufordern und ebettso gegebenenfalls die Erklärung der Ge­meinden darüber, in welchem Umfange sie den Reic^anteil im

Zreitag, 10. Dezember 1920

»»nähme von Anzeigen für di« lagtsHommcr bi» z»m Nachmittag vorher

Xjl ohne jede Derbmdlichtiett.

f Ä W Preis für 1 mm h-he für

1 M M Anzeigen v V4 mm Breite

I nr H brtiid) 35 Pf., auswärts

45 Pf.; für Reklame.

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y Vorschrift 20*/. Aufschlag.

T ftaupischrifilciti-r. '.'lug.

Goetz. Bcranttoortlich für Politik: Auq. für den übrigen Teil: Dr.

Roinhold 3*nJ; für den An^rgenteU: H. Beäi, i: Zchvlstratze 7. sämtlich In Gießen.

pfung. Es ist zu doften, daß diese dem steuer» n NachnckUimdtmst zur Verfügung gestellten tel es ermöglichen werden, auch den Hamsterern Banknoten aus die Spur zu kommen. Gerade n Perionen gegenüber, welche nicht bloß ihre tem fiiiiterjirtten, fonbern durch das Ham- t ber Banknoten dem Wirtschaftsleben [daueren iben zu füg en, muß die volle Strenge des Ge- i Anwendung finden. Sie haben neben ben rerstvafen die Eüchiehung ber grtxnnftcrten äk- c zu gewärtigen. Bei ber gegenwärtigen Nol­des Reichs ist es die Pflicht eines jcbai tschen, die Steuerbehörden in dem Bestreben unterstützen, die versteckten Banknoten zu er« n und die Personen der verdienten Straw zu- bren, welche aus Kosten ber Allgemeinheit ihre bnlidjen geldlichen Vorteile versolgen.

Belohnungen für die Aufdeckung von lerhinterzlehungen können von ben Landes- n zürn lern an alle btefenigtn Personen gezahlt >en, die an der Bekämpfung von Zuwidetchand- ien gegen die zahlreichen Reichsstntergesetze- nen. Bsahrnehnmugeii über Steuerhinterzle- gat und über offensichtliche Verletzungen von uergesetztn würden zur Kenntnis des zuständi- Landesfinanzanits Darmstadt zu brtnrn sein.

Bestrafung von KettenhanSel.

Berlin, 10. Dez. Wie oieVoss. Ztg." Leipzig meldet, sind gestern in Leip-- , Dresden und Chemnitz auf An- nung ber Staatsanwaltschaft zahlreiche -aber der angesehensten Getreibefir- n v e r h a f t e t worden. Das Vorgehen der atsanwaltschaft stcbt im Zusammenhang einer Kettenhandelangelegenheit, in die

- große sächsische Firma verwickelt ist.

Die itruc Regierung in Sachsen.

Dresden, 9. Dez. (Wolff.) Nach Wie- aufnahme der Landtagssitzung er- :t Buck (Soz.), für den sächsischen Mi- erpräfidenken rönne allein die von der kskarnrner angenommene Verfassung die ßgebende Richtschnur seines Handelns sein. )önn wurde zur Abstimmung geschrit- . Es entfielen auf Buck (S.) 48, Hoffmann Natl.) 20, Blüher (D. Dp.) 18, Seyfert m.) 8 und Hille (Z.) 1 Stimme. Buck ist > gewählt. Unmittelbar darauf leistete der gewählte Ministerpräsident vor dem Hause )ie Hand des LandtagsprLsidenten den Eid die Verfassung, worauf die Sitzung ge- offen wurde.

Ein geheimes Waffenlager.

B e r l i n, 9. De^. (WolffI Der preußische ffebienft teilt mit: In der Nacht zum )ezernber wurde auf dem Gute Treibttsch Naumburg ein geheimes Waff en - ;er entdeckt. U.a. wurden 281 Gewehre, schwere, 10 leichte Mafchinengewebre, drei hte Minenwerfer uyd 40 000 Schuß Ge- -rinunition gefunden. Die Waffen wurden >rt unbrauchbar gemacht. Nach Aussage Besitzers des Felsenkellers, in dem die ffen gefunden wurden, gehört derSchlüssel dem Keller dem Oberst a.D. Schönberg,

Äei Mangel an Aufträgen soll sich 5ie Behörde mit den Komnmnalverwaltungen, den zuständigen slkrichsministerien und den aufträgevergebenden Be- borbeu in Verbindung setzen. Für den Handel ist besonders beachtlich, daß auch hier empfohlen fimtb, mit den privaten Abnehmerverbänden (Ge- nvssenschaften, Konsumvereinen) in Verbindung zu tacken

Vom Beschlagnahmerecht soll in ber Sperr­frist narr zu Sixfrrtmo? zwecken Gebrauch gemacht tatrben, von ber Enteignungsbefugnis nur bann, hxmi Abbrluh ober Stillegung unvermeidlich et> sSernen.

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Line deutsche Note an die Entente über die Entwaffnung.

Berlin, 9. Dez. (WTB.) Dem Bombenden b« ntteraKicrten Militärkontrvllkommission, Ge- ur< Nollet, ist heute eine Note über die Ent- Vrfstrung .und Auflösung ber Selbstschutz- Organisationen übergeben worden. In ber fiote wird zunächst ausgeführt, daß nach Ansicht Vrt deutschen Regierung eine Mflösung der Selblt- s^utzorganisativnen, die keinen nftlstärischen Cha- tfter tragen, nicht verlangt werdeii kann. Die dschche Regierung habe eine völkerrechtliche Ber- ^ilichtung dazu niemals aneckannt. Sie stehe auch f$t noch auf dem Standpunkt, daß eine solche «erpflichtung aus dem Fricdensoertiag nicht her- r<eitet werden kann. Die Frage des Bestehens o >r der Auflöftmg der Selbstschutzorganisationen inässe als eine innere Angelegenheit betrachtet totrben. Dabei wird bemerkt, daß die in Bremen bistehende Stlä^Lwehr, die in der Note der Kvntroll kcmmission vom 12. Oktober besonders erwähnt turbc, feine Ausnahmestellung einnimmt. Die velbstschutzorganisationen seien selbstverständlich mr eine vorübergehende Einrichtung für Zeiten, v) die Staatsgewcckt infolge von außergewöhn- lahen Umständen ihren Aufgaben nicht überall ^wachsen ist. Nur solange dieser anormale Zu- Kund dauert, können die Selbstschutzorganisationen b-rstehen. Tas eigenste Interesse des Staates dränge duu, seine Aushilfsmittel sobald wie möal'ck» en^- »chrlich jjM. machen

normen oiig weroeu lunu, aut ui <ct Provinz vorhandenen Truppen und Polv- zeimannschaften zur Wahrung der Neutralität an die Grenze zu werfen und das Innere des Landes von iebem Schutz zu entblößen. Die Schwierigkeiten, die dem .Heranziehen von Ber- stärkimqen aus anderen Teilen des Rerches cnt> gegenstehen, sind der Bevölkerung bekannt. Ter weitaus größte Teil der Bevölkerung sicht in der von dem S?ber»räfii>enten der Provinz geschaffenen Organisation die einzige Möglichkeft, sich im Falle des Aufflammens ber Gefahr vor bem Aeußersten zu schützen. Solange biefe Emvfindungen bie Be­völkerung .noch beherrschen, scheint es nicht an­gängig, oie Waffen einzuziehen und zu vernichten, die zur Bewaffnung von etwa ausgerufenen Wehr­männern bereit gehalten werben. Es bestehe zwar bic Absicht, bie Entwaffnung ber ostvreußischen Ortswehren womöglich im Rahmen ber allge­meinen Entwaffnuugsaktio n burchzuführen, es müsse aber mit ber Möglichkeit einer Ver­zögerung gerechnet werden. Tie deutsche Re­gierung fei sich des Ernstes des Ent­schlusses voll belvußt, weise aber darauf hin, daß bie Entwaffnung der Bevölkerung, wie sie bas Protokoll von Spaa verlange, im wesent­lichen in nächster Zeit beenbet sein werde, und daß die für Bayern und Cftorcujcn gemachten Vorbehalte im Vergleich damit bedeutungslos seien und militärisch nicht als bedrohlich erachtet werden tonnen. Sie vertraue darauf, daß auch bie alli­ierten Regierungen sich bei der Prüfung denen, waö zur Erfüllung ber in Spaa übernommenen Verpflichtungen geschehen ist unb was noch zu geschehen bat, bem Gewicht ber vorgebrachten Gründe nicht verschließen werde, die das weitere Vorgehen ber deutschen Regierung zwingend be­stimmen müssen.

Ter östcrreichischcr Vundespräfident.

Wien, 9. Dez. (WTB.) Die Bundes­versammlung wählte mit 129 von 214 Stim­men Tr. Michael Harnisch zum Bundes-

Ipräsidenten. Äuf Seitz entfielen85l'ozial- demolratische Stimmen. Der gewählte Sun» desp^äfident gehört feiner Partei an. Er hat

Aur dem Reiche.

Die Novelle zum Einkommensteuer-

Berlin, 9. Detz. (^TB.» 3m Steuer» ausschuß bes R eichstag es teilte Neichs- fincmzministtr Dr. Wirth auf eine Anfrage hin mit, baß die Novelle zum Eöikommensteuergewv heute dem Reichsrat hzorgelegt worden sei. Ob die Frist für bie Selbytzeichner von Kriegsanleihe zur Aumelburig für bas Reichsuotopser über ben 31. Dezember 1920 hinaus verlängert werben könne, sei fraglich. Er sei aber bereit, bieserhalb mit allen Fraktionen ftr Verhanblungen einz-u- treten. Tic Grunbsätze für die Wertcrmittelung in ber Lanbwrrtschaft wolle er ber Entscheidung des 2-usschusses unterbreiten. Der Vertreter bes Reil^finanznrrnisters begdmbet sodann die Vor­lage emgehend und erklärte, sic beseitige bie tech­nischen Schwierrgefiten der 30jährisen Stundung unb erfülle den ursprünglichen Zweck des Neichs- notopfers, ber Paviergeldwut Einhalt zu tun und bie schwebende Schuld abjafcauen. Währungspoli­tisch. rdme men mit einer schnellen Erhebung des Reichsnowpsers weiter als mit einer Zwangs- milcihe, bei deren ctnxri^m Mißerfolg ber Kredit weiter sinken würbe. Tas uxtfarnfte unb»schnellste Mittel sei bie Annahme ber 23oriage.

Gegen die Banknoietchs niste re i.

Aus eine Ansvage der Abgeordneten Bauer und Schwarzer ist vom Reichsmvnüer der Fi­nanzen folgende Antwort eingegangen:

Nach § 3 des Gesetzes über Steueruachsicht vom 3. Januar 1920 verfällt Vermögen, das bei der Veranlagung zur Kriegsabgabe vom Vermö­genszuwachs oder zum Reüls -otvpier vorsätzlich verschwiegen wird, zugunsten des Reichs. Tiefe Ver'allerklärung erstreckt sich msbciondere auch aut Banknoten, die gehamstert worden sind und deren Wert in bat Steuererklärungen verschw.cgen wor­den ist. Im Haushalt des Reic^ftuaniministe- riums für 1920 ist ein Betrag von 10 Millionen Mark vorgesehen Mir BefSrnpnurg von Zuwider­handlungen gegen die Abgabengesetze und das Ge­setz gegen die Kapftalflucht, sowie für Belohnungen an Saunte des LafibchSdtenßes bei dieser Be-

Aus Hessen.

Pv rwbchandlung bn Anfragen des Publikums an Behörden.

Vorn 1. Januar 1921 ab werden bei den hessischen Sehörden zur Freirnachunq ihrer Postsendungen Dienstmarken eingeführt, wo­gegen das bisherige Stundungsverfahren wegfällt. Seither konnten Antworten auf An- fiagen oder Eingaben an Sehörden als porto­pflichtige Dienstbriefe den Einsenderti über­mittelt werden, die beim Empfang lediglich das gewöhnliche Porto zu zahlen hatten. Auch in Zukunft könnten, weil die Verwetidung von Dienstmarken nicht angängig ist, der­artige Antwortschreiben als portopflichtige Dienstsendungen abgesandt werden. Von der Post würde aber in diesem Falle nach den. neuen Sestimmungen außer dem Porto (für' gewöhnliche Briefe bis 20 Gr. 40 Pf., über 20250 Gr. 60 Pf.) noch eine Nachschuß-* gebühr erhoben werden. Falls auf Erteilung einer Antwort Wert gelegt wird, empfiehlt es sich sonach zur Ersparung unnötiger Portokosten, den an die Behörden gerichteten Anfiagen, Gesuchen usw. einen mit Anschrift versehenen fieigemachten Briefumschlag bei­zufügen.

Die hessischen Kreisstädte haben zur Deckung ihrer Ausgaben für die erhöhten Beamtengehälter in einer Versammlung in Frankfurt a. M. den Antrag gestellt, einen Lastenausgleich dadurch zu schaffen, daß die Regierung auf dieStaats- faffe die durch Schulgeld und sonstige Ein­nahmen nicht gedeckten persönlichen Aus­gaben aller höheren Lehranstalten überneh­men soll. Tie Begründung geht dahin, baf$ durch die Beamtenbesoldungsrefvrm_ die Erfi stenz der höheren Schulen in Kreisstädten oe- droyt ist. Es dürfte nicht dahin kommen, daß schließlich nur die höheren Lehranstalten ber großen Städte in Hessen die Stätten für die höhere Bildung werden.