Ausgabe 
9.2.1920
 
Einzelbild herunterladen

ebenen: inner.

1 unser Urvater,

.Wmattem liebupiann, m «chwieger.

^r, von

02499

numi

tLH.

rchmnz:

IDNWtL re 1930. 02463 ldet Dienstag 'unberg statt.

SaäFljy'

is 8 Uhr

UNGER ömtlen 149k !INI

icht Schneidert jtftunbiiaft Sir geb. unter 02481: i flieh. An», erbet

Garteuerdl

enloS abMltnF ffllngfpor 8W

e/oabaugeleW

Saal

le frei für eml8ti-: der Woche- ' Sertauration.

,ann fährt ntwn nGiessennet rankfort a. M Ml. Angebote M 44 an den flie»«

Nontas °r7 iür, Roseff!

«»*

Datier*

Rose

. NM' äoÄ;«< lie W,Fr

eHn®Jw «A, Wen «e. ?Ztbeffnrrr^

vrtf Anonyr [ÖL ®djr.® ^_Cß45Ubj.

Verlos B eeide«» * 9eW«& »Ät riBWjt eher) veE-x

Nr. 30

9. Februar

1940

3nl)alt$ Ucbcrfid)t: Ausdrusch von Getreide. - Verkehr mit Nutz- und BrennhoO - Gebühren der Sckornftoins^^ £77~7T-----T7T

M-Id-pstiM d°r m di- R-ich.wchr GntreknOen. - HSch^r-ü- für Verbrauch.,u»er. - M-HMef-ruug für Vabifdjes oÄÖt __(Matzen). Viehseuchen. Vornahme der Notlaufimpsungen durch Laien. - Gefunden, verloren.

arif für das Schornstein- dementsprechende Erhöhung

1

Stockwerk

durchlaufen . .

3

10

1

Stockwerk durchlaufen

Pf.

2 Stockwerke durchlaufen . .

3 Stockwerke durchlaufen . .

bei denen der Wert an

4

5

6

60 Pf.

75

90

100

110

120

bis 3U Pf.

obgehaltene ^Zersommtungen sur om u n i a> i u b an Deutschland statt, die überall stark besucht waren. Die Redner und Redn.-rinnen erörterten unter stürmischer Zustimmung der Teilnehmer vor allein die wirtschaftlichen Seiten der ÄTrfckü'- frage. In allen Versammlungen wurde eine gleich­lautende Entschließung angenommen.

h^eddes warnte die Zuhörer vor dem Haß und km Neid gegen andere Völker. Eine ähnliche Meldung bringen üie jüngsten Nachrichten aus Belgien. Die Brüsseler Handelskammer trat

Stockwerke durchlaufen . .

Stockwerke durchlaufen . .

Stockwerke durchlaufen . .

Bus dem besetzten Gebiet.

nc. Wiesbaden, 9. Febr. Die fran­sen Besatzungsbehörden gehen gegen , die ohne ordnungsmäßigen das besetzte Gebiet betreten, mit unnach- cher Strenge vor. Zwei junge Mädchen Frankfurt müssen hier 14 Tage Gesäng* bsitzen, weil sie keinen Paß hatten; ein. iter aus Frankfurt bekam in Höchst we- »esselben Vergehens 3 Wochen GesänK- uid eine Marktfrau in Mainz, die ihren angeblich verloren hatte, muß neben 200 : Geldstrafe acht Tage absitzen.

er prozeh Lrzberger-helfferich.

Berlin, 9. Febr. (WTB.) Zur heutigen mdlung im Prozeß Erzberger-Helf- ch war Rerchsfinanzminister Erz bergen -ererschienen. Die Zuhörer wurden auf enauefte nach Waffen untersucht. Nachdem der Vorsitzende die Sitzung mit der Ermahnung zu ruhiger, sachlicher Verhandlung eröffnet hatte, äu­ßerte sich Erzberger zum Pinpodin-Fall, wo­bei er besonders die Veräußerung seiner Anteile

ge, der Verstaatlichung des Bergbaues, der en Handelspolitik svww eine Rerhe vm neu der sozialen Gesetzgebung vornehmm.

Elementes« in Aegypten.

niro, 9. Febr. (WTB.) Havas. Cle- eau iffl im Sonderzug hier eingettvffen.

Die Eröffnung des englischen Parlaments.

London, 9. Febr. (Havas.« Das Parla­ment wird am Dienstag mit großer Feierliä?- keit eröffnet werden. Zum ernen Male s'it 1914 wird der König, die Königin und der Pnnz von Wales an der Sitzung teilnehmen. Der fiöntg wird die Thronrede oerle"en. Die starke S N- fron wird namemüch die Bei-andlung der Home-

Bekanntmachung

betreffend die Gebühren der Schornsteinfeger, hier Abänderung des Regulativs, die Reinigung der Schornsteine betreffend.

Vom 30. Januar 1920.

Sie andauernde und weiterhin wachsende Teuerung macht die erneute Erhöhung der im Lohntarif für das Schornstein- fcgerg werbe fepgest tz en Löhne, und iure dementsprechende Erhöhung der Feggebühren erforderlich. Unter Aufhebung der bisherigen Besetzungen. wird daher mit Zustimmung des hessischen Ge- samtminisleriuins das Regulativ, die Reinigung der Schorn­steine betreffend, vom 26. Januar 1875 (Regierungsblatt 2.851 bis zur allgemeinen Neuordnung des Schornsleinfegerwesens vor läufig wie folgt geändert:

I 8 23 erhält folgenden Wortlaut:

§ 23. Tie Gebühren der Schornsteinfeger betragen ein­schließlich Teuerungszuschlag:

l.Für die Reinigung von steigbaren fogenamtten deutschen Schornsteinen, die

45

60

75

85

95

100

Au» dem Reiche.

t militärische Besetzung von Plauen?

erlin, 10. Febr. In Plauen i. B. sind Berliner Lokal-Anzeiger" gestern nachmittag swehr truppen eingerückt. Zwischen- tngneten sich nicht. Die militärische Besetzung ladt steht vermutlich mit Streikgelüsten in Ttilinburftic im Zusammenhang.

Vom Hessischen Volksbund

e uns mitgeteilt wird, folgendes Tels- n an die Reichsregierung gerichtet wor- Der Vorort Cassel des Hessischen bundes gibt seiner Empörung Ausdruck das Auslieferungsbegeheen Verbandes, das, jedes moralischen altes bar und aller menschlichen Vev- Hohn sprechend, nur die Vernichtung utschen Selbstgefühls, den völligen Meu- >rds Deutschlands anstrebt. Die Reichs- ung möge auf dem Standpunkt ihrer vom 26. Januar fest beharren und des :s gedenken, das einer der edelsten Deut- resagt hat: Nichtswürdig die Nation, die thr Alles setzt an ihre Ehre."

Der Druckerstrcik in Köln.

öln, 9. Febr. (WTB.) Infolge - des kerstreiks können die hiesigen Zei­en mit Ausnahme der sozialdemokratischen rischen Zeitung" nicht erscheinen.

Generalstreik in Solingen.

-olingen, 9. Febr. (Wolff.) Seit morgen herrscht hier der General- k, dem sich auch die Buchdrucker- lfen angeschlossen haben. Die Zeitmt- -schienen nicht. Der Generalstreik ist eine wilder Streiks in gewissen Betrieben, ic derer die Arbeitgeber den beteiligten tem mit einer 14tägigen Frist gekündigt t.

2 Stockwerke durchlau en . .

3 Stockwerke durchlaufen . .

4 Stockwerke durchlau en . .

5 Stockwerke durchlaufen . .

6 Stockwerke durchlau en . .

usw. für jedes weitere Stockwerk . 10

2. Für die Reinigung von engen sogenannten russischen Schornsteinen, die

Ur ^ti^r Q»l7 7 30 Milliarden geschätzt wurde. Er schloß:Wer

Lor zu einer öifeung zusammen, i die Zahlen unbefangen prüft, kann es unmöglich

per Pralident verlas ein Schreiben des Mv-l lemgnen, daß Deutschland schon jetzt bis an die UMrs für wirtschaftliche .Angelegenheiten, in | Grenze seiner Leistungsfähigkeit beftrebt gewesen ist.

dem Zeitpunkt der Lei­stung auf Gold mark geschätzt worden ist, find

usw. für jedes weitere Stockwerk . . 5

3. Für das Reinigen eines Schornsteinaufsatzes

1 Meter Höhe........15

2 Meter Höhe........20

beHandette. Er schilderte seiner Anteile an den

sächsischen SerumwerDe, der

Zur Präsidentschaftswahl in Amerika.

Newyork, 9. Febr. (WTB.) Havas. Hoo­ver wird seine Kandidatur für die Präsident- schaftswatzlen niederlegen.

Ein amerikanisches Flottenprogramm.

Neuyork, 9. Febr. (Wolff.) Havas. Marine­minister Daniels bereitet em großes Flotten- programm für die Vereinigten Staaten vor, das 16 Ueberdreadnoughts und 10 Panzerkreuzer umfaßt.

Haag, 9. Febr. (WTB.'' TerNieuwe Cou- rant" meldet aus Washington: Marinesekretär Daniel, Vorsitzender der Untersuchungskom- mission des Senates, erklärte: Tie Vereinigten Staaten müßten sich entweder dem Völker­bund anschließen oder die größte Flotte unterhalten. Er versicherte, daß die amerikanische Flottenpolttik von Frankreich und England gebilligt worden sei, und daß er dies durch vertrauliche Dokumente beweisen könne.

tlintsverfünöigungsblatt

für die provmjiaidfreltion Gberhefje« und für das Kreisamt sieben

tdd,on, NO» 'montaq. 'B'.ns.aq,Donrmstqq u. Nnr d-rch di.Post ,q qeq.n M». 2.50 =>i«t,l|äl>rL Vofü.itoMgoUft.to.

zum Pariwert den Verkauf

Direktor der

Bekanntmachung

betreifeiiö Ausdrusch von Getreide. Vom 20. Januar 1920.

In Ausjul/rung oer Reichsgeireideordnung für die Ernte 1919 wird hiermit auf Grund deren 88 5 und 80, Zister 12 das Nach stehende benimmt:

8 1. Die Besitzer beschlagnahmter, noch nicht ruSgedvoschener Brolgetreidevorräie sind verpflichtet, dieselben bis spätestens zum 1. März 1920 auszudreschen.

8 2. Zuwiderl/rnclungen gegen § 1 werden nach § 80, Zister 12 der Reichsgeireideordnung für die Ernte 1919 mit Gefängnis bür zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 50 000 Mart oder mit einer tiefer Strafen bestraft.

Darm st o d t, den 20. Januar 1920.

Hessisches Landesernäl)rungsamt: Neuma n n.

Bekanntmachung

betreffend den Ausdrusch von Getreide. Vorn 29. Januar 1920.

Im Nachgang zu unserer Betanntinachung vorn 20. ds. Mts (Beilage zu Nr. 18 oer,,Darmstädter Zeitung" vom 22. Januar 1920j wird hiermit benimmt, das- in denjenigen ttomrnunaloer- bänden, die für den Ausdruich von Getteioe einen früheren Schluß­termin als den 1. März 1920 festgesetzt haben, der von ihnen bestimmte Termin Geltung bat.

T a r m st adt, den 29. Januar 1920.

Hesfifches Landesemährungsamt. I. V.: Emmerling.

bisher folgende Leistungen bewirkt worden:

1. die Saargruben mit 1000 Mill. Goldmark,

2. die Liguidation deutscher Unternehmungen im Ausland auf 120(0 Mill. Goldmark,,

3. das Reichs- und Staatseigentum in den ab­getretenen Gebieten 6600 Mill Goldmark,

4. die Handelsflotte mit 8250 Mill. Goldmark,

5. Naturalleistungen:

a) an Kvhle 240 Mill. Goldmark,

b) an Maschinen 150 Mill Goldmark,

c) an Ei fenbahnmaterial 750 Mill. Gold- mark,

d) an Kabel 66 Mill. 'Goldmark,

6. das zurückgelassene Staats- und Heeres- eigentum, soweit es nicht unmitt-elbaren Kamps­charakter trägt, 7000 Mill. Goldmark,

7. die bisherigen Kosten für das Besatzungsheer 666 Mill. Goldmark.

Die Summe dieser Leistungen be­trägt 36 722 Millionen Goldmark. Dazu kommen die bereits begonnenen aber noch nicht ab­geschlossenen Lieferungen im Werte von 390, von Farbstoffen im Werte von 2OO Millionen Goldmark, sowie unsere Forderungen gegen Oesterreich-Un- ?arn, Bulgarien und die Türkei im Betrage von 000 Millionen Goldmark.Dabei verdient ausdrück­lich hervorgehoben zu werden, daß diese Zistern die zurückgegebenen Werte und Waren, nämlirf) die belgischen Depots, Effekten usw. im Betrage trat 480 Millionen Goldmark nicht ernschLießen." Der Minister betonte, daß die vorstehenden Zahlen mit großer Vorsicht ausgenommen feien, und beispiels­weise den Verlust durch Liguidationen mit 12 Mil­liarden erscheinen ließen, während er von anderer Seite niit Rücksicht auf die Wertsteigerungen auf

Bekanntmachung

über den Verkehr mit Nutz- und Brennholz.

Aus Grund der §8 1 und 4 der Verordnung über Die wirtschaftliche Demobilmachung vom 7. November 1918 ^Reichs- Gesetzblatt <5. 1292) ordne ich im Einvernehmen mit dem Hess. Ministerium des Innern und dem Hess. Ministerium der Fi­nanzen, Abteilung für Forst und Kameralverwaltung hiermit an, was folgt:

81... Nutzholz und Brennholz dürfen auf der Bahn oder zu Wasser nur mit ftaatlidjer Genehmigung befördert werden.

Bei Versand des Holzes noch hessisckjen Orten wird die Genehmigung von der staatlichen Oberförsterei, aus deren Be­zirk das Holz befördert wird, auf dem Frachtbriefe " oder dem Konnossement erteilt. Ter Frachtbrief oder das ft'ounof fern ent müssen den Absender, den Empfänger, die Versandstation, die Bestimmungsstation, den Bestimmungsort, sowie die Art und die Menge des Holzes enthalten.

8 2. Nach außerhefsifchen Orten dürfen Nutzholz und Brenn­holz ohne Rücksicht auf die Beförderungsart nur mit staatlicher Genehmigung befördert werden.

Wird das Holz auf der Bahn oder zu Wasser befördert, so wird i?ie Genehmigung von dem Ministerium der Finanzen, Abteilung für Forst- und Kameralveinvaltung, auf dem Fracht brief oder dem Konnesfement erteilt. Ter Frachtbrief oder das Konnossement müssen die im 8 1 hezeichneten Angaben enthalten.

Wird das Holz in anderer Weise befördert, so stellt die paatliche Oberförsterei, aus deren Bezirk das Holz befördert wird, einen Beförderungsschein aus. Ter Besördekililgsschein hat den Absender, den Einpsänger, den Abgangsort, den Bestim­mungsort, sowie die Art und die Menge des Holzes zu ent­halten. Statt durch Beförderlmgsschein kann die Besörderiings- erlaubnis auch durch Bescheinigung aus dein Abfuhrschein erteilt werden. Tie Beförderung darf nur an dem Tage erfolgen, der auf dem Beförderungsfchein (Abfnhrfchein) als AbgMigstag ver­merkt ist. Ter Transportführer hat den Beförderungsfchein (Ab- fuhrschein) bei sich zu führen.

8 3. Tie Genehmigung (§§ 1 und 2) kann von der Vor­lage eines Nachweises darüber abhängig gemacht werden, wie das Holz verwendet iuerben soll.

8 4. Für die Erteilung der Genehmigung auf einem Fracht­brief oder einem Konnossement (8 1, Absatz 2 und 8 2, Absatz 2) wird eine Gebühr von einer Mark erhoben. Bei Beförderung von Holzmengen von weniger als zehn Festmetern kann von Erhebung der Gebühr abgesehen werden.

8 5. Tie zur Ausführung dieser Bekanntmachung erforder- lichm Anweisungen werden von dem Hessischen Ministerium der Finanzen, Abteilung für Forst- und Kameralverwaltung, erteilt.

8 6. Wer den Anordnungen in den §8 1 und 2 dieser Be­kanntmachung vorsätzlich zuwiderhandelt, wird mit 0)efängnis- strafe bis zu fünf Jahren und mit Geldstrafe bis zu einhundert­taufend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Auch kann das den Vorschriften ber §8 1 und 2 zuwider beförderte Holz

zu einer Zeit erfolgt sei, wo die Anteile gewissen Zukunftswert, d. h. Spekulationswert gehabt hätten. Von diesem Verkäus habe er der Gesellschaft ord­nungsgemäß Mitteillmg gemacht. Zu dem Vorwurf, daß er als Abgeordneter die Regierung für die Subventionierung der Serumwerve habe interessieren wollen, wies Erzbeiger den 2lngellag- ten Helfserich daraus hin, daß ihm als ehemaligen Staats Minister ganz genau bekannt sein müßte, daß einmal 25 000 Mark bei dem Millionenheercs- etat damals gar keine Rolle spielten, drß ferner bei der Etatsberattrng in der Oteed Abgxorv^ nete allerlei Wünsche Vorbringen, die höhen Mittel verlangen als eingesetzt sind. Gegen­über der Behauptung zwischen seinem Auf­treten im Reichstage und feinen Beziehungm zu den sächsischen Serum werben b.ftante ein Zu­sammenhang, erklärte Erzberger imt?r feinem Eid', daß dieser Zusammenhang niemals bestand.

Hierzu wurde die Vorladung neuer Znigen m Aussicht genommen. Von dem Zeugen Laubm- schläger werden Erzbergers Aussagen über den Pari- Verkauf seiner Anleilfcheine dahm bekräftigt, bab für die Serumwerve die v^rschredenstm g.-schäft-- licken Interessen für den Ankauf Vvrlagm.

Es folgte dann die Verlesung des Protokolls über die Aussagen des 72jährigen Senior­chefs der Firma Thyssen, Tr. August Thyssen, der wogen Erkrankung kommisstmsch vernommen worden war. In seinen Aussagen, die siich 'tm weientlichen mit den Bekundungen des Generaldirektors Rabe decken, schildert Thyssen Erz- terger als einen außerordentlich fleißigen und äugen Mann, den er häufig in wirtschaftlichen

TV?* ovtyvn. q, ......

reben diese Mitteilung eine Stimme aus Rtn gl and so kann man den Eindruck gewin- allmählich bei der Regelung der wirt- HHaftluchen und politischen Beziehungen der Völker die Vernunft wieder mitzusprechen be- Fnnt. Der ffnanzrelle Berater der britischen Megrerung, Str George Paish, Herausgeber bkkannttn toirtMnftlidfen ZeitschriftThe

, schreibt Mltte Dezember:Es sei mfctoä, auf die ersten Zahlungen Deutschlands am Frankretch und Italien zu warten, penn Hr einem Jahre könnten sie nicht erfolgen.

n?.a,n Deutschland zugrunde gehen, so Miwe sich pte Erschütterung auf Frankreich, Jtalten, ja sogar auf England übertragen und diese Staaten vernichten. Wolle man 5 ankreich wiederherstellen, so müsse Deutsch- zunächst Wiederhergestellt werden. Ohne Irohstvffe für seine Fabriken und ohne Lebens- nrittel für seine Bevölkerung könnte es eine Wiedergutmachung nicht leisten." Nach einer umsterdamer Meldung vom 2. d. Mts. hielt ierner per britische Handelsminister bir Auckland Geddes vor der Handelskammer ton Plymouth eine Rede, in der er sagte, die froße Ähre des Krieges für den Kausmann ei, daß die Völker voneinander abhängen und ncht unabhängig seien. Solange Europa nicht inr die Beine gesetzt sei, könne in Handel und Industrie keine Stabilität erwartet werden.

3 Meter Höhe und mehr .... 30

1. Für das einmalige Reinigen eines weiten, steigbaren oder engen russischen, in das Gebäude eingebauten Zentral- heizungs-, Wäscherei-, Schreinerei-, Metzgerei-, Schmiede-, Hotelküchen-, Gastwirtschafts-Schornsteins, sowie eines rus-

zngunilen der Hessischen Staatskasse von mir für verfallen er- tlart werden, gleichgültig, ob es dem Täter gehört oder nicht

8 <- Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Ver lunbigung in Kraft.

Darmstadt, den 26. Januar 1920.

Der Slaatskommissar für die wirtickxntliche Demobilmachung in Hle.sseni: Linken Held.

Bekanntmachung.

über iben Verkehr mit Brennholz

Auf Grund der Verordnung des Bundesrats über die Er richtung von Preisprüsungsiiellen und die Verforgungsregeluug vom 25. September 1919 und vom 4. November 1915 Reichs- geletzblatt 607, 728- heben wir hiermit unsere Befanntmachuily uver den Verkehr mit Brennholz vom 31. Januar 1918 «Reg. S1; >nit Wirkung von dem Tage an auf, an dem die Bekanntmachung des Staatskommissars für die wirtschaftliche De­mobilmachung in Hessen über den Verkehr mit Nutz- und Brenn holz vorn 26. Januar 1920 in Kraft tritt.

Darmstadt, den 26. Januar 1920.

Hessisches Ministerium des Innern: Tr. Fulda.

An den Cbcvbürgcimeiftcr zu Gießen, die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises, das Polizeiamt Gießen und die Gendarmerie des Kreises.

Vorstehende Bekanntmachungen sind ortsüblich zu veröffent­lichen. Tie Polizeiorgane find mit der Durchführung beauftragt und werden angewiesen, im Uebertretungsfall Anzeige zu er­heben: sowie, falls es sich um erhebliche Mengen verbotswidrig transportierten Holzes handelt, dieses Holz vorläufig zu beschlag nehmen und dem Slaatskommissar unverzüglich Meldung zn machen. Auch die Eisenbahnverladestellen sind von den Bestim­mungen zu verständigen.

Gießen, den 6. Februar 1920.

I__Kreisamt Gießen. I. V.: Langer mann,________

enstag, 10. Zebruar (920 Annahme von Anzeige« s. die ^aqesinlmmer dis zum 9lactirnütag vorher ohne jedeBerdindlichkeit. Dreis für \ mm höh« für Anzeigen v.34mmvreite örtlich 25 Pf., auswärts 30 Pf.; für Reklame- Anzeigen von 70 mm Brette 90 Pf. Bei Platz- vorscbrifi20'Atifschlog. Hauotfchriitteiter: Aug. (voeq. Lerantwortlich für Politik: Aug. Goetz: \ r den übrigen Teil: Dr. Remhold Zenz; für den »r. e*,au- 7 Anzetgentetl: H. Beck.

!I. Schulftr. 7. Jämtl.d) in ®ie6en.