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Amkverliindigmigrblatt

für die provinzialdireitisn Gberhesien und für da§ Kreisamt Gießen.

Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 2.50 vierteljährlich.

Nr. 77 8. Juni 19£0

ZnhaltL-Ueberficht: Durchführung der Bestimmungen des Friedensvertrages: Anmeldung und Beschlagnahme von Wertpapieren und Urkunden. - Nachtrag zur Deutschen Arzneitaxe. - Haloform. - Ausführung des Reichsimpfgesetzes. - Gewährung einer Beihilfe an ehemalige Kriegs­teilnehmer 1870/71. - Abrechnung über die gezahlten Familienunterstützungen. - Dienstnachrichten. - Feldbereinigung Heuchelheim. - Gefunden verloren. - Außerkraftsetzung der auf Grund des Art. 48 erlassenen Vorschriften. - Belästigung des Publikums. - Vermeidung von Staub­entwicklung bei Bauten.

Bekanntmachung

über die Anmeldung nnd Beschl ag u ahme don Ur­kunden und W e r t p a p i e r e n aus Anlaß der Tu rch-, führu n g der B e st i m in u n g e n des § 10 A bsatz 1 der Anlage zu Artikel 298 des Friedensv ertrags.

Auf Grund der §§ 1, 4 und 5 des Gesetzes über Enteignungen und Entschädigungen aus Anlaß, des FrieoensvertragS zwischen Teutschland und den alliierten und assoziierten Machten Dum 31. August 1919 (Reichs-Gesetzblatt S. 1627) wird im Einver­nehmen mit dem Reichsminister der Finanzen folgendes bestimmt:

§ 1. Deutsche Reichsangehörige einschließlich dec in Deutsch­land ansässigen puristischen Personen und Gesellschaften l>rben in der Zeit vom 15. bis 31. Mai 1920 folgende in ihrem Eigentum stelMide Gegenstände anzumelden: Wertpapiere, Zertifikate, Ge­sellschaftsverträge und sonstige rechtserchebliche Urkunden, die sich auf Güter, Rechte und Interessen in dem Gebiet des britischen Reichs, Frankreichs, Italiens, Japans, Belgiens, Boliviens, Brasiliens, Guatemalas, Perus, Polens, Siams, der Tschecho- Slöwakei, Uruguays, Kubas, des Serbischl-Kroali1ch-<sloivenischen Staates, Griechenlands und Portugals, sowie der Kolonien, Be­sitzungen und Protektoratstärlder dieser Staaten beziehen, eiw- schließsich Aktien, Schuldverschreibungen und- sonstiger Wertpapiere, sofern sie von Gesellschaften ausgegeben siird, die zur Zeit des Inkrafttretens des Friedensvertrags gegenüber einer der vor­stehend bezeichneten Mächte ihren Sitz im Gebiet dieser Macht hatten und gemäß dein Recht dieser Macht Hugekassen waren.

Tie Anmeldepflicht erstreckt sich nicht auf Wertpapiere, aus denen einer der in Absatz 1 bezeichneten Staaten oder in diesen Staaten belegene Gemeinden oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften als Schuldner chatten, sowie auf Güter, Rechte und Interessen in den durch den Friedensvertrag abgetretenen deut­schen Reichs- und Schutzgebieten.

Tie Anmeldepflicht erstreckt sich nicht auf Gegenstände, die sich zur Zeit des Inkrafttretens des Friedensvertrags mit einer der in Absatz 1 bezeichneten Mächte im Gebiet dieser Macht befanden,, sowie ferner nicht auf Gegenstände, die nach diesem Zeitpunkt aus ausländischem in deutsches Eigentum übergegangen sind.

Ter Friedensvertrag ist in Kraft getreten im Verhältnis zu: dem britischen Reich, Frankreich, Italien, Japan, Belgien, Boli­vien, Brasilien, Guatemala, Peru, Polen, Siam, der Tschecho- Slowakei und Uruguay am 10. Januar 1920, dem Serbisch-Kvoa- tisch-Sbowenischen Staat am 10. Februar 1920, Kuba am 8. März 192(h Griechenland am 30. März 1920, Portugal am 8. April 1920.

Soweit im Ausland befindliche Gegenstände anzumelden sind, ist der Aufbewahrungsort anzugeben.

Erfolgt die Anmeldung nicht durch den Eigentümer, so ist dessen Name und Wohnort anzugeben.

§ 2. Tie Anmeldung der in § 1 bezeichneten Wertpapiere hat beim Reichsfinanzministerium, Stelle für ausländische Wert­papiere, Berlin W., Potsdamer'Straße 122 b, die Anmeldung der übrigen in § 1 bezeichneten Gegenstände bei dem Reichskommissar für Auslands schöben, Urkundenanmeldestelle, in Berlin-Zehlendorst Mitte, Am Urban, zu erfolgen.

§' 3. Jedermann ist auf Erfordern des Reichs ko mm issars für Auslandsschäden oder der bezeichneten Stelle für ausländische Wertpapiere verpflichtet, binnen einer von diesen festzusetzendcn Frist eine Erklärung darüber abzugeben, ob bei ihn: die Voraus­setzung der Anmeldepflicht vorliegt, sowie eine abgegebene Erklä­rung oder Anmeldung durch nähere Auskunft zu ergänzen.

§ 4. Tie bei den in 8 2 bezeichneten Stellen tätigen Per­sonen sind vorbehaltlich der dienstlichen Berichterstattung oder der Anzeige von Gesetzwidrigkeiten verpflichtet, über |b|ie in Aus­übung dieser Tätigkeit zu ihrer Kenntnis kommenden Geschästs- verhältnifse der Beteiligten Verschwiegenheit zu beobachten. Sie sind ferner verpflichtet, alle auf ihre Tätigkeit bezüglichen Auf­zeichnungen und Abschriften bei Beendigung ihrer Tätigkeit an den Reichskommissar für Auslandsschäden auszühändigen.

ß 5. Tie nach § 1 anzumeldenden Gegenstände, die Wert­papiere einschließlich der noch nicht fälligen Zins- und Gewinn­anteilscheine, werden mit dem Inkrafttreten dieser Bekanntmachung beschlagnahmt. Tie Beschlagnahme erstreckt sich nicht auf Wert­papiere, die vor dem Inkrafttreten dieser Bekanntmachung ausgelost worden sind. v

Tie Beschlagnahme hat die Wirkung, daß die Vornahme von

Veränderungen an den von der Beschlagnahme betroffenen Gegen­ständen verboten ist, und daß rechtsgeschäftliche Verfügungen über sie ohne Zustimmung der nach § 2 für die Entgegennahme der Anmeldung zuständigen Stelle verboten und nichtig sind. Ten rechtsgeschäftlichen Verfügungen ste'heii Verfügungen gleich, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung erfolgen.

8 6. Tie näheren Bestimmungen über die Aussührung dieser Vevordnung werden für die in § 1 bezeichneten Wertpapiere von der Stelle für- ausländischje Wertpapiere, für die übrigen in § 1 bezeichneten Gegenstände vom Reichsßommissar für Auslands­schäden erlassen.

8 7. Zuwiderhandlungen gegen §§ 1 bis 3 und gegen § 5 werden gemäß 88 10, 11 des Enteignungsgcsetzes vom 31. August 1919 (Reichs-Gefetzbl. S. 1527) bei Vorsatz, sofern nicht nach allge- tneinen Strafgesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Ge­fängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu hundert­tausend Mart oder mit einer dieser Strafen, bei Fahrlässigkeit mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft.

Zuwiderhandlungen gegen § 4 werden gemäß § 12 des Ent­eignungsgesetzes vom 31. August 1919 (Reichs-Gesctzbl. S. 1527) mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu fünfzehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft.

8 8. Tiefe Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Ver­kündung in Kraft. >

Berlin, den 12. Mai 1920.

Ter Reichsminister für Wiederaufbau. ___________________I. V.: Müller.___________

Bekanntmachung

betr. Nachtrag zur fünften Ausgabe der Deutschen Arzneidaxe 1920. Vom 29. Mai 1920.

Auf Grund des § 80 Abs. 1 der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich bestimmen wir, daß mit Wirkung vorn 3. Juni 1920 ab ein Nachtrag zur fünften Ausgabe der Deutschen Arznei­taxe 1920 in Hessen in Kraft tritt. Ter Nachtrag ist im Verlag der Meidmannschen Buchhandlung in Berlin SW. 68, Zimmer­straße 94, erschienen und kann durch die Besitzer der Arzneitaxe 1920 von der genannten Buchhandlung zum Preis von 1,40 Mk. bezogen werden.

T a r m st a d t, den 29. Mai 1920.

________Ministerium des Innern. I. V.: H ö l z in g er.________ Bekanntmachung

betreffend Haloform. Vom 20. Mai 1920.

In der Tageszeitung und auch in der medizinischen Fachpresse ist neuerdings alsBorbeugemiltel" gegen Grippe und alsvor­zügliches Mittel" gegen Schnupfen, Katarrhe und Grippe ein RiechsalzHaloform" angekündigt worden. Tiefes Mittel wird von einer Firma in Frankfurt a. M. dargestellt. Mit Rücksicht daraus, daß dieses Mittel Jod enthält, machen wir ausdrücklich darauf aufmerksam, daß nach der Kaiserlichen Verordnung vom 22. Oktober 1901 (Reichsgesetzblatt S. 380) Haloform außerhalb der Apotheken nicht feilgehalten oder verkauft werden darf. Auch ist in den Apokhekeir die Abgabe des Haloform als Heil nullel an die Bevölkerung auf Grund der Vevordnung über die Abgabe starlivirtender Arzneimittel als Jod enthaltende Zubereitung nur gegen Vorlage eines ärztlichen Rezeptes statthaft.

Wir machen noch ausdrücklich darauf aufmerksam, daß gegen einen den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zuwiderlaufenden Vertrieb des genannten Mittels eingeschritten werden wird.

Darmstadt, den 20. Mai 1920.

Ministerium des Innern

Abteilung für öffentliche Gesundheitspflege ______________________________Hölzinger.__________________

Bekanntnmchmtg.

Betr.: Tie Ausführung des Reichsimpfgesetzes.

In Anbetracht der bevorstMnden öffentlichen Impfungen wird darauf hingewiesen, daß nach Artikel 3 des Aussührungsgesetzes zum Jmpfgesetz vom 25. Mai 1875 die Gemeinde nicht nur die für die Abl-altung öffentlicher Impftermine erforderlichen Räum­lichkeiten zu stellen, sondern dem Jmpfarzt auch die nötige Schreib- Hilfe zu gewähren, hat. Ter hiernach zu stellenden Schreibhilfe liegt ob, alle für die Abhaltung öffentlicher Impftermine notweu- digen schriftlichen Arbeiten anszusühren, wozu insbesondere auch die Ausfertigung der Impfscheine gehört. Ter Jmpfarzt wird

Christ W '^dcralisten 21

Bay?ri cher Bauernbund 4

Dnrtsch-Sannomraner 5

Kommunisten 2

Unter den Gewählten befinden sick poch fol­gende bekannte Pcr'önlichk iti Soziald m k afen: Staatöminis.'er Stelling, Minister Severing, Hu6, Meerfeld, Auer, Reichskanzler Müller und Reichs- minifter Schmidt, die Unabhängigen Toni Sender, bte Kommunistin Klara Zetlm, die Zentrumsabge- ordneten Herold und Stegerwald, die Demokraten Dr. Pachnicke, Rektor Kopsch und Freiherr von Rickthofen, die deutschen Volksparteiler Hofbesitzer Dusche und Westermann, die Deutschnationalen Dr. Semmler, Dr. Hugenberg, Delbrück und Dr. Hötzsch, der Welfe Golshorn und die Mitglieder der Bayrischen Vvlkspartei Geschäftsträger in Paris Dr. Mayer und Domkapitular Leicht.

Wenn später in den Abstimmnnasgebie­ten nachgewühlt werden wird, wird der Zug nach rechts noch stärker in die Erscheinung treten. Die bisherige Koalition wird sich, so viel steht fest, in der Regierung nicht halten kömten. Von den gewählten 418 Abgeord­neten hat sie, auch wernr man die vom Zen­trum in Bayern losgetreturte Gruppe hinzu­rechnet, nur 207 für sich erlangt; im Reichs­tag, wie er sich unter Hrnzurechiirung der bis­herigen Abgeordneten aus den Abstimmungs­gebieten zusammensetzt, besitzt die Koalition nur die knappe Mehrheit von 243.

Den größten Gewinn von den neuen Wahlen haben die Unabhängigen zu verzeich­nen, die ihre Mandate vervierfacht haben. Dann folgt die Deutsche Volkspartei, die mit etwa dreimal soviel Abgeordneten als bisher im Reichstag vertreten sein wird. Die Deutsch- Nationalen sind von 42 auf 65 gestiegen. Die Demokraten sind nicht, wie irrtümlich geschrie­ben wurde, auf ein Drittel, sondern auf bei^- nahe die Hälfte ihres bisherigen Besitzstandes herabgesunken.

Paris, 8. Juni. (Wolfs.) Die Pariser Presse verfolgt mit gs»a untester Aufmerksamkeit die Er- gehn ffe der Reich Ilagswahl.E ch o de Paris" glaub., daß Den. sch and eine starke Regie­rung brauche, die sich Gehorsam er$ivingcn könne. Das deutsche Volk von morgen sei aber ebenso unfähig, eine solche zu hüben wie das den sche Volk von geilem.Petit Parisien" ist der Ansicht, daß die jetzige deutsche Regierung wohl mit einer schwachen Mehrheit ihren Platz behaupten könne und so die alten Minister auf ihren Posten blieben. Ihre Lage sei aber auf alle Fälle durch das starke Anwachsen der Opposition äußerst schwankend.H o m m e L i b r e" sagt, daß die neue Regierung ebensowenig in der Lage fein werde, die Forderungen des Friebensver träges zu erfüllen wie die bisherige. Die Zeit arbeite nicht für die Verbündeten.Humauite" meint, die Abstimmung wieder eine Bestätigung der Macht des Proletariats unb des wahren So­zialismus.

Meliere Teilergebnisse im Reiche.

Dresden. Ans Grund nachträglich eiir- gegangener Bericht igung'en stellt sich das Wahl­ergebnis im 31. Wahlkreis Dresden-Bautzen folgendermaßen: SP. 222 498, TV. 159 729, USP. 165 813, Z. 13 869, DN. 128 861, Dem. 88 598, Lausitzer Vpt. 3022. Kom. 8739. Demnach sind gewählt: 3 SP, 2 DB., 2 USP., 2 DN., 1 Dem. Die Zuteilung der Mandate im Wahlkreis- verbande des Freistaates Sachsen ist daher folgen­dermaßen rickäigznstcklm: 9 SP, 9 USP., 1 Kom., 3 Tem., 7 DV., 6 DN.

Hannover. 16. Wahlkreis Weser- Ems (Nfeter'achsen). DV. 2 Sitze, Rest 25 150, Zentrum 2 ^-ite, Rest 11861, SP. 1 Sitz, Rest 53537, USP. 1 Sitz, Nest 44 238. Tem. 1 Sitz, Rest 21254, DN. keinen Sitz. N st 34 319, Welsen feinen Sitz, Rest 22 030 Stimmen.

Hessen-Nassau, 8. Juni. (WTBst Amt­liches Gesamtergebnis von Hessen-Nassau: TV. 189 185, DN. 171080, Z. 180111, Dem. 111 984, SV. 297 883, USP. 139 937.

Berlin, 9. Juni. TemLokttanz." wird aus Kassel berichtet, daß das Ergebnis der Rcicl-S-

[UJCH VUllCiCll UClVUllj'CH UCiiUluiy Ull| njiv |>Ui- teicn 36, die bürgerlichen Parteien zusammen 89, ohne die vorerwähnten 33. Die Stimmenzahlen verteilen sich folgendermaßen: Bayr. Vp. und DN. zusammen 404 611, USP. 388 613, Dem. 235 494, Bauernbund 235 435, Komm. 51174.

Draunchw'ig.

Braunschweig, 8. Juni. Heute nachmittag ist der neugewähtte braunfdmri zisch? Landtag znsammeige.r den., um Mr Wäll des Prä reuten zu schreiten. Wie bi'Braunschw. Neuest. Nachr." melden, gingen nach tem Vorgänge in Got'a auch int braunschweigischen Landtage die Unab­hängigen, die Mehchsttssozialisten und die Demo­kraten zusammen und wählten mit 35 Stimmen gegen 22 des Landeswahlverbandes, in welchem die rechtsstehnten Parteien vereinigt sind, den 11 nab!:äugigeit Wesemeier zum Pr sident.m des Landtags. Die am Mittwoch stattiiitdende Re­gierungsbildung wird sich voraussichtlich auf der gleichen Basis abspielen.

Vie Konferenz von Syaa am 5. Juli.

Brüssel, 8 .Ium. (WTB.) Havas meldet, daß, nadfcem Milleuand der Verschiebung der Konferenz von Spaa zugestimmt hab, diese nun­mehr am 5. I n l i ftattfinten wird. Ihr wird eine Konferenz der Premierminister der altäerien Staa ten voran gehen, die am 2., 3. und 4. Juli in Brüssel abgehalten wird.

Die Finanzkonferenz in Brüssel.

Paris, 8. Juni. (Wvllf.) Havos. Tie alli­ierten Regiermtgen sind ge'.cnt o'fizrell b nad>» richtigt morde t, test Amerika an der Finanz- konsercnz in Brüssel teil nehmen werde.

Der Gläubiger -lmerika

Paris, 8. Juni. (WTB.) Nach einer HavaS- rneldung aus Washington teilt das Kck gsdcparte- ment mit, daß die Ber inigtm Staaten an Eng­land bejaht haben 112997 Dollars unb an bic anberen alliiert n Staaten 8^3 716 009, von denen Fr an kreid) 748 392 000 schulde. Durd) Verkauf von Krie,)smaterial im Ausland bäbe Amerika erzielt 822 923000 Dollars,

Mittwoch. 9. Zum 1920

: Zchulftrahe 7.

Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis zum'Nachmittag vorher ohne jede Verbindlichkeit. greis für 1 mm höhe für nzeigeno. 34mm Breite örtlich 35 Pf., auswärts 45 Pf.: für Reklame. Anzeigen von 70 mm Breite 150 Pf Bei Platz, vorschrist 20% Aufschlag. Hauptschristleiter: Aug. Goetz. Verantwortlich für Politik: Aug. Goetz; jur den übrigen Teil: Dr. Reinhold Ienz; für den Anzeigenteil: H. Deck, sämtlich in Gießen.

Die Entschädigungssumme.

Berlin, 8. Juni. (WTB.) Die ousländisd)e e befd)äitigt sich in letzter Zeit wiederholt der Entschädigungssumme, tre schlcmd an die Entente zcth en könne. Sie dabei als feststehend angenommen, daß die che Regierung bereit und in ber Lage sei, Milliarden Goldmark zu entrichten. Dam :bt dieDeutsche Allgem. 3tg.": We.iU sch land sich bereit erklärt hat, Zahlungen bi5 Höchstsumme von 100 Milliarden Goldmark ästen, so ist dies, nur unter der Voranrsetziing öhen, test di« lerribortalcn Opfer Teut.ch'.Mws die Abtretung von Elsaß-LoIhringen, Der un- eitbar polnisch besiedelten Gebiete der Provinz n und der vorwiegend dänischen Gebiete eswigs nicht h-inansgechen würden. Durch Die :r ge-forderten Abtretungen sind die wirlsd>ack- t Voraussetzungen der Erklärung vom 29. Mai l grundlegend r'erschoben worden. Das Deut)d>e \ das der Versailler Friedensd legation vor- :bte, besteht nidjt mcchr. Der Versailler Vertrag! die Wirtschaftskraft Deutsdstands erttich.idend bvächt. Infolgedessen kann audji von einer Auf­erhaltung der seinerzeit aug botenen Ent- ägungssumme nicht mehr gesprochen werden.

inzösische Eisenbahner für Rußland. Paris, 8. Juni. (Wo! j Nad; einer Rahia- mng ans Bo rdeaux haben 640 cifaf e;tt nbahner b schlv sen, sich nach Rußland zu ten, um an den Wiederausbauarberten ter fchen Verkehrswege mitzuarteitm.

Aburteilung flämischer Hochschulprofessoren.

Brüssel, 8. Juni. (W>olif.) Vor tem rmrgencht in Genf Harten am 5. Juli 35 Pro- ren ter ehemaligen flämischen Hoch- i l e abgeurteilt. Einige werten verteidigt Yon beiten Abgeordneten von Eauwolaert und ginon.

Paris, 8. Juni. (Wolff.) Nach Mitteilungen Mattn" wurde durch den Direktor der Mi- yustiz angeordnet, sofort alle teutfdxn Staats- ier, die nach dem 10. Jamrar 1920 veckhastet ten, in Freiheit zu setzen, einerlei, unter welcher- läge sie stänten, und wie'.veit die Vorunter-- ungen fortgeschritten feien. Eine Revision bcS afrersährer.s g^ gen d e tot dem 10. Januar ra rieten deutschen Staatsbürger soll später er- en. -----------

Die Mission Krassin».

Landon, 8. Juni. (Mokff) Unterhaus. Bcspredmng der Verhandlungen mit n ru ssischen 23ertreter und Lloy't arge in Bezug auf die an dem 25orgst>m. Regierung geübte Kritik, die gegenwärtiges ^Handlungen seien das Ergebnis einer AnzaU Beschlüssen der Alliierten, an denen sowohlj menceau itte Millerand beteiligt gewesen seien. San Remo seien die Alliierten eiußimmig zu . Entsdstuß gekommen, daß es int Interesse Welt von Wichtigkeit sei, daß die Handels- ehungen mit Rußland wieder aufgen'.yntniKMi den. Er übernehme die dolle Verantwortung das ein geschlagene Derfckhren. Tie Regien! d e Beweise dafür, daß in Rußland Getreide nötig sei. Lloyd George verlas ein Telegramm Polen, in dem milgeteill wird, daß allein! der Ukraine eine beträchtliche Menge Weizea Ausfuhr vorl-anden sei.

London, 8. Juni. (WTB.) Reuter. Lloyd George führte im Uutwhause noch aus: Tie Alliierten sind sich darüber krnr, daß die Welt einer Periode der Knappheit entgegengeht. Sie halten es sür nötig, die Beziehungen zu einem Lande wieder herznftelfen, das früher 25 Prozent der Lebensmittel Europas au ^g eführt hat. Zwe isel-- los sind Oel, Flachs und Nutzholz in Nußmnd vor­handen. Eines der Ziele der 23esprechung mit Krassin ist die 23erbesserung der Transportbedinq gungen.

Paris, 8. Juni. (2B»Iff.) Nach einer Mel­dung aus Londo-n 'iiaten gestern an den Vtehond-, hngen Lloyd Geo rg es mit dem Vertretec Sowjetrnßlmtos, Krassin, alle Minister, mit Ausnahme Churchills, und der italienische Ge-> sck-äststräger teilgenommen.

Amsterdam, 8. Juni. (Wolff.) Wie aus London gemeldet wivd, empfingen Lord Cur­zon, Bonar Law imb andere Mitglieder der Negierung Krassin zum zweüen Male. Krassin gab auf Anfrage ber engiliscl-en Minifuer tezüglichj der SteiegSgefangimeu und bolsd^cwistischen Pvoa paganda Auffdstüsse. Wal-ilckieinlid). Imvb eine neue Zusammenkunft veranstaltet.

Ans dein UeicHe.

Berlin, 8. Juni. (WB.) Amtl'id) wird be­stätigt, d'-ß die Cinführ von Gemüse u ch f r r- I 'ch e m Obst mit Ausnahme von Lugnsobst sr.r- gegeten worden ist.

Berlin, 8. Juni. (WB.) Ter ameriLmische Automobilsabnkant und belrnnte F iidenssremid Ford stiftete b rd) die Bermit e'u :g ter teut- fd/Cn C'eandtscksaft in Kopcn agcn 1000 Krsen kondensierter Milch sür die de cksckim Wöd>- nerhtnen und Säuglinge. Tie 23erh i itng d r l'Oite fertigen O'obe i'benvahin ber va.erlä discbe Fraucn- verein. 200 Kisten tourten nach Wie i übrsanvt.

Pirmasens, 8. Juni (WTB.) Wie mir hören, trafen vier Delegierte des Zieichsministe- liums ein, um mit den städtischen Behörden unb den Industriellen über die Verminderung der Arbeitslosigkeit u.ib bic Wieber- aufnabme ber Arbeit zu verhaubeln. ow ber letzten 2Lock)e stieg hier bie Zahl ber ArteUs- losen auf 6000 Ölanik