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Samstag, r.-August 1920

Zweites Blatt

Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Oberheffen)

M. 184

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Nachdruck verboten.)

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Ter Mahl^ das Molterir

dem Auftraggeber zu überlassen, lohn ist in bar ju zahlen;

araturen Zulieferung id Zubehör

Blinder Hah.

Roman von Alfred Sassen.

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gegen den anderen auf 2 Monate Gefängnis. Ter -Staatsanwalt hrtte 9 Monate Gefängnis te.ni-> tragt. ---

bei den Mühlen sowie die Verarbeitung von Ge­treide ist an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sowie zur Nachtzeit nur mit vorh.nnger Zustim­mung des Kommrmalverbandes gestattet. Dem Müller ist verbann, Getreide anzunehmen, über das nicht gleichzeitig ordnungsmäßig ausgestellte Erlaubnisscheine übergeben werden; das sich in Säcken befindet, an denen nicht der nach Vorschrift beschriebene Anhängezettel angebracht ist; dessen Beschaffenheit (sei es wegen Feuchttgkeit oder un­genügender Reinigung) die Annahme rechtfertigt, daß daraus nicht das vorgeschriebene Mebl-, Schrot-, Grieß-, Grütze-, Graupen-, Flocken- usw. Gewicht erwählen werden kann; welches aus einer Gemeinde eines anderen Kreises stammt, für die er die Zulassung zum Auswahlen nicht besitzt; welches aus einer anderen Getreidarrt besteht, als der auf dem Erlaubnisschein verzeichneten; in größeren Mengen, als er in 4 Wochen zu mahlen in der Lage ist; wenn der Erlaubnisschein auf den Namen eines anderen Müllers lautet; wenn der Erlaubnisschein auf längere Zeitdauer als für 2 Monate ausgestellt ist. Der Müller ist verpslicAet, die Aufstellung der Getreide-, Mehl- usw .Säcke so übersichtlich vorzunehmen, daß die Anhängezettel von dem Revisionsbeamten ohne Umheben der Säcke gelesen werden können; das ihm von Selbstversorgern zugeführte Getteide bei der Annahme auf einer geeichten Wage in Gegenwart des Ablieferers zu wiegen: Mengen, die etwa über die in den Erlaubnisscheinen einge­tragenen Mengen hinausgehen oder mich den vom Kreisamt erlassenen Anordnungen nicht in seiner Mühle verarbeitet werden dürfen, sofort zurück- zugeben. Er darf dcrattige Vlengen Werder im seiner Mühle noch in sonstigen Räumen aufbe­wahren; sofort nach Empfang des Getreides auf dem Erlaubnisschein den von ihm durch Wiegen sestgeftellten Sackinhalt an Getreide zu beschei­nigen; nach erfolgter Ausmahlung oder sonstiger Verarbeitung das Ergebnis an Mehl, Schrot, Grieß, Grütze, Graupm, Flocken oder ähnlichen Erzeugnissen auf den Anhängezetteln und Mahl­karten einzutragen: den Abfchnitt 2 der Mahl- fartc sowie den Anhängezettel (diesen an den Säcken befestigt) dem Selbstversorger mit dem Mahlgut (Schrotgut) zurückzugeben; Getreide oder daraus hergestellte Erzeugnisse, welche dem In­haber oder Leiter des Mühlenbetrrebs gehören, nicht in aröhren Mengen ht den zum Mühlen- betrieb gehörenden Räumen zu lagern, als lolchen, für die ordnungsmäßig ausgestellte Erlaubnrs- fctetnc vorliegen: Getreide von Nichtselbstver- sorgern zur 'Herstellung von Futter nur dann anzunehmen und zu verarbeiten, wenn ihm vor-

mc. Frankfurt a. M., 6. Aug. Der Ober­kahnassistent August Vogt benutzte seine Stel­lung als Materialvevwalter in der Eisenbahnwerk- fbätte Nied, um sich schmieren zu lassen. Gleich­zeitig hat er größere Beiriige veruntreut. Nur weil er bisher noch vollkommen unbestraft war, kam er mit 1000 Mart Geldstrafe wegen Betrugs davon. Tie Inhaber der Straußschen Buchhandlung wurden wegen Verbreitung un­sittlicher Schriften zu je 100 Mark Geldstrafe 'ver­urteilt.

fd. Marburg, 5. Aug. Zwei lunge Leute aus Battenfeld a. d. Eder hatten dem dortigen Pfarrer eine Katzenmusik gebracht und ihm die Schlafstubenfenster eingeschossen, weck der Geistliche g e g e n d i e T a n z w u t m der Faftzcil sich abfällig geäußett hatte. Tie hiesige Straf - kämmer erkannte gegen den einen 3 Monate und

wurde schön und jung in einem ganz wundersamen Glanz der Augen" der junge Mann brach lauschend ab.

1,50,9.25. Serie :t Kchnahm.

j. Komm* a ßeUj

Bauernschaft d ie Aufhebung Zwangsbewirtschaftung von toffeln, Hafer, Gerste und Qelfrüchten.

Die beiden hatten in langsamem Tahinschreiten inzwischen Oberwöllnitz erreicht. Aus der Veranda des Gasthauses tönte Gesang zu ihnen herüber. Eine Gesellschaft von Ausflüglern saß dort, Herren und Damen bunt durcheinander, und sang

Dort drüben in der Schenke, die vorzugs­weise von Studenten besucht wird, hat vor langen x manches Mal gesessen

Ja. Lebt sie nodj?"

Sie lebt." . _

Gott sei Tank," atmete Hermann Huttich er- leichtett auf.Ich glaube, wenn ich dem Vater das Gegenteil berichten müßte, er würde seinen Plan, wieder ganz ein Deutscher zu fein, aufgeben und jenseits des Meeres bleiben ... Er muß jene Magdalene Schumann über alles geliebt hoben. Erst noch der Mutter Tod hat er mir gegenüber zum crftenmal ihren Namen genannt, aber in seinem Ton war es da wie eine Aufer­stehung seines tiefsten, wahrhaftesten Seins. Er

Er lächelte in seiner schönen, stillen Art.Es ist dies vielleicht gar nicht besonders verwunder­lich bei einem, dem man den Namen Hermann gegeben, diesen urdeutschen Namen"

Diesen schönsten deutschen Namen!" rief ter Lehrer und bemächtigte sich abermals der Hande des jungen Mannes.Ich heiße ^ie willkommen in Deutschland in unserem schönen Thüringen! . . . Wie lange sind Sie schon hier?"

Vorgestern erst bin ich in Jena angekommen. Und heute schon machte ich mich auf den ri>eg nach Lobeda! . . . Aber nun meine Fragen. Es ist besonders eine, die mir auf dem Herzen brennt. 2ie erraten vielleicht?"

Das Antlitz des Lehrers wurde 'ehr ernst. ..Sie wollen wissen, was aus der leuchtenden Mädchenblüte geworden ist, aus Magdalene Schu­mann, der einstigen Braut Ihres Vaters?

Büchertisch.

Der Kleine Roman" 'wöchentlich ein Heft 80 Pf., vierteljährlich 10 Mk. Verlag H. S. Hermann u. Co. in Berlin) bringt in der Nr. 29 die Novelle:Der Junge aus dem Waldri von Wilhelm H ege le r, in Nr. 30 die Erzählung Tas Geheimnis" von Hans Franck.

Rheinhessens, Oberhessens, Starkenburgs und dem Hunsrückgebiet. Weiter forderte die der

her oder gleichzeittg ein von der Bürgermeisterei des Wodnottes des Anttagstellers ,nu;5geftclltcr Erlaubnisschein ausgehändigt wird; Aufträge zur Verarbeitung von Itileit der aus einem Erlaub- nlsschein verzriclmeten Mengen nur dann anzu­nehmen, wenn der Austraggeber gleick>zcitig aus die Verarbeitung des Restes verzickstct. Jede An der Tauschmüllerei, ix b iv Umtausctes von Getreide gegen Erzeugnisse aus Getreide« ist verboten. Der Müller .ft verpsliclüet, über ixe Eingänge an Getreide und die -lusgänge an Mahl" ercebninen nach Vordruck eingerichtete Mahl und Lagerbücher zu führen, die ei auf feine kosten zu beschaffen hat. Tie Ausmahlung von Getreide' ber Selbstversorger hat zu dem von der Reichs' getreidestelle zu beftim menten Prozentsatz zu er folgen. Dieser beträgt für Rog.ien und Weizen zur Zeit wenigstens 94 Proz. Bei Annahme- eines Satzes von 3 Proz. für Verstaubung hat ter Müller an den Selbstversorger außer der ftd> ergebenden Kleie wenigstens ab^i liefern: Für

12 Kg. Getreide 11,28 Kg. Mehl, usw für je 12 Kg. Getreide 11,28 Kg. Ädehl mehr: Gerste ist bis auf weiteres wenigstens zu 85 v. H. auszumahlen: bei Herstellung von Grieß, Grütze, Graupen und Flocken muß das Ausmahlungser- gednis wenigstens betragen: aus Gerste 94 Proz. Nährmittel und Kleie, aus Hafer 50 Proz. Nähr mittel, 12 Proz. Kleie und 25 Proz. Schalen; die Mahlerzeugnisse sind vor der Abgabe an den. Selbstversorger in dessen Gegenwatt zu wiegen; werden von Selbstversorgern größer? Ctetreite' mengen, als die bewilligten, dem Müller über geben, so ist deren Enteignung ohne Zahlung eine# Preises zu erwarten. Das Gleiche findet Anwen^ düng aus das aus dieser Mehrmenge erzeugte Mehl. Der Mahllohn für die vom Selbstver sorger zur Mühle gegebenen Getreidemenge bleibt der freien Vereinbarung zwischen dem Müller und

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Abg. Fenchel ersucht um Aufnahme der nachstehenden döotiz: Durch einen Hör­fehler scheinen meine Ausführungen zum Hauptvoranschlag vom 28. Juli mißverstan­den worden zu sein. Ich habe nicht bestritten, sondern kritisiert, daß der Reformbund über die Köpfe der Regierung hinaus arbeite und habe auch, wie aus meinen weiteren, Ausführungen hervorgeht, den Reformbund nicht in Schutz genommen.

Hus dem besetzten Gebiet.

Die Bauernbewegung im besetzten Gebiet.

sd. Speyer, 6. Aug. Der gesamte Vor­stand der Freien Bauernschaft der Pfalz, des Saaraebiets und von Rhein­hessen befaßte sich mit der Bewirtschaf­tung des Brotgetreides. Es wurde eine Kund­gebung an die Landwirtschaft zur Zurück­lassung des Brotgetreides erlassen, bis durch die Regierung der Getreidepreis zuschlag für das besetzte Gebiet festgesetzt ist. Gleichzeitig lehnte die Versammlung Ver­handlungen mit den einzelnen Landesver­bänden ab und verlangte gemeinsame Unter­handlungen mit den Regierungen der Pfalz,

Gerichtssaat.

Auch einKommunist".

Ter rwaltentofratü'd)cHannov. Vollsrville" brachte unlängst folgenden temerfenSterten Ar­tikel : In M annheim wurde kürzlich ter schwn- reichc Kommunist Lederer auf Grund einer Pri­vatklage unseres Genossen, Redakteur Harputer, vom Schöffengericht zu 450 Mart Geldstrafe ver­urteilt, während der wiederv-erklagte Genosse Har- puder zu 150 Mark Geldstrafe verknackt tourte. Am Dienstag kam die Sache vor die Berusinrgs- instanz. Genosse Har Puter wurde jetzt wegen for­maler Beleidigung zu 50 Mt., Lederer wegen übler Nachrede in seiner ZweitschriftRevolutionär" zu 1500 Mk. Geldstrafe verurteilt. Wich iaer als der Rechtsstreit selbst "waren gewisse Ta fachen, die im Laufe der Verhandlung über den Kommunisten Seterer bekannt ivurten, der in Mannheim eine wüste aufreizende Agitation unter der Arbeiterschaft betreibt. Ter Vorsitzende steckte fest, daß Lederer in Berlin im teuersten Hotel, dem Hotel Bristol, mahnt. Als der Vorsitzende fragte:Wie ein Ar­beiter leben Sie denn poch wohl nicht?" erwiderte er:Ich weiß nicht, wie ein Arbeiter lebt." Und der Mann geht in die Arbeiterversammlungen und reizt die Leute auf! £ oberer beteiligte sich während des Krieges ganz kapitalistisch in seiner Firma. Es tam zur Sprache, daß die is-inna bri> Kommu­nisten im Juli 1915 100 Arbeiterinnen kündigungslos auf die Straße setzte. Lederer ermähnte hierzu, daß er nicht behauptet habe, sein Betrieb sei ein soziales Musterunter­nehmen, daran hindere ihn sein Sozius. Im Juni 1919 habe er (Lederer) den Betriebsoziali­sieren" wollen, aber da sei ter gnoße Preissturz gekommen, und er habe den Arbeitern nicht zn- muten können, das Lager zu diesem Minterwett zu überne'hmen. Auf den Eiwvurf des Vorsitzenden, das er noch immer bei Oer Firma fei und dabei radikale Ideen fördere, entgegnete Lederer, daß er nicht Kapitalist aus Neigung, sondern aus Not- ivcndigkeit fei. Ei, ter Taufend! Kapitalist zu sein und bei Bristol zu schwelgen, ist fraglich sehr angenehm. Mernotwendig" ist es nicht. Ein Kapitalist hat doch das Recht, fein Vermögen zu verschonten. Ter Vorsitzende machte den schlauen Millionär, ber anderer Leidenschaften an stachelt, darauf aufmerksam, daß der einarmige Jung, der Ai gestellter bei ihm gewesen und in Lohnoiffe- renzen mit ihm geraten sei, mit feiner roten «Mütze bei dem Putsch vom Februar sowohl als! Juni führend gewirkt habe und nun wegen Vieser Tinge zweimal zu V/s Jahren Gefängnis verurteilt wor­den sei. Tie tute Mütze ist Eigentum des Derrn Lederer, wie Lederer dem Vorsitzenden zugab. Ter Vorsitzende erklärte, es mache dem Gericht keine Freute, Leute zu Vorurteilen, die durch falsch ver­standene Ausführungen solcher Redner wie Lederer ins Unglück gebracht würden.

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Hochschulnachrichten.

J] Marburg, 6. Aug. Gestern abend brachte die Marburger Studentenschaft dem Rektor der Universität, Geh. Rat Prof. Tr. Btt sch, dessen Amtsjahr jetzt abläuft, einen Fackelzug. Ter erste Chargierte der Hasso- Nassovia, stud. Jahn, gedachte in seiner Aw prache an den fchetdenden Rektor dessen^Ein- retens für die wegen der Thüringer Sache o schwer und ungerechtfertigt angegriffene Marburger Studentenschaft und brachte ein Hoch auf ihn aus. Geh. Rat Busch dankte herzlich und erinnerte daran, daß es seine Pflicht gewesen sei, den fast zur Parole ge­wordenen Angriffen auf Marburgs Universi­tät und Studentenschaft entaegenzuwirken. Wenn die verschiedenen Bevötkerungsklassen sich besser verständen und der Adel der Ar- beit, ganz einerlei welche es auch sei, wieder mehr zur Geltung komme, würden für unser Vaterland auch wieder bessere Zeiten kom­men. Ter Zug kehrte von da aus zum Markt­platz zurück/wo unter dem Absingen des Gaudeamus igitur die Fackeln zusammenge­worfen wurden. Daß bei dem feit Sommer 1914 nicht wieder gebotenen Schauspiel eines Fackelzuges andere studenttfche Festzüge finden ja jetzt täglich starr ganz Marburg auf den Beinen war, läßt sich leicht denken

ist verboten. Mehl, bas dem Müller aus ter Verstaubung zufällt, gilt als beschlag nahmt für den Kommmialverband. Dem Selbst­versorger steht die sich ergebende Kleie von seinem Mahlgut zu. Es bleibt ihm jedoch fvcigestellt, sie dem Müller zu überlassen. Kleie, bte dem Müller überlassen wird, darf von diesem nickt verbraucht oder verkauft werten. Sie ist viel­mehr ter Landesfnttermittelstrlle zu Darmstadt zur Verfügung zu stellen.

Schon jetzt laufen Klagen über den O b st diebstahl ein. Gendarmerie, das Feldschutz- personal und die Kreisstraßenwatte sind ange- wiesen, jeden Obstdiebstahl unnachsichtlich zur s.,hr zeige zu bringen. Das Auslesen von Fallobst in zu diesem Zweck mitgebrach^n Gefäßen, Taschen, Säcken usw. ist verboten und zieht Beschlagnahm? des aufgelesenen Obstes und Anzeige nach sich. Bei Nachtwachen ist dem hierzu beantragten Per­sonal das Tragen von Waffen gestattet.

In Ru 11e rs h au fen ist die Manl- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Es wird gebildet ein Sperrbezirk bestehend aus ber Gemarkung Ruttershausen und ein Bevbachtungs gebiet bestehend aus den Gemarkungen Staufen­berg und Lollar sowie Kirchberg.

Gefunden wurden in ter Zeit vom. 15.31. Juli in hiesiger Stadt 1 Uhrkcttchcn, 1 Kintettinterröckchen, 1 Tamenuhr, 1 Rocknatel, 1 Arbeitshof«, 1 Zwicker, 1 Manschetten knöpf, ein Kinder Portemonnaie mit Inhalt, 1 Paket mit In­halt, 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Schildpatt­kamm, 1 Brosche. Verloren: 1 (Elfenbein* drösche mit Rose, 1 Brieftasche mit 800 Mark und Karte ter Musikvereinigung Inhalt, 1 Por­temonnaie mit 120 Mk. und Urlaubsschein In­halt, 1 Hcrrenuhr mit Goldbeschlag und Saar fette, 1 Paar Trikotbatehosen, 1 Brieftäschchen mit etwa 300 Mark und verschiedenen Schriftstücken Inhalt, 1 goldene Da men-Armbanduhr mit Leder armbanb, 1 schwarze Damenuhr mit Sektzipfcl, 1 silberne Armbanduhr mit gleicher Kette und gleicher Kette und goldenem Zifferblatt, 1 Akten - deckel (blau) mit eingehefteter Liste, 1 goldener Trauring gez. K. H. 3. 9. 1911, 1 Zwicker mit schwarzer Einfassung und 1 schwarze Armband­uhr in einem braunen Lederarmband.

Während ter letzten SpielzeitimStadt-- t b e a t e r dahier liegen geblieben: ehre Brosche, Spazierstöcke, Futterale und bergt Die Abholung ter gefundenen Gegenstände kann ar jedem Wochentag von 1112 Uhr vormittag, und 45 Uhr nachmittags beim Polizeiamt Gic- ßen, Zimmer Nr. 1, erfolgen.

Wer damals unter das gesegnete Dach ihres Va­ters trat, fühlte sich wie an geweihter Stätte. Sie war großer als alle ihre Genossinnen, inner­lich und äußerlich, herb und vornehm, wie die Luft ter Höhen, nicht wie die des Tales. Und roemt sie lächelte, was nicht gar oft geschah, so ging ein Goldschein über ihr Gesicht hin, mit dem sich auch nicht die Talgeborenen schmücken dürfen"

Lehrer Reinsdorf hielt inne und lächelte ein wenig verlegen.Entschuldigen Sie die klciuc Abschweifung eines alten Schwärmers! Aber ich glaube, ich habe eben aus ter Seele Ihres Vaters heraus gesprochen. . . Sie wollten wissen, wie. sich Magdalene Schumann zu dem Verhalten Ihres Vaters gestellt? Nun, sie war unt ist es wohl auch heute noch eine tiefleiten schaftliche Natur. Sie, die Feuerseele, hatte da mals nicht einen Augenblick daran gezweifelt, daß der Geliebte nach Verbüßung seiner Strafe kommen, sich an ihre Seite stellen und diesen Platz behaupten werde allen feindlichen Gewalten zum Trotz! Sie hätte gewiß auch nicht mit einem Wott um den Tod des Bruders mit ihm gerechtet. Hatte sie ihm doch nie verhehlt, wie wenig ihr ter eitle, grundsatzlose Bursche gelte, ter in größerer Gesellschaft dem zukünftigen Schwager zu gerufen, daß es von ihm, dem blut ­armen Pastorensohn, nichts als Spekulation m, die Hand nach ter reichen GiUsbeUtzerstochtcs auszustrecken. Sie wäre wohl auch unbekümmert an tem begreislicten Groll und Lchmerz der Eltern vorüber auf dem Weg geschritten, den ter Geliebte ihr gezeigt, tem Ziel entgegen, das er ihr gewiesen." . Y

(Forpetzung wlgt.)

Aus dem Amtsverkündigungsblatt.

** Das Amts Verkündigungsblatt Nr. ,111 vom 6. August enthält folgende Be­kanntmachungen: Ausiührung ter Reichsgetreide- orönung, das Ausmahlen des Getreides der Selbst­versorger im Erntejahr 1920 (Sch.). Feld­schutz. Maul- und Klauenseuche. Gefunden, verloren. Feldbereinigung Bergheim.

Die Anlieferung von Getreide zu den Mühlen und die Abholung ter Erzeugnisse

Thüringer Lied:

Müd bin ich heimgekehrt Aus weiter Welt,, Schlug nord- und südwärts mir Luftig mein Zelt!

Doch sieh, nun bin ich da, Hab' nun erkannt: Bist meine Heimat ja, 'Thüringerland!

Halt' mich getreulich fest, Weil treu du bist, Teil von der Wärme mit, Die in dir ist!

Denn sieh, nun bin ich da. Hab' nun erkannt: Bist meine Heimat ja, Thüringerland!"

auseinanderriß Sie wissen, welch unglück­seliges Ereignis die beiten trennte?"

Ja. Mein Vater hat mir erzählt alles erst im letzten Jahr, als die Liebe zur Heimat in ihm wiede verstau den war, daß er damals das Unglück hatte, den Bruder seiner Bvaut tm Duell zu töten"

Das Unglück so muß es heißen," nahm der Lehrer das Wort auf.Er hat sich aus begreiflichen Gründen bis zum letzten Augen­blick gegen das Duell gesträubt, aber es gab s^ießlich ter hartnäckigen Bösartigkeit gegenüber, die Magdalenes Bruder erfüllte, keinen Ausweg

. Nacktem ter Unglückliche seine Strafe ab- gebüßt, ging er sofort nach Amerika. Nicht aben­teuernd ins Blaue hinein. Einer ferner Gönner an ter Universität hatte ihn einem Verwandten in Newyork, einem reichen Kaufherrn, emvfoh- lsn . . . Walter ist gewiß erst nach unsäglich har­tem Kampf gegangen, ater er mußte wohl einsehen, daß es für ihn hinfort keinen Weg mehr gab hin zu ter vergötterten Geliebten, ter blutige Schatten des Getöteten hätte sich ja doch zu jeder Stunde zwischen ihn und ein frevelhaft errafftes Glück gestellt"

Magdalene Schumann ater dachte anders fiel ter junge Deutschamerikaner mit einer gewissen Spannung ein.

Tie Augen des Lehrers hafteten drüben an den Bergen, die durch die hereinbrechende Täm- merung schon leicht verschleiert waren. Wie in weite, weite Fernen gerückt, sprach ber alte Herr vor sich hin:Magdalene Schumann! Es war keine ihres^eichen in unserem Städtchen, auf das die zerklüfteten Bergmauern dort Hernietersehen l

Jahren Ihr Vater auch gar manches Mal und gesungen," sagte ter Lehrer nach längeren Schweigen.Er war ein Bursch, rote er sein soll, flott und schneidig, dabei voll reger Arbeitslust. Und in der Brust den Himmel ter Liete. Tas Sckstcksal war besonders J>art und grausam, als es ihn und Magdalene Schumann

An- Hessen.

Vtlriebscinichräilkiiliütn u.Betriebseinstellnnqen.

Zu'Bermeidungroeitererdlrbeits- losigkcii hat ter Staatskommissar für die wirtschaftliche Demobilmachung für das Gebiet tes Freistaates Hessen bis auf weil eres angeordnet, daß die Inhaber von Betrieben jeglicher Art ver­pflichtet sind, Detriebseinschränkungcn, auf Grund derer vorübergehend ober dauernd Arbeitskräfte jeglicher Art und Zahl entlassen roeroen sollen und Betriebseinstellungen den zuständigen ort lichen Temobllmachungsausschüisen mindestens 10 Tage vor den Entlassungen schriftlich anzu­zeigen. Die Anzeige hat zu cntt;alten: Name, Beruf, Familienstand und Adresse crr von ter beabsichtigten Entlassung getroffenen Arbeitneh­mer, sowie Angabe über die Grünoe dieser Maß­nahmen. Die Temobilmackung-sauLschüsse bringen Die Anzeige zur Kenntnis des für den Betriebsrat zuständigen ö fentlichen Arbeitsnachiveises uno prü­fen unverzüglich nach ihrem Eingang im Beneh­men mit den betreffenden Arbeitgebern und Be­triebsräten ocer Betriebsobmännern>, ob nicht eine Streckung ter Arbeit oder durch eine anderweitig getroffene Einigung zeitweise ater dauernd?^völ- ,igc Arteitslosigleii vorhineert werten kann. Liese 'Prüfungen erübrigen sich, ivenn von Arbeitgeber» rter Arteitnehmerseite nachgewiesen luirb, daß die Angelegenheit bereits tem zuständigen Schlich- tungsaussckTuß zur Entscheidung vorgelegt ist. Ist eine Einigung vor tem Temobilmachungsaussckuß nicht zu erzielen, so ist die Angelegenheit unter* xüglich durch den Temobilmachungsaussckuß mit den erhobenen Feststellungen zur Enttchridung vor- wlegen. Zinttterhandlungen gegen die Anordnun­gen in K 1 dieser Bekanntmachung, können mit Ge­fängnis bis zu 2 Jältren oder mit Geldstrafe bis m 100 000 Mk. bestraft werten.

Aus tem Finanzausschuß.

rm. Darmstadt, 6. Aug. Der F i - nanzausschuß der Volkskammer beschäf­tigte sich in zwei <5i6ungen gestern und heute in Anwesenheit bei Regierungsvertreter mit dem Landsteuergesetz und der Vorlage zur Abänderung des Gemeindeumla- gengefetzes von 1911. Die Vorlagen wer­den von der Regierung mit der besonderen Be­gründung vorgelegt, daß für die Besoldungs- regelung der Volksschullehrer und die Neu­regelung der Polizeibeamtenverhältniffe eine Summe von 47 Millionen Mark zu beschaf­fen fei, für die man keine andere Deckung habe. Von Vertretern der rechten Seite des Hauses, wie auch von bäuerlichen Vertretern des Zentrums und der Demokraten wurden wegen der Höhe der Belastung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes von 1.25 Mark für je 1000 Mk. Ertragswert ernstliche Bedenken erhoben. Im Laufe der eingehenden, Don beiden Seiten sehr lebhaft geführten Un­terhandlungen, die zeitweise in ernstliche Stockungen zu geraten schienen, da vmt feiten deS Finanzministers im Falle der Ablehnung die äußerste Konsequenz in Aussicht gestellt wurde, kamen von den verschiedenen Partei­vertretern, die sich in der Zwischenzeit mit Den Fraktionen beraten hatten, eine Anzahl Vorschläge zustande, die schließlich zu einer Verständigung auf folgender Grund­lage führten: Kir land- und forstwirtschaft­lichen Grundbesitz 1 Mk., für Gebäude 25 Pf., für das Gewerbe 15 Pf. Sonach ist der Zu- schlaa für die Grund- und Gebäudesteuer mit 25 Pf. geblieben, bei den land- und forstw. Grundstücken von 1,25 Mk. auf 1 Mk. herab­gesetzt und bei der Gewerbesteuer von 10 auf 15 Pf. erhöht worden. Außerdem kann auf Antrag des Steuerpflichtigen das Vermögen unter 3000 Mk. von der Steuer befreit wer­den. Gegen diesen Verftändigungsvorschlag stimmte ein Ausschußmitglied, eines enthielt sich der Abstimmung. Nach alledem scheint Aussicht vorhanden, daß die Vorlagen in der Beratung, wenn auch nach harten Wider­sprüchen, verabschietet werden können.

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