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Amtsverlimdiguiigrblatt

für die Provinzialdirektion Oberhessen und für dar Kreisomt Gietzen.

Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen MK. 2.50 vierteljährlich.

Nr. 127 6. Teptember 1920

Inhalts Utbcrsicht: Aenderung der Verordnung über die Dampfkessel. - Dritter Nachtrag zur sechsten Ausgabe der deutschen Arzneitaxe. - Hessische Rückwandererhilfe zu Darmstadt. - Termin für die Einsendung der Kirchenrechnungen. - Viehseuchen - Dienstnachrichtcn. - Gefunden, verloren. - Feldbereinigungen Hausen, Röthges und Langd.

Verordnung

betreffend die Aenderung der Verordnung vom 8. November 1909 über die Dampfkessel. Vom 26. August 1920.

Aut Grund des Artikels 3 Absatz 2 des Gesetzes vom 26. März 1902, die Dampfkessel und Dampsgefäße betreffend, wird hiermit in Abänderung der Verordnung vom 9. Dezember 1919 «Regie rnngsblalt S. 453 folgendes verordnet:

8 1. Tie Gebühren für die vvrgeschriebenen Begutachtungen der Genehniigungsgesuchc und die technischen Untersuchungen der Dampfkessel wie sie in § 91 der Verordnung vom 8. November 1909, die Dampfkessel betreffend Regierungsblatt S. 297), und in £ 1 der Verordnung vom 2. Mai 1912, die Abänderung der Vewrdnung vom 8. November 1909 über jbie Dampfkessel be­treffend lRegierungsblatt S. 385 , festgesetzt sind, werden bis ans tveiteres um 300 vom Hundert erhöht. Die in den vorerwähnten Verordnungen vorgesehenen Ermäßigungen der Gebührensätze bleiben nach wie vor aufgehoben.

£ 2. Diese Vewrdnung tritt mit Wirkung vom 1. September 1920 in Kraft.

Darmstadt, den 26. August 1920.

Hessisches Landes-Arbeits- und Wirtschaftsanit.

I. V.: Ur. Wagner.

Bekanntmachung

betreffend den dritten Nachtrag zur sechsten Ausgabe der Deutschen Arzneitaxe 1920. Vom 1. September 1920.

Aus Grund des § 80, Absatz 1 der Gewerbeordnung jür das Deutsche Reich bestimmen wir, das; mit Wirkung vom 1. Septem­ber 1920 ab ein dritter Nachtrag zur sechsten Ausgabe der Deut­schen Arzneilaxe 1920 in Hessen in Kraft tritt. Der Nachtrag ist im Verlag der Weidmannschen Buchhandlung, Berlin SW. 68, Zimmerstraße 94, erschienen uni) kann durch die Besitzer der Arznei­taxe 1920 von der genannten Buchhandlung zum Preise von 0,80Mark bezogen werden.

T a r m st a d t, den 28. August 1920.

Hessisches Ministerium des Innern. I. V.: H ö l z i n g c r.

Tcr Hessischen Rückwandererhilfe zu Darmstadt ist von dem Ministerium des Innern die Erlaubnis erteilt worden, zur Linderung der Not reichsdeutscher und reicl>sstämmiger Rück ivanderer im Freistaat Hessen bis zum Ende dieses Jahres mittels Aufruf in den Zeitungen, durch Werbebriefe und durch Samm­lungen von Haus zu Haus, jedoch unter Ausschluss bezahlter Agenten, Geldspenden zu sammeln.

Zur Veranstaltung der Haussammlungen bcdars es jeweils der besonderen Erlaubnis der Ortspolizeibehörde.

Betr.: Ten Termin sür die Einsendung der Kirchen rechn un gen für 1919.

An die Kirchenvorstände des Kreises.

Ter späteste Termin für die Ablieferung Her Kirchenrcchnung an Sie ist auf Ende August festgesetzt.

Wir beauftragen Sie, die Rechner entsprechend zu bedeuten und zur sofortigen Ablieferung anzuhalten. Bei Nichtanhaltung dieses Ablieferungstermins »vollen Sie alsbald berichten.

Tie Rechnungen sind voir Ihnen bis spätestens Ende Sep­tember an die Oberrechnungskammer, Iustifikatur II. Abteilung, einzureichen.

Nach dem Ausschreiben des Oberkonsistoriums vom 28. Juli 1915 Verordnungsblatt Nr. 12 voir 1915 - ist der Nachweis über den an den cvang. Zentralkirckrenfonds abzulieferrrden lieber - schus; des Einkommens der Pfarrstelle nicht mehr, wie bisher, an uns, sondern an den evang. Zentralkirchenfonds ohne Begleir- bericht einz-usenden.

Ter bis spätestens zum 15. Oktober l. Is. zu erstattenden Anzeige über die erfolgte Ablieferung der,Kirchenrechnung an die Oberrechnungskammer ist von dem Kirchenvorstand ber Vermerk beizusügen, dass, wann und mit welchem ablieferungspflichtigen Betrag der Nachweis über das Erträgnis der Pfarrstelle an den evang. Zentralkirchenfvnds abgesandt worden ist.

Gießen, den 2. September 1920.

Kreisamt Gießen.

Dr. Ufinger.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Oppenrod.

3n Oppenrob ist die Mauk- und Klauenseuche amtlich fest­gestellt worden.

Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Ge­markung Oppenrod und ein Beobachtungsgebiet, bestehend aus den Gemarkungen Burkhardsfelden und Reiskirchen.

Unsere Bekanntmachung vom 25. August in Nr. 122 des Amts- verkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, ivemi sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des 8 328 des Str.G.B mit Gefängnis.

Gießen, den 4. September 1920.

KreiSamt Gießen. I. 93.: Hemmerde.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Gießen.

Tie Maul- unb .Klauenseuche ist in Gießen weites in fol­genden Gehöften amtlich festgestellt tvorden:

1. Riegelpfad Nr. 30,

2. Frankfurter Straße Nr. 49,

3. Neustadt Nr. 78.

Tie Sperrmaßregeln sind angeorönet.

Wir weisen erneut ans unsere Bekanntmachung vom 24. August ds. IS. 'Amlsverkündigungsblatt Nr. 121 und die Bekanntmachung des Kreisamts Gießen vom 25. August ds. Is. Amtsverttrndi gungsblatt Nr. 1221 hin.

. Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit lw'hen Strafen geahndet, und ztvar, weint sie wissentlich be­gangen werden, gemäß 8 328 RStrGB. mit (Gefängnis.

Gieße n, den 4. September 1920.

Polizeiamt Gießen. Laute schläger.

Dienstnachrichtcn des Kreisamtes.

In der Gemeinde Rixfeld, Kreis Lauterbach, ist die Maul- und Klauenseuche fest gestellt worden. Tie Gemarkung Rixfeld ist zum Sperrbezirk erklärt worden.

In O p p e r s ho f e n, O ck stad t, I l b e n st a d t ist die Maul und Klauenseuche amtlich fest gestellt tvorden. Tie genannten Gemeinden lind Gemarkungen werden zum Sperrgebiet erklärt Ins Beobachtungsgebiet fällt die Gemarkung Ober-Rosbach.

Hermann Hahn zu Bettenhausen wurde von uns zum Kommandant der Pflichlfeuerwehr in Bettenhausen ernannt und verpflichtet.

Ludwig Metzger wurde von uns zum Kommandant und Karl Raab II. von Inheiden zum Stellvertreter des Kiom- m and an len der Pflichtfeuerwehr zu Inheiden ernannt und ver­pflichtet.

Karl Schäfer von Utphe wurde von uns zum Stellver­treter des Kommandanten der Pflichtfeuerwehr zu Utphe ernannt und verpflichtet.

Bürgermeister Karl Becker zu M u s ch e n h e i m wurde von uns zum Markmeister der Gemeinde Muschenheim eidlich in Pflichten genommen.

Heinrich Nagel von R e i s k i r ch e tt wurde von uns zum Feldschützen der Gemeint Reiskirck;en verpflichtet.

Heinrich Weber aus Utphe wurde von uns Dum Wiege­meister der Gemeinde Utphe verpflichtet.

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 15. -31. August wurden in hiesiger Stadt gefunden: 1 Vorstecknadel, 1 KrawattennadeU 1 Bleisti fthalter, 2 Paar Glacehandschuhe, 1 Brosche, 1 otürf Seidenband, 1 Metermaß, 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Tamenuhr mit Anhänger:

verloren: 1 braune Brieftasche mit Lebensmittelkarten, 1 Notiz biid> in schwarzes Wachstuch eingewickelt, 1 Mäppckien mit 600 Marl Papiergeld, 1 Papiergeldtasche mit einigen Geld­scheinen sowie Rechnungen von hiesigen Geschäftsleuten, ein braunes Portemonnaie mit 20 Mark, verschiedenen Zetteln und 1 Bild, 1 braunes Portemonnaie mit 200 Mark, zwei i all en i sehen Geldstücken, 1 Münze 'Mnttergottesbild', sowie

MTper dis eine «*r wramglven / ÄUfgaven oeg Staates. Wie reimt sich das zusammen?

Ans allen diesen Gründen fordert der Zentral- verband deutscher Kriegsbeschädigter und Kriegs­hinterbliebener die gänzliche Beseitigimg der Para­graphen 63 und 64, deren Durchführung für den Staat mit ganz unverhältnismäßigen hoben 93er- »valtungskosten und einer sehr starken Arbeits­belastung der 93ersovgungsbehörden verbunden ist. Bum mindesten aber sollten die Paragraphen so lange außer Kraft gesetzt werden, bis eine em= schneidende Besserung der wirtschaftlichen Gesamt-, läge Deutt'chlands eingetreten iji

Die jetzige Form der Ansgleichsznlage nach tz 28 kann ebenfalls keinen Kriegsbeschädigten und keine Kriegshinterbliebene restlos befried^en. Tem Prinzip, die sozialen Verhältnisse, in welckien die Versorgungsbevechtigen leben, zu berücksich­tigen, stimmt der Zentralverband ohne weiteres zu. Dir glauben aber, daß eine solche Berücksichtigung schon gewälnleistet ist, in § 25, Abs. 1, der aus­drücklich die Berücksichtigung der Lebensverhältnisse, Kenntnisse und Fähigkeiten des Beschädigten bei der Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit dorsieht. Im übrigen muß aber doch wohl in erster Linie dafür gesorgt werden, daß 'den Vollerwerbs­unfähigen durch die Rente ein würdiges Existenz- uunimum gewährleistet wird. Auch nach dem neuen Gesetz erhalten aber jene, für die eine soziale Aus- gleichszulage nicht in -Frage kommt, feine Voll- :cil(e in einer Höhe, daß damit das Existenzmrnt- tnum erreicht wird. Ueberaus große Bedenken haben totr gleichfalls gegen die jetzige Fassung des 8 "25 Ws. 3. Danach erscheint die Sicherstellung einer ^gemessenen Rente für die Kriegsbeschädigten, die pbar eine erhebliche Beschädigung erlitten Haven, ln ihrer Erwerbsfähigkeit aber nicht oder nur wenig beeinttächttgt sind, keineswegs gewährleistet. Nach den schon ersch cnenen Ausführungsbestimmungen, welwe ohne Mitwirkung der Organisationen vom Reichstag angenommen worden sind, wird in gün- w.gstem Falle eine Rente von 50 Prozent gewährt, ®ua) tvenn mehrere Beschädigungen (Arm- und **uiDerlu|t 5.93. Zusammentreffen. Infolge des 8v3 bleibt der Beschädigte aber nicht einmal im

yuijrer oer voinnryen ^nnrrgenien, oer im «eiiß der Ausrüstungsstücke des ermordeten Unterwacht- meisters Hoffmamt war, ein führendes Mitglied der polnischen Bürgerwehr. Daß auch dort, wo die paritätische Polizei in Tätigkeit ist, für die polnischen Mitglieder Partei ergriffen wird, beweist ein Bor trag in Bogutfchütz, wo am S nm tag Abeno als Abschluß der viertägigen Tagung des ßlewerk- schaftsbnndes der Angestellfen eine Festlichkeit im HotelGras Reden" stattsand. Um Vsl Uhr nachts drangen 40 bis 50 Polen in das Lokal ein und verursachten wüste P r üge l szenen. Die neue AbstirnrnungsPolizei griff nicht ein, vielmehr ließ ein polnisch sprechender Polizist die Eindringlinge erst in das Hotel ein. Die zu Hilfe gerufene fran­zösische Sicherheitswache erschien nicht. Auch sonst geht der twlnische Terror imbebinbert weiter. 3« der Prinzengrube bei L a z i s k setzten die Polen 13 deutsche Beamte ab und stellten auch dort pol­nischen Ersatz ein. Tie 93ermittetungSoerbanbhmgen des polnischen Plebiszitkvmnnssariots und der r«ol- irischmr Gewerkschaften, die von der Grubenleitung an gerufen waren, waren bisher vergebens. Die Werksleitung wandte sich auch an dvn General Le- rond, ter es jedoch attebnte, sich inwirtschaftliche Differenzen" eimnmisch-en. Als die Werksleitung erklärte, daß sic dann die Grube schließen müsse, erklärte Lerond, dann dürfte sie die Veranttvor- tung tragen. Der 93crtreter der Werksleitung er­klärte darauf: Die werde ich tragen. Die Gesetze befehlen mir die Schließung der Gruben, wenn ferne bergbehördüch anerkannte Beamte da srnd. Auf die Frage des Vertreters der Werksleitung, ob die Kommission bei der Schließung der Grube die deut- sck<en Arbeiter schützen werde, s ck w i e g Lerond. Ein anwesender Italiener erklärte, daß eine Kompagnie Italiener nach Lazisk geschickt werde. (

Bon einer Waffenablieferung der Polen ist nichts zu spüren. Ter englische Kreiskontrotteur in Beuthen, Major. O t t l e r , der infolge der polittschen Entwicklung seinen Abschied einreichte, aber im Gegensatz zu zwei anderen eng­lischen Kreiskontrolleuren noch nicht bewilligt, er­hielt, erfiärte dem deutschen Vertreter gegenüber selber, daß es unmöglich sei, von den Polen die

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Pvleri aber haben weder die Rote beantwortet noch die in Kowno angefarrgenen Verl>rndlungen beendigt. Sie griffen vielmehr die litauischen Trup­pen bei Auguswwo an, drängten sie zurück und braitgen tief in litauisches Gebiet ein. Me litau- ifd;e Heeresleitung wurde gezwtmgen, diesen Ein­fall zurückzuweisen. Ta die litauische Regierung weiteres Blutvergießen zu terbincern wüirstht und Polen dm Beweis ihrer friedlichen und freund­lichen Politik ihm gegenüber geben mochte, schlägt fte vor, die Feindieligkeiten soforteitt- zu fiel len und Delegierte, die mit den nötigen Vollmachten versehen sind, zu entsenden, um eine Demarkationslinie zu b e stim m e n._Tie Telegierien können sich in Mariampol treuen.

Festlegung der Temarknionslinie wäre, die litauische Regierung sofort bereit, in Verhand­lungen zwecks Lösung aller strittigen Fragen ein» wtceten. Die litauische Regrerung nimmt als Basis dieser Verhandlungen die schon kürzlich aur der Konferenz von Riga von bat lstauisthen Delegierten bestimmten Punkte an.

Die Unruhen in Italien.

Mailand, 6. Sept. sWTB3 Die Metall­arbeiter haben beschlossen, die Beschlüsse der In- ditstriellen bis zum 10. d. M. abzuwarten. Als­dann soll eventuell die Besetzung der Fa­briken in ganz Italien erfolgen. Der gestrige Tag ist ruhig verlausen.

Mailand, 7. Sept. tWTB.) Ein Triester Telegramm desSecolo" meldet, daß es infolge des Generalstreiks zu Zusammenstößen zwi­schen bewaffneten Sozialisten unb Mitgliedern des bürgerlichen Blockes kam, bei denen es Schwer­verletzte gab. Tie Karabinieri veranlaßte Haus- suchunaen in den Räumen der sozialistischen Par­tei und der bürgerlichen Blockparteien. An b<n letzteren Orten verliefen sie ergebnislos, während bet den Sozialisten Waffen und Munition beschlag­nahmt wurden. Unter dem Beifall der Menge ent­fernten die Karabinieri die Sowjetfahne von dem Settor der Sozialisten.

5chulsttaß< 7.

für Politik: Aug. Goetz: für den übrigen Teil: Dr. Reinhold Zenz; für den Anzeigenteil: H. Beck, sämtlich in Gießen.

enstag, 7. September 1920 Mneopmc von Anzeigen für bie Tagesnummer vis zum Nachmittag vorher ohne j*i»e Verbindlichkeit. Srels für l mm höhe für nzeigen p. 34mm Breite örtlich 35 Pf., auswärts 45 Pf.; für Reklame- Anzeigen von 70 mm Brette l»0Pf. Bei Platz. Vorschrift 20° , Aufschlag.

Die russische Reuaruppierung.

starschau, 7. Sept. (WTB.) Havas. Nachrichten aus verschiedenen Quellen hervor, daß die Bolschewisten dabei sind, streitkräste^m Nord en wieder rdnen. Die Angriffe die die Russen üben borgen ommen hatten, hatten ledig- en Zweck, die Aufmerksamkeit der pol» n Heeresleitung von der russischen Neu- rierung im Norden abzulenken.

*

bulgarisches Blatt über Deutschlanv.

Zerlin, 7. Sept. Eine Tageszei- 1 in Sofia schreibt über Deutsch» ): Militärisch niedergeworfen, leidet das ische 'Boll heute unter den schweren igungen den Friedens. Aber es wird sie c w i n d e n. Es wird ihrer durch sein un» lßerliches Mittel Herr werden: durch schöpferische Kraft.

21115 Vein Aeicve.

swchrminister ß^etzlcr über die Sozial demokratir.

Berlin, 7. Sept. ReichswehrMinister l e r hielt auf dem Sommer fest der wärt» tt'gischen demokratischen Ptirtei in Ulm lebe, in der er das Verhältnis derDozia!» kratie zur Regierung bejprach und der . Ztg." zufolge sagte: Die Mehrheits- demokratie habe sich unter dem Eindruck öahlergebnisses der V e r a n t w o r t u ng , o g e tt und spreche gerne die Sprache Verneinung, selbst wenn Gesetze vorgelegt en, die das Kabinett Satter beschlossen Vor dem Wiederzusammentritt des stags werde die Regierung sich fragen m, ob sie sich das weiter gefallen lassen . Die Demokraten seien in die Regierung treten, weil eine Delegation nach Spaa dt werden mußte. Wenn die sozialdemo- che Presse es so darstelle, daß sie es : machen könne, so sei der 9steg frei. Jetzt sich die Sozialdemokratie entscheiden, die Basis für die Regierung sei zu cl.

Eigenmächtige Eisenbabnartniter.

1 e r I i n, 6. Sept. (WTB.) Amtlich. , Am ptember haben die Eisenbahnarbeiter em Bahnhof Erfurt einen mit Muni- beladenen Wagen ans einem vor- sntäßig angernel. eten E n t c n t e n a ch -

äzug abgehängt, obwohl auch dieser n ordnungsmäßig kennllich gemacht worden In Verltandlungen mit den Arbeitern hatte cisenbahndireklion die Zusicherung erreicht, der Wagen mit dem nächsten ,Ententezug laufen sollte. Trotzdem haben am 4. Sept, whnarbeiter verschiedener Tienststellen den it entladen und bie Munition auf freiem verbrannt. Ter ReichsverkehrSminister hat fenbahndirettion telegraphi'ch angewiesen, sv- ifle bei dem Abhängen und (Ä.tladen des ns und der 9Zernichtung der Munition be- ett Arbeiter ohne Ein'haltung der Kündi- frist zu cn.twf'cn und lsiS außertEd.wStaats- ischast zur gesetzlichen Versolgimg anzuzeigen ür den der Eisenbahnvenoaltung etwa ent» Den Schaden haftbar zu machen. Beamte sind, bisher sestgestelll, an der Tat nicht beteiligt.

Kaffee-Einftthr.

Berlin, 6. Sept. (WTB.) Wie uns das Reichsministerium für Ernährung und Landwirt­schaft mitteilt, wurde der K'affee-Eintuhr- Verein in Hamburg nunmehr ermächtigt, bis aut 'weiteres die Kaffee-Einfuhr in beschränk­tem Umfange wieder zuzulassen. Tie Höchst­grenze der Einfubrbewilligungen wurde auf 500 Sack arbeitstäglich festgesetzt. Tie EinfuhraMräge sollen nach ihrer Preiswürdigkeit entsprechend den früheren Grundsätzen beschieoen werden, um den derzeit niederen Weltmarktpreis dem deutschen Kochum zugute kommen zu lassen. Ter Kaffee-Einfuhr-Verein wurde deshalb ausdrücklich angewiesen, etwa bereits bezahlte oder im Frei­hafen lagernde Mengen nicht bevorzugt zu be­handeln.

Hu$ dem besetzten Gebiet.

Dr. Dortens Auto.

mc. Frankfurt a. M., 5. Sept. Ein Chauffeur ht Wiesbaden sollte ein für Dr. Dor­ten bestimmtes, von den Franzosen geliefertes Auw, in dessen Villa abliefern. Er hat den Wagen aber in den Rhftn gefahren. Dafür erhielt er von dem französischen Kriegsgericht m Mainz sechs Jahre Zwangsarbeit. Zum Glück ist es dem 9%amte jedoch gelungen, aus Mainz zu entfliehen und unbehelligt das unbesetzte Gebiet zu erreichen.

Koblenz, 6. Sept. (WTB.) Vom Reichs- kommissariat für die besetzten rheinischen Gebiete wird mitgeteilt: Der Militärbefehls­haber im Saargebiet hat anläßlich der neuer­lichen Unruhen zahlreiche Personen aus dem Saargebiet ausgewiesen uno auf das rechte Rheinufer abgeschoben. Diele militärische Maßnahme hat nicht etwa, wie vielfach angenommen wird, bte Bedeutung einer Ausweisung aus den besetzten rhetnttchen Gebieten. Eine solche kann vielmchr nur durch die interalliierte Rheinlandkommtitton tn Koblenz ausgesprochen werden.