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Nr. 45

6. April

1920

Zchuistrahe 7.

An-

Kreis . .

Gemavkung . . .

Verzeichnis

«LScluneW

Gartenarb"

treck fort.

Eigenschaft des Nutzungs­berechtigten, (ob Eigentümer, Pächter usw.

Flachen- matz in Morgen

Reinhold Zenz; für den Anzeigenteil. H. Beö», sämtlich in Dietzen.

Lf- Nr.

Flur Nr.

die bat

Grund der Entziehung der Nutzung

Des Grundstücks

Unterschrift des Nutzungs­berechtigten, soweit er erreichbar ist

höheren Verwaltungsbehörde zulässig. Tie Entscheidmig der höherar Verwaltungsbehörde ist endgültig.

liegen die Entscheidung der unteren Verwaltungsbehörde im <yalk des 8 4 kann icber Beteiligte irrnerhalb eines Monats, nach­dem sie ihm zugestetll ist, die Entscheidung des ordentlichem Ge­richts anrufen.

8 6. Tie Landeszentralbehörde erlätzt die erfvrderlick-cn Aus- hrungsvorschrtften.

§ 7. Trc Vorschriften dieser Verordnung ftndar auf die Be­wirtschaftung der Wiesen und Weiden sowie auf städtische, zur landwirlschaitlichen oder gärttterijä-en Nutzung geeignete Grund­stücke enlspreckrendc Anwendung.

8 8. Soweit die Sickierung der Acker- unb Garten bestellung und die Beivirtschastung der Wiesen und Weidar im Wege der Landcsgesetzgebung l)erbeigeführt ist, finden die Vorschriften dieser Verordnung keine Anlvendung.

8 9. Tiefe Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. ----

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Nachklänge zum Napp-Pmlch.

terlin, 6. April. Wie .vir von zuständrqer erfahren, hat der R ich-wel/rrnrnister ehre maßg.chatber Ptrsönlichkitcn aus Gera ltenbnrg yi einer Besprechung nach Bn> beten, um dadurch eine völlig.' Sfiänmg Der; risse im La n Messager ko rp s zur Zeit» opp»Vi'tsches in den genannten jCTten herbei- -en. Ebenso soll eine be jiibnr !Kommission, ifer Ang.hörigen des Pioni.r-B»ataillons 15 :in Partamgptarier angehört, die Vvrgäng: 3. 3. in dem genannten Truppenlörper unter»

München, 7. April. DieMünch Pofl/^ mtlicht in ihrer gestrigen NnrniwteDoku- te der Konterrevolution", in denen neu Beweis für das Bestehen! einer mo- stisch-militärischen Versckyvörung in Bayern die in unmittelbarem ZusammeiÄ-ang mit der i Kapps an der Sterbcifüfjrung des militäri- Staatsstreichs in Bayern geaifeitet habe. teilt das Reickswelrrgruppcnkomrnando 4 u. a. iatz er der Feststellung l^darf, was an den A5erossentlichungen derMünchener Post"' richtig ist oder nicht. Als Tatsache wird jedoch hervor- gehoben, daß bte bayerische Rcichsk>ehr im ent* sclvidenden Augenblick sich keiner gesetzwidrigen Handlung schuldig machte.

Da» neue dänische Kabinett in den Kammern des Reichstags.

Verordnung

über die Sicherung der Landbewirtschaftung.

Vom 4. Februar 1919.

Rus Darmstadt.

-armstadt, 6. April. Der grötzlc Teil ranzosen lagert auherl-alb der Stadt auf dnr i östlich von Darmstadt. Man schätzt ihre : aus 5000 bis 6000 Mann.

Bekanntmachung

der neuen Fassung der Verordnung über die Sicherung der Landbewirtscksaftung. Vom 4. Februar 1919.

Auf Grund des Artikel 2 der Vewrdnung über die Sickrcrung der Acker- und Gartenbestellung vom 4. Februar 1919 «Reichs Gesetzblatt S. 177) wird der Wortlaut der Vewrdnung über die Sickerung der Landbewirtsck>aftung, wie er sich aus Artikel 1 der Vewrdnung vom 4. Februar 1919 ergibt, nachstehend bekannt­gemacht.

Berlin, den 4. Februar 1919.

Ter Staatssekretär des Reichsernährungsamts.

Wurm.

der landwirtschaftlichen Grundstücke^ die auf Grund von § 2 der Bundesrats-Verordnung über die Sicherung der Land bewirtschaf- tung vvm 4. Februar 1919 (Reichs-Gesetzbl. S. 179) nach er­gangener Aufforderung der Nutzung des Nutzungsberechtigten ent­zogen und dem Kommunalverband oder der Gemeinde übertragen werden sollen.

Jnhaltr-Ukbersicht: Sicherung der Landbewirtschaftung. - Warnung der Preisprüfungsstelle der Provinz Oberhesscn. - Ernennung von ^euer. Visitatoren im Kreise Dietzen. - Feldbereinigung Münster. a

Offeriere:

tziegcllecke, la "

Bekanntmachung

über die Sicherung der Landbewirtsck)aftung. Bom 3. März 1919.

8 1. Im Sinne der Bundesratsverordnung über die Siche­rung der Landbewirtschastung vom 4. Februar 1919 (Reichs- Gesetzbl. S. 179) sind anzuse1)en als

a) untere Verwaltungsbehörde das Kreisamt,

b- lwhere Verwaltungsbehörde der Kreisausschutz,

c) Kommunalverband des Kreis,

d) Gemeinde jeder auf Grund der Städte- und Landgcmeine- ordnung gebildete Verband.

§ 2. Tie Kreisämter haben die Nutzungsberechtigten von Land­gütern und landwirtschaftlichen Grunditücken, die ihre Grundnückc voraussichtlich nicht bestellen, oder bei benen die Bestellung zweitel- haft ist, durch die Ortspolizeibehördai schriftlich oder durch orts- üblickse Bekanntmachung mit kurzer Frist zu einer Erklärung dar­über auffordern zu lassen, ob oder wie sie ihre gesamte Ackerfläche bestellen wollen oder welche Stücke davon unbestellt bleiben sollen. Tie Möglichkeit der in Aussicht genommenen Bestellung ist glaubhaft zu machen.

8 3. Soweit Nutzungsberechtigte die Bestellung nicht über­nehmen ober bie Möglichkeit ber Bostellung nicht glaubhaft machen oder die Bestellung in unwirtschaftlicher Weise verzögern oder im letzten Wirtschaftsjahre die Bestellung so man g c l h a s t a u s g e f ü h r t h> a b e n, datz die Grundstücke einen unverhältnismäßig geringen Ertrag gebracht haben und zu er­warten ist, datz die Neubestellung ebenso mangellMft ausgesührt wird, ober wenn die Nutzungsberechtigten die Aufforderung unbe­antwortet lassen oder nicht erreicht werden können, ist von der Ortspolizeibehörde ein Verzeichnis nach dem hierunter abgedruckten M u st er aufzunehmen und auf kür­zestem Wege dem Kreisamt vorzulegen.

8 4. Tiefe Bestimmungen treten mit dem Tage ihrer Verkün­digung in Kraft. Mit dem gleick>ai Zeitpunkte tritt die Bekaunt- n-achung über Sicherung der Ackerbestellung vom 9. April 1915 (Tarmst. Ztg." 9h:.83) nutzer Kraft.

Darmstadt, den 3. März 1919.

Hessisches Landesernährungsamt.

Neumann.

B e t r.: Sickerung Ser Landbewirtsckwftung.

An den Lbcrbürgcrmcistcr zu Gictzen und die Bürger- mciftercicn der Landgemeinden des Kreises.

Tie wirtschaftliche Lage Deutschlands fordert gebieterisch, datz der bisher in Bewirtschaftung genommene Grund und Boden restlos bestellt wird und in den Tienst der Ernährungswirtschaft gestellt wird.

Wir veröffentlick^en nachsteheird nochmals die Verordnungen des Reick>scrnälwungsamtes über die Sick)erung der Landbewirt- schastung nebst Ausführungsverordnungen des Hess. Landesernäh- rungsamtcs und fordern Sie auf, etlvaige Anträge auf Zwangs­bewirtschaftung umgcliend zu stellen. Tie ordnungsmätzigc Be­stellung aller Felder muß unter allen Umständen durchgesctzt werden

Gießen, den 30. März 1920.

Kreisamt Gietzen. I. V.: Dr. Siegert.

AmtrverkiiMguiMblart

für die provinzialdirektion Gberheffen und für dar Kreisamt Giehen

Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 2.50 vierteljährlich.

8 1. Tie untere Verwaltungsbehörde ist nach näherer .... ordnung der Landeszentralbehörde befugt, die Nutzungsberechtigten'

Kopenhagen, 7. April. Dv: neue Re- gtennur Friis stellte sich gestern den b'teen Kam­mern des Reichstages vor. Der Miv-isterpräs,dent hielt eine tur<c Ansprache, in ber er er Härte, batz keines ber Mitglieder des Ministers ums sich an der Bildung desselben beteiligt hätte, wenn nicht alle gurteten zugestimmt hätten, mit ihm zu arbeiten, (dr sprach weiter den Wunsch aus, datz die Neuwahlen in kürzester Zeit stattsinden, damit ein Ministerium, das sich aus die Mehrheit des Follclhings gründe, in lieberem stimmung mit dem unveränderten Wunsche des'aigs die Füh­rung der Regierung übernehmen förtne. Im übri­gen wolle das Ministerium sehr wichtige Gesetze durchführen, die iwtwendivrweise durchgeführt werden müssen, und verschiedene Angelegenheiten erledigen, u. a. die nordschleswigschc Verwaltung bearbeiten. Tas Ministerium habe feine polittschen 3iele. Es sei beseelt von dem Wunsche nach Ar- beitsfricden unb Gemeinsinn. Die Rede wurde lebhaftem Beifall ausgenommen. Trotz der Aufhebung des Generalstreiks setzten bie Bäcker, Seeleute, die Heizer unb die SBerftar beiter

Die Lage im Ruhrgebiet.

s s e n, 7. ?lpril. In den letzten Tagm rotrr cle Phonverkehr fast überall gesperrt, dem streikten bie Eisenbahner« war fast vollständig von ber Flüßen well ab» Uten. Ta biei'c Verhältnisse noch teillveise' cm, ist es unmöglich, ein genaues Bild über agc im Industriegebiet zu gelxm. Tatsache» tz seit Tagen im Nvrdwesten undNor- ao n Essen gekämpft wird. Tie grvtzo ertbrücke bei Essen ist vvm Feinde qsprengt» ftent nachmittag und gestern nacht zogen eile der roten Armee nach Eisen und darüber s zurück und vennchteten MaschinengCivehve' icrocbrc mittels Handgt analen. Ter Rückzug» auch gestern an. Am Karfreitag morgen entspreckiend den Münsterischen bzw. Bielo- Vereinbarungett Formationen der roten ien hier ein und lieferten ,ruf dem Bilizei» ium il/re Waffen ab. ?lls am 2150^ baS cken der Regiernngstruppen bekannt wurde, tt den Führern der Arbeiter völlig die Lei-, der Massen. Es fern zu regel rechteni liderungen. MUtags bildeten sich Sau* oon 510 Mann, die nachmittags in bie en und Häuser eindrangen und vorgehaltenem Revolver Gcld,- t sa chen, Kl er du ng, Wascheusw. er* t en. Tie neu gebildete Arbeiterwehr ging tens gegen die Plünderer vor, bie sofort er* sen ivurden. Ter Streik ber Eisen- tcr ist für den allergrößten Teil des Ti- isbezirks aufgehoben. Er beffteht nur ür den engeren Verkehr um Essen herum, u i s b u r g, das am Sonntag von den Re- lgstruppen besetzt wurde, ist es beim Rai laus uf dem Svnnenwall) zu Kämpfen grfmmmcn. iebene Zivilisten wurden getötet. Auch in >urg ist viel geplündert toorben.

heim unb in Gelsen kirchev sind vor» i die Regierungstruppen kampflos icing-^ogctu, gestern mittag erfolgt der Ein'.narsch der »en in Essen. Zur Zeit ist hier alles ruhig, er Firma Krupp und auf den Bergwerken gearbeitet.

Der neue Reichrfinanz Minister über seine Ausgaben.

Am Karsamstag hat der neue Reichs ftnonz» minister Dr. Wirth in Karlsruhe einem Mit­arbeiter berKokt. Volksztg." folgende AnZfüh- rangen gemocht:

Bor uns liegt ein in Umfang unb Tragweite gewaltiges Gesctzeswerk, mit bem bie Gnmdlage für unseven srnanziellen Wiederomfban geschaffen zu haben, bas Verdienst meines Vorgän^rs bleibt. 3m der Reichs abgabenordnung sind bie Grundlagen etne5*neuen einheillit.hen Steuerrechts gebildet, das in steuerökonomischer inte

imrde. Die Ereignisse Haden ihr auch bisher Recht eegcben. Hcberoll dort, wo die Truppen hingelangt irnb, ist die Bewegung rasch zusammengebrochen. De Befürchtungen, bie von alliierter S. ite, ge- aützerr nwrden sind, datz gerade das Einrücken t>cn Truppen bie Unruhen verstärken und zur Vcr- nichtung der wichtigsten gewerbliche Anlagen Ähren würde, haben sich nicht beitätigt.

Der Gedanke, datz die Entsendung von Trup- aen in das Aufstandsgebiet irgen de ine Be­drohung von Frankreich in sick schlietzen !Sinrte, ist so absurd, datz er einer Widerlegung

1:

L mit 22,A . mit 11,43 sm 2: mit 1,28 > 3:

. mit 4^1 |

L mit 12,40 M, mit 19,47 <M. I

ßxlbndrt M iimattat unb w jii HKirn, bd nrnr

xmisiag bar 10. D ^enmstemLpl« )ie EröffnmgstM«

I. April 1920. n OpMwd. icr. ______"

von Landgütern und landwictsck)aftlick>en Grundstücken mit kürzer Frist zu einer Erklärung darüber aufzufordern, ob oder wie sie ihre gesamte Ackerstäck>e bestellen wollen oder welche stücke davon unbestellt bleiben sollen. Tie Möglichkeit der in Aussicht genom­menen Bestellung ist auf Erfordern glaubl)aft zu machen. Tie Aufforderung kann durch öfjentlick>e Bekanntmachung erfolgen.

8 2 Soweit der Nutzungsberechtigte bie Bestellung nicht über­nimmt ober bie Möglichkeit der Bestellung nicht glaubtest macht pber die Bestellung in unwirtschaftlick>er Weise verzögert ober im letzten Wirtickiaftsjahre die Bestellung so marrgelhast ausgeführt l)at, datz das Grundstück einen nnverhälMismätzig geringen Ertrag gebracht bat, und zu erwarten ist, batz die Neubestellung ebenso mangelhaft ausgeführt wird, ober wenn der Nutzungsberechtigte die Aufforderung unbeantwortet lätzt oder nicht erreicht werden kann, ist die untere Verwaltungsbelwrde nach Anhörung des Bauern- und Landarbeiterrats befugt, die Nutzung des Grund­stücks Znbel)ör ganz oder zum Teil auf längstens sechs Jahre dem Berechtigten zu entziehen und dem Kommunalverband oder einer Gemeinde zu übertragen.

Ter Kommunalverband und die Gemeinde haben bei der Nutzung des Grundstücks nach den Regeln einer ordnungsmätzigen Wirtschaft zu verfahren.

§ 3. Aus Gründen ber Billigkeit kann die üntere Verwaltungs- behörbe die Rückgabe ber Grundstücke an den Berechtigten bereits zu einem srülieren Zeitpuntt als dem zunächst bestimmten verfügen.

8 4. Tie untere Verwaltungsbehörde bestimmt, inwieweit der Kommunalnerband oder die Gemeinde dem Nutzungsberechtigten eine Entschädigung zu gewähren haben oder der Nutzungsberechtigte dem Klomn^unalverband oder der Gemeinde für nachweisbare Ver­besserungen des Grundstücks Ersatz zu leisten bat. Tie Landes­zentralbehörde kann Grundsätze für die Enlsck)ädigung und die Er­satzleistung aufstellen.

Auf Antrag hat die untere Verwaltungsbehörde bei Rückgabe des Grundstt'icks die gesamte Auseinandersetzung zwischen dem Kommunaloerband ober ber Gemeinde und dem Eigentümer sowie ben sonstigen Nutzungsberechtigten vorzunehmen: sie hat hierbei, so,veit nicht die gemätz Absatz 1 Satz 2 ausgestellten Grundsätze eingreifen, nach billigem Ermessen zu verfahren.

8 5. Gegen die Verfügungen der unteren Verwaltungsbehörde nach 88 1 bis 3 ist binnen einer Woche bie Beschwerbe bei der

mnytui laut uie fruii»iy|iriqe izuryicvinig neis ov- müht, die deutsche Regienmg von diesem milltärü- schea Vorgehen, das mit einiger Vorsicht hätte vermieden ro.'rben formn, ab zu halt n. Nichtsdesto­weniger sind die Reichswehrtruppen in das Ruhr­gebiet emaerückt.

Tie Regierung der srmrzösischen Republik sieht sich baber gezwungen, sich einfach zu sichern, damit die Berliner Regienmg ihrer Unterschiift nach­komme. Deshalb habe ich den Befehl erhalten, die Städte Frankfurt, Homburg, Hmiau, Tarmsladt und Dieburg zu besetzen. In diesem Augenblick halte ich für notwendig, zu erklären, datz diese Besetzung keine semdselige Handlung gegen die arbeitsame Bevölkerung dieser Gebiete bebcutet, sie hat lediglich den Zweck, die 2lussühnmg, des Ver­trages zu sichern und wirb aufhören, sobald die Reichswehrtruppen die neutrale Zone vollständig geräumt haben.

Der Belagerungszustand in den neu besetzten Städten.

W i e s b a d e n, 6 l>lpril. In ben ncubeiefclen StÄren fowic in den Bezirken Wiesbaden Stast unb Laich außer Bic bruch, Königstein, Langem- schwalbach, Höck)st und Grost-^Neviu wurde der Belagerungszustand von den Fran­zosen verhängt unb die gesamte Verwaltung unter bie Kontrolle ber Delegierten ber hohen Rhein landsöommission in der -jorm gestellt, ane es amhrend des Waffenstillstandes üblich war. Zwischen 9 Uh. abends und 5 Uhr früh dürfe,, feine Versammlungen wattfioben, xer Verkehr, ber bisher noch ung'hinder' war, steht unter ntuv !arischer Kontrolle. Es erjch.ineu feine Zeitungen

Frankfurt a M., 6. April, .p-.Ute 'ruh 5 Uhc ist in Frankfurt a M, das ftvnzost ch: Besetzungsbotmnando in Starck einer xtcr.)Km, et.na 20000 Mann, ein gerückt. eifenbaiTc Bost um. Polizei wurden sofort bcetzt ^er Belage- r un gsz u stand wurde verbmurt arte ftan- 'i'ckte Mili ärpatnouillcn dure^iei^n, die L.abt. In der S aet selbst ist alles rui>jg Dte Beherden find in ihrer Arbeit nicht b hindert, arbeiten jedoch unter Kontrolle ber fron-ö r ch<mBL-atzu?:gsb^:ordL. Briefzensur, Telegraphen- unb Te- lephonsperre sind verhönst.

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D'ltrikt 87b, 83a, 85b 1 tm, 3. KI 10,67 Jfor. i 'mme 4. KI. 0,58 > fl N bie Betriebäbeamte 1 Vb werden, mit nur an örubmcrw^ 1 veckaust. Die Siy*

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nmht bedarf.

Deutscherseits darf demnach mit vollster lieber- ;«ugung der Standpmllt Pertneten werden, datz eine I vorsätzliche Verletzung des Frfedensl>ertra»>s, bie ei c Verantwortlichkeit ber deutschen Regierung im l Sinne des Vertrages begründen könnte, überl^aupt r-cht vorliegt. Selbst wenn aber eine solche Ver- lAtzung begangen Iwre, so wäre dadurch ber von t~r französischen Regierung jetzt vorgenommene iri'itärisck)e Gewaltakt noch nicht gerechtfertigt. Die aliicrtcn und assoziierten Regierungen haben in iüver Note vom 8 12. o. I. erftärt, daß sich vom Snttreten des Friedenszustandes an die Folgen rner etwaigen Nichterfüllurrg vertraglicher Ver- telichttlNgen nirr nach den allgemeinen Bestimmen b-m des Friedensoertrages sowie nach den vom i Aöllerrecht anerkannten gewöhnlichen Verfahrens- inten bestimmen sollten. Damit steht bas jetzige Lorgeheit der französisckten Resierung in schrosfftem Widerspruch, lleberdtes Hal sich alvr die srorrzö- - süche Regi^tng über grundlegende Bestimmungen da Völkerbtnrdakre bin weggesetzt, die einen inte­grierenden Bestandteil des Friedensvcnvages bi! itm. Die Lösung einer derartigen Streitfrage ztvi- feben einem Mitglied und einem Nichimikglied des KiundeS durfte nicht ohne weiteres mit Gewoft, son- c-am zunächst mit einem internationalen Sck-!ich tungsversahr'u versucht werden.

Zum Scksluß muß die deutsche Regierung mit dem Nachdruck darauf Hinweisen, daß bie von der französischen Regiennrg ergriffenen militöri- ! scken Zwangsmaßnahmen notn>endigerweisc die s Hw er st en Folgen in politischer unb wirtschaftlicher Bezr.ehung Halen wer- ixa. Es ist für jede Regierung in DeutschlluÄ

auf die Gefahr hin, datz gewisse Ärveitergruppen für den Fall des Einmarsches von Reichswehr­truppen zur ZerstörunsderSchächte schrei­ten tönntcu

Am 31 März machte die französische Regie­rung ihre Erlaubnis für den Einmarsch mit einem Male von dem Nckckrveis der absoluten Nohvendig- keit abhawTig und erklärte chrerseits ben Er)marsch für unnötig und gefährlich. Da inzwischen bie Niel dirngen über bas Bandenunniesen im Ruhrgebiet sich häuften und von allen Seiten und Parteien die Notschreie Tarnen, war an eine roeitece Ver­schiebung des Einmarsches nicht zu denken.

Die deutsch.' Negierutig ließ darum am 2. April eine Note übergeben,, die auch an bie Ge­schäftsträger der anderen alliierten Länder zur Uebrrmittlung an die betreffenben Regierungen gesandt wurde, wie überhaupt wäh­rend der ganzen Zeit sowohl in den alliierten Lauptstädtei'. wie auch in Berlin ben fremden Geschäftsträgern von dem Reichs­kanzler bie genauesten Informatio­nen über den Fortgang ber Ruhran - gele gen hei t gegeben wurven. Am 2. April abends erneuerte Die irmtchsische Regierung in Beantwortung der deutschen Note ihre Forde­rung nach Besetzung i»r gen mutten deutschen Städte und sofortige Zurückziehung der in das Ruhrgebiet cinmaricb-cratben Truppen.

Äm 4. Aprit führte die bcutKfx Regierung den Nachrveis, daß die in der 50-Kilometcr-Zone lefindlichm dnitschen Truppen in ber Kopfzahl Öen laut Abkommen vom 6. August zugestimmten Umfang nicht überfrei^n.

Am 6. April vormittegs erfolgte in Paris ixe Uebcrreichur.g ber französisckten Rot.', die eingangs wieder vg< bau ist.

Die sich de irrigen allllerten R.'gierungen zu dfm inzwi'chen erfolgten Einmarsch stell m, ist zur Zeit roch nicht befamit. dt ber deutschen Rt- gienmg l d g ich eine franzö'rck« Not' ;/ge7angtm ist. Tie ReicklSvegienmg ax.b ich mit a..er Ent- sck-ed'N'- i: tegen ' s Borg ho i verwahren, das jede Möglichste, 'wi chm Frankreich und D.u:' land ben modus t-icesiöi zu schaffen, aussichtslos macht und nur aufs neu: L;. ittäfte starten muß, ixe von einer Grfüüiaa Los FriLd2rSverrnLges

Mittwoch, 7. Zlpril 1920 Mnnelfmf von Mnjctae« für bie lagesnummer o(» zum Nachmittag vorher ohne jede <Berbinblid)l»eiL Dreis für 1 mm höhe für Anzeigtnv. 34mm Breite örtlich 35 Pf., auswärt, 45 Pf.; für Reklame. Anzeigen von 70 mm Breite 150 Pf Bei Platz. Vorschrift 20° Aufschlag. Hauptschriftletter: Aug. Goetz. Verantwortlich für Politik: Auq. Goetz; für ben übrigen Teil: Dr.

Wird dem Kreisantt.......vvrgelcgt.

....... ben...... 1920.

Tie Ortspolizeibehörde.

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