Nr. 3
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170. Jahrgang
Montag, 5. Januar 1920
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberhessen
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Wert
Maßgebend für diese drei Gruppen ist der vom 30. Sunt 1919. Für die Bewertung des
Grundrermögens ist, tote überhaupt bei jeder Vermögens Bewertung (§ 29 des Besitzsteuer gefetzes).
grundsätzlich der gemeine,Wert einzusetzen. Unter dem gemeinen Wert versteht man den Wert, der nach den Eigenschaften des Gegenstandes im gewolsnlickM Verkehr ohne Rücksicht auf unge- wöhnlickx oder nur subjektive Verhältnisse zu er» zielen ist. Nun liegen in dieser Beziehung die Verhältnisse heute besonders schoierig. Viele Grundstücke, namentlich landtoirtschaftliche oder gärtnerisch', sind infolge der starken Nachfrage nach Grundbesitz und des Bedürfnisses vieler Leute, selbst ein zur Bewirtschaftung geeignetes Grundstück zu besitzen, außerordentlich im Werte gestiegen. Der Preis sowohl für den Eigentums- erwerb toie für den Pachtbesitz ist so hoch wie noch nie. Ob dieser Wert so hoch bleibt, ist gewiß zweifelhaft; anzunehmen ist, daß er auf die Dauer nidxt aufrechterhcckten bleibt, sondern bet all- gemeiner Senkung' der Preise, namentlich der landwirtschaftlichen Produkte, wieder erheblich sinken wird, Würde man fomit diese Grundstücke nach dem augenblickliä)en Verkehrswert einstellen, so würde dies den Stenerpflichigen ganz außerordentlich belasten. Umgekehrt wird solches Gelände, dos Äs Baugelände in Betrach kommt, vor dem Kriege einen höheren Wert besessen haben, als er gegenwärtig zu erreichen ist, weil in absehbarer Seit Bauten bei den jetzigen Material- und Er- richtungskvsten nicht erstellt werden können. Der Steuerpflichtige wird mit Rücksicht auf diese Umstände der Steuerbehörde die Nachweise ltefern müssen, eventl. an Hand des Gutachtens sachverständiger Personen, welcher Betrag als wirk- tidrr gemeiner Wert seines Grundvermögens in Ansatz zu bringen ist. Die Bewertung des Grundbesitzes nach dem Welwbeitragsgesetz (Stichtag 31. Dezember 1913) ist seinerzeit grurchsatzlich nach dem Ertragswert v erfolgt (§ 17 WBG). Dem StLnerpflickftigcn stand allerdings damals das Recht zu, zu verlangen, daß statt des Ertragswertes der gemeine Wert der Veranlagung zu Grunde gelegt werde. Von diesem Rechte ist ,e- dock» nur in wenigen Fällen Gebrauch gemacht worden. Wenn nun ein Grundstück m der seit zwischen dem 1. Januar 1914 und 30. ^yuni_ 1919 veräußert worden ist, und zwar zu einem höheren Preise, als es am 31. Dezember 1913 veranlagt wurde, so tritt rein rechnungsmäßig, ein Ver- mögenszuwackrs des Steuerp.lichtigen in die Er- sckxinung, der in Wirklichkeit gar nicht vorhanden ist, nämlich der Unterschied zwischen dem Ertragswert (31. Dezember 1913) und dem damaligen gemeinen Wert des Grundstücks. Für diesen Fall enthält unser neues Vermögenszuwachssteuergeseh in seinem § 4 folgende Bestimmung: z/3n Fallen, in denen Grundstücke bei der Wehrbeitragsveranlagung mit einem unter dem gemeinen Wert ($erEauf§tt>ert) bleibenden Ertragswerte bewertet mtb innerhalb des Vevanlagungszcitraumes ver- Lußei-t worden sind, wird au) Antrag des Ans.rngs- vermögens unter Zugrundelegung des gemeinen Wertes des veräußerten Grundstückes am 31. Dezember 1913 anderweit festgestellt." Durch diese Bestimmung wird die Härte vermieden, die dann bestehen würde, daß der nur ziffernmäßig und nicht tatsächlich b-stchende Vermögenszuwaclss der scharfen Kriegssteuer unterworfen wird. Der Ate gabepflichtige hat das Recht, zu beantragen, datz das Anfangs vermögen in der Weise bwickstigt bzw. erhöht wird, daß das verkaufte Grundstück m der Vermögensousstellung pw 31. Dezember 1913 mit dem gemeinen Wert (Verkaufswert) angeietzt wird. Dieser Wert ist selbtverstanolich zu ermitteln und zwar unter Zuhilfenahme von Erkaufen, die gleick-artige Grundstücke m gleicher Lage und bei etwa gleichen Verhältmsten zur Zeit der Wehrb.ntragsVeranlagung betrosfen Haven.
Für Grundstücke, die in der Zeit nach dem Januar 1914 erworben wurden, lmd mindestens die GeftehungsiÄsten anzufetzen. D eie Bestimmung des § 10 des Vermözenszutoachsiteurwge.etzes soll bewirken, daß dec G r u n d e r to e r b l m Kriege mit dem Betrage angesetzt wird, bmi der Steuer» pflichtige für den Erw-ero aufgewendet hat.^s ist bekannt, daß viele Personen, um ihren Knegs- aewinn unterzubringen, den nach r^rer AniiOt sicheren Besitz, wie er sich im Gru^ngentuM badlefit, zu erlangen stvebtoii, Gnrnvbe^ib zu hohen Preisen erworben und ohne Rücksicht auf den gemeinen Wert bcsielben Kaufpreise bewilligt haben» Viele Grundstücke dürlen bei Fest^
Besitzsteuergesetzes fest zu stellen ist, umfaßt:
1. Grund vermögen,
2. Betriebs vermögen,
3. Kapitalvermögen.
Mllung des End vermögens zu keinem geringeren I Werte als dem Betrage der Gestehungswsten an-1 gesetzt werden. Von diesen Gestehungskosten sind I die durch Verschlechterung entftantenen Wertminderungen abzuziehen.
ES stelst nach dem Besitzsteuergesetz, § 30, und somit auch nach dem Kriegszuwachssteuergesetz im Belieben des Steuerpflichtigen, statt des gemeinen Wertes die Gestehungskosten für das Grundvermögen anzusetzen. Diese Bewertung tritt nur auf Antrag ein, und es müifen die Gestehungskosten nachgewicsen und glaubhaft gemacht werden. Der Steuerpflichtige wird namenllich dann diesen Antrag stellen, wenn der gemeine Wert die Gestehungskosten übersteigt. Unter den Gestehungskosten ist der Gesamtwert der Gegenleistungen beim Erwerb iErwerbspieis). sonstige Anschafsungs- tollen, sowie alle auf das Grundstück gemachten besonderen Aufwendungen während der Besitzzeit zu rechnen, soweit sie nicht zu den lausenden Wirtschastsausgaben gehören und soweit die her- gestellten Bauten und Verbesserungen noch vorhanden sind. Der Antrag te5 Steuerpflichtigen ist bei der Veranlagungstommiision zu stecken, und »war am besten gleich im Formular bei Angabe ber Steuererklärung. Ist der Antrag versäumt worden, so kann er nach Erlaß des Steuerbescheids nachgeholt werden, jedoch nur bis zum Ablauf der Berufungsfrist. Jeder alte Grundbesitzer ist sonach in der Lage, zu bewirken, daß an Stelle des gemeinen Wertes die Gestehungskosten in Ansatz gebracht werden. Der alte Grundbesitz ist somit von dem Gesetz begünstigt, wahrend der Grunderwerb im Kriege durch die bereits erwähnte Vorschrift des § 10 des Kriegszuwachssteuergesetzes mit Recht besonders scharf herangezogen wird.
Auch bezüglich der zweiten Gruppe von Vermögen, das nach L 5 des Vermögenszuwachssteuergesetzes zu deklarieren ist, muß auf das Besitzsteuergesetz zurückgegriffen werden. Der § 2 desselben versteht unter Betriebsvermögen:
a) Landwirtschaft, Forstwirtschack und Gärtnerei, soweit sie auf fremdem Boden betrieben werden (soweit Landwirtsck-aft, Forstwirtschaft und Gärtnerei aus eigenem Grund und Boden betrieben werden, sind sie unter der Rubrik „Grundvermögen" zu berücksichtigen). Zum Betriebskapital, das die Land- oder Forstwirtschaft oder die Gärtneiei auf fremdem Grundstück darstrllt, fällt das letende ober tote Inventar des Päcte leis, sowie sein Betriebsvermögen in Geld. Für die Bewertung des Betriebskapitals gilt wiederum der allgemeine Verkaufs- oder Verkehrswert. Aach hier wird die Festsetzung dieses Wertes auf Schwierigkeiten stoßen. Einerseits sind die während des Krieges angeschafften Gegenstände in vielen Fällen nicht in der früheren Güte vorhanden, zum Teil auch zu teuer beyalLt. Wiahrend des Krieges 'haben sie infolge schlechten Zustandes der Betriebsstoffe und, weil Au.'besserungen nicht er- stlgen tonnten, erlxblich gelitten. And-verseits sind die Preise, die für landwirtschaftliche Produkte, insbesondere für Vieh im freien öanbel be- ^ihlt werden, zur Zeit ungehmw hoch. Hier wird der Landwirt, wenn er seine Bilanz per 30. Juni 1919 aufstellt, die rechte Mitte zu finden wissen müssen. Man wird nicht verlangen, daß das landwirtschaftliche Inventar so zu veranschlagen ist, wie es sich gegenwärtig Der werten ließe, denn der Landwirt muß darauf Rücksicht nehmen, daß er seine Wirtschaft fort.ühren kann. dNanche Landwirte werden ihren Viehbestand wieder erhöhen müssen. Sie werden eine unverhältnismäßig große Menge Kunstdünger beschaffen müssen, sie werden ihren Boden, der durch ungenügende Zufnlwen gelitten I?at und übermäßig ausgeoeutet worden ist, verbessern müssen. Diese und viele andere Umstande werden den Landwirt zu Rückstellungen berechtigen, aus denen er nach und nach die Nachteile der Kriegsjahre wieder ausgleichen kann.
b) Gewerbebetriebe (Industrie, Handwerk, Handel, Bergwerksbetriebe). Für oie Bewertung des Betriebsvermögens gilt grundsätzlich der gemeine Wert. In den meisten Fä.len werden die Gewerbetreibenden in die Lage kommen, eine besondere Steuerbilanz aufzustellen. Ties ist zulässig, und zwar auch zu Gunsten des Steuerpflichtigen (vgl. Deutsche Steuerzvitung VII, Seite 136). In diesem Punkte werden sich wohl die meisten Streitigkeiten zwilchen dem Stcuersiskus und dem Steuerpflichtigen entwickeln. Bereits in den Ausschuß- Verhandlungen ist die Frage erörtert worden, ob die Entwertung eines Gesamtunttrnehmens infolge der gegenwärtigen wirtschaftliche Lage die Einsttllung e'rrr besonderen Reserve in der Bilanz rechtfertigt. In der Literatur ist die Zulässigk.it eines steuerfreien Kontos für die Minderte wertung tes Ge- samtnnternehmens fast durchgängig bejaht (Vachen- Inrrg in der Frankfurter Zerlnng, Flcch Herrn u. a.). Es ist hier nicht der Platz, diese Frage eingehend zu erörtern, bei der namentlich auch noch tn Betracht kommt, daß nach den Verordnungen vom 4„ 19. mtb 24. Januar 1919 .^n .Betneosun^rn.-Hmern Verpflichtungen über die Einstellung, ©ntlaifung und Entlolmung gewerbliHr Ardnt^imdAnge- stellter sowie uter die BeschaftiMng ^chn-e^escha- biqter auferlegt werden; hierdurch muifcn erhebliche Beträge aufgenxnbet werden, denen eine Wirts ckaft- liche Leistung in entsprechendem Umfange nicht gegenübersteht. Ter Prä, ident des Reicte manz- hofs, Strutz, hat sich über diese Frag? geäußert! deutsches Steuerblatt 1919, S ite 287s und die Zulässigkeit eines Wertb.-richttgungstontos tur den Fall bejaht, daß unwirtschaftliche Lohnzahlungen eine Entwertung beö Gesamt unternehmens ver- Ur1a®ereit§ aus Anlaß des früheren Kriegszu" Wachssteuergesetzes und aus anderen steuerlichen Rücksichten haben sich lebhafte Erörterungen er- eben über die Frage eines sogenannten llmstel- lungskontos. Tie Betriebsinhaber haben vie.fach darauk hinsewiesen, daß die Udferfübauis xtyx»
Vie neuen Steuern.
Bon Justizvat Grünewald, M.d.N.
III.
Die Vermogenszuwachsstcuer.
Zunächst darf eine kleine Unrichtigkeit unseres letzten Artikels berichtigt werden. Dort wird im drittletzten Matz von ber Verpflichtung beb Steuerpflichtigen gesprochen, per 30. Juni 1919 fein Grundvermögen festzustellen, während es feLbstverständlich heißen muß: End vermögen
Im übrigen sind mittlerweile so zahlreich Anfragen, namentlich wegen Feststellung des End- Vermögens an mich herangetreten, daß es doch ttottoenbig erscheint, heule roch einmal, und zwar fcbiglitf) in praktischer Weise auf die Bestimmungen des Gesetzes einju geben, die sich auf die Erklärung des Steuerpslichigen und die Veranlagung des Vermögens per 30. Juni 1919 beziehen, und namentlich auch die äuredymmgen und Abzüge, die das Gesetz vorschreibt, ins Auge zu fassen. Gerade in diesen Fragen bestehen bei den Steuerpflichtigen vielfach Unklarheiten.
Das Reinvermögen, das nach 82 des
seien nahezu ober ganz wertlos geworden. Die Her- stellung von Kriegsbedarf habe ganz aufgehört, andere Einrichtungen müßten getroffen werden, Be-
Betriebes aus dem Kriegszustaito in das Verhältnis der Friedenswirtschaft eine Revolutionierung der
Wochen in Bern gewesen, um Oesterreich bei Frieden gegen Abtretung des Trentino anzubietrn. Prinz Sixtus reist neuerdings nach Wien, erhält dort ein neuerliches Handsch.eiben des Lvaiiers, m bdm alle diese Tatsachen zu ammengesaßt bestätigt werden. Der Kaiser erklärt, ec sei entschlossen.
gesamten Betriebsverhältnisse bedinge, die die Einstellung einer tefonbrren Reserve zum Gebote mache. Anlagen für die Herstellung von Kriegsbedarf, die man wahrend des Krieges errichtet.
eilig und ohne Rücksicht auf die Kosten fertig gestellt! seine Pläne durch)ukämvfen, verlange aber Siche- habe, nur damit rasch produziert werden tonnte, ; rangen. Czernin erklärt, das drohende Auf- r~---**-----L----------,r ’ -------*■-- treten des deutschen Hauptgnartiers könne ihn
nicht einschüchtern: er verlange Verhandlungen. Die dem Bries Kaiser Karls beiliegende Note Czernins verlangt für den Fall von Grenzberichtigungen B ür g s cha f ten hinsichtlich ber Unversehrtheit der Mona r chie. Czernin sichert, aus Grund dieser Bedingungen könne Oesterreich einen Sonderfrieden schließen. Ter Prinz hat am 20. Mai Unterrcbungen mit Poin- care und Ribvt und am 28. Mai mit Lloyd George und dem König von E» g and in London. Die weiteren Ergefmis'e tourtet der Prinz in Paris ab. Aber dann zerschlägt sich alles. Der letzter wälmte Bries des Kaisers wird von der Entente nicht beaitttoortet.
Die Internierten von Scapa Flow.
Berlin, 3. Jan. (WDB.) Nach Mitteilung der schweizerischen Regierung ergaben Feststellungen an Ort und Stelle, daß oie in der Presse der Alliierten verbreiteten. Nach- ruhten über eine angebliche Mr."terei und die Verhängung von Hungerstrasen gegen die Scapa-Flolv-Leute unzutreffend wären. Der .Sachverhalt war vielmehr folgender: Die Mannschaften richteten Ende November das dringende Ersuchen an den Lagerkommandaw- ten, ihnen Auskunft zu geben, wann der Ab- transport beginnen werde. Sie erhielten keine Auskunft. Daraus erfolgte eine teilweise Ar- beitsiliederlegung. A.s die Besatzungen dann darüber aufgeklärt wurden, daß ihre Zurückhaltung nicht Schuld des Lager- lommandanten sei, daß dieser vielmehr wegen des Zeitpunktes ihrer Freilassung mehrfach in Lotrdon angefragt habe, wurde die Arbeit nach 30 Stunden wieder aufgenommen. Während der Arbeitsverweigerung wurden die gewöhnlichen Verpfleaungsrationen ausgegeben und nur die Arbettsrationen kamen in Fortfall. Auf die sonsttgen der britischen Regierung übermittelten Beschwerden wegen der Behandlung der Besatzungen steht eure Antwort noch aus.
WilfonS Krankheit.
Paris, 3. Jan. (Wolff.) Uebcr das Befinden des Präfioenten Wilson läßt sich der „Petit Parisien" aus Baltimore melden, daß Wilson an einer Gehirnentzündung erkrankt sei. Daraus erklären sich bte mehr oder weniger beunruhigenden Symptome, von denen in den letzten Krankheitsberichten ge- sprock-en wurde. Trotz der Gefahr eines Schlaganfalls rechne man mit der Wiederherstellung des Präsidenten innerhalb eines Monats. Der Präsident schließt sich fast ganz von der Außenwelt ab; nur seine Vertrauten haben Zutritt zu ihm.
Amerikanische LebenSmittelhilfe.
Köln, 5. Jan. Ter „Köln. Ztg." wird aus Berlin gemeldet: Sowohl in England wie in Amerika sind es hruptiächlich die Q u ä ke r, von denen die Dringlichkeit der Lebensmittelversorgung Mitteleuropas mit klarem Blick erkannt 'wird. Quäi)erkreise standen auch hauptsächlich hinter der Hungervonfcrenz m London, an ber auch deutsche und österreichische Vertreter teil- nehmen tonnten. Tie nunmehr unter ber Führung ton Scattergood in Berlin emgetroffene Abordnung ber „Gesellschaft der Freunde" £elt qeftem eine Sitzung ab,. um einen genauen Arbeitsplan sestzustellen. Es hmdelt > ich nm eine Organisaiton zur Verteilung von Lebensmitteln in Teutschlanb. Hinter derTäNg- Beit ber Kommission st-eht die besondere Unterstützung des amerikanischen Lebens mlltel ton tvol- leurs Hoover. Dieser wird Lebensmi.telichiffc- nach Hamburg abgehen lassen und die Verteilung der Lebensmittel ber Gesellschaft der Freunde über- tragen. Tie Lebensmittellieferungen erfahren ihre hauptsächlichste Unterstützung durch die amerikanischen Staatsbürger deut s cberAb-- ftammung. Es sollen vor allem Ke zalr^ichen schlecht ernährten deutichen Mutter und Ständer berücksichtigt werden, über deren Ernährungszu-, stünoe Hoover selbst in Amerika ausfuh-lich berichten .wird. Im Reichswirtschaft sm in fterium erwartet man ton der amerrvmmchm Hilfstatigtoit eine merkliche Milderung der Lebens- mittelrot, insbesondere wird auf einen Zuwachs an ameritonischerl Kühen für die Milchversvrguns gerechnet.
Berlin, 3. Jan. (WTB.) Ter Reichs-. Präsident empstng Vmte Vertreter amerr- kanischen, schwedischen Organisationen des Hilfswerkes für D eu^tl chland, und zwar eine AnzakL schwedischer sich mit Frau Adele Schrerber zu ber m am 8. Januar stattstndenden ^Konferenz oes Kv- mitoes für Kinderrettung begeben, wnden, außc^ dem Major Golbsmich und Caparn Rmgland als Vertreter der Hevverschen Organratwn, W Mosson als Vertret 7nn der ameritornschen Ouar-» ter Kollektion und eine ton Sca^rwtod und V^tt geführte Vertretung ter amerrkanichen Ter Reichspräisdent hob hervor, daß die sremden
triebsmiltel, Rohstoffe aller Art seien aufgebraucht und müßten au viel höheren Preisen wieder beschafft werten. Kurz, die gesamte Einrickftung ihrer Betriebe müsse sich auf ganz veränderte Verhältnisse einstellen. Die Reserven, die ein in seiner finanziellen Struktur gesundes Unternehmen immer geführt habe, feien auf biefe Umstände nicht berechnet mtb genügten keineswegs, um die anßer- orbentlichen Nachteile auszugleick>en. Der Steuerfiskus hat in ter verflossenen Zeit bie Zulässigkeit einesUmstellungskontos grunbsä^lich niemals anerkannt, sich aber von Fall zu Fall ten Nachweisungen zugänglich erwiesen, baß ein solches steuerfreies Um- stellungstonto zugestanten luerben müsse. Jetzt, nachtem bet Krieg zu Ente ist unb sich erst mit voller Deutlichkeit zeigt, welche Wirkung^m namentlich ber plötzliche Abbruch aller kriegsprobuktiven Betriebe für bie Jnbustrie hervor gebracht hat, erhebt sich biefe Frage zu befonberet Bebeutung. Es ist auch in biefer Hinsicht hier nicht bie Stelle, an ber biefe Frage eingehenb erörtert inerten kann. Es möge nur barauf hingewiesen werten, daß es darauf antommen wirb, ob biefe nachfeiligm Ver-- änbenmgen schon am Bilanzstichtag eine Wertver- mrnbenntg bewirkt haben. In ter Rechtsprechung der Steuerspruchgerickft'e unb in ter Literatur ivird gegenwärtig diese Frage lebhaft erörtert.
c) Zum Kapitalsvermögen ist auf den § 6 beb Besitzsteuergeseyes zu teweiien. Es hantelt sich um Wertpapiere aller Art, Hypoth ken, Guthaben bei Genossensckwslen, Geschäftsanteilen bei G. m. h. H., Bargeld, Banknoten, Kassenscheinen, Rechte und. Gerechtigkeiten, kurz Gckd- und Kapitalswerde aller Art. Bezüglich der Geschäftseinlagen ist bernerkens- n^ert, baß Tyierunter gehört bie Einlage tes stillen Gesellschafters, während ber Anteil an enter offenen Hanbelsgesellfchaft unb an einer einfachen Kvm- manbitgesellschaft nicht zum Kapital-, sondern Aum Betrie^termögvn gehött. Vielfach wirb nach bem fogenannlti* DreinwilalSa^ug gefragt, der oahin zu verstehen ist, baß Bestände an Bargeld uito., bie aus ten laufenden Jahvesemkünsten vorhanden sind, soweit sie zur Bestreitung ber lausenden Ausgaben für drei Monate dienen, abqesetzt werden können. Dies ist indessen nur dahin zu verstehen, daß die Eiimahmen ter nächsten drei Monate, welche auf ten Jahresabschluß folgen, also Juli, August und September 1914, nicht ausveichben, die laufenden Ausgaben für diese Zeit zu decken. Nur der Ueberschuß ter Ausgaben über die Einnahmen in diesem Quartal ist abzugsfähig. Die Bcstänte müssen aus ten laufenden Jahreseinkünften her- ftammen. Ersparnisse früherer Jahre kommen nicht in Betracht.
Die geheime Mission des Prinzen 5 xiur von Parma.
Paris, 3. Han. (Wolff.) Nach einer HavaS- meldung bringen die Zeitungen ausführliche Auszüge aus ten auch von ber englischen Presse bereits angeFünbigten Dokumenten über bie geheime Mission des Prinzen Sixtus von Parma im Jahre 1917 beim Kaiser Karl von Oesterreich.
Danach begab sich ter Prinz bereits im Januar auf den Ruf seiner Mütter hin in die Schweiz, da Kaiser Karl wünschte, mit ihm direkt über den Frieden zu sprechen. Er empfing dort einen Brief tes Kaisers, ber testen Frie-enswirnsch bestätigt und teilt seiner Mutter a's de ferner Ansicht nach grunblegenten Friebensbebin- gungen mit: Rückkehr Elsaß-Lothringens an F nw wich. Herausgabe Belgiens mti) Serbiens und lieber gäbe Kimrstontiro! els an Rußlcmb. Am 13 Februar ist ter Prinz von neuem in ber Schwei» unb empfängt einen Gesandten des Kaisers mit eenem Dries desselben. Arn 8. März wirb ber Prinz von Poincarö empfangen, bem er ein Schreiben Czernins zu überbringen hat, bas Poincare aber als unbestimmt unb verschwommen empfindet. Ein gefrimer p?rsönlicher Brief des Kaisers dagegen ist klar unb bestimmt unb erklärt: „Wir werten Frankreich unterstützen unb einen Druck auf Deutschland ausüb.'n." Diesen Brief hält Poincaro für eine Grundlage zu Verhandlungen. In die Schweiz zurückgekehri, trifft der Prinz mit dem Grafen Er doeli zusammen, der vom Kaiser geschickt ist, und ütergibt ihm einen von Oesterreich anzunehmenden Friebensentwurf. Dm 23. März treffen sich bie Prinzen Sixtus unb Xaver insgeheim mit tem Kaiser auf Schloß Larenburg. Der Kaiser erklärt, alles tun zu wollen, um Deutschlanb zum Frieden geneigt zu madien; da er bie Monarchie bem Wahnwitz der Nachbarn aber nicht opfern wolle, sei er auch zu einem Sonderfrieben bereit. Einen Tag später überreichte ter Kaiser bem Prinzen einen Bries mit genauen Angaben. Am 31. März hat Prinz Sixtus eine Untmtbunq im Eliste, unb _ am 12. April finbet eine Zusammenkunft zwischen tem Prinzen Sirtus unb Poincarä statt Dem Prinzen wirb mrtgeteift, daß England dem Plan günstig gesinnt sei. Inzwischen wird auch Italien ins Vertrauen gezo^n Am 2>. April bat Prinz Si tns eine n u? Zusrnmenkunft m t tzrdoeli in der Schweiz. Am 24. Mai überbringt Erdoeli deift Prinzen die erstaunliche Nachricht, daß ter Kaiser ihm mitgeteilt habe, ein Abgesandter Cadornas fei vor drei


