Sackkalk,
2 800
Druck der Bruhl'jchen Universitäts-Buch, und Hteindrucherer. R. Lange, (Biegen.
viiuiy mm vv vijviiivvi pV*
Los Nr. 7: 1 Tichenstamm 8 1 Kl. = 2,18 Fstm., tzah.
Aktiva.
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Kapitalien
Geschäftsguthaben bei Vereinen .
8
etwa 500 M tr.
3572V
Los
Los
Los
359
»ur
53 601.54
350
Menges, Botb zu nold zu
313 Stangen 1. Kl.
526 Slangen 2. Kl.,
368 Skairgen 3. Kl,,
32 Rnr. Nu Hschcit-Rvllen,
12 Rrn. Nutzknüppcl, 2 Mtr. lang, Kickern,
90 3hn. Nutzreiser 2. Kl.
Zusammenkunft in der Etzoach, n-rdluh der SchivalbemüAe.
Ter Bü^-rmeistier:
S ch m idt.
wiesen en Nichtderbbrennholzes. Eine Versteigerung von Nichtderbbrennholz ohne 'vorausgegangener Zuweisung, wie dies wiederholt beantragt wurde, ist n i ch t zulässig.
Wir empsMen Ihnen, bei Versteigerungen von Nichtderbbrennholz die vorstehenden Bedingungen, namentlich Bedingung 3 genauestens einzuhaletn.
Gießen, den 30. März 1920.
Kreisamt Gießen. I. V.: to. Gemmingen.
Homhanf, Ballen n. Warzen beseitigt man schnell, sicher unb schmer-loS mit In vielen linsend Fällen glänzend bewahri. Knkirol ist in allen besseren Drogerien tum Preise von Mk. L— erbäliltck. Lassen Sie sich nichts ander.anfreden. eSgib, nichtsBeffereS.
135 „
270 „
370 „
450 „
290 „
390 „
420 „
390 „
640 ,,
625 „
unter 1000 Stück
13 200 „ „ „ f. Spezialkalk einschl. Säcke.
Genaue Notierung der Preise kann erst nach Abschluß der zur Zeit über die Preisfestsetzung für Kalk schwebenden Verhandlungen erfolgen. — Als Händlerzuschlag kann ein Aufschlag von 10 Proz. unter gesonderter Berücksichtigung der entstandenen Spesen berücksichtigt werden. '
Darmstadt, den 11. März 1920.
Der Staatskommissar für die wirtschaftliche Demobilmachung in Hessen.
L in k e n he l d.
Holz-Nr. 2-4 u. 23.
Nr. 15: 2 Eichenftämme B 2/3. Kl. = 1,40 Fstm., tzolz-Nr. 5 u. 24.
Nr. 16: 2 Nm. Eichenküferholz 1/2. Kl., Holz- Nr. 6 u. 8.
Nr. 17: 2 Rm. Tichenküferholz 2. Kl., Holz- Nr. 25 u. 26.
i 1—9 Förster Schüler, Forsthaus Weylar, für Los 10—12 Forstwirt »en Linden, für Los 13—17 Förster rfirtben, für Los 18 VorstÄ^r Ar enhouserc, Kreis Wetzlar
An ftoflime Bejlrtsöefehlsnaöet.
N«ubstl>k»mde Verordnung übersandt mit den
Dienstnachrichten des Kreisamtes.
Das Ministerium des Innern hat dem landwirtschaftlichen Bezirksoerein Mannheim und dem Badischen Rennverein daselbst die Erlaubnis erteilt, 10 000 Lose einer am 5. Mai ds. Js. gelegentlich des Mannheimer Maimarktes zu veranstaltenden Geldlotterie innerhalb des Freistaates Hessen zu vertreiben. Nach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Verliosungsplan dürfen 100000 Lose zu je 1,20 Mk. ausgegeben werden. Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem 'hessischen Zulassungsstempel versehene Lose gelangen. Während der Zefit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse eurer Preußisch-Süddeutschen Staatslotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Lose in Hessen nicht gestattet.
Lehmsteine
Hohlsteine (Normalformat)
„ 10/12/25
„ 10/14/25
Biberschwänze 15/31
„ (Reichsformat)
„ 18/38 1. Sorte
2. Sorte
Falzziegel 1. Sorte
2. Sorte (Richtpreise für 1000 Stück, bei Aufträgen 10 Prozent Zuschlag.)
Häusern vorgezeigt werden. Diese Ausweiskarten sollen durch Sie auf Ansuchen der Ortsansässigen ausgestellt werden.
Die Abgabeder Ausweiskartendarsalio nicht an solche Personen erfolgen, welche z u f äl l i g nur zu Besuch anwesend sind. Nur für dre Ortsanlässigen, die mindestens drei Monate rn dem betr. Orte wohnen und auch Steuer befahlt haben, dürfen derartige Karhenausgestellt werden, diese Ausstellung bat jedoch zu unterbleiben, insofern diese Orts-, ansässigen in Bad-Nauheim Wohnung genommen haben und nicht Mich genomnienem Bade an demselben Tage rn ihren Wohnort zurückkehren. ,
lieber die ausgestellten Ausweiskarten haben Sie namentliche Verzeichnisse zu führen. . 31 - t .
Tie jeweils ausgestellten Karten >md nur für das Kalender- jähr, in dem sie ausgefertigt sind, gültig.
Sie wollen Vorstehendes mehrmals ortsüblich verostentlrchen. Tie Formulare zu Ausweiskarterr sind bei der Kurverwaltung Bad-Nauheim gratis und franko zu haben.
Die Ausweis karten wollen Sie bei der Badeverwaltung Bad- Naüheim anfordern. . ,
Tie Listen sind am Schlusse der jeweiligen ©ai|on — mt Oktober jeden Jahves — direkt bei der Kurverwaltung Bad-Nau- 'heim portofrei von Ihnen einzureichen.
Tie nichtgebrauchten Karten sind von Jl-nen zwecks Verwendung in nachfolgenden Jahren zurückzubehalten.
Bon denjenigen Personen, die die Kurmittel gebrauchen wollen, aber nicht im Besitze einer Ausweiskarte sind, wird jedesmal ein Zuschlag von 2 Mk. (statt wie bisher 50 Pf.) vom 1. April l. I. ab erhoben.
Gießen, den 15. März 1920.
Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.
Bekanntmachung
betreffend Baustoffbewirtschastung.
In Ergänzung meines Ausschreibens vom 30. Januar 1920, Nr. D K. 8438 betreffend Baustoffbewirtschastung, abgedruckt in der „Darmstädter Zeitung" vom 10. Februar 1920, Nr. 34, gebe ich bekannt, daß — mit Rücksicht auf die allgemeine Verteuerung — die Preise für Baustoffe, wie folgt, erhöht werden mußten:
I. Preise für Ziegeleierzeugnisse.
Die Preise für Ziegeleierzeugnisse werden mit Wirkung vom 1. März 1920 um 60 Prozent erhöht, so daß sich folgende Richtpreise ergeben:
Backsteine (Hinter- und Vormauersteine) 240 Mark Klinker (bis zu 300 kg Druckfestigkeit) 260 „
Wiss.
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Bei Nichtgeiallen Umtausch oder Zurücknahme. Versand per Nachnahme.lQ^M
Bedingungen zu imt rwerfen. Auinvßlisten gegen t<l stellen aus, sowie näh re .'brskunft er-
vcuinuuiiy
I Bezahl un, I teilen für
Mitgliederstand Ende 1918
Zugang 16, Abgang 7
Mitgliederstand Ende 1919
Bekanntmachung.
Wegert ungenügenderMilchzusuhr können für Doimcrstag den 1. April dü auf 14 Liter und Freitag den 2. April die auf 3/* Liter lautenden Milchmarken nicht beliefert werden.
Gießen, den 1. April 1920. 36888
Tct Oberbürgermcister ^LebmSmitdÄantt).
Bekanntmachung.
B e t r.: Br enn Holzoer sor g u n g.
Um Schwierigkeiten bei Verteilung des den Gemeinden zu- gewicsenen Nichtderbbrennholzes zu begegnen, ist das Folgende bestimmt worden: In Fällen, in welchen eine unmittelbare Verteilung des Nichtderbbrennliolzes (K n ü p p e l r e i s i g, Reisig und Stöcke) an die Verbraucher besonders schlvierig sein würoe, wird den Gemeinden ausnahmsweise gestattet, das ihnen durch die Obersörsterei aus fremden oder eigenem Walde zugewiesene Nichtderbbrennholz unter den folgenden Bedingungen zu versteigern:
1. Als Käufer sind nur Angehörige der Gemeinde zu zu lass en. Gewerbliche Betriebe, welche größere Mengen oon Nichtderbbrennholz benötigen, sollen bei den Versteigerungen in der Regel nicht als Käufer zugelassen werden. Solchen Betrieben ist vielmehr das für sie verfügbare Nichtderbbrennholz unmittelbar von der Gemeinde zuzuteilen.
2. Einem Käufer darf von jeder Formung nür bis zu einer in den Versteigerungsbedingungen festzusetzenden Höchstmenge zu- geschlagen werden.
3. Eine Mehreinnahme über den Ankaufspreis des Holzes und die entstehenden Unkosten hinaus darf der Gemeinde durch Versteigerung des Nichtderbbrennl-olzes in keinem Falle erwachsen. In Fällen, in denen der Verfteigerungserlös für das Nichtderbbrennholz den Kaufpreis des Holzes übersteigt, ist däher der Mehrerlös an dem Kaufpreis des der Gemeinde zugewiesenen Terbbrenn- 'holzes (Scheiter und Knüppel) derart in Abzug zu bringen, daß für diese Formungen der Abgabepreis an die Verbraucher entsprechend dem erzielten Mehrerlös zu ermäßigen ist.
Nachweisungen über die hiernach ermäßigten Abgabepreise, zu welchen das Derbbrennholz an die Verbraucher zu verabfolgen, ist, sind von den Gemeinden mit den erforderlichen Belegen der zuständigen Obersörsterei jeweils zur Genehmigung oorzulegen.
Sollte eine Gemeinde nicht dieser Bedingung entsprechen, Ja bleibt besondere Verfügung wegen Verwendung des Mehrerlöses - sowie die strafrechtliche Verfolgung nach § 5 der Verordnung vom 16. November 1919 Vorbehalten.
4. Tie Genehmigung der Versteigerung bleibt der zuständigen staatlichen Oberförsterei Vorbehalten. Dieser ist die Verwertungs- niedersckrift alsbald nach der Versteigerung vorzulegen. Ergibt sich bei der von der Oberförsterei vorzunehmenden Prüfung, daß den unter 1 —3 aufgeführten Bedingungen nicht entsprochen worden ist, oder bestehen sonstige Bedenken, so ist die Genehmigung zu versagen.
Im Zweifelsfalle ist die Genehmigung der Forstabtcilung ein zu holen.
Tiefe Besttmmnngen beziehen sich, wie nochmals hervorge- hobenstvird, nur aus die Versteigerung des der Gemeinde z uge-
Nachsbehende Verordnung übcrfanbt mit de Ersuchen um Verösfentlichmrg durch die Presse.
Freiherr v. d. Bussche,
Major.
wird hiermit bescheinigt, daß d . . selbe hier ansässig ist und die Bäder in Bad-Nauheim gebrauchen will.
........den . .ten . . . 19 . .
Bürgermeisterei . . .
(Siegel.)
Bei mißbräuchlicher Benutzung verliert diese Karte ihre Gültigkeit.
Die Rechnung liegt vom 3. April bis 10. April Einsicht der Genossen bei dem Direktor offen.
Passiva.
Geschäftsguthaben der Genossen . «
Reservefonds . .......
Betriebsrücklage . .......
Nicht verteilt. Neingewinnvortrag aus 1918 . k ..... .
Hypotheken . N *......
Reingewinn.*._.*••••
Nr. 4.
Los Nr. 8: 1 Eichenstamm 8 I Kl. — 0,90 Fstm., Holz- Nr 5.
Los Nr. V: 1 Buchenftamm A3ÄL = 0,88 Fstm., Holz- Nr. 20.
Gemeinde Lützellinden, Markwald:
LosNr.10: lFichtenp. 4.61= 0,86Fstm. NAM» Lor Nr. 11: 8Fichtenst.5sKl.^ 4,02 F tm.
Los Nr. 12:80 Fichtenst. 5b Kl.----20,09 F tm. t>er Bahn Gemeinde Wevenhause», Distrikt 2b und 3. Los Nr. 13: 1 Tichenstamm A 1 ÄL = 1,17 Fstm., Holz-Nr. 1.
Los Nr. 14: 4 Eichenstämme 8 1 Kl. ---- 4,92 Fstm.,
Nutzholz-Versteigerung.
Montag den 12. April 1920, vormittags 8 Vs Uhr, werden im Schloßhof zu Gedern, aus dem Fürst!. Stolberg-Wernige- rödischen Revier Gedern, folgend: Nutzhölzer versteigert: ca. 40 Fm. Eichen-Stämme und Derbstangen ca. 10 Fm. Buclien-Stämme und Derbstan^en ca. 15 Fm. Esck)en-, Ahorn-, Ulme- und Birken-
Stämme
ca. 25 Fm. Fichten-Derbstangen
ca. 10 Fm. Fichten-Re iserstangen ca. 6 Fm. Lärckien-Stämme ca. 20 Rm. NaiX'lholz-Nutzreiser ca. 3.5 Rm. Nadelhv z-Nu':knüppel.
Händler wroen nicht zu gelassen.
Gedern, den 30. März 1920. e Fürstliche Revit.-rver^va tung Gedern.
Klingelhöfser.3669
Für Mauersteine und für Dachsteine, die aus Abbruch ge- • Wonnen sind, wird ein Richtpreis von 60—70 Prozent der vor- 1 angegebenen Preise festgesetzt.
Die Preise verstehen sich „ausgeladen auf Waggon oder Wagen, I ab Ziegelei" für unverpackte Ware. Für Verpackungsmaterial sind* ! für 10 Donnen 3 Mark Preiszuschlag zulässig, ausgenommen für 1 Hintermauersteine. — Soweit die Veräußerung von' Ziegeleierzeug- 1 nissen in Friedenszeiten durch den Händler üblich war, darf ein Händlerzuschlag für Backsteine von höchstens 5 Prozent und für Dachziegel von höchstens 10 Prozent der obigen Richtpreise berechnet werden. Vermittlern und Agenten steht der Händlerzuscklag nicht zu.
Verkaufvereinigusngen von Ziegeleien und ähnliche sind nicht berechtigt, den Händlerzuschlag zu erheben, sie dürfen eine Vergütung ihrer tatsächlich entstandenen Unkosten, sofern Sonderauf- tvendungen diese rechtfertigen, für Backsteine bis zu 4 Prozent und für Dachziegel bis zu 8 Prozent des Rechnungsbetrages verlangen.
II. Preise für Zement.
Der Zementpreis ab 1. März stellt sich für Händler, frei Doppelwagen der betr. Empfangsstation, wie folgt:
54,49 Mk. die 100 kg einschl. Hinterlegungsgebühr für Stoffsäcke
48,89 Mk. die 100 kg einschl. Papiergewebesäcke
48,49 Mk. die 100 kg einschl. Papiersäcke.
Für jeden in gutem Zustand aus Sendungen ab 1. März d. I. zurückgelieferten Stosssack wird von der Süddeutschen Zementverkaufsstelle die Hinterlegungsgebühr abzügl. Abnützungsgebühr mit 4 Mark zurückvecgütet. Papier und Papiergewebesäcke werden nicht zurückgenommen.
III. Preise für Kalk:
Nach Mitteilung des Kalkbundes (Nebenstelle Diez) beträgt der Preis für Kalk zur Zeit etwa:
1 700 Mark pro Waggon Stückkalk,
'tarhmj der ReiiWWknttn.
Auf Grund des Artikels 48 Absatz 2~ bei Reichs-Verfassung bett, die zur Wiederherstellarnk der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Reichs, gebiet mit Ausnahme von Bayern, Württemberg unb Baden und der von ihnen umschlossenen Ge biete nötigen Maßnahmen. ,.
Aus Grund des Artikels 48 der Rmchsberfas sung hebe ich $ 5 meiner Verordnung vom 13. Januar 1920 für dos Reichsgebiet (mit Ausna'hnn von Bayern, Sachfen, Württemberg und Baden imd der von ihnen umfchLosseren Gebiete) und meiner Verordnung vom 18. Februar 1920 für den Botts staat Sachsen auf und ersetze ihn durch iv lgenden Wortlaut:
8 5.
Gegen die Anordnungen des MilitärbeseÜls- habers im Einzelsalle steht die Beschwerde an den Reichswehrminrster osfen.
Gegen das Verbot periodischer Druckschriften ist in allen Fallen Beschwerde an einen Ausschuß zulässig. Tie Mitglieder des Ausschusses und ihre Stellvertttter wcktzlt der ReichSral aus seiner Mitte. Ter Ausschuß eittscheidet in der Besetzung von 7 Mitgliedern, die narf) eigener freier Ueberzeu-, gung erkennen. Ten Vorsitz im Ausschuß oljnc Stimmrecht führt bet Reichs Minister des Innern oder ein von ihm bestimmter Stellvertreter. Tie Beschwerde ist bei dem Reick)swebrmrnislrr einzureichen. Tiefer hat sie, falls er ihr nicht stattgrbt, dem Ausschuß zur Entscheidung vorzulegen.
Soweit es sich um Beschränkungen der persönlichen Freil^t handelt, ist das Gesetz, betreffend die Verhaftung und Aufenthaltsbeschränkung aus Grurch des Krregszustandes unb des Belagerungszustandes vom 4. Tezember 1916 (ReichSgesetzblatt Seite 1329» entsprecl^nd anzuwenden.
Tiefe Vevordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. 367OD
Berlin, den 2. Mär; 1920.
Der ReickssPräsident. Der Reichswehrminister, gez. Ebert. gez. Noske.
6 553.63 26 243.90 12 200.-
k 170.-- 5 8 334.01
100-
53 601.54
. 5 385.- . 18 426.11 . 13 228.54
3 016.06
I 2000.- .11 545.8J
Der Vorstand. Hilde brand. E r b,
Generalversammlung findet statt Samstag, 10. r i t b. 3- abends 8 Uhr, bei Äastwrrt Damel Erb.
Tagesordnung: - 1. Vorlage der Rechnung für 1919.
2. Entlastung des Vorstands.
3. Beschlußfassung über die Verwendung he? Reingewinns. .
4. Umwandlung des Landw.
Wiescck in eine Genossenschaft mit oe- schränkter Haftpslicht. .
5. Beschlußfastung über bte Beteiligung Genossen an einem gleichen oder ähnttwe» Unternehmen. dbdt
Für den Aufsichtsrat: Brau ne well, Vorsitzender.
25 Zchlatziminer
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3.3ttmann «K
Inhaber Alfred Vrnmllk straste 29.
Versand nach auSwärtS.
uw ,’ninyyv. (Rollen),
Buchen: 6 Stämme mit 2 82 Fstm.,
Weichholz: 3 Stämme mit 1,93 Fittn. (Erlen Nadelholz: oa.700 Stämme mit 250 Fstm. lda unter einige LärchenstLmme),
Dienstag den 6. April L findet lmhier der alljährliche
Kram- nnd Schweinemarkt statt. Der Austrieb der Schweine darf nur vormittags von 9 bis 10'> Uhr unter Beobachtung der bestehenden polizeilichen Vorschriften erfolgen.
Lich, den 30. März 1920.
Hessische Bürgermeisterei Ltch.
J ' Fuhr. 36458
'Die starken Lichen 1. Klasse find über 200 Fahre, die schwächeren 2. 3. Klasse über 100 Fahre alt.
Der A«Stamm ist Fournierstamm, die 8-Stümme find Lchreinerstämme.
Los Nr. 18:1 Lschenstamm Kl —0,46 Fstm., Friedhof.
Obige Holzmengrm sollen im Wege des fdyrift» Lch-en Angebots verbaust werden. Angebote sind getrennt nach Lostn und Klassen, lautend aus volle Nummern je Fstm. bziv. Rm., bis zum 12. April 1920 nachmittags 5 Uhr an das Bürgermeisteramt Großrcchtlnrbach, Kreis Wetzlar, in einem w-rschloffenen Briefumsästag mit en.tspreck;ender Aulschrist unter Angabe des Absenders ein^u» reidxm. Eröffnungsv.rmin Dienstag den 13. Ap^ül 1920 nachanittags 2 Uhr aus dem Bürgermeisteramt hicrselbsl.
Käufer haben sich den allgemeinen Verkaufs-
Brenntorf
. Anmachholz und vündelholz in jeglichev Mengen liefert
Happel, yolzhcmdlung, Mhlstraße.
behördliche Anzeigen.
ReichÄr^hr-Brisadelli
Ic Nr. 49/2/20« TaFck, den 25. 3. 20.
Kassen Vorrat .
Warenvorräte .
Jmmvb.lien Mobilien . a


