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Amlrverljindigungsblatt

fir die provinzial-irektion Gberhesien und für dar Kreisamt Sietzen.

Erscheint nach Bedarf .Montag, Dienstag, Donnerstag u. Freitag. 5tur dnrch die Vast j» Hew^i gegen »Ul 2.K vtartelMri. Postrean»g^-i» SU.

Nr. 3« 1. März LOL«

Jnhaltr-Ueberficht: Vertrauensausschutz des Tabakgewerbes - Bezug der bestellten Nährmittel. - Ausgabe von Süßstoff (Sacharin). - Gc. bührenordnung für^die Hebammen. - Fcldbereinigungen Leihgestern, Münster u. Lang-Göns. - Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen.

Verordnung

betreffend die Entrichtung und die Befugnisse des Vertrauens- auöschusses des Tabakgcwerbes. Vom 4. Februar 192®.

Aus Grund der die wirtschaftliche Demobilmachung betreffen­den Befugnisse wird nach Maßgabe des Erlasses, betr die Aus­lösung des Neichsmmisteriums für wirlschastliche Temobilmachung, vom. April 1919 (Reichs-Gesetzbl. S. 438, in Ergänzung der Bekanntmachung über Rohtabak vom 10. Oktober 1916 (ReicktS- Gesetzbl. S. 1145) im Einvernehmen mit dem Reichsminisler der Finanzen verordnet, was folgt:

$ 1. Zur Durchführung der Bekanntmachung über Roh- labot vom 10. Oktober 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1145) ist den rntcn Tabakhandelsgescllsä-aften ein Vertraucnsausschus; beigc- ordnet.

8 2. Der Vertrauensausschuß besteht aus Vertretern der Pflanzer, der Ländler, der Hersteller, der Makler, der Rohtabakagcntcn, der Fabrikatvertreter, der Angestellten, der Arbeiter und der letzten Verbraucher.

Bis aus weiteres gilt die Zusammensetzung, wie sie in dem Anhang zu der am 6. August 1919 beschlossenen Satzung des Vertrauensausschusscs bestimmt ist.

Aenderungcn der Zusammensetzung bestimmt der Vertrauens- ausschuß. mit Genehmigung des Rcichswirtschastsministers.

§ 3. Der Vertrauensausschuß gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Reichswirtschastsministers bedarf.

§ 4. Ter Rcichswirtschastsministec kann den Vertrauensaus- schuß ermächtigen, leweils in Uebereinstimmung mit der zustän­digen Tabathandelsgesellschaft Bestimmungen zur Ausführung der Bekanntmachung über Rohtabak vom 10. Oktober 1916 (Reichs- Gesetzbl. S. 1145) zu erlassen. Die Bestimmungen sind unter Bezugnahme aus die erteilte Ermächtigung im Reichsanzeigec zu veröffentlichen.

Der Reichswirtschastsminister kann sonstige Befugnisse, die ihm nach der Bekanntmachung über Rohtabak vom 10. Oktober 1916 (ReicktS-Gesetzbl. S. 1145) zustehen, aus den Vertrauens­ausschuß mit der Maßgabe übertragen, daß sie von diesem in Uebereinstimmung mit Her zuständigen Tabakhandelsgesellschast auszuüben sind.

8 5. Der Vertrauensausschuß untersteht der Aufsicht der Rcichsregierung.

Die Reichsregierung ist befugt, sich in den Sitzungen des Vertrauensausschusses durch Bevollmächtigte vertreten zu lassen. Die Sitzungen des Vertrauensausschusses sind dem zuständigen Reichsminisler sowie den bei den Tabakhandelsgesellschaften be stellten Reichskommissaren zwei Wochen vorher anzuzeigen.

§ 6. Tie Bevollmächtigten der Reichsregierung können Be­schlüsse und Maßnahmen des Vertrauensausschusses ohne An­gabe von Gründen wegen Verletzung der Gesetze oder der Satzungen der Tabakl)andelsgesells6>asten oder des VertrauensausschusseS oder wegen Gefährdung des öffentlichen Wohls oder der finanziellen Interessen des Reiches beanstanden. Die Ausführung der bean­standeten Beschlüsse nnd Maßnahmen hat zu unterbleiben. Be­stätigt der zuständige Reichsminister nicht binnen zwei Wochen die Beanstandung, so gilt sie aty nicht erfolgt.

§ 7. Kommt bei den Beratungen einer Tabakhandelsgesell­schast mit dem Vertrauensausschuß über eine Bestimmung gemäß § 4, Abs. 1 eine Einigung nicht zustande, so trifft ein aus je drei Vertretern der betreffenden Tabathandel^esettschast und des Bertrauensausschusses bestehender Sonderausschuß die Entschei düng. Kommt eine Einigung über die Person des Vorsitzenden nicht zustande, so bestimmt der Reichswirtschaftsminister den Vor sitzenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Der Beschluß des Sonderausschusses gilt als Be­stimmung gemäß 8 4, Abs. 1.

Tie Vorschriften des Abs. 1 Satz 1 bis 3 finden entsprechende Anwendung, falls über die Ausübung der nach 8 4, Abs. 2 über­tragenen Befugnisse eine Einigung zwischen der Tabakhandels­gesellschaft und dem Vertrauensausschuß nicht zustande kommt.

Tic Vorschriften der §8 5, 6 gelten sinngemäß.

8 8. Ter Vertrauensausschuß und im Falle des 8 7 auch der Sonderausschuß können Auskunst nach Maßgabe der Be­kanntmachung über die Aus kunstspflicht vom 12. Juli 1917 (Reichs-Gesetzbl. 5. 604) verlangen.

8 9. Tie Mitglieder des Bertrauensausschusses und^des Sonderausschusses, sowie zugezogene Vertrauensmänner und Sach­verständige sind, vorbehaltlich der dienstlichen Berichterstattung und der Anzeige von Gesetzwidrigkeiten, verpflichtet, über die Einrichtungen und Geschästsverhältnisse, die durch ihre Tätigkeit zu ihrer Kenntnis kommen, Verschwiegenheit zu beobachten uno lieb der Mitteilung oder Verwertung der Geschäfts- oder Be­triebsgeheimnisse zu enthalten.

8 10. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geld­strafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer den gemäß §8 4, 7 erlassenen Bestimmungen ! zuwiderhandelt. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Gegenstände erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.

8 11. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Berkinv- dung in Kraft.

- Berlin, ben_4. Februar 1920.____

Der^Reichswirtschastsminister: Schmidt.

Bekanntmachung.

Betr : Verbrauchsregelung der in die öffentliche Bewirtschaftung genommenen Nährmittel; hier: Bezug der bestellten Nähr mittel

Gemäß 8 7 unserer Bekanntmachung über die Verbrauchsrege­lung der in die öffentliche Bewirtscl-aftung genommenen Näln- mittel vom 17. März 1917 (Kreisblatt Nr. 48) wird für die Landgemeinden des Kreises folgendes bestimmt:

Tie gemäß unserer Bekanntmachungen vom 24. Januar und 4. Februar ds. Js. (Amtsverkündigungsblatt Nr. 16 und 19 von 1920) bei den Kleinhandelsgesckstjften bestellten Waren können von den Bestellern vom 10. März 1920 bezogen werden. Ter Bezug kann mir bei dem Geschäft erfolgen, bei dem die Bestellung auf- gegeben wurde. Tabei ist die Nährmittelkarle mitvorzulegen. Nähr­mittelkarten ohne die betreffenden Marken berechtigen nicht mehr zum Bezug: einzelne abgetrennte Quittungs- und Bezugsmarken sind wertlos.

Es entfallen:

1. auf die Nährmittelkarte B (rote Farbe)

Marke 60 250-g Auslandsgrieß, 1,80 pro Pfund,

Marke 61 250 g Haferflocken, lose, 0,92 Mk. pro Pfund, oder 250 g Kindergerstenmel)l in '/»-Ke-Packung, Pack 0,65 Mk.,

Marke 62 250 g Kunsthonig, 3,70 Mk. pro Pfund;

2. auf die Nährmittelkarte C (blaue Farbe)

Marke 70 125 g Auslandsgrieß, 1,80 Mk. pro Pfund, und 125 g Haferflocken, 0,92 Mk. pro Pfund lose,

Marke 71 300 g Teigwaren, 1,18 Mk. pro Pfund, Marke 72 1 kg Marmelade, 3,70 Mk. pro Pfund.

Tie nach der Bekanntmachung vom 4. Februar 1920 vorge­sehene Verteilung von Keks und Graupen konnte picht stattfinden, da die in Aussicht gestellten Zuweisungen bisher nicht erfolgten.

Mit dem 20. .März 1920 verlieren die Marken ihre Gültig­keit. Wer die von ihm bestellte Ware nickt bis zu diesem Zeit­punkt bezogen l-at, verliert den Anspruch darauf. Tie Klein- l)andelsgeschäfie haben die betreffenden Quittungs- und Bezugs­marten abzutrennen und getrennt nach Nummern und Farben der Großhandelsvereinigung e. G. m. b. H. in Gießen, West-An­lage 31, abzuliefern.

Bis zu dem vorstehenden Zeitpunkt, also dem 20. März 1920, von den Bestellern nicht abgenommene Warenmengen find der Großl-andelsvereinigung e. G. in. b. H. in Gießen bis zum 25. März anzuzeigen. Nichtbeachtung dieser Vorschrift hat den Llus schlnß von dem Vertrieb der Nährmittel zur Folge.

Ten Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises wird empfohlen, vorstehende Bekanntmachung sofort ortsüblich zu veröffentlickMn.

Gießen, den 24. Februar 1920.

KreiSamt Gießen. I. V.: Dr. S i e g e r t.

geht Europa weiß, was Äsaß, was Straßburg toar: ein blühendes, reiches, beneidenswertes Land, eine Stadt, geehrt von allen und, weithin in die deutschen Gaue, ein glorreiches, nachahmungs- würdiges Vorbild. Und jetzt? Wohin ist all dieser Glanz, wohin all dieser Ruhm, wohin all dieser Wohlstand?" Tie Kunst sei davongezogen, die Wissenscktaft vernichtet, Handel, Industrie und Ge­werbe verfallen.Nicht bloß zur Garnisonstadt, bis zur Bettel statt sinkt Straßburg herunter, wenn nur wenige Jahre noch die Din^ im tetzigm Zu- stmch verbleiben. Und wie könnte es anders wer­den? Was tirnnruTt fick Paris, was Frankreich nm Straßburg, was um des Elsasses gerechteste Klagen und Forderungen, ttotz aller Huldigung, die txm hier aus dem großen Mutterstaate, dr lmfer ^itErlant» Verschlüssen, dar gebracht werdm ? Ist der Elsässer dock noch immer ein Deutscher und zwar ein ttckbäuptiger Deutscher für die zahl­lose Menge der Stocknrlscken, gut zur Erhebung beträchtlicher Steuern, gut zu Kanonenrutter und zu jeglicher sonstigen Ausbeutung, wie viel' F.ste ihr auch mxi- zu Frankreichs Ehre feiern möget!' Deutsch ist, deutsch bleibt noch für lange der alte ©-nrnbftod des elffischen Volks, wie lehr ?r auch durch fremde Einmisckmng und durch Unterdrückung, gehemmt und gefährdet werde. Nimmermehr be­gründet sich der Grundcharakter des Elsässers, trimmermcbr befreunden 'ich seine angestammte Nettichkeil und Offenheit, nimmermehr sein echt- deutsches Gemüt und Sittlichkeitsaefühl^mik wel scher Frivolität und LeichtferttgMtt. Sobald er aushört, Elsässer zu sein, sobald er in knabenhaftes Vermessenheit sich cinbilbet, Franzose zu sein, erniedrigt er sich zum fratzenhaften Zerrbild, zur Karikatur."

Schnoegmls schließt mit dem Gelöbnis, daß es »och Elsasier gibt, bk sich innig verknüpft fühlen mit der deutschen Vergangenheit imb den deutschen Ahnen.

Eine groß angelegte Offensive gegen Polen oder einen anderen Nachbarstaat sei daher ausgeschlo's- sen. In Moskau, Petersburg und anderen In- dusttiemittelpunktrn »er hungerten rund acht Mlllionen Menschen, von denen nur eine dünne Schicht zu den Bolschewisten gehöre, langsam aber sicher. Tie Sterblichkeit Moskaus betrage 30 Pro­zent. Tas Land werde von Epidemien heimge­sucht. Es ist ausfallend, daß die radikaleTally News", die bisher allen derartigen Meldungen über Sowjetrußland zweifelnd gegenüberstand, jetzt den Eindrücken, die der amerikanische Journalist in seinem zehnwöchigen Aufenthalt in Sowjet- rußland erhalten hat, einen so weiten Raum ge­währt.

Paris, 1. Marz. (WB.) Nach demMavln" trafen in Paris ungünstige Nachrichten aus Skd- rußland über die Lage der Armee Denikins ein. Tne einzigen Truppen, tte ersolgvnch gegen die Bolschewisten kämpften, seien östlich von Ro­stow.

Eine englische Unregung aus ArrS-au des Völkerbundes.

Amsterdam, 1. März (Wolff.) In der Unterhaussitzung vom 23. Februar.Magie Lord Cavendifd Mvnting den Premier nmri^er, ob die Regierung den Regierungen der Alliierten empfehlen tvürde, daß als Ausschuß des Völkerbundes der Wiedergutmach ungsausschnß eingesetzt werd, und daß Vertreter der deutschen und österreichr- scken Regierung als Mitglieder in diese Körperschaft ausgenommen Werden, damit bk gegenseitigen Reckstsansprüche mit den ?lnIarbe- runPn des wir schafflrchen Wiederaufbaues aus- geglidien werden imb Mist.eleurft» tr:r dem Ban- feriatt tewahtt werde. Lloyd George erwi­derte, dieser Vorschlag bcdertte eine vlllLmimene llmstoßung der BÄxngrnrgen des Völkerlumdes. Er könne daher die Alliierten nickst aufrorbeor, ihn I ml zunehmen.

von HorthY zum Rcrchsverwejer, nxnxmr tnefer den Eck aus die Verfassung ablegte. Tie National­versammlung beschloß ferner, der Wahl Gesetzes­kraft zu geben und ein Elwenhotwrar von drei Millionen Kronen für den Verweser ausqusetzen.

Der prozetz Lrzberger-Helffertch.

Berlin, 1. Mär;. .'Wolff.) Ter heutige Derhandlun-gstag wird ctngdzitä, mit der Erörte­rung der angeblichen Tenunzierung Helf- ferichs in der belgischen Frage. Helf- ferick) erklärt: Der EntwurfGemeine Denunzicv- tion" in meiner Broschüre bezieht sich auf den Vorstoß, den Erzberger in derDeutschen Allge­meinen Zeitung'' am 23. Zuli 1919 gegen mich bezüglich der belgischen Frage unternahm. Er sagte darin:Unter Helfferichs Aegcke wurden die schwerindustriellen Aspirationen auf Belgien or­ganisier! " Deswegen mußte ich in ttesem Angriff eine Drohung mrt der Auslieferung^Lifte sehen intb eine Tenunziation an die Entente. Erzberger hatte das subfeftive Bewußtsein, daß er nach in die Gefahr der Auslieferung brachte. Ein Beweis dafür ist seine Rede, die er sechs Tage später m der Nationalversammlung gehlllen hck."

Eczberger wird hierauf als Zeuge ver­nommen Er erklärte: Alle Behauptungen tts Angeklagten auf diesem öebtetc flaim ich unter Eid als fälsch bezeichnen. Im übrigen wußten unsere Gegner über die belgische Frage sehr geamr Be­scheid, denn bei dem übereilten Rückzug aus Belgrm wurden alle Aften über die belgische Fra« durch die NacklässigSnt -ft:'s Beamten nutz.' re-^ctitg ad: ran sp ra Tt und ft lens m t .'Z-tfcrty ber ® .Igr.er. Ten Vorwurf der Demrmwlwn veu< tchmtt großer Enrschiedenhftt zuruck.^V^Mer ^erliest eine Stelle aus dem iLwographucheu rroctoToll der Narrmalversammlung vom 29 ^nlr 1919, mn^zu beweisen, daß br Aeußerung: ..Dann Tonnen ene sich wcht bekla-en, toerm gewissen Persönlichkeiten das Mißgeschick passieren wllte, auf «e Auslie- ferungslisle gesetzt M werden", nicht eine Asche-

Dienstag, 2. März 1920

et: Zchulstr. 7.

Annahme von »njeigen f. bte Lagesnummer vis zum Nacvmiuag vorder ohne lebrlterbinblidifciL Preis fir \ mm höhe lür Anzeigen o 34 mm Breit« örtlr-b 25 bi, auswärts 30 tu.; für Reklame- Anzeigen von 70 mm vrene S" Vf. Bei Platz- Dodctnu20e Auifctilag. Hauvtfckri'tleuer: Aug. ®oe?v Verantwortlich für Politik: Aua. iÄoetz; für den übrigen Leck Dr. Reu,hold Zeuz, für den Artzelgenteü: p. Beck, fämthd) in Dieben.

von ihm, sondern tun dein Abgeordneten, r war, die er, Erzberger, in seiner nur zitiert habe. Der Sinn meuter vor jedenfalls ganz anders, als der 2lngc- ihn hier darstellt.

v r sitzen der: 9ln die Nennung des Ra­des Angeklag!en in'fcnt Zusammen'vntg t Sie als' nickt? Erzbcrgcr: Rein, chtsamvall Alsberg: Auf den Namen ich war doch aber sechs Tage vorher l-i der dien Allgenleinen Zeitung ' zweimal li.nge- worden. Erzberger: Mit Reckt.

I c r i d): Es ist nicht wahr Ich muß Aeußerung nochmals als eine inc Denunziation bezeichnen. Zorsitzende rügt diesen AuSdruL fcrich behauptet, der sueno^rrapl isck>e Bo, uif den sich die Aussage ErzbergerS stütze, geändert morden. Tie belgische Re,nerung er meine Tätigkeit anders grunleilt als Sie. rzberger: Tas Gegerttell ist der Fall. nt belgischen Regierung iverden Sie als nipturhcker angesehen. - Zmge Geh imrat er bekundet u. a.: In jener Rede, die hier gc steht, machte ich den Passils so, wie er mir Mund gelegt wird, nicht. Meines Erachtens e Erzbcrgcr sich bewußt sein, daß Harfen Angriffe, dieergegen Ge­ra l H u g c n b c r g, Helsfer ch, Lu- o r f und andere in seiner Rede 2 5. I u l i r i ch t e t e, d i e E n t en t e v e r- ssen konnte, ihre Auslieferung Sehren. e

i dem daraus behandel den Falle ,/xs ante , i cs sich um die Tvbstcchlsafsärc im Floftm - handelt, bekundet Zeug: Grundow, der chtcr die Borunterfuckmng gegen die bftden iebstahls beschuldigten Jan kl', Baler und führte, ETzbergcr habe au] die Frage, ob se, wie und durch wen gewisse Schrisv- in den Besitz desBäuerischen Kuriers" und intuicrocit Zanke in Betracht käme, tn; rt mit dem Bemerken verweig rt, daß -rc i ihrer Bsantwortung strafteckitlicher Ber- 1 aussetzen würde. Ter Zeuge erklärt mit mtheit, daß von Diebstahl gesprochen wurde, anwalt Bertram crtlärt, Erzberger seit t zu fern um und bei einem GZpräch mit ihm Die Antwort erhalten zu haben: Em Tieb- egt nicht vor ReickiSminfster Gtc ßbe r t s , daß er sich an die .Vorgänge, tne sich um die Steuervorlagen drstlnen, nicht m chr ce. Zur Julivesolution bekmcket d.'r Zeuge, e das Vorgehen Erzbergers nicht als mnen ß angesckhen. Auf weiteres B'ftagien! er- der Zeuge, daß nur der eng_>re Auslchuß der imsftaktion von den Ablichten ErzlvrgerS lieber die vertraulichen Verhandlungen des tages des Zentnrrns in Franffurt a. M. »er Zeuge jede Auskunft ab, da sich alle Au­en zum St llsckHv igen verpf icht.'t hätten, er David führt aus, die sozmldenwkratiiche (uÄe Bethmann-Hollweg eingehend unter- über tne im Vol'Üe herrschende Mißsttmmung. be eine klare Erklärung über di? K^negsztele Tt. Ebert habe erklärt, das Volk hätte j ?d?s uen zur Regierung verloren, s müf.e reiner reschaffen werden. Der Vorsitzende teS Shofes faßt die Aussage Davids dahin zu- n, daß er den Vorstoß Erzbergers mckt als betrachte, auf das die Regierung g?faßt sün David erklärt, er wisse mcht, ob die Roi 3 wissen mutzbe, daß diese Aktion gerad? Tzberger werde, ebrr di ? Regierung

über unverrichtet ge wei-m, daß emc sehr Cri» Ättüllron vorhanttar war.

erlin, 1. März. (WTB.) Im weiteren f der Berbandlung fragt H c l s f e r i ch Erz« ob es richtig sei, daß kürzlich zu Händen Generaldirektors Rabes vom *yi#ifen'fentern 400 Mill. Mark als Entschädigung für die lothringischen Hüttenwerke gezahlt worden seien. Erz- berger lehnt es in seiner Eigenschaft a l s Reichsfinanzminister ab, dar­über sich in ber O e f s e n t l i ch k e i t z u äußern. Es handle sich auch nicht ton die Firma Thyssen allein, sondern um 16 Firmen. In der vierten Nachmittagsstunde erflärtc der Vorsitzende die Beweisaufnahme für geschlossen.

Berlin, 1. März. (WB., (Ergänzung zum Helfferick-Prozeß.! Gresberts sagte urr Frag- ber Steuervorlagen noch aus, einer solchm Am- ßerung Erzbergers, daß der Reichskanzler out tt' Durchführung der Vorlagen keinen Wert leg* Merde er sich unbedingt erinnern Ein' so mar. tonte Aeußerung des tlieichsKanzlers wäre, wmn er sie gehört habe, seinem GckLchtnis nicht ent- fallen

DieGermania" über die parlamentarische Lage.

Berlin, 2. März. In derGermanicst' wird gesagt: Die Opposition von rechts und link? möge bedenken, daß die Sprengung der Koali­tion nicht der Beginn ihrer Herrschaft sein forme Die Ueberjeugung von der Notwendigkeit bei Fortführung der gegenwärtigen Politik sei im Zentrum so fest begründet, daß das Ausschei- den ein zetnerPersönlichfeit en nichts daran ändern werde.

Ins dem besetzten Gebiet.

Warnung vor ausländischen Aufkäufern.

Koblenz, 29. Febr. Der Reichsver­band für Herren- und Kn--iben-Klei" düng, E. B. Düsseldorf, Ortsgruppe Kob­lenz, erläßt folaenden Aufruf: Der Tief­stand unserer Valuta lockt fremde Staats­angehörige hierher, welche, ohne im Besitz ord-rrungÄnäfpga: Papiere zu fern, unter Au-- nüfcimg unterer Notlage auch nocy tte letzten Vor-