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Ter «siebener Iitjtfgti ersch^m tdfllid), außer bounraq-. - VeUaaen: Gietzene ri l iendlLtttt;

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Donnerstag, 50 Januar V)$

swlllingsruni-di-uck u. Verlag: VkShl'sche llnw.vuch- u. Steinüruderd «. Lang-. Schristleitung, Seschastrstrlle u. vrudcrei: Schulstr 7.

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Mer Blatt M. Jahrgang

Wener AilZetzer «. General-Anzeiger für Oberhesfen ä.

Vie Zukunft der yessenlander.

Ob man den Berfassmigsentwnrf be£ Staatssekretärs Preuß in allen Einzelheiten gutheißen mag oder nicht so viel fleht doch fest, das; bei der Erneuerung des Deutschen Reiches manch einzclstaatliches Bild sich ver­ändern wird. In einem Bericht über die Be­ratungen von Vertretern der deutschen Eiuzeb ftaaten über den Entwurf der künftigen Rcichsverfassung heißt es:Die Mehrzahl der thüringischen Staaten gab der den Besprechungen den Willen kund, sich nicht an Sachsen anznfch'.ießen, svnbern sich zu einem Großthüringen z>lsammertznschneßen." Wir halten diesen Entschluß der thüringischen Staaten für einen gesunden Fortsä-ritt. Der Gebanke, P r e u ßen in einzelne Teile zu zer­legen, ist auch nicht ctiva von außen her nach Preußen hrneingetragen worden, sondern dort selbst entstanden und in verschiedener Gestalt wirksam geworden. Es wäre schädlich genesen, wenn aus Süddeulschlaud der Ruf uach einer Zertrümmerung" Preußens g kommen wäre auf der anderen Seite steht es aber auch Süddeutschen sch'echt an, den Bewohnern Preußens in den Arm zu fallen, wenn diese von dem Selbstbestimnnmgsrecht einer Tei­lung unter Aufrechterhaltung der Neichsein- heit Gebrauch macl;en wollen. Nachdem die Mission des Preußentums ihr geschichtliches Ende erreicht hat, haben die Ein^elstaaten an etwas anderes zu denken als nur an sorgsame Konservierung partiku'Miftischer Interessen. Sie fya'ben jetzt zu beweisen, daß wir aus der deutsck-en Geschichte gelernt und die S g- 'mrngen eines starken Reiches nicht vergessen haben. Soll der Streit um die Vorrnacht- stellung neu ertoacl-en, soll wieder eine Spal­tung zwischen Süd und Nord statlfinden in einem Augenblick, 'l»o der Feind vor den Toren sieht und das deutsche Selbstibesttm- mungsrecht mit feinen Stricknadeln auszu­fangen sucht?

lebensfähige und gesunde Bundesstaaten unter einer starken dieicl-sgetoalt das muß die Losung sein! Auf diesem Wege ist es wahrlich kern unrechtes Beginnen, wenn auch Hessen, das der Reichsbildung unter Bis­marck redlich seinen Tribut gesollt hat, nach dem Fortfall der früheren Borausfetzitng fein-e staatlick>e Existenzfrage aufs neue prüft. Es liegt uns wirklich das muß gegenüber ver- einzclten nnsachttcheft Vorhaltungen wieder­holt festgestellt werden gänzlich fern, mit der anuexiouistischen Wünschelrute in den an- gceirzeudeu 6^ebleien uns herumzutreib' n. Der Gedanke des Freistaates eines geeinten Hessens ist keine Ausgeburt irgendeines Machtdüw kels. Er ist gleichzeitig ^in Kurhefsen und in der Provinz Oberhessen auferstanden. Es han­delt sich um einen Zufamnrens l.lkuß, u« d i i ht um eineAnnexion". Freilich, wir in Ober- hess-en merken etwas mehr davon, als unsere Landsleute in Starkenburg und Rheinhessen, daß unsere preußischen Nnchünrgebiete nach der Stammesart ihrer Bewohner mit uns zusaminengebören. Das sagt uns nicht nur die stumme Sprache der Gesclftchtsbücher, son­dern das verkündigt uns die Lebendige Gegen­wart. Wir fühlen «auch nicht nur die S tommes- verwandlschaft, sondern vor allem auch das lebhafte Bedürfnis, die wirtscl-afilichen und sonstigen Berkehrsbeziehungen zu den uns nabestehenden Nacl-banr auf eine praktischere und natürlick)ere Birsis tzu bringen. Der Darmstädter Tägliche Anzeiger^' hat in einem Leitartikel Bedenken gegen die großhessische Beluegun^ geltend genwfyt; leider ist er dabei loeder gründlich noch sach­lich oorgegangen. Er spricht !v>on einer Ehattonnrnie", die alles Land bis zum Neckar und bis zum Einfluß der fränkischen Saale in den NLain alschattisches Gfebiet" tu Anspruch nehme. Davon, ist aber gar keine Rede. Es handelt sich nur um eine staatliche Neubildung, die beide Hessen, Nassau, Waldeck und Wetzlar umspannt. In diesen Gebieten hat sich wacUende Zustimmung geregt. Dann meint das Darmstädter Blatt, ja, nicht einmal Zwischen Kurh-ssen und HessemDarmstadt seien die Beziehungen so enge, als es immer gemacht weä>e. Darauf wäre zu entgegnen: auch zwisclZen Oberhessen und Starkenburg ist oie Verbindung mangelhaft. Aber das ist ja ge'ade em Beweis dafür, daß dem bis­herigen Großherzo«c;tum trotz aller crnsehn- lichen Leistungen, die es als Bundesstaat auf-- zu weisen hatte, etwas Unfertiges und Rück­ständiges anhaftete. Zwischen Kurhessen und Hessoir-Darmstadt kann urid soll es eine hrnigerc Verbindung geben als bisher. Der Darmst. Tägl. Anz." ist über den Kern und die Triebfedern der großhessischen Bewegung mmrgelhaft und einseitig unterrichtet. Mit keinem Wort hat er die in unserem Blatte mehrfach dargelegben Gesichtspunkte, die ein­dringlich für einen Zusammenschluß spreck-en, überhaupt nur erwähnt. Er wittert $0= fin bw -»unser LÄndchnt auseüvandrr-i

reißen" wollen. Wäre etwas derartiges im Gan.ge, so tvürden wir nicht mitmadjen. Frei­lich, dieKöln. Bolksztg." hat kürzlich bar- zu tun versucht, daß Rheinhessen der zu schaffenden rheinis.l-en Republik zugescl-lagen werden miisse. Dagegen stnuß Berinahrung ein­gelegt lverden. Diese von den Franzosen um­worbene Provinz soll mit starken Banden au das rechtsrheinische Gebiet gekettet bleiben. Das genannte Darmstädter B att schließt feine Einwendungen mit so geuden Sätzen:

Laufen wir nicht Gest.hr-^.uns außer dem Un­willen weiter und nicht zu unterschätzender Volks- ftreise des preußischen Staates auch noch den Fluch der Lächerlichkeit im ganzen Reiche zuzuziehen, indem wir als Gernegroße erscheinen müßten, die von dem nach innen geschlagenen Annexionismvs" er- gr ffen, sich ein viel größeres Gebiet einverleiben wollen, als unser ehemaliges Großherzogtum ist? Durch diese einfache Erwägung ist unseres Erachtens unsere Stellungnahme zu der sogen, großhessischeu Bewegung von selber gegeben, die gegenwärtig von Kurhossen aus nach Oberhessen hineingeiragen wird. Der Kurhesse, der Nassauer und der Frankfurter hat als Angehö iger des preußischen Staates ein Recht, sich zu der Zerschlagung Preußens zu äußern, er kann dafür eintreten und bei anderen werben. Aber unsere oberhessischen Mitbürger, die eben keine Pr ußen sind, sollten sich unter allen Umständen hüten, sich in diese Fragen zu mischen. Völlige Zurückhaltung ist für jeden Nichtpreußen geboten. Das sollte man in Oberhesfen nie außer Augen lassen.

Wir Hessen-Darmstädter müssen uns zu der groß­hessischen Bewegung zunächst gänzlich abwartend ver-' halten. Erst muß ohne unser Zulun die Frage ent­schieden sein, ob überhaupt ein selbständiges Hessen- Nassau enIstehen wi d, dann erst tritt an uns die Frage heran, ob wir uns mit diesem zu einemGroß- Hessen" verschmelzen wollen. So ist der ordnungsge­mäße Gang der Dinge. Wenn es einmal so weit ist, werden wir das Für und Wider recht genau zu über­legen haben. Wir werden uns nicht einfach von Hessen-Nassau, und zumal nicht von Frankfurt, annektieren lassen. Wir werden Bedingungen stellen. Und über diese Bedingungen müssen wir uns selber einig werden. Rheinhessen muß so gut gehört werden wie Oberhessen und Star- b.en bürg. Erst wenn unter den drei Provinzen eine Uebereinstimmung erzielt ist, können wir als ein ge­schlossenes Ganzes auftreten. Und das wird un­bedingt nötig sein, sollen wir nicht gottsjämmerlich von Frankfurt an die Wand gedrückt werden. Nichts wäre verhängnisvoller, als wenn bei uns einzelne Städte Kirchturminteressen oerfotgen wollten, wie es leider den Anschein hat. Es würde dem anderen Teil nur seine Absichten erleichtern. Er würde ein­fach diese Kirchturminteressen gegeneinander ausspielen, und am Ende wären wir die Geprellten, hätten nicht nur nichts g wonnen, sondern nur das verloren, was wir gehabt haben."

Es sind reichliche Widersprüche in diesen Ausführungen.. Wenn, wie es barin heißt, die Bewegung von Kurhessen nach Oberhessen hineingetrageu wird, so ist es body Zeit, oatz wir uns mit der keineswegs mehr rein preu­ßischen Frage beschäftigen. Wir bereifen, bafj ,in manchen Darmstädter ^reifeir gewisse lvkal- patriotische Sorgen sich regen, bte man ruhig neben die Kirchturminteressen steilen kann, die derD. T. A." andeudet. Das darf nie­mand leugnen und verkennen wollen, daß es darüber hinaus beider hessischcm Frage opof.e, allgemeine Interessen gibt, die cs nicht ge­stalten, daß wir uns nur so verhalten wie eine Katze, wenn es donnert. Eine vom Darni- städter Oberbürgermeister einbernflne Ver­sammlung hat die Erwartung ausgesprochen, daß die s r e ie Se l b st b e sti m m u ng der Bevölkerung darüber zu walten habe, loas in der hefsisck-en Frage geschieht. Wir sind damit.lig einverstanden; die Neuig­keit von einemnach innen geschlagenen. An- nexionismus" trifft nicht zu. Dann alber muß man, statt solche wertlose Schlagworte sich abzuguälen, die Bevölkerung rechtzeitig in gründlicher Weise aufklären und vor­bereiten.Wenn es so weit ist", wird vielleicht auch derDarmstädter Tägl. Anz" eürräumen, daß der Zusammenschluß der alt- hessischen Landesteile einen Fortschritt bedeu­tet, nicht nur in der hessisclZen Entwicklung, sondern auch im Reichsrnteresse, denn der größere Freistaat verspricht ein vortreffliches Bindeglied zwischen Nord mrd Süd des Reiches zu werden.

Ein Wendenftaat.

Dresden, 28. Ian. Der wendische Na­tiv n a l a u s s ch veröffeicklicht fo.'geubeKund­geb u ng :

Der Zusammenschluß der Ober- und Nieder­lausitzer Wenden in der kommenden sich selbswer- walteudett Wendei geschieht auf dem von der deutschen Neichsrcgierung unterschriftlich anerkann­ten Grmidlage und ist eine so gut wie vollendete, unabwendbare Tatsache. Die Wahrung der nakür- üdjen nationalen unb wic,schaft!ichen.Rechte eines Dolksstammc's Tann niemals die Berg'wallstmng eines anderen Volkes bedeuten. Die Wenden haben seit Jahrhrmderten unter einer lnuialen Gcrmam- sation von Kirch: unb Schule gelitten. Den sächsi­schen Wenden sind die ihnen von König und Regie- ruicg feierlich zugesagten selbständigen Rechte ans ihrer Muttersprache unb ihrem Bolls um nicht g- batten toord-en. Die Uebrinacht t^s Großgru.'id-. beiitzes beeinflußte einseitig b-e Landes- und De- Kirksvcrwalttmgen. Auch vielfach reine Bauern-! gerneiüben stehen dem Großg-nndbefitz äu. 1

Die Lausitzer Bauern kämpfen feit Jahrzehnten gegen das veraltete, die Bauerngemeinde:: schädi­gende Jagdrecht. Auf zahllosen Banenigülern und Wirtschaften ruht das den Rittergütern znsteheicde Vorkaufs- und Aickanfsiecht. Der Erundb sitz hat hier und da langsam, aber in zunehmendem Um­fange, eine Bauernwirtschaft nach dec anderen auf- gekauft. Dadurch hat er freie Bauern in die Groß ftäbte getrieton, und ihre Nachkommen müssen ab Lohnsklaveu des Großkapitals frohirden. Diese Zu stände haben den Zusammenbruch des Deutschen Reiches mitverschulbet. Jetzt nimmt der Bauewp stand seine Geschicke in seine eigene Hand. Wir nehmen nur die gewaltige Stunde der Wcltenwk?nde wahr. Die wendischen Kttegsgefangenm loerben schon jetzt als Söhne eines freien und selbständigen Volkes angesehen und behandelt und kehren, sobald die weiteren Vorausse<">''gen erfüllt sind, i t ihre Heimat zurück An len Kriegslasten wird das weirdische Volk nichts zu tragen haben, und es geht einer besseren Zukiuflt entgegen. Der In-' buftrie werden bald Rohstoffe zur Verfügung ge­stellt, und ein aufnahmefähiger Weltmarkt wird offeustehen. Nur diejenigen, die beit furchtbaren Ernst der Zeit nicht verstehen, müssen glauben, mit Wortgerassel und papierenen Kundgebungen die Weltenuhr zurückstellen zu können."

Die H-errschaften toolien sich von ber Mit­beteiligung an den Kriegslasten brücken. Die hohcnt Aussichten, von beueu sie über ihren neuen Staat sprechen, sind in Wirklichkeit ein unscheinbares Phantom, über das auch Herr- Wilson lächeln iüirb.

Die vorläufige Reichrgewalt.

\ 23 e r I in, 28. Jan. (WTB.) Um den Indiskre­tionen, die auf uitkonttollierbarem Wege wäh­rend der letzteit Tage i.r die Presse gelangt sind, ein Ende zu machen, oeröfsentlicht die Neichsregie- rung heute den Entwurf eines Gesetzes über die vorläufige Reichsgewalt Dieser Entwurf ist aus den 23cratu igen der bun­desstaatlichen Kommission h.rvorgega gen und hat in der sehr langen Beratung des Kabinetts am Dieuslag einige Aettderungen erfahren. Dec Zen- tralrat. ber ebenso wie die Reick-srrgierung erheb- lid>e Bedeitken hat, wird ihn Henle nochmals be­raten unb dann erst rndgüllig zu ihm Stellung twhmen. Am Donnersiag soll er den bunb.sstaat- lichm Vertretern iucg-ni der vorgenommenen Aen- bcrimgen noch einmal vorgelegt werden. Der Ent­wurf lautete:

§ 1: Die verfassunggebende deutsche National- versammlmtg lxck die Aufgabe, die künftige Id.'ichs- versassung sowie auch sonstige dringende Reichs- gesetze zu beschießen.

§ 2: Die Einbringung v on Vorla­ge n der Reichsregierung an die Nationalversamm­lung bedarf unbeschadet des Absatzes 4 der Zu- stimmung des Slaatenausschusses. In dem Staatenans'chitß hat jeder deutsche Freistaat mindeste, s eine Stimme. 2lnf die g- ojen Freistaa­ten entfällt grmld ätzlich bei einer Million Laubs- eimvohner eine S tim nie, wobei ein Ueberschuß, der mindestei s ber Eiwoohner ahl d-.s kleinsten Freistaates gleichkommt, einer Mckiion g'eichgerech net wird. Demgemäß sind ht dem Staatenausschuß vertreten: Preußen mck 19, Bayer i mit 7, Sachsen mit 5, Württemberg unb Baden mit je 3 Stimmen, Lwssen mit; 2 Stimmen und die übrigen Bu^üx^s- ftaaten mit je einer Sttmme. Den Vorsitz im Staa­tenhaus führt ein Mitglied ber Neichsrcgierung.

Wenn Deutsch-Oesterreich sich dem Deutschen Reich anschließt, so erhält es das Recht der Teilnahme am Stcalenausschuß m't einer durch Reichsgesetz festzulegeuden Stimmcnzahl. Bis dahin nimmt es mit beratender Sttmme teil.

, Kommt eine Uebereinstimmung zwischen der Ne^ichsregierung und dem Staatenausschuß nicht zustande, so darf jeder Teil seinen Ettwurf der Nattoualversamntlung zur Beschlußfassung vor­legen.

§ 3: Die Mitglieder der Reichsregierung und des Staatenausschusfes haben das Recht, an den Ver­handlungen der Nationalversammlimg teilzunehmen.

§ 4: Die künftige Reichs Verfassung wird von der Nationalversammlung verabschiedet. Es kann je­doch der Gebietsbestand der Freistaaten nur mit ihrer Zustimmung geändert werden.

3m übrigen kommen die Reichsgesetze durch Uebereinstimmung zwischen der Nationalversammlung und dem Staatenausschuß zustande. Ist eine solche Uebereinstimmung nicht zu erzielen, so hat der Reichs­präsident die Entscheidung durch eine Volks- abstimmung herbeiznführen.

§ 5: Auf die Nationalversammlung finden die Artikel 2 ) bis 23 und 26 bis 32 der bisherigen Reichsverfassung enfpredjenb Anwendung

§ 6: Die Geschäfte des Reiches werden von dem Reichspräsidenten geführt. Der Reichspräsident hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reiches Verträge mit den auswärtigen Mächten cknzugehen, sowie Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen.

Kriegserklärungen und Friedensschluß erfolgen durch Reichsgeseh. Sobald das Deutsche Reich dem Völkerbund mit den Zielen des Ausschlusses aller Geheimverttäge beigetreten sein wird, bedürfen alle Verträge mit den im Völkerbund vereinigten Staaten der Zustimmung der 'Nattonalversammlung und des Staatenausschusfes.

Der Reichspräsident ist verpflichtet, die gemäß den Paragraphen 1 bis 4 und 6 beschlossenen Reichs- gesetze und Verträge im Reichsgesehblatt zu oerkünden.

§ 7: Der Reichspräsident wird von der National­versammlung mit einfacher Stimmenmehrheit gewühlt. Das Amt dauert bis zum Amtsantritt des neuen Reichspräsidenten, der auf Grund der neuen Reichsverfassung gewählt wird.

§ 8: Der Reichspräsident beruft für die Führung der Reichsregierung das Reichs Ministerium ein, dem sämtliche Reichsbehörden und die Oberste Heeres­leitung unterstellt sind. Die Reichsmiuister bedürfen zu il):cr amtlichen Führung des Vertrauens der Nationalversammlung.

§ 9: Alle zivilen und militärischen Anord­nungen und Verfügungen des Reichspräsidenten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung durch einen Reichsminister. Die Reichsminister find für die Führung ihrer Geschäfte der Nationalversammlung verantwortlich.

Deutschland und Belgien.

B e r t in 29. Jan. Die Regierung verbreitet in den Berliner Blättern f»Igeiibe Erklärung:

Durch Vermittlung von WTB. ist eine be#> saubere Kundgebung verbreitet ivvrben, die sich mit bem Inhalt von Akten besaßt, die von ber früheren beut'chen Verwaltung in B lgien zurück- gelasseir wurden. Sie erwecken den Anschein, als wolle die heutige Neichsregierung die belgische Politik des alten Regimes decken ober gar den Versuch unternehmen, sie von jeder An- gli.'dertlngsabsicht rciazuwaschen. Das muß als eine Jrresnhrnnq gröbster Att bezeichnet luerben. Das heutige Deutschland hat mit den einstigen Aimexioi's planen in Belgien nichts zu tun. Die neue Reichsregierung steht nach wie vor auf bem Standpunkt, dem ihre beiden Vorsitzenden stets Ausdruck verliehen haben. Sie sieht in dem Ein­mal fch nach Belgien ein Unrecht, daS ivüber gutgemacht werden muß, unb dir Wieder­herstellung Belgiens ist für sie cm Gebot der Gerechtigkeit."

Berlin, 27. Jan. (WTB.) Belgische unb holländische Zeitungen bringen einen Artilel über den tfche Akten, die zum Transport in einem Eisenbahnwagen verladen, aber infolge der Wir­ren in Belg' en zurückgeblieben seien. Ein beson­deres Aufheben wird von den Akten einer Kom- nnsf.on gemacht, aus denen sich ergeben soll, daß Deutschland beabfichttge, Belgien in ein Vasallen- Verhältnis zu brhigcit. In Wirklichkeit handelt cs pch um Arbeiten einer von dem Generalgonvev» ueur Belgiens, also von dem Haupt der Okkus^> twnsverlvaltuug, zu Sttldierrzw.'cken eingesetz­ten Kommission. Sie hatte die Aufgabe, die Frage dcs künftigen Verhälttlisst's Dentschiands zu Bcl- grcn nach allen Richtungen zu untersuchen. Kommission erblickte ihre Aufgabe im -vesent- ftdieit im Studium der wirtschaftlichen Fragrir mtd war befttebt, eine Regelung zu finden, die bisherigen engen unrtschafll chen Bezielmugen xwi- Idren Deutschland mrd Belgien im beiderseitigen Jnttrefse zu vertiefen. Ein wirksanres Mittel hierzu glaubte sie in der Zollunion zwischen den Herden, durch ihre natürliche Lage aufeinander angennefenen Ländern zu finden, wie bekanntlich auch Frankreich im vergangenen Jahrhurrdett mitten tm Frieden wiederholt ähnliche Plänc mit Belgien hegte. Die Kommission arb'.itcte einen entsprechenden Vorschlag aus. Dieser war bei Reichslettung als Material vorgelegt Ivo eben. Dir Reichslertung nahm dazu indes keine Stellung.

Der englische Enttvnrs für den Völkerbund.

L o n d o n, 28. Januar. (WTB.) Reuter. Die Blatter veröffentlichen Umrisse des britischen Entwurfes für den Völkerbund, der den Grundsatz der A b s chl i e fj u n g und des Zwanaes gegeneinen des Angriffs schuldigen Staat ausspttcht. Die britischen Vertreter setzen die Regelung von Stteitigkeüeir unter die Auf­gaben des Völkerbundes an die erste Stelle, aber man hofft, seine Wirksamkeit auch auf folgende Auf. gaben auszudehnen: Unterstützung von neuen Staaten, Uebettoachung des Handels mit Waffen und Munition, Aufrechterhaltung der Freiheit der .Verkehrswege sowie regelmäßiger Handels c iehun- gen, Bearbeitung wirtschaftlicher, .gesundheitlicher und anderer gemeinsamer Fragen, Grttchtnug e.nei gemeinsamen Organisation für die Behandlung von internationalen Arbeiterfragen. Ter Eutnuirf ieht für die allgemeine Konferenz aller Dele.iierten «nnen kleinen ausführenden Rat unb ein dauerndes Sekretariat vor. Den t s.chland soll fürs erst, allsgeschloften werden, aber nicht unnötig lange. Für die Regelung gerichtlicher Streitfälle muß ein Schiedsgerichtshof errichtet werden bis zur Schaf- ung eines dauernden Gerichtshofes für die inter­nationale Entscheidung gerichtlickfer Streitfälle. Für nichtgettchtliche Streitfälle muß der Rat ooei die Konferenz zuständig jein. Fälle, bei den« Zwang angewandt wird, werden sein: 1 Wen» die angreifende Macht darauf besteht, Kwieg z, ühren. ohne dem Völkerbunde zu gestatten, sich gewisse Erörterungen über den Streck zu sichern. 2. Menn eine der streitenden Parteien sich dem Schiedsspruch fügt und die andere Pattei sich wei­gert, ihn als entschieden arizunehmen. Fckir die Oessentlichkeit der Verträge und die Aufhebung ge­wisser Verträge, die den Grundsätzen des Völker­bundes zuwiderlaufen, wird Vorsorge getroffen werden müssen. Hinsichtlich der Abrüstung'ist man ber Auffassung, baß bie Abschaffung ber allgemei­nen Wehrpflicht nicht genügt. Man deickl an die Aufstellung eines Grundsatzes, baß kein Staat das Recht hat, bewaffnete .Kräfte von einer Stärke zu halten, bie auf Angriffsabsichten schließen läßt.

Ungarn und die Deutschen.

Bubapest, 28. Jan. (WTB) Ein von ber nn* garischen Regierung am 28. Januar erlassenes Volks- gefetz über bie Ausübung des S e Ib ftb e ft i m m u n g s rechtes bet Deutschen in Ungarn sichert dieses bebeutenbe Rechte zu. Es verbleibt ihnen hiernach bi» volle Autonomie für Innenverwaltung, Rechtspflec^ unb Unterrichtswesen. Die deutsche Sprache dlridtj ihnen als Verkehrssprache zugesichett. Als gcsetzgedea^