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Msnatl. Dlt. 1 35. oiertel- Mbd’rt) Mk. 4.05; durch Ldhole- tu Ziverzstelleu monatl Dlt 1.25 durch die Post Ulf. 4.05 uiertel- phtt auSscht. BefteUg. 7,erniprecb - Anschlüsse: iürdieLchr'UIeiluiiqIt2 Vertag, (riefd}aiieftelle51 1n1d)nhfür Trahinad>- nchten Lnzeiger rieße«.
posttchectkonte: jtieeHert o. M. U6&6
Erster Blatt
169. Jahrgang
Mittwoch. 28. Mai 1919
ekfitnet Anzeiger
General-Anzeiger für Oberhessen
Srotllmzrnmddruck u. Verlag: vrühl'sche Univ.-Such- u. StciRöruderel R. Lange. Zchriftleitung, Gefchästrstelle u. Vruckerei: Zchulstr. 7.
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Berlin, 27. Mai. fWTB.f Die ,,D«ttsckr HüflCTTteinr ßcttimg" meldet: lieber die lieber-' nickung der deutschen Gegenvorschläge erfahreuf tra: Die Denksclchisl wird von einer Mantel- fiotf, die eine 3ufammcitfanung des Inhaltes enthält, begleitet sein und wird, iv'e alle anderen Ihlen durch Legationsrat fier i ne r übergeben, pme besondere Feierlichkeit findet nicht statt. Tic ikteneufnmfl findet Ijeiite oder morgen statt Die Un der Entente gestellte Frist wird jedenfalls cin- hl-halten harte al«end gehen fd)on zwei Schlafwagen von Versailles ab. Ob Delegierte sclvn mib bchren, ist unbekannt, aber die meisten SadjtDcr- bändigen kommen In er her zurück. Tas bedeutet rottklich keineswegs den Abdruck? der Betichungen. foadern 'geschieht ledigiick?, um den Herren Gc- z enheit yu einem Aufenthalt in Berlin zu geben. C* at v. Brockdvrfs-Nandau bleibt auf alle Fälle h Versailles. — Nach llcbcrrcirfumg der Gegen vor - «löge an die Entente werden Ä i e s b e r t s und andsberg und fast alle Sachverständigen sowie eai großer Teil des Bureaitperfonals von B^aillcS nidi Deutschland zurück kehren, nm jedenfalls so- kcnge in Berlin zu Meißen, bid die Entente die
Jrilfung der bcutf toi dZegenvorschläge beendigt n. In der Zwisck-arzert luirb sich D-eutsdrla-rd brm Studium briber Vo.sÄäge und der Möglich- ttt von Verhandlungen miönien. Die Rückkehr der b*t\*n Reick smi ui ster liegt begrüichet in der Notwendigkeit von Beratungen mit den zahlreich in kerlin verbliebenen Sadivecständigen b-r Frteto's-- lutnnf istt. Die Zurückziehung eines großen Dei- l«s der SadjDerftiiibi-.Tcn hat den g.eichen Zweck. I.of'flrltiri ober ist das Sparsamkeitsprinzip. daS sich notgedrungen ausdrängt. Vergeaen- wuiitt man fidy, daß unsere Journalisten in Ber- schl s täglidf 70 Fr. für Pension ohne Getränke Wahlen müssen Und daß diese Summe bei dem! balligen Valutastande etwa 150 Mark aus macht, fr kann man sich vergegenwärtigen, welche Ounime 6fr Reid-Srecherung der Unterhalt der mehr als 1 ^kipfigen Kommission kostet und meld* Erspar- 1inFr jebe Verringerung und jeder Tag 3>erkürzung teteutti
Berlin. 27. Mai. (Wolff.) Der allgemeine Teil der deutschen Gcgenvor- d»l 8 g e an die alliierten und assoziierten Mächte ehandelt im ersten Abschnitt die R e ch t s g r u n d-> o 9 f n der Friedensverhandlungen. Die deutsche ^^egation trat an die Vlufgabe deS FriedenS- bidstusseS in der Rechtsüberzeugung heran, Mfi er n-enntliche Inhalt des künftigen FriedenSver-- roges schon durch die Vorgeschichte in seinen -riuibiügcit bestimmt und damit für die VcrHandlingen von Versailles eine sichere Plattform gc- eben ist. Die Tatsachen, auf welche diese Rechts- berzeugung sich gründet, werden rekapituliert.
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Aus dem Notenwechsel, der zu dem Waffen i Island am 11 9b t> mber 1918 g'führt bat, geht troor: 1. Deutschland bat ausdrücklich als Ctor.tb- ige für den Frieden ausschließlich die 14 Zunkte WilsonS und seine späteren Kundgebun- angenommen. Andere Grundlagen hat weder Gilson noch irgendeine andere der alliierten Re- riewngen nachträglich gefordert. 2. Die Annahme ter alliierten DaffenstillftandSbedingungen sollte "h Wilsons eigener Versickerung der beste Bc- »ns für die unzweideutige Annahme der oben er* »einten Grundbedingungen und Grundsätze für ten Frieden seitens Deutschland sein. Deutschland nahm die alliierten WafsenstillstandSbedin-' -wyn an, führte sie trotz ihrer furchtbaren Härte Jü allen Kräften durch, führte damit den von Vilson geforderten Beweis und erwarb dadurch nn vertragsmäbiges Anrecht aus diesen Frieden te-Rech's 3. Tie Alliicwten i'nben ebenfalls die 14 tunfte Wilsons und stine späteren Kundgebungen
Friedensgrnt;dlage an. 4. his besteht also ;wi- chen beiden Parteien eine feierliche Verein- Jcrung über die Friedensgrundlage. Teutsch- "d bat ein fRetfit auf diese Friedensgrnndlage. Ät Verlassen aus feiten der Alliierten wäre ein vrich des völkerrechtlichen Abkommens.
Ter zweite Alscknitt b.schäftiat sich mit dem ^derspruch zwif<l>eu dem Vertragsentwurf ■?®. kinett RechtSgrundlaacn sonne den früheren .^u^rimgeit der feindlichen Staatsmänner und <*’ allgemeinen Idee t des Völkerrechts. Unfere *'• mvr örriidKrten nn derholt, dav sie den Krreg E das d'MNche Volk führten, sondens kli'n btc imperialistische im beraubte rtlidw R^- Unsre Stegner roieberboltei immer rote* ,r' auf diesen Krieg ohne gleichen solle auch uei.r Art des Friedens folgen, ein Friede Ulechts tmd kein Fri?de der Gewalt. Ein neuer gp-w solle von dresem Frieden ailSgehen und sich Bunde^der Völker verkörpern, zu dessen auch Deutschland gehören müsse. Toutsch- Stellung unter den Völkern solle nicht ncr» |P“_t-.t ivethcn. ES sollte das SelbstbestAmmungs- ’ür alle Völler unerkannt loerden. Tie cor- W^liaii Friedensbedinqungen flehen zu allen t'ol- leindlid'ett Zusicherungen in etnrm offen- B’xm Widerspruch.
H: diach Den eigenen Dorten Wilsons muß
HF1 »rlwen auf dem Wege von Verhand- «gen zuitande kommen. Ein Tiktatfriede wäre ■'* ^nid) der gegebenen Zusage. Diese Verband- rnnat lmr auf die Anwendung der M. «unkte und die späteren Kundgebungen Wil- erstrecken.
1-.^ bet Grundlage für die Gestaltung des M?7.0kns srnd also weder die alliierten und asso-- Regierimgen iwch die deutsche Regierung frei; melmehr ejifHcrt, wie sich aus den r *-:.hegten historischen Tatsachen ergibt, uuzwec-
eniartuitg ul'antflif'1 itgen Kr'
Die deutschen Gegenvorschläge.
lokhast ein rechtsverbindliches pactum de contrahendo.
Die neue Verfassung des Deutschen IdnÄes und die Züfanrmensetzmcg feiner Volks.etierung ent» sprechen den strengsten Grundsät>m d.' Dcnwkrati*.. Die Abkehr von der miliiariftifdten Gesintmng zeigt jl.ch <rud> darin, dast die von Deutsch.an) zur Annahme vorgrschlaaene Völkerbundsawing ein Abkommen über die Bdsdchänkung der Rüstungen enthalt, das größere Sidjcrbeüen s hasst, al; die entsprechenden Bestimmungen des Völkcrlnmdstatut» fort Friedensentwurf. Aber di s latiadxn blieben völlig unbcrüdfid>tigt. Es ist kaum ab'.usehcn, nx’Idte härteten Beii igun.en ein:r imper alistisdLt -Fgiernng hätten»auterlegt werden könn n. Auch bi? von französisden und cug:i d>??t Staatsmännern wie von Wilson wiederholt fcicrlidt gegebene Zu- Udierung, daß der Friüv ein Frie>? des Rechts 5ind fein Friedender Gewalt sein solle, ist nicht ein» (gehalten worden. Iunächst in den Territorialfragen: Im Westen f.dl rein deutsches Getue t an der Saar mit wentgshnts GOO (XJO Einwohnern nur dcsi alb vom Deutschen Reiche losgelöst werden, weil Ansprüche auf die dort vorhandenen Kohlen gemadst werdeit. 15 Jahre lang soll dieses Gebiet von einer Kommission regiert roercen, VJt deren Ernenmrng die Bevölkerimg lebten Gin* sluß hat. In Sd)leswig ist die Grenze für die Äbstimmung durds rein deutsche Gebiete gezogen fund geht iwiter, als sagar die Dani)du? Steuerung wünscht. Den Bestimmungen über Oberschle- sien, Posen, Wcstpreußen, Ostpreu- U e n und Danzig lie^t gar kein Recht sgedanke !mehr zu Grunde. Beliebcg soll bald die Idee eines unverjahrbaren hiftorifdKti lliedtts, bald die Id« des ethnographisd>en Besitzstandes, bald dec Gesichtspunkt wirtschastlichTr Interessen maßgebend sein. Auch die Rsgelung der K o l o n i a l f r a g e widerspricht dem Rechtsfrieden. Heber sämt> lichcn Forderungen des Friedensvertrages steht der Satz: Macht geht vor Recht? Das Deutsche Reich soll sich im voraus allen Verträgen und Verabredungen seiner Feinde mit Staaten unterwerfen, Die auf einem Teil des altrussischen Reicks errichtet sind ober erriartet nxrDcn und M»ar selbst in beuig auf feine eigenen Grenzen Ferner behalten sich die feind- lidicn Regierungen das Recht vor, in ihren Gebieten auf unbestimmte Zett noch dem Inkrafttreten deS Friedensvertrages alles deutsche (S i ge n t u m ohne irgendwclchc EwsdL igumg und ohne Rücksicht auf die Zeit ferner Anbringung zu liqu ibieren oder anderweitig.",, beliebigen K>i.^-maß?alnnen zu untemvrfen, sogar in den deut schm Zbolonisn und in E!saß--Lotl/ring.n. Es wird v.rlang', ix,6 kxnttsche Staatsan^hörige Ge richten feindlicher Grvßnuichte ausjgclieserl werden, wahrend ixyf) eine u n pa r.te i i fd>e Behörde emg. setzt werden mußte, die alle in diesem Shi-gc borg dmmenen Döllerrech!sv?rl tzung n sestzustcl- len hätte, von wem immer sie geltend gemacht werden. Obgleich Wilson in ferner Re>e r«m 26. Oktober 1916 anerkannte, das; feine einzelne Jaffa.ix den Krieg bernorgerufen l)at, sondern das; im letzten Grunde das ganze europäische System die tL'kre Schuld am Kriege trägt, soll Deutschland ancrßenitcn, daß Teutsdüand inti> seine Verbündeten für alle Schädigungen, weldie die gegnerischen Regicrungm imb ihre Angchörigen durch seinen und feiner Verbündeten Vlngrifr erlitten habm, verarttnortlich sind. Dabei üt es eine mtbeftre;tI>ÄTf his'vrische Talsad-e, daß einig? der uns ststnolichm Staaten, wie Italien und Rürnänim, ihrerseits territorialer Grober un gen halber in den Krieg eintraten. Abgeiehm davon, daß also errc cvtttxmbfrTic red^lidx* Grun^lag' für die DeutMai d <tn’'g'bfrrt>ete ^..itsdxädigungsvflid^ nicht gegeben ist, soll die Höl-e der Entsd>ädi- gu n g durch eine lediglichfeindlicheKom- Mission seüg?stellt werden ohne Anteil Deutschlands an der Beschußsosfung Tie Befugnisse der Kommission laufen cinfarn darauf hinaus, Deutschland wie eine große Konfurs- mässe zu verwalten. Wie es mtgeborme Menscbmrechte gibt, so gibt es angeborene Red/tc der 'Völker: aber das oberste Grundrecht aller Staaten ist das R'?rht auf Selbsterhaltung. Mit diesem Grundrecht ist die Zumutuna, die hier an Deutschland gestellt wird, unverernbar. W.rs den Völkerbund onlangt, fo ist sein Statut in Wioerspruch mit zahlreichen früheren Kundgebungen unserer Gegner ohne Deutschlands Mit- nirkung festgesetzt und ist so nur die Fortdauer der gegnerischen ft'oalxtion, die tr't Namen ..Völkerbund" nicht verdient. Auch bt" innere Struktur verivirklicht nicht den mrbreit Dölkerdurrd. Statt der erträumten heiligen Allianz her Völker kehrt darin die imfelige Idee der heiligen Allianz von 1815 wieder, der Glaube, vcn oben herab auf dem Wege divlomatisch'4 Kon fermen mit den diplomatischen Organen dr Welt den Frieden sichern zu können. Immer wieder haben Deutschlands Feinde vor aller Welt zugesichert, daß fv nicht auf die Bernichtvng Deutschlands hinaus ivollen. Im Widcr'pruch da-- zu zeigt das Frieden-dokument, daß Teuischland als Weltvolk schlechterdings vernichtet werden soll. Derartige Bechmmungen bedeuten eine vollständige Verleugnung jener Id« des Völkerrechts, wonach jedes Volk Anspruch auf Leben hat. Dieses höchste Gut darf ihm um der wirtschaftlichen Interessen anderer Völker Willen nicht genommen werden.- Tas Selbstbestimmungsrecht der Völker, das in diesem Kriege zu den alten Grundrechten hinzugetrctar mar, wird in den Friedensoer handln naen verletzt, so in der Vehafldlung der Be- mebner des Saargebietes als Zubehör Der
Bergwerke und in der öffentlichen Form der Befragung in den Bezirken Eupen, Malmcdn uilö Preußisch-M orcsne t, die überdies erst nach iIrrer Unterstellung unter die bclgifdjc Souveränität erfolgen s)ll, in Elsaß- Lathrln - gen , n>a die Verps id>: ung T-.utsd»!ai'd , dos Unrecht von 1871 antoer gutzumachen, driien Verzicht auf das Selbstbeßimmungerecht der Elsaß- fiDtlyringer bedeutet, in der Grenzführung über rein deutsche Territorien zugunsten des polnischen Nachbarn.
Tie Grenzziehung zwischen Polen einerseits, Miltelschlef en, Brandenburg und Westpreußen andererseits ist aus strategischen Gründen vorgenommen Tie'e sind eben im Zeitalter eines durch den Völkerbund international gestützten Besitzstandes schlechterdings unhaltbar Am krossesten zeigt sich diese Nichtachtung des Selbstbestim- mungsreckiö Darin, daß Danzig vom Deutsdren Reiche getrennt und 8nm Freistaat gemacht werden soll. Weder geschichlliche Redste noch der heutige elhnogravhische Besitzstand deS polni'chcn Volles n n gegenüber der beutidren G schichte und dem deutschen Eharaktcr dieser Stabt in Frage kommen Ter freie Zugang zum Meer, der die wirtsckaft- lidjert Bcdür ntsse Polens be riedigt, kann durch völkerrechtliche Servitute und durch Spanung eines Freihafens gesichert werden. Auch die Deutschland zugemntete Abtretung der Äandels>:ac>t fleht in tein.rtei Zusammenhang mehr mit einem solchen SelbslbesiimmungSrecht der Völker.
Tacselbe gilt von her Tatsache, daß Millionen Deutschen in Deuts d)-Oesterreich der von ibniii erstrebte Ansch uß an Deutschland verweigert wird und weitere MUlionen an unserer Grenze wohnender Deutschen gezwungen werdeit sollen, beim ntugebilitelen tsd)echosiowali'd)en Staate zu bleiben. Sogar dem Staatsgebiet gegenüber, das Deutschland verbleiben soll, werden die Verheißungen vom Selbstbestimmungsrecht nicht eingehalten. Die Kommission zurDurchsührungder Entschädigung soll ausschlaggebend für das ganze Staatenm fen werden. Eine solch «Preisgabe feiner Unabhängigkeit kann seinem Staate zugemutet werden.
In einem dritten Ab chtritt „Folgen und Ausblick" heißt es: All das zeigt, daß dieser der Üteuhschen Regierung unterbreitete Entwurf des Friedensvertrages in schroffstem Widerspruch mit der vereinbarten Rechtsgrundlage für einen dauernden Rechtsfrieden steht. Nahezu keine einzige Bestimmung des Vertragsentwurfs entspricht den vercinbarten Bedingungen. Der Entwurf for> Dert in territorialer Öim'icht die Annexion rein deutschen Gebietes und die Unterdrückung deut scheu Volkstums, bringt die völlige Vernichtung des deutschen Wirtschaftslebens, und führt das deutsche Volk in eine in der Weltgeschichte bisher uid)t gekannte finanzielle Sklaverei. Daher wurde er in der Sitzung der Nationalversammlung vom 12. 5. von der Regierung wie von allen Parteien als unannehmbar bezeichnet. Die Verwirklichung dieses Vertragsentwurfes würde für die ganze Welt ein neues Unglück bedeuten. Die sterbende Weltanschauung imperialistischer und kapitalistischer Tendenzen feiert darin ihren letzten entsetzlichen Triumph. Gegenüber diesen Anschauungen, die unsagbares Unglück über die Welt gebracht haben, berufen wir uns auf daS „angeborene Recht" der Menschen und Völker, unter dessen Zeicl>en der englifdje Staat sich entwickelt, Dos niederländische Volk sich befreit, die nordamerikanische Nation ihre Unabhängigkeit errichtet, und Frankreich den Absolutismus abgeschüttelt hat. Es kann von den Trägern seiner geheiligten Tradition dem deutschen Volke nicht verweigert wer den, das jetzt erst im Innern sich die Fähigkeit erfhitten hat, seinen freien Willen zum Recht gemäß zu leben. Mit der Achtung vor diesem angeborenen Recht erscheint der Vertrag, wie er Deutschland vorgelegt ist, nicht vereinbar, aber in dem festen Entschluß, seine vertragsmäßigen Verbindlichkeiten zu erfüllen, macht Deutschland toi» gende Gegenvorschläge:
Die Vorschläge im Einzeloen.
B e r I i n , 27. Mai. (WTB.) lieber die Einzelheiten der deutschen Friedensoorfchläge oerlauiet : Ter L>erabsetzmig des deutschen He.wes auf 100 000 Mann wird zugestimmt und bar über hinaus noch! die 2kbrüstung sämtlicher Linienschiffe an geboten unter der Voraussetzung, daß dem deutschen Volk ein Teil der Handelsflotte zurüdgegeben wird. An die Spitze der territorialen Fragen wird der Grund'a? g.'neQt, daß feine territoriale Veränderung statt finden darf ohne Befragung der von ffbr betroffenen Bevölkerung, daß ieoe Regelung im Jntercs e Und zugunsten der bet-iligten Settelfe- ‘runp getroffen wird, und daß cs fich um klar um» flirrtebene nationale Bestrebungen handeln muß So wird die Abtretung Oberschlesiens nachdrücklich abgeleh nt, ebenso der Anspruch aus Ostpreutzen, Westpreußen und M e me L In Danzig soll ein Freihafen geschaffen werden. Der Neutralisierung Der Weichsel wird zugestimmt und den Polen völlige Gleickberechtioimg in der
Benutzung der Derkehrseinrichtuncten gewährleistet. Tee besetzten Gebiete sollen innerhalb sechs Monaten stasfelweise geräumt werden. Was die Kolonien an» belangt, so soll, falls ein Völkerbund zustalide kommt, in dem Deutschland als^glcichberech-tigtes Milglied ausgenommen wird, Deutschland deren Verwaltung nach Den Grundsätzen des Völkerbundes führen, gegebenenfalls als dessen Mandatar. Tie Stvafitestünmunsc» werden abgefeimt!
und der Vorschlag eines neutralen Gerickitshofes, der alle begangenen Verletzungen der (Meße and bräuche des Krieges aburteilen soll, nrieber* holt Was den Schadenersatz anlxlangt, fo ist Deutschland bereit, bis zum Zalire 1926 20 Milliarden Goldmark zu tablen und wm 1. Mai 1927 jährlich Abzalüunlvm in »ins- freien Raten mit der Maßgabe, daß dec Gesamtbetrag 100 Milliarden Goldmark nicht übersteigen soll, zu leisten, hierin eingerechnet sowohl die Leistungen an Belgien wie die bereits erwähnten 20 Milliarden Mk. in Gold. Diese finanziellen Zusicherrlngen stehen ober im Zusammenhang mit den territorialen Fragen. Deutschland nahm die Verpflichtung auf fich, allen Schaden zu ersetzen, der der Zivilbevölkerung der Alliierten in Den besetzten Gebieten von Frankreid, und Belgien und ihrem Eigentum durch den Angriff Deutschlands zu Wasser, zu Lande und in der Lust zugefügt wurde, unter der Voraussetzung und auf der Grundlage »eines damaligen Bestandes. Tritt eine Verminderung oes Reichsgebiets ein, so muß auch die Sd>a- denersatzsumme entsprechend verteilt werden. Der mit der Feststellung der Schäden befaßten Kommillion des Reparations soll eine bcutfdK SbummifT om b ig geben torrt<n. die sich mit ihr zu einigen hat: im Falle der Nichteinigung entsckreidet ein gemischtes Schiedsgericht unter neutralem Vorsitz. Als weitere Voraussetzung der Zahlnnisrnöglichkeit ist anuifeben, daß Deutschland nach Maßgabe seiner LeistungS- sahigteit einen bestimmten Prozentsatz der gesamten Reichseinnahmen als Annuität zu zahlen bat, daß feine Verminderung des Reiches eintritt, die nickt eine Folge des Selbstbestimmu tgsveckles ist, daß ihm bei Wiederaustrabme seiner überseeischen Beziehungen die Wiedergewinnung von Kolonien nicht versagt wird, daß ihm eine h »reichende Dandels-, flotte verbleibt, und daß es ihm gelingt, die auf dem Reichsgebiet entfernten Vermögen auf dem Wege internationaler Rechtshllie zur Versteuerung heranzuzichen.
«eitere „Zu-eftSndnifse".
Versailles, 27. Mai. (Wolff.) Die U* rifer Ausgabe deS „New 9orl töeralb" meldet k Emer autoritativen Quelle zufolge sollen weitere Zugeständnisse an Deuldckland gemacht werden. Man wird Deutschland wahrscheinlich erlauben, ein größeres stehende- Söetr als die ursprünglich im Friedensvertrag vorgesehenen 100 000 Mann zu halten, da man der Ansicht ist, daß 100 000 Mann zur Aulrechterhaltung der Ordnung in Deutschland nicht genügen. Das Blatt hebt hervor, daß aud) Diele Zugeständnisse, ebenso wie das Zugeftäirdnis in oer Saarfrage aus Kosten Frankreichs gefd>ebe. Weiter setzt man voraus, daß die Friedenskonferenz beschlossen habe, zur internationalen Ar- beitertenfereni auch die Staaten zu.ulassen, welche der Liya der Nationen nod) nicht angehören. Deutschland soll einen S i 6 im Verwaltungsrat des internationalen Arbeitsamts erhalten, aber erst nach Abhaltung deS Wafhing- touer Kongresses im Oktober.
* Kundgebungen der Pariser Arbeiterschaft.
Versailles, 26. Mai. (WTB.) Laut Pariser Blättern veranstaltete gestern nachmittag ote Pariser Arbeiterschaft zu Ehren der 1871 gefallenen Kommunisten in Paris eine Kundgebung Tie sozialistische Partei und ihre Ge« werkschaften organisierten einen großen Temon- strationszug, welcher sich mittags gegen 2 Uhr in der Nähe des Pere-Lachaise-Friedhoses bildete, an den Gräbern der Kommunisten vorbeizog, und sid) nach dem Verlassen des Friedhofes wieoer auilöfte. Vor den Grä^n der Kommu-listen erschallten die Rufe: Es lebe die Kommune! CS lebe die Internationale! Nieder mit Clemenceau! Wir wollen Amnestte! Als der Zuy vor beurlaubten Matrosen vorbeizog, tiefen die Temonsttan- ten: Tie Matrosen von Scivaitouot sollen leben! Es lebe die russische Revolution! Tie ganze Kundgebung verlief ohne Zwischenfall. Von Polizeimaßnahmen war laut sozialistischen Blätter» nichts zu bemerken.
Verbefserunq
der französische« A-afserstraße«.
Paris, 27. Mai. stzaoa») Der Unterstaatssekretär de- Transportwesens Seis legte einem Vertreter des Petit Paristen die von ihm geplanten Verbesserung der französischen Wasserstraßen dar. Die Hauptwassersttaßen sollen für Fahrzeuge von 300 bis 1200 Tonnen schiffbar gemacht werden. Neben dem bereits bestehenden Rhein-Rhone-Kanal soll ein weiterer Kanal gebaut werden für Schiffe bis zu 1200 Tonnen, Der Das Doubtal passiert. Am Rhein- Marne-Kanal sollen Verbesserungen angebracht werden zur Beschleunigung des Transportes der Saar- Kohle nach dem Westen. Auch der Canal Du Nord soll ausgebaut werden, desgleichen die Wasterstrahen, die Calais und Dünkirchen mit dieser großen Wasserstraße verbinden. Sels bemerkte zum Schluß, Der Chefingenieur des Drücken- und Straßenbauwesens habe den Auftrag, einen Bericht auszuarbeiten betreffend Instandsetzung Der Wasserstraßen vorn Rhein zum Mittelmeer, des Rhone-Rhein- Kanals, des Rhein-Seine-Kanals, des Marne-Kanals, Des Kanals vom Rhein nach Dünkirchen und de» Rhein. Maas. Kanals für Fahrzeuge von 600 bis 1200 Tonnen.


