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Staatssekretär Prenh über den neuen Verfassungsentwurf
in
Staatssekretär Preuß erläuterte gestern der Nationalversammlung den neuen, unter der Mitwirkung des Staatenausschusses abgeünderten Verfassungsentwurf. Man sicht es der neuen Arbeit an, wie sie gegen partikularistische Bestrebungen sich zu wehren hatte. Im großen unb ganzen wird aber der Weg zur Einheit des Reiches ziemlich deutlich gewiesen, wenn auch von dem ursprünglichen Preußschen Entwurf mancher Ast abgehauen worden ist. Beim Neuaufbau
Glatt Hinwegkommen über diese Fragen der territorialen Umgestaltung nur die beiden Richtung gen, die mit der Restitution der M marchien rechnen oder die einzige möglichstelHilfe in der sofortigen Vollendung des Einl-eiwstaate,- icijcu. Ist ix» Einheitsstaat nicht von heute aus morgen zu errichten, jo muß ein Weg zur allmählichen Um- bildung tn dieser Richtung gesucht werden. Damit befassen sich die Artikel 15 und 19. Artikel 15 bestimmt in Absatz 2, daß, wenn die Vereinigung der Rächstbcteüigtcn nicht zustande kommt, die Vermittelung der Reichsregierung angernsen werden kann. „Bleibt diese Vermittelung erfolglos, so kann auf Antrag eines der Beteiligten die Angelegenhert durch ein verfassungsänderndes Reichsgesetz geregelt werden." Dieser Satz ist von den Staaten ausgestrichen worden. Demgegenüber» hat die Reicl>srcgiernng wiederholt einstimmig, sich für die .Beibehaltung ausgesprochen. Wir schlagen den Weg der Verfassungsänderung, so schwierig und kompliziert er ist, vor, um in der Schonung der Gliedstaaten soweit wie möglich zu gehen. Kommt auch das Neichsgcfetz nicht zustande, dann muß an das Referendum gegangen) werden. Artikel 19, betreffend das Stimmrecht der Gliedstaaten, würde ohne diesen Satz gar nicht aufrecht zu erhalten sein. Mr Preußen wird hier die Maximierung der Stimmen auf ein Drittel vorgeschrieben, jedoch vorgesehen, daß, wenn Preußens Stimmenzahl unten 18 sinkt, dann ein NeiclBgcsetz eine anderweitige Regelung treffen soll. Damit komme ich zu den Bcfliinmnngcn über den Reichsrat. Die Frage, ob Rcichsrat oder Staatenhaus, ist in den Erörterungen viel umstritten worden. Die Jdiecj des Staatenhauses hatte .auf keinen Beifall zu rechnen und zwar von den verschiedensten Seiten nicht. Also muß ein Reichsrat geschaffen werden, allerdings.unter der Voraussetzung, daß der Reichs- rat nicht ein dem Reichstag gleichsoertiger Faktor der Gesetzgebung fein kann und diese Hauptbe- dingung ist ja auch im Entwurf durchgeführt. Des nxiteren war die Frage erörtert worden, sollen die Mitglieder des Reichsrates von den einzelnen Landtagen gewühlt oder von den Regie-- rungen ernannt werden . Man hat hier einen Ausweg insofern gefunden, als der Entwurf bestimmt, daß die Mitglieder des Reichsrates Mitglieder der gliedstaallichen Regierungen fein sollen. Gedacht ist die Sack>e also so, daß ein oder mehrere Mitglieder der glicdstaatlichen Regierungen sie int Reichstag vertreten, wenigstens als Hauptvertreter oder Hanptbcvollmächtigte. Der Zusammenhang mit den gliedstaatlicl>en Volksvertretungen ist ja beim Stand der heutigen Verfassung gegeben. Man kann also wohl sagen, daß durch die Mitglieder der heutigen gliedstaatliäxm Regierungen auch zugleich die Volksvertretungen der Gliedes floaten im Reichstag vertreten sind. Da der Hauptbevollmächtigte jedes einzelnen Gliedstaates selbst Mitglied der verantwortlichen Regierung: seines Gliedstaates ist, jo konnte die Verfassung ihn von Instruktionen .unabhängig stellen. Er wird ja selbstverständlich nur in Uebereinftimmung mit den übrigen Gliedern der Regierung seines Gliedstaates stimmen. Gegen die vom Reichstag beschlossenen Gesetze steht dem Rcichsrat ein suspensives Veto zu. Aber auch einen vom stteichs- rat abgelehnten Entwurf kann die Reick-sregierung, in ihrer Form an den Reichstag bringen. Im übrigens scl;cn wir ab von ben Bestimmungen über den Reichsrat. So ist in der Organisation der Reichsgewalten selbst der demokratiscl-e Standpunkt als Leitgedanke rein und klar zur Durchführung» gekommen, so vor allem und zunächst in den Bestimmungen über den Reichstag hinsichtlich seiner) Zusammensetzung, über die piirch ein von der Rationalversammlung zu verabschiedendes Wahlgesetz bestimmt werden wird. Der Reichstag wird in der Regel am 1. Mittwoch des Novembers Aiifammcntrcten und in .der Regel wird ihn der Präsident ein beruf en. Aber bet Reiä)staq hat auch das Recht, ohne Berufung durch den Präsidenten zusammenzutreten und zwar, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder des Reichstages oder der Reick>srat dieses verlangt. Die Artikel, 58 und 59 bringen eine Erweiterung des Jm-- munitätsrechtes. Ich würde es sogar für das Richtigste halten, die Wahlprüsungen einem Gerichtshof zu überweisen, während § 51 einen aus' Reichstagsmitgliedern und rechtlichen Mitgliedern zusammengesetzten Wahlprüfungsmnsichtshos vor-c sieht, jedenfalls bildet das neue Verfahren durch-, aus keine Beschränkung ober Verminderung ber* wirklichen Rechte des Parlamentes. Die Legis- [aturperiobe ist auf drei Jahre vorgesehen. Neben dem Reichstag stellt ber Vcrsassungsentwurf den unmittelbar aus Volkswahlen hervorgehenben Reichspräsidenten. Der Entwurf sieht nur einen Präsidenten und keinen Vizepräsidenten vor. Artikel 71 sieht vor, daß im Verhinderungsfälle der Präsident durch den Reicktskanzler vertreten wird und daß bei längerer Behinderung durch Rdichs-i gesetz Vorsorge zu treffen ist. Notwendig erscheinti es mir, neben das unmittelbar aus /ein demokratischen Volkswahlen hervorgehende Parlament, eine durch dieselbe demokratische Grundlage ge-< frfjaffene starke Präsidentengewalt zu stellen. Dem Präsidenten steht bte Befugnis zu, den Reichstag aufzulösen. Dem steht als Korrelat gegenüber, dav auch der stteichstag das Recht hat, dem Präsidenten gegenüber 'von den Gewähltem an die Wähler zu appellieren. Der Präsident bat im übrigen die Funktionen <des republikanischen Staatsoberhauptes: Tie Vertretung nach Außen ohne Krieg und Friedensschluss. Seine wichtigste staatsrechtliche sFunktion ist die Bildung der Reick>s- renierung, für die ber Entwurf wiederum dem Reichs kvlzlQ: Vvrsteht. Der ReichsLu^lcr
deutsche Nationalversammlung.
Weimar, 24. Febr.
Früher als allgemein entwertet wurde, wurde bte Vorbereitung des Versassungs-Gesetzes vom Ltaatenausschuß beendigt und so konnte heute
daö Berfassungsgesctz
ber Nationalversammlung vorgelegt werden. Nach ßeriefung einer Reihe von Begriißmtgstelegram- men entfachte .ber Abg. Ö a a f e (U. S.) eine längere Geschästsovdnungsbebatte unb forderte die .Absetzung dieses Gegenstandes von der Tagesord- hung, weil nach ber Geschäftsordnung die erste Ofling frühestens am dritten Tage nach der Verteilung ber Druckfachn erfolgen dürfe. Das Haus feilte sich aber schließlich auf ben Standpunkt des Präsidenten, daß die Begründung ber Vorlage durchaus mcht die erste Lesung bebaute unb bc=- li'bafl, gegen die Stimmen der Unabhängigen unb ber brutsch incuionalen Dolksxartei, die Begrünbuug nttsegeiTj unc bmen von einer Beratung aber bitte abzufehen. Bei dem Gesetzentlvurf beit". Errichtung ber Reichswehr scheiterte ein Antrag E Mkürzung der dreitägigen Frist am Wider
spruch ber Unabhängigen unb Deutscl>-Nativnalen. Nach diesem Vonpiel konnte endlich der Ncichsministcr dcs Innern Tr. Prcnß
zur Begrünbutrg des RegierungSentwurfes das Wort ergreifen. ,
gtrirfidnrht. des Innern Tr. Preuß: Es ist der Wunsch ausgespwclicn worden, überall die Bezeicl)- nung „Reich" auszumerzen mtb an ihre Stelle zu setzen „Deutsche Republik". Wenn ber Entwurf bas nicht tut, so tut er es iricht etwa aus Scheu, sich zur Republik zu bekennen, aber bas Wort und der G.dqnke des Reichs hat für das deutsche Volk doch einen so tiefwurzelnden Gefühlswert, daß man es nicht, so glaube ich, ver- aittwvrten könnte, diesen 9?amen aufzugeben. So schlägt auch die Verfassung ihnen in dem ersten Artikel vor, dem neuen Reich neue Farben zu geben, neue Farben: S ch war z-ro t-g o lb. Tas deutsche Deutschland, frei von öfterreidyifdxr wie von preußischer Hegemonie mit feiner selbständigen Zentralgewalt über alle Gliedstaaten zu orga- msieren, das ify>ic Ausgabe.der Verfassung. Einen geeinten freien^Nationalsdaat wollen mir organisieren aber nicht in nationalistischer Mschließung. Die oeutfef^e Demokratie kann aber nur einen Völkerbund begrüßen, ber selbst eine wahrhaft demokratische Verfassung hat, der die Freiheit und Gleichberechtigung aller feiner Glieder ohne Rückhalt unb Vorbehalt anerkennt. Eines ist durch die neue Verfassung bis zu einem gewissen Grade garantiert: Tie Homogenität zwischen Reich und Gliedstaaten, durch die allerdings sehr vorsichtig gehaltenen unb auf das Aller notwendigste beschränkten Bestimmungen dcs Arsikel 16, die dieser ?lrtikel für die Verfassungen der Eirrzelstaaten gibt. Ein umfangreiches unb nicht ohne Komplikationen zu lösendes Ziel des Vcr- sasfungsentwursts ist die Arbeitsteilung zwischen Reich unb Gliedstaaten, die Kompetenzabgrenzung. Es hängt dies von den zahlrcicksen Erwägungen der techniscl»m Ressorts ab. Hier bebaure ich, nicht die Ehre zu haben, als Achgeoichneter Mitglied des Hauses zu sein, denn gerade gegen diese Bestimmungen ist die Kritik verlockend und hier Hand anznlegen, liegt ja in der Aiachtvollkommenheit der Nationalversammlung. Unter ben Kompctenzbestimmmigen kommt eine an erster Stesse in Betracht, die einen erfreulichen Fortfclwitt gegen den bisherigen Zustand bebrütet. Tas ist die Bestimmung in Artikel 4 betreffend die Beziehungen zu den auswärtigen Staaten. ?luswärtige Beziehungen werden nmimehc misschließlich Reicl?ssa.sx' fein, unb es soll mit Dank hier anerkannt werden, daß die Gliedstaaten auf bas aksioe unb passive Gssandtschastsrecht verzichtet haben. (Beifall.) Weniger erfreulich ist die in Artikel 5 niedergelegte Regelung des Militärwesens. Die E i n z e l st a a t* lieben Kriegsministerien unb Verwaltungen bleiben bestehen. (Hört, hört!) Tie Reichsregierung bat sich nur sehr schiver entschlosst n. auf eine Streichung dieses Absatzes zu verzichten. Im Interesse der Vereinheitlichung des Militärwesens wäre dringend zu wünschen, daß es der Nationalversammlung gelingen möge, hier über ben Entwurf hinaus ein Stück vorwärts zu geben. Auch die Vereinheitlichung des Verkehrswesens ist ein erstrebenswertes Ziel. Die Sachverständigm haben ben gegenwärtigen Augenblick mcht als geeignet bezeichnet, um die Um- manbluug zahlreicher Verwaltungen vorzunehuwu. Aber das sollte die Natiinalversammlung nidyt lindern sich die Sache noch einmal genau anzn- sthen. Für die Post Bonn ich die erfueulidje Mitteilung machen, daß demnächst eine deutsche Reichspo st marke im ganzen Reiche gelten wird. (Beifall.) Bayern hat auf die eigene Briefmarke verzickUet. (Beisall.) Eine starke För- bemng hat der Einhsitsgedanke auf ben Gebieten des Finanzwesens gefunden. In Artikel 9 sind im einzelnen die Gebrete aufgefuhrt, auf die sich in Zukunft die Reichsgefetzgebung erstrecken soll. Entgegen ben ursprünglichen Achichten ber Regierung ist in diesem (Artikel 9 Kir ch e un dS chu l e nicht auf genommen worden. Tas scheiterte an dem Widerspruch der Einzelstuaten. Tasur sind in die Grundrechte des deulscherr Volkes gewisse allgemeine Grundsätze für das Schul- unb Unterrichtswesen ausgenommen worden. In dem Artikel der Schlußbestimmnngen sind den Einzcl- sdaaten eine Reihe von Sonderrechten Vorbehalten, die wir ihnen lieber nicht eingeräumt hätten. Dre Bezeichnung dieser Artikel als „Schlußbestimmungen" gibt ber Hoffnung Raum, daß sie möglichst bald beseitigt werden können. Auch hinsichtlich der territorialen Bcschaffen- heit der Gliedstaaten sieht die Verfassung im Artikel 15 Vereinbarungen zum Zwecke des Zusammenschlusses im ganzen oder in Teilen vor. Aber an bet praktischen überaus bringenden unbi wichtigen Frage, ob die Reichsverfassung einfach die 25 Gliedstaaten in ihrem Bestand garantieren! soll, kann man nicht vorbei. Mit dem bloßen Bestehcnlassen ist es nicht getan. Es müßte evtl, das Reich sie durch fein Eingreifen erhalten. Nach« dem die Tynasrien nicht mehr befleljen, kommt diese Sache von selbst ins Nollen unb ist schon ins Rollen gekommen. Gotha unb Koburg wessen sich voneinander losreißen, bas Fürstentum Pyrmont protestiert leü>ensck)asilich gegen! bie unerhörte Tyrannei von Waldeck. Ihre ganze schwerwiegende Bedeutung erhalten diejle Fragen vollends dadurch, baß fast niemals in Deutschland eine Loslösung Platz greifen kann, ohne den preußischen Staat in Mitleidenschaft zu ziehen. In bezug auf das Verhältnis in Nord- und Mitteldeutschland wäre es unverantwortlich^ Nichts höre» und nichts sehen zu wollen, was sich
ber Bundesstaaten tritt die neue Verfassung in ihrer Anleitung vorsichtig einige griffe zurück. Sie ist in diesem Punkte farblos geworden. Immerhin, daß Vereinfachungen und Verbesserungen eingreifen sollen, ist wenigstens „vorgesehen"". Die deutschen Gliedstaaten sollen „berechtigt"" sein, sich zum Zwecke der Bildung größerer leistungsfährger Gliedstaaten im ganzen oder in Teilen zusammenzuschließen. Neu errichtete Gliedstaaten sollen mirrdestenS eine MillionEinwohirer umfassen. Der Gedanke eines künftigen Groß Hessens könnte also auf dieser Grundlage verwirklicht werden. Das Reich soll zunächst nur „vermitteln"", später aber aus Antrag eines Beteiligten die Angelegenheit auch durch ein Verfassung säuberndes Neichsgesetz regeln können. Der Staatenausschuß hat diesen tekten Satz nicht angenommen. Es ist klar, daß nach dem jetzt vorliegenden Verfassungsentwurf nichts übers Knie gebrochen werden soll; man will die Anregungen des ersten Preußschen Entwurfes zmcächst int deutschen Volke wachsen und sich eittwickeln lassen. Die Widerstände hat Staatssekretär Preuß in seiner gestrigen Rede wir- timgSvoll gekenn-zeichnet. Hoffen wir, daß der Gedanke an die starke Einheit des gteiches in wachsendem Maße sich durchsetzt!
Manches partikularistische Gebüsch ist bereits verwelkt. Das Blättchen des einzel- staatlichen Kriegsministers grünt freilich vorläufig noch; da die Wurzeln des Heeres- wesens aber nach dem Entwurf im Reiche liegen sollen, wird and) die übriggebliebene ein',elslaat(iche Verwa'tungsbe'ugnis hoffentlich reckst bald verdorren. Auch im Verkehrswesen, das Sache des Reiches werden soll, gibt es noch Nnferttgkeiten, hemmende Kompromisse. Man will der Entwicklung nicht mit zu rauher Hand vorgreifen, will den Deg der Verttäge einschlagen. Tröstlich war aber, daß gestern Herr Preuß ankündigte, z. B. eine einheitliche deutsche Briefmarke werde als nächster Fortschritt demnächst ihren Einzug halten. Möchten die weniger an Sonderrechten interessierten Gliedstaaten sich zusammenfinden, um die Einheitsentwicklung weiterhin zu fördern! Dann werden die Gewächse in den partikularistischen Rubeln bald ganz verdorren. Besonders unser Hessen, dessen Fmanzlage der Minister Hen- nch in diesen Tagen als wenig aussichtsreich hinstellte, ist auf den Weg zu einer starken Reichseinheit hingewiesen. Unsere Regierung sollte bei jeder sich bietenden Gelegenheit diesem Ziele Ausdruck geben.
Zahlreiche Kompetenzen des Reiches sind ertoettert worden. Wir nennen nur öffentliche Sicherheit mrd Ordnung, Wohlfahrtspflege, Wohnunas- und Siedlungswesen und Schutz mtb Förderung der schulentlassenen Jugend. E5 wirdnach dem neuen Entwurf künfttg nur ein Reichsparlament geben. Der Reichsrat, ber aus Regierungsvertretern der Einzelstaaten besteht, hat nur beratende Funl'tionett. T>ir möchten glauben, daß die deutsche Na- tionalversammlmrg den Willen zur Reichseiu- heit nur noch stärken, nicht aber schwächen werde.
ist nicht mehr der einzige verantwortliche Träger ber Reichsregierung, sondern Präsident deS Nei chs in in i 1te ri » ui4. Aäan bat für das Reiclisrniniflerium abfidytlirf) nickst die Üollegialvcrfassung vorgeschriebeic, fonbem will dies ber Gestaltung ber praktischen Bedürfnisse überlassen. Für die Minister ist zur FoNfüchruug ihres Amtes bas Vertrauen des Parlarneitts uot- ivendig. Der unmittelbare Einfluß, den bas Parlament auf Regierung und Verwaltung ausübt, ermögiichit bie Auslese ber polilisckstil Führer durch bas Parlament. In Abweichung von ber früheren deutschen Verfassung bat der Versassungsentwurf in seinem zweiten Abschnitt auch die Griuidreckste bcs beutfdxn Volkes ausgenommen. Einige neue Punkte sind binjugetommen, wie der Schutz ber inenf(blieben Arbeitskraft und der Schutz der fremdsprachigen Minderbeiten. SSerfaffungöänberungett sind gegen früher sehr erschtvert. Während früher nur erforderlich war, daß eine Verfassungsänderung keine 14 Stimmen gegen sich hatte, wird jetzt eine Zweidrittelmehrhett des Reichsrates unb des Reick-stages verlangt unb es kann dagegen vom Präsidenten das Referendum angeriifcit werden. Bei dem befonbercn Verhältnis von Reich und Gliedstaaten werden bermi- auch Kompetenz- Verschiebungen erschwert. Die Gliedstaaten können ixrljer mit umso sicherem Herzen auf Reservat- rechte bet alten Art verzichten.
Indem Reick)sregiemng und Staatenaussckntß den Entwurf der Verfassung dem Hohen Hause übergeben, legen sie die endgültige Entsck)eidung in Ihre Hände. Daß von Ihren Kräften unb Ihrer Weisheit die Zukunft unseres hart geprüften Volkes abbüngt, wissen Sie. Leite Sie bei Ihrem Werk die Stimme des Freiherm v. Stein: ,.Ich kenne nur ein Vaterland und das heißt Teutsck»- land, deshalb farat ich auch nur dem gesamten Deutschland und nicht einem Teil davon mit ganzer Seele ergeben sein."" (Beifall.)
Von der deutich-nation alen Bolks- partei ist eine Interpellation eingegangen, die sich gegen die lieber griffe mancher Einzel staaten in der Kirchen- und Schulgesetzgebung richtet.
Tas Haus vertagt sich. — Nächste Sitzmig Tienstag 10 Uhr. Die erwähnte Interpellatio» und Reichswehrgesetz.
Schluß 1/26 Uhr.
Die neue Reichswehe.
Berlin, 24. Febr. Zu dem Gesetzentwurf über die Bildung einer vorläufigen Reichswehr, der heute in ber Nationalversammlung nicht zur Verhandlung kam, bereiten die Mehrhettsparteien eine Reihe von Mänderuugsanträgen vor, in denen n,achdrücklich ausgesprock>en wird, daß die Mitglieder des jetzigen Freiwiligenheeres, insbesondere die U n t e r 0 s s i z i e r e und O s- siziere, den ersten Ansprirch auf lieber* nähme in das spätere dauernde Heer erhalten sollen. Ferner soll ausdrücklich gesagt werden, daß bewährte UnteroffizierezuOfsi- zieren befördert werden sollen uno daß den Angehörigen des Freiwilligenheeres die Versorgungsgebührnisse zustehen, die den Heeresangehörigen im allgemeinen zugestanden haben.
Enthüllungen des „Vorwärts" über beit Mordanschlag aus Auer.
Berlin, 24. Febr. (WB.) Ter „Vorwärts" schreibt über die Vorgänge in München- Ein aus Vttinck)en gekommener Vertrauensmann gibt dem „Vorwärts"' über ben Mordanschlag auf Auer mtb bie anderen sozialistischen Minister folgende Aufssärmrg: „Tas Attentat auf Auer ist von dem ganz unter unabhängigen'und spartaktstischen Einfluß fteflenben sogenannten oevoi iutionären Arbeiterrat verübt worden. Der Täter ist dessen Mitglied, ber Metzger Aloysi Lindner. Qx brüstet sich allenthalben mit sernest Tat. Trotzdem ist er in Freibeit. Niemand denkt daran, ibn sestzunehmen. Er betrat den SitzmrgS^ saal durch den Eingang ber Abgeordneterc. Diq Wache im Landtag lieft ihn also durch. Diese, von der republikanischen Sck)ützwacl)e gestellt, war mit bdnt Täter in Fühlung. Sie erklärte den Abge» ordneten sofort: ,,Außer Auer müßten noch Timm und Roßhaupter daran glauben." Als Lindner, nachdem er Auer nicdergeschossen hatte, Zioßhanpter nicht fand, knallte er blind-. lings in den Saal und traf den Zentrumsabgeorb- neten O s e l. Während der Tat waren die ganzem Tribünen von Mitgliedern und Anhängern des. revolutionären ArbctterratS besetzt, die mit Hande», granaten und Revolvern bewaffnet waren. Teal Vorsitzende des Arbeiterrats, Hagemei st er, rief nach den Schüssen von der Tribüne: „Das ist die Rache dcs Proletariats!" Er und seine Genossen waren also im voraus orientiert. Der Sanitäter der republikanischen ,Sck)utzwack)e erklärte» dem in feinem Blute liegenden Silier: „Verdi c nt hast du das nicht, daß ich dir helfe. Ich tue e s nur als Mensch!" Als Auer uim Kognak bat, lehnte der Sanitäter das mit den Motten: „Du gehst ja doch gleich drauf!" ab. Ter revolutionäre Arbeiterrat, die Hauptstütze Eisners, war durch den Einfluß der Anarcknften Lm'dauer, Levien und Mühsam noch bedeutend rabifalifiert worden.
Clentcnceaus Befinden.
Paris, 24. Febr (WTB.) Erstem abend wurdH folgender Bericht über Tlemenceaus Befinden ausgegeben: Tag sehr gut, Temperatur 37.2, Puls 68. Künftig wird täglich nur noch ein Bericht ausgegeben.


