X/oyfache ^riöat-^Handelsschule giessen
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Gründliche Vorbereitung
für Herren u. Damen jedes Alters für den kaufmännischen Beruf
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Für die schulentlassene Jugend emp fiehlt sich der Besuch der Kurse auch zur Vervollständigung ihres allgemeinen Wissens Geschlossen durchgef. Halbj.-Jahresklassen, Höh. Handelsklasse
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Beginn des neuen Schuljahres für alle Klassen am 23. April d.J.
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Ausruf
zum
Eintritt in eine Einwohnerwehr!
Die an Zahl geringen Kräfte der Reichswehr reichen nicht aus, den Schutz von Leben und Eigentum allerorts zu übernehmen und Plünderung, Aufruhr und Gewalttat zu verhindern. Auf Anregung der NeichSregierung soll, wie anderwärts, auch in Gießen eine
Eiurvohuerwehr
gebildet werden. Als Mitglieder dieser Wehr, die ihren Dienst ehren« amtlich versieht, kommen gediente, zuverlässige und unbescholtene Leute in Betracht, die sich verpflichten, die von der Deutschen Nationalversammlung und der Hessischen Volkskammer eingesetzten Regierungen zu unterstützen. Die Führer der Abteilungen werden mit Stimmenmehrheit gewählt. Da die Mehr nur innerhalb der Stadt Verwendung findet und monatlich nicht mehr als zwei Hebungen beabsichtigt sind, so wird eine Behinderung in der Berufstätigkeit kaum eintreten. Die Hebungen finden unter Leitung des Garnisonkommandos statt.
Es wird hiermit zum Eintritt in die Einwohnerwehr anfge- fordert und der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß zum Schutze unserer Stadt diesem Rufe zahlreich entsprochen wird.
Meldungen werden werktags in den Stunden von 9—12 und 3—6 Uhr bi» zum 27. Mürz 1919 bei nachstehenden Meldestellen entgegengenommen:
Stadthau», Gartenstraße 2, Zimmer Nr. 15
Alte» Rathaus, Marktplatz 14, 1. Obergeschoß
Städtische» AmtSgebäude, Asterweg 9, Erdgeschoß Leben»mtttelamt, Ost-Anlage, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 16 Polizeiamt, Weidengasse 5 Universitäts-Sekretariat, Bismarckstraße 22.
Al» Ausweis find bei der Meldung die Militärpapiere vorzulegen.
Gießen, den 20. März 1919. 3659B
Letter, Regierungsrat Gebhardt, v.weftrell.Gberft
Oberbürgermeister. Vorstand des Polizeiamts. Garnisonallester.
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Die Akrtonärr unsrer Bank werden hierdurch zu der am
Sonnabend den 12. Avril 1919 vormittags 11 Udr in Btt fr em Baukgebäude Nene Mainzer Strahe 32 dahier ftottfinbenben oierundsech-igsten ordentlichen (SleneraUierlammlunn eingeladen
(Sesenktaade der Verhandlung find:
L Vorlage des Bericht» des Vorstands füt das Jahr 1918 mit den Bemerkungen des AuifichlSratS; Beschlukiafiung über die Genehm,- gung der Bilanz und Gewinn- und yerluftredmunn per 31. De- Jernber ISIS sowie über die Verwendung deS Remgewinn».
milaftung deS Vorstands.
3. Entlastung des ÄusfichtSratS.
4. AuffichtSratSwahien.
Die Aktionäre, welche an der Beschlußfassung M der Generalversammlung teilnehmen wollen, haben ibreAktien spatesten • am Montag den ^.Avrtl 1919 bei einer der nachstehend verzeichneten Stellen oder bei einem beut leben Notar zu hinterlegen: In Frankfurt a. M. bei der Mitteldeuttchen Kreditbank, in Berlin bei der Mitteldeutschen Kreditbank oder bet der Bank des Berliner Lasieu-VereinS. in Augsburg. Baden Baden, Eöln, Enen, ttärtb, (Biehen, Hanau, Hannover, HlldeSbcim, ttarlSrnbe, Königs berg i. Pr., Mainz und München bei den Filialen der Mitteldeuttchen Kreditbank, in München ferner bei her fttrma H. Ausbäuser, in Nürnberg und Wiesbaden bei den Qrilalen der Mitteldeutschen (sreditbank, sowie bei den an andern Plätzen befindlichen Wechselstuben und Niederlassungen der Mitteldeutschen Kreditbank, in Eobleoz und (Löln bei der ftlrma £eo* vold Celigmaun, in Hamburg bei der Kirma M. M. Warburg 1 in LeivLig bei der ANgenieinen Deutschen Kredit-Anstalt (Abtetlnug Becker L Co.), in Meiningen bei der Bank für Thüringen vormals B. M. Strnvv Aktiengeiellichast, in Stuttgart bei der ^trma Torrten bad) L (Sic. (9. m. b. H., in Tübingen und Hechingen bei der Bankcom- rnaudite Siegmund Weil. Bei diesen Stellen sind auch die (rintrittSfarten in Empfang zu nehmen. Im Übrigen wird auf die 84 28 bis 30 des Statut- Bezug genommen. ____
Frankfurt a. M., den 19. März 1919. 3610D
Ter AufsichtSrat der Mitteldeutschen Eredttbank.
Richard v. Pafsavant'Gontard. Josef Baer-______
Deutsche Tabakhandels Gesellschaft von 1916
Abteilung Inland m. b. H. MANNHEIM.
Öffentliche Kundmachung!
A. Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Preisausschusses vom 11. März 1919.
Der Preisausschuß beschließt:
I.
Die Bundesrats-Verordnung vom 24. Oktober 1918 hat die Preise für den Tabak der Ernte 1918 bestimmt und zwar für Vorbruch, Sandblatt und Haupttabak im Rahmen von M. 120. - bis M 200.-.
Innerhalb dieses Rahmens setzte dann der Preisausschuß am 31. Oktober 1918 die örtlichen Preise für die einzelnen Anbaubezirke fest, änderte sie dann am 19. Dezember 1918 in der Weise ab, daß sie sich nur zwischen M. 120.- bis M. 155.- bewegten. Inzwischen hatte nämlich ein großer Teil der Vergärcr (Händler und selbstvergärendc Verarbeiter) bei dem militärischen, wirtschaftlichen, politischen Zusammenbruche Deutschlands sich geweigert, den Tabak abzunehmen mit der Begründung, daß sie angesichts der Unsicherheit des Eigentums und der anfänglichen Eingriffe der Arbeiter- und Soldaten rate auch in den Tabakverkehr sowie der Gefahr, daß der Feind größere Teile Deutschlands besetzen und den Tabak requirieren werde, ferner eine Senkung der Verkaufspreise unter die festgesetzten Preise nicht ausgeschlossen sei, allzugroße Risiken übernehmen würden.
Die Festsetzung der örtlichen Preise im Rahmen von M. 120. — bis M. 155.- war das Ergebnis lange Zeit dauernder Verhandlungen.
Das Reichswirtschaftsamt selber machte den Vorschlag, so die Preise festzusetzen. Die Vertreter der badischen Landwirtschaft und ihre berufene Führerin, die badische Landwirtschaftskammer, erklärten sich ausdrücklich damit einverstanden. Alle Beteiligten wollten aus den damals entstandenen Schwierigkeiten herauskommen.
Der Beschluß des Preisausschusses wurde einstimmig von den Vertretern der Pflanzer und des Tabakhandels und -Gewerbes gefaßt und in ihm steht beiden Vertreter-Gruppen das gleiche Stimmrecht zu. Im Falle sie nicht übereinstimmen, liegt beim Reichskommissar die Entscheidung.
Trotzdem diese örtlichen Preise auch von den Pflanzer-Vertretern damals als angemessen erklärt wurden und auch heute noch als angemessen erklärt werden, werden sie für ganz Deutschland erhöht und zwar nur für Vorbruch, Sandblatt und Haupttabak:
von M. 120 - bis M. 139.- um M. 20 - für den Zentner
. , 140.- , , 149.- . . 30 - , ,
. , 150.- , o 40.- , ,
Dies alles geschieht lediglich deshalb, um den Versuch zu machen, die staatliche Autorität zu stützen, die Lebensmittelversorgung zu fördern und den Schleichhandel zu bekämpfen, nicht aber um widerspenstigen Pflanzern und ihren unverantwortlichen Ratgebern nachzugeben. Den Preisausschuß leitet dabei einzig und allein die Rücksicht auf das Vaterland und die Gesamtheit
II.
Die Preise werden auch allen Pflanzern, die ihren Tabak bereits abgcliefert haben, bewilligt und ihnen der Unterschied zwischen den alten und neuen Preisen nach vergütet. Das erfordert die Gerechtigkeit und die Rücksicht auf die Pflanzer, die ihre gesetzlichen Pflichten ordnungsgemäß und getreu erfüllt haben.
III.
Mit diesem Beschlüsse erwartet der Preisausschuß, daß die Pflanzer, die noch nicht abgcliefert haben, auf dem Gebiete des Tabakverkehrs zur Ordnung und zum Rechte zurückkehren und insbesondere den zurückbehaltenen Tabak sofort abliefern. Eingedenk der Not des Vaterlandes werden sie die Ablieferung der Lebensrnittel mit den Preisen für den Tabak nicht weiter verquicken.
J3, I. Wir machen darauf aufmerksam, daß für ungefähr 50000 Pflanzer die Unterschiede zwischen den alten und neuen Preisen auszurechnen sind; deshalb müssen sich alle Pflanzer gedulden und abwarten bis diese neuen Berechnungen gemacht sind, auf Grund deren die Nachvergütungen erfolgen. — Diese Nachzahlungen beginnen am 1. Juni 1919.
II. Schließlich wollen wir noch einem vielfach verbreiteten Irrtum entgegen treten. Unsere Gesellschaft ist keine privatwirtichaftHche Erwerbs- geaellecbaft, sie hat lediglich die öffentliche Aufgabe, den Inlandstabak innerhalb der durch das Reich angeordneten Zwangswirtschaft vom Pflanzer zum Vergärcr und vom Vergärcr zum Verarbeiter zu verteilen. Unsere Gesellschaft schüttet daher unter die Gesellschafter keine Gewinne aus, sondern verzinst nur das Stammkapital mit 5 v. H.
Mannheim, den 11. März 1919.
Deutsche Tabakhandels-Gesellschaft von 1916
Abteilung Inland m. b. H.
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Brüningen den 19. März 1919.
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Meldung bei Feldwebel-Leutnant Ihle selb in Wieseck bei Gießen, Gießener Straße 129.
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Alte 117er — Hessen!
die Ihr im Frieden oder Krieg im 1. Bataillon ge standen habt und mit Freuden »urückdenkt an Tur- Dienstzeit, meldet Tuch aid Freiwillige »u Eurem alten Bataillon, zur Zeit im Schlotz Hachenburg i:n Westerwald. Könnt Fbr nicht selbst kommen, schickt Ture Löhne, werbet Verwandte und Bekannte:
Fusanteristen n. M.-tfi. Schützen brauche ich! Auch Unausgebildete können kommen!
Wem ein vaterländische- Helfender» in der Brust schlägt, wer seinem 1. Bataillon im blauen Regiment Treue bewahrt bat, der denke an die btttr» Not deS Vaterlandes und komme
Manneszucht und strenge Rechtlichkeit stnd hiet au Hause. Slriegservrobte Sromoaguie-Ebef». bk iabrelang mit ihren Hessen brausten im weiter und Schlamm gelegen haben, erwarten lhid>. Die Haupt leute Auleb. Ät.-G.-«.; Cffenbätbet, 3.; Len- Hardt. 4. und Leutnant Vaetzelt, L- Schreibt eine Postkarte nach Hachenburg im Westerwald an I 117. Die Bedingungen sind die allgemein bekannten: Löhnung des Dienstgrades und 5 M tägliche Zulage. — Säumt nicht lange, meldet Euch ■
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Major und Bataillons-Skommandeur L/117 3566D Hessisches jZreikorpS
Angehörige def Nachrichtentruppe! i>«rnsvrecher, Funker, Blinker, Wahrer ufro. aller Dienstgrade, meidet Euch »ur Einstellung in die Freiwilligen-Nachrichten-Formationen für Gren»- und Heimatschutz unter den bekannten Bedingungen.
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