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Nr. 45 Swettes Blatt Siehener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberheffen) Samstag, 22. Februar VH9
Aus Stadt tittö Land.
i e ft c n, 22. Februar 1919.
•* Reichsverein demo krati scher Arbeiter. Angestellter und Beamten. Tie öffentliche Versammlnirg findet l-eutc abend 71/9 Uhr pünktlich im „löotel Groftlierzog von Xteffcn" statt, ivorauf hiermit nochmals besonders hingettricfen wird.
Strcte Büdingen.
e. Nidda, 22. Febr. Wie in allen Kreisen des hessischen Freistaates, so hat sich auch im Kveise Bünngen eine Schneiderinnung ge» bildet, die den Bezug von Stoffen und Nähgarnen an ihre Mitglieder vermittelt Zu der Sonntag nen 23. Febr. hier im „Gambrrnus" stattsindcnden Versammlung sind auch die Schneidermeister aus dem Kreise Schotten eingeladen,» um auch diese zur Gründung einer Innung zu veranlassen.
Letzte Nachrichten.
Die Verhandlungen in Spaa.
Berlin, 21. Febr WB., Sitzum^bericht der Teutschm Wa'senstil!stands.oinrnilsimt in Spaa vom 20. Febr. Ter Vertreter der deutschen Regierung überreichte den Wlnerten eine Note, in her vorgeschlagen wird, baft Teu tschland für lebte Versorgung die nötigen Mengen Weizen und Mais Unmittelbar aus Argentinien beziehen.^nn, da sich bei den frülieren Verhandlungen in ocr Lebensmittel- imi> ^nanz- kommission herausgestellt habe, daß die alliierten und assoziierten Länder diese Nalnnngsmrttel zu liefern nicht imstande sein werden. Ter Vertreter der deutschen Regierung bat, den Vorschlag bei den alliierten Regierungen nachdrücklich jji unterstützen.
Ojeneral v. Hammcrstetn leg'e feterltchen Protest dagegen ein, baft deutsche Kriegsgefangene entgegen dem Völkerrecht fn dem früheren Kriegsgebiet mit dem .Ausgraben von Blindgängern beschäftigt .werden. Ter deutsche Vorsitzende machte General Nudant darauf aufmerksam, baft trotz des Trierer Abkommens Boni 16. Februar die aufrührerischen Polen nach den vorliegenden bestimmten Nachrichten ihre Angriffe in Posen sortsetzen. Er bat, dahin wirken zu wollen, baft die polnischen Angriffe eingestellt werden. General Nudant erwiderte, es befinde sich bereits eine Immission der Miierten in War- hixni, die die Einstellung der Feindseligkeiten ver- anlÄl'en solle. Ausrevoem traf General Tupont vor 48 Stunden zu dem gleichen Zwecke in War- iclrau ein. Man könne annehmen, daß durch das Eingreifen der Konmiission derartige Zwischm- sälle vermieden werden. Er werde jedoch die Mit- leilung des Generals v. Hammerstein sofort an kie zuständige Stelle loeitargeben.
Ter Vorsiseirde der d.mtichm Kommission verlas mehrere Nachrichten, die darauf schließen lassen, /atz das Eis?ntum deutscher Offiziere im beseiten 'Gebiet verschleppt wird. Ter französische Vor- 'irtenbe bat, auf derartige Nachrichten nicht alb zuviel Wert zu legen. Er glatrbe nicht, baft das Eigentum deutscher Offiziere donfisziert fourbe, ocnraitlid) handle es sich nur um eine lieber- irachuna des Besitzes. Tie deutsche Kommission erhielt oaixnt Kenntnis, baft Offiziere aus Belgien urtb dem besetzten Gebiet unter Angabe ilnes rüljierm TruppenteSs und Vorlegung von Photographien ausgcsordert werden, ihre ehemaligen Aufenthaltsorte in den besetzten Terlen Frankreichs und Belgiens anzugeben. Ta also anscheinend wei- tere Verhastun^m deutscher Offiziere wegen Teil- rcihme an Kriegs Maßnahmen vor Urrterzcichnung ixs Waffcnstillsiandes geplant sind, wies die mische KoMmiisüm in der L-mtigen Sitzung darauf Tjti, daß ein solcl^es Vorgehen emen offenen Bruch „ Wassenstillsttudsvertrages bedeuten wü.de. Es icarbe gegen solche Verhaftungen schon wiederho't dinfyvud; trip toi, man müsse erneut gegen Icke joitg'sedten Verstöfte Venvahrung einlegen, ^tr deutsche Vorsitzende überreichte den Alliierten das schriftlich? Ersuchen, die bisler verweigerte Ausfuhr e r l a u b n i s von In 000 TonnenS chiffs- ii le die 5 der Dillinger Hüttenwerke nach Ham- iiurg zu erteilen, tun die Arbeitslosigkeit in der )amlurg?r Bevölkerung zu lindern. Die deutsche 'kommission setzte die Alliierten davon in Kenntnis, baft für die deutschen und alliierten Delc- icherten, welche die Frage deö Rücktransports der in Frankreich und Belgien beschlagnahmten Aia- schinen und Materialien bearbeiten, in .Frankfurt a Drain ein Bnrsau eingerichtet wurde. General N u d a n t teilte der deutschen Kommission mit, baft hie deutschen Beamten der Landesvergcherungs- anfuTlt in Elsaft-Lotlrriirgen demnächst durch sran- chsisches Personal ersetzt und der deutschen Regic- rung zur Verfügung gestellt imirben. Bis zu ihrer ?finxi|c würden die deutschen Beamten ihr Gehalt iveiter beziehen.
Die Vorgänge in Mönchen.
Be rliu, 22. Febr. Der „Lokalanzeiger" meldet aus München: Ter Vollzugsrat der Gewerk s cha f t e n hat einen dreitägige n Gene r al st r e i k beschossen mit Ausnahme der Wasser-, Licht- imb dtahrungsversorgung. Ter verhaftete Militär Minister Rofthauptcr sitzt im Landtag in Schutzhaft. Tic Zeitungen send von den Truppen besetzt. Auers Verwundung gilt als lebensgefährlich. Der Schuß ging zwei Finger breit unter dem Herzen in die Brust und hat das Zwerchfell und die Lunge durchbohrt. Ministerialdirektor Gareis hat einen Ruckenmarks- schuft erlitten. Graf Arco-Valle v, der Eis- leer ermordete, soll na cf) neueren Nachrichten drei nicht lebensgefährliche Wunden erhalten haben.
Berlin, 22. ,Febr. Von den Opfern des im Landtage verübten Attentats sind Major I a r- n i s . der Referent im Militärminiskrium und bet Zentrumsabg, /Oesel ,tot. Auer ist lebensgefährlich, die .Minister R 0 ft ha n p t e r und Timm leicht verletzt. /Ter Täter soll ein Münchener! Metzger, namens Peter setzt. Et wurde festnommen.
Die Einigung im Ruhrgebiet.
Essen, 22. Febr. (TB.®.) Die „Rhein.-Westf. Itg." meldet: Die Vertreter des A.- und S.-Rates, die zu Verhandlungen über die Vorgänge im In- duftriebezirk zum Generalkommando nach Münster gefahren waren, legten dort folgende Wünsche des 3t.» und S.-Rates vor.
1. Zurückziehung der Regierungstruppen bis nnrdllch der Lippe und zwar bis ,311m 25. Februar.
2. Das Generalkommando verpflichtet sich, bei der Regierung dafür einzutreten, baft für alle an den kämpfen beteiligten eine möglichst weitgehende Amnestie gewährt wird. Die Gefangenen werden gegen- stztig ausgetauscht.,
Darauf stellte das Generalkommando seinersetzs folgende Bedingungen: Sofortige ^Räumung von Bottrop durch die Truppen der Arbeiter und Besetzung Bottrops durch die Regierungstruppen, 2. Hinterlassung der Geschütze in brauchbarem Zustande, 3. Herausgabe sämtlichen beschlagnahmten Geldes und der Cebensmittel, 4. Herausgabe sämtlicher Gefangener bis zum 22. Februar abends. Alle Gewälttätiqkciten und alle Sabotage wird eingestellt, sofortige Aufhebung der Bahnkonttolle und Unterlassung jeder Einmischung in den Bahnbetrieb, Wie- derherstellung der Pressesreiheit, sofortiger Abbruch des Generalstreiks, die Abgabe aller Waffen ist sofort in die Wege zu leiten. Die beiderseitigen Be- dingungen wurden dann in einer gemeinsamen Be- ratung angenommen. Die Vermittlung dieser Beratungen hatte, wie wir Horen, auf Ansuchen des Arbeiter- und Soldatenrates der Overbürgeimeister Dr. Luther übernommen.
Tie Spartakisten in Bottrop.
Essen, 21. Febr. (WTB.) Heber bic Vorgänge in Bottrop am Mittwoch berichten bic hiesigen Blätter etwa folgendes: In den Vormittagsstunden wurden in der Nähe der Orts- gtentcn Geschütze und Minenwerfer aufgeste.lt und das Feuer auf die Häuser eröffnet. Bald darauf drangen bic Spartakisten in einer Anzahl von mehreren tausend Mann in die Stadt. Die Bürger- wehrmannschaften waren der Uebermacht gegenüber vollständig machtlos. Tie Spartakisten besetzten -.^nächst eine Reihe öffentlicher Gebäude, darunter die Post imb das TcLcssropl-enrimt und drangen gegen das Ratl)aus vor Tie Aufforderung, die Gebäude den Spartakisten zu Übergeben, wurde abgelehnt. Ms auch ein Ulttmatum von mehreren Stunden unberücfficlstiJt blieb, eröffneten gegen 3 Uhr nachmittags die Spartakisten aus zahlreichen Maschinengewehren das Feuer gegen das Rathaus. Tie im Rathaus befinMid)en Derteidigungsmarmschaften, Polizei und Gendar- meriemannsctsaften sowie Beamte des Rathauses erwiderten das rasende Feuer aus Dutzenden von Maschinengewehren. Die Einwohrnerschast hielt sich in den.Häusern. Nach fast breiftünbigcr Beschie- ftung wurde das Rathaus erstürmt. Tie Spartakisten drangen ein und machten die Verteidiger, soweit sie w.'ch am Leben waren, zu Gefmigenen. Dann ergriffen die von dem Rathaus Besitz. 1 7 Tote und mehr als 30 Verwundete wurden, vom Kampfplatz getragen: unter den Toten befinden sich u. a. zwei Gendarmen und dvei Polizeibmmte. 'Damit befand sich der ganze Ort in der Gewalt der Spartakisten. Ten Auftakt zu diesem furchtbaren Blutbad bildeten ein Zu- sammensloft mit den Sparbakisben auf den Prosper- schächtcn. wo über 10 Mann tot blieben, darunter drei Spartakisten. Dies gab das Zeichen zum Sturm auf Bottrop. Aus der ganzen Umgebung eilten Truppen bewaffneter Sparta- [ifteit herbei und beteiligten sich an der Erstürmung Bottrops. Gestern befand sich der ganze Ort in bvr Geivalt der Spartakisten, etwa 8000 Mann, die sich zur Verteidigung einrichten. Truppe bewaffneter Siiartakisben durchziehen die Straften. Eine Anzahl Straften ist gesperrt, vor allem die Strafte nach Lmrvesd-Dorsten, von wo Regierwtgs- truppen im Anmarsch sind. Tic Wirkung der Bcschieftung ist an eitler graften Zahl von Häusern zu sehen. Am schlimmsten litt das Rathaus: das Gebäude der „Bottroper Volkszeitung" erhielt einen Volltreffer. Die Druckerei ist besetzt. Tas Blatt konnte heute nicht erscheinen. Ter Tomicrstag ist stm allgemeinen ruhig verlaufen, hier und da wurde noch geschossen.
Hanau von RkgitrnnffStruppen besetzt.
Hanau, 22. Febr. (WTB.) Infolge der blutigen Aufreizungen ist Hanau heute von Regierungs« truppen besetzt worden. (Es wurden infolge von Haussuchungen nach geplünderten Lebensrnitteln und Waffen zahlreiche Verhaftungen vorgenommen. Der rote Soldatenbund wurde entwaffnet, die Rädelsführer festgenommen.
Zwaugsmaftnahmkn brr Italiener gegen Oesterreich.
Wien, 21. Febr. (WTB.) Meldung des Wiener Telegraphen-Korrespondenzbureaus. Die italienische Waffen st ill st andskornrnissiou hielt die Forderung auf Auslieferung von 2660 Waggons und 123 Lokomotiven aufrecht, stellte bereits, um diese Forderung wirksam zu machen, einen der vier täglichen Lebensmittelzüge ein und behielt sich weitere schwerwiegende Maftnahmen vor, falls nicht bis zum 25. 2. ein verläßlicher Anfang mit der Abgabe der Betriebsmittel gemacht wird. Die deutsch, österreichische Regierung hat sofort neue Verhandlungen mit der italienischen Waffenstillstandskommission eingeleitet, die noch schweben.
Clemtuccans Zustand.
Paris, 22. Febr. (WTB.) Die Aerzte erklären Clemenceaus Zustand für sehr befriedigt und sie gestatteten dem Präsidenten, am Nachmittag die Mitglieder der Regierung zu empfangen. Falls nicht in den nächsten 48 Stunden Komplikationen eintreten, wird dlemenceau nächste Woche seine gewohnte po- lilische Tätigkeit wieder aufnehmen
Bekannttnachnng.
Bon Montan, den 24. bis Mittwoch, den 26. dS. MtS. eiitzchlicklich werden m ben Metzger- gcfdiäfien Fleisch und Wurstkonserven gegen Abgabe des BezngsabschnittcS Nr. 7 der Lebensmittelkarte verkauft,- die Preise sind in den Ge- schäsleu an üchibarer Stelle angeschlagen.
Die .Konserven werden in dem Geschäft abgegeben, in dem die Vorbestellung auf Fleisch diese Woche erfolgt ist. Aus jeden Abschnitt entfn en etwa 500 Gramm einschliesslich Büchse. 2312B
Gieften, den 21. Februar 1919.
Ter ebcrbiirgermcistcr (Lebenömittelamt).
Amtlicher Teil. ,
Verordnung
über Arbeitseinstellung von Militärpersonen. Born 25. Januar 19 9.
§ 1. Arbeitgeber dürfen Militärpersonen nicht ohne ausdrückliche, für den Einzelfaü auszustellende schttftllche Genehmigung ihrer militärischen Dienst- behörde zur Arbeit annehmen.
Der Arbeitgeber hat sich darüber zu oergewiffern, ob der Arbeitnehmer Militärperson ist und ob die vom Arbeitnehmer vorzule^ende schriftliche Genehmigung orbnungsmäftig ausgestellt ist.
Geben in Uniform befindliche Personen an, baft sie aus dem Heeresdienst entlasten sind, so hat sich der Arbeitgeber zu vergewissern, ob der vorzulegende militärische Entlastungsschein ordnungsmäßig ausgestellt ist.
§ 2. Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich gegenüber dem Arbeitgeber über ihre Militärverhältnisse wahrheitsgemäß, insbesondere auch durch die in § 1 genannten Schriftstücke auszuweisen.
§ 3. Zuwiderhandlungen gegen diese Derord- nung werden mit Gefängnisstrafe bis zu drei Monaten und mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft.
Berlin, den 25. Januar 1919.
Retchsamt für bic wirtschaftliche Demobilmachung.
________K 0 elh._______________________ Kriegs-Rohstoff-Abteilung.
Bekanntmachung
9?r. F. R. 690/1. 19. £ R. A.
3m Auftrage des Reichamts für die wirtschaftliche Demobilmachung wird folgendes angeordnet:
Artikel I.
Die von den Kriegsministetten ober den Militär befehlshabern erlaßenen, ben Betroffenen namentlich zugegangenen Verfügungen
Rr. M. 3588/8. 15. Ä. R. A. II. Ang. be- treffenb beschlagnahme und Bestanbs- erhebung von Graphit,
Rr. ra 348/12. 17. K. R. A. betteffend Beschlagnahme und Bestanbserhebung von Graphitschmelzttegeln
treten außer Kraft.
Artikel II.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Februar 1919 in Kraft.
Berlin, ben 1. Februar 1919.
Kriegs-Rohstoff-Abteilung. Wolffhügel.
Verordnung
über bie Aufhebung der Verorbnung über Schilf. Dom 4. Februar 19.9.
Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaft- nahmen zur Sicherung der Dolksernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gefehbl. S. 401) bzw 18. August 1917 (Reichs-Gffehbl. 823) wird verordnet:
Die Verordnung über Schilf vom 26. Februar 1918 (Reichs-Gefetzbl. S. 95) tritt mit dem Tage ber, Verkündung dieser Verordnung aufter Kraft.
Berlin, den 4. Februar 1919.
Ter Staatssekretär des Reichsernährungsamts.
____________________Wur in._____________________
Bekanntmachung
über Saatkartvffcln. Vom 6. Februar 1919.
Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaft- nahmen zur Sicherims der Volksernährung vvm 22. Mai 1916 (Rriclrs-Gesetzbl. S. 401) bzw. 18. August 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 823) und des § 8 Abs. 2 der Vevordnung über Saatkartofseln aus der Ernte 1918 vom 2. September 1918 (Rcichs-Gesetzbl. S. 1092) wird bestimmt:
§ 1. Saatkartoffeln dürfen.außer im Falle des 8 2 der Verordnung über Saatkartofseln aus der Ernte 1918 vom 2. September 1918 lRcichs- Gesetzbl. S. 1092) aus einem .ifomnrunalverband in einen anderen auch dann geliefert werden, wenn die Lieferung auf Grund eines in der Zeit vom 10. Februar bis 15. März 1919 einsMieftlich abgeschlossenen und von dem Kvmmirnalverband, aus dessen Bezirk die Kartoffeln geliefert raerbat, genehmigten schriftlichen Vertrages erfolgt.
Tic GenehnriMmg darf mir erteilt werden, wenn die Kartoffeln an landwirtschaftliche Berufs- verttetnngen ober an solche Personen, die sie selbst zur Aussaat verwenden wollen, abgesetzt iverdcn. Im letzteren Falle mutz die nach § 3 Abs. 1 ber Verordnung über Saatkartoffeln aus der Ernte 1918 vom 2. September 1918 beizubringmde Bc- darfsbeschriniguns nad) dem beigcsügten Muster gefertigt sein.
8 2 Ter Anttag auf Geneynngiing ist alsbald nach Mschluft des Vertvags, spätestens bis zum 20. März 1919, zu fteßen.
Tie Kommnnalverbönde hüben bis zum 15. April 1919 der Reichskartoffelstelle eine lieber» sicht der von ihnen .genehmigten Berttäge em= znvcichen.
8 3. Die Vorschriften her Vewrdnung über Saatkattofseln ans der Ernte 1918 vom 2. September 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 1092) finden, vorbei,ältlich der sich aus vorstehendere Bestimmungen ergebenden Abweichmrgen, eittsprechcude Anwendung
8 4. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung nt Kraft.
Berlin, den 6. Februar 1919.
Ter Staatssekretär des R2ichsernährungsamts.
______________lgez.s: Wurm___________
Bekanntmachung
betreffend: Fleischversorgung von Arbeitern, bie in lanbwirtschaftlichen Selbstversorgerbetrieben Arbeit nehmen. Vom 14. Februar 1919.
3m Ginverstänbnis mit dem Herrn Staatssekretär des Reichsernährungsamts bestimmen wir.
3n Ausführung bes § 12 Abs. 2 ber Verorbnung über bie Regelung bes Fleischverbrauchs unb ben Hanbel mit Schweinen vom 19. Oktober 1917 (Reichs- gesetzbl. S. 949) erhält bie Bekanntmachung bes Ministeriums bes Innern gleichen Betreffs vom 5. November 1917 (Regierungsbl S. 275) als § 9a (ZU § 12 Abs. 2 ber Verordnung) folgenden Zusatz:
„Arbeiter, die in landwirtschaftlichen Selbstver. forgerbetrieben Arbeit nehmen, einerlei, ob sie zur Haushaltgemeinschast bes Selbstversorgers gehören ober nicht, und ob Naturallohn ausdrücklich aus- bedungen ist ober nicht, können die Abgabe von Fleisch nach den Sähen für Selbstversorger von ihrem Arbeitgeber unter entsprechender Kürzung des Lohnes verlangen. Die Versorgung mit Fleisch durch den Arbeitgeber kann auch auf Familienangehörige des Arbeiters erstreckt werden, die nicht selbst bei dem Arbeitgeber beschäftigt sind.
Die Kreisämtec haben Sorge zu tragen, baft bie nach bem Vorhergehenden mit Fleisch versorgten Arbeiter und Angehörige von diesen für bie Zeit ihrer Versorgung bei gleichzeitiger Entziehung ihrer Fleischkarten in bie Liste der Selbstversorger aufgenommen werden, sodaft eine Doppelversorgung vermieden wird."
Darmstadt, den 14. Februar 1919.
Hessisches Laudesernährungsam t. Neumann.
Den Bürgermeistereien ber Landgemeinden bes Kreises, sowie bem Oberbürgermeister 3 u Gieften wird empfohlen, vorstehende Bekanntmachung sofort ortsüblich zu veröffentlichen mit dem Anfügen, baft jede Abgabe von Fleisch von den Arbeitgebern innerhalb 24 Stunden ber zustänbigen Bürgermeisterei zu melden ist. Die Bürgermeistereien haben diese Meldungen umgehend an uns weiter zu geben.
Gieften, den 19. Februar 1919.
Kreisamt Gieften.
I. B.: l)r. Siege rt.
Detr.: Die Arbeiter, und Augestellteiiausschüffe qcinäft der Verordnung vom 29. Dezember 1918.
An ben Oberbürgermeister y,i Gitftcii und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des
Kreises.
3m Anschluß an unser Ausschreiben vom 6. Februar 1919 (Bieftener Anzeiger Rr. 40, 2. Blatt) teilen wir Ihnen zur Sebcutung ber Betriebsiichabcr usw. im Auftrage des Hessischen Landes-Arbeits- und -Wirtschaftsamts mit, baft da, wo die von dem Reichsarbeitsamt vorgesehenen Ausnahmen erfüllt find, die vorhandenen Ausschüsse in ihrer bisherigen Fujammen- setzuna weiter beiaffen werden können. Die Fahl der Mitglieder der Arbeiter- und Angestelltenausschüsie unb ihrer Ersatzmänner ist grundsätzlich feftgelecjt in § 2 der Bekanntmachung des Grotzh. Ministeriums be» 3nnern vom 14. Februar 1917 über Errichtung ständiger Arbeiterausschüsse usw. (Reg.-Blatt S. 45, abgedruckt Kreisblatt Rr. 34 von 1917). Für betriebe, Verwaltungen und Bureaus, in denen in der Regel weniger als 50 Arbeiter oder Angestellte be- schäitigi werden, besteht der Arbeiter- unb Angestellten» ausschuft jedoch nach § 11 Ziffer 3 der Reichsverord» nung. vom 23. Dezember v. Fs. (Reichsgefetzblatt Seite 1456) lediglich aus je 3 Mitgliedern und ebensovielen Ersatzmännern.
Gieften, den 19. Februar 1919 Kreisamt Gieften.
3. V.: ßangermann.
Betr.: Statistik der Wein-, Most, und Obsternte. An den Oberbürgermeister zu Gieften und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des
Kreises.
Wir erinnern an bie Erledigung unserer Verfügung vorn 23. Januar 1919 (©ieftener Anzeiger Rr. 22 vom 27. Januar 1919), mit Frist von 24 Stunden, soweit noch nicht geschehen.
Gieften, 21. Februar 1919.
Krcisamt Gießen.
3. D.: Langer mann.
Bekanntmachung.
Detr.: Festsetzung von Kleinhandelshöchstpreisen für Kartoffeln.
Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 16. Juli 1918 (Kreisblatt Nr. 84) wird der Klein handelshöch st preis für Kartoffeln mitMirkungvom 20. Februar d. Is. ab auf 8'/, Pfennig für das Pfund erhöht.
Dem Oberbürgermeister zu Gieften undde n Bürger meist ereienderLand- gemeinden des Kreises wird empfohlen, vorstehende Bekanntmachung in ortsüblicher Weife zu veröffentliche 11.
Gießen, den 19. Februar 1919 Kreisamt Gießen.
______________I. V.: Or. Sie ge r t.__________>
Bekanntmachung
betreffend Höchstpreis für Spätbartoffclu ans der Ernte 1918. Vom 11. Februar 1919.
Auf Grund dec 8§ 2 und 5 der Bundesrats-- Verordnung über bie Preise für Hülsen-, Hack- und Oelfrüchte vom 9. März 1918 «R, chs-Gcsctzbl. S. 119) und der hierzu ieirlassenen Ansführnngsbe-« kamttmachimg' des Ministeriums des Innern vom 15. März 1918 wird lnerdurch mit Znsttmmung des Staatssekretärs des Reichsernährimgsamts bestimmt :
_ Ter Erzeugerhö chftvre is für Winterspeisekav- toffeln wird vom 16. Februar 1919 ab aus 5,50 Mari für den Zentner festgesetzt, daneben ist eine Aufbewahrimgsgrbühr von 1 25 Mk. zu zahlen.
Bei Lieferung ,imch aufterhalb Hessens wird eine weitere .Ausfuhrprämie von 25 Pfg. durch den Kommunalverbcmd erhoben.
Tiefer Preis ist Höchstpreis im Sinne des Ge^ setzcs, bttrefscnd.tzöchstpreisc.
Ter Höchstpreis gilt ft'ir die in Hessen erzeugten Kartoffeln und für den Verkauf dtrrch den Kartosftlerzcugcr; er gllt für die Lieferung ohne Sack, sowie für Barzahftmg bei Empfang; er schließt die Kosten der Beförderung bis zur Verladestelle des Ortes, von dem die Ware mit der Bal;ii oder >zu Wasser versandt wird, sowie die Kosten des Einladens daselbst ein.
Bei Lieferung ausschließlich Sack frei Keller des Bestellers Hunt höchstens ein Zuschlag von 90 Pfg. zu dem Höchstpreis von 5,50 Mk. unb 1,25 Mk. Aufbewahrungsgebühr für den Zenttrer unb bei Gesteilima von Zacken von 30 Pfg. für den Sack als Leihgebühr gefordert werden. Bei Lieferung der Kartoffeln vvm Lager eines Kommunal Verbandes, einer Gemeinde ober eines Händlers erhöht sich der Zuschlag von 90 Pfg. auf höchstens 1,50 Mk. ft'ir den Zentner. Tauchen ist die Sackteiligebühr ;n entrichten.
Bei Lieferung durfte den Erzeuger innerhalb seines Wohnortes frei Keller ober an einen Ort im Umkreise von nicht mehr als drei Kiolmetern; frei Keller darf der 2luft'chlag höchstens die Hälfte der im vorhergehenden Absatz genannten Sätze betragen.
Tarmstadt, den 11. Februar 1919. Landeskartoffclftelle. Hechler.
T>em Oberbürgermeister za Gienen und den Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises wirft empfohlen, vorstehendeBekanntmach^ u ng in ortsüblicher Weise zu veröffentlichen.
Gießen, den 19. Febrnar 1919.
Kreisamt Gießen.
I. V : vr.S iegert.
Bekanntmachung
Betr.: Felbbereinigung Heuchelheim, Kreis Gießen.
Mit Rücksicht auf bie bevorstehende Derfchleifung bes alten Wegs in Flur VI „auf ber Platt" werben in ber Zeit vom 22. Februar bis einschließlich 7. März lfb. Fs. bie betreffenden Bonitierungskarten, enthaft tenb bie Klaffeneinreihung ber Grunbftücke, welche bei obiger Derfchleifung in Anspruch genommen werben, sowie ber Beschluß vom 10. Januar 1919 zur Einsicht ber Beteiligten auf ber Bürgermeisterei Heuchelheim offengelegt.
Die Ausrechnung ber Grunbstücksbewertung und Erteilung von Auszügen hierüber erfolgt erst später im Zusammenhang mit ber allgemeinen Offenlegung ber Arbeiten ber Besihstanbsaufnähme.
Einwenbungen gegen bie Klaffeneinreihung und gegen ben Beschluß sinb bei Meibung bes Ausschlusses während ber Offenlegungszeit bei ber Bürgermeisterei Heuchelheim schriftlich einzureichen.
Friebberg, ben 16. Februar 1919.
Der Hessische FelbbereinigungskommissSr, Schnittspahn, Regierungsrat.


