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Zweites Blatt

Ar. 40

beffen Tod herbeiführten.

beobachtete. Gegen K12 Uhr gab Schäfer von seiner Stube aus einem Karabiner zwei Schüsse auf den draußenden lärmenden Schneider ab, die alsbald

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Letzte Nachrichten« Mfons Entwurf eines Dölferbunöes.

Paris, 15. Febr. (WTB.) BorfchlLge .c Vie BUdung eines Völkerbundes be-

coDocasa .Hochieme 15$ ist-uiidNot- kMTWeinr : Girmen miöiü. bei I»W»ksklS ktvl. 17, Tel. m. scccoxmnxaxo

timmen, parieren, olieren ... rstklan Ausfilhr.

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Ein freies Dessen im einigen Deutsch land! Bon Bruno Jacob. Verlag . G. Clmcrt'sche Verlags-Buchhandlung >G. Praun) Marburg. Preis 1.20 Mk.

-- Freistaat Dessen. Ein Ma^-ort ton Fritz Stück. Vrrla? ton C. V c v , Kassel. Zwcite ?tuflage. Preis 0,50 Mk. Um )iu> iuct die einzelnen Fragen zu orientieren, die mit dem Problem eines Freistaates Groß H.ssen ausgervllt werden, ist die Broschüre von Bruno JacobEin freies Dessen im einigen Deutschland" fefyr gc- eiMct. Sie bringt in folgenden Kapiteln: Tie Neuordnung Teutschlands, Was Dessen gewesen, Trr Neubau von Dessen, Di- Rechtslage, Neben-» fkg<-7n und Schlußbcwachtuiig, eine orientierende Lli'ammenfassung der ganzen Materie und wird 6i!d} bei jedem Interesse finden, der den polt- tifcheiT Erwartungen Bruno Jacobs nicht überall frfo-n kan i. Ti: Schrift von Fritz Stück:Frei- Kat Hessen" betrachtet das Problem mehr vom Lkandpunkt der alten bcss.-kasseler Rechtsparter tu§ und muß unter dresem Gerichtspunkte be­irrtet werden.____________________

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# Hain.Gründau, 16. Febr. 3n dem z. It. infolge der Richtbesehung der Pfarrei leerstehende Pfarrhaus wurde eingebrochen und dabei in sinn- loser Zerstörungswut ein großer Teil der wertvollen Standes» und Pfarramtsregister sowie der sonstigen lifurrahtcn vernichtet. Die Pfarrei wird augenblicklich von Büdingen aus versehen.

Kreis Wetzlar.

wa. Wetzlar, 15. Febr. Em Streik ist ous den Buderusschen Eisenwerken auSgcbrodx-n, der sich auf sömllick^e Betriebsteile der Sophien- lätte und die Georgshülte in Burgsolms erstreckt. ('Irunb des Streiks sollen in erster Linie Lohu- iaocrungen sein, daneben scheinen aber auch noch betrieb ssclKnerigleiten zu bestehen, die mit der von mancherlei Hindernissen begleiteten Umstel­lung von der Kriegs- zur Friedenswirtschaft zu­sammenhängen. Wie wir hören, sind Verhand- 'angen tm Gange.

Hessen-Nassau.

----- Frankfurt a. M., 16. Febr. Don der Hilfs- Polizei wurde Samstag früh in der Obermainstraße ein Bauer aus Bruchköbel angehalten, der ein großes ! Kuder Stroh in die Stadt bringen wollte. Die Unter: mchunq der Ladung war nicht ergebnislos, denn unter dem Stroh versteckt fand man zwei geschlachtete 0 d) f e n und ein Kalb. Die Sendung war für die Girina Holzmann u. Co. bestimmt.

]( Marburg, 15. Febr. (Einen blutigen Aus- aang nahm vergangene Nacht gegen 12 Uhr eine Streitigkeit wegen einem Mädchen zwischen dem Händ­ler Wilhelm Schneider und dem Arbeiter K. Schäfer von hier. Gestern abend wurde Schneider mehreremale beobachtet, als er das Haus, in dem Schäfer und bas bett. Mädchen wohnte, mit lauten Verwünschungen

Aus Statt und Land.

Gießen, 17. Februar 1919.

* Herr Heinrich Schäfer, In- Haber des altbekannten Drechsler-, Schirm- und Ligarrengeschästs in »der Marktstraße, ist gestern im Alter von 79 Jahren verschie­den. Ec konnte bereits am 1. April v. Js. sein 50jähc. Geschäftsjubiläum feiern. Dem Grundsatz reellen Handelns ist Herr Schäfer von Anbeginn seiner Geschäftstätigkeit treu geblieben und dies sicherte ihnt den verdienten Erfolg. Der alte Herr, der immer ein rüstiger Fußgänger und Naturfreund war, unternahm bis in die jüngste Zeit täglich Spaziergänge in den Stadtwald, und War in den Morgen­stunden, in denen die Mehrzahl seiner Mit­bürger noch der Ruhe Pflegte.

** Beschlagnahmte Hamsterware. Die 'Polizei- und Sicherheitswache beschlagnahmte im Laufe der letzten 8 Tage am hiesigen Bahnhof von Schleichhändlern zwei geschlachtete Schweine, 4 Zentner Rindfleisch, etwa 1', Zentner Rinder­talg, ca. 2 Zentner Wurst sowie ca. 4 Zentner Frucht unb Mehl. Die Ware stammt zum großen Teil aus Vberhessen und war teilweise unter falscher Dek­laration mit der Bahn verschickt. Fl isch, Wurstwaren uvd Fett wurde dem hiesigen Schlachthof, Frucht und Mehl dem hiesigen Kommunalverband übergeben.

** Po st Verkehr mit dem besetz­ten Gebiet. Bis zum 22. Februar ein- schließlich können nach der britischen Be- satzungszone gewöhnliche Packete mit Apo­thekerwaren, Runkelrübensamen und Gemüse- ja men durch die Postanstalten beföroert werden.

* * Frauenversammlung. Der All­gemeine Deutsche Frauenverein und der Ver- eiti für Frauenstimmrecht veranstalten am Dienstag den 18. Februar abends 7i/4 Uhr im großen Hörsaal der Universität eine Frauenversmnmlung mit der Tagesordnung: Referat und Au'sprach.» über die Tagu g der Nationalverfammlung. (Siehe Anzeige in Mutiger Nummer).

Landkreis Gießen.

* Beuern, 15. Febr. Das Fest ihrer goldenen Hochzeit feierten am 14. d. M. in voller geistiger uttb körperlicher Fiische Rentier Philipp Becker und Ehefrau Elisabeth geb. Walther.

Heuchelheim, 17. Febr. In der Nacht vom 10. zum 11. Februar wurden hier zwei Militärpferde gestohlen und von zwei Leuten in Militäruniform in der Richtung nach Wetzlar zu davongeführt. Um Nachforschungen wird ersucht. Die Pferde waren I-uchsstute, 9 Jahre alt, mittelschwer, langer Schweif, Helle geteilte Mähne. Blässe und weiße Hinterfesseln; hellbraune Stute, 9 Jahre alt, mittelschwer, langer Schweif, auffallende Wunde am Kopfe. Beide Pferde haben Brandnummer F. K. 5.

* Rödgen, 17. Febr. Am 9. Februar wurden 2 Reitpferde der Nachrichten-Ersatz-Abtlg. 18. A. K. von 2 Personen in Militäruniform gestohlen. Die beiden Pferde 1 Fuchs, 1 Brauner, tragen auf dem linken Hinterschenkel die frischen Brandzeichen F. K. 5. Um Nachforschungen ersucht die hessische Staatsan. waltschaft.

Kreis Büdingen.

Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für GbertzLsten)

Montag, <r HebruarWY

ginnen mit einer kurzen Einleitung, wobei bfc i vertragschließenden Parteien, um unter sich den! Frieden und die Sick^erheit zu garantieren, die i Verpflichtung überndjntcn, nicht zu militänfebert | Handlungen Zuflucht zu nehmen und sich über die Bestimmungen des Völkerbundes zu einigen, die GereclMgkeit hvchzul/alten unb die Verträge zu refvefiieren. Sie stimmen der Bildung eines Völkerbundes zu, der aus Bedingungen ausgestellt ist, denen wir folgendes entnehmen:

Artikel 1. Tie Aktionen der vertragschlieben- den Parteien werben durch die Sitzungen der Delegierten, die die einzelnen Parteien Dt-rtreten, durch häusig.-rc Sitzungen des EreiUtivcmssckMsses und durch ein internationales Sekretariat durch- geführt, das als parlamentarische Institution am Sitze des Völkerbundes errichtet wird.

Aus Artiöll 2: Tic Bersaininluirgm setzen sich aus Hen Vertretern der vertragschlleßenden Par­teien zusammen. Jede Partei verfügt über eine Stimme.

Artikel 3. Ter Exekutivausschuß be­steht aus Vertretern der Vereinigten Staat en, des britischen Reiches, Frankreich, Italiens und Japans, sowie aus Vertretern von vier weiteren Staaten, die Mitgllieder des Bundes sind. Die vier noch in Betracht kommenden Staaten werden von der Telegiertenversammlung bezeichnet. Der Exekulivausschuß versannnc-lt sich von Zeit zu Zeit und «tpeivn die Umstände es crforb.Tn, mindestens aber einmal im Jalire, um.Fragen zu besprechen, die den Frieden der Welt betreffen. Jode Maclft, deren Interessen bei den Sitzungen des Exekutiv- ausschuises direkt berührt werden, wird dazu ein- geladen 1 »erben. Etwaige Beschlußfassung des Exe- kulivausschusses sind für die in Frag.'foinmvitbe Diacht nur rechtsverbindlich, wenn sie vorschrifts­mäßig dazu eingeladen wurde.

Artikel 4 bestimmt, daß alle Beschlußfassun­gen durch die Mehrl-eit bestimmt werden.

Artikel 7. Die Zulassung von Staaten zu dem Bunde, die nicht Unterzeichner des gegeiuvär- tigen Abkommens sind, fcnin nur durch Einwilli­gung von mindestens 3ivei>rittel_ber in der Delegiertenversammlung vertretenen Staaten ge­schahen. 9hor die Staaten, die sich selbst regieren, mit Einschluß der Dominions und Kolonien kön­nen ausgenommen icerben. Eine Nation kann nicht aufgenommen werden, die nicht in der Lage ist, wirksame Garantien ihrer loyalen Absichten zu geben, ihre internationalenfDerpflich- tungen zu erfüllen, und wenn sie nicht die Grundsätze durchführt, d e der Völkerbund in bezug auf militä­rische und maritime Rustungsftagen zur Bedingung macht.

Artikel 8. Die Vertreter der Parteien erkennen an, daß die Aufrechterhaltung des Friedens eine Reduzierung der militärischen Rüstungen auf ein Minimum notwendig macht. Der geographischen Lage eines Landes soll dabei Rechnung getragen werden,

Aus Artikel 9. Der Exekutivrat, der mit der Bearbeitung eines Planes dieser Reduzierung be­traut ist, hat jeder Regierung eine gerechte und ver­nünftige Festlegung der militärischen Rüstungen in dem Umfange zu unterbreiten, der dem im Rüstungs- Programm vorgesehenen Maßstab entspricht.

Artikel 13. Die vertragschließenden Parteien kommen überein, daß, falls unter ihnen Streitigkeiten entstehen, die nicht durch die gewöhnlichen Methoden der Diplomatie zu regeln sind, sie auf keinen Fall zum Kriege schreiten dürfen, ohne vorher ihre Streit­punkte zur Untersuchung unterbreitet zu haben, die dem Exekutivrat oder einem Schiedsgericht anvertraut wird. Ferner müsien die vertragschließenden Parteien drei Monate nach der Fällung des Urteils warten. Sie dürfen niemals an ein Mitglied des Völkerbundes den Krieg erklären. Sie müssen dem Schiedssprüche oder dem Vorschläge Foloe leisten. Der Urteils­spruch ist innerhalb. 6 Monaten nach Unterbreitung des Streitfalles zu fällen. Der Schiedsgerichtshof, dem die Angelegenheit unterbreitet wird, wird von den Parteien bestimmt.

Artikel 11. Die vertragschließenden Parteien ver- pflichten sich, die territoriale Unverletzbarkeit und po­litische Unabhängigkeit der dem Bunde angehörenden Länder zu respektieren und gegen jeden äußeren An- griff zu schützen.

Artikel 12. Jeder Krieg oder jede Kriegsan­drohung, durch welche mittelbar oder unmittelbar einer der Vertragschließenden berührt ist, wird als Angelegenheit betrachtet, die den Bund angeht. Die Vertragschließenden behalten sich das Recht vor, jedes ihnen geeignet erscheinende Mittel zu ergreifen, welches ihnen zu ergreifen zwecks Aufrechterhaltung des Friedens für wirksam erscheint. Zeder der Ver­tragschließenden soll das Recht haben, auf jeden Um­stand aufmerksam zu machen, der den Frieden der Welt bedrohen könnte.

Artikel 14. Der Exekutivrat wird die Schaffung eines internationalen Gerichtshofes vorbereiten, der die gewünschten Kompetenzen hat.

Die übrigen Artikel gehen in Einzelheiten ein.

Artikel 21. Durch den Völkerbund werden Maß- nahmen getroffen, um die Freiheit des Verkehrs unter allen Mitgliedern des Völkerbundes zu sichern und aufrecht zu erhalten. Ueber die Bedürfnisse der während des Krieges von 1914-18 verwüsteten Gebiete können Svnderabkvmmen getroffen werden.

Spartatus in Sayern.

München, 16. Febr. (WTB.) Die angekündigte große Demonstration, die die ganze Woche hindurch die Gemüter erregte, fand heute unter überaus großer Beteiligung statt. Der Riesenzug, an dessen Spitze Eisner in einem Automobil fuhr, setzte sich von der Theresienwiese aus in Be­wegung, um nach dem Durchschreiten des Stadt- innern wieder nach dem Ausgangspunkt zurückzukehren. 3m Zuge wurden zahlreiche rote Fahnen bemerkt, mit Inschriften wie: Hoch die rusiische Revolution! Hoch das Rätesystem! Hoch die Diktatur des Pro­letariates! Hoch die Weltrevolution!

Nürnberg, 16. Febr. Nach Abschluß der gestrigen Demonstration von Soldaten der Garnisonangehörigen Nürnbergs gegen die Weiße Garde und das Ver­bleiben des Ministers Noßhaupter in seinem Amt trotz der Mißbilligung gegen besten Ausführungsbe- ftimmungen über die Neuorganisation der Armee fand eine große Mastenoersammlung statt. Nach Schluß be- roegte sich ein Demonstrationszug durch das Stadt- innere. Die Menge stürmte darauf das Generalkom­mando. Ueber dem Einfahrtstor desselben hängt seit­dem ein Plakat mit der Aufschrift: .Von den Un­abhängigen und Spartakisten besetzt." Die Fenster des Generalkommandos sind mit Maschinengewehren besetzt.

Rücktritt de» amerikanischen Botschafter­in Paris.

Washington, 14. Febr. (WTB.) Reuter. Prä- sident Wilson hat das Entlastungsgesuch des amer^. dänischen Botschafters in Parts, Sharp, angenommen.

Amtlicher Teil.

Verordnung betreffend Gewährung einer einmaligen Teuerungs­zulage an die Hinterbliebenen der Militärpersonen

der Unterklasten. Vom 22. Januar 1919.

Allen auf Grund der Militärversorgungsgesetzc und besonderer Derwaltungsbestimmungen zum Emp­fange von laufenden Dersorgungsgebührnisten laufen­den Zuwendungen und laufenden Unterstützungen berechtigten Hinterbliebenen von Militärpersonen der Unterklassen wird eine einmalige Teuerungszulage in der W ise gewährt, daß ihnen gleichzeitig mit den für Februar 1919 zustehenden laufenden Bezügen der bezeichneten Art eine Zulage in Höhe von fünfzig vom Hundert dieser Bezüge ausgezahlt wild.

Die erforderlichen Ausführungsbestimmungen wer­den von den obersten Militärverwaltungsbehörden erlösten.

Diese Verordnung hat Gesetzeskraft.

Berlin, den 22. Januar 1919.

Die Reichsregierung.

Ebert._____Scheidemann._________

Betr.. Ablieferung von Heeresgerät und Heeresgut. An die Bürgermeistcreicn der Landgcurcinden des Kreises.

3m Auftrage des Staatskornrnistars für wirt­schaftliche Demobilmachung in Hessen ersuche ich Sie, öffentlich auf ortsübliche Weise bekanntmachen zu lassen, daß die Frist zur Ablieferung von Heeres­gerät und Heeresgut mit Ausnahme von Waffen und Munition bis zum 15. Februar 1919 ein- schließli ch ausgedehnt worden ist. 3n Ihrer Eigen­schaft als Polizeibehörde wollen Sie für die Abliefe­rung in jeder Weise besorgt sein.

Greßen, den 21. Januar 1919.

Ter Vorsitzende des Teinobilmachungsausschusses Gießen-Land. Langer mann.

Betr.: Verordnung über Tarifverträge, Arbeiter- uird Angcsiellten-Ausschüs'e und Schlich­tung von 9lrbJ sstreit^gk.ilen.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir weisen Sie hin auf die Bekanntmachung zur Aussülfrung der Rcichsvervrdnung vom 23. Tezernber 1918 (Reichsgesetzblatt S. 1456) obigen Betreffs, wie sie nebst genannter Verord­nung in Nr. 19 der Darmstädter Zeitung vom 23. Januar 1919 abgedruckt ist. Wir empfehlen auch die Bildung des Schlichtungsausfchusses in Gießkn und die Namen der Vertreter, wie sie dort ang.-^cben lind, ortsüblich bekamitzugeben. Weiter weisen wir auf die nachstehend abg^>ruckte Bekmintmachung des Hess. Landes-Arbeits- und Wirtschaslsamtes vom 23. Januar 1919 hin und bringen weiter nachstehend Ausführungen desselben vom gleichen Tage zur fraglichen Verordnung zu Ihrer Kenntnis.

Gießen, den 5. Februar 1919.

Kreisamt Gießen.

I. V.: Langer mann.

Vekanntmachung.

Born 23. Januar 1919

Ai? Grund des ß 11 Ziffer 4 der Verordnung vorn 23. Tezernber 1918 über Tarifverträge, Ar­beiter- und Angcsleklten-Ausschüsse und Schlich­tung von Arb.i.sstreitigkci^n i Reichs-Gefctzbl. S. 1456) entscheiden bei Streitigkeiten über die gesetz­liche Notwendigkeit der Errichtung eines Arbeiter­und Ang.'stcklten-Ausschusfes, über die Wahlberech- riffuttg oder die Wählbarkeit eines Arbeiters ober Angestellten, über die Einrichtmrg, Znständigkeü und Gesck>äftssül/rung eines Arbeiter- ober Ange- stelltcn-Ausschuftes und über alle Streitigkeiten, die sich mis den Wahlen zu den Arbeiter- oder Angestellten-Ausschüs en ergeben, vorbehaltlich der Vorschriften im 3. Abschnitt der Verordnung vmn 23. Tezernber 1918, die Gemeindebehörden ober, sofern die Betriebe der bergpolizellichen Auf­sicht unterstehen, die Bergmeistorei. Auf Be­schwerde entsch.idet endgültig das Kreisamt oder die obere Bergbehörde. Vor Erlaß der Entschei­dungen ist den beteiligten Parteien Gelegenheit zur Aeußerung zu geben.

T a r m fla d t, den 23. Januar 1919. Hessisches Landes-Arbeits- und Wirtsckiaftsamt.

Raab.

Wir nehmen Veranlassung, Sie auf die Ver­ordnung vom 2 3. Tezernber 1918 über Tarifverträge Arbeiter- und Ange- stellten-Ausschüsse und Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten «RGB. Seite 1456) nebst der von uns hierzu erlassenen Aus- führnngsbekanntmachung, die beide in der Tarm- städter Zeitung amtlicher Teil veröffentlicht wer­den, hinzmveisen.

Tie Verordnung behandÄt, wie sich schon aus ihrer Ueb.'rschrift ergibt, drei getrennte Ma'erien.

Ter 1. Absch i.t Tat die R g lung der T a r i ?» Verträge zum Gegenstand. Ist ein Tarif­vertrag abgeschlossen, so sind Arbellsverträge zwi­schen den betcilig'en Personen insoweit grundsätz­lich un'roirrfam, als sie von der tariflichen Rege­lung abnxichen., (Zu vergL § 1.) Ferner können Tanivcrträge, die für die Gestaltung der Arbcits- beding-.rngen des Berusskreises in dem Tarifgebiet übcnvieg.mdc Bedeutung erlangt haben, von dem Rcichsarbeitsamt für allg m-.rn verbindlich erklärt werden. Eine solche Ertlärung erfolgt jedoch nur auf Antrag (8 3 Abs. 1.)

In dem 2. Mschnitt toerW d-e Arbeiter- und A n g c st. l: t c n » A u s s ch ü s s e be a delt. lieber die Vervflichtu.lg zur ^.rcuchtung lold^er Ausschüsse oder zur Vornahme von Neuivvhlen enthalten die §§ 7, 8, 9 und 12 eingehende Aus­führungen. Nach itynen haben Vvrbel-altlich des 8 12 a. a. O. in allen Betrieben, Berivaltungen und Bureaus, in denen regelmäßig mindestens 20 Arbeiter beschäftigt werden, Neuwahlen der be- steliend-en Arb i er-Ausschüsfe slattzusinden. In­soweit solche Ausschüsse noch nicht bestehen, ist ihre Errichtung vorzunehmen. (§§ 7, 8.)

Tie NeuwaU und Errichtung von Angestellten- Ausschüssen ist im § 9 a. a. O. geregelt. Wegen Errichtung von Arbeiter- und Angestellten-Aus- schüssen in staatlichen und gemeindlichen Betrieben usw. wird noch besondere Skrfügr.ing ergehen (§ 10).

Tie Neuwahl oder die Neiierrichtung von Ar­beiter- und Angestellten-Ausschüssen regelt sick> ge­mäß § 11 Satz 2 a. a. O. nach unserer Bekannt­machung vom 14. Februar 1917 über die Errichtung ständiger Arbeitsausschüsse und be­sonderer Ausschüsse für die Angestellten nach 8 l deS Hilssdienst-esetzes" und nach d.'r s... ',.i .

uns unter gleühen» Tatum c'lasjenen Wahlord­nung (Regicnlngsblatt S. 4 ft.). Diese Vor­schriften sind indessen durch bie Bestimmungen unter § 11 Ziffer 13 der Verordnung vom 23. Tezernber 1918 abgeändert, was zu beachten ist. (Srehe Kreisblatt Nr. 34 von 1917.)

Ter 3. Abschnitt der Verordnung vom 23. Dc» zember 1918 betrifft die S chl i cht u ng vo n Ar - beitsstreitigkeiten, mit deren Erledigung zunächst die auf Grund des Hilfsdienstgesetzes er­richteten Schlichtungsausschüsse betraut worden sind. Tie Schlichtungsausschüsse sind durch 9lud» schreiben von uns bereits verständigt worden.

Bctanntmachuttg.

Betr.: Ausbruch der Räude bei einem Pferde des Konrad Becker V. zu Muschenheim.

Bei einem Pferde des Landwirts Konrad Becker V. in Muschenheim ist die Räude festgestellt worden. Die Sverrmahregeln wurden angeordnet.

Gießen, den 8. Februar 1919. Kreisamt Gießen.

I.V.: Langermann.

Bekanntmachung

Betr.: Maul, und Klauenseuche in Oberwalgern und Marburg-Süd.

Die Maul- und Klauenseuche ür Oberwalgern und Marburg-Süd ist erloschen.

Gießen, den 10. Februar 1919. Kreisamt Gießen.

________I. V.: Langermann.

Betr.: Den Termin für die Einsendung der Gemeinde-, Mark- und Stistungsrechnungen des Kreise« für 1917.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden und die Mark- und Stiftungsvorstäude des Kreis S.

Rückständige werden nochmals an die alsbaldige berichtliche Erledigung unserer Verfügung vom 19. No­vember 1918 (Kreisblatt Nr. 131) vom 21. November 1918 hiermit erinnert.

Gießen, den 6. Februar 1919. Kreisarnt Gießen. _______________I. V.: Weicker. Betr.: Das Schulinventar.

Wir erinnern Sie hiermit an Erledigung unserer Verfügung vom 6. Dezember 1918, Kreisblaft Nr. 137 vom 11. Dezember 1918.

Gießen, den 7. Februar 1919. Kreisschulkommission. _______________I. V.: Weicker.

Bekanntmachung.

Betr.: 34.Ausgabe von Süßstoff (Saccharin).

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Für die Zeit vom 1. bis 28. Februar 1919 wird gegen die Lieferungsabschnitte 26 und 27 der Süßstoffkarte ,,Hfl (blau) und gegen die Liefe - rungsabschnitte 6 der alten und 1 der neu aus­zugebenden Süßstoffkarte0" (gelb) in den Land­gemeinden des Kreises von den Sühstoffabaabestellen Süßstoff abgegeben. (Es gelangen auf die Abschnitte 26 und 27 je ein Briefchen und auf die Ab. schnitte 6 und 1 je eine Schachtel zur Ausgabe. Mit dem 28. Februar 1919 verlieren die Abschnitte 26 und 27 bzw. 6 und 1 ihre Gültigkeit. Nach diesem Zeitpunkt nicht abqerufene Süßstoffmengen dürfen von den Abgabestellen frei verkauft werden.

Gießen, den 11. Februar 1919.

Kreisamt Gicßen. ___________I. V.: vr. Siegeri. Betr.: Das Aus- bzw. 2ll»ästen der in Nutzung von Gemeinden stehenden Obstbäume an den Kreisstraßen.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Diejenigen Gemeinden, die unserer Bekannt­machung vom 19. November 1918 (Kreisblatt Nr.272) noch nicht entsprochen haben, werden nochmals auf gefordert, die Ausästung bis zum 15. März 1919 vorzunehmen.

Gießen, am 10. Februar 1919. Kreisamt Gießen.

I. V.: Cellarius.

Betr.: Fastnacht 1919.

An das Polizeiamt Gießen, die Bürger­meistereien und die Gendarmerie des Kreises.

Nach Verfügung des Ministeriums des Innern hat in der gegenwärtigen traurigen Lage unseres Vaterlandes jedes Maskentreiben auf öffentlichen Straßen und Plätzen unbedingt zu unterbleiben, da es die Gefühle weitester Kreise verletzt und darum der öffentlichen Ordnung widerspricht.

Wir weisen Sie an, dies in ortsüblicher Weise bekannt zu geben und etwa Iuwiderhandelnoe gemäß 8 360, Ziff. 11, R. St G. D., zur Anzeige zu bringen.

Gießen, den 10. Februar 1918.

Kreisamt Gießeo. ____________I. V.: Pennrich.

Bekanntmachung.

Betr.: Einreise in bas besetzte Gebiet

Infolge des Vorkommens von mehreren Fleck­fiebererkrankungen im Bereiche des Ionenabschntttes 4 und des besetzten Gebietes haben die Franzosen fol­gendes angeordnet:

Heeresangehörige, die nach dem besetzten Gebiet - Rheinhessen, dem Brückenkopf Mainz, südlichem Teil der Rheinprovinz - zur Entlastung kommen, haben eine 14tägigc Quarantäne im Lager Griesheim durchzumachen.

Die Einreise von Zivilpersonen wird bis auf weiteres gänzlich gesperrt, ausgeno m. men hiervon bleibt zunächst der lokale Arbeiter-, Angestellten- und Schülerverkehr. Für die übrigen Zivilpersonen ist die Schaffung eines beson. deren Quarantänelagers bei Marschall Fach beantragt worden.

Dießen, den 10. Februar 1919.

Kreisarnt Gießen. ________________I. V : Pennri ch.

Bekanntmachung

Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Röthges: hier Drainagen.

In der Zeit vom 15. bis einschließlich 28. Fe­bruar 1919 liegt auf der Bürgermeisterei Röthges

das Projekt über Entwässerung von Grundstücken in den Fluren I bis V nebst Beschluß vom 13. Januar Isd. Zs.

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Röthges schriftlich einzureichen.

Friedberg, den 30. Zonuar 1919.

Der Hess. Feldbereinigungskommistär: Scknittspahn, Regierungsrat.