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Donnerstag. 16. Zanu^M

Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Dberheffen)

Zweites Blatt

Nr. 13

Amtlicher Teil.

orbnungen in der für die Abstimmungsbezirke erfor- ium Sclbstgcbrc derlichen Anzahl bereitzuhalten und sie den Wahl- Ms Entgelt gilt

Beranntmacyunq.

3.

1.

und

8.

4.

8.

der

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Kreisamt Gießen. I. V.: Weicker.

Landwirt Jacob Liefert in Fronhofen, Ober«Postfekretär Hermann Kohlha se in Gießen, Landwirt Dr. Dehlinger in Weilerhof bei Wolfskehlen,

Professor Dr. Artur Weber in Dad-Nauheim.

vorstehern zur Auslegung im Wahlraum zu übermitteln. Gießen, den 13. Januar 1919.

Letzte Nachrichten.

Heue unerhörte Waffenstillstands- dedillgungen.

Arttkel 3. Diese Verordnung hat Gesetzeskraft tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Darmstadt, den 9. Januar 1919.

Staatsministerium.

Ulrich.

Affolterbach, Fräulein Luise S ch w eis gut, Lehrerin,Darmstadt.

st a d t.

Konrad Henrich, Ministerialdirektor in Darm­stadt,

Wilhelm Grünewald, Iustizrat in Gießen, Di. Fritz Alex. Pag en siecher, Rechtsanwalt in Mainz,

Anna Walz, Prioatin in Darmstadt,

Dt. Artur Sauer, Fabrikant in Zwingenberg

(Es wird darauf hingewiesen, daß nach § 14 Abs. 2 Reichswahlgesetzes vom 30. November 1918 die Namen auf den einzelnen Stimmzetteln nur einem

a. 93.,

S. Dr. Wilhelm Vousset, Proseffor der Theologie in Gießen,

7. Dr. Franz von Liszt, Proseffor, Geheimerat in Seeheim,

8. Paul Christian Saalwächter, Landwirt und Altbürgermeister in Nieder-Ingelheim,

S. Ludwig Kappus, Fabrikant in Offenbach.

5.

6.

7.

8.

4

5.

6.

7.

Darmstadt,

2. Lehrer Ignaz Gvy, Darmstadt,

3. Landgerichtsrat Herm. Müller, Darnrstadt,

4. Fran Anna Maria Rauck geb. Eckerlem, Darmstadt,

5. Metallarbeiter Georg Ludwig Rink, Ur­berach,

6. Pfarrer Karl Wagner, Darmstadt, zrr Beisitzern der Landeswahlkommission für d« am 26. Januar d. I. ftattfinbenben Wahlen zur ver­fassunggebenden Volkskammer derReMbttk Dessen, und zu deren Stellvertreter .

1. Geschäftsführer August Storck, Darmstadt,

2. Lehrerin Luise Schweisgul, Darmstadt,

Frankreich so oft und sd laut geforderte Selbstt- bcstimmungSrecht der Völker auch nur im ge­ringsten geachtet wird. Derselbe Protest muß gegen das von der Entente angebotene oder vielmehr auf- gezwungene Finanzabkommen erhoben werden, das Deutschland der ftnarrziellen und wirtschaftlichen Diktatur der Enteirte ausliesert. Zum Schlüsse lege

1. Deckmann, ®g., Krankenkaffenbeamter, Gießen,

2. Wolff, Arthur, Gerichtsaffeffor, Darmstadt, " Hammer, Karl, Bürstenmacher, Offenbach a. M.,

Klopfer, Martha, ftrau, geb. Otto, Offenbach

a. Main,

Schaub, Heinrich, Schreiner, Büdesheim, Armbrust, Karl. Werkmeister, Vilbel, O r t l e p p, Albrecht, Lagerhalter, Offenbach a. M., Reich, Heinrich, Kaufmann, Bad-Nauheim.

empfehlen wir Ihnen, die e drei ergänzenden Der- foncn und Gegenstände aus dem etgeiren Betrübe ...... -inn Selbstgebrauch oder -verbrauch entnehmen.

_7 oi im letzteren Falle der Betrag, der am Orte und zur Zeit der Entnahme von Wieder- verlcrufern gezahlt zu werden pflegt.

Von der allgemeinen Umsatzsteuer nach dem Satze von 5 vom Tausend surd diejenigen Per­sonen usw. befreit, bei denen die Gesamtheit der Entgelte in einem Kalenderjahre nicht mehr als 3000 Mark beträgt. Sie sind daher zur Ein-- reichrmg einer Erklärung nicht verpflichtet. Eine Mitteilung an das Umfatzsteucramt über die in Anspruch genommene Steuerfreiheit ist jedoch er-:

ich der Entente drei Fragen vor. Die erste lautet: Wann wird sie die Blockade aufheben? Die Er­nährung Deutschlands verschlechtert sich von Tag zu Tag. Von dem Stand der Ernährung wird es zum großen Teile abhängen, wie die innerpolitische Lage Deutschlands sich gestaltet. Das deutsche Volk hat es ertragen, wafteickos zu werden, aber es würde eS nicht ertragen, brot­los zu werden. Der Hunger würde einen seeli­schen Zustand Hervorrufen, dessen Folgen auch die 'Alliierten nickst wünschen tonnen. Ich warne Sie. Auch Ihre Völker sind nicht gefeit gegen die Welt- revvlutton. Tie »weite Frage ist: Wird die Entarte jetzt bindetide Verpflichtungen eingeben über die sofortige Rückgabe der in ihrer Hand befindlichen deutsck-en Kriegsgefangenen? Die Regelung der Rückführung unserer Kriegsgefangenen sollte im Präliminarfrieden erfolgen. So fül)r1 die Frage der ^Kriegsgefangenen zu der dritten und letzten Iftnage, die ich an die Gnhmte zu ricksten habe: Wann werden wir in der Lage fein, den Prälimi­narfrieden zu schlrehen? Mel>r als sechsmal hat die deutsche Regierung versuckst, die Verhandlungen über bett Abschluß des Präliminarfriedens einzu- leiten. Es ist keine Antwort erfolgt.

Ter Gewalt des Siegers stelle ich das ewige Recht des deutschen Volkes gegenüber auf Leben nnb Fortentwicklung. Dieses Recht ist heilig und unantastbar.

Liebknecht und Rosa Luxemburg.

Berlin, 16. Jan. Nach Blättermeldnngen ist Karl Liebknecht gestern abend in Berlin in der Wohnung eines freundes von Mann-

Auf Grund des Art. 27 der Verordnung über die Wahlen zur verassunggebenden Volkskammer der Republik Hessen vom 3. Dezember 1918 habe ich 1. Regierungsassessor a. D. Eduard Dmgeldey,

bestimmt.

Die öffentliche Sitzung der LandoSwahlkommts- ffcm, in der über die Zulassung der Wahlvorschlage Intb ihrer Verbindungen entschieden wird, findet Freit ag den 17. Januar d. I., vormittags ValO Uhr, in dem Sitzrrugssaal deS Kreisausschusses des Kreises Darmstadt, Reckarstraße 3, statt.

Da r m sta d t, den 6. Januar 1919.

Der Landeswahlkommissar. Dr. Neidhart.

wünscht.

Für die Lieferung von Luxus-wgenständeck besteht keine derartige Befreiung.

Tie Nichteinreichung der Erklärung zielst eine Ordmlngsstrafe bis zu 150 Mk. nach sich.

Das Umsatzfteuernesetz bedroht denjenigen, bet' über den Betrag der Entgelte wissentlich unrickstig^ Angaben macht und vorsätzlich die Umsatzsteuer hinterzielst oder einen ihm nicht gebührenden Steuervorteil erschleicht, mit einer Geldstrafe bis zum 20fachen Betrage der gefäbrbeten ober hinter­zogenen Steuer. Kann dieser Steuerbetrag nicht festgestellt werden, so tritt Geldstrafe von 100 Mk. bis 100 000 Mk. ein. Ter Versuch ist sttafbar.

Zur Einreichung der schn tlick-e-r Erklärung sind Vordrucke zu verwenden. Sie können bei den unterzeichneten Umsatzsteuerämtern bzw. der Bür­germeisterei des Wolstiortcs kostenlos entnommen werden.

Steuerpflichtige sind zur Anmeldung der Ent­gelte verpflichtet, auch wenn ihnen Vordrucke ztt einer Erklärung nicht ^gegangen sind.

Tie Abgabe der Erklärung kann im übri­gen durch nötigenfalls zu wie-xrholende Geldstrafen erzwungen werden, unbeschadet der Befugnis des Umsatzsteuevamts, die Veranlagung aus Grund schätzungsweiser Ermittlung vorzunehmett.

Gießen, Butzbach. Grün berg, Hungen, den 30. Dezember 1918. 1023IP

Tie Umsatzsteuerämter.

I.V.: Franz. Flath. Wenzel. May.

V. Wahlvorschlag:

Professor Dr. Ferdinand Werner, Butzbach.

1. Proseffor Dr. Ferdinand Werner, Butzbach,

2. Kaufmann Karl Klingspor in Offenbach,

8. Landwirt Wilhelm Dorsch IT. in Wölfersheim, Seminarlehrerin Guida Diehl in Frankfurt a.M.

III. Wahloorschlag:

Geheimer Iustizrat Dr. Adam Josef Schmitt, Mainz.

1. Geheimer Iustizrat Dr. Adam Josef Schnntt, Mainz,

2. Minifterialdirektor Otto von Brentano bi Tremezzo, Darmstadt,

3. Stadtrechner Philipp Uebel H, Dieburg,

4. Gewerkschaftssekretär Georg Scherer, Offen« bad),

5. Landwirt Georg Dietz, Rieder-Grlenbach,

6. Frau Marie Pricken, geb. Gaßner, Mainz,

7. Packer Karl Michael Gesser, Groß-Steinheim,

8. Lokomotivführer Josef Herrmann, Darmstadt,

9. Fabrikant Ernst Decker, Offenbach-Bürgel.

IV. Wahloorschlag:

Konrad Henrich,Ministerialdirektor inDarm«

An den Oberbürgermeister zu Giehen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kneifes.

Wir weisen Sie auf die Bestimmung des neuen Arttkels 10a der Wahloerordnung ausdrücklich hin.

Gießen, den 13. Januar 1919.

Kreisamt Gießen.

I. V.: Welcker. __________

Betr_' Verordnung zur Ergänzung der Verordnung über die Wahlen zur verfaffunggebenden deutschen Nationalversammlung.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die BürgcruKistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir machen Sie auf die Verordnung zur Er« gänzung der Verordnung über die Wahlen zur verfaffunggebenden deutschen Nationalversammlung (Reichswahlaesetz) vom 28. Dezember 1918 (R.G.Bl. S 1479) aufmerksam. Ferner verweisen wir auf die in Nr. 187 des R.G.Bl. S. 1441 veröffentlichte Der« ordnung zur Abänderung der Verordnung über die Wahlen zur verfaffunggebenden deutschen National­versammlung vom 19. Dezember 1918 und die Ver­ordnung zur Abänderung der Wahlordnung für die Wahlen zur verfaffunggebenden deutschen National­versammlung vom gleichen Tage (R.G.D. S. 1442). Da diese beiden Verordnungen ebenso wie die oben­erwähnte vom 28. Dezember v. Is. nach § 33 "'Ihf. 4 der Wahlordnung im Wahlraum ausguU-, - sind,

verhaltet worden.

Berlin, 16. Jan. (WTB. Drahtmel-- bürg ) Bestimmt, austi elende Gerüchte wollen wissen: D-er in der Nacht verhaftete Karl Liebknecht sei bei einem Fluchtver­such im Tiergarten am neuen See e r s ch 0 s- jcn worden. Rosa Luxemburg soll wäh­rend ihres Abtransportes aus dem Edcuhotel von der wütenden Menge aus dem Wagen gerissen und getötet worden sein. Eine amtliche Bestätigung liegt bisher noch nicht vor.

Die Blockade und die Volksgesundheit.

Berkin, 15. Jan. Amtlich. Nachdem sich aus den vorlüuftgen Berichten und lieber* sichten gezeigt hat, wie stark der Einfluß der feindlichen Blockade auf die Sterblichkeit in Deutschland gewesen ist, fertigt das Reichs- gesundhertsamt eine genaue Heber­st ch t über die S te r blichkei t der Zivil­bevölkerung während des Krieges im ganzen Deutschen Reiche an. Es bestätigt sich, daß die Zunahme der Todesfälle wäh­rend der ersten beiden Kriegsjahre erträglich blieb, vom Ende des Jahres 1916 an (An­fang des Kohlrübermrinters) einen außer- orbentlidjen Umfang erreicht hat. Die Gv- samtzahl der zuverlässig auf die Untercrnäh-> rung zurückzuführenden Todesfälle der Zivil­bevölkerung erreicht bei vorsichtigster Schatt' rung mehrere Hunderttausend. Die Unter­suchungen sind noch nicht abgeschlossen. Ge­naueres wird noch mitgeteilt.

Wahlergebnis.

Die oben unter HI, V und VI genannten Wahl­vorschläge: Geheimer Iustizrat Dr. Adam Josef Schmitt, Mainz, Professor Dr. Ferdinand Wer­ner, Butzbach und Finanzminister Dr. Ioh. Becker, Darmstadt, sind als miteinander verbunden erklärt Die Verbindung ist zugelaffen. Diese Wahl« oorschläge gelten daher gemäß § 12 Abs. 4 des Reichs- Wahlgesetzes den anderen Wahlvorschlägen gegenüber als ein Wahlvorschlag.

Darmstadt, den 13. Januar 1919.

Der Wahlausschuß für den 34. Wahlkreis Hessen. Der Vorsitzende: Dr. Neidhart.

Die Beisitzer: Herberth H. Nordmann.

A. Walz. Münzer.____________

Verordnung

die Abänderung der Verordnung über die Wahlen zur verfaffunggebenden Volkskammer der Republik

Heffen vom 3. Dezember 1918 betreffend.

Artikel 1. Nach Artikel 10 der Wahloerordnung vom 3. Dezember 1918 wird folgender neuer Ar- tikel 10a eingefügt:

Verlegt ein Stimmberechtigter nach Ablauf der für die Offenlegung der Wählerliste festgesetzten Frist seinen Wohnsitz nach einem anderen Abstim« mungsbezirk, so ist er berechtigt, sich nach Löschung seines Namens in der Wählerliste seines bisherigen Abstimmungsbezirkes auf Grund einer hierüber von der Bürgermeisterei auszustellenden Bescheini­gung im Abstimmungsbezirke seines neuen Wohn­sitzes nachträglich in die Wählerliste aufnehmen zu taffen."

Artikel 2. Die für die Offenlegung der Wähler­liste, für die Erledigung von Einsprüchen gegen deren Vollständigkeit und Richtigkeit und für den Abschluß der Wählerliste bestimmten Fristen können im besetzten hessischen Gebiet von den Kreisämtern in Berücksich­tigung der sich aus der Besetzung ergebenden beson­deren Verhältnisse abweichend von den Bestimmungen der Wahlverordnung vom 3. Dezember 1918 festgesetzt werden.

Trier, 16. Jan. Marschall Joch erklärte sich namens ter Alliierten bereit, den Waffenstillstand um einen Monat zu verlängern und zwar unter folgenden Bedingungen. Als Ersatz für das nichlabgelie- ferte Eisenbahn Material sind am 17. Fe­bruar zu übergeben: 400 vollstand ige Dampfpfluggruppen mit doppe.ter Maschine und dazu eingerichtetem Pfluge, 6500 Sämaschinen, 6500 Dünger­streumaschinen, 6500 Pflüge, 6500 Brabantpflüge, 12 500 Eggen, 6500 Mesfer- eggen, 2500 Sttchlwalzen, 2500 Grotzkills, 2500 GraSmälnnaschinen, 2500 Heuwender, 3000 Bindemäher. Diese Lieferung ist unab- lKngig von der geforderten Rückerstattung des gesamten, von den Deutschen entwendeten oder außer Gebrauch gesetzten landiv.rt.chcst- lichen Ma «rialS! Um neue Garantien zu mh- men, bechlietzt das alliierte Oberwmmando, sich vorzubehalten, von jetzt ab, wenn dieses für angemessen erachtet wird, den durch die Forts des rechten RheinnfcrS gebil­deten Abschnitt der Festung Straßburg mit einem Geiäudestreifen von 510 Km. vor die­sen FortS zu besetzen. Diese Besetzung soll drei Tage vorher von den alliierten Oberkommandos angezcigt werden. Hier soll keinerlei Zerstörung von Material oder Nanmlichkeiteu vorhcrgchen. Die Linienführung der neutralen 10 Kilometer soll entsprechend vorgeschoben werden. Ferner wird die Rückerstattung des auf den französischen und belgischen Gebieten wcggefiibrtcn Materials

Bekanntmachung.

Für die am 19. Januar d. I. ffattfinbenben Wahlen zur oersaffunggebenben Deutschen National- Dcrjammlung im 34. Wahlkreis Heffen sind folgende Wahlvorschläge zugelaffen.

I. Wahloorschlag:

KarllNrich, Ministerpräsident, Offenbach a.M.

1. Karl Ulrich, Ministerpräsident, Offenbach a. M., 2. Dr. (Ebuarb David, Unterstaatssekretär, Berlin, 3. Dr. Ludwig Quessel, Schriftsteller, Darmstadt, 4. Ludwig Hafenzahl, Elfenbeinschnitzer, Erbach

L O..

5. Henriette Fürth, geb. Katzenstein, Frankfurt a. Main,

6. Hermann Neumann, Ministerialdirektor, Offen« bad) a. M.,

7. Friedrich Detters, Redakteur, Gießen,

8. Bernhard Rechtien, Arbeitersekretär, Worms a. Rhein,

9. Anton Lux, Gastwirt, Nieder«Florstadt.

II. Wahlvorschlaa:

Beckmann, Georg, Krankenkaffenbeamter, Gießen.

Verordnung

die Abänderung der Verordnung über die Wahlen zur "verfassunggebenden Volkskammer der Republik

Hessen vom 3. Dezember 1918 betreffend.

Artikel 1. In Artikel 36 Absatz 1 der Wahlvcr- prtnrung vom 3. Dezember 1918 wird noch dem ersten Satz Hffitber neuer Satz eingeschoben:

In Gemeinden mit grvperen Abstimmungs­bezirken kann der Begftm der Wahlen durch das Kreisamt, in Städten mit Städteord» nung durch die Bürgermeistcrri. bereits auf 9 Uhr vormittags festgesetzt werden."

Artikels. Diese Verordnung hat Gesetzeskraft jttnd tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Darmstadt, den 10. Januar 1919. __________Staatsministerium. Ulrich.

Bekanntmachung.

B e t r.: Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in

In Zürich ist btt Maul- und Klauenseuche amtiid) sestgestellt worden. __

Gießen, den 9. Januar 1919.

Kreisamt Gießen.

Dr. U > in « e r.______________________

Bekanntmachung.

Betr.: Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Leidhecken.

In Lcidlxcken, Kreis Büdingen, rst bte Maul- und Klauenseuche ansgebrochem Die erforder­lichen Sperrmaßnahmen sind getro'fen morden.

Gießen, den 6. Jaüuar 1919.

Kreisamt Gießen.

_______ I. V : Lang er mann.

Bckanntmamung

betreffend die Entrichtung der Umsatzsteuer für das

Kvlenderjalir 1918.

Auf Grund des 8 51 der AusführungSbestim- munaen zum Umsahsteuergesetze werden die zur Entrichtung der Umsatzsteuer verpflichteten ge- werbetrribmden Personen, Gesellschaften und svn. ftigen Personenvereinigungen der Finanzamts- bezirke (Umsatzsteiler-mter) Gießen, Butzbach. Grünberg und Hungen aufgefvrdert, die vorge- schriebcnen Erklürrmgen über den Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Entgelte vom 1. August bis 31. Dezember 1918 bis spätestens Ende Januar 1919 dem unterzeichneten llmsabsteiieramt schri t- lich cinzureichen oder die erforderlick>en Angaben an Amtsftelle mündlich zu machen.

Als steuerp lichtiger Gewerbebetrieb gilt auch der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, der Viehzuckst, der Fischern und. des Gartenbaues, sowie der Bergtoerkbetrieb. Tie Absicht der Ge- nnnnerziclung ist nicht Voraussetzung für das Dorliegen eines GetverbebetriebS im -Stirne des Umsatzfteuergesetzes. Angehö.rge freier Berufe (Aerzte, Rechtsanwälte, Künstler usw.) ftnh nicht steuerpflichtig. Tie Steuer wird, auch er. hoben, wenn und soweit die steuerpsltchtigrn Per-

VI. Wahloorschlag:

Dr. Ioh. Becker, Finanzminister, Darmstadt. 1. Dr. Ioh. Decker, Finanzminister, Darmstadt,

2. Friedrich Jacob Schott, Landwirt, Bürgermeister, Uffhofen (Rheinheffen),

3. F iedrich Heck, Oekonomierat, Landwirtfchafts« lehrer, Alsfeld,

Dr. Hans Gmelin, Universitätsprofeffor, Gießen, Karl Läufer, eoang. Arbeitersekretär, Darmstadt, August Biegler, Landwirt, Dorn-Dürkheim, Georg Bickel, Landwirt und Gemeinderechner,

Bekanntmachung.

Betr.: Bewirtschaftung der Runkelrüben.

Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachlmxk vom 27. sl-ovember v. I. bringen wir hiernnl zur öffentlichen Kenntnis, daß die Lieferungs- Prämie von 50 Pf. je Zentner Runkelrüben bis auf weiteres für alle Andienungen von Runkel- rüben gewährt wird, die nach dem 20. Tezember v. I. gemacht worden sind und gemacht werden

Mainz, den 7. Januar 1919.

Hess. Landes-Gemüsestelle, Vcrwalttmgsabteilung.

Ter Vorsitzende:

Werner, Regierungsrat.

Betr.: Wie oben.

Die Hessische Landes-Gemüscstelle, Verwaltungs- Abteilung

an

die Bürgermeistereien der Landgemeinden deS Landes.

Unter Hinweis auf vorstehende Bekannt­machung empfehlen wir Jhrren, diese in Ihnen Gemeinden ortsüblich b^ekanntzumachen und sie auch sonst zur Kenntnis der Erzeug« tron Runkel­rüben zu bringen. 673c

Mainz, den 7. Jminar 1919.

Ter Vorsitzende:

Werner, Negierungsrat.

Bckattn»i""«nnnq.

Betr.: Feldbercinigung Allendori an der Lumda: hier den allgemeinen Meliorattonsplan.

In der Zeit vom 22. Januar bis einschließlich 6. Februar lsd. Is. liegen werktags auf der Hess. Bürgermeist«ei Mlendorf die Arbeiten des 1. Ab* schnitts, nämlich:

der allgemeine Meliorattonsplan nebst Er. läuterungsberickst und Prüfungsprotokoll zur Einlicht der Beteiligten offen.

Tagsahrt zur Erhebung von Einwerchungen hiergegen findet daselbst

Freitag den 7. Febmrar lfd. Is., vormittags 11 bis 12 Uhr, statt, wozu ich die Beteiligten mit der Androhung cinlade, daß die Niclttersck-eineirden mit Einwen^ düngen ausgeschlossen sino.

Tie Einwendrmaen sind schrrftlrch und mit Gründen versehen cinzureichen.

Friedberg, den 31. Dezember 1918.

Ter Hess. Feldbereinigungskommissär: Dr. Jann, Regierungsrat.

Eine Rede Erzberger» in der WaffenstillstandStommiffion.

Trier, 15. Fan. (Privattelegr.) Die Verhanb« langen zur Verlängerung bes Waffenstillstanbsab- kommens würben heule vormittag in Trier im Salon­wagen bes Marschalls Fach durch eine Ansprache ber Dorsitzenben der beiderseitigen Waffensttllstands- kommifsionen eröffnet. Die Ansprache des Vorsitzen­den der deutschen Waffenstillstandskommission, des Staatssekretärs Erzberger, enthält u. a. folgende Gedanken:

Das deutsch: Volk wil Frieden. Die alliierten Regr?rungeir Haven es aiiuec8 gewollt. Sie sprechen auch heute noch nicht vom Frieden, sondern nur von der Verlängerung des Waffenstillstandes. Das deutsche Volk hat die Waffenstillstaiü)sbri)iugungen bis zur Grenze des Möglichen erfüllt. Wo die Be­dingungen nicht eingchalten worden sind, tragen unsere Gegner fast ausschließlich die Schuld, so namentlich in der Abnahme der Verkehrsmittel. Am 5. Januar waren von den Alliierten übernom­men: 1821 Lokomotiven und 63 304 Wagen. Zur Uebernahme voraeführt waren 4907 Lokomotiven und 105 523 Wagen. Daher muß eine Konven­tionalstrafe deutscherseits abgelchnt und eine wei­tere Verlängerung der Frist für die Älbgabe des Verkehrsmaterials gefordert werden. Deutschland ist entschlossen, die Verpftichtungen des Waffenstill­standes loyal zu erfüllen. Aber di: Alliierter haben ibrersefts das WafsenstillstaudZabkommen svstema- ttsch verletzt. Ungehinderter Verkehr un^ wirtt schaftliche Betveguwsfte h it zwisck-en den besetzten Gebieten und dem übrigen Deutschland sind ver­nichtet worden. Mit Entrüstung erfüllt uns das Vorgehen der französischen Desatzungsl>ehörden in Elsaß-'Lotbringen. Alle Maßregeln der verbündeten Regierungen in Elsaß-Lochriirgen beweisen, daß Frankreich darauf ausgeht, der Entscheidung des Friedeusverttages vorzugreifen uru) Elsaß-- leinzigen ber obigen Wahlvorschläge entnommen fein I dürfen. Das Entnehmen von Namen aus verschiedenen I Wahlvorschlägen hat die Ungültigkeit des Sttmmzettels zur Folge. Dcr Wähler hat deshalb fein Augenmerk darauf zu richten, daß er sich durch die Benennung der von ihm gewählten Bewerber eindeutig für einen bestimmten Wahloorschlag ausspricht Es genügt, daß auch nur ein Name aus dem Wahlvorfchlage in dem Stimmzettel genannt wird, also zum Beispiel der erste Name der zur De eichnung des Wahloorschlags dient. Die Hinzunahme von Personen, die auf keinem der obigen Wahlvorschläge benannt sind in den Stimm­zetteln, ist unschädlich, aber auch unwirksam. Inner­halb des Wahlvorschlags, für den sich der Wähler entscheidet, kann er jede mögliche Aenderung vorneh­men, insbesondere also die Reihenfolge ändern, ein­zelne Namen stteichen oder wiede. holen. Diese Aen- berungen berühren indessen nicht die Gültigkeit des Wahlzettels, sind aber auch ohne Einfluß auf das

Lothringen zu aimettieren, ohne daß das von l schllftcu der Garde-KaVallerie'Schützen-Dlviffon ctrk.,;* r« «h verhaftet worden, nachdem das Haus, in

dem er sich befand, umstellt worden war. Dem Vernehmen nach ist auch Rosa Luxemburg

I gefordert. Marschall Foch erwartet die endgül­tige Antwort morgen vormittag.