Ausgabe 
15.3.1919
 
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Samstag, 15. MrzfW

Gießener Anzeiger sGeneral-Anzeiger für Gberheffen)

Zweites Blatt

M. 65

MEoeDMleM

^Realllaff.,verb m.vorschule,ert.Einjährigenzeugn^

Amtlicher Teil

1.

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erfolgt.

Deutsche Bolschcwistcnschulc in Rußland.

richtet werden.

§ 6. Jeder Haupt für svrgestelle itefyt ein Beirat zur Seite. Vorsitzender des Beirats ist der Leiter der Hauptfürsorgestelle oder sein Stellvertreter.

Ms Mitglieder des Beirats sind von her Hauptfürsorgestelle Vertreter der Kriegsbeschädig- ten, der Kriegsl-mterbliebenen, der Unternehmer und der Arbeitnehmer, sowie auf dem Gebiete der

Der Prozeß gegen den Angreifer auf Cllmcncecm.

Paris, 14. März. (W.B.) Havas. Der Pro­zeß gegen den Attentäter C o t t i n hat heute vor

sekretars des Reichsarbeitsamts.

8 3. Ter Reichsausschuh wählt den Borsitzm- den und den stellvertretenden Vorsitzenden. Ter Staatssekretär des Reichsarbeitsamts oder ein von ihm beauftragter Untersirratssekretär^ des Reichs­arbeitsamts sind bereckstigt, in den SitzMMM des Reickfsausschuffes den Vorsitz zu übernehmen.

Tie TOitgtieber, des Reichsausschusses sind ehrenamtlich tätig; sic erhalten vom Reiche T>ig> getber und Ersatz der Reisekosten.

§ 4. Ter Reichsausschuh l-at folgende Aus­gaben:

d Ter dm. 5. März 1919 für den Kreis Giehen gebildete Ausschuß besteht aus den Herrn Kreis- Hau-Inspektor Cellarius, Beigeordneter Krenzien, Gerrerlscl-aftsbeamter Fourier, Komm^ziairtt Klingspor, GenossensckMs-Sekcetar Krbhncr, Rechtsanwalt Rosenberg, sämtlich zu Gießen, Fa­brikant Allmendinger, Grünberg, Lehrer Daab, Lollar, Pfarrer Schickte; Großen-Linden, Stadt- ban-Jnspektor Weber, Lich.

Letzte Nachrichten.

Die Weucrbcratinig des Vf bene mittel- und LchiffahnSibkonimcuS.

sind "auf die Biümng und Tätigkeit des Beirats der amtlichen Fürsorgestellen sntngmnäh anzu-

ginnt die Ausführung der FilmoperetteWer nich ht der Jugend kützt"^__

Hochschulnachrlchten.

Die Straßburger Theologen und Frankfurt.

Er stellt die Grundsätze für die Durchführung der Kriegsbeschadigien- und Kriegshinterblie- benensürsvrgc auf; diese Beschlüsse bedürfen, um bindende Kraft für die Hauptfürsvrgestellen

dem Kriegsgericht begonnen, -ter Angeklagte ist des versuchten, vorbedachten Mordes aus einem Hinterhalt gegen Clemeneeau, gegen den Polizisteii Courant und den Soldaten Tecaudin beschuldigt. Göttin ist von anaränstischen Ideen erfüllt und stolz auf seine Tat; er zeigte keinerlei Reue. Die ärztliche Gutachten lauten auf volle Zurechnung-- fähigkeit. ___________

Medern. .

§ 5. Die Berufungen ut den Beirat erfolgen durck die Hauptfürforgestelle: sie wird die hnrt- schaf.lichen Organisationen der Untemehmer, Ar- lreitnehmer, Kriegsbeschädigten und Kriegslnntev« bliebenen in einer amllick>m Bekanntmachung auf- fordern, Vorschlagslisten bei ihr einzureich-n. ,

8 6 Untere Verwaltungsbehörden sind nt Städten von über 20000 Einwohnern die Ober­bürgermeister, im übrigen die Kreisämler.

"" 4 und 5 der Bekanntmachung

und 7 sinngemäß anzuwenden.

Gegen die Entscheidungen des Beirats ist die Beschwerde an die Hauvtsürsorgestelle zulässig, die, falls sie selbst nicht Eilst, die endgültige Ent­scheidung ihres Beirats herbei führt.

s 10. Die Landeszen ralbehörden bestimmen, welche Behörden untere Verwaltungsbehörden tat Sinne dieser Verordnung sind.

8 11 Als Grundlage für den Aufbau der Halchtsürsorgestellen sollen dort, wo noch organi­satorische Verschiedenheiten vorhanden sind, die be* stehenden Haupifürsorgeorganisationen der Kriegs- heschädiglenfürsorge unter tunsichster BerücksiiMi- Kg der für die Kriegshinlerbliebenenfürsorge kx> enden Einrichtungen dienen. Tosgleichen sind für den Auibau der örtlichen Fürsorgestellen nach Möglichkeit die bisherigen Einrichtungen der Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfür^

und Fürsvrgestellen zu erlangen, einer Mehr­heit >von zwei Dritteln ber abgegebeitey Stim­mensund der Zustimmung des Reichsarbeits­amts;

2. er erstattet dem Reichsarbeitsamte Gutachten:

3. er entscheidet als Schiedsrichter bei den 'Strei­tigkeiten zwischen den Hauptsür sorgest ollen über i tie ZustäNdigleit: ;

4. er verwaltet und verwendet die ihm für die Fürsorge zur Verfügung gestellten.Mittel.

In Fragen, die nur die Kriogs beschädigten - fürsvrge oder nur die Hinterbliebenenfürsorge be­treffen, entsckfeidet jede Abteilung selbständig und endgültig; in Fragen, die beide Fürsvrgegebiete berühren, entscheiden beide Abteilungen in gemein« samer Sitzung.

§ 5. Die Regierungen der Bundesstaaten er­richten für ihr Gebiet eine oder mehrere amtlich? Hauptsürsvrgestellen der Kriegsbeschädigten- und Kriogshmterbliebeileusürsorae"; auch i'ann für meh­rere Bundesstaaten oder Teile verschiedener Bun­desstaaten eine gemerniantc Hauvtsürsorgestelle er­

eignet sind. r. m ... .

Ta infolge der mtguitfngen Berhattnuse au, dem Bousbofsmarkt in absehbarer Zett mit einer regeren Bautätigkeit voraussichtlich nicht zu rech­nen ist, ist zunächst diejenige Arbeit zu betreiben, die hiervon unabhängig geleistet werden kann. Hierzu gehört vor allem die Gel andebescha \- sung Ferner ist es notwendig, daß frenverocitoe, vorhanden.' Güter, Bauernstellen, Gärtnereien, Handwerksbetriebe und Eigenwohnhau er, den zayl- veicl^n vorl-andenen Bewerbern namhaft gemacht werden Hierin sieht derHessische Liedlungs- aussämß", in dem sich der Landesv?,retn für Krtegcrhcimstä ten und der Ernst-Ludwig-Vorein M gemeinsamer, praktischer Arbeit vereinigt hoben, seine nächsten Aufgaben. ,

Wegen Bereitstellung von Siedlungsland steht der Siedlungsausschuß mit dem Staat, dem pri­vaten Grundbesitz und der Kirche in Fühlung. Tie Baust,ffvage wird im Benehmen mit dem zu­ständigen Stellen geprüft. Tie deni Ausschuß an- gegliederte Gütervermittlung nimmt An­gebote von Anwesen der obenerwähnten Art von Eigentümern und Vermittlern entgegen In wel- chcr Rech sfonn der SiedlungsausfckMff als ein» heitliche Landesstelle für das gesamte StedlungZ- und Heimst ä.tenwesen in Hessen auszugestalten ist, wird von ihm im Zusammeichrng mit oen muen amtlicl^n Bestrebungen zur Besck^ffung von swd- lungsland im Benehmen mit den zuständigen Be­hörden zur Zeit erwogen. In allen Streuen beä Landes sindZweigstellen des Hessismen Siedlungsausschusses" in. Bildung be- arissen. TiefeZweigstellen" sollen eine rege Füh­lung zwischen den obenerwähnten Organisationen >.nd dem Hessischen Siedlungsausschust anbahnen :ilib aufrecht erhalten und ihm durch unmittelbare Lkobachtinm und Feststellung btejemge Kenntnis uon den besonderen örtliänm VerhaltNiNeu ver­schaffen, die zu einer gedeihlichen Arbett unerlaß-

Berordnung

über die soziale Kriegsbeschädigten- und Kriegs hinterbliebenenfürsorge. Bom 8. Fichruar 191".

Die Rcichsregicrung verordnet mit Gesetzes­kraft was folgt:

§ 1. Die soziale Fürsorge für die Kriegs^ beschädigten und die Kriegshrnterbliebencii^ wird unter Mi Wirkung der Einzclstaaten und Selm, verwaltungskörperschaften nach Maßgabe btefer Verordnung vom Reictse übernommen. Tie Ttil- arbeil der freien Wohlfahrtspflege soll damit nicht eingesclrränkt werden.

§ 2. Bei dem Reichsarbeitsantte wird für die Durchsührung der im 8 1 Satz 1 bezeichneten ?luf- gabe einReichsausschuß der Kriegsbefd>abigten- und Kriegshinterbliebenensürsorge" crridjtet. Gis ist Körperschaft des öffentlichen Rechtes.

Ter ReichsauSsclmß besteht aus den beiden Abteilungen Kriegsbeschädigtenfürsorg^" und

beitnehmervertreter fein.

Tie Mitglieder des Bairats sollen int Bezirke der Hauptfürsorgestelle ihren Wohnsitz haben. Für Die Berufung ber Vertreter der Unternehmer, Ar­beitnehmer, Kriegsbeschädigten und Kriegshinter­bliebenen sind die von den Wirtschastsorganisatvo- nen der Unternehmer und Arbeitnehmer, sowie von den Kriegsbeschädigen- und Kriegshinterblie­benen Vereinigungen eiugereichten Vorschlagslisten

Kriegshinterbliebenenfürf>vrge".

Tie AbteilungKrie^beschädigtenfürsvrae" setzt sich zusammen aus je einem Vertreter der Lauvtsürsorgestellen (§ 5), einem Vertreter der Volksipende für Kriegsbeschädigte (Lubend-orfs- Spende) und mindestens je einem Vertreter solcher ^Bereinigungen der Krii^sbeschädigten, die ihre Wirksamkeit auf bas Reich erstrecken und eine ent- sprechwnde Mitgliederzahl haben.

Tie AbteilungKür- gshi.iterbliebenensürsorge" setzt sich zusammen aus je einem Vertreter der Hauptsürsorgestellen, einem Vertteter derNa- tionalftiftimg für die Hinterbliebenen ber im Kriegt Gefallenen", deren Selbständigkeit und Befugnis, frei über ihre Mtttel zu verfügen, unberührt bleibt, und mindestens je etnent Vertreter solcher Ver­einigungen der Hinterbliebenen, die ihre Wirksam­keit auf das Reich erstrecken und eine entsprechende Mitglieder-ahl haben.

Der Staatsfekretär des ReichAarbeitsamts ent­scheidet darüber, bei wÄchen Berernigungm die vorstehenden Voraussetzungen zutreffen und welche Vereinigungen mehr als einen Vertreter zu ent­senden jjaben. Er ist ferner befugt, auf dem Ge­biete der sozialen Fürsorge erfahrene Personen jedoch) nicht mehr als 5 in den Reichsausschuß zu berufen.

Die gleichzeitige Zugehörigkeit zu beiden Ab^ teilungeu ist zulässig. Beiden Abteilungen gehören der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des ReichfsaiisfchMsses auf die Tauer ihres Amtes an.

Tie Satzuna des Rcichsausschusses und ihre Abändermdg bedürfen der Genel/migung desStaats-

B e r l i n, 14. März. (WB..> Be<imn der Ver­handlungen in Brüssel. Xie in <5 pu a unter-» brodxncn Verhandlungen über bas .Lebens-* mittel-, Sötifsahrts-un d F inanzab- lo mme n wurdmün Brüssel am Donnerstag den 13. M ärz, 2 Uhr nachnri tags int 'HotelAltona wieder ausgenommen. Ten Vorsitz für die En­tente führte 'Admiral Wcmyn, für Deutschland Unterstaatssekrclär von Braun. Die Verhand- lungcu vertiefen bisher sehr ruhig mid Entsprechend den drei bcutid^n UntertjrmnuiLnicn für die Schiffahrt Vorsitzender Gel>einrrat tiger, für die LebenÄn'ttelversorgung Vor­sitzender Unierstaatsfekretär Braun wti> für die Finanzfragen Vorsttzetider Dr Melchior haben auch die Gegner auf den dem scheit Vorfchlag hin, drei entsprechende Unter kommt s- sionrn gebildet, welche mit den xeutfcben gc- meinsamc Kommissionsi itzungeu abhst en. xyn der Vollsitzung zur Besprechorng ber Lebensmitteloer- sorgung fpradi allein Hoover im Rainen der Alliierten Tie hauptsEich zur ^praÜM gebrach­ten Fragen betrafen die an ^outfchlmrd zu lie­fernden Lebensmittelmengen, sowie die Kontrolle der Bezahlung. Tie deutschen Vertrttererhoben leinen Einspruch. Rur ut der ^er trolle erhob sich eine Mernungsverfchtebenh-ert, da die Deutschen wollten, daß. die Konrrvlle durch deutsckw Militärbehörden ausgeüvt werde, wahrew) die Alliierten verlangen, daß sie in Hunden der deutschen Zivilbehörden liege, btc regelmäßig Be­richte und Statistiken zu liefern haben werden. Es wurde beschlösse n, bar; die Kon- entionbetreffenddieLebensmitter- ersorgung heute abend unterzeichn net roerben fall. - >mt b,Kr

Sitzung saMd eine Sitzung ber Schiffahrtskom^ Mission statt.

sorge zu beimtzen.

§ 12. Diese Verordnung tritt, soweit es sich um organisatorische Maßnahmen handelt, mit dem Tage der Verkündung, im übrigen für leben Bundesstaat an einem von der Landeszentralbe­hörde zu bestimmenden Tage in Kraft.

Weimar, den 8. Februar 1919.

Die Reichsregierung: Ebert. Scheidemann.

Tep Staatssekretär des ReichsarbeitsamtS: Bauer.

werden. _

> Ter Fürsorgestelle steht ein Bcirch zur Leite; j auf seine Bildung und lätigfcit sind die 82 b

Aus Stadt und Land.

Gießen, 15. März 1919.

Ta» Heimstätten- und Siedlungswesen in Hessen.

Ter Hessische Siedlungsausschußl schreibt uns: , v

Heule gilt es nicht nur die vorhandene tuteiv' schenkraft zu schützen, sondern sie zu erhöhen und m erneuern, denn bas Vaterland ntiit? wcrder aufgebaut werden. Kraft aber wurzelt rm Boden. TeLhalb ist es ein erstes Erford:niiz, bem hmn- gekehrten Krieger, dem arbeitenben Manne An- teü am vaterländischcii Boden zu fchoneu. ^.et .xyrt alles Guten und Eblen un Menfchen, aller Tüchtigkeit und allen Fleisfes ist die Familie: wenn gesundes Familienleben erhalten werden, .renn die Familie in diesem Sinne sich bewahren und auswirken soll, dann braucht sie eigenes Heim aus eigener Scholle!

In der praktischen Arbeit für diese hohe vater­ländische Ausgabe handelt es sich zunächft darum, scstznstellen, wie groß der Bedarf an Heim­stätten jeder Art ist. Man halt sich habet zweck­mäßige rweisc an die üblich geworbene Unter)ejei* düng zwischenMohnHeimstätten" d. st Ern sann-' lienhäusern mit Rutzgarten ufro., undWirlfäfatts- heimstätten", die aus einer Gärtnever oder einem Lndwittsckmf lick-cn Anwesen llenibäuerlicl^i U.m- sangs bestehen und nur für beruflich vorgebildete Bewerber mit angemessenem Bettiebskapttal ge-

Bekauntmachung

Dom 28. Februar 1919

Auf Grund der Reichsverordnung ooM 8. Februar 1919 über die soziale, KnegsbAchw- bigten» und Kriegshinterbliebeirenfürsorge (Reg> Bl. S 187> wird verordnet, wie folgt:

§ 1 Für das Gebiet des hessischen Staates wird die amtlicheHessische Hauptfürsorgestelle der Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbltebenenfür- sorge.in Tarmstadt" errichtet. _

§ 2. DieHessische Haiiptsürsorgeltelle der Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebeuensür- sorge zu Tarmstadt" wird dem Lalides-ArbeitS- unb Wirtschaftsamt angegliedert.

8 3 Leiter der Hauptfürforgestelle imd Dox- sitzender des Beirats ist der Vorsitzende deS Landee- Arbeits- und Wirtscl-aftsamtes. Stellvertreter des Vorsitzenden sind diejenigen Personen, die allge­mein zu seiner Stellverttetung befugt frnd odm von ihm mit seiner ständigen Verttettmg bet der Hauvtsürsorgestelle beauftragt werden.

§ 4 Als Mitglieder des Beirats sind ie zwei Vertreter der Kriegsbeschädigteii, ber Kriegshmtev- bliebenen, ber llntcrnebmer und der Arbeitnehmer, suwie vier auf dem Gebiet der sozialen Fürsorge erfahrene Persönlichkeiten zu berufen.

Die Mitglieder des Beimts sollen rM Bezirke der Hauptfürforgestelle ihren Wohnsitz haben. Für die Berufung der Vertreter der Unternehmer, Ar­beitnehmer, KriegsbeschLbigten unb KriegShinteS- bliebenen sind die von den Wirtsckaftsorganisa- rionen der Unternehmer und Arbeitnel;mer sowie von den Kriegsbeschädigten- und Kriegsbinterblio- lienenoereinigungen eiugereichten Vorschlagslisteinl maßgebend. , , . ,

Die Hauvtsürsorgestelle ist berechttgt, ihren Beirat in selbständige Abteilungen für die Str reg 5» beschädigten-' und Kriegshrwterb.iebrr^nfurforg- zu

--- Frankfurt a. M., 14. März. Zu dem Antrag auf liebemabmc der Strasburger Theo- loaieprofessoren in die hiesige Univerfttat fahtS beute abend das Universitäts-Kuratorium folgen-. den Beschlust: Tas Kuratorium nimmt davon Kenntnis, dast aus Anlaß der Lislosungen der Straßburger theologlfchen^ Fakultäten mieut bet Versuch gemacht werden soll, die Mtttel für bn thealogisckfen Fakultäten hierfür zu schaffen Das Kuratorium kamt Mar, um nicht dw bestehenben Einrichtungen zu schädigen, für

Mittel selbst nichts tun, würde sich aber fteuen, trenn dies den interessierten Kreisen gelmgen sollte, und erklärt sich bereit, alsdann die nötigen «chrrtdö Mr Errichtung der Fakultät zu unternehmen.

der Mtttel auf und entscheidet endgültig in ein- i-ctnen Fürsorgefällen über Beschwerden gegen »Str* rügung.'n der H auptwr sorge stellen.

§ 8. Bestelxn in einem Bundesstaat nwhrere Hauptfürsvrgeslellen, so lamr mm der Rcgienmg dieses Bundesstaats zur Walrrung der Einheitttch- keit der Furfvrgctätig'kcit eine amtlidie ,,^anbes- stelle der Kriegsbeschädigten- und Kriegshrnter- bttebenenfürforge" errichtet tvcrben.

§ 9. Für den Bezirk jeder unteren Dermal- lungsbeliörbe ist in der Reg.ll.einc amtliche Für- i'orgestelle zu errichten. Benachbarte Bezirke ober Teile von Bezirken können von dec Hmiptfürsarge­selle zu einem Fürsorgestelleubezirke üeremtgt

Airchliche Nachrichten.

Gottesdienst am Sonntag den 16. März (Reminiszere). Evangelische Gemeinde.

In der Stadtkirche. 9'/,: Pfc.-Ass. Schaefer; 11',' : Kinderk. f. d. Mark.-Gem. Pft.-Asi. Schaefer; 6: -ft. Mahr. - In der Iohanneskirche. 9*/t: )fr. Ausseld.; 11: Kmderk. f. d Ioh.'Gem. Pft. Aus- eld; 6: Pft. Dechtolsbeimcr; 8: Bibelbespr. tm Io. Hannessaal.-Im Konfirmandensaal fßicbigftT.56): Nachm. 2: Taubsturnmengottesd. u. hl. Abendm. Pfr. Dechtolehcimer. - Kirchberg. Dorrn. 10. - Lollar: Dorm. 10 Uhr.

Katholische Gemeinde.

6',.: Deichtgel; 7: Hl. Messe; gemeinschaftliche Kam. d. Jung!.; 8: Austeil. d. h. Komm.; 9: Hoch, amt m. Pred.; 11: Hl. Mess« m. Pred.; 6: Christenl.; darauf sakramental. Bruderschaftsand. ihenstag, abds 6; Fastenand. - Donnerstag, abds 8: Fasten- predigt. - Diaspora-Gottesd. am 16. März: Hungen 9' Lich 9',,.. '

WilsonS Ankunft in Paris.

' P a r i s , 14. März. MTB.) Präsident W i l - ij n traf heute Mittag hier ein und wurde von ^^t März. (WTB.) Ein Fimk-

sprach meldet: Wilson bestimmte zwei weib- licke Delegierte, ine die Mnenkanrschen Ar­beiterinnen auf der Friedens! onferewz vertreten sollen.

Die Vcrfaffuttstsfrasie in Oesterreich.

Berlin, 14. März. WB.^ Unter der lieber- schrift: Tie Brigade Liebknecht! gibt btc Äörienzeitung" folgende Meldung wieder, die ihr von eingewcister Sette zu ging: Es gibt in Peters- ' urg einen deutschen Soldatenrat, dessen VoMtzend:g ein gewisser Filter ist und früher als Fi'ui'.ralist in Berlin tätig war. Filter gibt in Petersburg irret Zeitungen heraus, namlitt ,2er Role Soldat",Tie zweite Internationale mbTer .Kommunist". Die Zcittingeii werde» i-t großen Mengen besonders nach Ostpreußen ge­rächt In Petersburg ist eine schule eingertdib?! worden, in d-:r die deutschen Kriegsgefangenen rm.

I bolschewistischen Sinne ausgebildet »verden Im \ I ganzen sollen in Pe.ersburg etwa 10 000 solcher : Propagandaleute ausgebildet werden, die als ent- lassen? Kriegsgefangene nach Teutschland zurück- kehren In Nrschniinowgerod und Samara wer­den die ans Sibirien zurückkehrenden Qkfangenr.: gesammelt. Aus ihnen wird dielueftlidy kom­munistisch: Division" ausgestellt werden, du ,etwa 20 000 Mann stark fetn soll. Die Truvm ist ge­gebenenfalls für einen Einmarsch in Teutfchland bestimmt, soll aber mehr Propaganda- als Kampf- truppe fein. Besonders geeignete Leute werden zurBrigade Liebknech." nach Petersburg geschickt, die jetzt etwa 50üü ')Jhmn stark ist. Tas ganze System ist so angelegt, daß, aus Sibirien heim­wandernde Kriegsgefangene entweder verhungern! ober in diese Organisation eintreten Müssen.

wenden. . t

§ 8. Di: Haup füri. rg' ell ut b lmiachttgt, iwitere Ausführungsanorduungen zu erlas,eu.

§ 9 Tie Verordnung tritt, soweit es sich um organisatorische MatznahMin handelt, mit dem Tage der Verkündigung, im übrigen am 1. Mai 1919 in Kraft.

Darmstadt, den 28. Februar 1919. Hessisches Landes-Arbeits- und Wirtschastsamt.

Raab.

Anordnung

über die Mwalzung von Preiserhöhungen für elektrische Arbeit.

Wien, 14. März. (WB.) Wiener Korrefp.- . Bureau. Ter Bersassungsausschuh zur Rationalverf'-mmlung nahm einen Ge­setzentwurf über die Volksl'trtretiing an, ber u a. ein Versassiingsreferendum durch die Voltsabslim- mung vorsieht, sowie die Zuständigkeit gegenüber der Lanbesgeseygebung abgrenzt. Ferner wurde ein Gesetzentwurf über die Organisation ver -L-taa- tenreaierung angenommen^ Die aus dem S t a a t s- fe f r e tär und den Staatsfekretaren be­stehende Regierung soll von der Natio­nalversammlung gewühlt werden imd ihr vermiiwortlich sein. Ter Staatsrat und das Staatsdirestoriimi werden aufgehoben. Ter Prä­sident ber. Nationalversammlung vertritt die Re-- publik nach austen. Ter Gesetzentwurf fiept Wetter eine Zusammenlegung verschiedener Dtattsamter vor Diejenigen für Äeusteres, Heer und Verlehrs- wesen sollen nür bis zum Anschluss an Deutf chlanb fortbcftebcu. Zur Vertretung des Staatskanzlers wird ein Vizekanzler bestellt. Bei ber Debatte stellte Staatskanzler Renner fest, baß bre Vor­lage auf Besprechungen mit ben Parteien beruhe^ Die Personensrage haft' bisher nickst Qi'egenftanb von Verhandlungen gebilbet. Die National­versammlung wälstt morgen den Hauptausfckstltz, auf dessen Vorschlag Samstag die Wahl ber Staatsregierung durch die Nationalversammlung

Auf Grund ber §§ 3, 5 Abs. 1 und 2 bei Verordnung vom 1. Februar 1919 über die schieds­gerichtliche Erhöhung von Preisen bei ber Liefe, rang von elektrischer Arbeit, Gas und Leitirngs- , iimffer (RGBl. S. 135), sowie des 8 1 der Be- sozialen Fürsorge erfahrene P«rföulichkeiten su 1 ^.rnntmachuna vom 1 Februar 1919 übei; bi-' Prüfen. Tie Zahl der .Kriegsbeschädigten, Kistegs-j- udsgericktliche Erhöhung von Prüfen bet bei Hinterbliebenen und Arbeitnehmer mutz gleich t*r . Lieferung von ZArischer Arbeit, Gas imb bei- W der übrigen Mttglieder des Beirats, die Zahl tungswaffer MGBl. S. 137) beftinrme ich: dcr Unternehmervertreter gleich der Zahl der Ar- Die Unternehmer von elektrisch betriebenen 1 Straßenbahnen unb Kleinbahnen, die Unternehmei' von Ladeftationen für Akkumulatoren und die Unternehmer von Betrieben der Elektrochemie und Elektrothermie sind berechtigt, wenn für die von ihnen zu bewirkenden Lieferungen und Leistungen infolge der Verordnung vom 1. Februar 1919 über die schiedsgerichtliche Erhöhung von Preisen bet der Lieferung von elektrischer Arbett, Gas und Leitungswasser ihnen eine besonders erheb­liche Erhöhung ihrer Selbstkosten entsteht. Er Höhung der vertraglichen Preise ihrer Lieferungen und Leistungen von ihren Abnehmern und von Tritten im Sinne des 8 1 Abs. 2 ber genannten Verordnung (Konzessionsgeber) zu verlangen.

Tie Anführung weiterer Arten vorr Ab« neuntem bleibt Vorbehalten.

Berlin, den 26. Februar 1919.

Ter Reichskommisfar für die Kohleiivertellung,

niaeqebenb.

Wo das Bedürfnis besteht, kann der Beirat tn selbständige Abteilungen für die Kriegsbeschädigten- und Kriegslnuterblicbenenfürsorge gegliedert wer- den; für die Zusammensetzung ber Abteilungen gelten Abs. 2 dieses Parag-raphen, § 2 Abs. 6 und § 4 Abs. 2 sinugcmäß.

§ 7. Der Beirat der Hauptfursvrgestelle be­schlieft in allen grundsätzlichen Fragen, stellt Richttinien für die Verwaltung und Verwendung

♦♦ Amtliche Personalnachrichten. Ernannt wurde am 6. März der Landgenchtsrat bei dem Landgericht ber Pravmz Rhernhessen Ge­heime Justizrat Georg Kolb zum Tirektiw bei diesem Gericht. Ernannt wurde am 7. Marz der Rechtsanwalt Justizrat Tr. Ernst R o s e n - berg in Gicsten zum Notar mtt dem Amtssitze zu Gießen als Tienstnachfolger des verstorbenen Notars Römheld. Ernannt wurde am 1. Marz ber Kreisamtsbureaugehilfe Rudolf nb-

lieb zu Mainz mit Wirkung vom 1. Marz 1919 ab zuM Kreisamtsgehilfen.

* Preise einst und letzt. Für einen derrenauzug bezalstte man im Friedmi, lyie Direk­tor Hirsche!-Friedberg tn ber Vmfammlung derVereinigten Landwirte von Frankfurt a M. statistisch nachwies, an Naturalien bemef.en 4 Ztr. Weizen oder 6 Maller Kartoffeln, heute 19 Ztr. Weizen bzw. 22 Maller Kstrtosseln, für 1 Paar Schuhe heule 5 Ztr. Weizen oder 6 Maltn KM- tofteln, für einen fNistwagen friiljer 30 Ztr. Weizen oder 50 Malier Kartoffeln, Ijeute 80 Ztr. Weizen ober 100 Malter Kartoffeln., Ein Toppelz-mw-u 40prozentiges Kali wertete einst 40 Psd. Wetzen, über 125 Pfd. Kartoffeln, heute loO Pfd. Wetzen über 225 Pfd. Kartoffeln. 1 Pft». Kernseife kostete früher 35 Pfg. gleich 3 W. Wetzem oder 20 P v, Karwffeln, heute 1516 Mark ober 150 Pst Weizen ober 200 Pfd. Kartoffeln. 1 Liter Biei mit 67 Prozent Stammwürze galt sonst 3 Pst. Weizen ober 11 Pst. Kartoffeln, 1 Liter Bier mit 12 Prozent Stammwürze gtlt yettte 9w. Weizen ober 17 Pfd. Kartoffeln. Eme Sämaschine ffie ftül>er 400, heute 1200 Mk., ein Gras- mdlyer 320, sttzt 900 Mk., 1 Kg. Bindegarn 1 bis 1 20 Mk., fttz 1417 Mk.

' * Lichtipielhaus, Dahnhofsttahe. Hqute de-