Donnerstag, b. Märziyjy
weg nicht ausgeschlossen Tas Gericht hat wenn .in Verfahren vor dem Schlickstuiigsausschustc schwebt, auf Eintrag einer Partei anzuordmen, baß die Verhandlung bis zur Erledigung tes Verfahrens vor dem Schlichtungsausschuß auSzu- 'eben ist. o t .
II. Durch § lö der vorläufigen Laiwarbeits- ordnung trnrb die Geltung des § 618 Ms. 2 und . bes Bürgerlichen Gesetzbuchs nidü berührt
B e rli n, den 24 Januar 1619
Die Rcichsregicrung.
Ebert. Scheidemann.
Der Staatssekretär des Reichsarbeitsamts.
Bauer.
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Rundlich. S^meuHbübttauJ ’y Bewirtung wä. i der Zeit oonokr Kn Ipr-ch-n wir lfdles.Wrge den Faii.
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Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gderheffen)
Swettes Blatt
M.55
Amtlicher Teil.
8 20.
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zwischen den eine solche nii
nächsten Marktorts zu vergüten.
§ 8. Wohnung, Landnuhung und mwere Lei-
Petr.: Einsendung der Kreisabdeckereiverzeichnisse für den Monat Februar 1919.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreils.
Wir erinnern Sie an die Einsendung der Ab» deckereiverzeichnisse für den Monat Februar 1919 Genaue Aufstellung ist unbedingt notwendig.
Gießen, den 3. März 1919.
Kreisamt Gießen.
_________I. V.: Weicker.
Verordnung
betreffend eine vorläufige LandarbeitSvrdmmg. Vom 24. Januar 1919.
stimmt.
V Soweit im Vorstehenden nichts Gegenteiliges bestimmt ist, gelten die Bestimmungen un, serer Bekanntmachung über den Verkehr mit (Stern im unbesetzten hessischen Gebiete vom 25. Januar 1919.
VI. Tiesc Bekanntmachung tntt am Tag' ihrer Verkündigung in Kraft.
Darmstadt, den 25. Februar 1919.
Hessisches Landesernährungsamt Neumann.
Bett.: Einziehung der Zehn- und Fünfpfennigstücke aus Nickel.
An dcn Oberbürgermeister zu Gießen, die Bürgermeistereien der Landgemeinden, die Ge- ineinderechner und die Rechner der Kirchen gemeinden, Stiftungen und israelitischen Re ligionsgemeinden.
Nachdem die Gründe für die Einziehung bet Nickelmünzen zu zehn und fünf Pfennig fortgefallen sind, empfehlen wir Ihnen unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 2. Juli 1918, diese Münz {orten nicht mehr zurückzuhalten und etwa ange- sammelte Stücke wieder dem Verkehr zuzuleiten.
Gießen, den 1. März 1919.
Kreisamt Gießen.
___________I. B.: Pennrich.
Bekanntmachung.
Setr'Ün^r^hirod6 auf die im amtlichen Teil der Gießener Anzeigers Nr. 53 vom 4. März 1919 ab gedruckten Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über Waffenbesitz vom 13. Januar 1919 machen nm- bekannt, daß die hiernach bis zum 15. März 1919 angeordnete Ablieferung von Schußwaffen nb Mu. nition bei der unterzeichnete«, Behörde, weideugaß, Ur. 5, zu erfolgen hat.
Gießen, den 5. MLrz 1919.
Das Polizeiamt Gießen. Gebhardt.
gesetzliche oder vertragliche Arbeitsbevrngungen bleiben bestehen. .
Die vorstehende vorläufige Landarbeit sord- nung erhält hierdurch bis zum Erlaß einer yite gültigen Landcrrbeitsordnung vom Tage betret» kündung dieser Devordmrng ab mit folgenden Maßgaben Gesetzeskraft:
I Wiw gemäß §§ 8, 18, 19 der vorläufigen
Dett.: Zuckerverbrauchsregelung.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Auf Grund des § 2 der Bekanntmachung vom 15 3anuar 1918 (Kreisblatt Nr. 5) wird bekannt, qeaeben, daß die für den Monat Februar 1919 zu- stehende Zuckermenge in Höhe von 750 gr auf den 6opf der Bevölkerung zur Ausgabe gelangt
Es können auf die Zuckermarken 97, 98 und 99 je 250 gr = 750 gr Jucker für den Monat Februar bezogen werden.
Mit Ablauf des 25. Ttän ds. Js. verlieren bte Marken 97, 98 und 99 ihre Gültigkeit.
Wir beauftragen Sie, diese Verfügung ortsübhd) bekanntzumachen.
Gießen, den 3. März 1919.
Kreisamt Gießen.
I. V.: vr.Siegert.
bnung der Schl ichtnngSausschu ß anal er zu verbuchen, eine (Sungurtff Parteien herbeizuttihven. Kommt ;cbt zustande, fv erfolgt die in den eslimnnmgen vorgesehene
düng durch einen Schiedsspruch. Auf tue örtliche Zuständigkeit findet (§ 22 Abs. 1, auf t«s Verehren finden die §§ 23 bis 26, §§ 27, 28 Ws 1 und § 30 der Verordnung über Tarifverträge, Arbeiter- und AnqestelltrnauSschüsse und Sefauh- tung von ArbeirSstreiriakeiten vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 1456) entsprechende An- roenining. Durch das Verfahren vor dem SchlichtungsauSschusse mttb der ordentliche ovechts-
«* Verband bildender Künstler in Hessen. Am 21. Februar wurde in Darmstadt in einer zahlreich besuchten Versammlung die Gründung eines Verbandes bildender Künstler in Hessen be- schloffen. Für die Vertretung der Interessen der bildenden Kunst in Heffen ist damit eine gesunde Grund- läge geschaffen. Das Bedürfnis nach emem Zusammen- schluß der bildenden Künstler war schon vor dem Kriege in allen Gegenden Deutschlands lebendig. Mißstände vor allem auf dem Gebiet des Ausstellungswesens und der öffentlichen Kunstpflege wurden Überall empfun- den Ihre wirksame Bekämpfung war aber nicht möglich, solange die Künstler sich nicht entschlreßen konnten, über Gegensätze künstlerischer Anschauungen hinweg zu sehen und sich zur Vertretung gemein- famer Interessen zusammenzufinden. Die Revolution hat auch hier neue Anstöße gegeben. Wie in Heffen haben auch in München und Thüringen die bildenden Künstler Verbände gebildet. Andere Bezirke werden folgen und es ist zu hoffen, daß sich Über den einzelnen Verbänden eine dauerhafte Organisation der bildenden Künstler Deutschlands bilden wird. Die Gründung des neuen Verbandes ist in Heffen unter qüuftigen Vorzeichen erfolgt. Mit Überwältigender Majorität haben sich ihm bte Maler, Bildhauer, Architekten und Kunstgewerbler Hessens angeschloffen. Nur wenige haben sich bisher ferngehalten und die Gefahr einer Zersplitterung der Kräfte besteht nicht. Auf diesem Zusammenschluß von Künstlern aller Richtungen beruht auch die Zuversicht, daß der neue Verband stets das Gesamtintereffe der bildenden Kunst vertreten wird, unabhängig von Eliguenwesen und «Parteien. So ist zu hoffen, daß die Arbeit des vorläufigen Vorstandes unter Vorsitz von Gehetmerat Pützer in Darmstadt bald zu einer gesunden Organisation auf dem (Bebeite der bildenden Kunst führen wird.
Letzte Nachrichten.
Beschlüße des deutschen StaatenauSschusscS.
Weimar, 5. März. (WTB.) In der am 4. März anter dem Vorsitz des Reichsministers des Innern Dr. Preuh und des Reichswirtschaftsministers Wtffell abgehaltenen Sitzung des Staatenausschusses wurde dem von der Nationalversammlung angenommenen Entwürfe des Uebergangsgesetzes, des Gesetzes über die Bildung einer vorläufigen Reichswehr und des Gesetzes zur Durchführung der Waffenstillstands- bebingungen zugestimmt. Ferner erklärte sich der Staatenausschuß mit der Einbringung der Entwürfe des Sozialisierungsgesetzes und des Gesetzes über bte Kohlenwirt chaft an bte Nationalversammlung em- oerstanben. Dabei gab der Vertreter der Reichsregierung zum Sozialtsierungsgesetz die Erklärung ab, baß, soweit Unternehmungen ber tn § 2 dieses Gesetzes bezeichneten Art sich tm Besitze von Gltebstaaten befinben, das Reich sich bei gerne,nwirtschaftstcher Regelung den Gliedstaaten über bereit Interessen aus« «nandersehen werde.
Die Lage in Berlin.
Berlin, 5. März. (WTB.) Die Erschießung eines Spartakisten, der mit einer Handgranate ein Tor des Polizeipräsidenten zu sprengen versuchte, war vormittags das Zeichen zu fortgesetztem Feuern auf das Gebäude, Nachmittags versuchten etwa 80 Zwi- llsten und Matrosen bas Dienftgebäube in der Ma- gaZinstraße zu stürmen, wo die zur Besatzung des Pclizeipräsidiums gehörige Artillerie untergebracht war. Der Angr-ff wurde nach einstündigem Kampf durch Regierungstruppen und Schutzleute abgeschlagen.
Detlin, 5. März. (WTVft Die Setzer und Drucker des Wolfffchen Telegraphenbureaus sind kurz nach 9 Uhr abends in den Ausstand ge- treten. Infolgedessen muß bas Bureau von der Versendung seiner gedruckten Ausgaben absehen.
Berlin, 5. März. (WTB.) Heute ist in Ber. lin keine Morgenzeitung erschienen, da gestern abend alle Setzer und Drucker in den Ausstand traten.
Bremen.
Bremen, S. März. (WTB.) Der Generalstreik kann als beendigt angesehen werden. Der Einundzwanzigerausschuß sieht die Forderungen der Arbeiter als erfüllt an und fordert demgemäß bte Streikenben auf, in ben Betrieben die Arbeit wieder aufzunehmen.
Eine Einigung im mittcldcntschen Streikgebiet.
Berlin, 5. März. (WTB.) Heute fanden unter dem Vorsitz des Reicharbeitsministers Bauer Ber- Handlungen mit den Vertretern der Streikenden tm mitteldeutschen Streikgebiet statt, die zu einer völligen Einigung führten. Die anwesenden Arde.t- geberoertreter stimmten für ihre Person den getroffenen Vereinbarungen zu und versprachen, in ihren Kreisen für die sofortige Durchführung einzutreten. Der Reichsarbeitsminister verpflichtete sich seinerseits dazu, durch unmittelbare Einwirkung auf die Organisationen der Arbeitgeber den Abmachungen den nötigen Nachdruck zu verleihen. Zu b esem Zweck wirb in ben nächsten Tagen eine Besprechung ber Regierung mit den Vertretern ber zustänbigen 2Irbeitgcberorgani|atton in Weimar ftattfinben. Die Vertreter ber streikenden Arbeiterschaft verpflichten sich, für die sofortige Wie- deraufnahme ber Arbeit einzutreten.
Ein Beschluß des Münchener RätekongresscS.
München, 5.März. In ber heutigen Rachmit- tagssihung bes Rätekongresses würbe ein Dringlichkeitsantrag Dr. Löwenfelb mit großer Mehrheit angenommen, bernzufolge bie Vertreter aus ben Reihen ber Mehrheitspartei unb ber Unabhängigen Sozialbernokraten sich erneut mit ben am 12 Januar ht ben bayrischen fianbtag gewählten Abgeorbneten der Mehrheiispartei zusarnmenfinden, um eine (Einigung anzustreben. Die Verhandlungen werden am Freitag beginnen. An ihnen werden je sieben Der- treter der Mehrheitssozialisten sowie der Unabhängigen Sozialdemokraten unb bes Bauernbunbes teil-
Vorläufige Landarbeilsordunug.
fel. Für die Betriebe der Lomd» unb Forsd- aft einschließlich chcer Neben betriebe gelten rschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über den Dienstvertrag, ergänzt durch die nachfolgenden Bestimmungen. ,
8 2. In Betrieben der Land- und (Wrftttnrt- schäft einschließlich ihrer Nebenbetrieb«, rjtr welche ein Tarifvertrag nickst besteht, sind DienUvertrage mit mehr als halbjähriger Tauer schriftlich ab- jpischließen, sofern darin Bezüge nickst barer Art zugesichert ftnb. Ten Dienstverpflichteten ist aus Berlangen eine VerwaAsabschrift anszuhätstugen.
8 3. Tie tägliche Höchstarbeitszeit brträgt in vier Monaten durchschnittlich acht, in vier Mcmattn durchschnittlich zehn und in wetteren vier Monaten eli Stuichen. Darüber hinaus geleistete lieberihntben sind besonders ju verMtten.
§ 4. In die Arbetts-ett sind die Wege vom Hofe xnr Lfibett «nb von der Arbest rum Hpfe
hingen die keinen MarDvert haben, sollen, wenn ic al-- Teil der C-ntlohmnna vom Arbeilgeber zai- gesicb-.ct sind, mit ihrem Geldwert schriftlich feit- gesetzt werden. Ist dies unterblieben, so entscheidet in Streitfällen der Schlichtungsausschuß.
8 9. In Jahresverträgen darf die Entlohnung auf oje verschiedenen Jahreszeiten nicht immun- messen verteilt sein, so daß di« Entlohnung m der Winter-eit in auffälligem Mißverhältnisse zu der auf sie entfallenden Arbeitslenhrng und zur Entlohnung für das gan^e Jahr steht
8 10. Lolnveinbehaltungen zur Lickierung des Schadenersatzes bei widerreckst.lickstr Lösung des Vertrages dürfen ein Viertel des fälligen BarloyneS txt einzelnen Lohnzahlung und im Gesamtbetrag die Höhe des fünfzehnfachen Ortslobns rm Sinne der RcicksSversickserungsordnung nicht übersteigen.
§ 11. Als Vergütung für eine Neberstundc soll mindestens ein Zehntel des -Qrtslohnes im Sinne der Reichsversick--?rung-Sordnung mit 50 vom Hundert Aufschlag zng.unde «logt werden.
8 12. Fütterung und Pflege der Tiere, sowie sonstige naturnvtwcichch? A.bciten sind ;Old)at Arbeitern, welche diese Arbeiten nickst allgemein ver- tcaglich übernommen haben, als lieberirunden zu vergüten Andere dringliche Arbeiten an Sonn- und Fe?-agen sollen mit mindestens dem doppelten SDrtetoM. im Sinne der ReichSver!ick>erungsord^
Aus Stadt and Land.
Gießen, 6. März 1919. |
Streikbeilegung in der hiesigen ]
Metallindustrie. '
Nachdem den Forderungen der Arbeiter 1 6er Firmen Hetzligenstädt, Bänninger und < Schaffftaedt von feiten der Arbeitgeber eine 6—SOproz. Lohnerhöhung zugebilligt worden ist, die Gewährung von garantierten । Stundenlöhnen jedoch abgelehnt wurde, hat die Arbeiterschaft der obengenannten Firmen folgende Resolution beschlossen:
„Die Arbeiterschaft der Firmen Hevligen- staedt, Bättninger und Schaffftaedt nimmt die getroffenen Abmachungen unter Protest an. Sie erklärte daß wenn die in Aufsicht stehenden Negierungsmaßnahmen ihnen keine Mindestlöhne garantieren, sofort der Schlichtungsausschuß angerufen werden soll. Sie er- Närt sich «ferner jederzeit bereit, erneut in den Aus stand zu treten, wenn durch andere Mit»- tel keine Einigung zu erzielen ist."
Durch die Annahme dieser Resolutlon scheint der Streik vorläufig beigelegt.
♦
* Waffenbesitz. Das Polizeiamt macht bekannt, daß bis zum 15. März 1919 die Ablieferung von Schußwaffen und Munition auf dem Polizeiamt, Weidengafie Nr. 5, zu erfolgen hat.
Starkenburg und Rhemhessen.
*• Bensheim a. Bergstr., 4. März. Hier ent» ftanb am Sonntag abenb burd) verschiebens Bensheimer junge Burschen eine schwere Messerstecherei, ber bis jetzt twa 5 Personen zum Opfer fielen.
Hessen-Nassau.
--- Frankfurt a. Bl., 4. März. Die amerikanische Kommission ist, nachbem sie noch bas Lebensmittelamt eingehend besichtigt unb hier an ber Quelle über die Ernährung der Frankfurter Beoölke- rung sich unterrichtet hat, heute mittag im Auto nach Darmstadt abgereist. Bon dort aus wird sie sich nach Mannheim begeben.
Turnen und Sport.
•• Der Turnverein von 1846 hat seine Halle wieder instand gesetzt und hält am Sonntag vormittag 9 Uhr bte erste Turnstunbe ab. In ber heutigen An- zeige ruft ber Verein Alle, die einst in seinen Rethen standen, zum Wiedererscheinen auf unb weist auf die edlen Bestrebungen, die Jugend körperlich zu er- tüchtigen, hin.
Kirchliche Nachrichten.
Israelstische Heligfonigemelnbe. Gottesdienst in der Synagoge (Süd-Anlage). Samstag den 8. März: Vorabd.: 6.00; morg.: 9.00; abbs.: 6.25 u. 7.05. - Israelitische tteNglomgesellschaft. Sabbatfeier am 8. März: Freitag abb.: 5 50; Samstag norm.: 8.30 Prebigt; nachm.: 3.30; Sabbatausg.: 7.05. Wochen- gottesb.: morg. 7.00, abbs. 5.30.
Kunfi unb Wissenschaft.
mmg vergütet wertren. . , .
§ 13. In Betrieben, in denen em Arbeiter- - ausschuß bestecht, ist nach dessen Anhönmg eine ?lrbeitsordmmg zu erlassen und an sichtbarer stelle ' auszuhäugen. Sie muß Bestimmungen eiithaltcn über die Arbeitszeit, sowie über etwaige Stvafen und über die Berrvendung der Strafgelder, die mir . um Besten der Arbeiter des Betriebes zulässig ind.
§ 14. Arbeiterinnen, die cm Äausweien zu versorgen haben, sind so früh fron der Arbeit zu entlassen, oaß sie eine Stunde vor der Lmupt- mahlzeit in ihrer L>Luslichkett efittreffen. An den Tagen Vvr Weihnachten, Ostern und Pfingsten sind ie von der Arbeit entbunden.
Arbeiterinnen, die ein größeres HauSwesen zu versorgen, insbesondere auch Gehilfin, die nicht ,ur eigenen Familie gehören, zu beköstigen haben, ind abgesehen von Notfällen, nur insoweit zur Arbeit zu verpflichten, als dies ohne erheblich- Beeinträchtisuny ihrer häuslichen Pflichten zu-
15 Wohnungen sollen in sittlicher und ge- ftrttdhcitlicher Beziehung einwandfrei und für Verheiratete unter Berücksichtigung der .Kinderzahl und Geschlechter ausreichend sein. Wohnungen der Ledigen sollen Heizbar verschließbar und mindestes mit Bett, Tisch, GtuU, verschließbarem Sckvanke und Wastchgelegenhett ausgestultet sein.
8 16. Wickttiger Grund zur sofortigen Löiung des Vertrags ist jeder Umstand, mit Rücksicht auf den die Fortsetzung des Dienstvertrages einer Vertragspartei nicht mehr zngenmtet werden kann.
Svlck^e Gründe sind insbesondere Tätlichkeiten, grobe Beleidigungen unsittliche Zumutungen im Arbeitsverhältnisse, beharrliche Berweignung oder grobe Vernachlässigung der Dienstleistungen, ttric- derholt unpünktliche Lohnzahlung anhaltendi schleckste Kost und gesundheilsschädliche Wohnung. Politische und gewerkschaftliche Betättgung ist kein Entlo ssu ngsgrund.
§ 17. T-ienstpervflichteten mit eigenem Hausstand steht bei vorzeitiger unverschuldeter Auflösung des Tienstvertrages für sich oder ihre Familie die Benutzung der vom Arbeitgeber gewährten Wohimng bis zu drei Wochen nach Vertrags- ende ohne Vergütung zu, svfirn der Vertrag nicht ohnehin vorher abläuft.
Xxit der Tienstverpflichtete die vvrzeitiae Beendigung des Vertrages verschuldet, so steht ihm die Benutzung der Wohnung nur bis zu zwei Wochen gegen Vergütung zu, foferu der Vertrag nichi vorher abläuft, ober sofern ihm nicht einet andere angemessene Unterkunft zur Verfügung gestellt wird.
8 18 Bei vorzeitiger Beendigung dos Drenst- vertzaltnisseS sollen den Tienswerpslichteten von den ifm vom Arbcttgeber gewährten Lande bi£ Früchte öt einem seinen bisherigen Leistungen ent- fprechenden Anteil unter Zugrundelegung des Durck.schntttSeriirages der Fläche zustehcn. , Bei Streitfällen entscheidet der Schlichtungsaus>'chus-
8 19 Renten irgendwelcher Art, insbeso:: - berc Kriegsbeschädigten- und Hinterbliebenenrenten, oürfai auf den Lohn nicht angerechnet werden.
Bei Streitfällen darüber ob der den Kriegs- . beschädigten oder anderen Mtnderleistimgssäbig.w ' bezahlte Lohn ein angemessener ist oder ob die . solchen dlrbeitern zugemutete Arbeit der Leistung^- fähigfitt entspricht, entscheidet der Schlichtung-^ ausschuß.
Bekanntmachung betreffend Ergänzung der Bekanntmachung vom 25 Januar 1919 über den Verkehr mit Eiern tm unbelebten hessischen Gebiete vom 25. Febr^ 1919.
I Die Äbgabepflicht von Eiern wird auch auf die Entenhalter ausgedehnt.
Für die Bemessung dieser Abgalx'vsliÄt ist dec bei der Viehzählung vom 4. Dezember 1918 sestgestellte Stand der Entenhaltnng efistchtießfich der Enteriche maßgebend. „„ . v
II. Jeder Entenhalter ist verpflichtet, für tede Ente 15 Eier abzuliefern, und zwar spätesteits bis zum 31. Mai 1919. Für Enteriche und schleck» legende Enten wird ein Abzug nicht gewährt; auch findet keine Freilassung von Eiern auf den Kopf der Entenhalter und ihrer §>aushaltungsmtt glieder statt. „ ,
UI. Entsprechend der Zähl der Entenhaltung legt die Landeseierstelle jeder Gemeinde eine bestimmte Enteneier-Liefirungspflicht auf. Tie (&> meinten sind verpflichtet, diese Lieferungspsttcht entsprechend ter Zahl ter festgestellten Entenhaltungen auf die einzelnen Entenhalter umzulegen.
Tic Gemeinten haften für die Erfüllung ter für sie sestgesetzten gesamten Lieferungspsttcht.
IV. Ter Preis, der den Entenhaltern Für das Entenei zu befahlen ist, beträgt 25 Pf. Tie L>öchst^ischläge zu tem Erwerbspreise bis zum Bei- braucherpreise werden von ter Landeseterstelle be-
Bekanntmachung.
Betr.: Ausbruch ber Räube bei je einem Pferbe bes Friebrich Keller unb Karl Heibt in (Brünberg, Heinrich Knöß I. in Quedtbom unb des August Schrnibt in Stockhausen unb ber Wilhelm Heß Witwe in Münster.
Bei je einem Pferbe ber Obengenannten würbe die Räude festgestellt. Die Sicherheitsmaßregeln wur- den angeorbnet.
Gießen, ben 1. März 1919.
Kreisamt Gießen, ____________J.V.: Welcker._____________
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- unb Klauenseuche zu Großen-Lftiten.
In Großen-Linden ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Die Gemarkung Großen-Linden bildet einen Sperrbezirk. Lang-Göns, Leihgestern unb Klein-Linden sind Beobachtungsgebiet.
Für den Sperrbezirk bzw. die Beobachtungs- bezirke gelten die Bestimmungen I unb II unserer Bekanntmachung vom 12. XL 1914 (Kreisblatt Nr. 70 vom 17. XI. 1914).
Gießen, den 4. März 1919.
Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.
nehmen.
Wilsons Rückreise nach Frankreich.
Neuyork, 5. März. (WTB.) Wilson ist heute um 8 Uhr 15 morgens mit bem Dampfer „George Washington" nach Frankreich abgereift.
Amerika und der Friede.
W a s h i n g t o n, 4. März. (Reuter.) Senator L o d g e hat einen Entschlußantrag ausgearbeitet, wonach der Senat erklären soll, daß er den Völkerbundp lannichtbtlltge und daß die amerikanischen Unterhändler beauftragt werden sollen, sich sogleich mit dem Abschluß des Friedens mit Deutschland zu beschäftigen. Lodge sagte: Wenn die Abstimmung über diesen Antrag vor der Vertagung des Kongresses nicht mehr vorgenommen werden kann, sind bte Parteiführer bereit, eine Erklärung zur Unterstützung des Antrages einzureichen, bte bte Unterschriften vieler Senatoren träat. Lodge verlangt, daß die Frage des Völkerbundes später eingehend geprüft werden solle. Infolge des erhobenen Widerspruck-es kann der Antrag nicht mehr in der gegenwärtigen Seffwn des Senates erörtert werden, die heute nacht endet. Lodge verlas die Namen von 37 Senatoren des neuen Senates, die die Entschließung unterstützen. Da diese Zahl ein Drittel der gesamten Mitgliederzahl des Senates überschreitet, reicht sie aus, um die Natrffkatwn des Friedensvertrages zu verhindern, für dessen Annahme eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist.
Dcutschlaud und die Schweiz.
Bern, 5. März. Nach einer Darlegung bes schweizerischen Ernährungsbirektors über bie Ernäh- rungsfrage ist bie Schweiz mit ihrer Phos phorversorgung burd) Thornasschlacken allein au Deutschlanb angewiesen. Ms Gegenleistung würbe bie Schweiz bie Ausfuhr von Fleischkonserven ge- statten.
Eine sonderbare Kundgebung in Paris.
Paris, 5. März. Laut einer Havasmelbung hat heute vormittag ein fjanblungsangefteQter Kieler, ein russischer Hube, in ben Ehrenhof bes (Eltjfee hineingeschossen, ohne jemanben zu treffen. (Er erklärte, er habe eine politische Kundgebung machen wollen.
T« Verbände landwrrtschiffticher Arbeitgeber und Arbeitnehmer falten mittels Vereinbarung, die durch die Bekanntmachung des Staatssekretär- ves ReichsernälTruugSam s vom 22. ydovemter 1918 (Deutscher Neichsantzeiger Nr. 2,8 vom 2o. November 1918) in Kraft gesetzt wvrden tit, den Reichs-Bauern- und Landarberlerrat in Berlin geschaffen. Die in ihm zusammengesck/lossenen Skr- bänte haben unter dem 20. Dezember 1918 btzw., 23. Januar 1919 die nachstehende vorläufige Landarbeitsordnung vereinbart:
einzurechnen, nicht dagegen bie Arbeitspausen sowie die Fülterungszetten bei den Arbeitsgespannc:
8 5. Während de« SvnuneLhall'jahrs sind täglich mindesten- zwei Stunden Ruhepause zu gewähren.
8 6. Ter Barlohn ist in der Regel wöchentlich zu zahlen. ~ ,
§ 7. Die als Teil des Lohnes pereuibarl- .r Naturalien sind in Waren von mittlerer Beschaffin- hctt ter Eritte zu liefern und in ber Reael nach metrischen Maßen und Gewichten zu bemessen.
Tic Lieferung hat in ber Regel vierteliährlich zu erfolgen, sofern Art und Gebrauch ter Natuvcü- bczügc nicht eine auf längere oder kürzere Zeil bemessene Lieferung erfordert.
Nicht lieferbare Naturalien sind in bar nach tem amilid)en Erzeugerl)vchstpreis ober, wenn ein olcher nickst besteht, nach dem Marktpreis des


