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Nr. 52 Zweites Blatt Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberheffen)Montag, 3 März (W

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valüren 432.

Amtlicher Teil

130,85

und

Städte

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Scheide mann

Ebert

Gießen, den 1. März 1919.

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2.

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28 090,99

755 140,84

5 767,10

212 648,12

5 584,60

1 611,42

1 006,18

15 716,23

541,39

in in in

barem Vorrat. .

Vorlagen . . . Ausständen. . .

Summe wie oben

177 805,70

906,18

Die Einnahme beträgt . Die Ausgabe beträgt

Verglichen bleibt Rest dieser besteht:

Der Streik in ifje, Scherl und

Berlin, 3. M-ärz. den Zcitungsbetricben Ull

i che n.

Gießen, den 25. Februar 1919.

Kreisamt Gießen.

I. B.: vr. Siegert.

für das Rechnungsjahr 1914. Bezeichnung der Rubriken

Ausgabe

Ter Staatssekretär des Reichsarbeitsamtes Bauer.

feindlichen Besetzung der Fanggebiete der Darmstadt und Mainz.

Darmstadt, den 19. Februar 1919.

Hessisches Landes-Ern ährungSamt. Neumann.

Einnahme

./«: 31

108 327,35

10 877,25

415 867,62

375, -

Gberhessischer viehhandelsoerbanü.

Ter Vorsitzende: Prof. Rosenberg,

ine alliierten Vertreter für die Verhcrndbmgen über die Lebensmittelversorgung Deut sch! ands imb die damit zusammenhän- genben Finanz fragen und Schisfahrtssragen am 4. Mär^ einhefien mürben. Ihre erste Zuiammeu- kunft mit den deutschen Telegierten sei für Diens­tag den 4. März nachmittags 6 Uchr vorgesehen.

Der Streik bei ben Berliner Zeitungen.

Büxenstein dauert noch an.

Die Stadtverordnetenwühlen in Frankfurt a. M.

Frankfurt a. M., 2. März. (WB.) Bei recht mäßiger Beteiligung (vielfach machten nur 50 Prozent der Waftlbcrochtigten von ihrem Wahl­recht Gebrauch) stunden heute die Wahlen zur Stadtverordnetensitzung ftatt. B s yiwff Uhr nachts waren aus 130 von 172 B.'zirkeu fol­gende Crg2b1ri.se beTonrut: Mittelstai td 4073, Deutschnationale Volkspartei 7867, Unabhängige Sozialdemolvatisch? Partei 10 793, Den sck>e Voll's- par.et 12115, Zentrum 16 923, Demokraten 29 976, MehiHeitsiozialislen 48 884, Bund der Jn-

V e t r.: Rechnung der Provinzialkasse Oberhes^en für 1914.

Auszug

aus der von der Oberrechnungskammer festgesetzten Rechnung der Provinzialkasse der Provinz Oberhessen

zu lagern, der für andere Zwecke zugeteilt wor­den ist.

§ 3. Tie Hersteller von Süßigkeiten, tue Zucker von der Zuckerzuteilun^sstellc zugeteilt er­halten, haben in der Regel ihre Erzeugnisse an die Zwischen- und KIciiilMdler, mit denen |te im Wirtschaftsjahr 1914/15 in Geschäftsverbindung gestanden haben und die ihre Handelsbetricke noch wesentlich so wie 1914/15 ausüben, auf deren Verlangen nach dem Verhältnis ihrer eigenen jetzigen Zuckerbezüge und nach dem Verhält,ris her Bezüge der Abnehmer im Wirtschaftsjahr 1914/15 zu liefern; als wesentliche Veränderung, die von der Lieserungspflicht befreit, gilt auch wenn ein Kleinhändler nicht mehr Kleinhandel betreibt. Aus­genommen von oieser Vorschrift sind die Liefe­rungen an folrfjc Betriebe, die durch Anordnungen über die Stillegung von Betrieben verpftichtet sind, den ställg.'leglen Betrieben Ferrichoare zu liefern. Stillgttcgte, aber mit Fertignxrre belie­ferte Betriebe haben die gleiche Pflicht zur Be­lieferung ihrer alten Abnelnner.

Eigene Kleinverlaufsstellen der Süßigkeiten» Hersteller stehen hinsichtlich der Versorgung der anderen Kundschaft gleich

1. Rest aus ftüherenFahren

3. Allgemeine Verwaltung

4. Kreisstraßen . . . '.

5. Unterricht, Wistenschast und Kunst.....

6. Gesundheitspflege . .

7. Landwirtschaft, Gewerbe und Verkehr ....

8. Beihilfen......

9. Kapitalzinsen ....

10. Agiogewinn, Zinsvergü­tung und Reichsstempel­steuer .......

11. Zurückzuempfangende u. auszuleihendeKapitalien

12. Aufzunehmende und zu- rückzuzahlendeKapitallen

13. Uneinbringliche Posten und Rachläfle ....

14. Ausstände.....

15. Kassenvorrat ....

18. Beiträge und Zuschüsse

Letzte Nachrichten.

Die Ankunft der Ostafrikauer in Berlin.

Be rlrn, 2. März. 114 Mitglieder unserer heldenmütigen ostafrikanischen Kämpsertrnphe, 27 Offiziere, 37 Unlewsftzierr und Mannschaften, un­ter Führung des all verehrten Kommandeurs Ge­neral v. Lettow-Borbeck, hxrien heute nach­mittag aus dem mit Lorbeerbäumen und Blumen geschmückten Lehrter Bahnhof ein, mit ihnen der Gouverneur von Teutsch-Ostafrika, Dr. Schnee, der sieben Jahre an der Spitze der .Kolonien stund. Nachdem v. Letbdw-Äorbeck die Ehcenlompagnie abgeschritten hatte, wollte das Begrüßen kein Ende nclymcn. General v. Winterfeldt sprach im Auftrage des Generalslabs warme Dankesworte. Mancher alte Afrikaner wie Tr. Zmtgraff, der einst am abessinischen Hofe Minister gewesen ifm drückte unseren Helden kräftig hie Hände. Mm. überschüttete sie mit Blumen und stärkte die Heim- gcfelyrtcn durch ein festliches Mahl. Vor dem Balinhof hatte sich inzw.schen eine tcrusenbköpfi.ge Marge anA'sammelt. Als unsere Hel.e., den Bahn» ft>f verließen, spielte die Kapelle dcs Garde-Füsi-- lier-Rogiments. Stürmischer Jubel der großen

495 444,51

1 216 799,63

Ausführung- - Bestimmungen

zu der Verordnung über den Verkehr mit Süßigkeiten. Vom 28. Januar 1919.

Auf Grund des 8 5 der Verordnung über den Verkehr mit Süßigkeiten vom 28. Dezember 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 1471) wird bestimmt:

§ 1. Tie Zuckerzuteilungsstelle für das deutsche Süßigkeitsgew-erbe in Würzburg beliefert mit Zucker alle Süßigkeitenbetriebe, die im Wirtschafts­jahr 1914/15, dem Zeitraum vom 1. Oktober 1914 bis 30. September 1915, mindestens 52 Doppel­zentner Zucker verarbeitet und ihre Erzeugerisse nicht m &r Hauptsache zum Verbraucht innerhalb ihres Kommunalverbandes an Verbraucher oder Kleinhändler abgesetzt haben.

Marktreisende erhalten von der Zuckerzutei- lungsstelle Zuckerbczugsscherne, wenn sie im Wirt­schaftsjahr 1914/15, dem Zeitraum vom 1. Ok­tober 1914 bis 30. September 1915, mindestens 26 Doppelzentner Zucker verarbeitet haben. Kann nur die Menge für einen Monat festgestellt wer­den, so gilt als Jahresbedarf höchstens der acht­fache Betrag eines Monats.

Die anderen Süßig^itenbetriebe und Martt- reisenden werden von dem zuständigen Kommunal­verband nach Maßgabe der von diesem erlassenen Bestimmungen mit Zucker beliefert.

§ 2. Kann ein Betrieb die erhaltenen Zucker­mengen nicht in angemessener Zeit ganz ober teil­weise zu Süßigkeiten verarbeiten, so hat er die unverarbeiteten Zuckermengen unverzüglich den Stelle, die den Zucker zu gewiesen hat, zur Ver­fügung zu stellen.

. Ter für die Herstellung von Süßigkeiten ge­lieferte Zucker ist getrennt von bemieniaai Zucks

1 018 835,70

1 216 799,63 _K, 1018 835,70

197 963,93 J<

Menge erfüllte die Luft. Ter Zug setzte sich unter ' Vorantritt der Musik tu Bewegung und nahm ben^ Wog zum Variier Platz, wo bic feierliche Be- r grügung burch die Reichs- und städtischen Behör-s den slattsand. Staatssekretär des ReichSkolonial- c amtes Tr. Bell, Knegsmrnister Oberlt Rein-H Hard, Vizeadmiack Rogge und Bürgermeister t Reiae hielten Anspraäien Darauf sprach von [ Lettvw - V orbeck, hoch zu Roß, vor der Tri- büne haltend, mit bewegter Stimme folgender Worte:Liebe Kameraden der Schutztruppe! Für) die warmen Worte der Begrüßung danken wir aus A voller Seele. Sie sind uns tief ins Herz ge- drungen unb werden auch bei uns auf fruchtbaren - Boden fallen. Man wich sich auf uns verlas <m- können. Tas beutsche Vaterland Hurra!" Markig e brauste der Ruf dreimal über den Platz. Taiut» rückten uicsere Afrikaner nach den Quartierar ab.

Ein Aufruf der Mehrheitssorialistcu.

Berlin, 3. März. Ter Vorstand der so­zialdemokratischen Partei Deutsche lands und die sozialdemokratisckie Frakttvn der Nationalversammlung fordern im .LZorwärts^' die .Arbeiter auf, sich gegen die Tyrannei zur Wehr zu setzen, mit der sie zum politischen Masscnstrcik gezwungen werden. Wahn­sinn und Verbrechen so heißt cs in dem Aufruf jagen durch deutsche Lande. Wird dem wilden Wüten nicht Einhalt getan, so gräbt sich die deutsckie Arbeiterklasse ihr eigenes Grab. Seit den entscki-eidenden Noventbertagen hat der politische Masscnst-reik als Kampfmittel der Eiit- rechteten jedeir Sinn verloren. Was als Ziel der wilden, zügellosen Bewegungen hmgeftellt werd, ist sck-on errctd)t oder wird in nächster Zukunft - esetzlich festgclegt werden. Die Soldatenräte ver- scliiwinden nicht. Die .Arbeiterräte verschwinden ebensowenig. Sic müssen in Betriebsräte! irmgewandelt toerixn. Politisch ist auch die wirt- fdtrftiidye Demokratie der Arbeiter gestchert, vor­ausgesetzt, daß sie einig und geschloffen auf dein Wege der Tetnvkoatie wandeln und jede Tyrannei zügelloser Elemente von sich abschütteln. Die So- z i'a l i s i e r u n g 'wird ebenso sicher kommen in item Maß und mit der Eile, die volkswirtschaft­lich mir irgend möglich ist. Tic sozialdemokratische ^-raktion bereitet pinen Initiativantrag vor, der die Sozialisierung der Bergwerke vorsieht. Andere Sozialisierungsmaßnahmen sind in intensiver Var­bereitung. Um die demokratischen und soziali- stischeu Ziele der deutschen Arbeiterschaft durck-za- führen. braucht letzt einziger Arbeiter in den Streik *u treten. Dafür bürgt die Fraktion, die von sozialbemokratiidien Wählern und Wählcriitnen in bic Nationalversammlung entsandt worden ist. Je­der politische Massenstreik nützt heute nicht, den deutschen Arbeitern sondern nur den deutschem Kapitalisten. In Dieser Zeit der Wirtschaftsläh­mung unb des Rohstoffmangels kann ihnen nidsts willkommener sein, als daß die Arbeiter gesd/lossen bic Betriebe verlassen. Ter politische Maffenstreik stärkt außerdem b-ie ausländiscl>en Imperialisten und Annexionisten, ldie danach trachten, die deut- sdx Wirtschaft zu erdrosseln, die deutschen Ar­beiter zur Auswanderung zu zuringen imb dadurch in ihre Sklaven zu verwandeln. Jedxr politische Massenstreik verschärft die feindliche Blockade, ver­schärft unseren Hunger, vcrmelilrt unsere Entbeh- nmgen und sdstcndert Tausende Teutscher ins Elend. Wollt >Jhr bas? Nein und tausendmal nein! Setzt Euch zur Wehr. Laßt Eud) nicht von wenigen bewaffneten Fanatikern aus den Be­trieben mit Gewalt ober durch heuchlerische Be­törungen herauslocken. Stellt ihrem schädlichen Beginnen plmwollen Widerstand entgegen.

Parteitag der Unabhängigen.

Berlin, 2. März. Der außerordentliche Parteitag der unabhängigen sozial- demokratisd»en Partei Deutschlands wurde gestern durch den Lllterspräsidcnten Z u - beit eröffnet, der in erster Linie der Opfer der Revolution gedadste und als Aufgabe des Partei­tages bezeichnete, das Gebäude der Zukunft zu errichten. Alsdann nahm der Partetvorsitzende Haase das Wort, um zu erklären, daß man fdjwn 1917 auf dem Gothaer Parteitag auf die Revolution vorbereitet chabe. Sie erfüllte nicht alle Hoffnungen, «aber die Unabhängigen seien' nicht so töricht, zu sagen, die Revolution sei schon zu Ende. Sie werde ihre Vollenduim finden in dem Triumph des internationalen Sozialismus. Die Regierung sei in das beschauliche Weimar qeflüdjtet. Haase fuhr fort, die ALachtHaber sollten nidjt so verblendet sein, zu glauben, sie könnten! die Revolution aufhalten dadurch, daß sie denj Massen einredcn mit der demokratischen Bour­geoisie und dem Zentruni die Sozialisierung durch-- iühren zu können. Die Zukunft gehöre den Unab­hängigen. Die Stabtverordnetenwahlcn zeigten den Umsd>nuing in den Arbcitermassen. Luise Zieh erFIärte darauf: Noch viel schlimmer als durch die bürgerliche Presse wird das deutsche Volk durch die rechtssozialistische Presse belogen. Tie jetzige Regierung ist die Konterrevolution selbst.

TerVorwärts" sagt zu dein Parteitag der Unabhängigen: Es 'wurde bisher fast nur über Vergangenes geredet. Das Bemühen der Refe­renten, allen Groll auf die Mehrheitssozialilten a b zulenken, blieb ohne Erfolg.

Die Verhandlungen über die Lebknsmittelversorgnng Deutschland-. Berlin, 2. März. (WB.^ Marschall Foch läßt der deutschen Wa!>'.ustillstandsü>mmission in Spaa am 2. März durch eine 9tote Mitteilen, daß

in Kraft.

YKeichzcitig treten .alle Sonder- und Aus­nahmebestimmungen außer Kraft, die für die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe auf Grund § 105b Abs. 2 unb 3 der Gewerbeordnung lassen sind.

Weimar, den 5. Februar 1919.

Tie Rcichsregicrung

^ckanntmochung.

Betr.: Zulagen an Schwer- und Schwerstarbeiter

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 6. Februar b. Z. (abgedruckt im amtlichen Teil des Gießener Anzeigers vom 8. Februar d. F. Rr. 33) bringen wir zur öffentlichen Kenntnis, daß gemäß Verfügung des Hessischen Landesernährungsamts zu Nr. ß. E. 21 1623 vom 15. 2. 19 und des Erlasses des Staatssekretärs des Reichscrnährungsamts von 21. 12. 18 sämtliche Zulagen für Schwer-, Schwerst und Rüstungsarbeiter mit Ausnahme der bisher ge> währten Zulagen für

1. Bergarbeiter (insbesondere auch die Zulagen für die unter Tage arbeitenden^

2. Schwer- und Schwerstabeiler bet der Eisenbahn und die Binnenschiffer

vom 16. März 1919 ab in Wegfall kommen

DemOberbürgermeistcr zu Gietzeu unb ben Bürger m ei st ercien ber Land retneinben bes Kreises wirb empfoh- en, vorstehende Bekanntmachung in ortsüblicher Weise z u veröffent-

Derordnunft

über Sonntagsruhe im Handclsgcwcrbc und in Apotheken. Vom 5. Februar 1919.

Artikel 1.

Ter § 105b Abs. 2 der Gewerbeordnung wird durch folgende Destimmiingen ersetzt:

Im Hanbclsgcwcrbc dürfen Gehilfen, Lehr­linge unb Arbeiter an Sonn- unb Festtagen nicht beschäftigt werben. Tic PoU'-'i^hördc kann für sechs Sonn- und Festtage, bic höhere Verwallungs- behörbc für weitere vier Svn.l unb Festtage im Jahre, an denen besondere Verhälmisse einen er­weiterten Geschäftsverkehr erforderlich machen, fiir alle ober für einzelne Geschäftszweige eine Be­schäftigung bis zu acht Stunden, jedoch nicht über 6 Uhr abends hinaus zulassen imb bic Beschäf­tigungsstunden unter Bcrudfichtigung der für ben öffentlichen Gottesdienst bestimmten Zeit seftsetzen.

Für das Spedilions- unb bas Schiffsmakler­gewerbe sowie für andere Gewerbebetriebe, soweit es sich um Wftrtigung unb Expedition von Gü­tern handelt, kann die höhere Vcrlvaltungsbchörde eine Beschäftigung bis zu zwei Stunden xulassen."

Artikel 2.

Auf Geschäftsbetriebe der Versicherungsunter- nefcnter einsÄießlich der Vereine zur 93erfid)erung auf Gkgenieitigteit, ber Versicherungsagenten und der Sparkassen finden die Vorsdgiften ber Ge­werbeordnung über die Sonntagsruhe im Hondels- gewerbe entsprechende Anwendung

Artikel 3.

Die höhere Verwaltungsbehörde ist befugt, für eine Gemeinde oder für benadjbarte Gemeinden mit mehreren 9lpotHelen an Sonn- und Festtagen oder während bestimmter Stunden dieser Tage abwechselnd einen Teil der Apotheken zu schließen Die Schließung kann bis 8 Uhc morgens des nächsten Tages ausgedehnt werden.

9ln ben geschlossenen Apotheken ist an sicht­barer Stelle ein Aushang anzubringen, toeld>er bie zur Zeit offenen Apotheken bekcmntgibt.

Wird von ibent Rechte ber Schließung kein Gebrauch gemacht ober bleibt die Apotheke an Sonn- und Festtagen länger als sechs Stunden geöffnet, so müssen den pharmazeutischen Dienst- angcstellten für jeden Sonn- und Festtag, an dem sie beschäftigt werden, ein Wochentag ober z.vei Nachmittage freigegeben werben.

Artikel 4.

Tiese Verordnung tritt am 1. April 1919

197 713,03

200,-

50,90

197 963,93 Ji

der Zuckerzutcilungsft'ellc für bas deutsche Süßig­keiten gewerbe in Würzburg ist Beschwerde an deren Besätcrerbeausschuß zu ässig: bic Entscheidung des Besd'werdeaussdmsseö ist enbgültig.

§ 4. Mischungen von Waren verschiedener Preislagen dürfen nickst vom HerstÄler unb Groß- hänÄer, vom Kleinhändler nur auf Verlangen des Käufers vorgntommen werben.

§ 5. Tie Kleinhändler haben bic in den Ver­kehr gebrachten Arten von Süßigkeiten mit An­gabe der Kicinverkrufspreise durch einen deutlich cnkemrbaren Anschlag im Berloufsroum ersicht­lich zu macken.

Beim Verkaufe ovn Süßig'.eiteu an Ver­braucher in eigenen Klembertaufsläven darf ber Hersteller ben Kleinhandelspreis nehmen.

Im Kleinverfauf ist bie Abgabe von Süßig­keiten in nicht handelsüblichen Verpackungen, z. B. in fogntaimten Attrappen, Taffen usw., nur auf ausbrückiiches Verlangen des Käufers zulässig.

§ 6. Tie zuckerzutcllen.be Stelle kmrn bie Zuteillmg von Zucker ben Herstellern von Süßig­keiten, bie ben Vorschriften der Verordnung über ben Verkehr mit Süßigkeiten vom 28. Dezember 1918 ober biefen Bestimmungen zu'widerhanbeln, perren.

Gegen die Skmrcigetung des Zuckers ber Zuckerzuellungstsd lle für bas deutscke Süßigkciten- grtoerbe in Würzburg ist Beschwerde an ben Bc- schwerbeausschuß bet der ZuckcrxuteÄungsstelle zu­lässig: bie Entscheidung des Beschwerbcausschusscs ist endgültig.

8 7. Tiese Bestimmungen treten mit dem 1. Februar 1919 in Kraft.

Berlin, den 28. Januar 1919.

Ter Vorsitzende der Reichszuckerstelle.

___________Ten g e, O beroegierung s r«t.___________

Bekanntmachung

betreffend die Zuteilung der Fischereibezirke an die größeren Städte Heffens. Vom 19. Februar 1919.

Die Bekanntmachung des Ministeriums des 3n. nern vom 1. Februar 1918, betr. Zuteilung der Fischereibezirke an die größeren Städte des Groß­herzogtums Heffen (Reg.-Dl. S. 54), erhält folgende Zusätze:

Zu Abs. 1 (Darmstadt):ferner die Rheinstrecke von der Bibliser Gemarkungsgrenze abwärts bis zum Profilstein 45 (südliche Generspitze)."

Zu Abs. 2 (Mainz):ferner die Rheinstrecke von der Bibliser Gemarkunqsgrenze abwärts bis zum Profilstein 45 (südliche Beyerspitze)/'

Diese Aenderungen gelten nur für die Dauer der

Betr.: Abbeförderung vo n beschäf - tigungslosen Arbeitern und Angestellten.

An den Cbcrbürgcrmcifter zu Gießen, die Bürgermeistereicn der Lnndqemeinden des Kreises und das Polizeiamt Gießen.

Nach Z 8 der Verordnung über die Einstellung ustv. gewerblicher Arbei­ter während ber Zeit der wirtschaftlichen Te- mobllmachung vom 4. Januar 1919 RGBl. S. 8 unb § 10 der ent spre chenbeu Verordnung liegen ber Angestellten vom 24. Januar 1919 RGM. S. 100 Jollen Arbeitnehmer, die in den ersten 5 Tagen nach er* svlgter Kündigung nach ihrem Heimatsorte fahren, für ihre Person und gegebenenfalls auch für ihre Familie freie Beförderung bei Vorlage des polizei- Iid)cn Abmelbefcheins unb einer Bcsdiernigung des Arbeitgebers über ben Zeitpunkt ber erfolgten Künbigung genießen. Die VewiLmung vom 4. Ja­nuar 1919 erstreckt sich nicht nur auf die Arbeiter der sog. Rüftungsindustrie,, sondern auf sämtliche gewerbliche Arbeiter int Sinuc des Titels 7 der Gewerbsordnung unb, soweit bie Eisenbahnen bi Frage kommen, auf bie Arbeiter der Werkstätten. Tie freie Abbeförderung erfolgt auf Grund von Fahrtausweisen, die von ben Ortspolizei­stellen ausgefertigt werden.

Zur Erläuterung wird noch bemerkt, daß bet am Fahrtausweis befindliche Kvntwllabschnitt bei Antritt ber Reise vom Bahnpersonal abgetrennt wirb. Ter Ausweis selbst verbleibt bent Reisen­den, ist aus Verlangen ben kontrollierenden Zug­beamten Voranzeigen und wird nach beendeter Fahrt auf ber Zielstation abgenommen.

damit die Arbeitsenllassenen und die Arbeit­geber unterrichtet werden, wo die Äßiswcise erhält» sich sind, ist durch eine öffentliche Bekanntmachung auf Vorstclfcnbes hinzuweifen. Ten großen Ge­meinden geht eine Anzahl von Ausweis so rmu- laven zu.

Gie ßen, den 26. Februar 1919 KreiS^mt Gießen.

I. V-: Laug er mann.

ber Berliner Är beiterr äteist'berUn e r a -> r j.orhM>Wu4 streik prollamiert worben. misgcschlvffener Abnehmcrbetrrebe verfügt bie

Antra/ d^r' Komm^L «Ä Z-n Är"ULich. imch Absatz l tonte

Antrag ber Kvmmuntst«, b« Klärung des T5Ut(iI ngsst le die H rste T>r ton Süßigki en

Sa t Stpften cntbmden, imitn die Abnehmer die Vorscheinen der

xklch sofort an versciftedenen ^llen ^V^ordnung über den Verkehr mit S.ü fei gleiten vom ^tabt fPartakrstrfche llnruhu gezeigb Sü28. Dez. 1918 ober diese Bestzmmnng.n nicht ein» w h^ Sr^ucSJnr übrigen tann bic Zuckerzutcilungs-

unb zu kleinen S chreheT* *n, bw stelle ben Herstellern von Süßigkeiten, bie von

Zucker zugeteilt erhalten, Über die Abgabe ber

Waren Näliercs vorschr. iben: sie hat in Streit-

CMkZ-LwM-. und Sortonften

straße wurden gestürmt. Telephon Icitungc würben durckscün.^LLLL^D«r- Amnfiji auf dLU^NoLt

Gießen, den 25. März 1916.

Dec Prooinzialkafferechner. gez Kauß.

Revidiert, ohne daß sich für den Abschluß etrtl Aenderung ergeben hat.

Darmstadt, den 19. Dezember 1918.

Oberrechnungskammer, gez. Süffert

Wird gemäß Art. 79 und 43 der Kreis- und Provinzialordnung veröffentlicht.

Gießen, den 9. Januar 1919.

Der Vorsitzende des Provinzialausschusie-.' der Provinz Oberheffen.

_________________9. D.: Welcker.

iöeiaiuiUHad)ung.

Betr.: Errichtung einer Zwangs-llnnung für das Schuhmackerhandwerk im Bezirk der Stadt und des Kreises Gießen.

Auf Grund des § 100 der Gewerbeordnung wird, nachdem sich bei der Abstimmung die Mehrheit ber beteiligten Gewerbetreibenden für bie Einführung des Beitrittszwanges erklärt hat, die Errichtung einer Zwangsinnuna für das Schuhmacher-Handwerk im Bezirk der Stadt und des Kreises Gießen mit dem Sih in Gießen zum 1. April 1919 angeordnet. Die Innung hat den NamenSchuhmacher-Zwangsinnung für den Stadt, und Landkreis Gießen" zu führen.

Vom 1. April d. Zs. ab gehören alle, die das Schuhmacher-Handwerk betreiben, dieser Innung an.

Gießen, den 21. Februar 1919.

Kreisamt Gießen.

_________________I. V.: P e n 11 r i ch.__________________ ©ctrtiuiruinrt)iuiQ.

B etr.: Feldbereinigung Lich: hier den Iuteilungsplan.

In der Bekanntmachung vom 6. August 1918 ist für diejenigen beteiligten Grundeigentümer, welche während der Offenlegung des Zuteilun^splans (9. Sep­tember bis 4. Oktober 1918) zum Kriegsdienst einge. zogen waren und weder sonders beurlaubt worden sind, noch Vollmachten ausgestellt hatten, das Dc. schwe-rderecht "gegen den Iuteilungsplan vorbehalten worden.

Ein Teil dieser Grundeigentümer hat von seinem Beschwerderecht bereits Gebrauch gemacht.

Bei Meldung späteren Ausschlusses fordere ich hiermit die übrigen in Frage kommenden beteiligen Grundeigentümer auf, ihre etwaigen Einwendungen gegen den Iuteilungsplan in der Zeit vom 1. bis einschließlich 14. Mär; 1919 bei der Bürgermeisterei Lich, schriftlich und mit Gründen versehen, einzureichen.

Innerhalb der gleichen Ieit können von diesen Grundeigentümern die Akten und Karten auf dem Bureau des Feldbereinigungsgeometers Ludwig in Gießen eingeschen werden.

Friedberg, den 23. Februar 1919.

Der hessische FelbbereiuigungSkommiffar: _________Schni11spqhn, Regicrungsrat._________

Bekanntmachung.

Betreffend: Ferkclmärktc.

Der An- und Wtranspori von Ferkeln auf öffentlich bekannt gegebenen Ferkelmärkten wird hierdurch für frei erklärt. Beförderungsscheine find demnach nicht mehr erforderlich.