Nr. NS
Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.
Die „Siebener Zamilienblätter" werden dem »Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, das „Krcisblatt für den Kreis Sichen" zweimal wöchentlich. Die „Landwirtschaftlichen Stii- sragen" erscheinen monatlich zweimal.
163. Jahrgang
Dienstag, 29. April 1913
Gießener Anzeiger
Gmeral-Mzeiger für Oberhesien
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitats - Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.
Redaktion, Expedition unb Druckerei: Schulstraße 7. Expedition und Verlag: e=g@5L Redaktion: 112. Tel.-Adru AnzeigerGießen.
Mb. Deutscher Reichstag.
151. Sitzung, Montag, den 28. April.
Am Tische des Bundesrats: v. Tirpitz, Kraetkc.
Präsident Dr. Kacmpf eröffnet die Sitzung um 3 Uhr 16 Minuten.
Vor Eintritt in die Tagesordnung erklärt Abg. Graf Westarp (Kons.): Der Abg. Keil hat in dec Sonnabendsitzung von einem K a l c n d e r u n t c r n e h m e n gesprochen, das mit einem durch unlautere Mittel erschlichenen Profit von 25 Proz. arbeitet. Er hat die dahinter stehende Gesellschaft eine Gesellschaft mit unbeschränkter Moral genannt. Er kann nur auf ein Schreiben Bezug genommen haben, in dem eine Druckcreifirrna aufgefordert worden sein soll, Len Preis eines Volkskalenders fälschlich um 25 Proz. zu erhöben. Er hat auf eine Gesellschaft hingewiesen, der neben anderen Mitgliedern außerhalb des Hauses auch Herr Erzberger und ich angehören. Ein Schreiben der genannten Art rst aber von unserer Gesellschaft weder ausgegangen noch veranlaßt worden. Die Pressenotiz kann sich nur auf eine andere Gesellschaft bezogen haben, mit der die unserige wegen Uebertragung des Kalenders verhandelt hat. (HörtI Hört!) Wir selbst tonnten daher nur als Geschädigte in Frage kommen. Jede unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an dem Unternehmen ist für uns satzungsgemäß ausgeschlossen. Der Angriff entbehrt also jeder Begründung.
Nie Mite Lesung des Etats.
Die Verhandlungen beginnen mit der namentlichen Abstimmung über den Antrag Schulz (Rp.), Graf W e st r a p (Kons.), Bass er mann (Natl.), Dr. Müller-Meiningen (93p.) auf Wiederher st ellung der Ostmarkenzulagen für die Militärbeamten.
DieO st marke nzulagcn werden mit 179 Stimmen des Zentrums und der Sozialdemokraten gegen HO Stimmen bei zwei Enthaltungen wieder a b g e l e h n t.
Ter Etat des Reich smilitärgerichts wird erledigt.
Zer Marineetat.
Abg. Vrinz Schönaich-Carolath (Natl.)) begründet einen Antrag aller bürgerlichen Parteien mit Ausnahme des Zentrums, den in der zweiten Lesung gestrichenen Besoldungszuschuß für einen Departementsdirektor wiederherzustellen.
Abg. Freiherr v. Garnp (Rp.) spricht sich in gleichem Sinne aus. Der Antrag wird im Hammelsprung mit 150 gegen 112 Stimmen abgelehnt. Es bleibt also bei der Streichung.
Beim . Bek lei Lungs wesen erwidert auf eine Beschwerde des Abg. Albrecht (Soz.)
Vize-Admiral b. bapcllc, daß bei einem etwaigen Boykott gegen die Fahrradfabrik des sozialdemokratischen Nadfahrerbundes die Militärverwaltung nicht beteiligt ist.
Der Mizetat.
Abg. Dr. Lensch (Soz.):
Der Reichskanzler hatte hier im Reichstag von einem Artikel in der „Leipziger Volkszeitung" gesprochen, der eine Gotteslästerung enthalte. Ganz abgesehen davon, daß in der sozialdemokratischen Presse Gotteslästerungen nicht zu finden sind (Lachen rechts) — dann lachen Sie ja über Ihre Justiz, die dann pflichtvergessen sein müßte — ist dem Reichskanzler bekanntgegeben worden, daß in der „Leipziger Volkszeitung" irgend etwas, worauf sich sein Vorwurf gründet, nicht enthalten ist. Er hat in derselben Rede angedeutet, daß er den Staatssekretär des Reichsjustizamts zu einem Gutachten anf- fordern werde, ob in diesem Artikel des sozialdemokratischen Blattes eine strafbare Handlung enthalten uiid deshalb ein Strafverfahren einzuleiten sei. Ich frage den Herrn Staatssekretär des Reichsjustizamts, ob er zu diesem Gutachten aufgesordert ist.
Staatssekretär Dr. Lisco:
Mir ist nichts davon bekannt, daß ein Gutachten über die Strafbarkeit eines Artikels der „Leipziger Volkszeitung" von mir eingefordert wurde. (Lebhaftes Hört! hört! b. d. Soz.) Ich weiß nur soviel, daß der Herr Reichskanzler durch den Unterstaatssekretär Wahnschaffe dem Herrn Dr. Lensch hat sagen lassen, daß es sich dabei nicht um die „Leipziger Volkszeitung" handelt, daß also ein Irrtum des Herrn Reichskanzlers vorliege. Ich bin nicht mit der Sache befaßt worden. Der Reichskanzler hat daher auch von mir keine Antwort erhalten.
Abg. Dr. Lcnsch (Soz.):
Es ist richtig, daß Unterstaatssekretär Wahnschaffe nur im Auftrage des Reichskanzlers mitteilen ließ, der Reichskanzler habe nur gesagt, es handele sich um einen Artikel, wie er glaube, aus der „Leipziger Volkszeitung". Auf die Frage, welche Anregungen der Reichskanzler Herrn Lisco zur Untersuchung der Sache gegeben hat, wurde geantwortet: Lisco weiß von der Sache nichts. Es handele sich um -einen Gotteslästerungsartikel, der Name der Zeitung sei in dubio. Herr Lisco hat nun auch jetzt erklärt, er könne sich auf gar nichts besinnen. Er hat durch keine Miene oder Handlung irgendwie gezeigt, daß er von der ganzen Geschichte etwas weiß. Wenn dec Kanzler durch Herrn Wähnschaffe mitteilen läßt, daß das, was er in öffentlicher Sitzung von der „Leipziger Volkszeitung" behauptet hat, falsch sei, dann halte ich es für eine Anstandspflicht, daß er diesen Vorwurf auch in offen tli che r Sitzung gut ü cf n i m m t.
Unterstaatssekretär Wahnschaffe:
Zunächst möchte ich bestätigen, was Herr Staatssekretär LiSco schon gesagt hat, daß ich im Auftrage des Reichskanzlers unmittelbar am anderen Tage Dr. Lensch mitgeteilt habe, daß die Bemerkung in bezug auf den Artikel in der „Leipziger Volkszeitung" auf eine Verwechselung beruhe. Der Herr Reichskanzler hat in der loyalsten Weise dem Abg. Lensch gegenüber diese Erklärung abgeben lassen. Herr Lensch hat mir darauf neulich in der Kommissionssitzung nahegelegt, ob nicht der Reichskanzler auch hier im Plenum eine solche Erklärung abgeben lvolle. Ich habe Herrn Dr. Lensch geantwortet: Wenn er das tut, so würde er den Vorlvurf gegen die Presse nicht zurücknehmen können. (Unruhe b. d. Soz.) Da ist eine große Masse von Material vorhanden. (Zuruf b. d. Soz.: Reichen Sie es doch einmal her.) Wenn es sein muß, in zehn Minuten; ich habe das Material selbstverständlich da.
Ich habe nur den Wunsch gehabt, diese Debatte damit erledigt sein zu lassen. Daß der Staatssekretär des Justizamts nichts davon wußte, daß der Reichskanzler eine Untersuchung wünscht, oder
ob überhaupt irgend eine strafbare Aeußcrung in einer sozialdemokratischen Zeitung gestanden hat, das beruht auf einer Verwechselung, die leicht möglich ist. Es kommt sehr häufig vor, daß die Justizbehörden sitzen unb prüfen, ob etwas strafbar ist. Wenn das nicht in diesem Fall Herr Staatssekretär Lisco war, so ist das deshalb, weil vielleicht der Reichskanzler derartige zwei Jikstanzen verwechselt hat; dann ist es an den preußischen Staatsminister der Justizverwaltung gegangen, das ist doch nichts Wunderbares.
Präsident Dr. Kacmpf:
Ich halte cs nicht für zulässig, daß, wie es Herr Dr. Lensch getan hat, dem Reichskanzler eine Verletzung der Anstandspflicht nachgesagt wird. Ich rufe Sie zur Ord - nung. (Abg. Dr. Lensch: Ich protestiere.) Ich halte es nicht für parlamentarisch; halten Sie sich innerhalb der parlamentarischen Grenzen!
Abg. Dr. Lcnsch (Soz.):
Wir kennen schon die Redensarten des Reichskanzlers und des Unterstaatssekretärs. Von ihren Dutzenden von Zitaten lvird bei näherer Prüfung nur eine erweislich unrichtige Behauptung übrig bleiben.
Abg. Heine (Soz.):
Wenn einer praktisch Bescheid weiß darüber, ob in der sozialdemokratischen Presse strafbare Beschimpfungen der christlichen Religion Vorkommen, so bin ich das, da ich sozialdemokratische Blätter in unzähligen Mengen verteidige. In meiner 25jährigen Verteidigertätigkeit sind im ganzen nur ein oder zwei Fälle von Anklagen wegen religiöser Beschimpsungen vorgekommen. (Hört! hört! bei ben Soz.) Die Zahl ist also verschwindend klein, u.nb sie wird nicht größer, obwohl die sozialdemokratische Presse jetzt Millionen von Lesern hat. Wären die Beschimpfungen wirklich vorgekommen, so wären längst schon gesetzgeberische Maßnahmen die Folge gewesen. Weil er nichts zu sagen weiß, so hält der Reichskanzler es nicht sür zu gering, in einem Moment der Verlegenheit den R e i ch s v e r b a n d s s ch i m m e l zu reiten. Freilich verliert er bald Zaum und Zügel. Er kann keinen Fall vorbringen.
Alle die vielen Worte des Unterstaatssekretärs helfen darüber nicht hinweg, daß die "Angabe des Reichskanzlers positiv unrichtig ist. Das überrascht uns nicht. Von den Behauptungen über die Verbrechen und Laster dec Sozialdemokraten sind von 1000 Fällen 999 nicht wahrer wie die Behauptung des Reichskanzlers, er hätte dem Staatssekretär des Reichsjustiz- amts diesen Fall zur Begutachtung übergeben. Der ganze Vorgang spricht nicht gegen das Reichsjustizamt, sondern ist ein guter Beweis dafür, welche Versuche der Reichskanzler macht, um unbequeme Dinge auf das Reichsjustizamt abzuschieben. Der Reichskanzler mag uns im nächsten Jahre sein Material vorlegen. Wir geben ihm Zeit. (Heiterkeit b. d. Soz.)
Unterstaatssekretär Wahnschaffe:
Ich möchte nochmals betonen, daß der Reichskanzler durch mich bereits hat erklären lassen, daß seine Angabe, er habe sich wegen der Strafbarkeit eines Artikels der „Leipziger Volkszeitung" erkundigt, auf einem Irrtum beruht. Ich habe hinzugefügt, cS komme öfters vor, daß die höchsten Justizbehörden gefragt werden, ob in einem Zeitungsartikel eine strafbare Handlung zu erblicken sei. Uns ist nicht mitgeteilt worden, daß diese Angelegenheit hier nochmals zur Sprache gebracht werden soll. Deshalb dürfen Sie sich nicht wundern, daß ich mit dem Material im Augenblick nicht aufwarten kann. Ich besinne mich aber eben, daß es sich um eine Anfrage an das Reichsjusliza m t gehandelt hat, ob es strafbar sei, daß eine Frauensperson in einer sozialdemokratischen Massenversammlung als Christus verkleidet und mit der Ueberschrift: „Der erste Sozialdemokrat" versehen aufgetreten sei. (Große Unruhe im ganzen Hause, Lachen b. d. Soz.) Sie lachen jetzt, aber ich glaube, Herr Dr. Lensch hat diese Erzählung nicht zurückgewiesen, -ich glaube, daß ist die Verwechslung (Lachxn der Soz.). Ob der Vorfall eine Verhöhnung des Gottesglaubens ist, und ob die Tatsache, daß die Frage wegen der Strafbarkeit dieser Handlung an den Staatssekretär oder an den preußischen Justizminister gerichtet wurde, von Bedeutung ist, das überlasse ich dem hohen Hause zu entscheiden. (Lebh. Beifall rechts und große Unruhe, erregte Zurufe von rechts.) Präs. Dr. Kaempf erteilt dein Abg. Doerksen (Rp.), der „Pfui" gerufen hatte, einen Ordnungsruf.
Abg. Mumm (Wirtsch. Vgg.):
-Der eben vom Unterstaatssekretär angeführte Fall ist überaus kraß. Ich möchte hinzufügen, daß von sozialdemokratischer Seite, um die Situation zu retten, erklärt wurde, die betreffende Frau stehe in Verbindung mit kirchlichen Vereinen. Eine Anfrage beim betreffenden Pfarramt hat allerdings ergeben, daß die Frau von kirchlicher Seite eine Unterstützung bezogen hat. Daß aber jener empörende Fall, von dem ich nicht erwartet hätte, daß er auf der Linken mit Lachen aufgenommen wird, sich tatsächlich ereignet hat, wie er in der Presse mitgeteilt wurde, daß also eine Frau mit der Ueberschrift: Der erste Sozialdemokrat, und mit einem großen Kreuz als Christus durch eine sozialdemokratische Massenversammlung gegangen ist, das läßt sich nicht in Abrede stellen. (Lebhafte Unruhe rechts.)
Abg. Heine (Soz.):
Herr Lizentiat Mumm (Unruhe rechts — Präsident Dr. Kaempf ersucht den Redner, nur vom Abg. Mumm zu sprechen — Lachen bei den Soz.). Der Herr Präsident scheint nicht zu wisien, daß der Titel Lizentiat pars nominis ist. (Präsident Dr. Kaempf: Sie haben hier aber den Abg. Mumm nur als Abgeordneten zu bezeichnen! — Erneutes Gelächter bei ben Soz.). Also der Abg. Mumm hat uns mitgetcilt, daß eine Frau durch ein von sozialdemokratischer Seite vermlstaltetes Maskenfest hindurchgegangen ist, die ein Kreuz und einen Zettel trug mit der Aufschrift: „Der erste Sozialdemokrat!" Ja, glauben Sie denn, daß, wenn die Frau wirklich Sozialdemokratin gewesen wäre, daß sie bann jemanb beschimpfen ober herabsetzen wollte dadurch, daß sie ihn Ler von uns heilig gehaltenen Ueberzeugung bezichtigte. (Lachen rechts.) Ich billige natürlich diesen Vorgang nicht, denn ich meine, auf Maskenfesten soll mau nur vergnügt sein und jede politische Demonstration unterlassen.
Was hat die ganze Sache aber mit einer strafbaren Beschimpfung der christlichen Religion durch die sozialdemokratische Presse zu tun? (Sehr gut! bei den Soz.) Ich weiß ja ganz gut, weshalb dieser Fall hier vorgebracht lvird: Der Reichskanzler hat sich halb bcrpaucn, und nun wird etwas an den Haaren herangezogen, um möglichst den Reichskanzler herauszuhauen. (Sehr wahr! bei den Soz.) Was der Vorredner vorbrachte, beweist nur die völlige Unfähigkeit, der sozialdemokratischen Presse in dieser Beziehung etwas nachzusagen. Die sozialdemokratische Presse vermeidet tatsächlich mit peinlicher Aengstliöch feit jeden Angriff gegen die religiöse Ueberzeugung anderer. (Beifall bei den Soz-X
Abg. Graf Westarp (Kons.):
Ganz zufällig liegt mir hier eine Zeitung vor, in der berichtet wird, daß erst kürzlich der Redakteur der fozialdemo» l r a t i s ch e n „Zittauer Zeitung" inegen Beleidigung der christlichen Kirche verurteilt worden ist. (Hört! hört! rechts.) Er hat sich gegen eine Kollekte gewandt und dabei die Kirche eine staatlich subventionierte 23crbummung§» anftalt genannt. (Lebh. Hört! hört! rechts. — Zurufe bei ben Soz.) Das ganze Verhalten ber Sozialdemokraten bei dieser Debatte beweist, daß zwischen ihnen unb denjenigen, bic in Sachen ber christlichen Religion auf einem ernsten Standpunkt stehen, eine Kluft besteht, bic sich burch keine Reden überbrücken läßt. (Lebh. Beifall rechts, Unruhe und Zurufe bei den Sog.: Pharisäer!)
Abg. Dr. Lcnsch (Soz.):
Ich kann mich auf die Feststellung beschränken, daß die Rettungsaktion, die jetzt von ber rechten Seite des Hauses unter» nommen wirb, verunglückt ist. Es hanbelt sich hier doch nur um bic klare Frage, ob ber Reichskanzler an ben Justizminister bieses Ersuchen gerichtet hat, unb c5 hat sich ergeben, daß die ganze Behauptung bes Reichskanzlers aus ber Lust gegriffen war. (Sehr richtig! b. b. Soz.)
Abg. Hcinc (Soz.):
Graf Westarp hat einen Unterschied gemacht zwischen uns unb benen, bic auf einem ernsten Stanbpunkt stehen. (Wider- fpruch rechts.) Wir betrachten biesen Stanbpunkt, auf bem wir in religiösen Fragen stehen, als einen ernsteren als den ber Leute, bic schlankweg eine Kollekte als eine Einrichtung bet Kirche betrachten. Kirche unb Religion sind zweierlei. Herr Graf v. Westarp, Sie brauchen sich nicht einbilben, daß S i e allein Religion hätten. Wir lassen uns durch diese Taschenspielerkünste hier nicht täuschen. (Beifall bei den Soz. — Unruhe rechts. — Präsident Kaempsrügt den Ausdruck Taschenspielerkünste.) Graf v. Westarp spricht uns einen ernsten religiösen Standpunkt ab, wir haben den Graser Westarp noch nie ernst genommen. (Beifall b. d. Soz.)
Abg. Graf Westarp (Kons.):
In dem Artikel, den ich mittciltc, handelte es sich nicht bloß um eine Kollekte, sondern darum, daß die Kirche eine „Verdummungsanstalt" genannt wurde.
Abg. Haasc (Soz.):
Der Einzelfall bei der Zittauer Zeitung beweist gar nichts für die Behauptungen von der rechten Seite. Dieser Fall hat sich auch erst nach der Erklärung des Reichskanzlers ereignet, auf ibn konnte also nicht Bezug genommen werden. Die Frau, von der hier gesprochen wurde, steht auch dem Abg. Mumm viel näher als der Sozialdemokratie.
Abg. Zürn (Rp.):
Die Sozialdemokratie predigt hier immer den Grundsatz: „Religion ist Privatsache". Wie verträgt es sich damit, daß die Sozialdemokratie öffentlich Propaganda für den Austritt aus der Landeskirche machte (Lebh. Widerspruch b. d. Soz.)
Diese Aussprache schließt. Persönlich erklärt
, Abg. Doerksen (Rp.):
Ich stelle fest, daß der Pfuiruf, für den ich einen Ordnungsruf erhielt, nicht einem Mitgliede des Hauses galt, sondern dem vom UnterftaatSfelretär geschilderten Vorgang.
Abg. Dr. Jnnck (Natl.) beantragt, den in zweiter Lesung gestrich c neu s c ch st c n Reichsanwalt wieder zu bewilligen.
Abg. Heine (Soz.): ■ 1 1
Die Sparsamkeit kommt hier wenig in Betracht, denn die gestrichene Summe ist so gering, daß sie nicht in Betracht kommt. Aber wir haben einen besonderen Grund. Tie Reichsaiiwaltschaft erfüllt nicht das Matz von Unabhängigkeit, das sie selbst unter der jetzigen Gesetzgebung haben könnte. Sie ist eine Institution, die ihre Mitglieder juristisch und moralisch herabbrückt: sonst wäre cS nicht möglich, datz eines davon, unb eines ber hervorragendsten äutzern konnte: „Der Hochverräter handelt immer aus unehrenhaften Motiven." Deshalb stimmen wir gegen bic Bewilligung.
Abg. Dr. Junck (Natl.):
Mit bieser Begrünbung braucht man sich nicht auseinanderzu- setzen. (Sehr richtig!)
Abg. Dr. Müller-Meiningen (Vp.):
Die sozialdemokratische Motivierung ist nichts als eine Demonstratio ns- und Verärgern ngspoli tik. Man denke doch an die Interessen unserer Strafrechtspflege, die bei der steigenden Arbeitslast notwendig Schaden leiden müssen.
Staatssekretär Dr. Lisko
bittet dringend, den 6. Reichsanwalt zu bewilligen. In namentlicher Abstimmung wird die Streichung aufrechterhalten.
Der Kolonialetat wird ohne Debatte erledigt.
Beim R e i ch s e i s e n ba h n a in t befürworten eine Reihe Redner eine Reichscisenbahngemeinschaft.
Beim Pensionsetat wird die neuliche Auseinandersetzung zwischen Erzberger und dem Sächsischen Militär- bevollmächtigten über ben pensionierten Apotheker in einer kurzen humoristischen Auseinandersetzung beigelegt.
Es folgt der Forstetat.
Abg. Schulz (Rp.) bittet dringend, in ber 3. Lesung bic Ostmarkenzulage wieder- herzustellen.
Staatssekretär Krätke
schließt sich dieser Bitte herzlich an. -
Gegen 8 Uhr nimmt Zubeil (Soz.) zu einer langen Rede das Wort.
Abg. Beck (Natl.). •
stellt bei allem Eintreten für bie Ostmarkenzulage fest, daß man für die Postbeamten einen guten Etat wie noch nicht bisher geschaffen habe. In Zukunft werde man für eine neue und bessere Organisation sorgen. Im weiteren Verlaufe wird die Wiederherstellung der Ostmarkenzulage in neuer namentlicher Abstimmung wieder abgelehnt.
Das Plenum des NeichAags geht in die Ferien bis zum


