Ausgabe 
29.4.1913 Zweites Blatt
 
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iruptSin deutscher Thronfolgen änb die ^yren- irerrchte". Wege> desselben Artikels ist bereits der verantwortliche Redakteur desKleinen Journals", Karl Noack am 19. Nov. 1912 von der vierten Strafkammer desselbetr Gerichts zu 300 Mk. Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden.

Den Vorsitz im Gerichtshöfe führt Landgerichtsdirektor Baum­garten , die Verteidigung des Angeklagten hat Rechtsanwalt Dr. Halpert (Berlin) übernommen. Der Vorsitzende bringt den inkriminierten .Artikel zur Verlesung. In diesem heißt es unter anderem:

Tas eigenartige Verhältnis des Prinzen Sizzo von Leuchten­berg, des Thronfolgers in beiden Schwarzburg, zu dem regieren­den Fürsten, hat in den letzten Tagen die Presse beschäftigt. Im wesentlichen sind diese kleinen Familienscherze für uns andere ja ziemlich gleichgültig; es geht dort zu wie eben anderswo auch, und Menschen bleiben Menschen, ob sie auf einem Thron oder einem Holzschemel "sitzen. Lider hierbei kommt auch zur Sprache, daß man sogar einen Ehrenrat mit dem Verhalten des Thron­folgers in einem bestiinMten Falle befaßt hat. Daß dieser Ehren­rat sich auf die Seite des Prinzen gestellt habe und sein Gutachten, angeblich vom Kaiser bestätigt worden sei, wird nun triumphierend als Beweis seines tadellosen Lebenswandels und gegen das Ver­halten des Schwarzburger Hofes ausgebeutet. . . . Tas Gutachten eines Ehrenrats beweist gar nichts, weder für noch gegen; es ist einfach der Bescheid eines beliebigen Vorgesetzten, der gerade in diesem delikaten Falle natürlich mehr diplomatische als andere Rücksichten walten lassen mußte. Aber die Ehrengerichte sind außerdem in unserer Zeit so oft in der schmäht i chsten Weile gemißbrau ch t worden, daß ihre Gutachten an s i ch jedes moralischen Wertes entbehren. Es sind nicht ganz selten Fälle zur öffentlichen Kenntnis gelangt, wo nur ganz heruntergekommene Trottel auf die Seite der Elwen- gerichtc und gegen die Verurteilten sich gestellt haben. Eine solche Institution kann für die ehrenhafte Masse unabhängiger und ehren­hafter Männer keine autoritative Bedeutung beanspruchen. Wenn selbst entschieden liberale Zeitungen gelegentlich, wenn es ihnen in den Kram paßt, sich auf das Urteil eines militärischen Ehren- rates berufen, so stellen sie sich in den Dienst einer sehr schlechten Sache."

Aüf Befragen durch den Vorsitzenden gibt der Angeklagte zn, den inkriminicrten Artikel verfaßt zu Mab en.

Der Staatsanwalt beantragte nach einem Resume gegen den Angeklagten eine Geldstrafe von 500 Mark, eventuell 50 Tage Hast, sowie Publikationsbefugnis iMKleinen Journal" für den Preußischen Kriegsminister.

Nach etwa.halbstündiger Beratung verkündete der Vorsitzende das Urteil, das gegen Gädkc aus 300 Mark Geldstrafe, eventuell 30 Tage Haft und Zuerkennung der Publitationsbefugnis im'Kleinen Journal" für den Kriegsminister lautete. Dem An­geklagten wurde der Schrttz des § 193 des StrGB. zugebilligt, zugleich aber ausgesprochen, paß die beleidigende Form des Artikels nicht straflos bleiben könne. Ws strafekschwerend wurde die Intelligenz des Angeklagten, als strafmildernd der Umstand be­trachtet, daß er einschlägig noch nicht vorbestraft ist und er bei der Abfassung des fraglichen Artikels von der subjektiven Ueberzengung durchdrungen war, daß die Institution der Ehrengerichte tatsäcl)- lich schlecht sei.

Die Furcht der Tiere vor den Menschen.

Sehr oft wird die Frage aufgeworfen, ob die Tiere instinktiv ihre Feinde, also auch die Menschen, als solche kennen, d. h. ob sic durch Vererbung von Eigenschaften, die ihre Voreltern im Kampf »uns Tasein erwarten, ganz unbewußt vor den Menschen Furcht zeigen. Es steht außer allem Zweifel, daß Tiere, deren Vorfahren niemals mit dem Menschen in Berührung kamen, beim ersten Zu­sammentreffen mit ihm durchaus keine Furcht zeigen, ihn also nicht als ihren Feind erkennen. Wie uns Nansen berichtet hat, kannten die Möwen und andere Tiere des höchsten Nordens die Sehen vor dem Menschen durchaus nicht; die Vögel setzten sich ganz un­bekümmert den Leuten auf Kopf und Arme und ebenso erzählen

dir- Är?S7,cher der Äebiete des Sudels, daß die N.csenvinguine ohne jede Furcht an die Menschen heronkommen, sie neugierig und erstaunt betrachten und sie mit ihren Schnäbeln befühlen. Ebenso gehen die Robben und See-Elesanten den Menschen durchaus nicht aus dem Wege, sondern lassen sie ruhig an sich heranlreten, sie kennen den Menschen, den grimmigsten Feind aller Tiere nicht und konnten auch die Furcht vor ihm von ihren Vorfahren nicht er­erbt haben.

Das gleiche Verhalten zeigen auch ganz junge, eben geborene Tiere den Menschen gegenüber. Junge Küchlein, sowie andere, dem Nest entnommene Vögel haben durchaus keine Furcht vor dem Menschen, ebensowenig wie ein ganz junges Häschen oder ein Rehkitzchen. Es ist oft vorgekommcn, daß ein Rehkitzchen sich nicht nur ohne Scheu berühren ließ, sondern auch dem Menschen, der sich mit ihm abgegeben hatte, folgte oder zu folgen versuchte. Und doch ist das Verhalten dieser jungen Tiere im Grunde ganz anders, als das der zuerst erwähnten. Cie haben sicherlich die Furcht vor dem Menschen geerbt, aber diese Vererbung ist ge­wissermaßen noch nicht zum Bewußtsein gekommen, sie ist in den ersten Lebenstagen noch latent, tritt aber sehr bald in die Er­scheinung. Tenn wenn die jungen Tiere nur etwas älter ge­worden sind, manchmal nur wenige Tage, dann zeigen sie immer vor dem Menschen Fnrcht, selbst wenn sie noch nie mit ihm zu- sammcnqetroffen sind. Tas junge Tier ergreift dann genau wie das alte vor dem Menschen die Flucht oder sucht sich zu verbergen, ohne daß ein Warnungsrus der Eltern es dazu aufzufordern braucht. Es muß also hier eine Vererbung in gewissem Sinne vorliegen. Ein sehr nettes Beispiel dieser Furchtvererbung konnten die Mitglieder der deutschen Tiessee-Expedition Valdivia im Jahre 1899 auf den Kergueleninseln feststellen; aus diesen einsamen Inseln waren im Jahre 1874 durch die Expedition der .Gazelle" wilde Kaninchen ausgesetzt worden. Während der ganzen Zeit von 25 Jahren halte kein Mensch mehr die Kerguelen be­treten und als im Jahre 1899 die ersten Menschen wieder dort er­schienen, zeigte keins der einheimischen Tiere irgend welche Scheu vor ihnen, nur die Wildkaninchen, die sich ganz bedeutend ver­mehrt hatten, flüchteten beim ersten Anblick des Menschen Hals über Kops in ihre Baue, sie waren gerade so scheu wie bei uns. Tie Furcht vor dem Menschen mußte sich also durch die zahlreichen Generationen der 25 Jahre vererbt haben, denn von den Kaninchen selbst hatte noch nie eins einen Menschen kennen gelernt und andere Feinde hatten sie auf den Inseln überhaupt nicht. Die Furcht vor dem Menschen ist also durchaus nickst ursprünglich in den Tieren vorhanden gewesen, denn die Tiere, von denen weder ihre Porsahren, noch sie selbst jemals den Menschen kennen gelernt haben, zeigen keine Scheu vor ihm, das tim nur die Tiere, deren Ahnen durch eine lange Reihe von Generationen in dem Menschen ihren furchtbarsten Feind erkannt haben und die diese Furcht als unbedingte Tasemsnotwendigkeit aus ihre Nachkommen vererbt haben.

Vermischtes.

** Glückspiel. In dem in den Familienblättern ge­brachten Artikellieber das Glückspiel" wurde gesagt, daß dft Spielbanken trotz ihrer ungeheuren Ausgaben ausgezeichnete Ge­schäfte machen. Für das Jahr 1912 wurden von der Spielbank in Monte Carlo 19 Millionen Dividenden ausgez-ahlt. Hieraus läßt sich ermessen, welche riesigen Summen umgesctzt und welche hohen Summen von der Gesamtzahl der Spieler an die Bank verloren worden sein müssen. Die Dummen werden eben nicht alle. .*

* DerImperato r" ist am Sonntag von seiner Probe­fahrt wohlbehalten zurückgekehrt, er liegt wieder an der Lan­dungsstelle in Altenbruch. Die vorgestrigen Probefahrten er­gaben in Bezug auf Manövrierfähigkeit und Geschwindigkeir des Schiffes durchaus befriedigende Resultate, jedoch stellte bei Be­endigung der letzten Fahrt sich heraus, daß zwei Saget- einer Turbine heiß gelaufen waren. Infolgedessen war es nötig, die Turbine wieder zu öffnen und beide Lager, heraus­zunehmen. Die technischen Probefahrten werden baljer erst am

15. Mai fortgesetzt werden können, während die amtliche Probe­fahrt und Krcmprinzenfahrt erst in der zweiten Hälfte des Mai stattfinden Tann.

* Ein Automobilomnibus der Motoromnibuslinie ChemnitzAnnaberg verunglückte in der Nacht zum Montag gegen 12Vs Uhr unweit der Besenschänke bei Burkardtsdorf. Von den 27 Insassen wurden 25 verletzt, darunter mehrere schwer. Die Schwerverletzten wurden nach dem Chemnitzer Krankenhaus gebracht. Der Unfall entstand dadurch, das der Chauffeur bei einem Versagen des Motors ab stieg und wahrscheinlich die Brem­sen abzu stell en versäumte, so daß der schwere Wagen den abschüs­sigen Berg zurückrollte, um stürzte und völlig zertrümmert wurde.

* In G ü uzburg in Württemberg, einer Stadt von 6000 Ein­wohnern, wurde im Jahre 1913 noch keine einzige Ehe geschlossen. Ja, die 13 ist eine Unglückszahl. Ta traut man in Günzburg nicht. Auch brachte das Jahr viel kalte Witterung mit, da muß man im Freien vorsichtig sein. Hoffentlich schneidet sich in Günzburg niemand: die Günzburger lassen sich in diesem Jahre nicht ver­binden.

* Herr Schneider. In Halle a. d. S. hörte ich fol­gende Unterhaltung zwischen einem älteren, feudal aussehenden Herrn, der von seinem Neffen, einem Studenten, zur Bahn be­gleitet wurde. Der Freund des Neffen Fuchs der Verbindung mit Namen Schneider hatte sich bei der Verabschiedung diskret etwas zurückgezogen. Aelterer Herr:Du, sag' mal, heißt der FuckM nur Schneider?" Neffe:Ja." Aelterer Herr: Nur Schneider??" Neffe:Ja, Onkel." Aelterer Herr: Na, immerhin, wenn der Kerl besoffen ist, dann ist er ganz nett!" (Simpl.")

* Der unzeitgemäße Tod. Der Schüler der vierten Ghmirasialklasse Maier war gestorben. Der Professor machte der Klasse davon in folgender Weise Mitteilung:Euer Mitschüler Maier ist gestern gestorben. Er hat in den beiden letzten la­teinischen Sckiulaufgaben Not e4 erhalten. Ich glaubte, er werde sich verbessern; nun ist durch seinen Tod diese Hoffnung zu­schanden geworden." (Simpl.")

T ie AusstellungDas Kind". Tie in den Berliner Zoohallen gegenwärtig stattsindende AusstellungTas Kind in seiner körperlichen und geistigen Entwicklung" bietet in glück­licher Vereinigung überaus zahlreiche Sehmswürdigkeiten. Ganz besonders fällt durch eine wirklich vornehme Gediegenheit ein in zartem Hell- und Tunke!grün gehaltener «Eckpavillon auf. In diesem, von berufener Künstlerhand geschaffenen, architektonisch prächtig durch geführten Aufbau laden bequeme Korbmöbel zum Genuß eines TäßchensKornfranck", das gratis von Tanten- Hand verabreicht wird, ein. Aus bent kräftigen deutschen Vrot- korn, dem Roggen hergcstellt, ein reines Naturprodukt in vollstem Sinne des Wortes ist Kornfranck das gegebene Kind er- getränt Tie AusstellungDas Kind", deren Reinertrag dem Berliner Verein vom Roten Kreuz zerfällt, findet am 14. Mai ihr (Snbe.x59/4.

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In dem Gemeindchause zu Stanfenberg sollen Mittwoch, den 7. Mai l. I., vormittags 11 Uhr, nachstehende Arbeiten öffentlich vergeben werden:

Pflaster- u. Chaussierarbeiten veranschl. zu 1201,20

Maurerarbeiten 38,

Voranschlag und Bedingungen können vorher auf der Großh. Bürgermeisterei Staufenberg cin- gesehen werden. 2940

Gießen, den 29. April 1913.

Senßfelder, Kreisstraßenmeister.

ift die befte Schub-Creme.

Wir \

Sacbverftändigen erklären alle:

BnKen Versteigerung.

Ein Vogelsberger Bulle der Gemeinde Annerod soll Mittwoch, den 30. April d. Js., nachmittags um 2 Uhr, im alten Schulsaal dahier versteigert werden.

Die Gemeinde beabsichtigt einen Bullen der­selben Raffe anzukanfen, und sind Offerten bis zu dieser Zeit auf hiesiger Bürgermeisterei erwünscht.

Annerod, am 25. April 1913.

Großherzogliche Bürgermeisterei Annerod. _____Hvrn._________________2875

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Submissionsholzverkauf.

Aus bett fiskalischen Distrikten Jnngebuchen, Ochsen- stall, Granerberg Schntzbezirk Reinhardshain und Tränkkopf, Dingerwald, Buchwaldskops, Heiligenberg und Börnberg Schntzbezirk Lumda soll das nach been­digter Holzhauerei gefällte Windfall- und Dürrholz unter den für das Großherzogtum Hessen gültigen Bedingungen im Wege schriftlichen Angebots verkauft werden:

Stämme: 6 Kiefern 5. Kl. = 3,28 Fstm., !> Fichten 3. Kl. = 18,53 Fstm., 16 deSgl. 4. Kl. = 16,94 Fstm., 26 desgl. 5 a Kl. = 17,45 Fstm., 31 desgl. 5b Kl. 10,11 Fstm.

Singebote mit der AufschriftSubntissionShol»verkauft sind spätestens bis sunt Mittwoch, den 7. Mai, vor mittags 9 llbr, bei der unterzeichneten Stelle einzu> reichen. Die Eröffnung der Gebote findet um 9 Uhr statt. Mit der Erteilung des Zuschlags wird das Holz als überwiesen angesehen.

Cs empfiehlt sich genaue Besichtigung des Holzes. Auf Wunsch wird das Holz von Forstwart Eichenauer, Neinhardshain, vorgezetgt.

Grünberg, den 25. April 1913. B29,«

________Großherzogliche Oberförsterei Grünberg._______

Bekanntmachung

Bon dem Anlcheu von 1892 sind die" Schuld­verschreibungen Nr. 47, 83 und 94 und von dem Anlehen von 1897 ist die Schuldverschreibung Nr. 23 zur Rückzahlung am 1. Juli d. I. aus­gelost worden. pW/

Gießen, den 26. April 1913.

Der Vorstand der israel. Religionsgcmeinde Gießen.

S. He iche lheim.

fccisacta aller Irl

DiüVilVUVUVUUiWl Ml dleBrühlsche Unlv.-Driiokertii

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Gießen.

Wir suchen für ein 17jäbrigcS Mädchen alsbald leichte Stellung. Auskunft erteilt das Armenamt, Afterweg 9.______________________________________

ES wird darauf hingewiefen, daß nach § 4 der Lokal- Pvlizei-Bcrvrdnung vorn 6. ^nli 1S88 Akarkisen so bc festigt sein müssen, daß ihr tiefster Punkt mindestens 2,25 m über dem Niveau der S t ratze liegt. Markisen, welche dieser Bestinunnng nicht etnsprechew ytipyett wieber enlsernt werden (ß,e/41