Nr. 280
Erscheint ti-Nch mit Ausnahme der Sonntags.
Tie „Gießener ZamilienblStter" werden dem »Anzeiger^ viermal wöchentlich beigelegt, das „Kreisblatt für den Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. Die „Landwirtschaftlichen Seih fragen" erscheinen monatlich zweimal.
163. Jahrgang
Freitag, 28. November 1913
Eichener Anzeiger
General-Anzeiger für Dberheffen
Rotationsdruck und Verlag der Drüblstchen UnwersilätS »Brich- und Stcinbcucteccu R. Lange, Gießen.
Redaktion, Expedition und Druckerei: Sckml- straße 7. Expedition und Verlag: e^Ss>51. Redaktion.e-sS112. Tel.-AdruAnzelgerGießen«
Mb. Deutscher Reichstag.
176. Sitzung, Donnerstag, den 27. November.
Am Tische des BundcSrats: Dr. Lisco.
Präsident Dr. Kaempf eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 15 Min.
Der Abg. K o e l s ch (Natl.) hat sein Mandat niedergclegt.
Sie Gebühren ber Zeugen uni) SachuersiSndizen.
Zur Beratung steht an erster Stelle die Novelle zur Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige.
Die Novelle hat ihren Grund in der Aenderung der wirtschaftlichen Verhältnisse feit 1878. Die Zcugengcbühr von 10 Pfg. 6t§ 1 Mk. auf die Stunde ist unverändert geblieben. Dagegen soll der Höchstsatz der Tagegelder für auswärtige Zeugen und Sachverständige von 5 auf 7>4 Mk. und die Entschädigung für ein Nachtquartier von 3 auf Wi Mk. binaufgesetzt werden. Die Gebühr der Sachverständigen soll in' besonders schwierigen Fällen bis auf 6 Mk. bemessen werden können. Vor allem aber formen den Zeugen und Sachverständigen künftig auch notwendige bare Auslagen, namentlich solche für eine durch ihre Abwesenheit erforderlich gewordene berufliche Vertretung angemessen erstattet werden.
Abg. Dr. Cohn (Soz.):
Nicht nur die Sachverständissen, sondern auch die Zeugen sollten höhere Gebühren erhalten schon mit Rücksicht auf die teueren Lebensverhältnisse. Wir beantragen Koinrnissions- beratung.
Abg. Dr. Werr (Zentr.):
Wir begrüßen die Vorlag-e und schließen uns dem Antrag auf Kochmissionsberatung an. Einzelne Bedenken haben auch wir. besonders gegen die neugeschaffenen Bestimmungen über die Erwerbsversäumnisse und ihre Entschädigung unter Berücksichtigung der Lebensverhältnifle und der regelmäßigen Erwerbstätigkeit.
Abg. Dr. List (Natl.):
Auch wir sind mit dec Vorlage einverstanden. Wir bedauern auch, dag die Zeugengebühren nicht erhöht worden sind. Dem Gedanken, die Festsetzung der Sachberständigengebühren dem Ermessen des Gerichts zu überlassen, sind wir nicht abgeneigt. Ebenso könnten Vereinbarungen der Parteien darüber zulästig fein, die das Gericht zu genehmigen hätte. Dieses muß allerdings die letzte Entscheidung behalten. Bei Zeugenvernehmungen sollte mehr Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse der Zeugen genommen werden, um unnütze Belastungen der Staatskasse zu vermeiden.
Abg. Haas (Vp.):
Die Zeugengebühren wüsten unbedingt erhöht werden. Der Zeuge muß für die versäumte Zeit volle Entschädigung erhalten. Es ist ja doch ganz unbillig, wenn z. B. Aerzte für die Stunde 1 Mk. bekommen. Jetzt müffen die Zeugen oft stundenlany warten, weil zuviel Fälle für einen Tag angesetzt sind. Bei einem großen Prozeß mußte ein Zeuge sich vier Wochen lang täglich zu Hause zur Verfügung des Gerichts halten. Das ist ja geradezu Stubenarrest. (Heiterkeit.) Wir beantragen eine Kommission von 14 Mitgliedern.
Abg. Dr. Giese (Kons.):
Auch wir begrüßen die Vorlage, aber es wäre uns lieber gewesen, wenn sie etwas mehr gebracht hätte. Die Zeugen müssen endlich bessergestellt werden.
Abg. Werner-Hersfeld (Rfp.) • bringt Beschwerden der Gastwirte vor, die sich bei der Zeugen- gebühren-Bcrechnung benachteiligt fühlen.
Abg. Warmuth (Rp.):
Die Wünsche der Sachverständigen sind im wesentlichen berücksichtigt worden. Ich befürchte keineswegs, daß die Sachverständigen ihr Gutachten nach der Gebefreudigkeit der Parteien einrichten werden. Wir leben doch nicht in Rußland.
Die Vorlage geht an eine Kommission von 14 Mitgliedern.
Sie fjilfstWer beim Reichsgericht.
ES folgt die erste Lesung des Gesetzentwurfes über die Beschäftigung von Hilfsrichtern beim Reichsgericht.
Nach der Gerichtsverfassung ist die Zuziehung von Hilfsrichtern beim Reichsgericht unzuläsiig. Sie bedarf also jedesmal einer besonderen gesetzlichen Ermächtigung, wenn sie sich als notwendig erweist. Die Ermächtigung ist im Jahre 1910 vom Reichstage in gewissem Umfange erteilt, erstreckt sich aber nur bis Ende 1913. Dann müßten die jetzt beschäftigten neun Hilfsrichter wieder ausscheiden. Da nun aber wegen der Zunahme der Straf- fenatsarbeiten für 1914 eine Vermehrung der etatsmäßigen Reichsgerichtsratsstellen gefordert werden Ivird und für diese Stellen in erster Linie die jetzt tätigen Hilfsrichter in Aussicht genommen sind, so würden sich durch ihre Entlassung und baldige Wiedereinstellung nur vermehrte Kosten ergeben. Darin liegt der Grund für das Verlangen, die Beschäftigung der jetzt tätigen Hilfsrichter bis zum 1. Juni 1914 auszudehnen.
Abg. Dr. Junck (Natl.):
Die Vorlage ist eine dringende Notwendigkeit. Ich bitte, ihr ohne Kommissionsberatung zuzustimmen.
Die Abgg. Dr. Spahn (Zentr.) und Dr. Giese (Kons.) erklären sich damit einverstanden.
Die Vorlage wird dann in erster und zweiter Lesung angenommen.
Sie Errichtung eines Solonialgerichlshoss.
Eä folgt die erste Beratung der Vorlage über die Errichtung eines Kolonialgerichtshofs. Sie bestimmt, daß für Sachen der Kolonialgerichtsbarkeit ein oberster Gerichtshof errichtet wird, der den Namen „Kolonialgerichtshof" fuhrt. Der Entwurf lag bereits dem vorigen Reichstag vor, gelangte aber nicht zur Verabschiedung. Der Hauptstreit drehte sich damals darum, ob Berlin oder Hamburg der Sitz des Kolonialgerichtshofs sein solle. Die jetzige Vorlage letzt Berlin fest.
Abg. Stollen (Soz.):
Wir haben nichts gegen einen Kolonialgerichtshof, verlangen aber, daß ihm auch die Konsulargerichtsbarkeit unterstellt tmrd. Wir beantragen Ueberweijung an eine Kommission von 14 Mit
gliedern. Als Sitz des Gerichtshofs schlagen wir Hamburg vor. Nicht aus engherzigen lokalpatriotischen Gründen. Was den wirk- lichen Patriotismus anlangt, so sind wir bester als unser Ruf. Jedenfalls sind wir gegen eine übertriebene Zivilisation (Große Heiterkeit) — Zentralisation, wie sie etwa in Frankreich besteht. Die Berliner Luft ist freiheitlichen Institutionen nicht günstig. Man ioll auch das Saitneicment zu diesem Gerichtshof zuziehen, das ist am besten in Hamburg zu finden.
Abg. Dr. Belzer (Zentr.):
Wir können dem Gcsttzcntwurf im großen und ganzen zustimmen, da unsere ftüheren Bedenken von der Regierung berücksichtigt worden sind. Indessen ist doch Wohl zu erwägen, ob es nicht genügen würde, die Entscheidung in Kolonialstreitigkeiten einem Senat des Reichsgerichts zu überweisen im Interesse der Einheitlichkeit ber Rechtsprechung. Heber den Sitz bcs Kolonialgerichtshofes müssen w-r uns in der Kommission einigen.
Abg. Dr. Paaschc (Natl.):
Wir begrißen grundsätzlich den neuen Entwurf, mit bem man auch den Wünschen des Reichstages Rechnung getragen hat. Der Gedanke einer Angliederung der kolonialen Rechtsstreitigkeiten an das Reichsgericht hat etwas Bestechendes. Die große Haupt- und Staatsaktion: „Hie Hamburg, hie Berlin I" würde also darauf hinauslaufen, daß als tertius gaudens Leipzig erscheinen würde. (Heiterkeit.) Wir beantragen eine Kommission von 21 Mitgliedern.
Abg. Dr. Gicse (Kons.):
Am allerliebsten wäre es uns, wenn das Reichsgericht die höchste Instanz für Kolonialsachen wäre. Recht sympathisch ist uns der Vorschlag Dr. Belzers, den Kolonialgerichtshof an das Reichsgericht als besonderen Senat anzugliedern. In der Frage „Hamburg oder Berlin" ist unsere Fraktion nicht einig. Hoffentlich wird die Vorlage in der Kommission möglichst rasch erledigt.
Abg. Dovc (Vp.):
Die Sachlage für die Verbündeten Regierungen ist nach diesen verschiedenartigen Wünschen nicht einfach. Als Sitz des Gerichtshofs schlage ich Berlin vor, ich kündige aber schon an, daß ein Hamburger Fraktionskollege sich bereits darauf vorbereitet, mit dem ganzen Fanatismus des Hamburgers für seine Vaterstadt einzutreten. (Heiterkeit.) Eine Angliederung an das Reichsgericht ist nicht tunlich; daS Reichsgericht ist doch ohnehin schon belastet genug. Tie Unabhängigkeit des Richters wird durch den Ort nicht beeinträchtigt. Die Hauptsache ist, daß die Kolonien zu einer obersten Instanz kommen. Darüber sollte man alle kleinlichen Lolalstreitigkeiten vergessen im Interesse der Kolonien und der Rechtsprechung.
Abg. Warmuth (Rp.):
Die Bestimmungen über die Vorbedingungen der Revision sind sehr bedenklich. In den Kolonien wird vor allem preußisches Recht gesprochen, da das Kolonialrecht im wesentlichen auf preußischen Bestimmungen beruht. Berlin verdient daher den Vorzug. Wir wollen aber die Entscheidung der Kommission überlasten.
Abg. Dr. Junck (Natl.):
Man sollte wirklich ernstlich erwägen, ob man diese Kolonialsache nicht derjenigen Stelle überweisen soll, die ohnehin dafür zu sorgen hat, daß die Nechtseinheit gewahrt wirb. Das ist das Reichsgericht! Gewiß, es ist sehr überlastet, aber dieser Grund muß zurücktreten hinter dem Äestreben, die Rechtseinheit nicht zu gefährden.
Abg. Waldstcin (Vp.):
Obgleich ich Altonaer bin, die an Hamburg strenge Kritik üben, bin ich für Hamburg als Sitz des Gerichtshofs. Leipzig kommt gar nicht in Frage. Erst vor einer halben Stunde haben wir ein Gesetz angenommen, das nur die unerträgliche Belastung beim Reichsgericht zur Ursache hak. (Hört! Hört!) In welches Ansehen bringen wir uns beim Volke, wenn wir jetzt bem Reichsgericht wieder neue Lasten zuweisen? (Sehr richtig!) Wer entscheidet über das Interesse der Kolonien am besten? Doch bic Kolonien. Unb sie haben sich einmütig für Hamburg entschieden.
Staatssekretär des Reichskolonialamts Dr. Sols:
Ich hatte mir vorgenommen, zum Schluß ber heutigen Debatte ber Hoffnung Ausbruck zu geben, baß biefer Entwurf, ber aus einer gemeinschaftlichen fleißigen Arbeit biefes hohen Hauses mit ben berbünbeten Regierungen zustande gekommen ist, schnell angenommen werden würde. Leider hatte die Debatte, als ich hier eintrat, schon angefangen. Ihr Verlauf hat mich mit banger Sorge erfüllt, daß unsere Landsleute in den Kolonien noch längere Zeit auf bic Erfüllung ihrer Wünsche warten müffen. Es sind heute so viele neue Gesichtspunkte angeführt unb so viele alte loieber aufgetaucht, daß ich nicht in der Lage bin, ohne mit ben Vertretern ber berbünbeten Regierungen mich inS Benehmen gesetzt zu haben, meine Stellung zu erklären. Aber soviel kann ich sagen: Die kaiserliche Regierung hält es für ein nobile officium, daß wir das oberste Landesgericht unseren Landsleuten in ben Kolonien geben. Ob wir als Sitz Leipzig ober Berlin ober Hamburg wählen, ob bas Beschwerberecht so ober fo ausgestaltet wirb, das sinb sekunbäre Fragen, die in ber Kommission zu prüfen sein werben. Ich möchte bic künftigen Mitglieber ber Kommission lediglich bitten, alles zu tun, bamit ber Gerichtshof schnell ins Leben gerufen wirb. Das bitte ich int Namen ber Schutzbefohlenen unserer Kolonien. (Beifall.)
Die Vorlage geht an eine Kommission von 21 Mit- gliebern.
Die Einschränkung des Hausierhandels.
Es folgt die erste Beratung des Gesetzentwurfs auf Säuberung ber §§ 56 unb 56 c ber Gewerbeordnung. Nach ber Vorlage sollen vom Hausierhanbel ausgeschlossen werben Golb- unb Silberwaren, Bruchgolb unb Bruchsilber, R o h b e r n st e i n, Taschenuhren, Pfandscheine, Gifte Arzeneimittel, besonders solche, die zur Verhütung der Empfängnis oder zur Beseitigung der Schwangerschaft bienen. Auch der Hausierhanbel mit Gemüse- unb Blumenfamen wirb verboten. Zum Betrieb eines W a n d erlag e r s foll bic Erlaubnis ber zustänbigen Behörde notwendig fein.
Direktor im Reichsamt des Innern Dr. Casper:
Der Entwurf bedarf kaum der Begründung. Es handelt sich nur darum, einige Mahnabmen, deren Notwendigkeit von keiner Seite bestritten wird, möglichst bald in Wirksamkeit treten zu lasten. Daneben schränkt der Entwurf den Betrieb der
Wanderlagcr ein. Auch hier handelt c8 sich lediglich um Dinge, die seit langem allgemein gefordert werden. Es wird zur Voraussetzung für die Erlaubnis der Behörden zur Errichtung von Wanderlagern das Vorhandensein eines wirtschaftlichen Bedürfnisses gefordert. Von einem Verbot der Wanderlager hat man deshalb Abstand genommen. W>r hoffen dadurch den festgestellten Schäden abzuhelfen, ohne daß daS berechtigte Bedürfnis der Bevölkerung leidet. Vielmehr wird diese vor unlauteren Maßnahmen dadurch geschützt. Andere Versuche zur Einschränkung der Hebelstände haben die notwendige Wirkung nicht gehabt.
Abg. Brey (Soz.):
Eine nicht geringe Zahl ehrenwerter Volksgenosten foll in ibrem ohnehin schweren Erwerb noch mehr beschränkt werden. Die Moral der Hausierer ist oftmals höher, als die gewister großkapitalistischer Kreise. Ethische Motive kennt der Entwurf nicht. Gerade in bemittelten Kreisen wird die Geburtenzahl reguliert. Der Entwurf erreicht nicht das, was er erreichen will, sondern nur etwas BöseS. Wir sind für Kommissionsberatung.
Abg. Irl (Zentr.):
Der Entwurf ist eine Abschlagszahlung. Es wäre schon lange an der Zeit gewesen, auf diesem Gebiet praktische Arbeit zu leisten. Aber die berechtigten Erwartungen erfüllt die Vorlage durchaus nicht. So enthält sic keine besondere Beschränkung deS Hausierhandels von Ausländern, bic der Reichstag im vorigen Jahre beschlossen hatte uno bie namentlich von ber äußersten Linken befürwortet worben war. Die Dörfer haben jetzt alle so aus- reichenbe Verbindungen, daß der Hausierhandel unnötig geworden ist. Schärfere Bestimmungen gegen die Verwendung von Kindern beim Hausierhandel sind nötig. Einzelne Gegenden werden so überlaufen, daß die Hausierer zu einer wahren Landplage geworden sind. Sic mögen nicht alle zu Gewalttätigkeiten und Diebstählen neigen, aber ich möchte den Frauen der Geheimräte im Reich samt des Innern wünschen, daß sic sich einmal so von Hausierern und Hausiererinnen drangsalieren lassen müßten. (Große Heiterkeit.) Auch die Schundliteratur der Hausierer brauchen wir nicht. Wanderlager sollte man überhaupt verbieten. Wir wollen den Hausierhandel nicht mit Stumpf und Stiel ausrotten, aber die Existenz des Mittelstandes unb bes seßhaften Gewerbes ist schon bedroht, wenn wir die Dinge so weiter gehen lassen.
Abg. Böttger (Natl.):
Die Vorlage entspricht langgehegten Wünschen deS gewerblichen Mittelstandes. Beim Hausierhandel ist die Gefahr, der Unredlichkeit viel größer als beim Ladengeschäft, das stetig unter der Kontrolle des Publikums steht. In der Kommission werden wir uns auch über ein etwaiges Verbot des Margarine- Handels zu unterhalten haben. Das Verbot des Handels mit Geheimmitteln soll weniger den Geldbeutel schützen, als vielmehr die sittliche und körperliche Gesundheit des Volkes. Auch den Schiebungen mit Pfandscheinen muß vorgebeugt werden. Die Wanberlager bringen meist nur Schunb auf ben Markt.
Abg. v. Payer (Vp.):
Wir gehen mit ber allergrößten Vorsicht an diese Vorlage heran. Wir wollen das Gewerbe durchaus schützen. Man darf aber zu Ehren des ansässigen Gewerbes das Hausiergewerb« nicht für vogelfrei erklären. In vielen Gemeinden sieht man den Besuch des Hausierers gar nicht so ungern. Wir werden in der Kommission den richtigen Mittelweg suchen. Ein Verbot der Wanderlager wäre im Interesse des Konsumenten sehr bedauerlich.
Graf v. Carmer-Zieserwitz (Kons.):
Tic Wanderlager und die Hausierer vertreiben oft in aufdringlichster Weise ihre meist wenig empfehlenswerten Waren. Diese Auswüchse zwingen zum Einschreiten. Die ganze Bernstein« Produktion ist letzt verstaatlicht. Der Zwischenhandel konnte also nur der ausländischen Konkurrenz zugute kommen. Darum ist das Verbot berechtigt. Ausländer sind aus dem Hausierhaiidel möglichst ganz auszuschalten. Besonders im Interesse der Lieg« nitzer Gärtnereibetrieoe begrüße ich das Verbot des Hausierhandels mit Gemüse und Blumensamen. Geheimmittel müssen verboten werden, denn der Geburtenrückgang ist eine große Gefahr für unser Volk.
Leider hat die Bewegung zur Verhütung des Kindersegens immer weitere Fortschritte gemacht. Es ist unrichtig, daß durch die Beschränkung der Kinderzahl die Raste verbessert wird. Dann müßte ja Frankreich turmhoch übet allen anderen Rassen stehen. Tatsächlich ist man aber dort in großer Sorge. Jetzt will man das Zweikindersystem auch der deutschen Arbeiterfrau einreden. In Lichtbildern hat man Verhaltungsmaßregeln gegeben. (Hort! hört!) Das ist eine starke Gefährdung unseres Volkswohls. (Sehr richtig! rechts.) WaS hängen die Wanderlager den Leuten nicht alles an! Meine Arbeiter und Dienstleute haben fünf, sechs Grammophone. Wenn die Sonntags zusammen loslegen, das ist herzzerreißend. (Heiterkeit.) Die Genehmigung der Wanderlager muß von der Bedürfnisfrage abhängig gemacht werden. Wir werden beantragen, daß das von Reichs wegen festgesetzt wird. Auch den Hausierhandel mit Flaschenbier und Magarinc mutz man verbieten.
Abg. Hagenscheidt (Rp.):
Wir begrüßen die Vorlage. Sie erfüllt manche Wünsche, die uns am Herzen liegen. Ich kann daher bem Vorrebner durchaus zustimmen. Nicht nur der Handel mit Taschenuhren sollte verboten werden, sondern ber Hausierhandel mit Uhren überhaupt.
Ein Vertagungsantrag wirb angenommen.
Freitag 1 Uhr pünktlich: Kleine Anfragen, Sozicklderno- kratische Interpellationen über Zabem unb bic Rüftungskom- miffion, Wahlprüfungen, Wiederaufnahme im Disziplinarverfahren.
Schluß 6% Uhr.


