Ausgabe 
27.11.1913 Drittes Blatt
 
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Nr. 27L)

Erscheint mit Ausnahme des Sonntags.

Dieiefceier ZmniNendlStter" werden dem ,Anieiger' viermal wöchentlich beigelegt, daS Krtisblett str den Kreis -letzen" zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen Seit« htftt" erscheinen monatlich zweimal.

163. Jahrgang Donnerstag, 27. November 1913

u ^XT*T a a a aa Rotationsdruck und Verlag der Brübftschea

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General-Anzeiger für CverheM __^M-n IIUII1 Uli II II .iw...»« 1-mHumUJlUUM

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wenn wir die Presse in dieser Weise drangsalieren liehen.. Dem Gesek, das die gemeinsten Mißstände im Militärwefen grossziehen würde, sollte bie Kommissionsberatung ein Begräbnis e r st c'r Klasse bereiten.

Abg. Gröber (Zentr.):

Wir bewilligen gern, was für das Wohl des Vaterlarides not­wendig ist. Trifft das hier aber zu? Die Ausführungen der drei Redner oom Bundesrat können wirklich nur den aller- bescheidensten Ansprüchen einer Begründung ge­nügen. Daß der Kriegsminister die Gelegenheit benubte, sich kurz

Das Gesetz entspricht einem Bedürfnis, denn, eme Abände­rung des Gesetzes von 1893 ist nottoenbig. Eine ft ar k e K o l - lision verschiedener Interessen hegt freilich vor. aber das Interesse der Gesamtheit muh allem anderen vorangehen. Die Vorlage hat nicht überall das rechte getroffen. Eine fcharfe Kritik wird notwendig sein, Verbesserungen sind unumgänglich. Herr Gröber verlangt eine Erklärung des BegriffesGehe,m. nis". Er erhoffte sie von den nachfolgenden Rednern. Ich er­warte sie auch von den kommenden Herren. (Heiterkeit.) Di« Auslegung des BegriffesGeheimnis" ist schwierig. Im übrigen gibt esoffene" Geheimnisse. Die Presse aller Parteien bat gegen den § 9 des Gesetzes Widerspruch erhoben. ES darf das Interesse des Volkes an den militärischen Fortfchritten nicht unterbunden werden. Die Freiheit der Kritik muh offen stehen. In der Beziehung hat mich die Erklärung des Herrn Kriegs­ministers sympathisch berührt, dah ec für lebe Kritik Entgegen­kommen zeigen will; ich hoffe auch für die Kritik, die gegen di« eigene Person geht. Ein Abgeordneter erzählte mir dieser ^age, er sei immer für Kritik, nur nicht, wenn sie sich gegen seine eigene Person richte. (Heiterkeit) Im Strafgesetz muhen wir vor allem den Staat schützen und Verbrechen gegen den eigenen Staat als ganz gemeine Verbrechen scharf bestrafen. Der Gerichtshof ist,.wie ?s im Entwurf vorgesehen ist, zu stark besetzt Hier tut eine Ver. einfachung not. Meine politischen Freunde sind mit der Heber- Weisung an eine Kommission einverstanden.

Abg. Holtschke (Kons.):

Wir haben alle Veranlassung, dem Gesetzentwurf zuzu- stimmen, da wir schärfere Strafen für Spionage für notwendig halten. Gegen den § 9 hat sich die ganze Presse mit Jeltener Einmütigkeit, auch mit Einschluss der kon, erva 11ven Presse, ausgesprochen. Der Paragraph wird denn auch in dieser Form abgelehnt werden. Allerdings erscheinen uns die Befürchtungen der Presse in diesem Punkt übertrieben, wenn auch nicht bestritten werden kann, daß die Dehnbarkeit der Bestimmung eine große Unsicherheit hervorruft. Wir stnd gern bereit, daran mitzuarbeiten, daß der § 9 entsprechend den München der Poesse und den Interessen der Landesverteidigung gestaltet wird. -Wir wünschen, dah der Entwurf möglichst bald Gesetz wird.

Abg. Dr. v. Liszt (Vp.):

Wir stehen der Vorlage vollkommen sachlich gegenüber, müssen aber den Nachweis ihrer Notwendigkeit erwarten, und zwar muss er überzeugender geführt werden als m der^Be­gründung. Gegen die Frieoensipion a g e deren Gefährlich, feit doch wohl oft übertrieben wird, »stift nicht die Hohe der ange drohten Strafen, sondern die Sicherheit, entdeckt zu werden. Die Sozialdemokraten wollen ine Vorlage glatt ab- lehnen. Wir wollen sie prüfen, in der Ueberzeugung, dass das Gesetz eine Mahnung wird, namentlich on die Regierungen, die die Spione ausschicken und besolden. Gewisse Bestimmungen der Vorlage sind unannehmbar Darin lhmmerii alle Fraktionen überein, die bisher gesprochen haben. Wie Kollege Groeber schon humorvoll betonte, weih keift Men ich, was ein militärisches G e h e i mn i s ist. Tatsächlich ist der Begriff des militärischen Geheimnisses ein Geheimnis. Das betoenen 6te Kornwalzer des Krupp -Prozesses. Sie bestanden teils in Urschriften, teils in Abschriften. Derselbe wUitaruche Sachverständige hat nun den Inhalt eines in der Original)chnft vorliegenden Kornwalzers als Geheimnis erklärt, der Inhalt einer wörtlich damit übereinstimmenden Abschrift aber nicht. (Grosse Heiterkeit.) . . _

Auch der Begriff derNachricht" ist umstritten. WaS ist keine Nachricht? Der § 1 würde also einfach lauten müssen: Mili­tärisches Geheimnis ist alles, was geheim gehalten werden muh. Oder: Militärisches Geheimnis ist eben militärisches Geheimnis. (Heiterkeit.) Alle Veröffentlichungen des Flottenvereins und deS Wehrvereins wären fortgesetzte Handlungen gegen dieses Gesetz. Und der Admiral v. Koester und General Keim würden soviele Jahre Gefängnis bekommen, dah sie fürs ganae Leben genug hätten. (Heiterkeit.) Wir würden die oberste Mili­tärbehörde über das Gesetz und über den Richter stellen. Schliess­lich ist ja jede Generalstabskarte ein militärisches Geheimnis, vielleicht auch die ganze Geographie. (Weiterleit) Die ganze Militärwissenschaft würde unterbunden werden. Wie alle

Preuß. Kriegsminister Generalleutnant vom Falkenhayn:

Die Gelegenheit, die sich mir bietet, heute einige Worte an Vas Hohe Haus zu richten, benütze ich um so lieber, als ich mich, nachdem ich durch den Kaiser auf meinen gegenwärtigen Posten berufen worden bin, schon jetzt dadurch hier, einführen kann. Ich kann das tun, ohne befürchten zu müssen, day stch die^Arbeiten dieses Hohen Hauses dadurch wesentlich verzögern werden. Denn eine lange Pcogrammentwicklung habe ich nicht zu halten. Programm, nach dem der Kriegsminister als Minister des Königs von Preußen, wie auch als Bevollmächtigter zum Bundes­rat, zu handeln hat, ist vollständig erhalten in seiner Aufgabe, die mächtige Waffe, die die Armee in der Hand des ober st en Kriegsherrn bildelt, scharf, blank und scblagbereit gegen jeden Feind zu halten. (Leb­hafter Beifall auf der Rechten und bei den Natl.) Wenn sich mit dieser Aufgabe, die innerhalb ober außerhalb des Hauses an mich herantretenden Anregungen und Vorschläge, Forderungen oder Wünsche vertragen und je moderner sie sein sollten um so willkommener werden sie mir sein, so werden Sie, meine Herren, und jeder, den es angeht, mich stets bereit finden, dankbar darauf einzugehen. (Lebhafter Beifall bei den bürgerlichen Par­teien.) Dagegen muß ich allen Bestrebungen, die sich mit den Fragen meiner Aufgabe, mit den Forderungen, derselben und ebenso mit den Lebensbedingungen der Armee dieses Reiches nicht vertragen, nicht nur meine Mitwirkung versagen, sondern sie auch nach Kräften unschädlich zu mach« versuchen. (Lebhafter Beifall rechts. Unruhe bei den Soz.) Ja, meine Herren, das hegt so Har, daß ich mir weitere Ausführungen darüber ganz er­sparen darf. (Erneuter Beifall. Erneute Unruhe bei den Soz.)

Die Berechtigung, zu dem vorliegenden Gesetzentwurf das Wort zu ergreifen, leite ich von dem Umstände ab, daß er in engsten Beziehungen steht zur Wahrung der Schlagbereit- schaftderdeutschenWehr macht. Es gilt gegen Gegner jampfen zu müssen, denen es gelungen ist, unsere Bloßen vor­zeitig zu erspähen, und die Abwehr des Schlages sorgsam und rechtzeitig vorzubereiten. Wer sich hiergegen nicht, soweit es in feiner Möglichkeit liegt, sichert, begeht in meinen Augen einen schweren Fehler und einen unverzeihlichen, da, wo es sich um so ernste Dinge handelt, wie die Sicherheit des Vater­landes. Denn das heißt, einen wichtigen Faktor des Erfolges aus her Hand zu geben. Das tun, heißt von vornherein aus den Erfolg überhaupt, wenn nicht verzichten, so doch ihn aufs Aeusserste gefährden. Sicherlich wird in dem großen Ringen auf Leben und Tod, wenn es einst dazu kommen Mte, nur l er Hoffnung haben, die Oberhand zu gewinnen, der bei der Vor- Bereitung jede Chance zu seinen Gunsten ausgenutzt hat (Sehr richtig 1) Gegen Die Gefahren, denen uns in dieser Beziehung die Lücken des Gesetzes von 1893 aussetzen, müssen wir uns schützen. Es ist hier nicht der Ort, weiter darauf einzugehen. Aber Lie wissen, wie schon der Staatssekretär des Reichsjustizamts an- deutete wie jeder zugeben muß, der unbefangen und mit einiger Aufmerksamkeit die Gestaltung der Dinge in den letzten Jahren verfolgt hat, und wie ich aus eigener mehrjähriger Beobachtung aufs bestimmteste versichern kann, sehr wohl: Sie sind so groß, dass ihre Herbeiführung selbst durch Außerachtlassung der größten Vorsicht, aus Fahrlässigkeit Über Den Nahmen des fetzt bestehenden Gesetzes hinaus verhindert werden sollte. Wenn feder, der ftch ein r Körperverletzung schuldig macht, im Ge,ctz mit empsindhch^ Etraie bedroht wird, so darf der, der unter denselben Voraus­setzungen die Sicherheit des Reiches gefährdet, nicht ohne Strafe tki6SS iftbabcVftini'id) ganz ahne Belang, wer sich einer solchen Wandlung schuldig macht Insbesondere vermag >ch nickt d^e r Publizistik im großen und ganzen eine Ausnahmestellung einzuräumen. Man mag ihre Ausnahme i u man HM, und Niemand kann sie überschätzen aVm persönlich, wofür ich Beweise anführen kann: Ein Vorrecht zu gunsten der unbeschränkten freien Meinungsauße- in hpr vorliegenden Frage kann man daraus für sie li cht S3itS.^WkÄ rechts" In dieser Hinsicht gibt es Nicht

Mb. Deutscher Reichstag.

176. Sitzung. Mittwoch, den 26. November.

Am Tische des Bundesrats; Dr. Lisco, von Tirpitz, von Falkenhayn.

Präsident Dr. Kaempf eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 15 Mm. mit der Mitteilung von dem Hinscheiden des Abg. Zürn (Rp.).

Neu eingegangen sind zwei Interpellationen der Sozialdemokraten über die Vorgänge in Zabern und den Ausschluß des Abg. Dr. Liebknecht (Soz.) aus der Rustungs- lonunifiion.

Auf der Tagesordnung stehen zunächst die Interpella­tionen über die Arbeitslosigkeit und die Vor- gänge in Zabern.

Unterstaatssekretär Richter erklärt, daß der Reichskanzler die Interpellation über die Arbeitslosigkeit in der zweiten Hälfte der nächsten Woche beantworten wird.

General von Hohenborn gibt die Erklärung ab, daß her Reichskanzler die Interpellation über die Vorgänge in Zabern von Mitte nächster Woche an wird beantworten lassen.

Sie erste Lesung des Spionagegesehes.

Staatsseretär des Reichsjustizamts Dr. Lisco:

Die zur Beratung stehende Vorlage ist von hoher Bedeutung für bas Wohl bes Reiches. Der beftetjenbe staatsrechtliche Schutz der militärischen Geheimnisse gegen Verrat hat sich als unzu- reichenb erwiesen. Er bebarf, wie auch hier schon öfter anerkannt worden ist, der Verstärkung. Der vorliegende Entwurf soll an die Stelle des Gesetzes von 1893 treten. So wertvolle Dienste dieses Gesetz auch geleistet hat, so haben sich doch b i e Spionagefälle in ben letzten Jahren außer- orbentlich vermehrt. Eine Neuregelung biefer wichtigen Frage war baher unumgänglich. Besonbers notwendig erscheint es uns, daß durch das Gesetz auch Nachrichten über militärische Geheimnisse künftig unter Strafe gestellt werden. Die Regierung hat schon in ihrem Entwurf von 1893 dies vorgeschlagen, doch hat der Reichstag damals diese Be­stimmung gestrichen in her Hoffnung, daß sie nicht notwendig fein werbe. Die Praxis hat aber ergeben, baß wir ohne eine solche Bestimmung nicht auskommen und deshalb ist sie in diesem Entwurf erneut vorgeschlagen worben. Auch ^"ie Reihe anberer schwerwiegender Fälle wirb vom bisherigen Recht buch er nicht erfaßt. Die Regierungen legen hohen Wert darauf, daß dies in Zukunft anders wird und bitten deshalb um Annahme des Ge­setzentwurfes.

0 Ueberall, auch bei der Polizei, hat man das Spionage - s y st e ui gegen bie Arbeiter eingeführt. Und dieselben be° bördlichen Organe wollen sich auf den hohen moralischen Kothurn begeben! Kein einziges Land hat solche Bestimmun­gen über Spionage, wie sie jetzt hier gefordert werden, und wie sie schon 1893 mit großer Mehrheit hier abgelehnt worden sind. Viel ehe sollte man bie S P i o n e n r i e ch e r e i gewisser S e n , a- tionsblätter bekämpfen, als die Veröffentlichung von Nach­richten über angeblich geheime militärische Dinge verbieten. Es sieht fast so aus, als ob das ganze Gesetz gerichtet ist gegen die friedlichen Bürger und gegen die Presse. Der M i l i t a r i s m u s h a ß t d i e O e f f e n t l i ch k e i t : das ist der letzte Grund dieses Gesetzes. Nach dem neuen Gesetz soll schon jebe Fahrlässigkeit bestraft werden können. Da wäre z. B. auch der strafbar, dem sein Sohn erzählt, er feiW a ck e s" genannt wor­den und der das dann weiter erzählt, weil er einmilitärisches Geheimnis" verrät. Durch das Gesetz ist der obersten Militär­behörde eine schrankenlose Macht über alle S t aa t s - Bürger eingeräumt, da es in ihre Hand allein gegeben ist, zu bestimmen, was ein militärisches Geheimnis ist.

Die ,,D e u t s ch e T a g e s z e i t u n g" war so gnädig, zu er­klären, daß sie nicht einmal den sozialdemokratischen Blattern Ver­rat militärischer Geheimnisse zutraue. Was würke Herr ^r. Ccrtel sagen, wenn ich erkläre, daß ich unsere Kollegen von der Presse nicht für Halunken und Schurken halte, nicht e l n m a l dieKollegenvon derDeutschen Tageszeit u ni g . (Große Heiterkeit.) Der Zweck der Vorlage ist. Die angeblichen Lücken der Spionagegesetzgebung gegenüber dem eigenen Volke zu schließen. Dies wird vogelfrei gemacht werden, nicht bloß die Presse, die gar kein Sonderrecht für sich verlangt. Unse­rem Parteiblatt in Gotha wurde es verübelt, daß es über em vollkommen kriegsmäßiges Manöver berichtete, bei lern es 18 Tote und etwa 300 Erkrankte gab. Dies Gesetz soll die Hülle für ige militärische Ungeheuerlichkeiten Wir handelten geradezu gemeingefährlich,

So entschieden die Armee jeden Versuch abwehren muß, diese Vorgänge zum Schaden des Reiches ober zu Nebenzwecken, fei es aus Parteirücksichten ober aus Sensationsbedurfnls rück­sichtslos öffentlich auszubeuten, so entschicben muß ich auch forbern, daß bas Volk über sie fortdauernd e i n - gehend unterrichtet wird und daß sie nicht einer freien Kritik entzogen werden, die ehrlich bessern will, lieber die Be­deutung der verantwortungsvollen Aufgabe, die hierbei den Organen der öffentlichen Meinung zufallt, bAeht bei der Heeresverwaltung nicht der geringste Zweifel. Ein Volksheer, wie das unsrige, kann auf die Dauer nur gedeihen und nur bann in ernsten Zeiten voll seiner Ausgabe gerecht werden, wenn d i e g e f u n b c n , vaterländischen Teile des Vo lies in herzlichem Einvernehmen mit ihm gehen. (Lebhafter Beifall.)

Staatssekretär des Reichsmarineaints von Tirpitz:

Den Inhalt der Vorlage, die juristischen Mängel der bis­herigen Gesetzgebung gegen die Spionage und die allgemeinen militärischen Bedürfnisse haben die beiden Vorredner in eingehen­der Weise bargelegt. Ich kann vom Standpunkte der Reichsmarineverwaltung nur bestätigen, baß cm drin­gendes Bedürfnis zur Verbesserung dieser Gesetzgebung vorhegt. Wie im allgemeinen dem Reichstag schon bekannt sein wird, ist gerade auch die Marineverwaltung in den letzten Jahren einer ganz a u s g i e b i g e n S p i o n a g et a t i g - leit ausgesetzt gewesen. Diese hat sich ganz besonders auf die Küstenbefestigung, auf unsere Konstruktionen und unsere Schiffstypen ausgedehnt. Bei her Kommissionsberatung wird es sich ja ermöglichen lassen, an Einzelfällen die Situation näher zu beleuchten. Ich kann nur vom Standpunkte der Marme- verwaltung bestätigen, daß es ein dringendes Bedürfnis un Inter­esse der Landesverteidigung ist, daß dieser ausgiebigen Spionage- tatigteit in Zukunft nach Möglichkeit vorgebeugt wird. (Beifall.)

Abg. Stadthagen (Soz.):

Hervorstechend bei diesem Gesetz ist, daß die P r e f f e unter m i li« ä >-i s ch e Kommandantur gestellt wird, daß sie nur das schreiben soll, was bie Heeresverwaltung Will. Der Kampf gegen bie Spionage kann nicht anbers geführt werden als dadurch, baß man ihr den Nährboden entzieht, und die, er Nährboden ist das herrschende militärische System. Dieses schmutzige, elende, verächtliche Gewerbe der Spionage ist aber mit dem herrschenden militärischen System untrennbar verknüpft. Es ist widersinnig, wenn man hier ein Gesetz gegen die Spionage schäften will und bann Mittel ber­langt um beim Nachbar spionieren zu können. Wir Sozialbcmo- fraten haben für solche unsauberen Zwecke nie etwas bewilligt. Das ganze Gesetz ist ein Widerspruch in sich. Man will die Spionage ausrotten und büngt selbst den Boden der Spionage. Warum regt man nicht an, daß diese Spionage von allen Staaten

verschiedene Rechte, sondern nur ein Recht mit souveräner Gültig- feit, nämlich das Recht, bc§ deutsche Voll darauf aufmerksam zu machen, daß seine Wehrsäh'gkeit und Schlagbercitschast und seine Rüstung lückenlos erhalten werden! Indem ich dies seststelle, möchte ich gleichzeitig betonen, dah die Heeresverwaltung jede Ab­sicht, mit dem vorliegenden Gesetz ein Sonderrecht für die Armee, vor allem ein Sonderrecht gegenüber dem Recht der freien Meinungsäußerung anzustreben, entschieden ablehnen muh. Es handelt sich eben gar nicht um ©onberinterefien der Armee oder irgend eines anderen, sondern allein um die großen und allgemeinen g c in c i n i a m e n Interessen des Reiches. (Sehr gut!) Diesen Interessen des Reiches wird sicher am besten und um so besser gedient, je mehr in Zukunft b i c Organe her Heeresverwaltung und der öffent­lichen Meinung vertrauensvoll Zusammen­arbeiten. (Beifall.) Wenn bas vorliegende Ge,etz, was es ja anstrebt, eine solche Verbindung fördern würde, und ich erkläre mich bereit, in der Kommissionsberatung einen Weg mit zu suchen und mich namens der Heeresverwaltung eifrig daran zu beteiligen, wenn dieses Gesetz eine solche Verbindung zwischen den Or­ganen der Heeresverwaltung und der öffentlichen Meinung forbern würde, so würde ich bas freubig begrüßen. Hoffentlich ergibt sich ein Verstänbnis zwischen beiden Seiten, für das ein Bedürfnis

und gut vorzustellen, war ja recht dankenswert. Aber keiner bet RegieruiKftvertreter hat uns das Geheimnis verraten, w a S ben n eigentlich ein militärisches Geheimnis , st. Die Vorlage soll das schändliche Gewerbe der Spionage unterdrücken. Aber wie weit geht Spionage? In die Maschen dieses Gesetze- können sehr leicht Leute fallen, die in Wirtlichkeit recht harmwS sind. Wir haben schwere Bedenken besonders gegen den Versuch, das Gesetz auf Nachrichten überhaupt auszubehnen WaS ist ein militärisches Geheimnis? Wer entscheidet schließlich über den Charakter einer solchen Nachricht? Wie soll ein Laie ftch über diese feinen Unterschiede klar werden? ^.ann kann fa jeder noch so gut gemeinte Zeitungsartikel gefaßt werden. Am bedenklichsten wäre es aber, wenn das Gesetz sogar auf blosse Fahrlässigkeit aus­gedehnt würde. Ich kann nicht glauben, dass der Reichstag so etwas beschließen kann. (Sehr gut!) Man kann doch auch nicht die Veröffentlichung von öffentlich allgemein bekannten Gingen be- strafen, bie jeder Fachmann klar Übersicht. Das sind bock) keine militärischen Geheimnisse mehr. Diest: smb doch m ben Akten sestgelegt. Sie sinb auch schon durch daS Gesetz von 1890 0b^",uch für den Krieg haben wir vollständig ausreichende Strafbestimmungen. Was ist vertraulich zu holten, was ist ge­heim? Wir Haven das schon bei uni in der Kom mis , ion gemerkt, wie schwierig es ist, festzuhalten, was geheim zu halten ist, was nicht. >Sehr gut!) Wenn bann ein Reichstags- abgeorbneter seinen Wählern Bericht erstattete und ganz unabsichtlich etwas anbeutet, was geheim sein soll, bann wurde man ihm auch ben Prozeß machen. (Hört, hort!) Will man alles von bem Ermessen einer einzigen massgebenden Stelle ab­hängig machen? Von bem Ermessen eines einzigen Men)chen? Will man der Presse ihre r i ch t i g c u n k t i o n er­schweren? Und boch läßt man bei den Manovern alle mog- lichen fremben Offiziere Herumlaufen. (Sehr richtig.) Die machen boch bie Augen auf! Die deutsche Presse hat s ch ein­mütig dagegen erklärt, mit vollem Recht. (Sehr richtig!) Die Hauptversammlung der deutschen Presse in Düsseldorf, der Verein Deutscher Zeitungsverleger, der Verband Deutscher Journalisten- und Schriftstellervereine, sie alle haben Wider­spruch erhoben, auch der löbliche Wehr verein. Er würde ja Objekt sein. Wenn seine Verosfentha)ungen und die des Flottenvercins verboten würden, so wurde freilich viel Be­unruhigung vermieden werden. Ich beantrage, Ueberiuei, ung des Gesetzes an eine Kommisfion von 21 Mit­gliedern.

Abg. Dr. b. Calcker (Natl.):