Nr. 125
Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.
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Die entsprechenden Änderungen der Bestimmungen über Wehrpflicht wurden ohne Erörterung erledigt.
Es folgt die sozialdemokratische
Merpellattan über Sie neuen AmnGiiegesetze für EHah-Loihringeu.
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schuk- straße 7. Expedition und Verlag: 51.
Redaktion:S^li2. Tel.-AdrüAnzeigerGieben»
Die „Gießener Zamilienblätter" werden dem .Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, das „Kreisblatt für den Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. Die „Landwirtschaftlichen Zeitfragen" erscheinen monatlich zweimal.
Sie lautet: Ist der Reichskanzler bereit, Auskunft darüber zu ■erteilen, ob im Bundesrat neue Tiktalurgesetze (Einschränkungen des Reichs-VereinSgesetzcs und des Paßgesetzes) für Elsaß- Lothringen vorgefchlagcn sind? Billigt der Reichskanzler die zuerst m Pariser Blättern veröffentlichte Vorlage und ihre Begründung?
Der Reichskanzler v. Bethmann Hollweg erscheint im Saal, ebenso Unterstaatssekretär Mandel.
Abg. Emmcl (Soz.)
begründet die Interpellation. Der erste Teil unserer Anträge ist inzwischen dadurch erledigt worden, daß die reichsländische Regierung vor ihrem Landtag eingestanden hat, sie habe beim Bundesrat eine Einschränkung des Vereins- und Preßrechtes für Elsaß-Lothringen beantragt. Diese Regierung scheint das Bedürfnis zu haben, öfter die öffentliche Aufmerksam- leit auf sich zu lenken. Der Polizeilninister Mandel, der im Verlauf der Grafenstadener Affäre Exzellenz geworden ist, scheint noch, auf löchere Auszeichnungen zu hoffen. Es ist merkwürdig, daß die sehr genauen Meldungen über die Absichten der Regierung i n P a r i s e r B l ä t t e r n erschienen zu gleicher Zeit, als es hieß, der Statthalter Graf Wedel sei amtsmüde und werde durch den Prinzregenten von Braunschweig erseht locröen. Das weist doch auf ursächliche Zusammenhänge mit Kreisen des Bundesrates und engste Regierungsbeziehuiigen hin. Der Vorschlag, die. Beschränkung des Preß- und Vereinsrechtes allein für Elsaß- Lothringen einzufllhren, bezweckt zweifellos ein Ausnahmegesetz, das dem Geiste der Reichsverfassung widerspricht. Reichsgesetze dürfen durch sogenannte Spezialgesetze nicht für einen bestimmten Landesteil eingeschränkt werden.
Das Preßgesetz enthält schon heute die Bestimmung, daß ausländische Zeitungen durch die Regierung verboten werden können. Jetzt will die Negierung dieselben Befugnisse auch für tendenziöse Romane, Geschichtserzählungen und Zeitschriften, also Bücher, nicht bloß Erzeugnisse der Tagespresse erhalten. Es sollen angeblich nur zwei Zeitungen davon betroffen werden, der „Nouvelliste" des Herrn Wetterl«- und das bürgerlich demokratisch, schillernde „Journal d'Alsace-Lorraine". Französisch liest im Elsaß nur die dünne Oberschicht der Bourgeoisie, das V o l k l i e ft deutsch. Ein solches Verbot wäre nur ein Schlag in§ Wasser, es würde gerade das Gegenteil bewirken. Wotterle hat schon angekündigt, er werde ein Blatt in deutscher Sprache erscheinen lassen, wenn der „Nouvelliste" verboten würde. Diese Zeitung würde erst ins Volk bringen, währenb die französische nur von der dünnen Oberschicht gelesen würde. Der Notabclngruppe der Lothringer hat die Negierung dazu noch die Zusage gemacht, gegen sie würde das Gesetz nicht angetoenbet werden. (Hört! Hört! links.)
Abg. Sichr (Vp.):
. Das ist im wesentlichen auch unser Standpunkt. Wir wollen, datz das Verwaltungsstreitverfahren dem Antragsteller offen steht. Wo cm solches Verfahren nicht besteht, soll der Rekurs nach Maßgabe der § 20, 21 der Gewerbeordnung zulässig sein. Der Redner beantragt die Annahme einer Resolution, die um baldige Vorlegung eines Gesetzentwurfs ersucht, durch den ein Reichsverwaltungsgericht geschaffen wird, dem auch die Entscheidung der Streitfragen über die Staatsangehörigkeit m letzter Instanz zu übertragen ist.
Bei der Abstimmung wird der nationalliberale Antrag angenommen. Der Rest des Gesetzes bleibt unberändert. Tie fortschrittliche Resolution auf Schaffung eines Ne ichs- verwaltungsgerichts wird angenommen, die sozialdemokratische Resolution auf Einführung eines einheitlichen Reichsindi- genats (u n m 111 e 16 a r-e Reichsangehörigkeit) gelehnt.
Droh des Widerspruches, dem ich auf manchen Seiten, namentlich auf der rechten begegnen werde, halte ich an der Ueberzeugung fest, daß ich mich in dieser Beurteilung der großen Masse des werktätigen elsaß» lothringischen Volkes nicht geirrt habe. (Sehr richtig! links.) Ich halte auch heute noch an der Ueberzeugung feft, daß mit der Zeit das Verfassungswerk das leisten wird, wa» es leisten soll. Und weil ich an dieser Ueberzeugung feft» holte, kann ich mich in die Gefühle der Elsaß-Lothringer hinein» denken, die in allen Ausnahmebestimmungen eine Capitis deminutio erblicken. (Sehr richtig! links.) Aber ich möchte doch die Herren im Reichslande und auch hier im Reichstage bitten, zu bedenken, daß diese Ausnah mebe st immungen, über-die sich der Herr Vorredner so beschwert hat, und die, wie er richtig gesagt hat, gar nicht gegen diejenigen Elemente Elsaß- Lothringens gerichtet sind, welche eine ruhige und friedliche Verständigungspolitik wollen, sondern gerade gegen diejenigen Elemente, welche diese Verständigungspolitik zu hintertreiben suchen. Ich verkenne durchaus nicht, daß sich in neuerer Zeit in Elsaß-Lothringen eine e n t s ch i e d - n e r e Opposition gegen den Nationalismus zu bilden beginnt. (Hört! hört! und Lachen bei den Soz.)
3d) Weitz nicht, was darüber zu lachen ist; ich mutz mir doch darüber ebenso gut eine Ansicht bilden dürfen, wie der Herr, der eben gesprochen hat. Aber gerade diejenigen Herren in den Reichslanden, welche diese Opposition zu fördern versuchen, welche ui dreier Opposition tätig sind, werden mir zugeben müssen, daß seit langem der Nationalismus in Elsaß ° Lothringen nicht so herausfordernd aufgetreten ist wie in den letzten Jahren. (Sehr wahr! rechts.) Nun behauptet der Vorredner, man solle den Na» wnal.ö.nus nicht überschätzen. Ich halte das für richtig. Man °H rc19e^ftEebunflen.nicI,t überschätzen, man soll ihnen nicht e?" 1Cr- »Cb1Cn' sie nicht haben und nicht verdienen. (Sehr richtig! IinfS./ , Abermazi soll solche Bestrebungen auch nicht
dulden. Den Metzer Verein hat man aufgelöst, das Gericht hat diese Auflösung als ungerechtfertigt bezeichnet. Der ersten Denk» malfeier, die er 1909 vornahm, wohnte der Bezirkspräsident von Lothringen 'mit Zustimmung des Staatssekretärs v. Koeller bei, außerdem General v. Arnim und 15 Offiziere.
Ein merkwürdiger Zickzackkurs, wenn die Regierung sich heute vor den Kopf schlägt und ausruft: Wir haben nun damals eine Dummheit gemacht. Tie Ausnahmegesetze sollen sich nicht gegen btc elsaß-lothringische Bevölkerung richten, sondern gegen die Nationalisten. Diese hat Unterstaatssekretär Mandel eine kleine, aber vorlaute Gruvpe genannt. Die Bevölkerung faßt das aber and.ers auf. Die Zweite Kammer nahm eine Resolution gegen die Regierung an, nur der Rationalist Wctterlö stimmte dagegen. Die „kleine, aber vorlaute Zruppe" wird nur dadurch gestärkt. Wir sollen dabei die Bundesgenossen der Regierung gewesen fein. Wir leimen das ab; mit so täppischen Bundesgenossen gehen wir nicht zusammen. Dieselbe Abstimmung zeigte die Erste Kammer.
Auch die vom Kaiser ernannten Mitglieder stimmten gegen.Die Regierung. Für sie stimmten mit dem Nationalisten Blumenthal nur biqenigen, die gegen jede Verständigung und die ruhige Entwicklung sind, Generale, der Beauftragte Breitenbachs und Prof. Ilabanb Wir bedauern, daß die reichsländische Regierung nicht mehr Taktgefühl besessen hat, als sie das Reich in diese Dinge hineinzog. Wenn oer Nationalisinus noch nicht verichwunden iit, so trägt die Presse der Rechten die Schuld daran. Wir sind froh, daß wir Preußen gegenüber unser freies Wahlrecht haben. Die Alldeutschen u n d Ratio n a liste n sind einander wert; sie liefern sich gegenseitig Material zur Verhetzung der Bevölkerung. Nirgends hat die Berner Konferenz größeren Einfluß gehabt als in Elsaß-Lothringen. Tie Nervosität und der Zickzack-Kurs der Negierung, der sich in diesen Vorschlägen verrät, hat den Nationalisinus gestärkt. Die Neichsregicrung sollte sie dabei nickt unterstützen. Der Reichstag möge dabei ebenfalls seine Pflicht tun. (Beifall bei den Soz.)
Reichskanzler Dr. v. Vethmann Zollweg r
Meine Herren, da die Anträge der elsaß-lothringischen Regierung, welche Gegenstand Ihrer Interpellation bhben, vom Bundesrat noch nicht behandelt worden sind, kann ich heute nicht im Namen der verbündeten Regierungen sprechen. Es liegt mir aber daran, für meine Person einer yieilje von Vorstellungen entgegenzutreten, welche d'e Kritik namentlich :n Elsaß-Lothringen an diese Anträge geknüpft hat. Man hat in Elsaß-Lothringen darüber geklagt, daß die Anträge der reichsländischen Regierung ein Schlag ins Gesicht der vor zwei Jahren gewährten Verfassung seien. Mit der Verfassung Elsaß-LothringenS haben diese Anträge aber gar nichts zu tun. Die durch die Verfassung dem Neichslande gewährte Selbständigkeit der Landesgesetzgebung, die beiden Kammern, die Beteiligung Elsatz-Lothringens am Bundesrat bleibt völlig unberührt davon, welches Bereinsgesetz oder welches Preßgesetz in Elsaß-Lothringen besteht. Die durch die Verfassung gewährte größere Selbständigkeit staatlichen Eigenlebens fordert in feiner Weise, daß nun einzelne Materien im Reichslande genau ebenso geordnet sind wie in den anderen Bundesstaaten oder wie im Reich.
^un ist es doch gerade bei der Materie, die uns hier beschäftigt, der Fall gewesen, beim Vere nsrecht und beim Preßgesetz. Elsaß-Lothringen ist, als das Reichsvereinsgesetz erlassen wurde, in feinen Bereich einbezogen worden und niemand hat damals danach gefragt, wie die elsaß-lothringischen Verfassungszilstände gestaltet werden. Und als vor zwei Jahren die Verfassung erlassen wurde, da ist es in gleicher Weife nicht in Frage gekommen, um deswillen nun auch das Reichspresssrcchr auf Elsaß-Lothringen auszudehnen. Also die Dinge stehen in keinerlei ursächlichem Zusammenhang. Aber ich will . dabei eines zugeben: Als ich vor zwei Jahren hier im, Reichstag die. elsaß-lothringische 93er» faffung vertrat, da habe ich es in dem ausgesprochenen Vertrauen getan, daß der Kern der e t s a ß»l ot b r i n g i s che-n Be- v ö l k e r u n g nichts anderes will als unter Wahrung seiner Eigenart friedlicher Arbeit nachzugehen, d,iß.ps in größerer Selbständig- feit als zuvor fein eigenes Haus in eigener Entschließung auszu- bauen wünscht, und daß es auf diesem Wöge gelingen werde, die innere Verschmelzung Elsatz-Lothringens^ mit dem Reich besser als zuvor zu fördern.
, Abg. Haussen (Däne)'
unterstützt den Antrag. Er ist ein wichtiges Mittel gegen die preußische Danenpolitik.
§ 13 bleibt unverändert, ebenso § 14.
§ 15 wird mit einem Zusatzantrag D r. Blunck (Vp.) ange- nommen, der die Rechte der unmündigen Kinder schützt.
. Aach § 26 muß ein ehemaliger Deutscher, der durch lOjafirige Abwesenheit die Staatsangehörigkeit eingebüßt hot, von dem Bundesstaat, in dem er sich niedergelassen hat, eingebürgert werden, wenn er feinem Staate angehört.
Die Abgg. Landsberg (Soz.) und Dr. Blunck (Vp.) bean- tragen, am Schluß die Worte h nzuzufügen: „oder die auswärtige Staatsangehörigkeit durch die Einbürgerung verliert".
Direktor im Auswärtigen Amt Dr. Kriege
wendet sich dagegen. Es ist nicht unbedenklich, Leuten, die Angehörige eines fremden Staates geworden sind, ohne weitere Nachprüfung einen Rechtsanspruch auf Wiedereinbürgerung zu gewahren.
. Der Antrag wird abgelehnt.
Nach § 30 kann die unmittelbare Reichsan gehö- 1 r rr e*t einem Ausländer, der sich in einem Schutzgebiet niedergelassen Hot oder einem Eingeborenen in -einem Schutzgebiet verliehen werden.
Hierzu erklärt
GeheimratLcwald:
. An den Grundsätzen, die bisher für die Verleihung der unmittelbaren Reichsangehörigkeit an Eingeborene maßgebend waren, wird durch diesen § 30 nichts geändert. Die Kolonialverwaltung' ! versteht unter „Eingeborenen" Angehörige eines 'eingesessenen Stammes oder Mischlinge, die jm Schutzgebiet wohnen. Die unmittelbare Neichsangehürigkeit wird an Eingeborene nur trer= liehen, wenn sie eine selbständige Wirtschaft führen und eine gesittete Lebensführung haben. Bisher ist nur einigen Mischlingen bie unmittelbare Reichsangehörigkeit verliehen; es wird dies auch in Zukunft nur selben geschehen.
§ 30 wird angenommen.
Zu den Schlutzbestimmungen beantragt
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.)'
die Einführung des Verwaltungsstreitversahrcns bei Ablehnung von Anträgen auf Aufnahme, Einbürgerung und Entlassung.
Abg. Beck-Heidelberg (Natl.)'i
beantragt in diesen Fällen den Rekurs zuzulassen. Die Zuständigkeit der Behörden und das Verfahren sollen sich nach den Landesgesetzen bestimmen. Um hier das Verwaltungsstreitver» fahren einzuführen, müßten wir erst ein Neichsverwaltungs- ßeeirf)t haben. Wir selbst wünschen die Schaffung dieses Instituts, und da sie in diesem Augenblick nicht möglich ist, so müssen wir uns mit unserem Anträge begnügen, der also wenigstens eine Anbahnung zu einem Ne'chsverwaltungsstreitverfahren darstellt.
-Diese Ausnahmebestimmungen gegen SBetterlc. und das „Journal" hat für sie eine unbezahlbare Reklame gemacht. Wetterle, wie er ohnehin eitel genug ist (Heiterkeit), hat sich die Geschichte nicht entgehen lassen. Niemand hat über daö Ungeschick der Negierung größere Freude gehabt als er. Für die Nationalisten wurden bei den Landtagswahlen nur 1,1 Prozent aller abgegebenen Stimmen gezählt. Bei der Reichstagswahl kandidierten Nationalisten als solche überhaupt nicht mehr. Wetterle selbst flüchtete sich in den Schutz des elsaß- lothringischen Zentrums, um noch gewählt zu werden. Man tauscht Deutschland über die Stärke des Nationalismus. DaS Gesetz solle nach Herrn Mandel nur eine 'Warnungstafel darstellen und vorläufig nicht angewendet werden. Wenn sie ausnahmsweise einmal vernünftig märe, würde sie sich von solchen Warnungstafeln nichts versprechen.
Die Handhabung des Vereinsgesetzes würde mit den vorgeschlagenen Einschränkungen nicht in den Händen des Ministers, sondern bei den Polizeispitzeln liegen, die durch' unwahre und verlogene Berichte die Entscheidungen beeinflussen wurden. Betroffen werden ganz harmlose und sogar nützliche Vereine. Der Verein ehemaliger Fremdenlegio- n ä r e hat z. V. den Zweck, junge Leute durch Wort und Schrift vor dem Eintritt in die Fremdenlegion zu bewahren. (Hört! hört!) Dieselben Vereine bestehen auch in Altdeutschland und sind dort stärker als bei uns. Die Fahnen dieser Vereine weisen keine staatsgefährliche Farbenzusammenstelluiig auf. Wir haben eine solche im Landtag daraufhin untersucht und nichts gefunden. Aber Unterstaatssekretär Mandel sagte nachh-w im Landtag, wenn die Fahne im Winde wehe, so schimmere doch ein Blau weitz- rot durch. (Große Heiterkeit, in die Unterstaatssekretär Mandel mit vergnügtem Kopfnicken cinstimmt.) Der Vorsitzende eines solchen Vereins hat einem Soldaten, der zu ihm kam, abgeraten, zu desertieren. Vielleicht ist es auch eine Polizeifalle gewesen.
93on dem angeblich so gefährlichen französischen Luftschifferverein in Mülhausen haben wir erst durch die Veröffentlichung der Pariser Blätter erfahren. Tatsächlich gibt es dort auch keine Ortsgruppe dieses Vereins, sondern nur Emzelmitglieder, die da- mit lediglich eine Bevorzugung auf den französischen Sportplätzen bezwecken, aber keine Gefährdung des Deutschen Reiches. Ein deutscher Offizier hat sich unlängst als Mitglied des Vereins gemeldet, auch sonst gehören ihm mehrfach Altdeutsche an. Mit nationalen Gegensätzen hat das nichts zu tun. Der Souvenir Alsacien-Lorrain ist heute ein einheimischer Verein, nachdem die Regierung den französischen Souvenir unterdrückt hatte. Der Zweck des Vereins ist der Totenkult der 1870/71 gefallenen Lands- !5"te. Diese haben natürlich auf französischer Seite gestanden. Es ist Pflicht der Menschlichkeit, bic. Pietät ihrer Kinder zu
Mb. Deutscher Reichstag.
155. Sitzu ng, Freitag, den 30. Mai.
Am Tische des Bundesrats: von Jagow, Delbrück. Vizepräsident Dr. Paasche eröffnet die Sitzung um 2 Uhr.
kurze Anfrage.
Abg. Dr. Müller-Meiningen (Vp.) fragt an:
Jsi der Reichskanzler bereit, Auskunft zu erteilen über eine zwischen der Türkei, England und Deutschland abge- schlosiene Vereinbarung, nach der Deutschland die Bagdadbahn bis nach Basra unter Zuziehung zweier englischer Mitglieder in den Aufsichtsrat bauen, England der Bau des HasenS von Basra und der Strecke BaSra—Koweit unter englischem Protektorat über Koweit zufallen würde.
Staatssekretär des Auswärtigen Amts b. Jagow:
Dem Hohen Hause dürfte die gestrige Erklärung des englischen Staatssekretärs des Auswärtigen bekannt sein. Sie geht dahin, daß sich England und die Türkei rn . den Entwurf eines Abkommens geeinigt haben, wonach b:c Bagdadbahn ohne die Zustimmung Englands nicht über Basra hinausgehen soll und England wegen seiner Interessen an dieser Bahn m den Verwaltungsrat, der bekanntlich aus 27 Mitgliedern besteht, mit zwei Stimmen vertreten ist. Sir Edward Grev hat mitgeteilt, daß d i e Vereinbarungen zwischen
6 land und der Türkei getroffen wurden, wir sind aber über die Verhandlungen auf dem Laufenden erhalten worden. Soweit unsere Interessen und Rechte, die aus dem Bagdadbahnvertrag hervorgehen, durch das englisch-türkische Abkommen berührt werden, ist von beiden Teilen nicht verkannt worden, daß u n s e r e Zustimmung erforderlich ist. K^^ber ist ein Meinungsaustausch eingeleitet worden, vor dessen Avjchlutz ich es mir versagen mutz, weitere Mitteilungen über ™n- 5U machen.. Aber ich möchte jetzt schon hervorheben, datz die Bestimmungen des Abkommens, wonach die Bagdadbahn ™endigen soll, auf Der Voraussetzung beruhen, datz der Chat el Arab bis Basra schiffbar gemacht und dauernd in schiffbarem Zustand erhalten wird. 1 ; 11
Las Reichs- uni) Slaalsangehörigieitsgesetz.
(Dritter Tag.)
, Nach § 10 gilt die Anstellung im Staatsdienst, im öffent- Itcfttn Schuldienst oder im Kirchendienst für einen Deutschen als Aufnahme, für einen Ausländer als Einbürgerung.
Abg. Dr. Blunck (Vp.),'s
beantragt statt des Wortes „Kirchendienst" zu sehen: „Dienst einer öffentlich anerkannten Religionsgemeinschaft".
Der Antrag wird abgelehnt.
§§11 und 12 werden ohne Debatte angenommen’.
Der g-estern zurückgestellte § 2 über die Erwerbung der Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat wird nunmehr unverändert angenommen.
§ 13 enthält die Bestimmungen über den Verlust der Staatsangehörigkeit. Sie geht verloren: 1. durch Ent- loffuug, 2. durch den Erwerb emer ausländischen Staatsangehörig- .chterfrillung der Wehrpflicht, 4. durch Ausspruch der Behörde, 5. für ein uneheliches Kind durch Legitimation, 6. für eine Deutsche durch Eheschließung mit dem Angehörigen eines anderen BundeZstaates oder mit einem Ausländer.
Abg. Bernstein (Soz.)
beantragt Ziffer 3 und Ziffer 6 zu streichen. Es ist für eine Frau ohne oder sogar gegen ihren Willen durch ihre Ehefchliehung ihre Staatsangehörigkeit verliert.
e 168 Jahrgang Samstag, 31. Mai 1918
General-Anzeiger für Gberheffen


