Ausgabe 
30.6.1913 Erstes Blatt
 
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Anzeigenteil: H. Beck.

Die heuttge Nummer umfaht 16 Seiten.

sich ein förderndes Zusammenarbeiten mit der Denkmalpflege. Ein Ausschreiben des Ministeriums des, Innern, das den H c i m a t- schutz bei elektrischen Kraftanlagen zum Gegenstand hat, wnrdc bckanntgegebcn und bot einigen Mitgliedern Anlaß, anzuregen, daß auch bei Anlage von Drahtleitungen der Reich spo ft Verwaltung nach den Gesichtspunkten der Denk­malpflege und des Heimatsclmhes stets verfahren werden möchte, wo es sich bei "Führung der Leitung, Aufstellung von Masten usw. um ältere Bauten, bemerkenswerte Straßen- und Landschafls- bilder handele. Mit Bezug auf die vom Denkmalrat gegebenen Anregungen, betreffend die tünstlerische Ausbildung von Gedenk­tafeln und Denkmälern der Kriegervereine, be­richtete Generalnmjor Freiherr v. über den Erfolg der psn ihm als Vorsitzenden derHassia" versuchten Einwirkung durch Belehrung in deni Vereinsblatt und auf Versammlungen der Kriegervereine, die auch weiter fortgesetzt werden soll. Die am Predigerscminar zu Friedberg im vergangenen und diesem Jahre von den Sperren Professoren Meißner und Pinder abgehaltenen Kurse über Denkmalpflege waren, wie Prälat Flöring mitteilte, wiederum von bestem Erfolg begleitet.

Es folgte dann im Anschluß an die Besichtigung am Vor­mittag die Besprechung über die Wiederher st ellungs- arbeiten am Mainzer Dom, die dazu führte, daß der Denkmalrat sich für Bestellung eines besonderen stän­digen Arbeitsausschusses aussprach, der dem Bauherrn, der Dombauleitung, sowie der Regierung in der schwierigen und verantwortungsvollen Fortführung der Arbeiten beratend und begutachtend zur Seite stehen soll.

Archivdirekwr Dr. Dieterich berichtete weiterhin über Or­ganisation und Tätigteil der Urkunoenpflegc. Nachdem eine neue Organisation durchgeführt worden war, wurde ein schnelleres und crfvlgreickes Arbeiten in der Verzeichnung der Gemeinde-Urkunden ermöglicht. In den letzten l'> Jahren ist sehr fleißig gearbeitet worden und dank der finanziellen Beihilfe der Kreise konnten in dieser Zeil 218 Gemeindearchive von Land­gemeinden geordnet und 95 überliefert werden. Drucklegung der Verzeichnisse ist in Aussicht genommen. Auch die städt. Archive sind bis auf 3 geordnet. Diese Mitteilungen ergänzte Archivrat D. Hermann durch Angaben aus der kirchl. Urkunden- psiege innerhalb der evang. Landeskirche. Von 420 evang. Gemeinden sind alle Urkunden-Verzeichnisse bis auf 25 eingegangeu, 180 Verzeichnisse sind schon gedruckt, der Rest wird

Frankfurter Kun st schätze. Tie Sommer-Aus­stellung des Frankfurter Kunstvercins wird dem Frankfurter Privatbentz gewidmet sein und eine Auslese der schönsten und wertvollsten Gemälde des 19. Jahrhunderts bringen Bisher sind angemeldet Werke von Böcklin, Corot, Courbet, Taubignn, Feuerbach, Israels, Klinger, Leibl, Lenbach, Liebermann, Marses, Menzel, Monet, Schwind, Segantini, Sisley, Spiyweg, Steinle, Thoma, Trübner, Uhde, Waldmüller, Zorn, Zügel und vielen anderen Meistern, die sämtlich in hervorragenden Stücken ver­treten sind, so daß eine glänzende 2d)mi des reichen Frankfurter Besitzes an neuerer .Kunst gesichert ist. Tie Ausstellung wird am 20. Juli eröffnet und dauert bis Ende September. Es ist d absickstigt, zu der Veranstaltung, entsprechend ihrein repräsentativ. Charakter, einen Katalog herauszugeben, in dem jedes einzelne der ausgestellten Werse abgebildet wird.

Kf. Eine Ausstellung v o n R c l i g u i c n d e r S c o t - - sch en Südpolexpedition. London beherbergt gegenwärtig in Earls Court eine Ausstellung, die kein Besucher ohn- tiefen Eindruck verläßt: es sind die Reliauien der Scotts a n Südpol­expedition in einer künstlichen Südvolarlandschi.st ang<ordnet. Einer der Teilnehmer der Polarrcise, Meares, der Leiter der Hundeschlitten, hat die Polarlandschaft fachgemäß zusammengestellt: der Boden ist mit Schnee bedeckt, die ausgesparten.Gänge stellen

ventmalrat für öas Grotzherzo^tum Hessen.

Unter dem Vorsitz des Ministerialrats Dr. Kratz fand am 26. d. M. in Mainz die 9. Tagung des Denkmalrats stall. Vormittags 91, ! Ubr versammelten sich die Teilnehmer in einem Raum in der Nähe des Domi'reuzgangs, wo sie von den Dom­kapitularen Dr. Selbst und Dr. Bendix begrüßt wurden. Hieraus erstattete Reg.-Baumeister Grein vom Dombaubureau an Hand zahlreicher Pläne und Photographien eingehenden Bericht über die seit Ende 1909 im Gange befindlichen Herstellungsarbeiteil am Dom zu Mainz. Seine Ausführungen wurden durch Er- läuteruiigen des Herrn Domkapitulars Dr. Bendix über den Umfang und die Bedeutung des Banunternehmens ergänzt.

Hieran schloß sich eine längere Aussprache, namentlich über die technische 'Ausführung und deren Grundlagen, an. <oodann erfolgte eine Besichtigung der Bauarbeiten und des Baubetriebs an Srt und Stelle, die einen tieferen Einblick in die Untergrunds Verhältnisse, die Fimüamentierungen früherer Zeit- imb Arbeits perioden, sowie in die verantwortungsvolle und schwierige Tätig­keit der Dombauleuung gewähren.

Nach dem Mittagessen un Gutenbergkasino fand dort auch die Sitzung des Denkmalrats statt. Ter Vorsitzende erstattete den Geschäftsbericht. Neu berufen in den Denkmalrat nmrde der Direktor des Gewerbemuseums Dr. Kien zle - Darmstadt. Das zur Beliandlung der Frage Bedeutung gleichmäßiger Ortspläne für die Denkmalpflege erforderlickie Mate­rial liegt jetzt vor und soll verarbeitet werden, lieber die Neu- c i it träge in d i e De n k malli st e, Beschwerden dagegen nsw. wird den Mitgliedern eine besondere Zusammenstellung zu- gehen. Eine Vereinfachung des Zuste l lu ngsfo r m u- lars für die Ausfertigungen der Denkmalratsbeschlüsse ist erfolgt. Das Verständnis für die Denkmalpflege ist durch die bis jetzt erschienenen zwei Bände der Jahresberichte wesentlich ge­fördert nwrden. Ein dritter Band ist in Vorbereitung. Hieran anknüpfend, nnrrbc angeregt, auch durch kleinere Veröffent­lichungen, Berichte über Einzelfällc und dergl., die Denkmal­pflege der Bevölkerung noch näher zu bringen. Ein besonderer Ausschuß soll die Frage näher prüfen.. Hierbei sanden die jüngst erschienenen Ortsbeschreibungen «"Rüsselsheim von Sturm­fels, Lauterbach von Conrv, Lindenfels von Dammann) entsprechende Würdigung. Auch von der erfolgten Gründung des .Hessischen Bundes für Heiuc-atsHutz «rspricht man

Deutsches Reich.

Zur 3. Lesung des Besitz st euergesetzes, die am Montag ftattfindet, beantragt die wirtschaftliche Vereinigung des Reichstags, das in die Ehe eingebrachte Vermögen zuwachssteuerfrei zu lassen, wenn es 40 000 Mk. nicht übersteigst. Der Antrag, auch die Steuerfrei­heit der Fürsten beim Vermögenszuwachs aufzuheben, wird am Montag von der Regierung bekämpft werden.

an, nämlich daß das alte Militärstrafgesetzbuch unter bic 1 Herrschaft neuen bürgerlichen Strafrechts gerät, dann hätten die Militärgerichte die noch viel schwierigere Nichterpflicht, zu entscheiden, wie weit die gemeinen Straftaten der Sol- baten nach dem alten Militärstrafrecht und wie weit ihre militärischen Straftaten nach dem neuen bürgerlichen Straf- ! recht beurteilt werden müssen. Das wäre überhaupt feine Rechtsprechung mehr, sondern eine Art Gesetzgebung im Geiste der alten römischen Richter, eine Quelle unendlicher Streitfragen und Unsicherheiten.

Solche Mißstände hat man im Deutschen Reich schon einmal erlebt. Als 1876 die große Novelle zum Straf, gesetzbuch Gesetz wurde, nahm man ihre Einwirkung auf das Mllitärstrafrecht ohne genügende Voraussicht und Vor­prüfung hin, und es stellte sich heraus, daß z. B. die durch § 223 a geschaffene strengere Behandlung der Körperver­letzungen einen für Soldaten bestehenden Strafschärfungs­grund aufgehoben hatte. Vorher nämlich war der Miß­brauch der Waffe ein allgemeiner Strafschärfungsgrund, der erhöhte Strafe" verlangte. Dieser Grund fiel weg, als § 223 a die Benutzung einer Waffe als besonderes Tat- bestandsmerkmal erklärte. Vergißt man das Militärstraff gesetz bei der kommenden Reform des bürgerlichen Straf­gesetzbuches in ähnlicher Weise, so wird man noch ganz andere und für die Soldaten und Reservisten sehr uner­freuliche Ucberraschungen erleben. Um dieser Gefahr zu entgehen, wird man unbedingt beide Gesetz­bücher, das bürgerliche Strafrecht und das Militär­strafgesetzbilch am gleichen Tage auf neuer Grund läge und in vo 11ständigem inneren Einklang in Kraft treten lassen müssen. Beschränkt man sich jetzt auf die Beseitigung der grellsten Widersprüche durch eine Novelle zunt Militärstrafgesetzbnch, so lebt ein ver­altetes, zurückgebliebenes Gesetz lüciter. Tas Militär straf­recht wäre um seinen Anteil an der Reform, den es noch nötiger hat wie das bürgerliche, betrogen. Davor sollen unsere Soldaten, sollen unsere Mitbürger im Waffenrock bewahrt bleiben. Ein ganzes rundes Neuwerk ist zu schaffen. Das vergesse man jetzt in der Eile und im Eifer des Augenblicks nicht!

Oie neue 8cltanfrife.

Wien, 28. Juni. DieNeue Freie Presse" meldet aus Bukarest: Die Lage scheint gebessert. In der Nacht erhielt Rumänien Nachrichten aus Belgrad und Svfra, welche darauf hindeuten, daß der Konflikt zwischen Serbien und Bulgarien sich auf friedlichem Wege lösen läßt. Die Mo- bilisierungsvorb"ereitung en der rumänischen Ar­mee wurden deshalb unterbrochen.

Sofia, 28. Juni. Die bulgarische Bevölke­rung Salonikis hat an König Ferdinand ein Telegramm gesendet, in dem sie über die Bedrückung und bie Massenverhaftungen seitens der griechischen Be­hörden Klage führt und die Hilfe des Königs anruft.

Saloniki, 28. Juni. Eine bulgarische Bande unter dem Kommando Christows stieß zwischen Monastir und Ochrida auf eine starke serbische M i l i t ä r a b t e i- lung. Nach mehrstündigem Feucrgefecht gelang es den Komitatschis, sich unter Benutzmig von Handgranaten durch die Serben durchzuschlagen. Auf beiden 'Seiten waren empfindliche Verluste zu verzeichnen. Es soll der Bande gelungen sein, die Gewehre einer Anzahl gefallener serbischer Soldaten mitzunehmen. Zwei Bataillone des 14. bulgarischen Infanterieregiments sind in Kotschana ein- gerroffen.

Kaiser WinCim unb König Viktor Emmanuel.

Rom, 28. Juni.Giornalc d'Jtalia" schreibt über die bevorstehende Zusammenkunft des deut­schen Kaisers und des Königs von Italien in Kiel:

Beide Monarchen sind von ihren Ministern beglei­tet. Daher haben ihre Unterredungen sicherlich politischen Charakter. In erster Linie werden in Kiel die Orient­fragen erütt« rt werden. Die Gesichtspunkte Italiens und Deutschlands sind hinsichtlich des Orients fast dieselben. Beide haben während des Balkankricges übereinstimmend für den Sieg des Grundsatzes:Der Balkan den Balkanvölkern!" und die Bei­legung des Konfliktes zwischen Oesterreich-Ungarn und Rußland gearbeitet. Jetzt müssen sie mit Oesterreich-Ungarn Zusammen­wirken, die Organisation des unabhängigen albanischen Staates durchführen und alle Anstrengungen machen, um einen bruder- mörderischen Orientkrieg zu verhindern, sowie besonders an der.Konsolidierung der asiatischen Türker arbeiten. Ferner ist die Frage der Südgrenze der ägäischen In­seln zu regeln. Deshalb, so schließt das Blatt, und wegen der daraus zu erwartenden Ver st ärkungderdcut sch-italienisch en Freundschaft sehen wir die Begegnung unseres Königs mit seinem mächtigen genialen Verbündeten mit Freude.

innerhalb der nächsten 3 Jahre fertig vorliegen, alsdann wird an die Herausgabe eines weiteren Bandes, der die Bestände der obersten Kirchenbehörde, des Ministeriums, der Kreisämter, Deka­nate, Herrsäiaften usw. umfassen soll, herangetrcren werden. Ter Denkmalrat nahm vorstehende Mitteilungen mit Befriedigung ent­gegen. Bei der vorgeschrittenen Zeit beschloß man, 2 weitere Punkte der Tagesordnung abzusetzen. Die Sitzung wurde sodann um SV« Uhr von dem Vorsitzenden mit Worten des Dankes an die Mitglieder und die Herren Berichterstatter geschlossen, da noch das Kurfürstliche Schloß besichtigt werden sollte. Dort wurde der Denkmalrat von Bürgermeister Baurat Kuhn und dem neuen Bauleiter der Wiederherstellungsarbeiien, Architekt Rühl, begrüßt. Letzterer gab eine kurze Erläuterung der Dau geschickte, der seitherigen Arbeiten und künftigen Ausgaben der Bauleitung. Ten Schluß bildete ein Rundgang durch die wiederhergestellten Teile des Bauwerks und die darin untergebrachten reichen Samm­lungen unter Führung der genannten Herren und des öerrn Direkt. Assistenten Dr. Behn.

Der Kaiser und die Kieler Woche.

Kiel, 29. Juni. Der Kaiser hielt heute vormittag GVottcß- btenft an Bord derHohenIvNern" ab. Vormittags um 11,35 Uhr begann die Seewettfahrt, Handicap des Norddeutschen Regattavereins auf der Kieler Föhrde bei strömendem Regen und sehr schwachen westlick>en Winden. Es tvurde Flautenbahrr gesegelt. Zahlreiche Bcgleitdampser gingen trotz des schlechten Wetters hinaus. In der 1. Klasse startetenMeteoritHam­burg 11",Germania" undMargherita". An Bord desMe­teor" segelten auf Einladung des Kaisers, tvclcher selber an Bord derHohen-pllern" blieb, Prinz Heinrich, Fürst zu Münfter- Derneburii, Staatssekretär Zorn von Bulach, Gesandter v. Eisen- decher, Oberpräsident Jagow, Lord Pirrie, Bankdirektor v. Gwin- ncr, der englische Marineattachs in Berlin, Kapitän Watson und Korvettenkapitän Müller, Marineattache in London; es waren 26 Boote gemeldet.

Kiel, 29. Juni. Heute nachmittag fand ein Wcttrudern der mit je 14 Mann besetzten Kutter des PanzerkreuzersAmalsi" der LiniensckftffeHessen" undFriedrich" imb des gr-oßenPanzer­kreuzersMoltke" statt. Der italienische Kutter siegte mit einer Bootslänge. Der Kaiser sah dem Wettrudern zu. Die Sieger wurden mit großem Jubel begrüßt-

Saloniki, 28. Juni. (Agencc d'Athoncs.) Schwere Ausschreitungen bulgarischer Soldaten und K-omitttt- fchis werden aus den Dörfern Raicovo, Jeniköj Zendidjc und Batoustra gemeldet. Im Bezirk Xaittlu wurden Lehrer und Priester gezwungen, nach stanthi zu flieljeii, und 'Ikntcnt, das Schisma anzunehmen. Die Einwohner werben bedrückt und die Häuser geplündert. Das Dorf Baloustra uxurbe vollständig verwüstet.

Tic Haltung Rumäniens.

W i e n, 28. Juni. Wie demNeuen Wiener 9IbcnbM<itt" gemeldet wird, erließ SRiimämcn ein allgemeines Aus­fuhrverbot für iHumätricn.

Sofia, 28. Juni. Der rumänische Gesandte Ghika gab der bulgarischen Regierung amtlich die Erklärung ab, daß Rumänien sich im Falle eines serbisch-bulgarisck)en Krieges die Freiheit ihres Han­delns Vorbehalte.

Die Zukunft des MiMärftraftechts.

Man schreibt uns aus Juristenkreisen:

Der Wunsch der Mehrzahl der Reichstagsparteien nach einer Novelle zum Militärstrafgefetzbuch entspringt einer menschlich schonen Regung des Augenblicks, bedeutet aber den bekannten Tropfen auf den heißen Stem, bedeutet unter Umitanben sogar keinen Fortschritt, weil man nämlich im Bewußtsein, eine gute Tat getan zu haben, gar zu leicht das eigentliche gesetzgeberische Ziel vergißt. Dieses Ziel ist aber unbestrittenermaßen ein vollständiges Neuwerk des Mckitärstrafrechts.

Der im Neichsjustizamt tagende Strafrechtsausschuß ist demnächst mit der zweiten Lesung des Entwurfes eines neuen bürgerlichen Strafrechts zu Ende. Auf dem Ge­biete des Militärstrafrechts hat man aber noch nicht einmal mit den Vorarbeiten angefangen. Weiß man denn, wohin wir kommen, wenn das jetzt geltende Militärstrafgesetzbuch vom 20. Juni 1872 unter der Herrschaft eines neuen Strafgesetzbuches auch nur eine Zeit­lang in Kraft bleibt? Das bürgerliche Strafgesetzbuch gilt bekanntlich für militärische Verbrechen und Vergehen subsidiär. Man darf aber nicht übersehen, daß das Mili- tärstrafgesetzbuch nicht nur für die Riesenarmee der Reser­visten am Tage der Kontrollversammlung voll unb ganz gilt, sondern auch, daß es Bestimmungen enthält, durch welche die gemeinen Straftaten der Soldaten ergriffen werden. Nicht weniger als 20 Paragraphen sind an diesem Einbruch* des Militärstrafgesetzbuches in das bürgerliche Gesetzbuch beteiligt.

Man denke sich nun die rechtlichen Folgen, wenn das Militürftrafgesetzbuch, so pne es heute ist, oder mit den geringfügigen Aendernngen einer Novelle in Geltung bliebe, während ein neues bürgerliches Strafgesetzbuch in Kraft tritt. Die Richter müßten bann bie militärischen Verbrechen unb Vergehen enttoeber nach bem alten, heute noch gelten­den Strafgesetzbuch beurteilen ober sie bem neuen Straf­recht unterstellen. In beiben Fällen käme es zu bebeutenb größeren Mißständen, als man sie jetzt anläßlich des Er­furter Urteils entdeckt hat. Im ersten Falle nämlich bliebe das abgeschaffte alte bürgerliche Strafrecht wie ein be­ständiger Stein des Anstoßes in der Justiz bestehen und für die Soldaten unb Reservisten am Kontrolltage träte zweierlei Recht, zwiespältiges Recht in Kraft. Zum Beispiel könnte bei einem gemeinen Diebstahl verminberte Zurech­nungsfähigkeit nach bem neuen Recht angenommen werben, bei einemmilitärischen" Diebstahl nicht. Ober bie Ver folgungsverjährung könnte bei Fahnenflucht nach wie vor burch immer erneute Unterbrechungshanblungen vereitel! werben, währeub biefe Vergewaltigung bes Lerjährungs- gedankens (gegen bie jetzt schon bie Justizministerien der Bundesstaaten vorgehen) nach dem neuen Strafgesetzbuch unmöglich märe. Widersprüche auf Widersprüche tarnen zur Geltung, und gerade die guten Reformen des neuen Rechts ließen den Gegensatz zu bem Militärrecht umso greller her­vortreten. Die Militärgerichte stänbeii vor ber Aufgabe, beftänbig mit drei Strafgesetzen zu arbeiten, unb es ist sehr . zweifelhaft, ob bie Standgerichte, bic einzigen Strafgerichte, ui denen kein Jurist sitzt, dieser knifflichen Aufgabe gc wachsen wären. Nehmen wir aber die zweite Möglichkeit

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