Ausgabe 
20.12.1913 Zweites Blatt
 
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t)ierenf wurde als Zeuge Oberst von Reuter vernom­men un!» iroar tu bem Punkt der fernen Cffiiieten ertrtd: rr beionderen Bricdle mr den 3*1! eurer Aeterdrgnna Der Cberii führte au», er hätte gebärt, baß fdet Cfritiere. beiciibers ab-r fceutnera v. Jwistner, nach den Berönentlichungen in den ^ci tunken, deren Richtigkeit durchaus nach nicht rem (Hfridu fe'ige stellt mar. in gemriniter und frechst er Skiff bekibtgt wurden Man habe sogar mt: kleinen nach rhnen geroorien Dazu könne er ver­sichern, bah eine Unmenge der gemeinsten und mt* derträchtrgüen -arten anonvmer Art von allen Leiten an ibn iowodI w i e an v Forstner geschickt worden seien. habe aber kein Mensch da» '"Redit. einen preußischen oder brutschen L fn»ter ?u belästigen, «u beleidigen ober anncgr-ncn (fr da de be»balb seurcn Lni zieren und Untcroin zieren gesagt, bah sie im Halle von Belästigungen in ener­gischer Leise auszutreten hätten Lasse r» ein Citititr dabei art der notigen Energie fehlen. fo werde er ern ebrcngrrlche- liches tktiahren gegen denselben beantragen. Dem Leutnant von Forstner habe er befohlen. eine Pistole zu tragen und auch seinen Säbel ft et» bereit z u halten. Wenn er bann gezwungen fei. von ferner Waise Gebrauch iu machen, so solle das mit dem Nachdruck geschehen, dab man gleich sede, baft er sich der Angriffe al» Ofmicr enuebrt habe. Al» er al» Oberst ba* Regiment in Zaber» übernahm, bihe er schon früher au» den Akten de» Regiment» ersehen, dab ein recht gespannte» Verhältnis zwischen dem Unter- of f i|fe r lo r p» und der Zaberner Einwohnerschaft herrschte. C't- ftt ,u Reibereien gekommen, wobei sich bi: Un­teroffiziere euch militärifchrr Vergeben schnldig machten und in folgebessert fcfcm.r befiiait wurden. Er habe daher Veranlassung genommen, damals an den Bürgermeister einen Brief tu schreiben, worin er tum Ausdruck brachte, daß jede AuSschrettting feiner Offiziere und llnteroifiiierr schwer bestraft ^werben würbe, datz er andererseits aber auch um Schutz seiner Soldaten bitten müffe Letztere erhielten eine Belehrung, s i ch so zu benehmen, dab ffi e den Beleih i q e r gleich ordent­lich u r Strede brächten grobe Bewegung . Ter Oberst korrigiert sich Er Hab," ba» so fl cm eint, hab jeher Soldat sich energisch verteidigen sollte.

E» werden bann noch eine Reihe von Zeugen aus bem Mill tär- und aus der Zivilbevölkerung vernommen, und zwar im we­sentlichen darüber, wie sich hie Zeugen zu der Behauvtiing des Angeklagten stellen, er habe in Notwehr gebandelt. Die Zivilbevöl­kerung stellt eine solche Notwehr durchaus in Abrede Tagegen will ein Musketier den Eindruck gehabt baden, al» fei Leutnant v. Forstner von dem Schuhmacher Blank bedroht gewesen.

Ter Vorsitzende fragt den Fahnen,unker Wirb noch, ob er nicht gesehen habe, dab Blank hinke Tfcr Zeuge rnmtierL last ihm da» nicht ausgefallen sei, er habe von der Tatsache erst später durch die Zeitungen erfahren. Nach feiner Meinung könne nur Blank bte befchrmvienden Rufe ausgestoben haben. Ter Zeuge Blank muß im Zimnier hin und hergehen: es stellt sich dabei Heraus, dab er in auffallender Weise Hinkt.

Nach Schluft her Beweisaufnahme ergriff der Vertreter bcrl AuNagc, striegsgenchisrat Becker das Dort zu feinem Plädover. Er ging kurz den Tatbestand durch und stellte fest, haft durch die unglückselige Verhetzung der Bevölkerung feiten» einer gewissen losen Presse sich eine Erregung in der Bevölkerung brntmaditc, die über Zobern Hinausariff. Infolgedessen in Leutnant v. Forstner auch in Tcrtmriler beschimpft worden. Als die Leute hinter von Forstner Herfchimpsicn. sei er auf einen zugegangen, von bem er bie Ueberzeugung Hatte, baft lern anderer den Ruf ausgestoften halten könne Es fei aleichgültig. ob Blank das tatsächlich war. Angesichts der Tatsache, baft Beleidigungen hinter bem Offizier tzetgerufen wurden, muhte dem Offizier die Berechtigung zur aeft nähme zu§estanden werden TaHer ist eine Anklage wegen unberech^ater Fesinahme gegenstandslos. Ter Leutnant war ver­pflichtet, mu aller Energie gegen die Beleidiger vor- tuacbcn. damit deren Namen festgestellt würden, zumal er Hierzu den au>brü (fliehen Befehl von seine n Mommaitbeiir hatte. Etwas an der es mar e aber mit dem Waffen gebrauch 3u diesem war der Cnwer nicht befugt, denn von einer Notwehr war keine Reh Senn her Angeklagte dem Jenaen Blank auch erklärt habe, memi er weiter Woerfland leiste, werde er von der Dane Gebrauch machen, so ist daS noch feine Notwehr Sick» seihst Genugtuung zu verschaffen sei rin Standpunkt, dem die Gesetzgebung entiegeinrete, dafür seien aber die Gerichte da Wenn aho f ine Notwehr vorlag. so war der Angcllagtc zu be­strafen. Andererseits, hielt der Vertreter der Anklage dem An­geklagten eine ganze Reihe mildernder Umstände zugute Leut­nant von Forstner kam aus einem erregten Milleu. Aufterdem befand er sich ivsi'lge der Beschimpfungen, denen er ausgesetzt war. in einem 3ufmnbc der Nervosität ferner käme strafmil­dernd der Unritar > in Betracht, baft die Berleyung des Zeugen Blank frine schwere gewesen iri. da er nach rinnen Tagen wieder a'beitsfäbig mar. Auf Freidritsstrasc müsse aber erkannt wer­den, damit um der Dasie nicht leichtsinnig umgegangen werde Ter Bernrtcr der Anklage beantragt mit Rücksicht aut den ver letzten S 223a des Reidrsstrafflesekbuches die Mindeststrafe von 4 3 Tagen Gefän g n ,s Auf eine Fe st u ng s st r a t e, obwohl diese angemessen erscheinen mürbe, könne nach dem genannten Paragraphen nicht erkannt 'werden Unter Berücksichtigung aller Momente bittet her ÄnNagevcrtrrter auf die Mindeststrafe von 43 Tagen zu erkennen

Nach einer kurzen Beratung verkündete der Vorsitzende das Urteil

dabin, dab der Angeklagte antrag»n>rife j u 4 3 Tagen G e - i än gute verurteilt worden sei Tn Vorsitzende fragte den Angeklagten, ob er sich bet dem Urteil beruhigen wolle, rootaur Leutnant v. Worfln er erklärte, baft er Berufung einlegc.

Pretzfttmmeo yim Hrtril gegen farfhtcr.

HZ Berlin, 20 Dez.

TieTägliche Rundschau" schreibt:

Tas Urteil gegen den Leutnant v Forstner wird man menfeh licherwrift nubt änders als recht bart und tast unoerftänb- l: ch cmvrind.n können, man auch zugibr. haft nach der ge­gebenen Recht ' 12ie es bas mildeste war. ba? gefällt wer?en kann::, wenn das (Wcnch: <*6 für unmoi.uh fand, zu einem Freifpruch m erlangen Es bleib: abzuwarten, ob in der zweiten Verhandlung die Siebter nicht eine andere Auffassung der Handlungsweise Fvrir ner* gewinnen können. Nachdem beit Zaberner Rekruten nnl dcindc Umstände in so auBcrorhenilicher Weite zugute gekommen sind, müfttc man rin gleiches auch dem jungen Offizier wünschen, der enf so unltfbiame Vrifc der Mittelpunkt einer nationalen, einer europäischen Seniatton wurde.

TieDeutsche Tageszeitung" bemerkt:

Es fragt sich, ob nicht eine >2 arte in der formellen Jton- imrtnon unteres Rechts vorliegt, bie zu einer über dos Mindrt:- man Hinaus^eher.den Sühne geführt bar Tie niil:ärfeindllche Pvesic sollte aber aus dem Strafthurgcr Urteil entnebmm. wie streng unsere Militärgesetze und unser militärisches Gericht- oeriahtm einen Offtrier nne jeden Soldaten brihafert und rr völlig grundlos die xx&e überhaupt ist, ba» Mftnär könne sich m Temichland ungestraft Uebcrgriffe erlauben.

Die ..ikreu ; Zei t u u st" schreibt

Tie i>äne des Urteils ftebt in ausfallendem Gegensatz zu de» Milde, mit her kürzt uh die wegen idr.oerrn Tifzipli-oerk tzun- gen angeNogten Rekruten lestiaft irutbrn. In jedem Fall bringt dieses Uicnl Cfhiiete, die von ihren Vorgesetzten den Befehl ei halten haben, icben Angriff am des »tönt is Rock mit Ent- fchtcdenhrtt atzuwehien. tn eine Lage, die keinesfalls geeignet »st, sie zu emt'chlubfteudigcm Handeln zu erziehen

TteM o r g e n p o ft" schreibt:

Leutnanc v mmtnrr killt al» O pfer des Svüems und rnög- lidermerc nnrb in Ehester! bcS Obersten Reuter noch an mritrnr Sünden dock geschlachtet werden Tas t^belfer der Reaktion wird ebensowenig Parlament und Prefie abbaltm. dem Softem auf den Leih zu rücken und die £vrrrn um Temilln.g und FalkcnHavn für Reuter und Forstner verantwortlich zu machen

Ti-Scr'i-it T a ct r b I " meldet aus Straftburq:

TaS Urteil des LriegGerichts gegen Leutnant v. For ner Hat in weiten Äreiirn I e u jj a f te Bef riediaung lreriorgeruft». und man erfrnnt an, baft da» ÄYieg«5gerÜDt streng fachlich und obtektiv geurteilt bat. ob cm Cffiucr oder Soldat der AngeNagte gewesen ist Sehr sckiarfe Beruitcilung findet ba» Auftreten de» Obersten v Reuter und mit Interesse wartet man auf die Ver­handlung gegen ihn, d,e wahrscheinlich zwischen Weihnachten und Neuiadr ftattfinben wirb

TicVossischc Zeitun g" erklärt:

Tie drei Rckruten, bir über die Dockes Belehrung Mitteilungen an Zivilisten gemacht haben, haben drei und sechs Wochen Mittel­ai rest erhalten, der Lehrmeister aber soll leine Ausschreitungen mit 43 Tagen Geiängni.' hüben, irür bie Instruttionsstunbe ist der Leuttiant mit Arrest l<straft worden Au' wie lange, wird auch Heute noch der profan n Seit vorenthalleu Nach den Mitteilungen des Reicbslanzler» bat bie bamahge Untersuchung die Unrichtigkeit der Behauptung ergeben, baft Sxrr v Worfln er auch die französische Jahne beschimpft Habe. Ta biciem Ergebnis von gewisser Seite widersprochen wurde, fd dir Untersuchung wieder ausgenommen worden. Ter Leutnant wird sich also noch ritt drittel Mal zu ver­antworten haben. Mit dem jungen Leutnant ist die öffentliche Mei­nung, ehe er noch abermals verurteilt wird, fertig. Jetzt wird mail abivartrn. was dem Obersten o. Rcuttcr geschieht, der so schneidig als möglich auftrat

^crid>t»faaL

Tas ftärfrrr Recht bro BertrageS.

Tie Aussperrung von Arbeitern entbindet nicht von der vertragliche n Pflicht der rechtzei­tigen Fertigstellung. Ain II siebruar 1910 kam zwi» idicn dem Baumeister B in Leipzig und dem Bau- verein zur Beschaffung preiswerter Wohnungen tn Leipzig rin Vertrag wegen Herstellung von Maurer­arbeiten für zwei Häuser zustande, die bis zu einem be stimmten Zeitpunkt fertiggestelli und für den 30. September 1910 schon vermietet werden sollten Tic rechtzeitige siertia- ftellunfl der Maurerarbeiten wurde durch eine jroiioenttonal- ft r a f r garantiert. In diesen Volrag ul itovdi r oder AussperrungsNausel nicht gufgenommeu worden, obgleich bereits im Januar 1910 Unzufriedenheit unter den Bauarbeitenr herrschte und deshalb auch zwischen Arbeitern und Unternehmern ,'ckwii Tariiprrbanblungen schwebten Tiefe TiffertrtK« im Bau- g> werbe sollten burdi ein Säucbegcrtcht crlebigt nxrben; doch haben die Arbeiter sich dem Schiedsspruch nicht unterworfen »Jhin- mehr beschisst der Arbeitgeberverband die Augsperrung der Bauarbeiter. Tiefe Aussperrung ^houerte voi.i 16. April bis zum 16. Juni 1910. Ta B auch bem Bauarbeitgcbcrverhande angehötte. Hat er sich Der Ausiperrung angrichlossen. was bie Verzögerung in her Fertigstellung der Maurerarbeiten üb-r die vertraglich festgesetzte Zeit hinaus zur Iolge Hatte und so­mit auch zum Anlast dafür wurde, baft die Häuser zum Oktober 1910 nicht bezogen werden konnten. Ter Bauoereiii brachte des halb die jkonveulicnalllrasc von dem ausbeduugenen Scrfiobn in Abzug. Infolgedessen bat her Rechtsanwalt Achäsers in Leipzig, der Nachlaftvcrwalter über das Vermögen des inzwischen verstorbenen V , gegen den Ba iverein Mlage auf Feststellung er­hoben, daft dzc MonDentiiualitrafc nicht verfallen ist. weil B. durch den Aui'sperrungsd.schluft des Arbeitgeberverbandes ver­hindert war, bir Bauardenten rechtzeitig fertigzu'tellen Der be­klagte Bauverein beruft sich unter anderem darauf, daft er dem V angeboten Habe, für bie Zeit her Aussperrung die Maurer­arbeiten in eigene Regie zu übernehmen.

Landgericht Leipzig und Oberlandesgericht TreSden ha­ben zu Gunsten be» Bauvereins erkannt und den Kläger mit feiner Llagc abgewiesen. Aus den Entfchcoungsgründen, die das Obcrlandcsgericht zur Begründung seines letzt vom llicichs- gcricfit bestätigten Urteils gibt, interessieren folgende Ausfüh­rungen: Turai das Verhältnis des V. »um Aröeitgeberverband wurden feine Verhgltnissc zum beklagten Bauverein nicht brtührt Verpflichtet'sich V. zurFertigstellungdes Baues in bestimmten Fristen, so tat er die» auf seine Gefahr T er Trifte braucht f t ch regelmäßig Nicht daran zu kehren, da» die Erfüllung dem Schuldner besonders fchwierig ober kostspielig wirb, außer in Fällen, in denen das Ver­langet« nach Verfragseriüllung eine offene Unbilligkeit enthält, also naL Trr.i jrtb Glauben mit Rücksicht auf biz VerkedrSsitte nicht erhoben werden bart'. Ten An>ck»amungen des Verkehrs entipricht cs aber k'-rnesfalls, day ein Unternehmer, dsr sich zur Erfüllung verpflichtet bat. bie Erfüllung seiner Verpflichtung lebigllch wegen eines Streiks verweigern dürfe Aber auch bsi moralische Ver- pillchtune,. die den V. zur Einhaltung der Befchlüsie des Arbeil- geberverbandes iroana, kann ihn rr den Falle muftec V sich lagen, baft er burdi bic Nichterfüllung der vertraglichen Pflicht dem Beklagten erhebtictzen Schaben zufüge Er mußte deshalb die dem B<-klagten gegenüber eingegangene Rechtspflicht Höher oeranfchlagen, als die Befolgung bet i Hm dem Arbeitgeberver­bande gegenüber obliegenden Sittlichkeit- - und A n st a n d-o f l ich t. - Ti» vom slager gegen dieses Urteil eingelegte Revision ist vom Reichsgericht als unbegrün» tet iurüdgeroiricn worden.

iinit>crfität*«21äcbricbtctu

Tie .'KtjähriflC Toltorjubelfeicr begeht am 21. Dez. der Greifswalder Kircbcnrechts- und Strafrechts­lehrer Geh.imer Iusti^rat Professor Tr. theol. et jur Ernst Vierling, Mitglied des verrenhauses Im Jahre 1883 wurde er von der Greifswalder theologischem Fakultät zum Ehrendoktor emainu.

Stiftung Professor Dr harnack hat der Be^ liner Akademie der Wissenschaften ein kapital von 21 600 Mk überwiesen, das chm an seinem M Geburtstag zu wissen­schaftlichen Zwecken übergeben worden war ES wird damit eine Stiftung zur Förderung des kirchen - und religionsgeschichtlichen Studiums im Rahmen der rbnm'chen ü-aiierzeft des 1. bis 16. Jahrhunderts unjeza Zeitrechnung begründet.

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Zweites Blatt

165. Jahrgang

Erscheine tstzltch mit UusNapine des SoniucgS.

TmGietzeaer ZawllteabläNer" werden dem .Ängeien' eiermal wöchentlich de'geiegt, das XrtMUfl ftr bei Kreis «etzen" zweimal wödknilt* D eranswtrtschastllchen leil« ftagea" ersch« nei, merwultd) zweimal.

Giehener Anzeiger

General-Anzeiger für Vderhefien

Leutnant v. jforfhier vor dem Kriegsgericht.

~ Straßburg i. Els, 19 T<|

Unter großem Andrange des Publikums und von Zeitungs- Btrctern begann heute vormittag vor dem Kriegsgericht her 30 Tipoion die Verhandlung gegen den Leutnant im 99. In- fiprtme-9<ry<in ml Fr ei Herrn v Forstner wegen des bekannten Dettweiler Zwischensallc», bet welchem der 3<hu> madwr Blank durch einen Sdbdhidi b<5 AngeNogten verwundet wurde Als Berbandlungsleiter funken Driegsgertwesrat Hecker, die AnNage vertritt ürirgsgerichtoraf Becker, während Reckum- amoolt rteinle -lkaNsrude die Vertnbiguna übernommen bo: Die Meldung, daß ber bekannte Führer der Alldeuf chen. Recht anroolt Elast Mainz bte Imeresirn des AngeNagten vertreten werbe, ist allo nicht riebhfl.

Leuttimit t> Forstner, ein fdunäxbtiaer, schlanker junger Mann mu glattem bartlosen Gesicht und runden kindlichen Zügen, erscheint in Uniform in Begleitung seines Verteidigers im Saale, der schon m den frühen Morgenstunden überfüllt war. Tie Anklam lautet auf SSrvervcrletzung unter Mistbrauch ber TirtistgcwaU Segen ferner Aeustcruug den Rekruten gegenüber ,st Forstner, wie nackNräglstli bteNordd.ffllg. .tfg." mhleütc, zu einer Arreftsfrafr verurteilt werben

Ter sOzährtge Angeklagte gibt an, baft er feine Aus­bildung aut der Groi--L>chlersildcr Lvdettenanstalt erbalten habe Seit August 19>2 ist er Dffuier Seine Führung lautet auf (Wut. doch ist er iweftnol dnziplinarifch bestraft In seinem Nationale ist eine ihm eigene Unerfahrenheit und Welt- un Hua beit bemerkt ter Angellaqt^ schildert bann den zur Anklage stehenden Vorfall. Am Morgen das 2. Tezember fei er mit einem kriegsstarken Buge ohne Untesof iztere zu einer Feld- birnftübung ausgerückt Es war noch dunkel, al» er nach Tett- törtler fant In der Nähe ber ;k*ntbtu<fe ftnnb «in Ävnn und filierte ihn scharf Ter Fahnenjimker Wiest metdete bic* dem AngeNa iten. In diesem ÄugcnHif verkroch 'ich aber schon ber Mann unter enter Anzahl Leuten, welche allmählich iuianimen- gelaufen waren Tiefe riefen -chtmpfworte: da ist er ia ustv Auf diese Beleidigungen bin befahl der Angeklagte die letzte i^ruUpe des Zuges solle auviroinirmen. Ties geschah. T i e 2 e u t e flüchteten nun in bie Häuser, und c» gelang nicht, einen bet Burschen festzunehmen Später meldete mir aber Mahnen, fünfer Wiest, baft er beinahe einen der heute erwischt baoe. T'v Betreffende habe ihm zugerufen: Warte nur Bursche, letzt w i r st bu gcmetzt Ter Fahnmmnker fragte, ob er beit Mann fest nehmen laifcn solle. Ter AngeNagte rnotbrne: Natürlich. Ter Fatincniunker blickte sich nun um unb bezeichnete ben ruhig da­stehenden Blank als den Mann, der die Rufe au^gestoften habe Al» er, AngeNagter, und Wiest den Mann festnehmen wvlllen, schlug dieser um sich und traf Wiest zweimal in» Gesicht Ter Mo im nft sich schließlich los und wollte sich auf ibn. den An geNagten, stürzen, worauf rr ben T e g c n g e z o g e n u n b B l a n k geschlagen Habe Weftere Widcrsätzlichkciten hat Blank nicht begangen, er lieft sich ruhig ab führen

Bors : War viel Leben auf ber Strafte? Angekl.: 3a, lehr viel Bors.: /Tas war ber Fall, weil um die iraahchr leit bic Arbeiter her »groften Tettimsilcr Schuhfabriken zur Arbct gingen Haben Sie Ihre Solbaten bav Seitengewehr aufoflanzen lassen A n «i e kl : Tas geschah erst später. Ter Angeklagte wiederholt auf Befragen des Vorsitzenden, daft Blank gerufen habe, wie ihm wenigstens brr Fahncniunker mitgrtcilt Hätte: Warte, Burfche, setzt wirst bu grmrtu Er Habe Blank auch crflärt, rr würbe von seiner Waste (Webrauch machen, wenn Blank Widerstand leiste. Vors: Hielten Sic sich für berechtigt, in dieser Wvsie vor,zugeben unb den Mann zu verhaften? Angck 1 . Jawohl. Nir sollten gegen icde Sdnmvicrrt unb Brlribtgung von feiten ber Zivilisten enerandi voigeben unb bereif' igt sein, Verhaftungen voizunehnikn, im Falle bic Zivilisten tätlich würben

Bors: Ter Schuhmacher Blank kam auf Sic zu? A n - gekl : Ich sah, baft ber Fahnen,unker Die ihn mit ben Worten: Ste find verhaftet die Hand auf bie Schulter legte. Er, An­geNagter. habe zu gleicher Zeit wie Wiest ben Blank für per haftet etNärt. Blank wehrte sich aber unb erklärte, er fei unschul­dig. wobei er aut ben AngeNagten unb ben Fahnen,unker ein teblug Er. AngeNagter, habe bir Empfindung gehabt. Blank wolle sich auf ibn stürzen, und als Blank sich weiter gegen die El rHaf­tung wehrte, habe ci seinen Teegen gezogen und Blank über ben .top! gehauen, das fei in Notwehr gewesen

Bors.: Sic Hielten sich also für berechtigt zu Ihrem Vor gehen, auf Grund welcher Bestimmung?

Ter Angeklagte zögert zunächst und antwortet bann, bar» im Falle eines tätlichen Angnns, ben er bamals erwartete, bet Dafiengedrauch porgriebnehen sei. Seit ben Vorgängen in Jabern seien vom G e n e r a l k o m m a n b o wie vom Obersten Be­fehle ergangen, auch bei Beleidigungen energisch vorzugeben .«Hb fick nichts gefallen z u lassen Er sei rväbrenb brr Szene rmt Blank mit der Abiicbt untgegangen. ihn ruhig »um Büraermristcr sichren zu lasten. Turcb das Vo-geben Blanks mußie er aber den Embiuck gewinnen, er wolle auf ihn losstürz en Später f<nn der Vicer Blank» hinzu Tiri r war inzwi cven ruhig ge worden, und es erfolgte ber Transport nach bem Bürgermeisteramt.

Es wurde hierauf in dir

Zeugenvernehmung ringetreten und als erster der perl.-ntc Schuhmacher Blank als Zeuge vernommen. Er ist nn stämmiger Bursche, ber aber infolge frincs Fußlcibcus stark hinkt Snnc Aussagen macht er ;irm 'ich rubia. man bat nicht den Embr.:ck. baft er feine Erlebnisse in irgendeiner Weise zu färben PcriudrL E,r bekundet, bi; er lieh an bem ira,glichen Morgen aut dem Wege »ur Fabrik d.i'anb imo ,'chon an ber ?nippe vorbei nfrr. als er plötzlich icmanben schnell hinter sich hcrlancn höre ?fr brebte 'ich um und erM ch.- i n Soldaten hinter einem Schollungen r rlaufn An» Neugierde blieb er stehen unb iah zu. worauf mehrere So!baten auf ihn lufamcn. Einer von ihnen erklärte ihn für verhaftet nnb bearbntrte ihn mit dem Gewehrkolben Er wi-rbe geschüttelt unb i e - fl o ft e n. Tabri hatten ihn eine Anzahl Sol da c en fest ougeiaftt. brr en er nch zu entziehen iudrtc. ba er füll unschuldig fühlte. Aufterdem roar es 3öit, in die Fabrik i u kommen Er sei Akkord- arbeiter und rmi'ic. wenn er »u va: komme. Strafe lahlcn Tu' IXnge hätten sich bann »ehr schnell adg.spielt t ut :tant v Forstner habe ihm mit bem T<grn eins über drn Wovf viogni. In i'dmcllercr Ganaort habe er sich wegen siines Fust leibens auf ber Strafte nicht bewegen können fkur; nach ber Ber- 'rtning fei fein $atcr bmzuackommen unb habe gebeten, ihn doch ichen zu lasten. Darauf erfolgte bie Vernehmung vor dem Bu7ger meister, worauf sich der Zeuge in ärztliche Behandlung begab Ter Zeuge ist acht Tage arbeitsunfähig irreien Tie Nunde wurde nicht vernäht, sie war nach ärztlichem Zeugnis fünf 'Zentimeter lang und ging dts auf di - änochen T- y'ilung ist -coknonLlos crolat. Ter ^engc Bfank legte bem Gerichtshof bann itruh ein gewöhnliche» Taichenmeifer vor. welcher er an dem b- irestendcn Tage in der Hosentasche getragen Haben will Auf ? Tagen erklärt er. baft er eine Aeufterung etwa bes Inhalts: ..Feste :uf ben Tcetz'" feiten? ber SoTbatni nicht gehör: habe. Ter Är.gf lagte bestreitet, eine solche Aeukrcrung getan «t bähen, es iri aber -möglich, baft er den Soldaten befohlen habe, den Angellagtrn :c ebt f efi $u halten.

Nächster Zeuge ist a h n e n, u ic f e r W retz . der am 4 e ember noch öcfratcr war. Er sagt basselde au3 wir v. Forstner.

Samstag, 21*. Dezember 1915

Rotationsdruck und Vertag der Vrüvllcyeo llniversiiäit»Buch- und Etemörudettu 9L Lange. Gießen.

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