Ausgabe 
25.7.1913 Erstes Blatt
 
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mner gern besuchte Kirch- August statt.

Bei den in den Bezirken r-yörgern vorgenommenen tanzungen, erhielten Preise en 1. Preis Karl Äug. Fa- Piumwart-, den 3. Preis

stskrmmernckglied. Lobende illeuanlagen Heinrich ^ein >7II. den 3. Preis.

Tas sür nächsten Sonntag, nfest wird erst am 17. Aug.

ciedberg.

i. Gestern und heute vor- ere Osfiziere mit dem Bürger« stände und Exerzierplatz

. Juli. Die Rosen in den h die naßfatte Witterung ge- den in prächtiger Wüte.

Rtiemhefien.

1 Juli. In der W der folge des ausgeweichtenBv- und rannte an einen Baum.

>ii völlig zertrümmert; dre der zum Glück nicht lebens- n der Loosschen Fwrck ver-

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begründet.

Kosten an die Stadtkasse bezahlt werden.

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Untugenden, besonders bei fzaara-usfaU'. Wirkung wiitenseMhi

Wolle, Halbwolle u. Mako die nur in einzelnen Stücken in den ver­schiedenen Grössen am Lager sind, sollen auf alle Fälle geräumt werden =====

sophischeu Fakultät als ordentlicher P?osefiÄ all die Universität Breslau berufen wurde, aber ablehnte, hat ntmmtiir einen zweiten Ruf an dieselbe Unwerfität erhalten, diesmal aui-Borschlaq der juristischen Fakultät, die demnächst zu einer rechts- und staatö» wisienschaltlichen Fakultät ergänzt werden soll. Pros. Weber Hal diesen zweiten Rus zum 1. April 1914 angenommen.

X 'Karbürg, 24. Juli. Am nächsten Montag hält Dr. meb. Georg Magnus im Hörsaal der medizinischen Klinik seine trtttsvorlesung ,,Ucbcr Wundbehandlung".

Wetteraussichten in Dessen llir Samstag, den 26. Juli 1913: Meist heiter und trocken, ziemlich warm, Gewitterneigung.

Kochen Sie Fruchtflarnmeris von frischem Obst! Stets werden Sie dann den frischen, reinen Fruchlgeschmack erhalten. Einen unber'äschlen Fruchtflammeri kocht man aus frischen Fruchten, je nach der Jahreszeit, und genügend

Das am 15. Juli 1913 fällig gewesene Pachtgeld von Grundstücken kann in den nächsten 8 Tagen noch ohne

Trinkt Sanitätskraftbier!

Giessener Brauhaus, A. & W. Denninghoft

14365]

Der Saft frischer Früchte übertrifft künstliche Fruchtsäste, und der volle frische Fruchtgeschmack erfreut. Verlangen Sie vom Mondamin ttontor, B-rl'tn C 2, dasI3"-Büchlein, enthaltend Rezente von erprobten Mondamin -Fruchtslammeris.

Letzte Nachrichten.

Athen, 25. Juli.'Ein neuer, freundschaftlicher Schritt Ruß­lands ersucht die griechische Regierung, mit Rücksicht auf die kritische Lage in Bulgarien einen Waffenstillstand abzuschließen. Oesterreich tat gestern einen ähnlichen Schritt

Univerfitäts-Nach richten.

Hk. Berulu n g. Ter Natioimlökonom Professor Dr. Adolf Weber in Eöln, der im April d. I. aut Vorschlag der philo-

Hande L

* Gewerkschaft 5 er nie. Nach dem Bericht über das 2. Quartal 1913 betrug der Erlös für Erze, Braun­stein und Schlämme 454 152,55 Mk. (im 1. Quartal 1913 417 633,29 Mk.), dagegen beliefen sich die ^Luägabcn für Löhne und Gehälter auf 228 026,96 Mk. (193898,70 Mk.); Materialien, Reparaturen usw. auf 60 192,17 Mk. (50515,43 Mk.); Steuern, Abgaben und Lasten ans 27 303,75 Mk. (28 544,28 Mk.). An diesen Kosten sind für Zunahme der Erzvorräte 7 821,86 Mk. abgesetzt worden, so daß brutto 146 451,53 Mk. (145 200,80 Mk.s verbleiben. Ta für Zinsen unb Amortisation der Anleihen I und II 72 841,25 Mk. (64 756,25 Mk.) zurückgestellt werden müssen, so beträgt der Nettv-Uebcrschuß 73 610,28 Mk. Ter Grubenvorstand beschloß in seiner heutigen Sitzung eine Aus­beute von 62,50 Mk. pro Kux auszuschütten.

welches dem Handel unerträgliche Fesseln auferlegen würde, aus und beschließt, an die Großh. ^Regierung die dringlickre Bitte zu ; richten, sich einer eventuellen bezüglichen Gesetzesvorlage gegen- . über im Bundesrate durchaus ablehnend zu verhalten. ,

2. AufsuchenvonBeftellungenaufWäsche. Durch die Novelle zur Gewerbeordnung vvm Jahre 1896 ist das Tetail- ; reisen außerhalb des Gemeindebezirks der gewerblichen Nieder- : lassung grundsätzlich dem C-lerocrbebeiriebe im Umherziel>en gleich­gestellt und damit von der Lösung eines Wandergewerbescheines 1 abhängig gemacht worden. Danach ist auch dem Bundesrate die Befugnis zugesprochen worden, Ausnahmen von dieser allge­meinen Regelung zuzulassen, und demgemäß ist die Be'änntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 27 November 1896 ergangen, welche neben einer kleinen Anzahl von anderen Gewerben auch das 'Detailreisen mit Leinen und Wäsch? von der allgemeinen Wandergewerbescheinpslichi ausnimmt. Es ist nun beantragt wor­den, diese Ausnahmebestimmungen, soweit sie das Detailreisen mit Leinen und Wäsche begünstigen, wieder aufzuheben. Tic Handelskammer kann bei Berücksichtigung der veränderten Zeitver­hältnisse ein Bedürfnis für eine derartige Ausnahmestellung der Leinen- und Wäschefabrikanten nicht htclyr anerkennen und spricht sich im Interesse des ansässigen Handels mit Leinen und Wäscke- artikeln für eine Aufhebung der Ausführungsbestimmung des Bundesrats aus.

3. Gesetzliche Regelung des Zugabewesens. Im Preußischen Abgeordnetenhaus ist von dem Abgeordneten Hammer solgender Antrag eingebracht worden: Wer int Einzelverkehr für sich selbst ober als Vermittler den Käufern von Waren Zugaben oder in Waren bestehende Geschenke gewährt, ober in öffentlichen Bekanntmachungen ober in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, in Aussicht stellt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mark ober mit Haft bestraft. Wertlose Kleinigkeiten, deren Geivährnng allgemein üblich ist, sowie der übliche Rabatt, werden nicht als Zugaben und Geschenke im Sinne dieser Vorschriften angesehen." Von der Ueberzeugung geleitet, daß die bestehenden Mißstände infolge ihrer Schwere und ihres Ilmfanges im Wege der Selbsthilfe der beteiligten Erwerbestände nicht wirksam betämpft werden können, spricht sich die Handelskammer, ohne dabei die außerordentliche Schwierigkeit 'einer gesetzlichen Regelung zu verkennen, grundsätzlich für ein gesetzliches Verbot des Zugabewesens aus.

4. Entwurf zu Festsetzungen über Lebensrnit­tel: hier: Essig und Essigessenz. Das Reichsgesund- heitsamt hat, den wiederholten Anträgen verschiedener Verbände der Nahrungsmittelbranche entsprechend, unter der Mitwirkung hervorragender Vertreter des Handels, der Industrie unb Wissen­schaft, einen Entwurf zur Regelung der bisher fehlenden ^Bestim­mungen über die Bezeichnung von Essig und Kunstessig ans- gearbeitet. In diesem Entwurf ist festgesetzt, daß die Bezeichnung Essig für die Folge nur noch dem auf dem natürlichen Wege der Gärung gewonnenen Produkt beizulegen ist, während das durch Verdünnung von Essigsäure (Essigessenz) mit Wasser her- gestellte Fabrikat als solches, was es ist, als Kunstessig bezeichnet werden soll. Diese vom Reichsgesundheitsamt vorgeschlagene Fassung der Begriffsbestirnntungen für Essig wird nun von der Essigessenzindustrie und den beteiligten Erwerbskreisen als un­annehmbar bncichnet, da sie unabsehbare Schädigungen für diese zur (Folge haben wurde. Tie Handelskammer spricht sich sowohl im 'Interesse der in ihrem Bezirke vertretenen Essigfabrikation wie auch im Interesse des Konsumenten, tvelcher ein Recht darauf bat, Klarheit über die Beschaffenheit der Nahrungsmittel mit Rücksicht auf, seine Gesundheit zu verlangen, für die vom Gesund­heitsamt aufgestellten Begriffsbestimmungen aus.

5. Schlafwagen dritter Klasse. Tie Handelskammer beschließt im Interesse des reisenden kaufmännischen Publikums für die Einführung von Schlafwagen 3. Klasse auf den deutschen Bohnen einzutreten.

6. Veröffentlichung von Konkurse n. Tie Handels­kammer beschließt, bei dem Großh. Anrtsgericht in Alsfeld zu beantragen, daß die Veröffentlichung von Konkursen nicht nur im Reichsanzeiger und der Darmstädter Zeitung, sondern künftig auch im Kreisblatt des Kreises Alsfeld erfolgt.

7. Aufhebung des S checkst? m pels. Nach § 3 des Gesetzes über Aenderungen im Finanzwesen soll die Besteue­rung von Schecks und ihnen gleichgestellten Quittungen erst mit dem Ablauf des 31. Dezember 1916 aufhören In einer Ein­gabe an das Großh. Ministerium des Innern hat die Handels­kammer den Wunsch ansgesvrochen, die Großh Regierung möge im Bundesrate auf eine sofortige Aufhebung des Scheck- stempels hinwirken.

uuuiMilummncituunuuiumimnmiWmSdiuhfarbcreme welche es heute ermöglicht, selbst) alte getragene fartüge Schuhe, einerlei, ob gelb oder braun, beige oder grau, täglich fleckenlos in Farbe undGlanz wiederherzustellen

Färbol in Tuben aSOAzu haben in den meisten einschl.Gudijften Färbolwerk.HerberfÄ Vortkamp.6jn.b.t1. Düsseldorf.

vermischtes.

* Gesunkenes Unterseeboot. Aus Cannes, 23. Juli, wird gemeldet: Das UntcrfecbootFresnet" ge­riet bei Kap Eroisette während einer Manöverübung in einer Tiefe von 31/, Metern aus Grund. Torpedoboote und Unterseeboote des'Geschwaders versuästen vergeblich, Hilfe zu leisten. Dreimal rissen die Taue und Trossen. Das Unterseeboot ist abends 10'Uhr wieder flott geworden. Es stiest aus eigener Kraft wieder zum Geschwader. Schaden ist nicht e n t st a n d e n.

Ucberfall auf einen Posten. Aus Weißenburg in Elsaß wird gemeldet: Heute morgen wurde der Militär- Posten beim Pnlverhaus überfallen und in die Laute: geworfen. Er wurde jedoch infolge feiner Hilferufe gerett et.

11000 91 u bei verloren. Aus Wien wird gemeldet: Ein von der Wiener Bank- unb Wechselstuben-Akiiengcscllschast Merkur vor einigen Tagen an die Berliner Handels- und Gewerbebauk s2Utber"lin abgeianbter Wertbrief, der 11000 Rubel enthielt, ist während der Beförderung durch die Post verschwunden. Die Sendung war versichert.

* Schneefall, Hagel und Hitze. Vom Feldberg im Schwarzwald wird der Eintritt reichlichen Schneefalls gemeldet. In der Lombardei richteten heftige Hagel- scbläge großen Schaden an. In Spante n herrscht feit einigen Tagen eine außerordentliche Hitze.

Var Urteil im prozes; Borngässer.

Gießen, 25. Juli.

In per Strafsache Borngässer verkündete die Straf­kammer folgendes Urteil: Der Kaufmann Leopold Borngässer von Gießen, wegen Betrugs in zwei Fällen vor länger als 10 Jahren mit Geldstrafen vorbestraft, wird wegen Urkundenfälschung (Blankettfälschungen) in Verbin­dung mit Betrug in zehn Fällen und wegen sechs weiterer einfacher Betrugsfälle, sowie wiegen Kontursvergehens zu einer Gesamtzuchthausstrafe von 4 Jahren 6Mo- i itcn verurteilt, ihm auch die Ehrenrechte auf die Dauer von 6 Jähren abgosprochen, wegen drei weiterer Betrugs­fälle freigesprochen, darunter der Betrug zum Nachteil des Bankhauses Joseph Herz, welches er durch Vorlegung einer ang-blich gefälschten Bermögensaufstellung im Jahre 1910 zur Gewährung eines ersuchten Kredits veranlaßt haben soll. Nathan Borngässer wird wegen der Anklage, in einzelnen Fällen bei den betrügerischen Handlungen seinem Bruder mit Rat und Tat Beihilfe geleistet zu haben, frei­gesprochen, er wurde jedoch wegen einfachen Konkurses zu 14 Tage Gefängnis verurteilt.

Auf die erfmmte Strafe kommen 6 Monate als durch die Untersuchungshaft verbüßt, in Anrechnung.

Zur Strafzumessung wurde ausgeführt, daß die Vorstrafen des Leopold Borngässer bei Abwägung von dessen Schuld außer Berücksichtigung geblieben sind, weil diese erstens zu wett zurück- licgen und weil ieststcht, daß Borngässer ein Jahrzehnt lang sich eines soliden Lebenswandels befleißigt hat: er war sparsam, tätig und strebsam und suchte voranzukommeu, bis er vor etwa zwei Jahren sein Geschäft nach Gießen verlegte und wesentlich ver­größerte. Durch die Art, wie er sich durch Erlangung von Gefällig­keitswechseln zu Helsen suchte, hat Borngässer eine Anzahl kleiner, in oürfiigcn Verhältnissen lebender Personen im Hinterlande rui­niert unb andere zum Konkurs getrieben, wodurch eine Reihe von Personen wieder in Mitleidenschaft gezogen wurde. Er hat un- v.'rantwortlich leichtfertig und ehrlos gehandelt und mußte daher so wie gescl-ehen erkannt werden.

Nathan Borngässer ist wegen mangelnder Beweise wegen der Beihilfe, die er oem Bruder geleistet haben soll, freizusprechen ge­wesen. Wegen der erkannten Strafe im Fall des einfachen Banle- rvtts find beiden Angeklagten mildernde Umstände zugebilligt worden. Gegen Leopold Borngässer wurden drei Fälle des ein- facheil Betruges bei der Verurteilung ausgeschieden, darunter der Fall Herz, den er durch Vorlage einer Bilanz aus dem Jahre 1909, wonach die Firma über 85 000 Mark Vermögen besaß, zur Hergabe weiterer Kredite veranlaßt haben soll. In diesem Fall hat der Gerichtshof als nicht nachgewiesen angenommen, daß eine Fälschung der Bilanz vorgelegen hat. Es sei sehr wohl möglich, daß auch ein kleiner Geschäftsmann durch gute und glückliche Speku­lationen Vermögen erlangen kann und es sei über den Stand des Borngässerschen Vermögens im Jahre 1909 mit .Sicherheit das Gegenteil von dem, was die Aufstellung enthält, nicht nachzuweisen.

Ter Verkündigung des Urteils, bei welcher sämtliche Begangen- schäften, die unter Anklage standen, einzeln eingehend erörtert wurden, wohnten zahlreiche Zuhörer bei, die geduldig bis zum Schluß der Verhandlung, die um 10 Uhr erfolgte, ausharrten.

Sämereien herrschen, sonne im Hinblick darauf, daß der Betrog?- paoagraph des Reichsstrafgesetzbuchs nach Ansicht berufener Juristen zur Bekämpfung dieser MiOtände nicht ausreichend ist, ein be­sonderes Gesetz über den Handel mit TüngcmitMn, Futtermitteln, Sämereien entsprechend den Grundgedanken, die im Htahrungs- niittelgesetze zum Ausdruck gekommen sind, zum Schutze der Land­wirtschaft und des reellen Handels baldigst in die Wege leiten zu wollen." In völliger Ikbcreinftimmung mit einer vom Ver­bände deutscher Kleinh»indle. an den Herrn Reichskaiuler ge­richteten Eingabe sprich sich die Handelskammer mit aller Ent­schiedenheit gegen den Erlaß eines derartigen Ausnahmegesetzes,

tarttaop in

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Gießen.

Mahnullg des 1. Zieles kenreindesteuer und Kanal- ge'buhreil für das ReMuaBjahr 191t

Das im Monat Mai d. Js. fällig gewesene L Ziel Gemeindesteuer und Kanalgebühreii kann, mit Rücksicht aus die verfoätete Ausgabe der Zettel, noch bis zum 30. Juli d. Js. ohne Kosten bezahlt werden. Diejenigen, die mit der Zahlung dieses Zieles noch im Rückstände sind, werden hiermit gemahnt, die Abgabe bis zum 30. Juli d. Js. an die Stadtkasie zu entrichten. Am 31. Juli ist die Kaffe geschloffen. Vom 1. August d. Js. an gelangt das 1. Ziel zur Beitreibung, wodurch Psändungs- kosten entstehen. Ueberweisungen im Bankverkehr muffen am 31. Juli d. Js. ebenfalls bei der Stadtkasse gut ge­schrieben sein, andernfalls die vorgeschriebenen Den treibungskosten erhoben werden._____________________B18/?

Die Maurer und Schlofserarbeiteu zur Zurück­setzung der Einfriedigung an den Kasemengrundirucken entlang der Kaiser-Allee sollen Mittwoch, den 30. d. M, vormittags ll1/? Ubr, auf unserem Tiefbauamt ver geben werden. Die Berdingungsunierlagen liegen daielbit offen und find Angebote auf Vordruck bis zum vor genannten Zeitpunkt an ba£ Tiefbauamt einzurelchen. Zuschlagsfrist 4 Wochen. Bs/7

GcxicptsßaaL.

Dortmund, 24. Jnli. Der Gerichtshof lehnte den Antrag des Angeklagten Ohm, ihn aus der Untenuckpingshast zu -ent­lassen, mit Rücksicht auf die hohe Strafe, die Ohm zu erwarten habe, ab.

w Paris, 24. Juli. Aus Arros wird gemeldet, daß der Geniesoldat B r o ni a t, der am 14. Juli die Regimentsfahne be° Ichimpste, vor ein Kriegsgericht gestellt werden wird. Vier Sol- baten, welche die beleidigenden Aeußernngen mit angehört hatten, ohne den Vorfall zu verhindern, wurden mit vier bis vierzehn Tagen Gefängnis bestraft. .

w. Paris, 24. Juli. Das Schwurgericht von Tragitignan verurteilte den ehemaligen Zeugmeister Verdier vom Tvrpedoboots- zerstörer A'anquenet", der an Bord dieses Fahrzeuges einen Ein- vriichsdiebstahl verübt und dabei einen Wachtvosteii erschossen hatte, unter Zubilligung mildernder Umstände zu lebenslänglichem Zucht-

Roskau, 23. Juli. Das Gericht hat die Vernichtung der gesamten Ausgabe der Broschüre L e o T o l st o i s über die Bauern- 11muhen angeordnet.

6 Sitzung Großherzoglicher .Handelskammer Gießen für die greife Gießen, Alsfeld und Lauterbach.

Protokoll-Auszug.

Gießen, den 14. Juli 1913.

Anwesend sind die Herren: Geheimer Kommerzienrat Heichel- heim als Vorsitzender, Kommerzienrat Schirmer als 1. stellvertr. Vorsitzender, Roll, Nowack,^ Röhr, Rühl, Stammler, Wallach, Wenner, Zurbuch und der.Shnoikus. .

1 Erlaß eines Gesetzes über den Handel mit T üngcmitteln, Futtermitteln und Sämereien, j^n seiner Sitzung vom 26. April d. I. hatte der Reistag folgenden Antrag angenommen:den Reichskanzler zu ersucheir, im Hinblick auf die großen, immer mehr um sich greisenden Miß­stände, die in dem Handel mit Düngemitteln, Futtermitteln und

Die nachstehenden Arbeiten für den Neubau der Ober« realschule sollen

Mai], Öen 1. MM d. Js., vamittags 10 Uljt

öffentlich vergeben werden.

1. Schreinerarbeiten iPodienbelagi

2. Vielem und Verlegen von Linoleum und Linkrusta

3. Liefern u.Beteiligen von Berdunkelungsvorrichtungen.

Zeichnungen. Arbeitsbefchreibungen und Bedingungen liegen auf dein städtischen -Hochbauamt zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind bis zum genannten Termin dorthin einzureichen. Zu- schlagssrist 3 Wochen. ß®/7

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1 Wohnung von 7 Zimmern, 4 Wohnungen von 5 Zimmern, 3 Wohnungen von 4 Zimmern, 6 Woh­nungen von 3 Zimmern, 2 Wohnungen von 2 Zimmern, 1 Wohnung von 1 Zimmer mit Küche, 3 möblierte Zimmer, 2 unmöblierte Zimmer, 1 Schlafstelle, drei Werkstätten, 2 Läden, 1 dreistöckiges Lagerhaus mit Pferdestall und Heuboden.

Zu mieten gesucht: 33 Wohnungen von 26 Zimmern.

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Asterweg 9.

Es können eingestellt werden:

a. bei hiesigen Arbeitgebern

1 Schmied, 2 Schlosser, 1 Glaser, 1 Dachdecker, ein Spengler und Installateur, 1 Lackierer, 1 jüngerer Hausbnrfche, 1 Dienstmädchen, 1 Köchin.

Lehrlinge: 1 Kaufmann.

b. bei auswärtigen Arbeitgebern:

1 Zimmermann, 1 Lackierer, 1 Küfer, 2 Bäcker, 1 Schuh­macher, 2 Spengler, 1 Steinmetz, 1 jüngerer Schreiner, 1 Sattler, 2 landtvirtfchaftl. Arbeiter, 2 Dienstmädchen.

Lehrlinge: 1 Bäcker, 1 Schreiner.

Es fachen Arbeit:

2 Maschinenschlosser, 4 Schreiner, 1 Wagner, 2 Etten- dreher, 1 Buchbinder, 1 Schneider, 3 Maurer, 1 Bäcker, 2 Installateure, 2 Former, 1 Gärtner, 2 Lackierer, An­streicher und Werßbinder, 1 Elektromonteur, land- nnrtsch. Arbeiter, (Erdarbeiter, Tagelöhner, Haus- und Fahrburfcheti, 1 Dchreibgehilse, Putz-, Wasch- und Lauf­srauen, Laufmädchen.

Gast und Schankwrrtfchattsperi««al: Kellner, Anshilsskellner, Zäpser. *