Ausgabe 
19.3.1913 Drittes Blatt
 
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165. Jahrgang

Dritter Blatt

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Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.

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Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul« straße 7. Expedition und Verlag: L-^51. Redaktion:^^112. Tel.-Adr.: AnzeigerGießen.

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* Millionen diebstahl in New Port. Einbrecher durchhöhlten die Kellermauer des Pfandinstituts in der Lester- Street und erbrachen die Sicherheitsfächer. Sic sollen außer Juwelen im Werte von Vt Million Dollars auch Aktien tm Werte von 70 Millionen Dollars erbeutet haben, die angeblich aus dem Vermögen E. H. Harrimans herrühren.

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DieSretzener.^amillenblötter" werden dem .Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, das KreisklGtt für den Kreis Eiehen" zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen Seil­fragen" erscheinen monatlich zweimal.

Mittwoch, 19. März 1913

Rotationsdruck und Verlag der Bruhl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei.

R. Lange, Gießen.

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stellen, aber obgleich Frankenthal einen Verlust von 400 000 Ztr. angab, wollte sie die zur Befeitigiurg barqebotenc Hand nicht an- i,ehnien. Tie Jabrikeir wollen nicht zugeben, daß auch der Land­wirt ein Wort beim Verkauf seiner Ruben initzureden hat, eilt Recht, das sonst bei jedem Geschäft gültig ist. Die Versammlung timinte deshalb zu, als ein Redner sagte, wenn die Fabriken nicht wollen, dann ivollen wir auch utcht. Und die Fabriken haben uns selbst gezeigt, ivas wir zu tun haben. Sie sagten, sie wollten die Rüben von rübennu'iden Böden nicht haben. Was ist da zu tun? Tie Fabrik Waghäusel hat das etiva 2000 Morgen große Gut LirchgartsHausen gepachtet und da auch dort Rnbenmüdigkeit ein­getreten ist, wurde eine Kartost'elbrennerei errichtet. Die Zucker­fabrik pflanzt nun also Kartoffeln statt Rüben. Ebenso wie für Lirchgartshausen dürfte es für manchen Rübenvslanzer geradezu ein Segen sein, wenn er einmal mit dem Zuckerrübenbau aussetzt und an'dessen Stelle Kartoffeln und Getreide, Futtert üben und Futter­pflanzen anbaut, um die in letzterer Zeit so teueren Krastfutter- mittel durch die selbst erzeugten billigeren Futtermittel zu ersetzen, zumal bei den derzeitigen Fleischpreisen eine vermehrte Viehhaltung eher Aussicht mit eine Rente versvricht. Von Frankenthal wird weiter gesagt, daß die Rente der Rohzuckeriabriken nur gering, das Risiko aber groß sei: Gernsheim soll sich in zehn Jahren mit nur 4,32 Proz. verzinst haben! Demgegenüber sei darauf hingewiesen, daß Tffstein im vergangenen Jahre nicht 4,32 Proz., sondern 43 Proz. Gewinn erzielt hat und die Aktien von Frankenthal haben einen Wert von 393!! Während die Landwirte, die sür die in Be­tracht kommenden Fabriken Rüben bauen, 1911 durch die geringe Rübenernte 6 160 000 A!k. verloren, haben die Fabriken dadurch, daß der Zuckerpreis infolge der geringen Ernte an Rüben be- deutend in die Höhe ging, also durch die ungünstige Lage der Land- ivirte, 10 Millionen Mark gewonnen. Damit es in Zukunft nicht mehr vorkommt, daß die Zuckeriabriken solchen Geivinn einheimfen, während die Landwirte den Verlust zii tragen haben, wollte die Vereinigung den Rüoenpreis nach dem Zuckerpreis bestimmen. Ta aber die Fabriken diesen und alle unsere anderen von ihnen teils selbst erstrebten Wünsche ablehnten, beschloß die Vertrauens- inännerversaminlung einstimmig: solange die Fabriken nicht bereit sind, einen Lieferungsverlrag gemeinsam mit der Vereinigung aus­zustellen, solange werden Zuckerrüben nicht gebaut.________________

Worms, 17. März. Zu der V er ja m m l n n g der Rüben pi anzer strömten die Landwirte in so großer Zahl herbei, daß die Räume der 12 Apostel nicht ausreichten, alle zu fassen. Tie Zuckerfabrik Frankenthal als die geschaitßsuhrende Stelle der Süddeutschen Rübenerwerbsvereinigung hat ihren Standpunkt in einem Zeitungsartikel bekannt gegeben und darin erklärt, daß er unabänderlich fei. In der Vertrauensmänner- Versammlung wurde ausgeiührt, daß der Zuckerpreis Mitte Januar 43 Pfg. höher als um dieselbe Zeit 1911 war und beute 92*6 Ptg. höher' als am 8. Januar 1913 ist. Trotz dieser Zuckervreiserhohung und trotzdem Frankenthal selbst von einer geringfügigen Preis­differenz spricht, zeigen die Fabriken kein Entgegenkommen. 4,te Fabriken wünschen Rüben von jungfreulichen und nicht von ruben- müden Böden. Zu ersteren wollte ihnen die Vereinigung dadurch verhelfen, daß Lagerplätze an den Orten errichtet würden, die ent­fernt von der Bahn liegen: aber trotzdem dies der eigene Wunsch der Fabriken ist, gehen sie nicht darauf ein, weil es ein Entgegen-

Gießener Anzeiger

Eenerai-Anzeiger für Gberhrsirn

poliüfdte Tagesschcrrr.

lieber die Zuständigkeit des Reichstags und der Reichsgesehgebung auf dem Gebiete des Fideikommißwesens

sind die- Meinungen geteilt. Man schreibt unS aus Berlin: Bekanntlich wird in der ersten Sitzung des Reichstags nach bcu Osterferien ein Antrag der fuutschritt- lichen Volkspartei auf Einschränkung der Fideikommisse zur Besprechung kommen. Aus diesem Anlaß, ist in der Presse darüber gestritten worden, ob dar Reichstag das Recht habe, sich mit dieser Materie zu beschäftigen. Wie wir hören, sind auch in den Kreisen der Regierung die Mei­nungen hierüber geteilt. Man wird dem Reichstage eine Besprechung über diese Frage nicht verbieten können. Ir­gendwelche gesetzgeberischen Maßnahmen auf diesem Ge­biete kann der Reichstag jedoch nicht vornehmen, da es ganz unzweifelhaft ist, daß die Gesetzgebung auf dem Ge­biete des Fideikommißwesens den Einzelstaaten zusteht. Ein Fidcikommißgesetz ist übrigens im preußischen Land­wirtschaftsministerium ausgearbeitet worden und wird be­stimmt dem neuen Landtage im nächsten Winter zugehen.

i Juristisch liegt die Sache nicht ganz klar. Die Verfassung zählt ba FideikommifMcsen unter den Angelegenheiten, die der Reichsgesetzgebung unterstehen, allerdings nicht auf. Das Fideikommißwesen gehört aber zum bürgerlichen Recht, das wiederum der Reichsgesetzgebung untersteht. Rach dem Einführungsgcsetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch ist dagegen das Fidcikommißwesen ausdrücklich der Landesgesetzgebung Vorbehalten. Maßgebend für die Frage bleibt nach wie vor das Bürgerliche Gesetzbuch, und auf diesem Standpunkt steht auch die Regierung. Dieser Standpunkt läßt es aber zu, daß der Reichstag sich mit der Angelegenheit an sich beschäftigt, etwa in der Form, daß der Bundesrat aufgesvr- dert wird, bei so'§n Einzelstaaten auf eine Revision des Fideikommißwesens hinzuwirken.

Regierungsmaßnahmen in Elsaß Lothringen.

Nachdem in verschiedenen Zeitungen über angebliche A Weisungen schweizerischer Staatsange­höriger aus M ü l h a u s e n und zuletzt auch in der Straßburger Post" in einer Zuschrift aus Bern über Die Maßnahmen über die inilitärpflichtigen Schweizer in Mülhausen" irrige Meldungen verbreitet wurden, dürfte nachstehende Erklärung, die von zuständiger Seite über diese Angelegenheit eingeholt wurde, von allgemeinem Jnter- cssa sein.

Tie in Mülhausen ansässigen Ausländer zerfallen in der Hauptsache zunächst in drei Kategorien: 1. Die französischen Staatsangehörigen, die nach deut Statthaltererlaß vom August 1784 besudelt werden. Hiernach werden die nationalen Fran- Vsen die nach denr Erlaß komnren, nicht behelligt, jedoch wird den ©öljncit der betreffenden, sobald sie ins Militär- und wehr-

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Pflichtige Alter kommen, ein dauernder Aufenthalt im Lande nicht gestattet: 2. diejenigen schweizerischen Staatsbürger, die 1870 bereits als Nationalitätsschweizer in Mülhausen ansässig waren, werden genau wie die in der Schweiz ansässigen deutschen Staats­bürger behandelt und natürlich in keiner Weise behelligt. 3. Die­jenigen in Elsaß ansässigen Personen, die vor dem Frankfurter Frieden französische Staatsangehörige waren und nach dem Krieg die schweizerische Staatsangehörigkeit angenommen haben, jedoch int Lande wohnen geblieben sind. Auch diese Personen werden weiter nicht behelligt, soweit sie stets im Lande ansässig geblieben sind. Wenn jedoch Svrößlinge deutscher Familien inzwischen das Land verlassen haben und wieder zurückkehren, sei es nm einen eigenen Hausstand zu gründen, oder eine neue Stellung zu übernehmen, so wird zunächst untersucht, ob der 1870 vor- genommene Nationalitätswechsel nicht etwa nur aus dem Grunde geschehen ist, um sich der deutschen Militärpflicht zu entziehen. Nur wenn ein genügender Grund zu dieser Annahme oorltegt, wird solchen Personen ein dauernder.Aufenthalt nicht mehr ge­stattet. Diese Maßnahmen erfolgen vor allem mit,Rücksicht auf die auch in Frankreich sorgsam beobachtete Staatsräson, die drin­gend erheischt, daß speziell die großen industtiellen Unterneh- mungen nicht durchweg in fremde Hände kommen und mit Rück­sicht auf die kommunalen, staatlichen und Reichsinteressen, die. darauf bedacht sein müssen, daß diejenigen Elsässer, die ge­bt leben sind und die ihre staatsbürgerlichen Pflichten erfüllt haben, gegenüber jenen Elsässern, die der Erfüllung dieser Pflichten durch Nebernahme der schweizerischen Nationalität aus dem Wege gegangen sind, nicht int Nachteil sind. Es Mcibt noch bewnderv zu erwähnen, daß von Ausweisungen keine Rede ist, sondern daß es sich lediglich darum handelt, daß diejenigen Periouen, bei denen der zuletzt erwähnte Fall zutrifft, zu dauerndem Ament- halt in Mülhausen nicht zugelassen werden können. Erne rtgoro,e Maßnahme findet nicht statt, da nur solche Personen davon bet rotten Norden können, bei denen sich infolge ihrer Rückkehr nach Mul- hausen und infolge der beabsichtigten Gründting eines neuen .Hausstandes eine neue Situation ergeben hat.

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