Ausgabe 
3.5.1913 Zweites Blatt
 
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Nr. 102

Zweites Blatt

163. ZahrgMg

Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.

DieLietzener Zamilienblötler" werden dem ,Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, das ..Nreirblatt für den Kreis Sietzen" zweimal wöchentlicb. DieLandwirtschaftlichen 3eit- fragen" erscheinen monatlich zweimal.

Gietzener Anzeiger

Seneral-Anzeiger für Gbertzesien

Samstag, 3. Mai 1913

Rotationsdruck und Verlag der Brnhl'schen Universitäts - Buch- und Steindrnckerei.

R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul« [trage 7. Expedition und Verlag: 51.

Redaktion:e^K112. Tel.-Adr.: AnzeigerGießen.

Der Oberbürgermeister über die Finanzen der Staöt Eichen.

Die Vorlage des städtischen Voranschlags hat der Ober­bürgermeister mit einer Denkschrift über die FincmzverlMt- nisse der Stadt begleitet, in der vor allem Mitteilungen über die Wirkung des neuen Gemeindeumlagen Gesetzes ge­macht wenden. Der Oberbürgermeister stellt darin fest, daß die Gewerbesteuerpflichtigen insgesamt 20 541 Mark Steuer weniger M bezahlen haben, bloß die Stadt und einige Großbetriebe werden etwas mehr zu bezahlen haben. Bei der Grundsteuer hat die Stadt an sich selbst 1.0 665 Mk. mehr zn blähten, während die übrigen Grundstücke 18 729 Mk. bezahlen. Die Hausbesitzer werden entlastet, landwirtschaftlich benutzte Grundstücke In geringem Maße und Spetückations gründ stücke evheblich belastet. Die Ein­kommen steu-er erfahrt keine Erhöhung. Die städtischen Werke haben wiederum mit erhöhten Reingewinnen ge- arbeitLt.

Die Denkschrift hat folgenden Wortlaut:

Der Voranschlag für 1913 konnte erst jetzt sertiggestellt wer- den, nachdem^ ich gestern die Grundlagen für den S t en e raus schlag erhielt, mid weil vorher die Wirkung des Gemeinbeumlagengesetzes" vom 8. Juli 1911, das am 1. April d. I. in Kraft trat, auch nicht airnähernd übersehen werden konnte.

Bei den städtischen Werken ist der Voranschlag gegen ftüher derart geändert worden, daß für Tilgung der Betrag erscheint, deir die Stadt ilyrcn Gläubigern gegenüber abträgt, daß ferner ^um1 erstenmal bescheidene Beträge für Rücklagen angesetzt und der dann noch verbleibende Einnahmeüberschuß alsSonstige Abschreibungen und Betriebsüberschuß" in Ausgabe gestellt ist. Letztere Bezeichnung wurde gewählt, iint späterer Beschlußfassung der Stadtvervvdnetcn-Versammlung vorzubehalten, welche Beträge nach dem! Ergebnis der Rechnung aus diesen Ausgabeposten als Abschreibungen oder Rücklagen und welche als Bctriebsübersch- verwendet werden sollen.

Um den Ertrag der Werke in den Jahren 1912 und 1913 vergleichen zu können, muß man folgende Zahlen zusammenstellen:

GlCf!uerfät§ Gaswerk Wasserwerk

1913 Tilgung . . . 24 772,14 Mk. 22 517,30 SDlf. 35 473,38 Mk.

Rücklage. . . 10 000, 10 000, - 10 000,

Sonstige Ab­

schreibungen u.

Ueberschuß . 128 600, 109 300, ,, 31 000,

1913 zusammen . . 162 372,14 Mk. 141 8.7,30 Alk. 76 473,38 Alk.

1912 Tilgung . . . 132 127,Mk. 30 000,- TiF. 69 700, - DU.

Betriebsüber-

schuß . . ., 96 200,,

132 127,- Mk. 126 200,- Alk. 69 700, Mk. Also 1913 gegen 1912

günstiger um . . 30 245,14 Mk. 15 617,30 Mk. 6 773,38 Mk.

- Ter bisherige Steuerausschlag von 120 Prozent ergab nach der Veranlagung für 1912

Realsten ern

Grundsteuer 242 280 Mk.,

Gewerbesteuer 141 598

Kapitalrentensteuer 89 642 ,,

473 520 Mk.,

Einkommensteuer 596 471 ,,

zusammen 1 069 991 Mk.

des

Steuersoll wären ohne Aenderung des Genieindesteuergesetzes bei

Einkommensteuer

zusammen 1 099 017 Mk.

483 417 Mk.

615 600

Grundsteuer Gewerbesteuer Kapitalrentensteuer

Nack der bisherigen durchschnittlichen JahresHnnahMe

247 792 Mk.

142 612

93 013

dem bisherigen Ausschlag von 120 Prozent für 1913 zu erwarten Realsteuern

Die Veranlagung nach dem neuen Gemeindeumlagengesetz ergab für 1913

Grundsteuervevniögen 131 993 600 Mk.,

Gewerbestcuervermögen 59 425 300

Kapitalvermögen (zur Hälfte) 42 534 200

233 953 100 Mk.,

100 Prozent der Einkommensteuer 560 458 Mk.

Ter vorgeschlagene Ausschlag von 21 Pfg. auf 100 Mark Realsteuervermögen (10,5 Pfg. auf 100 Mark wirkliches Kapital­vermögen) und von 120 Prozent auf die Einkommensteuer ergibt folgendes Steuersvll

Realsteuern _

Grundsteuer 2/7 186 Mk.,

Gewerbesteuer 124 793

Kapitalsteuer . 89 322

401 301 Mk., Einkonimensteuer 672 550 ;;___

zusammen 1 163 851 Mk.,

oder gegeit das nach der Ergebnis

Realsteuern Grundsteuer Gewerbesteuer Kapitalsteucr

alten Veranlagungsart zu erwartende mehr loeniger

29 394 Mk.

17 819 Mk.

3 691

Einkdm'mänsteuer

7 884 Mk.

56 950

zusaNtMcn 64 834 Mk.

Die Eisenbahn zahlte bisher Grund- uitb Gewerbesteuer in vollem Umfmrg, aber nur eine mäßige Einkommensteuer. Nach dem neuen Gesetz ist sie von der Gewerbesteuer befreit, dagegen ist der Vertcilungsmäßstab für die Einkommensteuer derart ge­ändert, das; auf Gießeit Mn viel höherer Betrag eittfällt als bisher. Meines Wissens ist diese Zunahme der Einkommensteuer der Eisen­bahn höher als der Mehrertrag der gesamten Einkommensteuer, so daß die Bürgerschaft zu diesem Mehr nichts beiträgt.

Bei der Grundsteuer.hat die Stadt an sich selbst in Folge des neuen Gesetzes 10 665 Mark Mehr zu zahlen: auf die nicht der Stadt gehörigen Grundstücke entfällt daher ein Mehr von 18 729 Mark. Soweit ich in Erfahrung bringen konnte, werden Wohnhäuser entlastet, landwirischaftlick benutzte Grundstücke in geringem Maß, Spettilationsgrundstücke dagegen wesentlich mehr belastet. (Ta ber städtische OKundbesitz hauptsächlich aus Speku­lationsgrundstücken besteht, erklärt sich die Zunahme der städtischen Grundsteuer.)

Nach Artikel 4 des Gemvindeumlagengesetzes kann der Steuer- pfliclstige für Grundstücke, die dauernd landwirtschaftlichen Zwecken zu dienen bestimmt sind, Menn sie außerhalb des Bebauungsplans liegen, Besteuerung nach deut Mittel von Ertrags- und gemeinem Wert verlangen. Hierauf ist bei der Veranlagung keine Rück­sicht genommen; dahingehende Forderungen werden vermutlich

iimuc in......in............. amimmiaBcnii

teilung gemacht. Int Gegcntcü, Ihrig habe ihm gesagt, daß er (Ihrig) jede Garantie für die Güte der Kasse übernehmen könnte.

Die Sitzung schließt gegen 1 Uhr. Fortsetzung morgen 81/2 Uhr.

8rüu Dr. Blume vor Gericht.

Posen, 2. Mai.

Vor dem Schwurgericht stand heute der Fall der Gatten- Mörderin Frau Dr. B l u m e zur Aburteilung. Ein größeres Polizeiaufgebot hielt jede Störung vom Gerichtsgebände fern. Vor der Verhandlung ließ der Vorsitzende Lmrdgerichtsdirektor Placschke die Vertreter der Presse zu sich bitten und bat sie, ohne jede sensationelle Anfmachung zu berichten, da die Ge­schworenen durch nichts in ihrem' Spruche beirrt werden dürften; die Vertreter der Presse sagten das auch zu.

Tie Anklage wird vertreten durch den Ersten Staatsanwalt Lindow und Staatsanwalt Tetzlaff. Tie Verteidigung hat Rechtsanwalt Fahle (Posen) übernommen. Es sind insgesamt 8 Sachverständige und 72 Zeugen geladen.

Nach ^Eintritt der Geschworenen richtet der Vvrsitzendre an sie. folgende Ansprache: Meine Herren, Sie wissen, was uns zusammen geführt hat. Sie sollen in einer Strafsache Recht sprechen, die weit/über die Grenzen unserer Heimat hinaus Aufsel^n erregt hat. Die Tat, die zur Aburteilung steht, ist ungeheuerlich in ihrer Eigenart und in ihren Begleitumständen. Es toirb vor Ihnen eine Fülle Dort Material vorgeführt werden, damit Sic allen, auch der Angeklagten, gerecht werden können. Sie sind Richter wie mir,, geben Sie der Angeklagten, was der Angeklagten ist, aber auch dem Kaiser, dem Rechte, was des Rechtes ist. Das Recht steht über allem, es bildet die Grundlage jedes geordneten Staatswesens. Meine Herren, Sie sind Strafrichter, denken Sie an das Dichterwort, wonach ein Richter, der die Strafe scheut, das Verbrechen begünstigt.. Wägen Sie also die Tatsachen mit kühler Ucberlcgung ab. Gesuhlserwägungcn dürfen bei der Schuld­frage nicht mitsprechen, das ist lediglich der Instanz der Gnade Vorbehalten. In die Rechte des Königs haben wir aber nicht eiuzugrcifen. Sie dürfen aber nicht eiwas in die Verhandlung hineintragen, was hier int Saale nicht erörtert wurde, was Sie von draußen gehört haben. Alles, was von außen an Sie heran­tritt, das bringen Sie bitte hier zur Sprache. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte, die uM ihren Kopf kämpft, haben das gute Recht, zu verlangen, daß ihnen nichts unbekannt bleibt. Nun lafsen Sic uns also an unsere gemeinsame Arbeit mit Ernst Herangehen.

Hierauf wurde die Älngcklagte, eine hübsche schlanke 'Erschei­nung, in den Saal geführt.

Der Vorsitzende.geht sodann zu der Pcrsonalfeststellung über. Die Angeklagte ist am 12. August 1887 in Pommern geboren imb war an dem 11. dlpril 1912 mit ihrem toten Gatten Dr. Erich Blunte die Ehe eingegtrngeit. <sie hat im November 1912 in der Untersuckungshaft ein Mädchen geboren. Es gelangt sodann der Eröffttungsbeschluß zur Verlesung, welcher der An- geckagten die vorsätzliche und überlegte Tötung ihres Gatten, also Mord, zur Last legt. Der erste Staatsanwalt Lindow beantragt hieraus, für die ganze Dauer der Verhandlung die Öffentlichkeit auszuscl',ließen, da geschlechtliche Tinge in ausführlicher Weise erörtert werden müßten.

Nack kurzer Beratung verkündete der Vorsitzende, daß das Gericht beschlossen habe, für die ganze Dauer her Verhandlung die Öffentlichkeit auSzuschließen. Der Beschluß soll streng durch­geführt werden und das Gericht bedauert, aus diesem Grunde auch die Presse nicht zulassen zu können.

Der Saal wird hierauf von den am Prozeß nicht direkt be­teiligten Personen geräumt.

erst nach deut Austeilen der Sieuerzettcl gestellt werden. Ter Betrag des lpernach zu erwartenden Ausfalls läßt sich zurzeit auch nicht annähernd aitgcbcit. Tie oben ermittelte Einnahme aus Grundsteuern steht nur auf dem Papier, denn wenn das.in der Gemarkung vorhandene Acker- und Wiesengeländc durchschnitt­lich nur nm 50 Pfennig für den Quadratmeter geringer be­wertet wird, ergibt sich schon ein Ausfall von 17 750 Mk. Auch gegen andere Veranlagungen werden zahlreiche 'Einsprüche zu erwarten sein. Man wird also mit einem tatsächlichen Mehrertrag der Grundsteuer nicht rechnen können, und -der Erfolg des neuen Gesetzes wird für die Grundsteuer vermutlich der sein, daß die Spekulationsgrundstücke mehr, die bebauten Grundstücke weniger belastet werden, was ja anch die Absicht des Gesetzes ist.

Tie Grundsteuer nach deut gemeinen Wert ist in vielen preußischen Städten schon seit Jahren cingeführt und gewinnt dort immer mehr Anhänger, oic beträgt dort meist 2,5 bis 3 %n vom Wert, während für Gießen 21 Pfennig auf 100 Mk. oder 2,1 0 nn vorgfchlagcn werden. Bei der G-ewerbe- steuer hat die Stadt Gießen 2722 Mk. mehr zu zahlen. Auf^die übrigen Gewerbcstcuerpflichttgen kommen also 17 819 4~ 2722 20 541 Mk. weniger. Tag egen ist die Eisenbahn setzt von der Gewerbcstener frei; ich sckpätze den dadurch entstehenden Ausfall auf 13 500 Mk., so daß die Gewerbesteuerpflichtigen außer Stadt und ^Eisenbahn etwa 7000 Mk. weniger leisten. Einzelne Groß­betriebe (z. B. die Stadt) werden mehr, andere Großbetriebe weniger belastet als bisher: im Durchschnitt scheinen aber auch die Großbetriebe entlastet zu werden. Bei mittleren und Heineren Betrieben tritt eine wcitgel>cnde Ermäßigung, zum Teil bis auf 1/4 und 1/5 der früheren Steuer ein.

Nach Artikel 55 des Gesetzes ist das Kapitalvermögen nur mit seinem halben Wert anzusctzen, wie vorstehend geschehen; nach Artikel 59 dars dasselbe bis ans 1heruntergcsetzt werden. Bei der Veranlagung zur Hälfte geht die Steuer nicht nur unter den für 1913 zu erwartenden Bettag, sondern sogar unter die Zahl von 1912 zurück. Eine weitere Ermäßigung scheint daher nicht er- forderlick.

Nach Meinem Vorschlag bleibt die Einkommensteuer für den einzelnen außer der Eisenbahn nach Maßgabe seines Ein­kommens unverändert. Die Rcalstcueru werden sich im Durch­schnitt, mit Ausnahme der Steuer von Spekulationsgrundstücken, ermäßigen. Bei der Grundsteuer ist aber mit ganz bedeutenden Ausfällen zu rechnen. Mit Rücksicht auf die große Unsicherheit der wirklichen Einnahmen kann ick zu meinem Bedauern die voll­ständige oder teilweise Befreiung der Einkommen unter 900 Mk. von der Einkommensteuer für das Jahr 1913 noch nickt be­fürworten. Bei Aufstellung des Voranschlags für 1914 werde ich diese Frage erneut prüfen.

Eine eingehendere Darstellung über die Wirkung des neuen Gemeindeumlagcngfetzes ist mir leider nicht möglich, weil mir die dafür erforderlichen Unterlagen nicht zugänglich sind. Vor­stehende Angaben beziehen sich auf den Durchschnitt; Abweichungen im einzelnen sind uitoermeidlich, weil die Grundlagen für die Veranlagung zu den Realsteuern sich wesentlich verschieben, der Ausschlag aber für alle gleick sein muß. Im großen ganzen werden die Einkommensteuer infolge der neuen Steuerpflickt der ^Eisenbahn Mehr, die Realsteuern aber weniger einbringcit als bisher.

Die liieder-Modaner GenossenschasMrise.

bs.' D a r'm st a 8 t, 30. April.

1 Es wird heute fortgefcckren in der Zeugenvernehmung. Der erste der heutigen Zeugen ist der Bürgermeister Keller aus Ober- Mvdau. Er war auf Drängen des Kommerzienrats Ihrig in den Verein eingetreten. Jetzt hat er sein Vermögen von etwa 100 000 Mark verloren. Er hatte auch seinerzeit die Uebernahme-Ut künden unterzeichnet in dem festen Glauben, daß nichts zu zahlen sei. Von einer Verzinsung der Summen sei gleichfalls nicht gesprochen worden, so daß man von vornherein annehmcit mußte, daß es sich hierbei nur um eine formale Sache handele. Sein blindes Vertrauen zu Ihrig hat beit Zeugen von jeder Prüfung ab- gehaltcn. Der Verteidiger Jüstizrat Hallwacl)s stellt fest, daß fder Zeuge Keller eine Vermögcitsschiebung insofern beabsichtigte, als er seiner Tochter 50 000 Mk. überschreiben ließ. Jüstizrat Hallwachs will so Nachweisen, daß es dein Zeugen doch wohl ernst um seine geleistete Unterschrift gewesen sei. Der Ton, in dem Justizrat HaltwaäiS zn bent Zeugen rebet, veranlaßt ben Staatsanwalt seinerseits, bar auf anfmerksani zu machen, baß Jüstizrat Hallwack^s selbst einen solchen Schieber (Biatthes) ver­tritt, was Justtzrat Hallwachs auch eingestehen muß.

Der jetzige Bürgermeister von Mebcr-Modan ist ber Lanbwirt Schalter, ber als nächster Zeuge vernommen wird. Er ist nicht dirett Mitglied der Nieder-Modaner Kasse gewesen, gehört aber dem Konsumverein an, der seinerseits Mitglied war. 2lber auch dieser Zeuge hat etwa 15 000 Mk. bei dem Krach verloren. Dieser Zeuge überreicht dem (Webt einen Zeitungsausschnitt, wonach das Mitglied Matthes auf Veranlassung des damaligen Rechners Beck eine Bemerkung, daß die Kasse schlecht stünde, mit dem Ausdruck des Bedauerns öfsentlich zurücknimmt. DieseEhrert­riklärung" der Kasse stammt aus dem Dezcntber 1909. Also da­mals waren schon Gerüchte im Umlauf, die aber immer wieder zerstteut wurden. Seit 1909 sind noch etwa 100 Mitglieder beigetreten.

Der Zeuge Philipp Matthes VI. ist Aussichtsratsmitglied. Er gibt zu, sich erst gegen die Uebernahme dieses Amtes gesträubt zu haben, ba er von Bankgeschäften gar keine Ahnung habe. Nur auf vielseitiges Drängen hat er sich mit ber Ucbernahmc ein- verstanben erklärt.

Zeuge Philipp Mager II. ist ältestes Ortsgcrichtsmitgliebl und hatte als solches Unterschriften zu beglaubigen. Zwei oder drei Unterschriften seines Namens bezeichnet er als gefälscht. Be­kundungen von Bedeutung kamt der Zeuge aber nicht machen.

Der Schreinerrneister Maur Pabst ist der letzte heutige Zeuge. Auch er gibt Auskunft, daß man bemüht war, beruhigende Ge­rüchte über beit Stand ber Kasse in Umlauf zn setzen.

Schluß ber Sitzung IV2 Uhr. Fortsetzung Freitag morgen, bs. Darm'stadt, 2. Mai.

In der heutigen Zengeitvrinehmüng traten wesentliche Mo­mente nicht zutage. Ter erste Zeuge ist der Schreineimeister Johann Adam aus Meder-Nt'odan. Er gehört bem Aufsichtsrat seit 1900 an, war sich aber über sein Amt, wie alle Aufsichts­ratsmitglieder, durchaus nicht im klaren. Dem Angekl. Adam habe man in jeder Beziehung bas größte Vertrauen eutgegen- gcbracht. Der Zeuge bckunbct, baß Ihrig vcrlstndert habe, ben ivahren Stand ber Kasse auch ben übrigen Bercinsmitgliebern mitzuteileu. Zeuge Philipp Vicrheller, ebenfalls Aussichtsrats- mitgliri», hat bic Uebcrnahme-Urkundcn und andere unterschrieben, ohne fcstzustellen, was er eigentlich unterschreibe. Ein weiterer Zeuge ist ber Tierarzt Franz Dickerscheib von Obcr-Ramstadt. Er hat ebenfalls bic Urkunden unterzeichnet. Ucbcr die Zahlungs­verpflichtung sei er sich aber nicht im unklaren gewesen. Daß die Urkunden aber der Landw. Genossenschaftsbank übertragen würben, hat der Zeuge nicht gebilligt. Dem Zeugen Philipp Jaeobi II. ist vmn /ckngekl. Beck gesagt worden, daß die Kasseprim'a" sei. Die beiden weiteren Zeugen Christtani'Herbt und 9Ibant Mattlies IV. wissen wesentliches nicht anzugebcn. Der Zeuge Landwirt Eck­stein ist int Jahre 1910 in den Aufsichtsrat eingetrctcii. Von den Uebernahme-Urkunben hat mvn -diesem Zeugen keine Mt-

M oeS

SalemÄleikum mff Hohlnxuridsfuck SalemOold GoldnYund'Stilck Cfgareffen

3&3r/z 4- 9^5 6 8 70

Trusffrei!