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Giessen, 18 Oktober 1913.
Restaurant
Stotel
Steins Garten, Giessen
Besitzer: C. Stein
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Bindfaden,
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Gießen, den 18. Oktober 1913.
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Niederlagen: l’h. Gans, Dammstraße 31 Wilhelm Wagner, Steinstraße. Georg Wallenfels, Marktplatz.
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Stem» und Kiesliefernng . . .
Gießen, den 17. Oktober 1913.
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Arbeitsvergebung.
Donnerstag, den *23. Oktober vormittags
Uhr, sollen in dem Gemeindehause zu Ltaufcn-
Wetteraussicbten in Dessen tiic Sonntaa, den 19. Cft. 1913: Fortbestand der bestehenden Witterung, zeitweise heiter, meist trocken, nachts kalt, stellenweise Nachtsrost.
nach Maßgabe der dir zur Verfügung stehenden Mittel die Deinen nicht nur nett zu kleiden, sondern auch rationell zu ernähren. Tas gilt für deine Kinder im verstärkten Maße, zumal das von Generation zu Generation härter werdende Ringen um den Bissen immer höhere Ansprüche an die Individualität, das Können des Einzelnen in geistiger und körperlicher Beziehung stellt. Mit deinem Hausstandsgeld bist du gar nicht immer imstande, die Deinen ausreichend mit gutem Fleisch zu versorgen. Du mußt also, wenn anders du an demjenigen von Warmblütern festhalten willst, zu minderwertigen, zähen Lorten greifen, von denen infolge der erhöhten Verdauungsarbcit u. a. m. der Körper der Erwachsenen nur wenig Nutzen, der Organismus der Kinder unter Umständen sogar Schaden haben wird. Tas gilt von den viel gepriesenen Hülsenfrüchten im verstärkten Maße. Wie sehr euer Magen, überhaupt der gesamte Stoffwechselprozeß unter der bisherigen fast ausschließlichen Kartoffel- und zähen Flcisch- bezw. Erbsen-, Bohnen-, Linsenkost gelitten hat, zeigt der Umstand wahrlich eindeutig genug, daß die Fische vorerst selbst dann nicht zu befriedigen vermögen, wenn ihr von ihnen, neben Kartoffeln und Gemüse, demselben die gleichen, ja effektiv größere Mengen zuführt als von den genannten Materialien. — Was endlich den letzten Punkt, die Fischnahrung als Quelle der Muskelkraft anlangt, so seht nur auf unsere Fischerbevölkerung, jene nicht bloß infolge des Aufenthalts in der frischen Luft, sondern zum Teil wegen der Fischnahrung gesunden, kräftigen Gestalten, deren Anblick uns immer an die reckenhaften Altvorderen gemahnt und die ihrer Vorliebe für den Fisch als Nahrungsmittel trotz des Aufenthalts in Sturm und Ungcwitter, Schneegestöber und Nebel, und ungeachtet das tagelangen Hantierens im eisigen Wasser, im Gegensatz zu den Schiffern, Förstern, Landwirten, das Wort „Gicht" meist nur vom Hörensagen kennen.
E.DoemHng. GieGenTei 606
Lin überaus wirksames Mittel gegen veraltete Magenlei-en und Verstopfung.
Tie raschen und sicheren Erfolge, welche mit Stoinortzgen erzielt wurden, machen es weit und breit zu einem beliebten Hausmittel. Stomoxygcn ist ein vollkommen harmloses Sauerstoff-Präparat und ist in jeder Apotheke erhältlich. Man nimmt es am besten dreimal täglich, und zwar je 1 bis 2 Tabletten zwischen den Mahlzeiten. Die Erfolge bei Magenverstimmungen, Verstopfung und den vielen Leiden, welche diese liebel nach sich ziehen, sind geradezu glänzend. Tie Säure im Mager, verschwindet, man hat Tein Herzklopfen mehr. Die Schmerzen in der Leber und den Nieren, sowie im Rücken treten nicht mehr auf. Die Nerven werden gekräftigt. Stomoxpgen wird von vielen bedeutenden Acrzten verordnet, da der Sauerstoff, welchen es enthält, eine Wirkung hcrvorrust, wie man sie^günstiger kaum beobachten kann. Es ist allgemein bekannt, daß Sauerstoff die Luft verbessert; cs reinigt und kräftigt aber auch den Magen und die Nieren und tötet die Keime, welche häufig die Ursache schwerer Krankheiten sind. Jeder Apotheker führt Stomoxygen, oder wenn er es nicht hat, kann er es Ihnen beschaffen. Ein Versuch wird jeden von der Vorzüglichkeit dieses Präparates überzeugen. (Bitte ausschneiden.) hv”/io
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Während auf der einen Seite über die Ueberernährung And die aus derselben resultierende Eiweißvergeudung der besser situierten Schichten der Bevölkerung auch bei uns lang und breit geschrieben wird, beklagen auf der anderen die Volksfreunde und Nationalökonomen noch weit mehr die durch die hohen Fleischprcise bedingte Unterernährung der zu strammer (geistiger und körperlicher» Arbeit gezwungenen breiten, ärmeren Massen des Volkes. Ihr schieben sie in Verbindung mit den — wieder durch die hohen Mieten bedingten — schlechten oder wenig rationellen Wohn und Schlafverhältnissen einen sehr erheblichen Anteil an jener nicht wegzulcugnenden Degeneration der Massen zu, vor der uns selbst der permanente Zustrom von zum Teil ganz fremden Elementen aus dem platten Lande auf die Dauer der Zeit nicht zu schützen vermag. — Betrachten wir^ uns das Kapitel „Volksernährung" oder vielmehr „Fleischgenuß" einmal vom physiologisch-chemischen Standpunkt, so erhall die Hausfrau in den vom Schlachter um 1,10 Mark erstandenen 500 Gramm mageren Rindfleisches etwa 119 Gramm wirkliches Fleisch, nämlich zirka 100 Gramm Eiweiß und eiweißähnliche Stoffe, 12 Gramm Fett, etwas Leim und Salze, meist in organisch gebundener Form. Aehnlich liegen hinsichtlich des Gehaltes an Knochen, Knorpeln usw. die Verhältnisse bei dem nominell zwar billigeren Schweine- und Hammelfleisch mit dem Unterschiede allerdings, daß» das erstere unter Umständen recht erhebliche Fettmengen, dafür aber herzlich wenig eiweißreiches Muskelfleisch aufwcist. Daß insbesondere in kinderreichen Familien der auf den Kopf entfallende Anteil an der Gesamt fleischration- nicht groß ausfallen wird und kann, liegt auf der Hand. Speziell die jüngereil Kinder werben dabei schlecht abschneiden, obwohl die starke Neigung ihres Körpers zum . „in die Länge schießen" eine reichliche Zufuhr von leicht verdaulichem und resorbierbarem Eiweiß sowie gewissen Salzen i.Kalk, Phosphorsäure, Eisen usw.) geradezu erheischt. Um so aufrichtiger ist es vom volkswirtschaftlichen Standpunkt aus zu bedauern, daß eine eiweißreiche, leicht verdauliche, bekömmliche, nbcr^rupl in diätetischer Beziehung nicht hoch genug zu bewertende Kost durch die Reformation in Verbindung mit verkehrten ernährungsphysiologischen Ansichten beim Volke derartig diskreditiert worden ist, daß Hunderte von Zentnern gerade der wohlfeilsten Sorten schon in gewöhnlichen Zeiten verschleudert, Massenfänge vollends für den menschlichen Genuß unverwertbar sind. Gemeint ist der Fisch, speziell der Seefisch. Taß ich den 5 7 Pfund Seelachs, oder kleinen Schellfischen oder 6—8 Pfund grünen.Heringen, die ich für eine Reichsmark vom Händler erstehen kann, trotz der Köpfe, Gräten, Flossen, Schuppen und ungeachtet des etwas höheren Wassergehaltes, mehr abessen kann als dem einen Pfund Rindfleisch, wird selbst der primitivste Kops einsehen. „Aber ganz abgesehen von der teueren Zubereitung, der SUanbcrci mit den Geräten, dem Fehlen der Suppe sättigt und gibt das Fischfleisch weit weniger Kräfte als dasjenige vom Rind, Schwein oder .Hammel" höre ich die kleinere.Hausfrau mir entgegnen. Darauf erwidere ich: Zunächst ersparst du beim Fisch Feuerung, denn von allen Fleischarten kocht dcls des Fisches am leichtesten und schnellsten gar. Wenn du ferner den Fisch billig u. doch gut nicht zuzubereiten verstehst, so ist das ebenso deine Schuld, als wenn du ihn nicht essen kannst. In Anbetracht seines Reichtums an Bouillonbestandteilen und Salzen gibt der Fisch übrigens vorzügliche Suppen ab, die man überall anderswo, bloß nicht bei uns zu schätzen weiß. Als Familienmutter liegt dir die Pflicht ob.
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Todes Anzeige.
Gestern morgen 5 Uhr verschied nach langem, schwerem, mit großer Geduld ertragenem Leiden unsere liebe Schwester, Schwägerin und Taute
Luise Weimar
im Alter von 47 Jahren.
Tie trauernden Hinterbliebenen.
Beuern, Lollar, Gießen, den 18. Okt. 1913.
Tie Beerdigung findet Sonntag nachmittag 2 Uhr vom Elternhause in Beuern aus statt.
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auf Zahlung eines Teilbetrags der Vertragsstrafe in Höhe von 4200 Mk. P. wendet ein. das verkniffe Geschäft sei ein Te° rail-Geschäff gewesen und habe sich zur Zeit des Verkaufs daneben lediglicb mit dem Engros-Vertrieb eines einzigen Artikels ,Zdeal" besaßt, hierin aber in den letzten beiden Jahren vor dem Geschästsverkauf nur einen Umsatz von jährlich noch nicht 100 Mk. erzielt; der Zkläyer werde auch durch den Engros- Vertrieb des „Sterean" in ferner Weise geschädigt.
Vom Landgericht Berlin ist die Klage abgewiesen worden Tagegen hat das Kammergericht den Beklagtenverurteilt' die verlangten 4200 Mk. an den Kläger zu zahlen. In seiner Urteilsbegründung führt das Kammergericht hierzu aus: Tie Entscheidung hängt von der Frage gb, ob der Beklagte dem Kläger Konkurrenz im Sinne der Parteivereinbarung gemacht hat. Eine einheitliche Tesinition des Begriffs .'Konkurrenz läßt sich nicht geben, ist vielmehr von Fall zu Fall nach den vorliegenden Umständen festzustelleu. Tas Gericht trägt kein Bedenken, am Grund der Gutachten der Sachverständigen anzunehmen, daß das Geschäft des Klägers zur Zeit des Verkaufs ein Detailgeschäft mit gleichzeitigem Engrosbe- trieb war, wenn auch mir ein einziger Artikel in geringem Umsange engrosweise vertrieben wurde. Das allein würde genügen, um die Verpffichtung des Beklagten zu begründen, kein Engros Aeschäff in photographischen Artikeln zu betreiben. Denn er hatte lieb im Vertrage verpflichtet, dem verkauften Geschäff keine Kon- kurren; zu machen. Doch würde dem Kläger der Rechtsschutz ;u versagen sein, wenn der Beklagte lediglich ein Engrosgeschäft errichtet hätte, an dessen Unterlassung der Kläger kein Interesse hat. Tas ist aber nach der Beweisaufnahme nicht der Falk. Jeden falls ist der Beklagte durch den Vertrieb des Stercan dem Kläger gcgenübergetreten und hat ihm dadurch Koukurren-, gemacht. Nach der ganz allgemeinen Fassung des Vertrags ist aber anzunebmen, daß der Beklagte dem Kläger keinerlei Konkurrenz machen darf. Ob dem Kläger dadurch bereits ein Schaden entstanden ist ober nickt, ist völlig gleichgültig, da die Vertragsstrafe nicht hiervon ab- hängt. Die Möglichkeit einer Schädigung liegt aber auch vor, da der Kläger in neuerer Zeit den Vertrieb eines ähnlichen Artikels „Stereofix" übernommen Lat und hieran durch den 93er-- trieb des „Sterean" seitens des Beklagten behindert werden tarnt. — Ohne Erfolg versuchte es der Beklagte mit dem Rechtsmittel der Revision: das Reichsgericht hat das Urteil des Kammergerichts bestätigt und die Revision zurück g e w ie f en.
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Gefchäftsverlauf und Konlurrenzklaufel.
Für den Käufer eines Geschäfts ist es natürlich von erheblicher Bedeutung, daß ihm sein Verkäufer nicht alsbald wieder durch Errichtung eines anderen ähnlichen Geschäfts Konkurrenz macht. Es wird deshalb in der Regel bei derartigen Kaufverträgen für den Verkäufer die Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe festgesetzt, falls er dem Konkurrenzverbot zuwider- handclt. Darüber, was als verbotene Konkurrenz zu gelten hat, ist der Inhalt des Vertrages und der zu ermittelnde Wille der Parteien entscheidend. Wie das Reichsgericht kürzlich mit der Billigung einer Entscheidung des Kammergerichts anerkannt hat, verstößt der Verkäufer durch die Errichtung eines C n g r o s-Ge seh ä f t es in einem Artikel, der an sich in die gleiche Branche fällt, auch dann gegen das Konknrreitzverbot, wenn das verkaufte Geschäft ein Detail-Geschäft war und mir mit einem einzigen Artikel in unerheblicher Weise auch grassierte. Ter Streitfall ist für die Geschäftswelt nicht ohne Interesse.
Durch Vertrag vom 16. September 1905 verkaufte der Kaufmann Eugen P. in Berlin sein Amateurphotogravhen-Ge- schäft mit der Firma an den Kaufmann W. für 9000 Mk. und Ucbernal;me des Warenlagers zum Fakturenpreise. In § 6 des Vertrags verpslichteie sich P., innerhalb 10 Jahren in Berlin und den zugehörigen Vororten ein Konku rrenzgeschäft nicht zu erricht en, noch sich an einem folcben direkt ober indirekt zu beteiligen; für den Fall der Zuwiderhandlung sollte P. eine Vertragsstrafe von 15 000 Mk. zu zahlen haben. P. hat bann im Jahre 1909 in Berlin den Eng ros-Ber trieb eines patentierten Artikels „Sterean", der an sich in die gleiche Branche fällt, übernommen: er ist durch Lizenz des Erfinders zum alleinigen Engros-Vertrieb des „Sterean" berechtigt. W. glaubt, daß P. dadurch das Konkurrenzverbot verletzt habe und Nagt gegen P.
Tarrksagttng.
Für die uns bei dem Heimgänge unseres treuen Entschlafenen in so reichen» Maße bewiesene Teilnahme, sowie für die vielen Blntnenspenden sagen wir allen herzlichen Dank.
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Anmeldun wn werden von der Vorsitzenden des Vereins in der Turnhalle der Bezirks-Schule in der Weft-Anlaac entgegen genommen. [6333
Lieferung von Kartoffeln.
Tie Lieferung del Bedarfs an Kartoffeln soll bei dein iniieezeichiicten Bataillon für die Zeit vom 1. November 1913 Ins 31. Oktober 1914 neu vergeben werden.
Vertragsbedingungen liegen ans dem Zahlmeister- GeschästSzimmer des Bataillons — Weite Kaserne — zur Emiicht aus. Versiegelte Angebote für die ganze Lieferung mit der Ausschrift „Angebot für Kartoffeln" sind bis Aum Erönnungsteruiin am 22. Oktober 1913, 12 Uhr vormittags, an di.- K.ichenoerwaltnng einuireichen. 1>" ,0
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