Ausgabe 
17.4.1913 Zweites Blatt
 
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gelehnt.

Abg. Huttimmn (Soz.):

Wir sind zu ganz unhaltbaren Zuständen gekommen. DaS ist Scljuld des Reichskanzlers und seiner falschen Wirtschafts­politik.

Der Antrag auf Einführung der Verhältniswahl führt zum Hammelsprung und ergibt die Beschlutzunfähigleit des HauseS.

DomrerStag 1 Uhr: Weiterberatung. Wahlprnfungcn und Militär-Etat.

Schluß 7% Uhr,

Der Ausschuß zur Aeuderuug des HandelsyesehbucheS (Konkurrenzklausel) änderte heute die U ebergang sbe st im­mun gen ab und gab ihnen folgende' Fassung:Die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vereinbarten Wcttbewerbsvcr- bote treten mit dem Ablauf von drei Monaten nach dec Ver­öffentlichung auster Kraft, wenn sic den Bestimmungen dieses Gesetzes, abgesehen von den Formvorschriften des § 77 niä-t ent­sprechen, es sei denn, daß 'der Prinzipal sich vor Ablauf dieser rN'ist schriftlich er bietet, den Vertrag jenen Bestimmungen an­zupassen. Die Frist verlängert sich bis zu einem Jahr seit In­krafttreten dieses Gesetzes, falls eine dem £ 74 a des Gesetzes ent sprechende Entschädigung vereinbart ist, oder vom Prinzipal binnen einer einmonatigen Frist den Angestellten schrift­lich angebvtcn wird.

Die Beratung wandte sich dann den zurtickgcslcllten Anträgen über das Verbot sogenannter geheimer Konkur- r en z kl au sein zu. Nach Ablehnung zahlreicher anders lauten­der Anträge wurde hierzu beschlossen:Ein Wettbewerbs- Verbot, das Unternehmer gegen ihre Angestellten ver­abreden, ohne es mit ihren Angestellten nach den §§ 74 bis 75 zu verinbaren, ist nichtig und verpflichtet die an der Verab­redung beteiligten Unternehmer zum Schadenersatz."

$Tt der nächsten Sitzung am Dienstag wird man Uch mit der Einbeziehung der technischen Angestellten in das Konkurrenzklausclgcsch beschäftigen.

Ein Entwurs über die folgen -er Verhinderung wechsel- und scheckrechtlicher Handlungen im Ausland ift bcm Reichstage zugegangen. Er bestimmt: Wird die rechtzeitige Vornahme einer Handlung, die im Ausland zur Ausübung über Erhaltung der Rechte aus einem Wechsel oder «einem Scheck vorznnchmen ist, durch eine dort erlassene gesetzliche Vorschrift verhindert, so kann durch kaiserliche Verordnung nitt Zustimmung dcS Bundesrats bestimmt werden, daß die Rechte ungeachtet der Versäumung bestehen bleiben, sofern die Handlung unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses nachgcholt wird. In gleicher Weise kann verordnet werden, daß, bei einer solchen Verhinderung nach einer bestimmten Frist Rückgriff genommen werden kann, ohne daß es der Vornahme der Handlung bedarf.

In der Begründung heißt es:

Alls Anlaß der kriegerischen Ereignisse auf dem Balkan sind in Bulgarien, Serbien, Montenegro und Griechenland im Herbste 1912 gesetzliche Moratorien erlassen worden, durch die der Zahlungstermin für Schulden hinausgeschoben wurde. Die Folge davon ist gewesen, daß in diesen Län­dern die zur Erhaltung des Wechselrechts notwendigem Handlungen, insbesondere die Erhebung des Protestes mangels Annahme oder mangels Zahlung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen vorgenomnien werden konnten. Nach dem zurzeit bei uns geltenden Rechte gehen in einem solchen Falle die Rückgriffsreck) le des Inhabers gegen die Vorindossanten und den .Aussteller verloren. In Oesterreich und in Ungarn hat man den Wünschen der dortigen kauf­männischen Kreise entsprechend besondere Gesetze erlassen, um dem Wechselinhaber, der infolge der Balkanmoratvrien an der rechtzeitigen Vorlegung rind Protesterhebüng ver­hindert war, seine Rückg-riffsrechte zu sichern. Zu diesem! Zwecke ist dort eine auf der zweiten Haager internationalen Wechselrechtskonferenz von 1912 beschlossene Bestimmung über den Einfluß der höheren Gewalt als Landesgesetz eingefül)rt worden. Rach dieser Vorschrift soll grundsätz­lich höhere Gewalt die Fristen verlängern und der In­haber nur verpflichtet sein, nach Wegfall des Hindernisses die versäumte .Handlung unverzüglich nachzuholen: außer­dem soll, wenn die höhere Gewalt länger als dreißig Tage dauert, der Inhaber ohne weiteres Rückgriff gegen seine Vormänner nehmen können.

Die Aeltesten der Kaufmannschaft v o n B c r l i n haben ein ähnliches gesetzgeberisches Vorgehen mich für das Deutsche Reich in Anregung gebracht. In diesen Kreisen wurde es für erwünscht gehalten für den Fall, daß künftig im Ausland Moratorien erlassen werden sollten, eine Hand­habe zu schaffen, welche die Erhaltung der Wechsel- und Scheckrechte ermöglicht, obwohl infolge elftes solchen Mora­toriums die rechtzeitige Vorlegung' oder Protestorhebung unterblieben ist. Diesem Wunsche kommt der vorliegend« Gesetzentwurf nach.

Der Vorredner hat ferner behauptet, die Notiz der ..Nord­deutschen Allgemeinen Zeitung" über den Vertragzwischen dem Kaiser und dem damaligen Besitzer von Cadiuen fei falsch; handle sich um eine Schenkung. Er hat einen Vries des Kaisers an den früheren Besitzer von Eadinen verlesen. Ich kenne den Brief nicht; er wird ja Wohl stiinmen, wenn der Vorredner glaubt, ihn öffentlich mitteilen zu können. Ich möchte nur angeben, daß im Kaiserlichen Archiv ein Kauf­vertrag vom 15. Dezember 1898 liegt, worin nach § 1 gesagt wird: Der Kaiser übernimmt käuflich von Herrn Birkncr die und die Besitzungen, § 2: Der Erwerber übernimmt die sämt­lichen Hypotheken und Grundschulden (Hört, hört!), und § 5: Der Käufer zahlt eine einmalige Barfumme von 50 000 M. und außerdem eine jährliche Rente (Hört, hört!). Ich halte also die Mitteilung decNorddeutschen Allgemeinen Zeitung" ich per­sönlich habe sie nicht verfaßt, ich weiß auch nicht, von welchem Ressort sie ausgegangen ist ich halte diese Behauptung also aufrecht.

Im Zusammenhang damit ist der Vorredner auf Neuste- r ungen des Kaisers eingegangen und hat sich darüber beklagt, daß der Kaiser in einer Tischrede, die er vor den Land­wehroffizieren von Berlin, ich glaube am 10. März, gehalten hat, aufgerufen hat zum Kampf gegen die finsteren Mächte des Unglaubens und der Vaterlandslosigkeit. Wollen Sie etwa bestreiten, daß solche Mächte bei uns wirken und an der Arbeit sind?.

Müssen luir uns nicht tagtäglich in der sozialdemokratischen Presse Verhöhnungen des Gottesglaubens gefallen lasten? (Lärmender Widerspruch bei den Soz. Lebh. Zustim­mung bei ten bürgerlichen Parteien. Rufe bei den Soz.: Be­weise!) Ich habe keine Pressenotizen hier. Ich könnte sie Ihnen aber zu Dutzenden bringen. Ich habe vor kurzer Zeit aus der Leipziger Volkszeitung" einen Artikel bekommen, in d e m Ein­richtungen des christlichen Glaubens in einer Weise dargelegt sind, daß ich den Staatssekretär des Reichsjustizamtcs gebeten habe, zu prüfen, ob nicht die Voraussetzungen der straf­rechtlichen Verfolgung gegeben sind. Mer auch ohne Prcßnotizcn werden Sie mir, wenn Sie ehrlich sein wollen, zugebcn müssen, daß Sie, trotz aller Toleranz, die Sie predigen ich spreche nicht von den Herren hier im Hause, sondern von denen da draußen im Lanke unausgesetzt den Gottesglaubrn anderer Leute angreifen. (Lebh. Zustimmung bei den bürgerlichen Parteien. Widerspruch bei den Soz.) Der ganze Reichstag ist da, glaube ich, auf meiner Seite. (Erneute Zustimmung bei den bürgerlichen Parteien.) Und ebenso wird immer die Vaterlandsliebe in dem Sinne, wie sie die große Mehrheit des deutschen Volkes versteht, von Ihnen unausgesetzt gelärmt und gespottet.

Erinnern Sie sich daran, daß S. M. der Kaiser etwa 8 Tage nach bei berühmten Debatten in der Berliner Stadtverordneten­versammlung über die Hundertjahrfeier gesprochen hat, erinnern Sie sich an die Aeußerungen der sozialdemokratischen Redner, er­innern Sie sich an die Antworten der Freisinnigen! (Zuruf bei den Soz.: Cassel. Lachen bei den Soz.) Und wundern Sie sich da, meine Herren, daß demgegenüber der Kaiser an die sittlichen Kräfte, an den Gotteöglauben, an die Gotteözuvecsicht erinnert, die die Grundlagen gewesen sind für die Wiedergeburt unseres Volkes vor 100 Jahren. (Lebh. Zustimmung bei den bürgerlichen Parteien.) Der Kaiser hat damit dem preußischen Volke und dem deutschen Volke aus der Seele gesprochen, und das lassen wir uns nicht durch Ihre Angriffe verkümmern! (Lebh. Beifall bei dpn bürgerlichen.Parteien, Gelächter der Soz.),

Abg. Liesching (Vp.):

Eine unbedingte Freude an der Politik der ReickssreAleruntz haben auch wir nicht. Ueber den Fall Compere-Morel kann man ja verschiedener Meinung sein. Man kann sagen, der Zeitpunkt für das Auftreten des ausländischen Redners war nicht beson­ders glücklich; andererseits muß man aber doch betonen, daß der geplanten Rede eine viel z u große Bedeutung von unseren Behörden beigelegt worden ist. Wenn in Zukunft die preußische und die braunschweigische Polizei etwas weniger klein­lich versahren würde, so glaube ich nicht, daß das deutsche Volk darunter leiden würde. Bei der preußischen Wahlrecht s- f rage handelt es sich um eine Angelegenheit des Reiches. Eine gedeihliche einheitliche Entwicklung des Deutschen Reiches ist nicht möglich, wenn in dem größten Bundesstaat, in Preußen, ein Wahl­recht herrscht, das so außerordentlich große Gegensätze zum Rcichstagswahlrccht ausloeist. Der Fall S o h st ist nur in­sofern von Bedeutung, als sich dabei gezeigt hat, wie schlecht der Kaiser informiert wird. Wir werden auch in Fragen der all­gemeinen Politik von schlecht unterrichteten an den besser zu unterrichieten Monarchen apellieren müssen. Wir treten nicht nur für daS allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlrecht, sondern auch für die Verhältniswahl ein. Deshalb stimmen wir der sozialdemokrat'schen Resolution zu.

Zu den Beamten sollte die Negierung mehr Vertrauen haben, sie sollte auch ihre Staatsbürgerrechte mehr alö bisher achten. (Sehr richtig! links.) Das Disziplinarverfahren gegen die Beamten sollte auf bessere rechtliche Grundlagen gestellt werden. Auch den Wünschen der Neichsarbeiter auf Ausbau der Arbeiterausschüsse sollte schleunigst nachgekommen werden. Ich hoffe, daß unsere Wunsche in dieser Richtung er­füllt werden, wenn ein einmütiger Beschluß der deutschen Volks­vertretung vorliegt.

Abg. v. Morawski (Pole)

In der Polenpolitik hat nicht das Reich, Idtc eS der Verfassung entspricht, sondern Preußen die Führung. Der Reichstag spielt daher eine lächerliche Nolle. ES wird weiter enteignet, als ob er Luft wäre. Der Ncichökanzler sollte die Autorität der Zentrale wahren. Der Redner bespricht dann die Auflösung des polnischen wirtschaftlichen ZentralvcreinS. Was würden die deutschen Landwirte sagen, wenn man die deutsche LandwirtschastS- gesell schäft auflösen würde! (Sehr gut!)

Adg. Mumm (Wirtsch. Vgg.)

empfiehlt seine Resolution.

Staatssekretär Dr. Delbrück:

D a s D c a m t e n g e s e tz ist ein modernes Gesetz, welches sozohl in bezug auf die Ausgestaltung de§ Verfallens als auch in bezug auf den Inftanzcnzug allen Anforderungen genügt und ebenso allen Ansprüchen entspricht, die'im Interesse der Beamten zu stellen sind. ES ist richtig, daß ich einen Gesetzentwurf über daS 26 iederauf nähme verfahren im Disz'plinarver- fahren in Aussicht gestellt habe. Die Schtvierigkeiten bei der Ausarbeitung dieses Gesetzentwurfs sind aber größer als man zunächst annehmen konnte. Sie liegen nicht im Widerstand auf einer anderen Seite, sondern auf juristischem Gebiet.

Ein sozialdemokratischer VcctagungSantrag wird ab-

Aus den Reichstagsaurschgffen.

:: Berlin, 16 April.

Der Militärvoranschlag im BudgctanSschuß.

Ter Budgetaus schuß setzte heute die Beratung des Mnttarvoranschlags fort und zwar bei dem Kapitel, das die F n g e n i e u r - u u d P i o n i e r o f f i z i e r e betrifft. Mau unter­hielt sich zunächst über die Errichtung einer F u n k c r s ch u l e , die mit der vorhandenen Kavallerietelegraphenschule zu einer Krre,gstcleg r a p h e n s ch u l e vereinigt »runden soll. Sodann gab die Reuforderung weiterer Verkehrsoffiziere vom Platz in ,Festungen Anlaß zu längeren Erörterungen. Seitens der Ver­waltungen wurde eingel-end über die Tätigkeit dieser Offiziere Auskunft gegeben. Eine umfangreiche Erörterung rief die For­derung von 38 906 Mark für die Umwandlung von 5 Bezirks- ko mmandcurstellen (I Kassel, I Dortmund, Freiburg, .Hil­desheim und Saarbrücken) in Stellen für pensionierte Hilfskom- mandeure und Zuteilung ie eines zweiten inaktiven Stabsvfsi- zwrs und eines Burschen hervor. Tas Zentrum und die Volk^- partei beantragen Streichung dieser Mehrforderungeil. In der Aussprache wurden lebhafte Beschwerden gegen die Vezicksossizicre vorgebracht, insbesondere bezüglich ihres Verhaltens bei Kon- ti-ollversammlnugeii. Die Volkspartei beantragte außerdem noch 50 Bezirksofsizrerssleilen zu streichen. Gege beide Anträge wandte sich der Kriegsminister. Bei der Abstimmung wurden die 5 neu- angefordecten Stellen für pensionierte Regimentskommaudeurc mit allen gegen die Stimmen der Konservativen gestrichen. Der volksparteiliche Antrag auf Streichung von Bezirksoffi­ziersstellen wurde, nachdem die Unzweckmäßigkeit auch von den Rednern anderer Parteien nachgewiesen war, zurückgezogen Tie weitere Ansstwache galt den Maschinengewehrkompag- n i e n , der Stellung der V e t c r i n är v f f i z i e r c , den Uebun- gen älterer .Offiziere des Beikrlaubtenstandes, benSchm ier- a c f t» e r »22 bei Militärlieserungen, sowie endlich der Mieuforbe- rung für Erhöhung der Rauhfutterrationen. Für letztere Forde­rung wurde insbesondere von ilationalliberaler Seite eingetreten, da sie einem dringendeii Bedürfnis entspreche.

Der WahlpriisungSauSschusj verhandelte heute wiederum über die Wahl des Abg. Kvelsch (Offenburg Kehl, natl.). Die Wahl war bekanntlich "bereits vom Ausschuß für ungültig erklärt worden, das Plenum hatte sie aber zur nochmaligen Prüfung zurückverwiesen. Tie Verhandlungen wurden noch n i ch t 511 Ende geführt.

3»r Abänderung des handwerkergesetzes vom 26. Inti 1897 hat, so wird uns geschrieben, der geschösts- führende Ausschuß des Deutschen. Handwerks- und Gewerlnckammer- tags zu .Hannover im Oktober 1912 eine Denkschrift veröffentlicht, in welcher alle Wünsche der Geschäftsstelle und dec Handrccls- und Geiverbesam'merlage znsammengeiain wurden. Durch die ganze Denlschrift geht ein einheitlicher Zug nach,Betonung des Zwanges. Tie 1897 geschaffene Handweclsorganisation wird als eine Zloangs organisation bezeichnet, in welcher Handwerkskammern und Zwangsinnnngen die ihnen obliegenden Aufgaben nur dann erfüllen könnten, ivenn die in der Denkschrift behandelten Fragen im Sinne der Antragsteller gelöst würden. Tie Zwangsinnung soll die für den Handwerker gegebene Organisation sein.

Tiese Anschauungen und die Ablehnung der seit Jahren von den deutschen Gewerbevereinen und den freien Vereinigungen geäußerten Anträge und Wünsche auf Verbesserung ihrer Stellung in der Gewerbeordnung, bat den Vorstand des Verbandes Tent- scher Gewerbevereine und Handwerlecvereinigungen veranlaßt, die erwähnte Tenkschrift des Deutschen Handwerks- und Gewerbe- kammectags in einer soeben veröffentlichten Abhandlung einer besonderen Betrachtung zu unterwerfen.

In ruhiger und sachlicher Weise werden hierbei die einzelnen Forderungen besprochen und Vergleiche angestellt mit den Ab- stimlnungeii über diese Fragen auf den Deutschen Handwerks - tomUiertagen und den dagegen abweichendeit Aenßerungeit dec einzelnen Hairdwerkskammern. Es wird hierbei nachgewiefen, daß die teilweise sehr encrgifdj'C Sprache des geschästsführenden Aus­schusses zu Hannover durchaus nidjt im1 Einklang steht mit der An­schauung des gesamten deutschen Handwerks, selbst nicht aller Handwerkskammern. Ties trifft besonders zu bei den wichtigsten Fragen des Meisterprüfungswesens, dec Berechtigungen der ge­werblichen Unterrichtsanstalten und des Wahlrechts zu den Hand­werkskammern. Ter Vorstand des Deutschen Verbandes hebt unter anderem besonders hervor, daß die Zulassung zur Meister­prüfung erst nach Vollendung des 24. Lebensjahres eine bedenkliche Erschwerung für das deutsche Handwerk bedeute und führt die Aeußerungen maßgebender Handwerkskammern an, die sich gegen diese Erschwerung aussprechen. Ebenso wird der Beweis erbracht, daß hinsichtlich der Vergünstigungen bei der Meisterprüfung infolge des Besuches von Fachschulen nicht alle Handwerkskammern die ablehnende Stellung des Hannöverschen Vororts teilen. Es wird ernstlich gewarnt vor einer Uniformierung des ganzen gewerblickxn Pcüfungs- und Ausbildungswesenö angesichts der außerordentlich verschiedenen Entwickelung und Leistungsfähigleit des Handwerks in den einzelnen Reichsteilen, unter dem Hinweis, daß die In­dustrie mehr und meljr sich für ihre Zwecke der Lehrlingsausbildung selbst nnnimmt und eine Abwendung der Lehrlinge nach dieser Richtung zum Schaden des Handwerks sich bemerftich macht.

Auch bei den weifwen Anträgen, Beteiligung der Handwerks­kammern an dem Msfichtsrechte über die Jnnnngen und Auf­hebung des § 100 q der Gewerbeordnung war eilte Einstimmigkeit aus den Handwerkskammertagen nicht vorhanden.

Seit 10 Jahren beantragen die in den deutschen Gewerbe- vereinen forboricrtni. Handwerker eine Verbesserung ihres Wahl­rechts zur Handwerkskamüier, wogegen der Vorort der deutschen Handwerkskammern aufs schärfste (SteUung nimmt, obwohl eine ganze Anzahl deutscher Handwerkskammern die Berechtigung dieser Forderung anerkennen und in maßgebenden Kreisen des Hand- werls größere Duldung gegenüber den Gewerbevereinen gefordert und vor der Zmsplittecung gewarnt wird. Kein Geringerer als Staatssekretär Dr. Delbrück hielt dem Handwerk die Geschlossen­heit dec, Landwirtschaft als Beispiel für den Ausbau seiner eigenen Organisation vor fürs em" vor.

Ter Vorstand des Deutschen Verbandes zw (D a cm st a d t ver­tritt in seiner Denkschrift, bei voller Anerkennung der reichsgesetz­lichen Organisation, nach/wie vor den Standpunkt, daß der gesamte Handiver! erstand und nicht allein die Jnnungs Hand Werker zur Mitarbeit und zum Ausbau, derselben berufen seien; der Zu­sammenschluß des Handwerks in Innungen, Gewerbevereinen und Handwerkervereinigungeil bilde die alte bewährte Organisations- sorm des deutscher .Handwerks. Die jetzt wieder so scharf aus­gesprochene Betonung der Zwangsorganisativn in Jnnnngen störe den weiteren Ausbau der Organisationen des Handwerks. Tie segensreich wirkenden freien Bereinigungen, die junr Teil von den Bundesregierungen selbst ins Leben gerufen wurden und dort den HandwmkskaMmern den Bodeir für ihre Tätigkeit vorbereiteten, seien in vielen Fragen stets gute und willige Mitarbeiter heu HanMverlskammecn gewesen; ihnen den gewünschten Platz an der Sonne zu gönnen, würde eine große, gute Tat einer weisen Handwerkspolitik fein und das Ansehen der Reichsorganisationen stärken gegenüber den zahlreichen Gegnern, die in den Reihen des Handwerks noch stehen, und MM Teil mts politischen Gründen die Kammern offen bekämpfen.

Tie Betrachtung des Vorstandes des' Verbandes Deutscher Gewerbevereine und Handwerkecvereinigungell schließt mit den Worten:

,,Wenn sich die mäßgebeicden Faktoren bei der Neugestaltung der Gewerbeordnung entschließen könnten, auch die außerhalb der Innungsorganisation stehenden Interessenvertretungen des Hand­werker- unb Gewerbestandes zur Mitarbeit zu gewinnen, so würde denc Fortschritt in der Organisation des Deutschen Handwerks ein guter Dienst geleistet und bei >wachsendem guten Einvernehmen der verschiedenen Organisationen könnte die berufene Interessen­vertretung des gesamten deutschen Handwerks in allen wichtigen Fragen auch das gefaulte deutsche Handwerk und Gewerbe mit feinen großen Verbänden zur Gefolgschaft haben/'

politische Tagesseharr.

Bei der Reichstagsersahwahl in Jiiterbog.Luckenwalde die durch die Ungültigkeitserklärung der Wahl des Abg. v. Oertzen notwendig geworden ift, wird der bisherige Mandatsinhaber nicht mehr lckndidiereu. Die Freilonser- vativen werden für ibn den früheren Reichsckagsabge0rdneten Pauli-Potsdam, dessen Mandat früher ebenfalls ,vom Reichstag ungültig erklärt worden war, mit Zustimmung der lonfervativen Parteileitung aufsteklen. .-wischen den beiden liberalen Parteien werden' zurzeit Verhandlungen geführt, betreffs AuffteNnng einer liberalen Kandidatur. Die Freifinnigen wollen auf'jeden Fall einen eigenen .Kan­didaten aufstellen. Die Nationalliberalen haben die Ab­sicht, den früheren Reichstagsabgeordneten Dr. Gorcke- Brandenburg, der 1912 bei ben allgemeinen Wahlen unter­lag, aufzuftellen. Zu einer Einigung dürfte es schwerlich kommen. Ter Wablkreis gilt für die Konservativen als gefährdet, da für den Fall, daß der Freisinnige in die Stickftvahl kommt, die Sozialdemokraten für ihn eintreten werden. Wahrscheinlicher dürfte aber der Fall fein, daß der Sozialdemokrat in der Stichwahl gewählt wird.

Provinzial-Slttsschuß der Provinz Düerhessen.

G'ießen, 16. April.

anwesend: Provinzmldirekior Geheimerat Tr. Usinger. als Vorsitzender und 5 Mitglieder.

1. En tz ieh un g des F ii h r e r s ch e i n s f ii r Kraft­fahrzeuge. Durch rechtskräftiges Erkentnis der Straf- kammer Marburg ist ein Gießener Antomobithändler wegen fahrlässiger Tötung und Uebertretung des § 21 des .straft- fahrzeuggesetzes zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten verurteilt worden. Auf der Fahrt von Bielefeld nach Gießen war er mit einem Auto gegen einen Schnellzug gerannt, obwohl er vergeblich versucht hatte, den Wagen »och recht­zeitig zum Stehen zu bringen. Ein im Wagen sitzender Werkmeister witrde tödlich verletzt und starb nach Furier Zeit. Tas Gericht nahm als erwiesen an, daß der Unfall durch zu schnelles Fahren veranlaßt worden sei. Auf Grund des Strafkammermrteils und einer größeren Zahl von Vor­strafen ivegen Uebertretung straßenpoliAeitichrr Bestim­mungen beantragte das Kreisamt Gießen die Entziehung des Führerfcheins. Ter Prvvinzialansschuß beschloß, beit Führerschein auf die Dauer von sechs Monaten zu entziehet.

2. Heranziehung zur G e m e i tt d e ste u c r in Bad - Rauherm. W. war während der Saison 1912 Küchenchef in Bad-Rauheint. Rach § 8 des Freiziigigkcits- ge setz es sind die Gemeinden befugt, neu Anziehende bei über dreimonatlichem Aufenthalt zu den Gemeindelasten heran zu ziehen. Zufolge dieser Bestimmung wurde W., dessen Familie in Frankfurt wohnt, in Bad-Ran he im zur (Ste» meindesteuer veranlagt. Er erhob hiergegen bei dem Kreis-

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