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Springmanns Schnhwarenhaus - Gießen
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Gießen.
Offenlegung der Listen der Stimmberechtigten zur Stadtverordnetenwahl und des höchstbesteuerten
Dritteils der Wählbaren.
Während der Zeit vom 18. bis 24. Oktober 1913. beide Tage einschließlich, vormittags von 8 bis 12 Uhr und nachmittags von 2 bis 5 Uhr, am Sonntag, 19. Oktober, jedoch nur von vormittags 11 bis nachmittags 3 Uhr. liegt die Liste der in der Stadlgeitieinde Giehcn zur Stadt- verordnetenwahl Stimmberechtigten, sowie das Verzeichnis der zu dem höchstbesteuerten Drittetl der Wählbaren gehörigen Personen auf dem Stadthause — Gartenstrane 2. Zimmer l)ir. 9 — zu jedermanns Einsicht offen. Innerhalb dieser Frist kann jeder Angehörige der Stadtgemeinde die Viiteti einsehen und bei mir schriftlich oder zu Protokoll Einwendungen gegen ihren Inhalt vorbringen.
Gieffen, den 14. Oktober 1913.
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1 Gärtner, 1 Metzger, 1 Sattler, 4 Spengler, 1 Schneider, 1 Müller, Zimmerleute, 2 landwirtschastl. Knechte.
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Gast und Schankwirtichastsgewerbe: Kellner, Aushilfskellner, Zapfer, 1 Koch. (B,7/io


