Ausgabe 
14.11.1913 Drittes Blatt
 
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Nr. 268

Drittes Blatt

163. Jahrgang

Gießener Anzeiger

Erscheint tL-vch mit Ausnahme be5 SonutagS.

General-Anzeiger für Oberheffen

DiefctefrtiMr L«riie«dlätter" werden dem Anzeiger' viermat wöchentlich beigeleot, das Kreisblatt fit den Kreis Kietzen" zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen Seit- fragen" erscheinen monatlich zweimaL

Zreitag, November 1913

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'fchea Universitäls - Buch- und Steindruckerei.

R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul« straße 7. Expedition und Verlag: 51.

Redaktionen-^ 112. Tel.-2ldr.: AnzeigerGießen,

Der Entwurf eines Gesetzes betreffend Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

ist, wie wir gestern schon mitteilten, dem Reichstage zugegan­gen. Unsere Mitteilungen bedürfen noch einiger wesentlicher Ergänzungen:

Die Sonntags-Ruhe im Handclsgewerbe soll jetzt in einem besonderen Gesetz geregelt werden; die diesbezüglichen Vorschriften der Gewerbeordnung sollen außer Kraft treten. Hier seien kurz die wesentlichen Abweichungen gegenüber dem seitherigen Rechtszustand angegeben. Unter das Gesetz fallen nunmehr auch die Geschäftsbetriebe der Versicherungsunter- nehmcr einschließlich der Vereine zur Versicherung auf Ge­genseitigkeit, der Versicherungsagenten und Makler, der Stel­len-, Annoncen- und Ausknnftsvermittler, der Sparkassen, der Konsumvereine und andeer Vereine, die nach Art des Handelsgewerbes ihr Geschäft betreiben.

Die Bestimmung, daß Gehilfen, Lehrlinge und Arbei­ter am ersten Weihnachts- Oster und Pfingsttag in offenen Verkaufsstellen überhaupt nicht beschäftigt werden dürfen, bleibt bestehen.

Nach der Gewerbeordnung dürfen an den übrigen Sonn- und Festtagen die vorgenannten Personen nicht länger als fünf Stunden beschäftigt werden.

Durch statutarische Bestimmung des Gemeinde- oder Kommnnalverbandes konnte die Beschäftigung auf kürzere Zeit eingeschränkt oder gänzlich untersagt werden. Nach dem Entwurf ist eine Beschäftigung nur bis zu drei Stunden zulässig, auch hier kann Einschränkung oder gänzliche Unter­sagung stattfinden. Dagegen darf die höhere Verwaltungs­behörde für Orte, in denen die Bevölkerung aus der Umge­gend an Sonn- und Festtagen die offenen Verkaufsstellen aufsucht, eine Beschäftigung bis zu vier Stunden zulassen.

Geändert ist die Vorschrift, wonach für die letzten vier Wochen vor Weihnachten und für einzelne Sonn- und Feier­tage, die Polizeibehörde eine Beschäftigung bis zu 10 Stun­den zulassen kann.

In Zukunft soll die Polizeibehörde jährlich für 6, mit Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde für weitere 4 Sonntage, an denen besondere Verhältnisse einen weiteren Geschäftsverkehr erforderlich machen, eine Beschäftigung bis zu 10 Stunden gewähren können.

Neu ist die Vorschrift, wonach Gewerbetreibende, die den Betrieb ihres Handelsgewerbes am Sabbat und an den jüdischen Feiertagen gänzlich ruhen lassen und dies der Orts­polizeibehörde anzeigen, Gehilfen und Lehrlinge jüdischen Glaubens au Sonn- und Festtagen mit Ausnahme des ersten Weihnachts-, Oster- und Pfingsttags bis zu 5 Stunden be­schäftigen dürfen. Doch müssen die Geschäftsräume für den allgemeinen Verkehr in den nicht allen Geschäften freigegc- benen Stunden geschlossen bleiben.

, Der § 105e der Gewerbeordnung, der der höheren Ver­waltungsbehörde die Befugnis gibt, für solche Gewerbs­zweige, deren vollständige oder teilweise Ausübungen Sonn- und Festtagen zur Befriedigung täglicher oder an diesen Ta­gen besonders hervortretender Bedürfnisse der Bevölkerung erforderlich ist, Ausnahmen zu statuieren, ist int Interesse des Nahrungs- und Genußmittelerwerbszweigs, aufrecht er­halten. Die Bestimmung befindet sich jetzt in § 7 des Ent­wurfs.

Ausgenommen von den Bestimmungen des Gesetzes sind, wie früher das Gast- und Schankwirtschaftsgewerbe, Musik­aufführungen, Schaustellungen, theatralische Vorstellungen ober sonstige Lustbarkeiten und die Verkehrsgewerbe, sowie der Marktverkehr. Ausgenommen ist ferner der Verkauf von Arzneimitteln und Gegenständen der Krankenpflege in Apo­theken, während nach der Gewerbeordnung ganz allgemein die Apotheken von den Bestimmungen über die Sonntagsruhe nicht betroffen wurden.

Im Handelsgewerbe, das nicht in offenen Verkaufs­stellen betrieben wird, kann eine Beschäftigung bis zu 2 Stun­den, an höchstens 6 Sonn- und Festtagen ausnahmsweise eine solche von 4 Stunden zugelassen werden.

Für das Speditionsgewerbe kann eine Beschäftigungs­zeit bis zu 5 Stunden gestattet werden.

Wie aus dem Entwürfe zu ersehen ist, hat die Regierung 'den Stoff mit Vorsicht behandelt und sich zu radikalen Acn- berungen nicht entschlossen. Die Berufsverbände ber kauf­männischen Angestellten forbern zwar bie volle Sonntags­ruhe ohne Ausnahmen für einzelne Sonntage unb Erwerbs- zwcige, es muß aber boch billige Rücksicht gerabc auf ben mittleren unb kleineren Gewerbetreibenben genommen wer­den, der durch Einführung einer völligen Sonntagsruhe un­ter Umständen aufs schwerste geschädigt werden könnte.

Der Begründung sei ein kurzer Auszug entnommen:

Von den verschiedensten Instanzen ist seit Jahren die Meinung vertteten worden, daß eine crweitette Sonntagsruhe ohne Scha­den für das Publikum und für das Gewerbe eintreten könne, daß höchstens für das platte Land einige Bedenken beständen. Auch Der Reichstag hatte sich wiederholt auf diesen Standpunkt gestellt. Dagegen war von den Angestelltenverbänden eine völlige Sonntagsruhe verlangt worden. Nach mannigfachen Vorarbeiten und nach Besprechungen mit Interessentenkreisen hat die Re­gierung alle Wünsche gegeneinander abgewogen und hat sich auf den Vorschlag des dreistündigen Sonntagsdienstes im Höchstfälle geeinigt. Ta die Verhältnisse für die einzelnen Gewerke verschieden liegen, bleiben die näheren Bestimmungen den Verwaltungs­behörden und den Kommunen anheimgestellt. So kann für be­sondere Verhältnisse eine Arbeitszeit von vier bis fünf Stunden zugelasscn werden, für große Städte und gewisse Gewerbe wird aber auch eine zweistündige Arbeitszeit genügen.

Die Begründung stellt fest, daß das Publikum sich an die Sonntagsruhe im bisherigen Umfange gewöhnt hat und bereit ist, seine Gewohnheiten auch in erweitertem Maße dem Ruhe- bedürsnis der Angestellten anzupassen. Eine volle Sonntagsruhe sei aber zurzeit noch nicht angängig.

Im allgemeinen wird eine dreistündige Arbeitszeit für alle Verhältnisse ausreichen, auch für Gewerbe, die in einem Sonn­tagsgeschäft einen wesentlichen Teil ihres Verdienstes erblicken. In den Kontoren wird eine volle Sonntagsruhe überhaupt ein­treten können und ist auch vielfach schon eingeführt. Jedenfalls genügen zwei Stunden Arbeitszett an Sonntagen hier auf alle Fälle.

Von der gesetzlichen Festlegung einer allgemeinen Laden- schlußzeit ist abgesehen worden, weil die Verhältnisse in den ein­zelnen Bundesstaaten nicht gleichartig liegen. Dagegen hat man es für tunlich befunden, an den ersten Feiertagen volle Sonntags­ruhe vorzuschlagen.

Um den Forderungen aus Kreisstädten und den Städten in Arbeiterrevieren nachzukommen, kann in diesen Orten ein Sonntagsdienst von vier Stunden freigegeben werden.

An sechs Sonntagen, mit Genehmigung der höheren Ver­waltungsbehörde an weiteren vier, darf ein Sonntagsdienst bis zu zehn Stunden stattfinden.

und Flotte.

EineUebersichtderErgebnissedesHeeres- ergänzunqsgeschäftsfürbasJahrl912ist dem Reichstage zugcgangen. Darnach würben in den Listen 1912 1289868 Personen geführt, von benen 816 ausgeschlossen, 34 211 ausgemustert, 137922 dem Lanbsturm überwiesen, 90 207 der Ersatzrescrve überwiesen, 239 717 ausgehoben wurden. Von ben Ausgehobenen waren bestimmt zum Dienst mit ber Waffe 220610, zum Dienst ohne Waffe 2616, alle biese für bas Heer, ber Marine überwiesen wurden 12 247 Land- und 4244 Seeratten. Freiwillig stellten sich für das Heer 14 308 Einjahrig-Freiwillige, 1180 Volksschullehrer als Königs-Einjährige, 48194 andere Freiwillige, für die Flotte 854 Einjährige, 4659 andere Freiwillige. Von den Ausgehobenen waren 62 807 auf dem Lande geboren und in landwirtschaftlichen Berufen tätig, 85 308 auf dem Lande geboren und anderweitig beschäftigt, 8366 in der Stadt geboren und in landwirtschaftlichen Bernsen be­schäftigt, 83 236 in der Stadt geboren und anderwcittg be­schäftigt. Von den Ausgehobenen waren also 148115 Land­kinder und 91 602 Städter.

Berlin, 12. Nov. Vize-Admiral No llmann, Di­rektor des Konstruktionsdepartements des Rcichsmarineamts ist in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit Pension zur Disposition gestellt unter der Verleihung des Charakters als Admiral. An seine Stelle tritt der Abteilungschef im Reichsmarincamt, Kontreadmiral Schrader.

Aus Stadt und Land.

Gießen, 14. November 1913.

** Das Großherzogliche Regierungsblatt vom 11. November hat folgenden Inhalt auszuweisen: 1. Uebersicht über die in den Gemeinden des Kreises Groß- Gerau zu erhebenden Gemeindesteuern für das Rechnungs­jahr 1913; hier der evangelischen Kirchengemeinden Gerns­heim und Klein-Nohrheim. 2. Uebersicht der von Groß-» herzoglichem Ministerium des Innern für das Rechnungs­jahr 1913 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Ge­meindebedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Dieburg. 3. Ordensverleihungen. 4. Ver­leihung der Staatsmedaille für Ausstellungen. 5. Er­mächtigung zur Annahme und zum Tragen fremder Orden. 6. Namensveränderungen. 7. Dienstnachrichten. 8. Nachweis der Befähigung zur Uebernahme eines Kirchen­amts. 9. Charaktererteilungen. 10. Ruhestandsver­setzungen.

**VomKonzertverein wird uns mitgcteilt: Die Kammermusik diese Musikgattung von höchstem künst­lerischen Zauber ist auch in diesem Winter mit drei Kon­zerten vertreten. Das erste findet schon am nächsten Sonntag, den 16. November, in ber Aula der Universität statt unb Zwar als Klaviertrioabend durch die Herren Professor T r a u t m a n n (Klavier), Walter D a v i s s o u , Frankfurt (Violine) [Don jetzt ab an Stelle des ausgeschiedcnen Herrn A. Redner getreten] und A. Hegar (Cello), der neuer­dings am Münchener Konservatorium angestellt ist. Es kom­men hervorragende Kammermusikwerke zur Aufführung: Das V-Dur-Trio (sog. Geistertrio) von Beethoven, so­wie das herrliche C-Dur-Trio, Op. 87, von B r a h m s, wel­ches Billroth, der ein vortrefflicher Pianist, bekannter Brahms-Verehrer und Interpret war, in die allererste Reihe Brahmsscher Kammermusik stellt.'. Er rühmt diesem wie auch dem in derselben Zeit [um 1880) entstandenen F-Dur- Streichgmntett das Streben nach Kürze und Einfachheit nach. Das Werk zeigt in feiner knappen Entwicklung ben reifen Meister, der seine Gedanken vollkommen beherrscht, ohne in der Form die Grenzen zu überschreiten. Das Trio ist 1882 zum ersten Male aufgeführt worden. Herr Davisson wird sich mit Backs Chaconne, dem großen Meister­werke für die Violine, als Solist einführen, nachdem er sich als Ensemble-Spieler bereits einen großen künstlerischen Ruf geschaffen hat. Die int Winter noch folgenden Kammer­musikabende bringen eine Reihe von Werken für Klavier- quartett unb -Quintett, sowie Streichquartettliteratur, letz­tere burd) das Münchener Streichquartett (Kilian, Ahner, V o l l n h a l s, A. H e g a r). Somit ist gerade die Kammermusik mit einem abwechslungsvollen und reichhal- gen Programm vertreten. Für den gesanglichen Teil ist eine berühmte Sängerin zugezogen worden: die Meininger Kammersängerin Frau Anna Erler-Schnaudt aus München. Mit ihren gewaltigen stimmlichen Mitteln und einer selten zu findenden Tiefe, mit ihrer musikalisch und seelisch treffsicheren Gestaltungskraft hat sie sich seit langem den Konzertsaal erobert. Ihr Name begegnet uns nur da, wo es sich um bedeutungsvolle Veranstaltungen handelt. So sang sie erst kürzlich in den Münchener Fest-Konzerten die Solo- Partie in der G-Sinfonie und erntete begeisterten Beifall. Auch mit Reger hat sie öfters unb mit großen Erfolgen konzertiert. Frau Erler-Schnaubt gilt als eine unserer ersten Kontra-Altistinnen unb durch ihre Eigenart und musikalische Intelligenz als eine Auserwählte unter den be­rufenen Konzert-Sängerinnen.

Kreis Friedberg.

Bad-Nauheim, 13. Nov. Kommenden Mittwoch hält auf Veranlassung der hiesigen Abteilung der Deutschen Kolonialgesellschaft, Hauptmann Leszner vom Butzbacher Bataillon, der lange Zeit als Offizier in der Schutztruppe tätig war, in der Turnhalle einen Lichtbildervortrag über feine Erlebnisse in Kamerun.

h. Vilbel, 12. Nov. In Gegenwart des Bergrats K o p e r i ch (Darmstadt) als Sachverständiger und des Ju- fttzrats Don Brentano (Offenbach) als juristischer Beirat wurde gestern in der Gemeinderatssitzung über die Zukunft des Brod'scheu Sprudels Derhandelt. Die Vilbeler Mineralwasserhändler, etwa 40 an der Zahl, hatten

sich schon seit langem gegen die technische Verwertung der überschüssigen Kohlensäure in einer Kohlcnsäurefabrik gewen­det, da sie dann eine Beeinträchtigung ihrer Geschäfte befürch­ten. Diese Bedenken zerstreute Bergrat K ö p e r i ch, der da­bei zugleich auch wertoolle Erläuterungen über die Anwen­dung des Quellenschutzgesetzes auf den Sprudel gab. Dem Vorschlag der Händler, weitere Sachoerständige in der für Vilbel tief einschneidenden Frage zu laden, traten Köperick und Brentano entgegen, da die höchste Entscheidung doch bei der Bergbehörde liege. Die Beschlußfassung wurde schließ­lich ausgesetzt.

Starkenburg und Rheinliessen.

m. Offenbach a. M., 12. Ncw. Bei der Jahrhundert­feier wurde nach dem Rechnungsergebnis ein Reinertrag Don 600 Mk. erzielt. Dieser Betrag, der anfänglich zur Unter­stützung hilfsbedürftiger Veteranen vorgesehen war, soll als Grundstock für die Errichtung eines B i s m a r ck d e u k m a l s anläßlich der Wiederkehr des 100. Geburtstages des Alt­reichskanzlers Verwendung finden.

Hessen-Nassau.

h. Schlüchtern, 12. Nov. Das Don der Freifrau Don Stumm dem Kreise gestiftete Kreis-Krankenhaus wurde in Gegenwart der Behörden festlich e i n g c w c i h t und seiner Bestimmung übergeben. Das Haus enthält 42 Betten.

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jB. Allendorfa. Lahn, 13. Nov. Am Samstag nach­mittag 2 Uhr wird im Ranft'schen Saal die 2. Bezirks­geflügelausstellung abgehaltcn. Es sind nahe­zu hundert Ausstellungsnummern angemeldet. Am Montag findet eine Verlosung statt, bei welcher der 1. Ge­winn ein Stamm Rassengeflügel fein wird. Zur Prämiie­rung stehen 8 Ehrenpreise der Landwirtschaftskammer und 1 Ehrenpreis der Stadt Allendorf zur Verfügung, außerdem sind noch viele 1., 2. unb 3. Preise und lobende Anerken­nungen ausgesetzt worden.

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* (Sine rätselhafte d ch e n e n t f ü h r u n g beschäf­tigt die Kriminalpolizei in Ludwigshafen und M a n n h e i in. In der Wirtschaft zum Trisels in Ludwigshafen erschien heute vormittag ein junger Monn, der.sich als Kriminalschutzmann aus Mannheim vorstellte. Dem Wirt gab er an, er müsse das in der Wirtschaft beschäftigte 16jährige Dienstmädchen Karolinc Euginger aus Falkenstein (Pfalz) zur Vernehmung mitnehmen. Der Wirt ließ das Mädchen mitgehen, das seitdem verschwunden ist. Erkundigungen ergaben, daß gegen das Mädchen nichts vor­liegt und daß es auch nicht von einem Beamten der Kriminal­polizei geholt werden sollte. Man nimmt daher an, daß das junge Mädchen einem Mädchenhändler in die Hände gefallen ist.

* Die Verhaftung des Maklers Jirinon. lieber die in Malta erfolgte Verhaftung des Börsenmaklers Jirinon wird aus Paris gemeldet: Jirinon war zuerst von Lyon nach Aegyp­ten geflüchtet, fühlte sich jedoch da nicht sicher, da er auf Grund der Kapitulation verhaftet werden konnte und begab sich zunächst ttach Athen und sodann an Mord des österreichischen Schiffes Arped" nach Malta. Der dortige ftanzösische Konftck ordnete die Verhaftung Jirinons an, der zunächst hartnäckig leugnete, jedoch Dann zugab, der Gesuchte zu fein. Es heißt, Jirinon habe Selbstmord verüben wollen, doch sei ihm von dem begleitenden Polizisten rechtzeittg der Revolver entrissen worden.

* lleberschlwemmungcn. Aus Paris 13. Nov. wird gemeldet: Die durch die starken Regengüsse verursachten Ueber- fdjtvemmungen haben namentlich in einzelnen Gegenden Nord­frankreichs beunruhigende Ausdehnungen angenommen. In Vesoul, Herieourt und Montböliard stehen alle niedrig gelegenen Straßen imter Wasser. In der Nähe von V 6 s o u l ist die Bahnlinie Vesoul-Paris überschwemmt. Der Verkehr wird durch eine Zweiglinie aufrechter baden.

LingesattSt.

(Für Form und Inhalt aller unter dieser Rubrik stehenden Attikel übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.)

Wies eck, 13. Nov. Ein Anwohner Wiesecks schreibt uns: Wer eben bei dem trüben und regnerisck)en Wetter morgens zur Arbeitsstätte gehen muß, darf nicht vergessen, die Wasser­stiefel anzuziehen, da er sonst in dem Sumpf und Morast stecken bleibt. Dies macht sich ganz besionders im Unterdorf bemerkbar, welchen Weg dock) auch einige Herren vom Gemeinderat begehen, die doch zu allererst dazu berufen sind, dafür zu sorgen, daß Abhilfe gefefjaffen wird. Cs wäre nicht zu viel verlangt, iuenn wenigstens die elektr. R i ch t l a m p e n um die Zeit, da bie Leute morgens zur Arbeit gehen, brennen würden. Wegen dieser Mehrausgabe für die Beleuchtung ließe sich schon ein Ausgleich finden, wenn im Sommer bei Sonnen- und Mondschein etwas sparsamer mit dem Lichte gewirtschaftet würde.

Einer für Viele.

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Bestes ] L'S

Wer Odol konsequent täglich an- wendet, übt nach unseren heutigen 'Kenntnissen die denkbar beste Zahn- ) Mundpflege aus. o,