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13/11/1913 Drittes Blatt
 
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Donnerstag, 13. November 1913

Drittes Blatt.

Nk. 267

163. Jahrgang

Gießener Anzeiger

Erscheint tSglich mit Ausnahme des Sonntags.

General-Anzeiger für Sberhejjen

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitäts - Buch- und Stcindruckerei. R. Lange, Gießen.

DieKiehener ZamilienblStter" werden dem .Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, das Krcisblatt fir den Kreis Eiehen" zweinral wöchentlich. DieLandwirtschastlichen Seit« fragen" erscheinen monatlich zweimal.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul« straße 7. Expedition und Verlag: e^sjol. Redaktion:^^I12. Tel.-Adr.: AnzeigerGießen»

Simultanschule oder Konfeffionsfd)iile ?

3u dieser Frage, die für die bevorstehende Schulgesetz­revision von großer Bedeutung ist, haben die letzten Wochen einige wichtige Beiträge geliefert. Der hessische evange­lische P s a r r v e r e i n, dem allerdings in der Hauptsache nur der rechtsstehende Flügel der hessischen Geistlichen an­gehört, hat an die Erste Kammer eine Eingabe gerichtet, in welcher er um Aufrechterhaltung fast aller bisherigen kirch­lichen Vorrechte petitioniert. Namentlich fordert er auch Er­haltung der nur noch vereinzelt bestehenden Konfessions­schulen, obwohl das ganze hessische Volk sich darüber einig ist, das; sich die Simultanschule, in der die Kinder aller Kon­fessionen friedlich nebeneinander sitzen, vorzüglich bewährt hat.

Bei dieser Frage schreibt dieHessische Schul-Korrespon­denz":

Im Einklang mit der allgemeinen Volksstimmung hat der hessische Landeslchrervcrein s an vor längerer Zeit für die Schul- gesctzresorm den Wunsch ausgesprochen, daß durch Landesgcsetz die noch bestehenden Konfessionsschulen in Simultanschulen um gewandelt werden möchten. Nach dem bisheriger: Gesetz tonnte die Umwandlung nur in einem verzwickten Verfahren mit Zu­stimmung der politischen Gemeinde unb der Religionsgemeinden erfolgen, wobei cs begreiflicherweise nicht selten zu unnötigen und schädlichen Reibereien in den Gemeinden kam, die nach Ansicht des Landeslehrervereins besser vermieden würden. Der evangelische Pfarrverein scheint jedoch anderer Meinung zu sein. Allerdings mag er in dem Mitbestimmungsrccht der Konscssionsgcmcindcn ein lnstorisch begründetes Recht der demokratischen Gemeindesclbstver- waltung erblicken. Bei näherem Züschen ergibt sich dies aber als eine gefährliche Täuschung. Denn auf wen sind die entscheidende:: Willcnsmcinungen der .Üvnsessionsgcmeindcn zurückzuführen? Doch nicht auf die Gcmciudemitgliedcr, sondern fast ausnahmslos auf den Geistlichen, den evangelischen bezw. katholischen Pfarrer. Und der Geistliche richtet sich doch wahrlich nicht nach der Meinung der Gcmeindegliedcr, selbst wenn diese einstimmig anderer Auf­fassung luärcn, sondern der kommt mit gebundener Marschroute von oben her und ist ausgesprochener Vertreter der kircbliclM: Zentralinstanz. Der Wille des Oberkonsistoriums, des Bischoss, des Papstes, das ist auch der Wille des Pfarrers. Auf katholischer Seite ist das zweifellos und auch auf evangelischer Seite ist be­kanntermaßen der Einfluß der Gemeinden auf die Pfarrerwahl und die theologische und sonstige Haltung des Geistlichen verschwindend gering. Je eher und gründlicher also diese kirchlichen Zentral-" instanzen bezw. ihre Vertreter, denen cs selbstverständlich ein leichtes ist, be: passender Gelegenheit die konfessionelleVolksseele zum Kochen" zu bringen, aus den lokalen Schulgemeinden ausgeschaltet werden, desto besser ist cs für alle sonstwie Beteiligten.

Damit ist schon ausgesprochen, daß die Geistlichen, wenn der evangelische Pfarrverein auch anderer Meinung ist, von Amts wegen überhaupt auch nicht in den Ortsschulvorstand gehören. Seitdem die katholischen Geistlichen auf den Modernistcneid ver- pstichtet sind, ist cs eigentlich unerträglich, daß ihnen durch Staats- gesetz eine Machtposition in der Schule gesichert wird. Es liegt uns fern, damit gegen den Akodernistcneid als Einrichtung der katholischen Kirche vorzugehen. Die katholische Kirche, ebensogut wie die evangelische, sei frei in der Schaffung aller Maßnahmen, die sich auf das Sondergebiet der Kirche beschränken. Daß aber ihren im einseitigen Kirchcnintercsse abgcstempclten und ver­pflichteten Vertretern besondere Vorrechte in der weltlichen Schule erhalten bleiben, die den andere::, den vorurteilslosen Gemeindc- gliebem versagt sind, eine solche Forderung der Konfessionaliften geht.weit über das Maß des Billigen hinaus. Wenn das nicht anders wird, sind Konflikte unvermeidlich.

Ter evangelische Pfarrverein o er langt ferner Erhaltung des Aufsichtsrechtes der Ortsgei st lichen über den Re­ligionsunterricht der Lehrer, obwohl auch hierin eine unversiegbare Quelle von Differenzen zwischen Lehrer und Pfarrer zu suchen ist. Und doch ließe sich so leicht Abhilfe treffen. Das kommende Gesetz soll nur auf das Volksfchuledikt von 1832 zu- rückgreifen und dem Geistlichen den eigentlich konfessionellen Teil des Religionsunterrichtes, die Glaubenslehre und was damit zu- sammcnhängt, zuweisen, der: religionsgeschichtlichen und lebcns- kundlichen Teil fBibelkundc und Sittenlehre) dagegen dem Lehrer zuteilcn. Dann hat jeder Teil sein bestimmt abgegrenztes Gebiet, und das des Lehrers kann seiner» ganzen Natur nach sehr wohl unter Aufsicht der berufenen westlichen Schulaufsichtsbeamten be­arbeitet werden.

Die zweite Kammer hat unzweideutig Stellung zugunsten der Lehrerforderungen genommen, der Ausschuß der Ersten Kam­mer dagegen hat sich unbegreiflicherweise auf Seite der evange­lischen und katholischen Konscssionalisten gestellt. Es ist anzu­nehmen, daß damit die Erste Kammer ihr letztes Wort iwch nicht gesprochen hat. Denn eine friedliche Trennung von Kirche und Schule ist gesünder für beide Teile als ein Zusammenleben in Zank und Streit.

Eine Kundgebung öcs deutschen Grundbesitzes.

I <** Berlin, 11. Nov.

Unter Teilnahme von 400Vertretern hielt heute der Schutzver­band des deutschen Grundbesitzes unter dem Vorsitz des Fürsten zu Salm-Horstmar im Kaisersaal des Landwehroffizier - Kasinos in Charlottcnburg eine Tagung ab, zu der u. a. Vertreter mehrerer Reichs- und Staatsbehörden, Abgeordnete und Vertreter des Grund­besitzes aus dem ganzen Reiche erschienen waren. Professor van der B o r g h t sprach über das ThemaStadt und Land", wobei er sich insbesondere gegen den Sozialismus und die Bodenresormer wandte. Das Eigentum in seinen privaten Interessen und seinem Bestände müsse geschützt werden, weil nur dadurch die Sicherheit der Existenz, das Wohlergehen und die Zufriedenheit aller Staats­bürger gesichert werden, was für eine gesunde Gesamtentwicklung! unentbehrlich ist. Nach einer langen Reihe von Begrüßungs-An­sprachen betonten Justizrat Dr. Baumert (Spandau) und Graf Spee (Berlin) namens des städtischen bezw. länblichen Grunbbcsitzes die Notwendigkeit bes Zusammenschlusses bes gesamten Grunb- eigentums.

Ferner beschloß die Versammlung folgende Kundgebung:

Unsere gesamte Volkswirtschaft treibt dem Kommunismus ent­gegen. Ter durch die Verfassung garantierte Schutz des Privat­eigentums ist ins Wanken geraten. Die Irrwege bvdenresormcrischer Bestrebungen untergraben die Bodenständigkeit der Bevölkernng. Der in: Schutzvcrband für den deutschen Grundbesitz vereinigte städtische und ländliche Grundbesitz aus allen Teilen des deutschen Vaterlandes bringt heute hier öffentlich zum Ausdruck, daß er ge- ivillt ist, einer solchen für unser ganzes Volksleben verderblichen Entwicklung cntgegenzutreten." Die Tagung hatte damit ihr Ende erreicht.

Die Llettrlsierung der Gotlharöbahn.

Schon mehrfach war in letzter Zeit davon die Rede, daß die Schweizer Bahnvcrwaltung mit Erwägungen beschäftigt sei, ob sich nicht in Anbetracht der gewaltigen natürlichen Wasser­kräfte des Landes eine stärkere Ausnutzung elektrischer Kraft beim Essenbahnbetriebe mit Nutzen durchführen lasse. Ueber Er­

warten schnell folgt nun dem Plane die Tat: auf Grund amt sicher Informationen kann ein Mitarbeiter des Corricrc della Sera aus Bellinzona die Mitteilung machen, baß bereits in ben nächsten Tagen die in bet Stille ausgcarbeitcten Pläne zur Elektrijierung bei- Gottharbbahn genehmigt fein werden und baß dann ohne Zeit­verlust sofort mit größtem Nachdruck die Ausführung einsetzen wird.

Die Elektrisierung der Gotthardbahn ist die erste Etappe der Schweizer Bahnen, sich von der Kohle unabhängig zu machen: hinter diesem Versuche, der nach allen Berechnungen nicht nur eine große Betriebsbeschlcunigung, sondern auch sehr weitgehende Betriebscrsparnisse bringen wird, steht die Absicht, allmählich das gesamte Bahnnetz der Schweiz zu eleltrisieren. Das Monopol auf die Ausnutzung der wichtigsten Wasserträste, das sich die Bundesregierung er ft kürzlich durch Gesetz sicherte, war bereits der erste Schritt auf diesem Wege.

Für die erste Strecke, bei der elektrischer Betrieb cingesührt toirb, für die Strecke von Bellinzona nach Erst selb, wirb bie Anlage von zwei Krassstationen genügen. Tie eine Zen­trale wirb nach den amtlichen Plänen in Amsteg erstehen unb das Gefälle der Reuß von Wasen bis Amsteg zur elektrischen Krastgcwinnimg ausnutzen unb zwar durch Anlage eines Sammel­beckens von 100 000 Kubikmeter Fassungskraft. Tie zweite Zen­trale wirb in ber Nachbarschaft von Piotta erstehen unb hier die vom Ritomsee abfließenden Gewässer auffangen.

Daß die Generaldirektion der Schweizer Bahnen die Elek­trisierung ber Gottharbbahn mit so großer Beschleunigung durch- fübren wirb, hat u. a. seinen Grunb darin, baß ber bic Betriebs­kosten so gewaltig vertcuernbe boppelte Maschinenbienst wirb ab- gcschasft werben können. Nach Einführung bes elektrischen Be­triebes wirb ein normaler Zug im staube sein, Steigungen von 26 zu 1000 mit einer Stuntengeschwindigkeit von 50 Kilometern mit einer einzigen Lokomotive zu bewältigen. Die Steigerung der Zuggeschwindigkeit wirb zu gleicher Zeit bic Leistungsfähig­keit der Gottharbbahn erhöhen. Die Durchfahrt bes Tunnels, bic gewöhnlich 23 Minuten in Anspruch nimmt, wirb sich bann beispielsweise ohne betonteren Kraftaufwanb in nur 14 Minuten bewerkstelligen lassen.

<5cricbfsfaaL

Eine politische Beleidigungsklage des Abg. Wetterte.

E o l m a r, 12. Nov. Vor dem Schöffengericht wurde Itaitc unter starker Anteilnahme ter auswärtigen Presse und zum Teil auch ber einheimischen Bevölkerung bie Belcibigunas- k l a g e des Mgcvrbneten Wetterle gegen bicRheinisch-West­fälische Zeitung" beziehungsweise deren Verleger Dr. Rcis- mann-Grone aus Essen an ber Ruhr verhanbelt. Die Zeitung batte in einem Artikel des Blattes Nr. 594 vorn 22. Mai d. I., betiteltDer politische Bankerott des Grasen Webel", bic Satz- roenbung gebraucht:Jeber Fachmann weiß sofort unb sieht so­fort, daß wohl alle französischen Blätter unb Blättchen, bic in El- saß-Lothringen erscheinen, mit Verlust arbeiten. Sie müssen baher aus einer dunklen, zuweilen ganz Hellen französischen Quelle in­spiriert werten; entweder man unterdrückt den schleichenden Hoch- unb Lanbesverrat in Essaß-Lothringcn, ober man gibt bas ganze Land an Frankreich preis. Abte Wetterle, der Herausgeber des Nouvelliste" in Colmar, bezog diese Sache auf sich und inter­pretierte sie dahin, daß er für feine Pteitik, die er in1 Elsaß-Loth- ringen vertrete, von Frankreich einen Judaslohn bekomme. Der Beweisantrag, daß zwei Drittel der Abonnenten des Nouvelliste" au f Frankreich kommen, gelang inso­fern, als nach dem Zeugnis des Buchhalters Mcrcky vomNouvel- liftc" etwa 125 Abonnenten in Frankreich sind. Außerdem stammen für 2000 Mark Inserate aus Frankreich. Der Beklagte und sein Anwalt Dir. Hertzer in Straßburg beharrten ihrerseits darauf, daß es 6 bis 8000 Mark ausmache. Ter Verteidiger warf Wet- terle weiter vor, daß er deutschfeindlich sei unb Elsaß-Lothringen zu Frankreich führen wolle. Die politischen Erörterungen nahmen ben breitesten Raum in ber Verhandlung ein. Dr. Hertzer stellte Wetterle als einen Vertreter ter Revanche-Idee unb als Frie- densstörer hin unter betonterem Hinweis auf bie Reben, welche Wetterle anfangs dieses Jahres in Frankreich gehalten habe. Dr. Reismann -Grone legte dar, baß bieRheinisch-Westfälische Zeitung" keine Feindin ber elsaß-lothringischen Bevölkerung fei, sondern nur berjenigen Elemente, welche bie ruhige Weiterent­wicklung bes Santes störten. Die Zeitung habe auch niemals be­hauptet, daß Wettere bestochen ober beeinflußt worben sei. Sie halte ihn nur für einen Nationalfranzofen, der bas schreibe, was er denke. Tas Urteil lautete: Dr. Reismann-Grone wirb wegen Beleidigung des Abgeordneten Wetterle zu einer Geldstrafe von 400 Mark, Tragung der Kosten und Publikation des Urteils in derStraßburger Post", demNouvelliste" unb ter Rheinisch-Westfälischen Zeitung" verurteilt. Das Gericht hat ben Passus,baß wohl alle französischen Blätter aus einer bunk- Icn ober hellen Quelle gespeist werben". auf benNouvelliste" bezogen unb angenommen, daß Wetterle als Letter des Blattes darin habe eine Beleidigung erblicken können. Es liege ein indirekter Vorwurf darin, daß Wettere ein französischer Agent sei, der gegen seine Ueterxeugung gehandelt habe. Wie wir hören, wird die Rheinisch-Westfälische Zeitung" gegen das Urteil Berufung ein- legen.

Gießen, 11. Nov. (Schöffengericht.) Einefalsche Erziehungsmethode" wendete ter hiesige Restaurateur N. an, um Lehrjungen seines großes Betriebes, bie seinen Anord­nungen nur widerwillig ober gar nicht Folge leisteten, gefügig zu mache::. Er war deshalb wegen Körperverletzung, begangen durch Schläge, die er den Lehrjungen mit der Reitpeitsche erteilte, an­geklagt und erhielt heute deshalb in 3 Fällen eine Geldstrafe von je 20 Mark eventuell je 4 Tage Gefängnis.Ein Gieße­ner Rowd y". Aus ber Untersuchungshaft vorgeführt würbe der Arbeiter K. von hier, um sich wegen Ruhestörung, Beleidigung, Bedrohung und Widerstands zu verantworten. Jrn bettunkenen Zustande den er auch in ber heutigen Vcrhanblung als einzigen Entschulbigungsgrunb vorbrachte lärmte unb schrie K. über alle Maßen unb sollte dieserhalb von Schutzleuten in Schutzhaft gebracht werten. Dem wibersetzte er sich unb beschimpfte bie ihn festnehmenden Beamten in ben gemeinsten Ausdrücken unter antern auch mit der EinlabungGötz von Berlichingens" und bebrohte .sie mit Totstechen. Das Gericht .ging wett über ben Antrag ber Staatsanwalsschaft hinaus der nur Geldstrafe beantragt hatte unb erkannte wegen Beleibigung, Bcbrohung unb Widerstanbs auf 6 Wochen Olefängnis, wegen ber Ruhestörung auf eine Woche Haft, die durch bic Untersuchungshaft für verbüßt erklärt würbe. Außerdem wurde den beleidigten 'Beamten die Publikationsbefugnis zugesprochen. Wegeneines Mäd­chens" gerieten zwei Arbeiter gelegentlich eines Kegelfestes an­einander und machte sich ter Arbeiter E. von Wiescck bei' einer späteren Auseinaiwersetzun g mit seinem Rivalen ter Körperver­letzung schuldig, wegen ter er heute zu 10 Mark Geldstrafe eventuell 2 Tagen Gefängnis verurteilt wurde. Bon 2 Privatwagen, die anftanben, mufcte die eine wegen Ausbleibens des Angeschuldigten, der sich mit Krankheit entschuldigte, ausfallen, während die andere Sache durch Vergleich unter den Parteien hie Privatbeklagte nahm die Seleibigimg unter dem Ausdrucke des Bedauerns zurück, ihre Erledigung fand. 2W alzbrüder" erhielten wegen Bettelns je 2 Wochen Haft, aus die die erlittene Untersuchungs­

haft z. T. aiifgercd)net wurdeF r ei g e s p r vche n" wurde der Gerichtssclretär Fr. von frier, ter ter llcbertrctnng angeschuldigll war. Er hatte seinen Hund einem 18jährigen Gymnasiasten zum Ausgang überlassen und war der.Hund hierbei auf einen Rasen ber städtischen Anlagen gelaufen. Dem Gmnnasiasten hatte er vorher ausbrücksich erklärt, er solle den Hund immer an der Seme führen, was dieser ater für einen Augenblick außer acht gclanci: hatte. Das Gericht schloß sich ben Ausführungen des Angesckmlbig- ten, daß er bei ber Auswahl der Aufsichtsperson die erforderliche Sorgfalt beobachtet frabe an, unb erkannte auf Freisprechung.

Büdingen, 10. Nov. (Schöffengericht.) Ter Diensttnecht I. Sch. von Bad-Orb, z. Zt. hier in Untersuchungshaft, wurde wegen Bettelns zu drei Wochen Hast unter Anrechnung der erlittenen Unter­suchungshaft verurteilt. Nach verbüßter Strafe erfolgt Uebcrweisung an die Laudesposizeibehörde. Ter Photograph G. T. von Frank­furt a. 9)1. sollte sich wegen Unterschlagung vor den: Schöffengerichte verantworten. Trotz ordnungsmäßiger Ladung war er nicht er­schienen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde Haftbefehl cr- laffeu. Tie ledige O. K. aus Kirchherten, z. Zt. im Strafgefängnis Preungesheim Strafe verbüßend, wurde wegen Betrugs unter Ein­beziehung der durch die Urteile der Strafkammer Frankfurt a. M., der Schöffengerichte Bad-Orb und Halle a. d. S. erkannten Strafen zu einer Gesamtgefängnisstrase von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Tie in den: Urteile der Strafkammer Frankfurt a. M. vom 26. Juni 1913 ausgesprochene Anrechnung der Untersuchungs­haft mit einen: Monat bleibt stehen.

Metz, 12. Nov. Gegen den Leutnant Tiegs vorn Fnß- artilleric-Regimcnt Nr. 16 in Dietenhofen ist die Anklage wegen Mordversuchs erhoben worden. In dein Zimmer des Leutnants war bekanntlich der Fähnrich Förster nad) einem Zechgelage durch einen Revolvesschuß so schwer verletzt worden, daß er am nächsten Tage seinen Verletzungen erlegen ist. Tie Hauptverhandlung wird am 25. dlovemter ftattfinben.

Augsburg, 8. Nov. (Ein annullierter Geschworcnei:- spruch.i Der seltene Fall, daß der Spruch ter Geschworenen Oonr Gerichtshof annulliert wirb, ereignete sich beulte am hiesigen Schwurgericht. Der 37jährige Gärtnergehilfe Antal von Belfort bei Wilhelmshaven war angcklagt, am Pfingstmontag in Rem- mingen ein fünfjähriges Mädchen erwürgt zu haben. Es liegen keine Anzeichen dafür vor, daß es sich um einen Lustmord handelt. Er behauptete, die Tat in besinnungslosem Zustande begangen zu haben. In ber Heilanstalt, wo er auf seinen Geisteszustand beobachtet worden ist, kamen die Aerzte zu der Anschauung, daß Arual, der Alkoholist ist, bic Tat in epileptischem Tämmerzu- stande' beging. Auch ber La:tt>gcrichtsarzt sprach sich dahin aus, daß A:ual damals in einer Geistesverfassung war, bie seine freie Wilkensbestimmung ausscküoß. Gleichwohl sprachen ihn die Ge­schworenen zwar nicht bes Mordes ober Totschlags, wohl aber einer Körperverletzung mit Todesfolge schulbig unter Ausschluß milbernter Umstände. Der Verteidiger beantragte, den Spruch aufzuheben, da die Gesclyvorenen zu Ungunsten des Angeklagten sich geirrt hätten. Ter Gerichtshof beschloß, den Fall nad) § 317 der Strafprozeßordnung an ein neues Schwurgericht zu verweisen.

Sport«

Fuß ba 11. Das einzige hessische Ligaspiel tes letzten Sonntags fand in Marburg zwischen dem dortigen V. f. B. und dem Gießener Sportverein von 1900 statt. Die durch Ersatz geschwächte Gießener Mannsd)aft konnte in der ersten .Halbzeit ein ebenbürtiges Spiel vor führen und durch den Halb­linken die Führung übernehmen. In der zweiten Halbzeit tarn Marburg mehr auf unb stellte? burch besseres Zusammenspiel das Ergebnis bis Schluß auf 4:1 zu seinen Gunsten. Tas Spiel: Gießener B.E. 04 gegen den Wetzlarer B.E. 1910 wurde von dem Schiedsrichter beim Staute 2:0 zu Gunsten Wetzlar abgebrochen. Zwei weitere Spiele konnten nicht zum Austrag kommen, da die 2. Mannschaften tes V. f. B. Marburg und V. f. B. Gießen gegen ihre Gegner Sp. v. 1900 II und Ger­mania Marburg I nicht antraten. In ber Zwischenrunde um den K r o n v r i n z c n p o k a l gewann in Nürnberg die reprä­sentative Mannschaft von Mitteldeutschland gegen die von Süddentsck'land mit 2:1.

Der Deutsche Reichs aus schuß für Olympi­sche Spiele veranstaltet in ben beutschen Hauptstädten Vor­tragsabende, wobei ber General-Sekretär für bic VI. Olympiade, Karl Ticm, überT as sportliche Amerika und wir" sprechen wird, während der Vortrag des ständigen General-Se­kretärs, Hauptmann Roeslcr,Des Deutschen Stadions E r st j a h r" lautet. Ter erste Vortragsabend findet in München statt: dann folgen: Nürnberg, Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, Straßburg, Frankfurt a. M., Darmstadt unb Mannheim.

Luftschissahrt.

W., Frankfurt a. M., 11. Nov. Ter französische Sturz- flicger oegoub wirb Freitag ben 14. November und Sonntag den 16. November auf der Frankfurter Rennbahn seine Flüge vor­führen. Zu dem ersten Tage haben der Groß Herzog von Hessen und die Großherzogin sowie Prinz unb Prinzessin Heinrich von Preußen ihr Erscheinen zugesagt: ferner werben Prinz unb Prinzessin Friedrich Karl von Hessen mit Familie unb Prinz Franz Joseph von Battenberg unb Gemahlin nebst ben vesschic- benen Gefolgen erwartet.

Würzburg, 12. Nov. Auf ber Fahrt Paris Wien Kon­stantinopel lanbetc gestern abenbs hier ber französische Flieger Bonniet mit feinem Begleiter unb setzte heute seine Fahrt nach Wien fort.

Berlin-Johannisthal, 12. Nov. Heute morgen 10.08 Uhr stieg ber Flieger Luebbe auf einer Numplertaube zu einem großen Fcmflug nad} ben: Orient auf.

Friedrichshafen, 12. Nov. Priv.-Tcl.' Tie Heber» führung des neuesten Zeppelin-Luftschiffes nad? Gotha ist auf Freitag ober Samstag beabsichtigt. Von dort erfolgen bic Ab­nahmefahrten. Als Prüfungskommissar trifft Hauptmann George in Fricbrichshafcn ein.

W. Vil l a c o u b l a y, 12. Nov. Ter Militärflieger Haupt­mann Legcrrbe geriet vor ber Lanbung fünf Meter über bem Erd./ben in Böen unb stürzte ab. Ter Flieger kam unter ben Motor unb würbe auf ter Stelle getötet.

Univcrßitäts-Ncrcbrichten.

An Stelle von Prof. Dr. A. Strubell ist der Privatdozent an der Bonner Universität Dr. August R e i ch e n s p e r g e r zum Honorar-Dozenten für Zoologie an der Laubwirtschaftlichen Akabcmie Bonn-Poppelsborf ernannt worden.

Der Leipziger Internist Geheime Rat Professor Dr. med. Friedrich Albin Hoffmann begeht an: 13. d. M. feinen 70. Geburtstag.

Straßburg i. E. Ernannt wurde ber bisherige o. Prof. Dr. Friedrich Schultheß in Königsberg i. Pr. zum ordent­lichen Professor ter semitischen Philologie an ber Unioerfitä# Straßburg a. Els. als Nachfolger von Professor E. Littmann. Prof. Schuttheß übernimmt fein neues Lehramt Ostern 1914.

Vermischtes.

* Unlautere Börsengeschäfte. Aus London, 11. Nov., wird gemeÜKt: Der Börsenvorstand veröffentlicht