Nr. 85
vierter Blatt
M. Jahrgang
Erscheint täglich nm Ausnahme des Sonntags.
General-Anzeiger für Gberhesjen
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Die „Siehener Zamilienblätter" werden dem ^Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, das „Kreisblatt für den Kreis Kietzen" zweimal wöchentlich. Di» „Landwirtschaftlichen Zeitfragen" erscheinen monatlich zweimal.
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- strahe 7. Expedition und Verlag: 51.
Redaklion:e-E112. Tel.-Adr.: AnzeigerGießen.
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Somstag, 12. April 1915
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen UniversitätS - Buch» und Steindruckerei.
R. Lange, Gießen.
(W) Frankfurt a. M., 11. April. Am 19. April findet in Frankfurt eine Ballonverfalgung statt, veranstaltet vom Frankfurter Verein für Lustschiffahrt gemeinsam mit dem Frankfurter Automobilklub und unter Mitwirkung des Generalkommandos des 18. Armeekorps, das eine kriegsmäßige Aufgabe stellt. Es werden sechs bis sieben Ballons des Frankfurter Vereins fliegen, und zwar Frankfurt, Hessen, Taunus, Tilly, Justitia und Moenüs. Tie Teilnahme des Ballons Hansea ist noch ungewiß-. Die
„Das ist sicher ein Pseudonhnr! Kasimir heißt man doch heutzutage nicht mehr. Wie alt mag der Verfasser wohl sein? Ob er schon verheiratet ist? Jedenfalls ist das Buch sehr interessant. Ich habe schon lange nichts so Jnreressantes mehr gelesen. Aber jetzt muß ich wirtlich mit der Lektüre anfangen!"
Da — jetzt raucht die Lampe schon wieder! „Martha, wie oft habe ich Ihnen schon gesagt, die Lampe muß jeden Tag geputzt werden! Und tun Sie heute abend nicht so viel Oel an den Tomatensalat! Mein Mann kann das nicht vertragen!"
Als die Lampe geputzt war, begann Frau Eva endlich Seite eins des „süßen Spatz" zu studieren. Sie «war schon lange nicht mehr so gut auf das Buch zu sprechen wie vorhin in der Trambahn. Vierhundertsiebermirddreißig Seiten — diese Autoren meinen wohl, man hätte keinen Haushalt! Und daßfiie sich am Schlüsse kriegen, — wie alltäglich! Wenn sie sich doch am Schluß bekommen, weshalb brauchte man dann erst den ganzen Roman zu schreiben. Tann ist doch alles in der schönsten Ordnung. — Freilich, die Frau Geheimrat lxttte gefegt, sie hätte bei dem Buch geweint; sie schäme sich durchaus nicht, es zu gestehen: sie habe geweint.
„Es muß doch ein gutes Werk seit:! Ich bin riesig neugierig drauf! Und Kasimir heißt er!"
Also Seite eins: „Ein herrlicher Frühlingstag lag über dem kleinen Gärtchen. Die ersten Veilchen blühten und sandten ihren feinen Duft." —
Frau Eva rümpfte die Nase, Gott, wie langweilig! Das kannte sie: tocitn erst einmal so ein herrlicher Frühlingstag über einem kleinen Garden zu liegen beginnt, dann hört er die nächsten fünf Seiten nicht aus! Ueberhaupt diese Schilderungen! Die überschlägt man. doch! Diese Seiten, auf denen der Text immer so fortlaufend gedruckt ist, — die liest man einfach nicht! Aber die anderen Seiten, wo immer Rede und Gegenrede abwechseln, die Seiten mit den vielen Gänsefüßchen, — ja, das ist ganz was anderes! Die verschlingt man geradezu. Das übrjge kann man sich dann schon dazu denken.
Schwupp, batte Frau Eva Seite 76 aufgeschilagen.
Ab, da schien es dramatischer zuzugehen: „Ist dies dein letztes Wort?" schrie Bertram und sah sie mit gelstissigen Augen an.
— „Bertram. Wer mag das fein?" dachte Frau Eva. „9hin, ich werde schon dahinter kommen. Jedenfalls bin ich froh, daß er kein Frühlingstag ist."
Und bis Seite 781/2 las sie in einem Zuge. Dann freilich hielt sie plötzlich auf Seite 216.
Denn es stand fest: „lieber Bertram konnte die Frau Geheimrätin nicht geweint haben. Dieser Bertram säßen ein ganz ekliger 'Geselle zu sein! Frau Eva nahm sich vor, die Kapitel,
Frau Eva lieft einen Roman.
Won Karl Ettling er, München.
Ten Roman „Ter süße Spatz" mußte man einfach gelesen vaben. Nicht nur der Autor und der Verleger, nein, alle Welt behauptete, der „süße Kopatz" sei das Buch des Jahres In allen KaffeAränzchen, in allen Gesellschaften wurde der Roman d^- kuttert, wer irgendwie Anspruch auf das Prädikat „Mitmensch erhob, muhte ihn kennen, und es war euftach ausgeschlossen, daß zwei mondäne Sterbliche zusammenkamen, ohne daß alsvald in ihren Gesprächen der „süße Spatz" zu zwitschern anhob.
Also fühlte sich auch Frau Eva verpflichtet, den neuen Roman zu lesen. Ich bitte Sie, man ist doch gebildet! Frau Eva konnte über alle Themata mitreden, von der Veda der. Brahmanen bis zum! Hosenrock, und gar über Nietzsche verstand fte, wenn sie ihn nicht gerade mit Dostojewski verwechselte, so sachverständig zu plaudern, daß man direkt annehmen konnte, ste habeden Zarathustra nie aus der &aub gelegt. Rur über den „süßen Spatz war sie noch nicht orientiert, und deshalb verschaffte Ijc stck) den Roman aus einem für Deutschlands tzmuen nicht mehr ungewöhnlichen Wege: sie lieh ihn sich von ihrer Freundin Emma, die ihn frort ihrer Freundin Paula gepumpt hatte, welche in einer Leihbibliothek abonniert war.
Und alsbald stürzte sich Frau Eva mit Feuereifer auf die ^^Scfon in der Trambahn hatte sie die wesentlichsten literarischen Besonderheiten des Romanes feftgestellt: daß er 437 Seiten dauerte und daß er nicht illustriert war.
Qu hmtsc aber schraubte sie die Lampe auf „trauliche Dain- merung" herab, setzte sich anmutig in den Schaukelstuhl, nahm den „süßen Spatz" in ihre wohlgepflegten Hande und — schlug letzte auf.
stand zu lesen: „Richard aber schlang seinen nervigen Arm um Agathens schlanke Taille, und indem ihre Blicke tief ineinander tauchten, flüsterte er: „Nun werden wir uns niemals mehr trennen, mein süßer Spatz!" Lw schritten ste dem Glucke b"^^Aba " dachte Frau Eva, „sie kriegen sich! Der Roman geht gut 'aus ' Das ist mir sehr angenehm. Immer diese traurigen Sachen das wird einem auf die Tauer zu dumm! Ten Roman werde ich weiter lesen! Wie heißt doch der Verfasser?"
Sie setzte den Schaukelstuhl in lpiegende Bewegung und beschäftigte sich mi* dem Titelblatt. „Kasimir Winter.".
weitem nicht aufwiegen. Die Eltern sind auch von der Direktion! der arbeitgebenden Fabrik zum Einhalten der Schutzvorschriften aufgesordert worden. Es hat aber alles nichts geholfen. 'Diesen Mißständen würde wohl am wirksamsten entgegengetreten werden, wenn man dem Arbeitgeber die Ausgabe von Hausarbeit an solche Familien, die sich Übertretungen gegen das KSchG, zuschulden kommen lassen, zeitweise oder dauernd verbieten könnte. Vielleicht läßt sich indessen hier aus Grund des § 6 des Hausarbeits- gesetzes vorgehen, das die Möglichkeit bietet, die Beschäftigung von Kindern in einzelnen Familienbetrieben völlig zu verbieten. , Infolge einer oberstgerichtliä^n Entscheidung über das Zeitung s t r a g e n durch Schulkinder ist fortan die Feststellung der Kinder, die von dem Kinderschutzgesetz betroffen werden, für die Gewerbeinspektton über die Maßen sästvierig geworden. Wegen ihrer großen Bedeutung für alle Beteiligten ist in dem Bericht des Gewerbeinspektors auf diese Entscheidung näher eingegangen worden. Ein Maim hatte durch fein noch nicht 10 Jahre altes .Kind täglich Va bis 1 Stunde lang 35 Stück Zeitungen austragen laffen, wurde wegen Uebertretung der Vor- schrfft der §§ 17, 25 des Kinderschutzgesetzes angezeigt und erhob gegen den Strafbefehl Einspruch. Die Gewerbeinspektion hielt eine durch § 17 des KSchG, verbotene Beschäftigung eines eigenen Kindes und eine Strafbarkeit für vorliegend, indem' sie folgenden Erwägungen Raum gab. Bei dem Zeitungsvertrieb durch den Angezeigten sei das Austragen die wichtigste Tätigkeit. Es werde ihm dafür ein bestimmter Trägerlohn bezahlt. Falls er sich Unregelmäßigkeiten zu Schulden kommen lasse, entziehe ihm der Verlag kurzerhand seine Arbeit und gebe sie samt den Abonnenten einem anderen Träger, für den er auch der Berufsgenossenschaft Beiträge zahlen muß. Konkurrenzzeitungen dürfe der Angezeigte nicht vertreiben, über den fest bestimmten Bezugspreis dürfe er nicht Ist nausgeh en, er sei also vom Verlag abhängig und unselbständig. Auch die Staatsanwaltschaft oertrat u. a. den Standpunkt, daß in der Tätigkeit des Angeklagten ein selbständiges gewerbliches Unternehmen nicht zu erblicken fei. Er vertreibe die Zeitung weder im eigenen Namen noch für eigene Rechnung. Ter Verlag schickte ihm Älbonnementsguittungen. Tie Frei^em- plare zum Kundenwerben erhalte er kostenlos. Ob er auch im Handverkauf Zeitungen ab fetze, sei nicht feftgestellt. 'Die Tätigkeit fei auch nur für den einen Ort.und die eine Zeitung gestattet. Mle Spesen trage der Verlag. Für den Angeklagten bestände keinerlei Msiko. Er besitze auch kein Gewerbspatent.
Das oberste Gericht entschied aber zugunsten des Angezeigten und hob in der Urteilsbegründung im wesentlichen folgendes hervor: Der Angeklagte habe als Zeitungsoertreiber und Agent und daher als selbständiger Gewerbetreibender zu gelten, weil er selbst die Abonnenten werbe, An- und Mbestel- liingen entgegennehme, den Bestellern die Zeitung nach seiner Bestimmung zugehen lasse, das Geld nach seiner Wahl Prä- oder postnumerando einkassiere, Aufträge auf Inserate anzunehmen berechtigt sei, auck stets ein paar Exemplare mehr als er bestellt habe, mitgefchickt bekomme, die er verschenken oder verkaufen! könne, wie er wolle; ferner spreche für die Selbständigkeit des ^Ingettagten, daß der Verlag die Abonnenten nicht kenne und auch kein Interesse daran und keine Kenntnis davon habe, wie und durch wen der Agent das AuStragen bewerkstellige. Daß dieser' vom Verlag teiliveise nrirtfdjaftlicb abhängig fei, indem er z. B. eine ganz bestimmte Vergütung (10 ober 15 Pfg.) für jeden Abonnenten von dem Verlag erhalte und in gewisser Hinsicht an dessen Weisungen gebunden fei, ändere daran nichts; ja sogar der Um-- stand nicht, wenn feftgestellt würde, daß der Verlag das Risiko für den Ausfall von Abonnentengeldern zu tragen hat.
Das Urteil hat bei allen beteiligten Verlegern und Trägern rasch ^Anklang gefunden. Den Zeitungsgeschäftsstellen ist es nunmehr -ein leichtes, mit ihren Trägern einen Vertrag abzuschließen, in dem ific diese als Agenten bezeichnen und mit all den Singen betrauen, die für .die Praxis zwar nebensächlich und belanglos, für den Begriff der Selbständigkeit im Sinne des Urteils aber notwendig sind.
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Der neue Reichskriegsschatz im Kriegsfall.
'Zu der finanziellen Rüstung Deutschlands gehört, rein Äußerlich betrachtet, in erster Reihe der Reichskriegsschatz tnt Juliusturm zu Spandau. Er enthält 120 Mill. Mk. in Gold, die der französischen Kriegsentschädigung entstam- merr. Bemessen wurde dieser Betrag nach den Erfahrungen des Jahres 1870. Seither haben sich die Zeiten geändert. Unvergleichlich größere Heeresmassen als damals wierd-eu künftig ins Feld rücken und entsprechend höhere Kostet! erforderlich machen. Schon in einer kleinen Schrift vom Jahre 1901 h. d. Titel „Der Reichskriegsschatz" brachte Paul Dehn dessen Verdoppelung in Vorschlag. „Man hatte nur nötig, das Reichspapiergeld um 120 Mill. Mk. durch Ausgabe kleiner Reichskasscnscheine namentlich von 10 Mk. zu vermehren. Bedenken.gegen die Ausgabe solcher Scheine lassen sich vom finanzpolitischen Standpunkt aus nicht begründen. Deutschlands Bedarf an Umlaufsmitteln hat sich mit der aufsteigenden Entwicklung seiner ganzen Volkswirtschaft seit 1870 erheblich vergrößert, dagegen der verfügbare Vorrat an Kassenscheinen seither um nicht unerhebliche Beträge (durch zufällige Vernichtung von Banknoten, durch Verbrennen, Vergraben uswZ vermindert."
Dieser Anregung ist die Rcichsregierung gefolgt. Der Reichskriegsschatz wird durch Ausgabe von 120 Mill. Mk. kleiner Reichskassenscheine namentlich von 10 Mk. und durch Zurücklegen eines gleichen Betrages von Goldmünzen verdoppelt werden. Daneben erfolgt die Neuprägung von Sil- barnttinzen in Höhe von 120 Mill. Ml. zur Erleichterung von Zahlungen der Reichsbank in kritischen Zeiten. Auch ein Reichskriegsschatz von 240 Mill. Mk. würde sehr rasch verbraucht sein, sollte er etwa bei einer Mobilmachung ausgeschüttet und zu staatlichen Zahlen verwendet werden. Das Reich wird diesen Kriegsschatz am Tage der Mobilisierung der Reichsbank überantworten und daraufhin Vorschüsse nach Bedarf erheben. Ist es der Zweck des Reichskriegsschatzes, die Mittel der Mobilisierung bereit zu halten und nebenbei die Metalldecke der Reichsbank zu stärken, ihr sozusagen eine feste Goldplanke zu geben, so erscheint die Aufhäufung von T40 Mill. Mk. Gold im Juliusfirvm nicht vonnöten. Dann würde man zum gleichen Ziele kommen, wenn man diesen Goldschatz schon im Frieden der Reichsbank als Guthaben überwiese.
Zunächst wird die Ergänzung des Reichskriegsschatzes Mit 120 Mill. Mk. in Gold der Reichsbank, wenn auch zu gesonderter Verwaltung, übergeben werden.
Bei Ausbruch eines Krieges, schon am Tage der Mobilmachung, ist der Zwangskurs zu verkünden. Diese notwendige Maßnahme>wurde früher von den Finanzpoliti- kern bekämpft. Es werde auch so gehen, sagten sie, ließen sich ckber eines besseren belehren nach den Ausführungien 'der schon erwähnten Schrift über den „Reichskriegsschatz" von Paul Dehn. Der Zwangskurs ist eine einschneidende Maßregel, aber er macht die ganze/Notstandsaktion überflüssig, die sonst erforderlich wäre, um den Wechselansturm zu verhindern, das Lombardieren abzuschwächen, die -Sparkassen zu halten usw. Die ganze Panik mit ihren Rückwirkungen fällt weg, weil sie keinen Zweck mehr hätte, weil alle Forderungen, wenn auch nur in Papier, befriedigt werden. Wird der Zwangskurs sofort erklärt, so ist das ein berechtigter Akt der Notwehr, der sich wohl be- aründen läßt, vhne daß der betreffende Staat sich eine Blöße gibt. Bei der Einführung des Zwangkurses bleibt der Metallbestand der Reichsbank und der andern Notenbanken mit V/4 Milliarden Mk. unversehrt. Dazu der neue Reichskriegsschatz mit 240 Millionen Mark. Auf einen Metallbestand von über V/2 Milliarden Mk. können außer der im Umlauf befindlichen Milliarde noch 2 lbi's 3 Milliarden Mark Noten ausgegeben werden.
Die Reichsbank ist also in der Lage, den Kriegsbedarf auf einen ziemlichen Zeitraum, etwa auf V2 Jahr, vorzustrecken. Erst dann mag man zu Anleihen schreiten, dte, je nach dem Laufe des Krieges zu günstigeren oder ungun
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in denen Bertram vorkommt, glatt zu überschlagen. Worüber aber konnte die Frau Geheimrätin nur geweint haben? Auch Seite 216 gab keinen Aufschluß darüber. Auf dieser Seite laar lediglich die Rede von Seelenschmerzen, die irgend eine ©ugenie hatte.
Seelenschmerzen läßt Frau Eva prinzipiell aus. Seelen- schmerzen sind noch ausgiebiger als Frühlingstage. Unter zehn Seiten gibt es in diesen modernen Romanen überhaupt keine Seelenschmerzen mehr.
Hingegen fiel bei dem Wort Seelenschmerzen infolge einer unerklärlichen Gedankenverbindung Frau Eva brühwarm rin, daß ihr Vetter Gustav ja morgen Geburtstag hatte. Schleunigst setzte sie sich an den Schreibtisch und verfaßte einen Grattilations- brief! Man weiß nie, was man darin schreiben soll. 91m besten: man plappert ein wenig von sich selbst. Und so schrieb Frau Eva unter anderm: ,Jch lese eben mit großer Spannung den neuen Roman von Kasimir WiMer: „Ter süße Spatz". Er ist wundervoll, nur so furchtbar aufregend. Es kommen fa viele Seelen- schmerzen, darin vor. Hätte ich das vorher gewußt, hätte ich ihn mir nicht gekauft."
Nachdem der Brief erledigt war, hockte >ich Frau Eva wieder in den Schaukelitnül.^ Tiesw.U aber begann sie wirklich, ernsthaft zu lesen. Ans Seite 39 fing sie an. Es handelte sich da um eine Frau Leipreckft, die eine kleine Rente hatte. Sehr nett geschildert to<ar das. Man sah die Frau Leiprecht ordentlich vor sich, wenn man die Augen schloß.
Frau Eva schloß die Augen. Drei Sekunden lang. Dann hatte sie genug von Frau Leiprecht, blätterte um, zehn Seiten, zwanzig Seiten, dreihundertfünfzig Seiten, und las auf Seite 389 weiter. Wort für Wort bis zum Schluß.
Und als sie wieder bei her Stelle angelangt war, da Richard mit dem süpen Spatz dem Glücke eMgegenschi-itt, da sprang sie ttef ergriffen ans Telephon und verkündigte ihrer Schwägerin Lisbeth: „Du? Tu wolltest doch bat Roman „Der süße Spatz" gelteheu haben? Ich schicke ibn dir morgen vormittag durch Martha. — Sßic er mir gefallen hat? Hm, was Besonderes
n!,w! Tas hfißt: an einer Stelle habe ich meinen müssen: ich Wime mich nicht, es zu gestehen: ich habe weinen müssen. — Wie? Das macht gar nichts, du kannst das Buch ruhig ein Paar Wochen behalten! Mieu!
*
.So liest Frau Eva Romane. Es ist erschrecklich, und es ist, weiß Gott, nur ein Glück, daß Frau Eva vereinzelt dasteht, daß sie kein Typ ist. Nicht wahr, gnädige Frau?
stigeren Bedingungen auf den Markt gebracht werden können. Bei Einführung des Zwangslltrses erfährt niemand, was das Reich braucht und was es erhalten hat. Denn 5>and in Hand mit der Einführung des Zwangskurses muß die Bestimmung gehen, daß die Reichsbank ihre öffent- lichert Ausweise einstellt.
ZahresberichL der Grotzh. hesi. Gewerbeinspektionen vi.
lieber die Dnrchführmig des Kinderschutzgesetzes haben die Gewerbeinspektoren einen Sonderbericht erstattet. In Ober- Hessen sind von rund 50 000 Schulkindern nur 284, d. f. 0,5 bis 0,6 Prozent, mit gewerblichen Arbeiten beschäftigt. Tie Zahl ist also eine außerordeMlich niedrige. In feinem1 Falle war die gewerbliche Beschäfttgung der Kinder zur Ernährung der Familie unbedingt iwttvendig. Auch ist es nicht vorgekommen, daß das Verbot einer Kinderbeschästigung eine derartige Hilfsbedürftigkeit der Eltern nach sich gezogen bat, daß die Armen- verwaltung hätte eingreifen müssen. Es hat zwar ein Familienvater, dessen Frau Scheuertücher nähte, vor der Bürgermeisterfi erklärt, er sei auf die Mithilfe seines 10jährigen Kindes, das die Tücher zusammenlege, angewiesen, allein bei näherem Zusehen stellten sich die Angaben als weit übertrieben heraus. Wo grobe Verstöße gegen das Gesetz, wo eine Ausnutzung der Kinder zum Schaden ihrer Gesundheit feftgestellt wurden, waren sie nicht durck die Arbeit selbst, sondern.durch die geringe Rücksichtnahme gewissenloser Eltern auf das Wohl ihrer eigenen Kinder veranlaßt. Sv hatten zum Beispiel 4 Elternpaare eines Ortes ihre 7- bis 10jährigen Äinber trotz aller Warnungen wiederholt nach Frankfurt zum Feilbieten von Sand und Blumen geschickt. Tie Kleinen mußten zum Teil die ganze Nacht über sich in der Stadt Herumtreiben, wurden von der Polizei aufgegriffen und unter Obdach gebracht. In einem anderen Falle hatte ein organisierter Ar beiter feine kleinen Kinder bis spät in die Nacht hinein, ja ganze Nächte durch, gewerbliche Hausarbeiten verrichten lassen, und in einem dritten Falle wurde in einem verwahrlosten Haushalt ein krankes Kind derartig mit gewerblichen Arbeiten überbürdet, daß bei dem zuständigen Kreisamt die Unterbringung des Kindes in private Fürsorge beantragt werden mußte.
Ein Kind wurde beim Kl e b e n v 0 n K ü r s ch n e r a b f ä ll e n auf Papierftreifen betroffen, einer ungefunoen und unappetirlichen Arbeit, welche die Gewerbeinspekiion als zum Betrieb einer Haarzurichterei gehörig nach § 4 des Reichsgesetzes für verboten erachtete. In einer Konservenfabrik wurden während der Herbstferien und noch einige Zeit danach Kinder im Mter von 9—13 Jahren bis zu 6 Stunden täglich aus Leutemangel mit Obstschälen und dergleichen beschäftigt. In Wirklichkeit wer den gewiß auch außer den angegebenen wohl noch mehr Kinder verbotswidrig beschäftigt worden sein. 'Doch sind die Beschäftigungen gewöhnlich nur vorübergehend und gelegentlich. Auch schwankt die Zahl der beschäftigten Kinder beständig. Zum Tabak ripp en, einer ungesunden Arbeit, wurden mehrfach Kinder herangezogen. Es mußte gegen verschiedene Eltern, die ihre Kinder über die Maßen arbeiten ließen, mit energischen Drohungen vorgegangen werden. Ilm den bei der Beschäftigung von Kindern mit dem Flechten von S t u h l s i tz e n zutage getretenem Mißständen zu begegnen, ist, wie früher bereits berichtet, für den .ibreis Alsfeld eine Polizeiverordnung erlassen worden, die im wesentlichen die Kinderarbeit nur von 5 bis 7 Uhr nachmittags zuläßt. Die Vorschrift hat auch anfangs gut gewirkt, in den letzten beiden Jahren aber trotz unausgesetzter Revisionen versagt. Das Ergebnis der letzteren ist gewöhnlich sehr gering und steht in keinem Verhältnis zu der für die Kontrolle äufgewendeten Zeit, Mühe und den Kosten. Man läßt die Kinder lhinter verschlossenen Türen in abgelegenen Stuben, ja sogar in fremden Häusern arbeiten. Die Ankunft eines Gendarmen verbreitet sich, auch wenn sie in Zivil ihre Revisionen vornehmen, wie ein Lauffeuer durch das 'Dorf. Man unterläßt die vorgeschriebene Anmeldung der .\rinbcr bei der Ortspolizeibehörde. In der Schule melden sich auf die Frage nach den Beschiiftigungeri^ nur wenige Kinder. Bei der letzten Zählung standen in einem Torf nur 7 Kinder auf. während daselbst von nicht weniger als 40 Familien Hausarbeit verrichtet wird. Es müssen ohne Zweifel nach Lage der Verhältnisse viel mehr Kinder zum Flechten der Stuhlsitze vettvendet werden, eine Aimätzmie, die auch durch die Ansicht des Lehrers und dessen in den Verzeichnissen erhobene Klagen über die vielen mangelhaften Schulleiftungen sowie durch die Sonderberichte des Geistlichen beftärigt wird. Ter Verdienst der Kinder ist gering, zur Existenz der Familie nicht erforderlich und kann die Nachteile der langen Arbeit für den jugendlichen Organismus bei


